Dagmar Heib
Vielen Dank, Herr Schaufert. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2386. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2386 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2386 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Die Fraktionen sind übereingekommen, in der heutigen Sitzung auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/2386 durchzuführen. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichung von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2386 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2386 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Stiftungsgesetzes Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.
