Sebastian Schorr
Der Einsatz automatisierter Systeme, die Muster von Gegenständen erkennen und auswerten können, ist derzeit in Bayern genauso wie in Hessen erlaubt. Dort ist die Nachverfolgung bestimmter Personen bis hin zu biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierungen unter deutlich engeren Voraussetzungen erlaubt, sprich die Gesichtserkennung. Wir wollen uns auch die Modernisierung des Bundespolizeirechts auf Bundesebene anschauen. Für diese Änderungen bei der Videoüberwachung werden wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren stark machen und möchten das schon mal ankündigen, weil nicht nur die Frage ist, wo wir videografieren dürfen, sondern auch, was wir mit diesen Daten machen. Hier sehen wir großen Handlungsbedarf im Saarland. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
