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Alwin Theobald

CDU 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Was ich Ihnen nun erzähle, ist keine fiktive Geschichte. Sie ist genau so passiert, und zwar nicht irgendwo, sondern hier bei uns im Saarland. Sie ist einer Mutter mit vier Kindern passiert, das jüngste Kind ist gerade einmal sieben Wochen alt. Seit Ende Januar funktioniert die Heizung in ihrer Wohnung nicht mehr. Im Februar zeigte das Thermometer im Kinderzimmer kaum mehr als 10 Grad. An den Wänden hatte sich schwarzer Schimmel so stark ausgebreitet, dass die Familie das Kinderzimmer nicht mehr benutzen konnte. Die Mutter hatte den Vermieter informiert. Sie hatte sich bereits am 16. Februar an die Stadt gewandt. Trotzdem lebte diese Familie zunächst weiter dort. Erst nach der Berichterstattung des Saarländischen Rundfunks kam Bewegung in den Fall. Die Wohnungsaufsicht kontrollierte die Wohnung. Am 12. März wurde sie schließlich offiziell für unbewohnbar erklärt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute über Problem- und Schrottimmobilien sprechen, dann reden wir über genau solche Zustände. Eigentum verdient Schutz, aber Eigentum ist kein Freibrief dafür, Menschen unter solchen Bedingungen wohnen zu lassen. Es gibt noch eine zweite, besonders perfide Dimension: Wenn aus der Not solcher Menschen ein Geschäftsmodell wird, wenn mit Scheinanmeldungen gearbeitet wird, mit fingierten Beschäftigungsverhältnissen oder falschen Mietangaben, um staatliche Leistungen abzuschöpfen, dann hört für mich jede Nachsicht auf. Sozialleistungen sind für Menschen da, die Hilfe brauchen, nicht für diejenigen, die aus der Not anderer ein Geschäft machen. Öffentliche Mittel dürfen schon gar nicht zur Einnahmequelle krimineller Geschäftsmodelle werden. Uns als CDU-Landtagsfraktion ist sehr bewusst: Die Menschen, die in solchen Häusern leben müssen, sind häufig selbst die Opfer. Was wir vorschlagen, richtet sich deshalb ausdrücklich nicht gegen diese Menschen. Es richtet sich gegen diejenigen, die solche Zustände bewusst zulassen, organisieren oder gar daran verdienen. Menschen schützen und Missbrauch konsequent bekämpfen, das gehört für uns untrennbar zusammen. Genau deshalb brauchen wir einen Staat, der nicht nur Regeln aufschreibt, sondern sie auch durchsetzen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Saarland seit 2020 ein Wohnungsaufsichtsgesetz. Dieses Gesetz ist unter Beteiligung der CDU entstanden. Ich durfte selbst ein Stück weit daran mitarbeiten. Es war gut, dass wir es damals in der Großen Koalition gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Aber das Entscheidende an einem Gesetz ist nicht, dass es erarbeitet, beschlossen und veröffentlicht wurde. Entscheidend ist, dass es funktioniert und dazu beiträgt, das Leben von Menschen im Saarland besser zu machen. Ich habe deshalb bereits vor einigen Jahren bei der Landesregierung nachgefragt. Für den damals von mir abgefragten Zeitraum wurden 410 Fälle gemeldet, 154 im Jahr 2021, im Jahr 2022 waren es bis Mitte November bereits 256. Die aktuellen Zahlen, die die SPD selbst in ihrem Antrag nennt, zeigen, dass das Thema keineswegs erledigt ist. Allein im Zuständigkeitsbereich Neunkirchen wurden von 2021 bis 2025 422 Fälle bearbeitet, in den drei Perspektivquartieren sind inzwischen 84 Schrottimmobilien erfasst worden. Wir reden also nicht über ein theoretisches Randproblem. Dass die Landesregierung in Saarbrücken-Burbach, Neunkirchen und Völklingen Schwerpunkte gesetzt hat, ist absolut nachvollziehbar. Aber Taskforces für drei Quartiere sind noch keine Strategie