Jutta Schmitt-Lang
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Commerçon, ich war zwischendurch irritiert, weil ich dachte, Sie bringen Ihren Antrag ein. Das ist nicht wirklich passiert. Auf das Gesetz geht mit Sicherheit gleich die bildungspolitische Sprecherin Ihrer Fraktion ein. Ich nehme an, wir werden generell zu den anderen Themen, die Sie genannt haben, nachher bei PISA darüber sprechen, wie die Einordnung der letzten bildungspolitischen Jahre ist und die Bewertungen dort sind. Dafür ist nachher genug Zeit. Ich würde gerne über das Gesetz sprechen, um das es hier geht: die Novelle des SBEBG. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kein Gesetz kommt so aus dem Parlament heraus, wie es eingebracht wurde. Das war der Wahlspruch eines überzeugten Parlamentariers, nämlich des früheren Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck. Ich habe heute in vielen Diskussionen über das Selbstverständnis überzeugter Parlamentarier nachgedacht. Dieser Spruch muss nicht in Stein gemeißelt sein. Es gibt immer Gesetzgebungsverfahren, Anpassungen, die auf breiten Konsens stoßen. Es ist aber ein etablierter Grundsatz des Parlaments, der den Anspruch zeigt, dass wir hier unseren Auftrag selbstbewusst wahrnehmen, dass wir Volksvertreter sind, die Anhörung, die wir mit Betroffenen durchführen, ernst nehmen und Gesetzesvorhaben sinnvoll korrigieren, dass wir den Anspruch haben, Gesetzesvorhaben besser zu machen. Es ist ein etablierter Grundsatz von und für uns Volksvertreter, den wir gerade in diesen Zeiten umso ernster nehmen sollten, in denen ohnehin zu viele Bürger den Eindruck haben, dass Politik nicht zuhört, nicht ernst nimmt und Gesetze an den Betroffenen vorbei macht. Deshalb - das will ich voranstellen - ist es für uns als CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar, dass die heutige Mehrheitsfraktion diesen Grundsatz erneut ausgerechnet im so zentralen Bildungsbereich - leider zum wiederholten Male - ignoriert und das Gesetz ohne jegliche Verbesserung durchwinken will. Das geschieht nun gerade bei der Neuaufstellung der frühkindlichen Bildung, zu der es im Rahmen einer umfangreichen Anhörung - wir haben ja ausgiebig den Angehörten gedankt - von Akteuren aus der Praxis, von Trägern, den kommunalen Spitzenverbänden, den Fachkräftevertretern und anderen, viele sehr konkrete Verbesserungsvorschläge und sehr nachdrückliche Hinweise gegeben hat. Die Arroganz, das völlig zu ignorieren und gar nichts mehr zu ändern, diese Arroganz gegenüber denjenigen, die die Entscheidungen des Parlaments am Ende umsetzen müssen, ist nach meinem Empfinden nicht nachvollziehbar. Da nützt auch der Dank nichts, ernst nehmen und umsetzen wäre besser gewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall von der CDU.) Liebe Frau Holzner, Sie sagen ja selbst immer, dass Sie vom Fach sind. Das stimmt. Sie sind auch bildungspolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin Ihrer Fraktion. Ich nehme an, Sie werden uns nachher erläutern können, warum Sie, da Sie ja keinen Abänderungsantrag bringen, auf keines dieser Themen aus der Anhörung eingehen. Dabei gibt es genug Punkte in diesem Gesetz, die auf Zustimmung stoßen, das stellen wir gar nicht infrage. Zu mehr Flexibilität bei der Gewinnung von Fachkräften zum Beispiel oder auch hinsichtlich der Multiprofessionalität gab es vieles, was durchaus im Konsens war. Nach unserer Meinung beruht die Novelle jedoch auf einer völlig falschen Grundausrichtung; darauf komme ich gleich noch zu sprechen. Ungeachtet dessen sind wir bei der CDU intern in