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Frank Wagner

CDU 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Schulen in freier Trägerschaft sind ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft. Sie stehen für unterschiedliche pädagogische Konzepte und für Wahlmöglichkeiten von Eltern. Deshalb will ich direkt zu Beginn herausarbeiten: Unsere Ablehnung dieses Gesetzentwurfs ist keine Ablehnung von Schulen in freier Trägerschaft. Sie bedeutet auch nicht, dass bei deren Finanzierung alles so bleiben muss, wie es ist, denn selbstverständlich kann man darüber sprechen, ob die Rahmenbedingungen für die Gründung freier Schulen noch zeitgemäß sind und bestehende Regelungen verbessert werden können. Wir haben im Saarland zahlreiche Privatschulen, die sehr gute pädagogische Konzepte zugrunde legen und wirklich eine gute Arbeit leisten. Wir haben einige wenige Neugründungen gehabt, eine habe ich selbst aktiv begleitet, und zwar in Weiskirchen-Rappweiler die freie Förderschule im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung. Ich kann deshalb direkt am Anfang sagen: Es war gut und auch richtig, dass zum einen die nötigen Zeitabläufe da sind, so wie sie im Gesetz zugrunde liegen, und zum anderen, dass der Schule Zeit gegeben wird, sich zu entwickeln. Der entscheidende Punkt ist, das müssten Sie, Herr Dörr, vor allem aus Ihrer Tätigkeit als Lehrer und Schulleiter wissen, dass es eine wahnsinnige Verantwortung gegenüber den Schülerinnen und Schülern und gegenüber den Eltern ist. Von daher ist es wichtig, genau hinzuschauen: Wer leitet diese Schule? Wer steckt genau hinter dem Träger, welche Personen? Wie sieht die Finanzierungsstruktur aus? Wie ist die Zuverlässigkeit? Wie sieht es mit dem Personal aus?- Das sind sehr viele Fragen. Deshalb ist es mehr als gerechtfertigt, dass es eine Startphase gibt, in der genau kontrolliert wird, um dieser Verantwortung auch gerecht zu werden. Nichtsdestotrotz will ich kurz erwähnen, dass 2021 der saarländische Rechnungshof festgestellt hat, dass die Neugründung nicht einfach ist und es Hürden gibt. Er hat angeregt, das Ganze zu reformieren. Wir sagen auch, wir können genau hinschauen, aber das Entscheidende ist, wir brauchen diese Zeit der Vorbereitung und können sie nicht unnötig verkürzen. Ich möchte nur in aller Kürze auf die Rechtslage eingehen, da meine Vorrednerin dies schon getan hat. Ein entscheidender Punkt - in Ihrem Gesetzentwurf wird jedoch ein falscher Eindruck vermittelt -, ist, dass von Anfang an eine Unterstützungsmöglichkeit besteht: 25 Prozent der Kosten werden direkt mit Beginn der Gründung finanziert und es besteht ein Erstattungsanspruch über weitere 25 Prozent nach der Anerkennung. Von daher kann man nicht sagen, dass es gar keine finanzielle Unterstützung gibt. Ein weiterer entscheidender Punkt ist, dass von Ihnen eine Änderung des § 28 vorgeschlagen wird, eben wurde ebenfalls darauf eingegangen, aber die Voraussetzung für die staatliche Anerkennung steht nun mal in § 18, und dieser bleibt unverändert. Das ist ein absoluter Fehler in diesem Gesetzentwurf. Der Rechnungshof hat eine Verkürzung der Prüfung empfohlen und gebeten, sich das genauer anzuschauen. Sie gehen aber deutlich weiter. Diesen Schritt können wir auf keinen Fall mitgehen, weil - ich komme noch mal zum Anfang meiner Rede -, es eine Riesenverantwortung ist, wenn man Schüler in die Hand einer privaten Schule gibt, die man noch nicht genau kennt: Welcher Träger steckt genau dahinter? Welches Personal steckt genau hintendran? - Deshalb brauchen wir diese Übergangszeiten, da muss wirklich sehr genau geprüft werden. Ihr Gesetzentwurf erfüllt diese Anforderungen nicht, von daher ist unsere Position klar: Schulen in freier Trägerschaft verdienen gute, faire und verlässliche Rahmenbedingungen. Mit diesem Gesetzentwurf kommen wir aber nicht weiter, von daher lehnen wir diesen ab. - Danke. (Beifall von der CDU.)

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