Sascha Haas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Vor zwei Wochen war ich auf dem Campus der Universität des Saarlandes bei der Eröffnung der neuen Servicestelle der Zentralen Ausländerbehörde. Seit dem 1. September können internationale Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dort einen Teil ihrer aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten direkt auf dem Campus erledigen. Sie können Unterlagen abgeben und prüfen lassen, Biometriedaten erfassen lassen, Aufenthaltstitel abholen oder Unterstützung bei der digitalen Antragsstellung bekommen. Für viele Anliegen müssen sie nicht mehr extra nach Lebach fahren. (Abg. Haas (SPD)) Ich beginne damit, weil sich an diesem Beispiel ziemlich gut zeigt, was Migrationspolitik im Alltag bedeutet. Wir reden hier oft über europäische Verordnungen, über Gesetze und Zuständigkeiten. Für die Menschen, die mit unserem Aufenthalts- oder Asylrecht zu tun haben, wird es aber irgendwann sehr konkret. Sie brauchen einen Termin, sie müssen wissen, welche Unterlagen fehlen, sie warten auf eine Entscheidung und vielleicht hängt davon ab, ob sie ihr Studium fortsetzen können oder ob eine Arbeit aufgenommen werden kann. Für einen Menschen, der bei uns Asyl beantragt, geht es um die Frage, ob er hier Schutz vor Verfolgung bekommt. Der Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesaufnahmegesetzes ist nach der Ersten Lesung, wie es der Ausschussvorsitzende gerade berichtet hat, beraten worden, aber heute liegt uns auch eine unveränderte Entscheidung vor. Ich möchte deswegen eine Frage aufgreifen, die in der letzten Debatte ziemlich grundsätzlich geworden ist. Die AfD hat hier im Plenum angekündigt, man müsse langfristig ans individuelle Asylrecht ran. Dem möchte ich deutlich widersprechen. Das individuelle Recht auf Asyl bedeutet, dass wir uns den einzelnen Menschen anschauen. Nicht allein die Herkunft entscheidet, nicht irgendeine Quote, wir prüfen, warum dieser Mensch geflohen ist, was ihm passiert ist, was ihm bei einer Rückkehr drohen würde und ob ein Anspruch auf Schutz besteht. Über diese Fragen entscheidet ein rechtsstaatliches Verfahren. Natürlich bekommt nicht jeder, der einen Asylantrag stellt, am Ende einen Schutzstatus. Das individuelle Asylrecht ist kein automatisches Bleiberecht, aber jeder Mensch hat Anspruch darauf, dass sein Fall geprüft wird. Selbstverständlich gehört dazu auch, dass solche Verfahren nicht über Jahre laufen. Wer Schutz bekommt, braucht Klarheit, und auch wenn ein Antrag abgelehnt wird, muss es eine rechtssichere Entscheidung geben, die anschließend umgesetzt werden kann. Die Antwort auf ein langsames Asylsystem kann aber nicht sein, das individuelle Asylrecht abzuschaffen. Wer das fordert, will nicht das Verfahren verbessern, sondern das Recht auf individuellen Schutz beseitigen und dem widersprechen wir entschieden. (Beifall von der SPD.) Wir müssen deshalb darüber reden, ob der Staat überhaupt in der Lage ist, dieses Verfahren ordentlich zu bearbeiten, denn das beste Gesetz hilft wenig, wenn eine Behörde technisch oder organisatorisch nicht so ausgestattet ist, wie es für ihre Arbeit benötigt wird. Als wir 2022 nach vielen Jahren wieder die Verantwortung für das Innenministerium übernommen haben, haben wir auch die Verantwortung für die Zentrale Ausländerbehörde übernommen. Ein Jahr zuvor hatte der damalige CDU-Innenminister Klaus Bouillon den Saarbrücker Standort der Ausländerbehörde geschlossen. Wir haben diese Entscheidung damals scharf kritisiert und ich halte sie weiterhin für falsch. Lebach bleibt zwar der zentrale Standort der ZAB, das steht im Moment nicht in Frage, aber warum sollte daraus folgen, dass jeder internationale Student aus Saarbrücken für jedes Anliegen nach Lebach fahren muss? Warum sollte eine Wissenschaftlerin, die an unserer Universität arbeitet, keinen