die Diskussion gegangen, ob wir das mittragen könnten, ob wir das vielleicht zumindest dann mittragen könnten, wenn es aufseiten der SPD eine minimale Kompromissbereitschaft gäbe, nach dieser umfangreichen Anhörung noch Verbesserungen vorzunehmen. Aber diese Kompromissbereitschaft fehlte leider. Kein einziger Änderungsvorschlag kam von Ihnen. Wir gingen mit wirklich ganz kleinen Vorschlägen in die Diskussion, weil uns durchaus klar ist, wie hoch die Hürde für Sie als Alleinregierung ist, wenn es darum geht, auf die Opposition zuzugehen. Aber nicht mal den Minimalvorschlägen, um Dinge zu verbessern, konnten Sie sich anschließen. Das ist eine Ignoranz, die in diesem Fall den Familien, den Fachkräften, den Trägern und auch unserem Selbstverständnis in diesem Hause, das unser aller Selbstverständnis als Abgeordnete hinsichtlich unserer Verantwortung sein sollte, schadet. (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) (Beifall von der CDU.) Zur aus unserer Sicht falschen Grundausrichtung: Wir haben die deutliche Senkung der Kitabeiträge immer mitgetragen, aber wir bleiben skeptisch, was den letzten Schritt zur kompletten Beitragsfreiheit betrifft. Die Eltern wurden bisher sinnvoll und notwendig entlastet. Aber wir sehen eben auch, gleichgültig, wie viel Prosa Sie darauf verwenden, um das anders darzustellen, dass Qualität und Verlässlichkeit immer noch auf der Strecke bleiben. Das ist so, weil auch Sie eben kein zusätzliches Sparschwein gefunden haben und das Geld nur einmal ausgeben können. Unser Anspruch darf doch nicht nur „Kita ist kostenlos“ sein, unser Anspruch muss vor allem lauten: Die Kita ist gut und die Kita ist verlässlich. Zu beidem ist der Weg noch weit. Sie haben Studienergebnisse angesprochen. Bei der Digitalisierung und bei den Bildungsausgaben, ja, da sind wir Spitzenreiter, beim Input leider nicht. Wie viele Studienergebnisse, die sich mit den Leistungen unserer Kinder befassen, brauchen Sie denn noch, um endlich die Priorität auf die Qualität in der frühkindlichen Förderung und Bildung zu legen? Hinsichtlich der Verlässlichkeit wurde uns in der Anhörung von Trägerseite bestätigt, dass die Beitragsfreiheit den Bedarf nach Ganztagsplätzen erhöhen wird, dies in einer Zeit, in der wir den Bedarf ohnehin nicht überall decken können, in der noch Plätze fehlen, in der verlässliche Öffnungszeiten aufgrund Personalmangels immer noch ein Problem sind. Wir hatten vorgeschlagen, zunächst eine gewisse Stundenzahl - unser Vorschlag waren 30 Stunden, auch darüber hätte man sprechen können - kostenfrei zu machen. Denn natürlich nimmt jeder, auch wenn er ihn vielleicht nicht braucht, einen Ganztagsplatz in Anspruch, wenn er ihn kostenfrei bekommt. Das ist niemandem vorzuwerfen. In Zeiten, in denen andere Familien verzweifelt nach Plätzen suchen und leer ausgehen, wird daraus allerdings ein Alles-oder-Nichts-Prinzip. Das ist nicht sozial gerecht. In Zeiten dermaßen angespannter Personalsituation ist es auch nicht fair, Personalressourcen eventuell am Bedarf vorbei zu binden, das steht zudem dem Qualitätsanspruch im Weg. Unser Vorschlag wäre sozial verträglich, zumal die Beiträge vieler Familien im Leistungsbezug und bei Geringverdienern ohnehin übernommen werden. Der Vorschlag würde mehr Planbarkeit schaffen, er würde nicht künstlich Bedarfe erhöhen. Aber wir haben verstanden, dass Sie bei dem Augen-zu-und-durch-Prinzip bleiben. Auf diesem Prinzip fußt die Novelle. Die entscheidende Frage ist, ob sich durch dieses Gesetz, durch die Novelle, die Qualität in unseren Kitas verbessert. Das geschieht