Dr. Magnus Jung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die politische Bildungsarbeit, insbesondere die politische Bildungsarbeit für junge Bürgerinnen und Bürger, ist eine elementare Voraussetzung, um den Bestand unserer Demokratie für die Zukunft zu sichern. Demokratie, die damit verbundenen Werte, die Erfahrung und Umsetzung demokratischer Prozesse - all das ist wichtig. Es ist wichtig, junge Menschen in der Schule und außerschulisch mit Informationen zu erreichen, die für die Gestaltung unseres Staats- und Gemeinwesens von Bedeutung sind. Deshalb sind politische Bildungsarbeit und die Form der demokratischen Debatte wichtige Bestandteile der politischen Kultur. Politische Bildungsarbeit gerade mit jungen Menschen ist deshalb kein Vorrecht oder Privileg der Parteien, sondern eine breite Aufgabe der Zivilgesellschaft, an der viele mitwirken. Wir haben in den letzten Jahren als Landesregierung mit Unterstützung des Landtages viele Weichen gestellt, um den Zugang junger Menschen zu und die Partizipation an politischen Beteiligungsprozessen zu erleichtern, zu fördern. Wir haben dafür eine Menge zusätzliches Geld in die Hand genommen. Ich würde mir wünschen, dass diese Überzeugung, dass politische Bildungsarbeit wichtig ist, auch von der Bundesregierung - die gerade an vielen Stellen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ die Sparaxt anlegt - und überall im Land gleich gesehen wird. (Beifall von der SPD.) Auch die politischen Jugendorganisationen der Parteien haben eine sehr wichtige Bedeutung für das Funktionieren unserer Demokratie. Das schreiben Sie zu Recht in der Begründung Ihres Antrags. Sie weisen darauf hin, dass eine Funktion der politischen Jugendorganisationen darin besteht, Ideen von jungen Menschen in die Parteien hineinzutragen und sie dort den Debatten zugänglich zu machen. Auf der anderen Seite bestehe eine Aufgabe der Jugendorganisationen wiederum darin, jungen Menschen Programme und Inhalte von Parteien näherzubringen. Drittens - das war der sehr langwierige Einstieg Ihres Vortrags - sei auch die Nachwuchsrekrutierung und die Qualifizierung von Nachwuchskräften für die Parteien und damit auch für öffentliche Ämter eine außerordentlich wichtige Aufgabe, die die politischen Jugendorganisationen der Parteien erbringen und auch in Zukunft leisten sollen. Heute geht es aber um die Frage, ob und wie eine Förderung der politischen Jugendorganisationen aus dem Landeshaushalt möglich und gewollt ist. Ich dachte, dass zumindest eine Sache Konsens sein könnte, nämlich die Erkenntnis, dass die Praxis der Vergangenheit keine ausreichende rechtliche Grundlage mehr dafür ist. Ich sage es deshalb, weil der Kollege Salm den Eindruck erwecken wollte, die Landesregierung habe sozusagen in einem Akt der Willkür die Finanzierung gestrichen, um den politischen Jugendorganisationen zu schaden. Das ist nicht der Fall, sondern die Landesregierung war nach Prüfung der bisherigen Praxis gezwungen, diese einzustellen. (Abg. Schäfer (CDU): Wir haben die Erwar- tungshaltung, einen neuen Vorschlag zu ma- chen.) Wir wissen nicht, ob die Praxis anderer Länder, wenn sie einer gerichtlichen Untersuchung unterzogen würde, in jedem Bundesland dazu führen würde, dass die dortige Praxis als rechtmäßig anerkannt würde. Die Tatsache, dass andere etwas tun, heißt noch lange nicht, dass es rechtmäßig ist. Genauso ist die Tatsache, dass wir es getan haben, kein Beleg dafür, dass das rechtmäßig war, was in der Vergangenheit getan worden ist. - So weit zur Ausgangssituation. Deshalb muss eine Regelung, die jetzt getroffen werden soll, berücksichtigen, dass wir keine indirekte Parteienfinanzierung schaffen, die eine entsprechenden Finanzierung zur Folge haben wird. Das müssen wir gewährleisten, wenn wir eine gute Regelung treffen wollen. Dafür ist es ratsam - der Kollege Schmidt hat darauf hingewiesen -, sich in der Rechtsprechung die Analogie zu den Urteilen zur Finanzierung von politischen Stiftungen genau anzuschauen. Ich kann Ihnen für die saarländische Landesregierung sagen: Wir streben an, eine Regelung zu schaffen, in der es möglich ist, dass auch die Arbeit von politischen Jugendorganisationen der Parteien zukünftig wieder gefördert werden kann. Das ist unser Ziel. - Punkt 1. (Beifall von der SPD.) Punkt 2: Wir wissen, dass wir das nur über das Sozialrecht machen können, also über eine Regelung im Ausführungsgesetz zum KJHG. Wir wissen darüber hinaus, dass eine solche Regelung nur dann rechtskonform möglich ist, wenn wir die politischen Jugendorganisationen der Parteien nicht als Organisation fördern, sondern die Regeln so ausgestalten, dass