direkten Ansprechpartner auf dem Campus haben? Dazu kam ein zweites Problem. Die Ausländerbehörde hatte bei der Digitalisierung einen erheblichen Rückstand. Über viele Jahre waren Papierakten der Normalfall, das hat Folgen für die tägliche Arbeit. Eine Papierakte liegt zu einem bestimmten Zeitpunkt eben nur an einem Ort vor, Dokumente müssen weitergegeben werden, der Austausch mit anderen Stellen dauert länger und wenn mehrere Behörden an einem Vorgang beteiligt sind, wird es umso komplizierter. Irgendwann merkt das auch derjenige, der auf eine Entscheidung wartet. Deshalb haben wir die Digitalisierung der ZAB auf den Weg gebracht. Seit Februar dieses Jahres werden neue Fälle vollständig digital geführt. Neue Dokumente landen direkt in den elektronischen Akten, parallel wird der große Bestand an Altakten digitalisiert, mittlerweile sind Zehntausende Akten vollständig digital erfasst. Auch der digitale Austausch mit anderen Behörden wird ausgebaut. Die ZAB ist inzwischen in der Lage, digitale Akten nach dem neuen E-Akten-Referenzstandard des Bundes zu übermitteln und zu verarbeiten. Das Projekt ist noch lange nicht abgeschlossen. Das sage ich auch deshalb so deutlich, weil es nichts bringt, bei einem solchen Umbau so zu tun, als sei nach wenigen Monaten alles erledigt. Aber wir haben angefangen, einen Zustand zu verändern, der lange bestanden hat, und inzwischen merkt man diese Veränderung auch außerhalb der Behörde. Die Servicestelle an der Universität ist dafür ein gutes Beispiel. Sie richtet sich zunächst an internationale Studierende sowie Beschäftigte in Forschung und Lehre. Nach Abschluss der Digitalisierung wollen wir in Saarbrücken auch wieder ein Angebot für Erwerbs- und Arbeitsmigration schaffen. Das halte ich für notwendig, denn das Saarland braucht internationale Fachkräfte. (Beifall von der SPD.) Unsere Hochschulen wollen Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus anderen Ländern gewinnen. Wenn wir das ernst meinen, müssen wir uns anschauen, was passiert, nachdem jemand angekommen ist. Wie schnell bekommt jemand einen Termin? Sind Anträge verständlich, können Unterlagen digital eingereicht werden? Wie lange dauert es, bis jemand weiß, wie es weitergeht? - Es geht nicht (Abg. Haas (SPD)) darum, Voraussetzungen abzuschaffen oder Prüfungen wegfallen zu lassen. Es geht darum, Verwaltung so zu organisieren, dass sie ihren Job gut machen kann. Daraus ergibt sich für mich eine zweite Frage. Wir sprechen sehr oft darüber, wie wir die Menschen für das Saarland gewinnen. Wir sprechen viel seltener darüber, warum sie bleiben sollen. Viele internationale Studierende kommen zunächst für ein Studium nach Saarbrücken, manche machen hier ihren Abschluss und finden anschließend einen Arbeitsplatz. Wenn das passiert, sollten wir ein Interesse daran haben, dass dieser Mensch seine Zukunft auch weiterhin bei uns im Saarland sieht. Das Gleiche gilt für Fachkräfte. Wer für einen Arbeitsplatz ins Saarland zieht, lebt irgendwann nicht nur hier, weil ein Arbeitsvertrag besteht. Er oder sie findet eine Wohnung, lernt Menschen kennen, vielleicht kommt die Familie mit. Aus einem Arbeitsort kann mit der Zeit ein neues Zuhause werden. Deshalb reicht mir der Begriff Willkommenskultur nicht mehr, wir brauchen eine Bleibekultur. Wer Menschen für das Saarland gewinnen will, muss ein Land schaffen, in dem sie bleiben möchten. Das ist Arbeitsmigration. Das Gesetz, über das wir heute abstimmen, betrifft einen zusätzlichen Bereich, nämlich die Aufnahme von Menschen, die internationalen Schutz beantragen. Aber auch hier stellt sich die Frage, wie wir unsere staatliche Verantwortung organisieren. Die AfD hat ihre Vorstellungen in der letzten Debatte in drei Worte gepackt: Brot, Bett, Seife - mehr braucht ein Schutzsuchender nicht. Ich finde, daran lässt sich ziemlich gut