bestenfalls marginal. Der Zielkonflikt ist uns völlig klar: Viele Qualitätsverbesserungen wie kleine Gruppen, mehr Vor- und Nachbereitungszeit, Leitungsfreistellung, Verbindlichkeit im Vorschuljahr und verlässliche Öffnungszeiten sind mit höherem Personaleinsatz verbunden, und aktuell ist Personal eine knappe Ressource. Wir verstehen deshalb auch, dass eine solche Novelle zunächst einmal kleine Schritte vorsehen muss, nicht sofort alle Probleme gleichermaßen lösen kann. Aber Politik muss schon sichtbar anpacken, und das ist hier nicht der Fall. Nicht nur wir, vor allem auch die Betroffenen in der Anhörung können in diesem Antrag kaum einen Anfang für Qualitätsanstrengungen erkennen. Die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände stellt fest, der Entwurf werde dem Anspruch der qualitativen Fortentwicklung nicht gerecht. Die AWO, Kollege Commerçon, bemängelt, der Fokus liege stärker auf Steuerung, Verwaltung und Kapazitätssicherung als auf den Voraussetzungen guter pädagogischer Arbeit. (Sprechen bei der SPD.) Das „Mimimi“ gerade, war das jetzt für mich oder war das für die AWO? Nur mal so als Rückfrage. Beides wäre respektlos, aber ich bin das leider schon von Ihnen gewohnt. - Die Diakonie stellt fest, die im Entwurf genannten Maßnahmen betreffend Fachkräfte, Öffnung, Schließtage, Meldepflichten, Steuerungsinstrumente, Sicherstellungsvereinbarungen zeigten die behauptete Qualität der Fortentwicklung gerade nicht. (Sprechen bei der SPD.) Ja, ich höre Ihnen zu. Das ist das Schöne daran, umgekehrt wäre auch super. - Aussagen dieser Art gab es noch einige mehr, Sie aber verkaufen das Ganze als „Qualitätsgesetz“. Was für ein Auseinanderfallen von Anspruch und Wirklichkeit! Hinsichtlich der Schließtage wurde schon im Ministerium, bevor das Gesetz überhaupt ins Parlament kam, etwas nachgebessert, das möchte ich ausdrücklich positiv erwähnen. Das Grundproblem besteht aber weiter und wurde von Trägerseite klar beschrieben. Sie wollen, ich glaube Ihnen das, mehr Verlässlichkeit schaffen, indem Sie die Zahl der festen Schließtage von Einrichtungen deutlich beschränken. Auf dem Papier sind Kitas dann auch mehr Tage geöffnet. Aber diejenigen, die das umsetzen müssen, sagen uns doch, in der Realität sei an den anderen Tagen die Personaldecke so dünn, dass Verlässlichkeit nicht mehr gegeben sei. Ungeplante Schließungen, Gruppenschließungen, verkürzte Öffnungszeiten, das alles nicht planbar, das ist der Horror der Eltern, die sich eben nicht auf die Betreuung ihrer Kinder vorbereiten können. Davor haben Träger und Kitaleitungen intensiv gewarnt. Wir haben als Kompromiss, als kleine Änderung, vorgeschlagen, die Kürzung der Schließta- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) ge über einen längeren Zeitraum zu strecken, um den Trägern mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben und über den vom MBK erwarteten Höchststand geburtenstarker Jahrgänge hinwegzukommen. Leider war die SPD-Fraktion dazu nicht bereit. Wir haben zudem vorgeschlagen, die Leitungsfreistellung auch auf Kitas mit weniger Gruppen auszudehnen. Das wäre ein kleines Zeichen gewesen an die Fachkräfte, dass wir hier eine Stellschraube zur Qualitätssicherung sehen und bereit sind, ihnen einen Schritt entgegenzukommen. Es wäre auch ein Zeichen an die Familien gewesen, denn gerade bei den kleinen Einrichtungen reißt jeder Personalausfall sofort Lücken, die die Eltern in gekürzten Öffnungszeiten und Ausfällen spüren. Nicht einmal zu diesem kleinen Qualitätsschritt waren Sie bereit, auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt. Sie