auch den politischen Jugendorganisationen der Zugang zur Förderung von Bildungsarbeit ermöglicht wird. Das ist ein bedeutender Unterschied. Vielleicht kann die heutige Debatte genau diesen Unterschied zwischen den Gedanken, die wir uns in der Landesregierung machen, und dem, was Sie - wie ich finde - hier sehr plump vorgetragen haben, herausarbeiten. Wir haben jedenfalls an einer solchen Förderung gearbeitet. Wir haben als Arbeitszwischenergebnis eine Regelung, die dazu geeignet ist, die Bildungsarbeit für junge Menschen, die von politischen Jugendorganisationen für alle angeboten wird, zu finanzieren. Wir haben sie so ausgestaltet, dass eine institutionelle Förderung in der Ausgestaltung beispielsweise nicht mit Blick auf Mitglieder oder Wahlergebnisse erfolgen darf. Selbstverständlich soll die Förderung so ausgestaltet sein, dass niemand an die Mittel herankommen kann, der nicht vollkommen auf der Grundlage des Grundgesetzes arbeitet oder vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Wir haben deshalb in unsere Überlegungen einbezogen, dass die Bewirtschaftung der Mittel und die Unterschrift der Staatsferne zukünftig gar nicht mehr durch die Landesregierung direkt, sondern durch den Landesjugendhilfeausschuss erfolgen sollten. Wir haben also sehr konkrete Überlegungen angestellt, wie man es in der Praxis regeln kann. Wir haben diese Überlegungen gutachterlich verfassungsrechtlich untersuchen lassen. Dabei ist bei diesen Bemühungen, die ich im Groben skizziert habe, deutlich geworden, dass es Schwierigkeiten hinsichtlich der Abgrenzbarkeit von politischer Arbeit gibt, die am Ende zumindest mittelbar der Partei zuzuordnen ist, und einer politischen Bildungsarbeit, die für alle zugänglich ist und auf der Grundlage des SGB VIII steht. Auch die Frage, wie man diejenigen von der Förderung ausschließen kann, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, muss konkret und rechtssicher geregelt werden. Wenn man das anwendet, ist davon auszugehen, dass dagegen geklagt werden kann. Genauso ist davon auszugehen, dass - je nachdem, wie man Regelungen trifft - heute die Wahrscheinlichkeit von Klagen gegen eine gesetzliche Regelung insgesamt deutlich größer ist, als das in der Vergangenheit der Fall war. Deshalb ist die Landesregierung zu der Überzeugung gekommen, dass es bei den schwierigen rechtlichen Einschätzungen, die wir zu dieser aus unserer Sicht sehr wohlmeinenden Gesetzesidee hatten, klüger ist, kein Gesetzgebungsverfahren unter Zeitdruck zu betreiben und ein Gesetzgebungsverfahren nicht in unmittelbarer Nähe zu einer Wahlauseinandersetzung hier im Land zu führen, weil das das Finden einer guten Lösung erschwert und nicht fördert. Wir wollen eine gute Lösung, die breit getragen werden kann. Ich komme jetzt zum Antrag der CDU und zum Vortrag von Herrn Dr. Salm. Man kann Ihnen nur bescheinigen, dass Sie wirklich ein klassisches Eigentor geschossen haben. Gerade mit dem Vortrag, den Sie heute hier gehalten haben, haben Sie im Grunde die vollkommene Bestätigung des Grundes geliefert, warum Ihr Gesetzesvorschlag rechtswidrig ist: Sie haben davon gesprochen, wie wichtig die Jugendorganisation für die Parteien ist, für die Nachwuchsrekrutierung. Das sind alles Parteizwecke! (Zuruf des Abgeordneten Thielen (CDU).) Alles, was Sie an Argumenten heute angeführt haben, um zu belegen, wie wichtig das sei, sind Argumente, die eindeutig belegen, dass Ihr Gesetzentwurf rechtswidrig ist. Ich bin wirklich fassungslos, dass Sie als Jurist nicht gemerkt haben, in welche selbstgestellte Falle Sie heute getreten sind. (Beifall von der SPD.) Hätte es noch eines Beweises bedurft, warum es nicht klug ist, in dieser Zeit, in diesem Verfahren solch ein Gesetzgebungsverfahren zu betreiben, wären Ihr heutiger Antrag und Ihr heutiger Beitrag der beste Beleg dafür gewesen. (Zuruf von der CDU: Gut, dass Sie kein Staatsanwalt sind! - Zuruf von der SPD: Mei- ne Herrn!) Man muss sagen, der Blick in die entsprechenden Gutachten erbringt ein eindeutiges Ergebnis. Ich bin wirklich überrascht, dass Sie das nicht gesehen haben. Wahrscheinlich wird Ihr Gesetzentwurf heute nicht durchkommen. Ich lade aber dennoch herzlich zum Austausch ein, und diese Einladung hat auch schon in der Vergangenheit gestanden. Alle Argumente, die ich genannt habe, haben wir Ihnen auch vor dieser Sitzung vorgetragen. Es ist wirklich bedauerlich, dass Sie sich geweigert haben, diese zur Kenntnis zu nehmen. (Zurufe von der CDU und Sprechen zwischen CDU und SPD.) Aber wir werden sicherlich die Zeit finden, das auch noch einmal zu diskutieren. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)
