Dagmar Heib
Danke, Herr Kollege. - Der Abgeordnete Dr. Christopher Salm hat eine Zwischenbemerkung angezeigt. Ich lasse sie zu und bitte Sie zum Saalmikrofon. Abg. Dr. Salm (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Unsere Aufgabe ist es nicht, mit Dreck zu werfen, sondern unsere Aufgabe ist es, den Dreck aufzudecken, den man bei der NVG vorfindet und in den Vorgängen, über die berichtet wird - wer trägt dort Verantwortlichkeiten, wer hat was, wo, wie, wann gemacht -, um genau diesen Dreck abzustellen. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall von der CDU.) Zum Thema Sachlichkeit. Ja, beide Professoren haben gesagt, es wäre ratsam, das noch mal ins Plenum zu geben. Aber was du, David, nicht gemacht hast, ist zu differenzieren. Professor Gröpl hat ausdrücklich gesagt, er hat keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Es gibt einzelne Bereiche wie die Begrifflichkeit „Dritte“ oder den Zeitraum, bei denen man hätte nachschärfen können. Das ist etwas ganz anderes, als wenn Professor Marsch sagt, er sieht ganze Bereiche durchaus kritisch. Es ist etwas ganz anderes, wenn Professor Gröpl sagt, es wäre sinnvoll, den Einsetzungsbeschluss ins Plenum zurückzugeben und vielleicht das Wort „Dritte“ zu spezifizieren oder an mancher Stelle etwas klarzustellen, als wenn Professor Marsch sagt: „Gebt das noch mal ins Plenum zurück und nehmt manche Untersuchungsgegenstände komplett raus“! In der Debatte mit den Gutachtern hatte ich Professor Marsch gefragt, ob er denn den Untersuchungsausschuss betreffend der Spendenaffäre von Helmut Kohl dann entsprechend seiner Rechtsauffassung auch konsequent als verfassungswidrig angesehen hätte, und er hatte dies ausdrücklich bejaht. Das hätte die komplette bundesrepublikanische Geschichte geändert, und dieser Rechtsauffassung folgen Sie jetzt. (Abg. Dr. Salm (CDU)) Also noch mal der Hinweis: Es ist nicht korrekt, wenn Sie sagen, beide Professoren hätten ganz klar gesagt, der Beschluss muss noch mal hier ins Plenum gegeben werden. (Abg. Commerçon (SPD): Das haben sie in die Kamera gesagt. - Sprechen.) Sie müssen hier deutlich differenzieren, das ist ordentliche Sacharbeit. Deswegen der Appell, hier nicht die Fakten zu verdrehen, sondern ganz ordentlich zu sagen, was ist. Es ist ein Unterschied, ob einzelne Begrifflichkeiten nachgeschärft oder klargestellt werden, oder ob man den Untersuchungsgegenstand beschränkt. Darum geht es hier, deswegen appelliere ich, genau so zu differenzieren. Es ist kein grottenschlechter Antrag. Ein Rechtsprofessor, den wir sehr schätzen, hat ausdrücklich gesagt, er hat keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