hingegen haben, ich habe es erwähnt, keinen einzigen Änderungsvorschlag gemacht auf Basis all der vielen berechtigten Hinweise aus der Anhörung. So bleibt für die vielen Menschen, denen wir hier eben noch gedankt haben, die, teilweise im Ehrenamt, teilweise beruflich, ihre Anregungen und auch ihre Nöte in die Anhörung getragen haben, die sich Zeit dafür genommen haben, letztlich der Eindruck, dass ihr Einsatz für die Katz war. Das Gesetz geht nun eben doch raus, wie es reingekommen ist. Besonders erstaunlich ist angesichts all dessen diese ultimative Lobhudelei, niedergeschrieben im begleitenden SPD-Antrag. Nein, das ist kein Abänderungsantrag zum Gesetz, wie das üblicherweise der Fall ist, denn ändern wollen Sie ja nichts. Das ist nur ein weiterer separater, in Schriftform gegossener Beifall für die Landesregierung. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, zu übertünchen, dass das ein Schaufensterantrag ist, denn die meisten Punkte sind uns bestens bekannt: Sie wurden von Ihnen bereits eingebracht und zum Teil sogar selbst beschlossen. Im November vergangenen Jahres haben Sie zu den Themen Kita-Ausbau, Fachkräftegewinnung, Kita-Plattform, eine bessere Verzahnung von Kita und Grundschule beantragt. Im März folgte Ihr Antrag zu „Startklar Deutsch“. Erst vor wenigen Wochen haben Sie erneut beschlossen, die Modellphasen von „Startklar Deutsch“ auszuwerten, heute fordern Sie das schon wieder. Gleichgültig, wie überzeugt Sie von Ihren mageren Forderungen sind, kann doch Ihr Anspruch als Parlamentarier sich nicht in der Frage erschöpfen, wie oft die SPD-Fraktion ihre eigene Landesregierung auffordert, dasselbe zu tun. Ihr Anspruch muss doch sein, zu betrachten, was davon tatsächlich umgesetzt wird. Sie sind Volksvertreter! Wir aller hier sind Volksvertreter! Delegitimieren Sie sich doch nicht selbst und uns ständig, indem Sie solche sinnfreien Scheindebatten hier führen! Das ist Wasser auf die Mühlen derer, die den Parlamentarismus angreifen. Das können wir Ihnen hier nicht durchgehen lassen. (Beifall von der CDU.) Deshalb möchte ich mich mit diesem Antrag auch nicht weiter aufhalten, sondern komme zurück zur Gesetzesgrundlage. Bei dieser bleiben neben den genannten offenen Flanken noch viele grundsätzliche Probleme, die aus der falschen Weichenstellung des Gesetzes und Ihrer Politik der vergangenen Jahre, auch der Haushaltspolitik, entstanden sind. Diese Grundwebfehler lassen sich nicht mit einem kleinen Abänderungsantrag zu diesem Gesetz lösen. Das betrifft vor allem den Trägeranteil und die dringende Mahnung verschiedener Träger, ohne Senkung ihres Kostenanteils sei das Überleben vieler Kita-Standorte gefährdet. Das ist ein sehr großes Problem, für das es keine einfache Lösung gibt. Aber das müssen wir doch thematisieren! In der Anhörung haben manche bereits konkret von drohenden Schließungen gesprochen, dieses Problem geben Sie jetzt einfach an die Kommunen weiter. Denn die Träger wenden sich dann an die Kommunen, und entweder greifen die finanziell tiefer in die Tasche, um die Träger zu entlasten - viele tun das bereits -, oder sie müssen die Kita übernehmen. Kann der Träger diesen Anteil nicht mehr stemmen, verschwindet der Träger. Die Kostenposition verschwindet aber nicht. Die Aufgabe verschwindet nicht. Jemand muss hier einspringen, und richtig, das ist dann die kommunale Ebene, so oder so. Genau das wird offen in Kauf genommen. Seitens der Landesregierung hieß es ja, es gebe bereits jetzt die Möglichkeit, dass Träger vor Ort über die Übernahme des Trägeranteils mit den Kommunen