für das ganze Saarland. Eine kleine Kommune braucht keine 20 Schrottimmobilien, um ein massives Problem zu haben. Manchmal reicht schon eine einzige solche Immobilie, und schon stößt eine kleinere Gemeinde personell, fachlich und finanziell an ihre Grenzen. Deshalb darf Hilfe nicht von der Postleitzahl abhängen. Unser Anspruch muss sein, dass jede betroffene Kommune im Saarland Unterstützung bekommen kann, auch dann, wenn sich bei ihr nicht 20 Problemimmobilien finden, sondern vielleicht nur eine einzige. Bevor wir über neue Vorschriften reden, müssen wir zunächst einmal wissen, wie unser bestehendes Gesetz funktioniert. Ja, die Landesregierung hat Daten erhoben, es wurden Fallzahlen abgefragt, Kosten ermittelt und Tabellen verschickt. Aber, meine Damen und Herren, ein paar ausgefüllte Tabellen sind noch keine wirkliche Evaluation eines Gesetzes. Evaluation bedeutet doch nicht nur die Antwort auf die Frage, wie viele Fälle es gab. Evaluation bedeutet: Hat das Gesetz funktioniert? Wo hat es funktioniert, wo nicht? Und wenn es nicht funktioniert hat, warum nicht? Fehlt es an rechtlichen Möglichkeiten, fehlt Personal, fehlt Fachwissen? Oder scheitert es daran, dass verschiedene Be- (Abg. Theobald (CDU)) hörden jeweils nur einen einzigen Ausschnitt sehen? Nordrhein-Westfalen zeigt, wie eine solche Untersuchung aussehen kann. Dort umfasst die Evaluation fast 100 Seiten. Alle 396 Kommunen wurden einbezogen. Hinzu kamen Experteninterviews und vertiefende Untersuchungen in 18 Anwenderkommunen. Man hat Wirkungen einzelner Instrumente untersucht, Vollzugshindernisse, Personalausstattung, Zusammenarbeit und konkreten Verbesserungsbedarf. Wichtig ist dabei, dass eine seriöse Evaluation keineswegs automatisch zum Ergebnis kommen muss, dass ein schärferes Gesetz benötigt wird; vielleicht fehlt es an manchen Stellen ja einfach nur am Vollzug. Genau das wollen wir wissen. Vorhandene Befugnisse müssen konsequent genutzt werden. Wo eine seriöse Analyse Regelungslücken zeigt, müssen wir diese gezielt schließen. Auf meine damalige Anfrage hin konnte die Landesregierung zum Beispiel noch nicht einmal sagen, welche Verletzung der gesetzlichen Mindestanforderungen besonders häufig auftrat. Das ist als Grundlage für politische Entscheidungen schlichtweg zu wenig. Deshalb brauchen wir ein aktuelles landesweites Lage- und Vollzugsbild und wir brauchen einen besseren und rechtssicheren Austausch der Behörden. (Beifall von der CDU.) Betrachtet jeder nur sein eigenes Puzzleteil, erkennt man das Gesamtbild nicht. Aber genau dieses Gesamtbild brauchen wir, um zu wissen, wann wir als Staat eingreifen müssen - dies auch, damit Kinder nicht, wie in Völklingen geschehen, monatelang in einem nassen, kalten und völlig verschimmelten Gemäuer hausen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD hat nun einen eigenen Antrag vorgelegt. Ich will ausdrücklich sagen, dass wir darin einiges wiederfinden, bei dem wir offenbar gar nicht weit auseinanderliegen. Auch Sie beschreiben ausbeuterische Geschäftsmodelle, auch Sie wollen eine bessere Zusammenarbeit der Behörden, auch Sie wollen das Wohnungsaufsichtsgesetz auswerten und weiterentwickeln. Auch Sie sagen, dass der Staat bei gravierenden Missständen konsequent handeln muss. Das alles begrüße ich. Aber dann lassen Sie uns doch bitte gemeinsam auch den nächsten Schritt gehen! Sie wollen die Erfahrungen aus drei Perspektivquartieren jetzt systematisch auswerten und daraus später einen Handlungsleitfaden für die übrigen Kommunen entwickeln. Unser Punkt ist: Derjenige, der heute ein Problem hat, braucht Unterstützung, und zwar auch