Dagmar Heib
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 17/2417 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/2417 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2417 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2258. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2258 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2258 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. (Beifall von der SPD.) Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2404. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2404 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2404 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer für das Saarland (LwKG-SL) (Drucksache 17/2255) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2383) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt das Wort. Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kammerdirektor Feldner! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Saarland, Drucksache 17/2255, wurde vom Plenum in seiner 49. Sitzung vom 24. Juni 2026 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Umweltausschuss überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Das Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Saarland findet seinen Ursprung im Jahr 1956, wurde zuletzt im Jahr 1975 neu erlassen und 2008 überarbeitet. Seit diesem Zeitpunkt erfuhr die Landwirtschaft zahlreiche Veränderungen. Sie befindet sich weiterhin in einem umfassenden Wandlungs- und Anpassungsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Diese Entwicklung sowie strukturelle Veränderungen und neue Schwerpunkte in der Agrarpolitik zwingen die landwirtschaftliche Selbstverwaltung, ihre gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen und in bestimmten Teilbereichen an den dynamischen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft anzupassen. Mit der Überarbeitung des Regelwerks soll die Landwirtschaftskammer einen zeitgemäßen und aktuellen Handlungsrahmen erhalten. Zudem soll die Funktionsfähigkeit der Landwirtschaftskammer als Selbstverwaltungskörperschaft sichergestellt werden. Im Hinblick auf die Systematik und Begrifflichkeit des Gesetzes ergibt sich ein notwendiger Modernisierungs- und Klarstellungsbedarf. Zudem haben sich die Anforderungen der Rechtsförmlichkeit an Normregelwerke, vor allem Anpassungen der Formulierung bezüglich der Gleichstellung von Mann und Frau, im Zeitverlauf in nicht unerheblichem Maße geändert, sodass auch unter diesem Aspekt neben der Vielzahl der vorzunehmenden Änderungen sowie einer gänzlich neuen Strukturierung des Gesetzes eine Anpassung der Norm durch Ablösung des bisherigen Gesetzes über die Landwirtschaftskammer für das Saarland durch eine Neufassung geboten war. Im Hinblick auf den Inhalt ergibt sich insbesondere eine nunmehr klare Trennung zwischen Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten, die Einführung schriftlicher Verfahren bei Gremiensitzungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Landwirtschaftskammer sowie zum Beispiel eine klare Aufgabenverteilung und Zuständigkeitsregelung zwischen Präsidentin/Präsident und Direktorin/Direktor. Im Zuge der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts wurden im Bewertungsgesetz neue Vorschriften über die Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2022 eingefügt, da die Definition des Geltungsbereichs Grundlage für die Bemessung des Kammerbeitrages ist, aus dem sich die Landwirtschaftskammer aus Teilen finanziert. Der Ausschuss hat das Gesetz als gelesen festgestellt und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, die am 21. August 2026 unter Beteiligung der Landwirtschaftskammer und von Verbänden stattgefunden hat, denen ich an dieser Stelle noch einmal herzlich für ihren Beitrag danken möchte. Zur Auswertung der Anhörung wurde von der SPD- und der CDU-Fraktion ein gemeinsamer Abänderungsantrag eingebracht, der einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen wurde. Dieser liegt Ihnen als Abänderungsantrag des Ausschusses mit der Drucksache 17/2383 vor. Das Gesetz über die Landwirtschaftskammer für das Saarland, Drucksache 17/2255, wurde einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 17/2383 beschlossen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
