Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute erneut über elektronische Fußfesseln und besseren Gewaltschutz sprechen, sollten wir uns zunächst vor Augen führen, warum wir handeln müssen. Weltweit wurden im Jahr 2023 rund 85.000 Frauen und Mädchen vorsätzlich getötet, rund 51.100 von ihnen durch ihren Partner oder ein Familienmitglied. Das sind durchschnittlich 140 Frauen und Mädchen jeden Tag, eine alle 10 Minuten. Auch Europa ist davon nicht ausgenommen. Für Europa beziffert UN Women die Rate der durch Partner oder Familienangehörige getöteten Frauen und Mädchen 2023 auf 0,6 je 100.000 weibliche Einwohner. In der Europäischen Union wurden 2023 4,1 von 1 Million Frauen durch Partner oder Familienangehörige getötet. Ich kann es runterbrechen auf Deutschland und aufs Saarland: In Deutschland wurden allein 2023 155 Frauen von ihrem Partner oder Expartner getötet. Insgesamt wurden mehr als 256.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, 70 Prozent davon waren Frauen oder Mädchen. Auch das Saarland ist keine Ausnahme. Zwei Frauen wurden 2023 von ihrem Partner getötet, bei sieben weiteren Frauen blieb es beim Tötungsversuch. Genau diese Zahlen haben wir als CDU hier im Landtag zum Ausgangspunkt unserer Initiativen gemacht, denn hinter jeder dieser Zahlen stehen Menschen, hinter vielen dieser Taten steht eine Vorgeschichte aus Gewalt, Bedrohung, Stalking und missachteten Näherungsverboten. Deshalb ist das, was wir heute beraten, für uns als CDU keine neue Debatte. Schon am 15. November 2023 haben wir hier im saarländischen Landtag ausdrücklich die elektronische Fußfessel zur Einhaltung von Näherungsverboten als Maßnahme zur Verhinderung von Femiziden gefordert. Im September 2024 haben wir die Landesregierung aufgefordert, die hessische Bundesratsinitiative zu unterstützen, im Oktober 2024 haben wir mit unserem Antrag eine landesrechtliche Lösung gefordert und im Dezember 2024 haben wir selbst einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Fälle häuslicher Gewalt eingebracht. Unser Ziel war von Anfang an klar: Wir wollen Frauen besser vor Gewalt schützen. Im Februar 2025 wurde unser Gesetz schließlich vom Landtag verabschiedet. Dabei haben wir ausdrücklich das spanische Modell zum Vorbild genommen: Der Täter trägt die elektronische Fußfessel, die gefährdete Frau ein GPS-Gerät. Nähert sich der Täter trotz Verbot schlägt das Gerät Alarm und die Polizei kann reagieren. Wir haben damals auch gesagt, eine saarländische Regelung allein reicht nicht. Wir brauchen eine bundesweite Regelung im Gewaltschutzgesetz. Diese bundesrechtliche Grundlage ist inzwischen geschaffen. Heute folgt mit dem Staatsvertrag der nächste notwendige Schritt. Wir schaffen die gemeinsame Infrastruktur, damit elektronische Aufenthaltsüberwachung länderübergreifend rund um die Uhr professionell durchgeführt werden kann. Die gemeinsame Überwachungsstelle, die GÜL, wie sie abgekürzt heißt, überwacht Systemmeldungen und Warnund Verbotszonen, kann Polizei und gefährdete Personen informieren und organisiert die technischen Mittel sowohl für die überwachte als auch für die zu schützende Person. Der Staatsvertrag geht darüber hinaus. Er erfasst auch die präventive elektronische Aufenthaltsüberwachung nach unserem Polizeirecht. Das ist ebenfalls richtig, denn wir haben erst im August gefordert, dass bei Gefährdern die elektronische Aufenthaltsüberwachung konsequent zum Einsatz kommen muss. Natürlich ist eine Fußfessel kein Allheilmittel. Sie ersetzt weder Polizei noch Frauenhäuser, noch Beratung, noch Täterarbeit, aber sie kann einen entscheidenden Unterschied machen. Sie kann einen Verstoß erkennen, bevor aus einer Bedrohung die nächste Gewalttat wird, sie kann warnen und sie kann (Abg. Heib (CDU)) Zeit verschaffen und diese Zeit kann im Ernstfall Leben retten. Deshalb stimmen wir diesem Weg zu. Wir dürfen heute feststellen: Was wir als CDU früh gefordert und mit eigenen parlamentarischen Initiativen vorangetrieben haben, wird jetzt Schritt für Schritt zu einem umfassenden Schutzsystem. Entscheidend ist nun, dass dieses System funktioniert. Gefordert sind zuverlässige Technik, klare Alarmketten und eine Polizei, die unverzüglich reagieren kann, denn ein Näherungsverbot auf Papier schützt keine Frau vor einem Täter, der sich nicht daran hält. Entscheidend ist, dass wir den Verstoß erkennen und handeln, bevor es zu spät ist. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