heute. Eine Gemeinde, die heute vor einer verwahrlosten Immobilie steht, kann nicht darauf warten, bis Modellprojekte irgendwann abgeschlossen, ausgewertet und in einen Handlungsleitfaden übersetzt sind. Deshalb brauchen wir eine landesweite Koordinierungsstruktur, eine Stelle beim Land, die Fachwissen bündelt, rechtlich unterstützt und gerade kleineren Kommunen bei schwierigen Fällen zur Seite steht. Aber auch finanziell müssen wir weiterkommen. Das Land muss bestehende Fördermöglichkeiten so bündeln und weiterentwickeln, dass Kommunen bei Sicherung, Sanierung, Erwerb oder, wenn es wirklich nicht anders geht, auch beim Abriss über die bestehenden Modelle hinaus ganz gezielt unterstützt werden können. Aber auch dabei gilt: Wer sein Gebäude bewusst verkommen lässt, darf dafür beim kommunalen Ankauf nicht auch noch belohnt werden. Übernimmt die öffentliche Hand, müssen Zustand und Belastung einer Immobilie bei der unabhängigen Wertermittlung angemessen berücksichtigt werden. Für besonders hartnäckige Fälle wollen wir die Möglichkeit einer zeitweisen Treuhandverwaltung. Unternimmt ein Eigentümer trotz vollziehbarer Anordnung dauerhaft nichts, darf der Rechtsstaat nicht irgendwann einfach mit den Schultern zucken. Da das Wort „Enteignung“ in dieser Debatte vermutlich auch noch fallen wird: Auch insoweit scheint mir der Unterschied zwischen uns kleiner zu sein, als manche vielleicht glauben. Die SPD bezeichnet die Enteignung in ihrem Antrag ausdrücklich als letztes Mittel. Genau das sagen wir auch. Unser Antrag ist kein Enteignungsprogramm, eine Enteignung kann nur die Ultima Ratio sein, unter engsten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, nachdem mildere Mittel ausgeschöpft wurden. Zu diesen milderen Mitteln gehört gerade auch unser Vorschlag einer Treuhandverwaltung. (Beifall von der CDU.) Genauso klar ist aber, dass ein Rechtsstaat nicht dauerhaft machtlos danebenstehen darf, wenn jemand jegliche Verantwortungsübernahme verweigert. Ich will die Arbeit der Taskforces nicht kleinreden, ganz im Gegenteil, aber wir möchten wissen, was sie konkret erreicht haben. Denn entscheidend ist am Ende nicht, wie viele Arbeitsgruppen wir eingerichtet haben, entscheidend ist, was vor Ort besser geworden ist. Sind Missstände beseitigt worden, Menschen aus unwürdigen Wohnverhältnissen herausgekommen? Sind ausbeuterische Strukturen aufgedeckt worden? Sind öffentliche Gelder geschützt worden? Haben unsere Kommunen heute tatsächlich bessere Handlungsmöglichkeiten? Daran muss sich Politik messen lassen. Ich komme zum Schluss noch einmal auf die Familie aus Völklingen zurück. Eine Mutter mit vier Kindern, das jüngste gerade sieben Wochen alt, keine funktionierende Heizung, schwarzer Schimmel, 10 Grad im Kinderzimmer - und letztlich eine Wohnung, die offiziell für unbewohnbar erklärt werden musste. Es darf nicht (Abg. Theobald (CDU)) sein, dass Kinder unter solchen Bedingungen leben müssen. Die Menschen, die in solchen Häusern wohnen, sind häufig selbst Opfer. Alle, die deren Not ausnutzen, müssen auf einen Staat treffen, der handelt, einen Staat, der die Schwachen schützt, der seine Regeln durchsetzt, der Sozialleistungsmissbrauch konsequent bekämpft und der keine Stadt und keine Gemeinde im Saarland mit einem solchen Problem alleinlässt. Das ist für mich ein handlungsfähiger Staat, und das sollte ungeachtet des von der SPD vorgelegten eigenen Antrags für das ganze Haus zustimmungsfähig sein. Alles andere würde mich überraschen -und die Menschen draußen im Lande auch. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Alle Reden von Alwin Theobald Protokoll ↗