erklären, warum wir dieses Gesetz anders ausgestalten. Wenn ein Kind in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, braucht es mehr als ein Bett. Es muss zur Schule gehen können und es braucht einen Platz, an dem es lernen oder Hausaufgaben machen kann. Wenn eine Frau sexualisierte Gewalt erlebt hat, kann es wichtig sein, dass ihr Schlafzimmer abschließbar ist. Wenn jemand schwer erkrankt ist, muss medizinische Versorgung in der Nähe sein. Wenn beispielsweise ein schwuler Mann in einer Gemeinschaftsunterkunft bedroht wird, muss eine Behörde in der Lage sein, seine Situation zu erkennen und einzuschreiten. Genau deshalb gibt es die Mindeststandards. Genau deshalb benennt das Gesetz ausdrücklich Menschen, bei denen besondere Bedürfnisse bestehen können. Dazu gehören Minderjährige und unbegleitete Minderjährige. Genannt werden Menschen mit Behinderungen, Schwangere und Alleinerziehende, Opfer von Menschenhandel, Menschen mit schweren Erkrankungen oder psychischen Störungen sowie Personen, die Folter oder sexuelle Gewalt erlebt haben. Auch lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen werden ausdrücklich berücksichtigt. Natürlich braucht nicht jeder dieser Menschen dasselbe. Eine Mutter mit kleinen Kindern befindet sich in einer anderen Situation als ein alleinreisender Erwachsener. Ein Mensch mit einer schweren psychischen Erkrankung braucht andere Unterstützung als jemand ohne gesundheitliche Einschränkungen. Darum geht es: Man muss hinschauen, was der konkrete Mensch braucht. (Beifall von der SPD.) Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Gleichbehandlung bedeutet nicht, unterschiedliche Bedürfnisse zu ignorieren. (Erneut Beifall von der SPD.) Vieles von dem, was wir mit diesem Gesetz festschreiben, ist im Saarland bereits Praxis. Es geht beispielsweise um abschließbare Räume, geeignete Sanitärbereiche, für jeden Antragstellenden sind mindestens 4 m² individueller Wohnbereich vorgesehen. Es soll Möglichkeiten zum Kochen und Waschen geben. Für Kinder sollen Räume oder Bereiche zum Spielen und für Hausaufgaben vorhanden sein. Der Gesetzentwurf hält ausdrücklich fest, dass diese Mindeststandards im Wesentlichen den bestehenden Ist-Zustand abbilden. Wir legen damit also nicht plötzlich völlig neue Anforderungen fest. Wir schreiben gesetzlich fest, welchen Standard wir bei der Unterbringung im Saarland erwarten. Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist klar: Wie menschenwürdig jemand untergebracht wird, darf nicht davon abhängen, in welcher Kommune er landet oder wer gerade diese Unterkunft betreibt. (Beifall von der SPD.) Bei der Entwicklung dieser Standards wurden unsere Städte und Gemeinden früh beteiligt. Das war wichtig, weil sie nämlich vor Ort die praktische Arbeit leisten. Wenn Menschen aufgenommen werden, muss eine Unterkunft organisiert werden. Kinder besuchen eine Kita oder eine Schule. Beratungsstellen werden gebraucht, eine kommunale Verwaltung muss auf viele Fragen reagieren, die man auf Landesebene schnell in einem Satz zusammenfassen kann. Ich denke dabei auch an meine Heimatstadt Saarbrücken. Wir haben dort in den vergangenen Jahren viel Erfahrung mit der Unterbringung von Schutzsuchenden gesammelt. Wir wissen auch, dass die Zahl der Menschen, die aufgenommen werden müssen, nicht jedes Jahr gleich ist. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Deshalb schafft das Gesetz die Grundlage für eine Notfallplanung und schreibt ausdrücklich vor, dass die kommunalen Gebietskörperschaften dabei einbezogen werden. Wenn die Zahl der aufzunehmenden Menschen kurzfristig deutlich steigt, darf man nicht erst anfangen, über vorhandene Kapazitäten nachzudenken. Wenn einzelne Kommunen bereits an ihre Grenzen kommen, dann muss klar sein, wo noch Unterbringungsmöglichkeiten bestehen und wo Unterstützung erforderlich ist. (Abg. Haas (SPD)) Es muss möglich sein, Belastungen innerhalb des Landes entsprechend der jeweiligen Möglichkeiten anders zu verteilen. Denn wer den Kommunen Verantwortung überträgt, der darf sie mit dieser Verantwortung nicht alleinlassen. (Beifall von der SPD.) Zu einer funktionierenden Umsetzung gehört auch, dass Behörden miteinander arbeiten. Beim Screening im Lebach, ich habe das in der Ersten Lesung schon erzählt, sehen wir, wie das funktionieren kann. Dort arbeitet nämlich die Zentrale Ausländerbehörde mit den Gesundheitsbehörden und der Polizei eng zusammen. Dass dieses Verfahren funktioniert, ist entscheidend dafür, wie am Ende ein Vorgang bearbeitet werden kann. Ich finde, über genau solche Fragen sollten wir in der Migrationspolitik auch öfter reden: Wie lange dauern Verfahren eigentlich? Haben die Beschäftigten die technischen Möglichkeiten, die sie für ihre Arbeit brauchen? Wo stockt der Austausch zwischen unterschiedlichen Behörden? Welche Unterstützung brauchen unsere Kommunen, damit sie solche Aufgaben gut erfüllen können? Das sind Fragen, bei denen wir als Land auch selbst handeln können. Seit 2022 haben wir einiges verändert. Die Digitalisierung der ZAB läuft. Neue Fälle werden elektronisch geführt. Der Austausch zwischen den Behörden wird Schritt für Schritt digitaler. Mit der neuen Servicestelle an der Uni ist wieder ein Angebot der Ausländerbehörde in Saarbrücken entstanden. Ein weiteres Angebot soll folgen. Damit sind wir noch lange nicht am Ende. Es gibt weiterhin Verfahren, die zu lange dauern. Die Digitalisierung des großen Altaktenbestandes läuft noch. Wir müssen weiter daran arbeiten, wie erreichbar die Ausländerbehörde für Menschen ist, gerade auch in Lebach. Ich finde es aber genauso wichtig zu sagen, was sich verändert hat. Denn bei Migrationspolitik geht es eben nicht nur darum, immer wieder neue Regeln zu fordern. Es geht auch darum, die Regeln, die bereits bestehen, so umzusetzen, dass sie funktionieren. Dabei sollten wir die unterschiedlichen Formen von Migration nie miteinander vermischen. Ein Mensch, der vor Verfolgung flieht und einen Asylantrag stellt, hat einen anderen rechtlichen Status als eine Studentin aus einem Drittstaat. Eine Fachkraft, die für einen Arbeitsplatz ins Saarland kommt, befindet sich in einer anderen Situation als jemand, über dessen Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Diese Unterschiede sind wichtig. Aber all diese Menschen erleben irgendwann ganz konkret unsere Verwaltung. Sie merken, ob sie einen Ansprechpartner erreichen. Sie erfahren, wie lange eine Entscheidung dauert. Sie merken sehr schnell, ob Verfahren verständlich organisiert sind. Deshalb gehören für mich eine moderne Ausländerbehörde und ein rechtsstaatliches Asylsystem politisch zusammen. Ich will, dass das Saarland am individuellen Asylrecht festhält. (Beifall von der SPD.) Ich will, dass Anträge sorgfältig geprüft werden und Entscheidungen in einer vernünftigen Zeit fallen. Ich will genauso, dass Menschen, die zum Studieren oder Arbeiten zu uns kommen und hier eine Zukunft aufbauen wollen, dafür vernünftige Bedingungen vorfinden. Das Landesaufnahmegesetz regelt vielleicht nur einen Teil davon, aber dieser Teil ist wichtig. Wir schaffen einen verbindlichen Rahmen für die Unterbringung von Schutzsuchenden. Wir berücksichtigen Menschen, die besondere Unterstützung brauchen. Wir beziehen unsere Kommunen bei der Planung mit ein. Genau deshalb unterstützt meine Fraktion dieses Gesetz in der Zweiten und letzten Lesung. Wir werden das individuelle Asylrecht verteidigen und gleichzeitig dafür sorgen, dass unser Staat seine Aufgaben in der Asyl- und Migrationspolitik besser erfüllen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Stimmen Sie diesem Gesetz in Zweiter und letzter Lesung zu. - Vielen Dank und Glück auf! (Erneut Beifall von der SPD.)