verhandeln. Den Letzten beißen die Hunde. Das bleibt eine große ungelöste Baustelle, die die Trägervielfalt im Saarland bedroht. Dabei ist die Trägervielfalt ein hohes Gut, das wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen sollten. Sie sichert zumindest bei ausreichender Platzzahl die Wahlfreiheit der Eltern und die pädagogische Vielfalt. Sie steht dafür, dass Bildung und Betreuung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und eben nicht nur Aufgabe des Staates, dass Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine et cetera für diese Gesellschaft Verantwortung übernehmen. Den sonst in diesem Haus so viel zitierten gesellschaftlichen Zusammenhalt bilden wir dort ab. Und nicht zuletzt: Die Trägervielfalt ist Schutz vor staatlichem Monopol. Sie ist Ausdruck von Pluralität. Gerade in Zeiten, in denen Pluralität von den politischen Extremen immer mehr eingeschränkt wird, in denen wir das bei anderen Themen doch so intensiv diskutieren, sollten wir sie aus der politischen Mitte heraus stärken. Damit komme ich auf den offenen Brief der beiden christlichen Kirchen zu sprechen, der (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) die Abgeordneten von CDU und SPD gestern oder vorgestern erreicht hat. Die kirchlichen Träger sehen die Freiheit nicht nur durch die Finanzierung bedroht, sondern eben auch durch die neue geplante Formulierung einer Sicherstellungsvereinbarung, die in der frühkindlichen Bildung aus ihrer Sicht massive Eingriffe ermöglicht, wenn politische Extreme entsprechende Schlüsselpositionen einnehmen. Sie fordern eine kleine Textveränderung, die mehr Rechtssicherheit bieten kann und vor Willkür schützen soll. Ja, auch ich und auch wir als CDU haben diesem Punkt, den die Landesregierung in ihrer Novelle neu formuliert, zunächst nicht diese Brisanz gegeben, das sage ich ganz ehrlich, auch noch nicht direkt nach der Anhörung. Der Punkt war einer von sehr, sehr vielen, die sehr emotional und sehr wichtig vorgetragen wurden. Aber wir nehmen diesen Brief sehr ernst und vor allem den Nachdruck, mit dem diese Bedenken einer willkürlichen politischen Einflussnahme von den Kirchen vorgebracht wurden - wir nehmen ihn sehr ernst. Ich weiß, die Rechtsauffassung der Landesregierung ist eine andere. Wie tragfähig sie ist, konnten wir nach Erhalt dieses Briefes nicht prüfen. Sie liegt uns nicht vor. Aber wir haben das Schreiben unsererseits gestern intensiv studiert und sind der Meinung, wir sollten diesen Hinweis annehmen und ernst nehmen, denn eins ist doch auch klar: Selbst wenn Sie meinen, Ihre Lösung ist tragfähig genug, schadet diese kleine Ergänzung der Kirchen keinesfalls, sie kann nützen, sie kann Rechtssicherheit geben. Weil wir heute so oft an anderer Stelle über diese Themen diskutiert und gehört haben, wie wichtig es ist, dass wir hier gemeinsam zusammenstehen, um unsere Institutionen vor politischer Einflussnahme zu schützen, würde ich mir wünschen, Sie könnten diesen Weg mitgehen. (Beifall von der CDU.) Wir werden uns heute bei dem Gesamtgesetz nicht mehr einig. Die Gründe dafür habe ich angeführt. Aber wir bringen heute diesen Abänderungsantrag ein, um dieser wirklich mit größter Sorge vorgetragen Minimalforderung der Kirchen Rechnung zu tragen. Kommen Sie nicht uns entgegen, sondern tragen Sie diesen Teil Verantwortung für Trägervielfalt, für Pluralismus in schwierigen Zeiten. Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht wurde. Seien Sie heute selbstbewusste Abgeordnete. Gehen Sie mit uns diesen Weg. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
