Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn Menschen in unserem Land Opfer rassistischer, antisemitischer, extremistischer oder terroristischer Gewalt werden, dann verdienen sie unsere uneingeschränkte Solidarität, und zwar unabhängig davon, welcher politischen Richtung man hier in dem Hohen Hause angehört. Wer angegriffen wird, weil er Jude ist, weil er anders aussieht, weil er für seine politische Überzeugung eintritt oder weil er zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort war, der braucht Unterstützung, und zwar schnell, unbürokratisch und ohne, dass er zum Beispiel erst jahrelang auf den Ausgang eines Strafverfahrens warten muss. Genau das ist die Grundidee dieses Opferfonds-Gesetzes, und diese Grundidee ist richtig. Wir als AfD-Fraktion haben nie Zweifel daran gelassen, dass wir Extremismus aus jeder Richtung bekämpfen wollen. Ein kleiner Fakt dazu, den Sie ja gerne ausblenden: Politisch motivierte extremistische Gewalt trifft am häufigsten AfD-Politiker - (Sprechen bei der SPD) nur damit man mal klar sieht, worüber wir hier auch reden. Noch mal: Das Anliegen dieses Gesetzes findet unsere Unterstützung, aber dennoch werden wir uns heute enthalten, und zwar weil dieser Entwurf in seiner jetzigen Fassung im Grunde unfertig ist und an mehreren entscheidenden Stellen so unscharf bleibt, dass er in der praktischen Anwendung genau das Gegenteil dessen bewirken kann, was er soll, nämlich eine gerechte, gleichmäßige Behandlung der Opfer aller schweren Gewalttaten. Positiv betonen möchte ich, dass wir bei diesem Gesetz einmal gefragt wurden, ob wir uns als Einbringer anschließen möchten. Das war löblich, aber zeitlich mit so kurzem Vorlauf, dass wir uns nicht einbringen konnten. Heute geht der Gesetzentwurf auch sogleich in die Zweite Lesung, und in der Kenntnis des Umstandes, dass alles, was von der AfD eingebracht oder vorgeschlagen wird, stets mit den üblichen 48 zu drei Stimmen von den Schwesterparteien abgelehnt wird, möchte ich daher unser Anliegen jetzt vorbringen und zu Protokoll geben. Am besten zeigt man an Beispielen, was eigentlich noch nachjustiert werden müsste. Da wäre der Begriff des gruppenbezogenen Menschenhasses. Dieser Begriff wird im Gesetz verwendet, aber nirgends definiert. Wer entscheidet, was darunter fällt? Zählt ein Angriff auf einen Kommunalpolitiker - beispielsweise der AfD - auch als gruppenbezogener Hass, oder wird das im Beirat eher als normale politische Auseinandersetzung eingeordnet werden und fällt dann einfach hinten runter? Das Gesetz gibt in seiner jetzigen Ausarbeitung auf diese Frage keine Antwort. Solche Unbestimmtheit öffnet Tür und Tor für eine politisch selektive Anwendung der Vorschriften. Auch das Kriterium der überregionalen Aufmerksamkeit ist problematisch. Stellen Sie sich zwei Opfer vor, Opfer A und Opfer B, beide mit identischen schwersten Verletzungen, auch verursacht durch dieselbe Art von Gewalttat. Opfer A und der Fall dazu wird von den Medien bundesweit aufgegriffen, sein Fall erhält Aufmerksamkeit. Er bekommt Unterstützung aus diesem Fonds. Opfer B erleidet exakt dasselbe, aber sein Fall bleibt lokal, die Presse berichtet nicht darüber. Er bekommt dann nichts. Meine Damen und Herren, das kann doch nicht der Maßstab sein! Ob jemandem geholfen wird, darf nicht davon abhängen, ob eine Zeitung darüber berichtet. Hinzu kommt die Besetzung des Opferfonds-Beirats: elf Mitglieder, gewählt von der Mehrheit des Landtages. Es gibt keine gesetzlich garantierte Beteiligung jeder Fraktion, keine proportionale Sitzverteilung, keine qualifizierte Mehrheit für externe Mitglieder. Das heißt im Grunde, die parlamentarische Mehrheit entscheidet allein darüber, wer über die Anerkennung von Opfern befindet. Das ist keine solide Grundlage für ein Gremium, das über Anerkennung oder Ablehnung von Opferschicksalen entscheidet. Des Weiteren ist da noch die Transparenz. Der Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird ausgeschlossen, und das, ohne dass beispielsweise eine Pflicht zu einem anonymisierten Jahresbericht an seine Stelle tritt. Wir werden also nie erfahren, wie viele Anträge aus welchem Bereich bewilligt oder abgelehnt wurden. Ob linke, rechte oder islamistische Gewalt gleichbehandelt werden, wird sich niemals ermitteln lassen. Ohne diese Zahlen kann niemand, auch das Parlament nicht, kontrollieren, ob der Fonds fair arbeitet oder doch politisch instrumentalisiert wird - was in Kenntnis Ihrer Parteien, werte Kollegen der Schwestern SPD und CDU, mehr als zu befürchten sein dürfte. Meine Damen und Herren, das alles sind keine Kleinigkeiten, das sind Konstruktionsfehler, die dazu führen können, dass am Ende die Schwere der Tat und das Leid der Opfer nicht entscheiden, sondern die politische Kategorisierung des Falles, seine mediale Verwertbarkeit und die Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus. Deshalb kann meine Fraktion diesem Entwurf heute nicht zustimmen. Wir wollen ihn aber auch nicht ablehnen, denn das Anliegen schneller und würdiger Hilfe für Opfer schwerster Gewalt ist ein Anliegen, das wir teilen und das wir nicht durch ein Nein infrage stellen wollen. Deshalb werden wir (Abg. Schaufert (AfD)) uns bei diesem Gesetz enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
