Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zuvorderst eine persönliche Bemerkung zum Ausdruck bringen, die sich auf die Debatte rund um das Thema Polizeirecht und Sicherheitsdebatten im Saarland im Plenum vom 26. August bezieht. In einer Demokratie und in einem parlamentarischen Verfahren kann es durchaus kritisch und auch hart zur Sache gehen. Aber es muss fair bleiben. Ich habe in dieser Debatte die Regeln der Fairness mit Blick auf die Kritik gegenüber einer Gewerkschaft und ihrem Vorsitzenden nicht beachtet. Ich habe die Situation reflektierend unmittelbar danach den Kontakt mit dem Vorsitzenden der Gewerkschaft aufgenommen. Wir haben uns ausgesprochen und ich habe mich dafür entschuldigt. Die Regeln der Fairness verlangen, dass ich auch hier mein Bedauern zum Ausdruck bringe, weil ich dies innerhalb einer parlamentarischen Debatte gesagt habe. An dieser Stelle habe ich danebengelegen. Das tut mir leid. Ich gehe aber davon aus, dass das Thema damit auch erledigt ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regierung des Saarlandes bringt heute das 2. Polizeirechtsänderungsgesetz ins Hohe Haus ein. Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt, um unsere Polizei für die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft aufzustellen. Eine leistungsfähige Polizei braucht dreierlei: ausreichend Personal, eine moderne Ausstattung und zeitgemäße rechtliche Befugnisse. Sowohl beim Personal als auch bei der Ausstattung haben wir in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen unternommen und, wie ich finde, auch geliefert. Wir haben die personelle Basis unserer Polizei nachhaltig gestärkt. Nach Jahren des Stellenabbaus haben wir die Entwicklung umgekehrt. Unser Ziel ist dabei klar: Bis zum Jahr 2032 wollen wir mindestens 2.900 Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Haushalt darstellen und erreichen. Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 wird der Stellenplan wieder 2.764 Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte erreicht haben. Im Vergleich zum Jahr 2020 ist das bereits ein Aufwuchs von 188 Stellen. Ich sage das auch mit Blick auf dieses Jahr. Wenn man die vorgesehenen Anwärterzahlen einrechnet, haben wir seit 2022 insgesamt über 700 Einstellungen von Kommissaranwärterinnen und -anwärtern auf den Weg bringen können. Dabei haben wir unseren Blick nicht alleine auf den Polizeivollzugsdienst gerichtet. Wir haben gleichzeitig im Tarifbereich ein Maßnahmenpaket beschlossen, durch das die Verwaltung und der operative Polizeivollzugsdienst nachhaltig gestärkt werden. Die Tarifoffensiven 1 und 2 - Offensive 1 mit 52 Stellen - wurden mit der letzten Einstellung vom 01. Mai dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen. Weitere 25 Stellenausschreibungen für das Tarifpaket 2 befinden sich aktuell in der Umsetzungsphase. Ich sage, damit ist der Aufwuchs auch an Köpfen messbar und darstellbar. Wir haben seit 2021 auf Polizistinnen und Polizisten, auf Verwaltungsbeamte, aber auch auf das Tarifpersonal bezogen fast 130 Köpfe mehr bei der saarländischen Polizei. Ich finde, das ist ein Grund, sich nicht selbstzufrieden zurückzulehnen, aber doch ein Grund, stolz Bilanz zu ziehen: Wir sind auf dem richtigen Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Auch die Zahl der Beförderungen kann sich sehen lassen. Seit Amtsantritt im Jahr 2022 konnten insgesamt über 900 Beförderungen in der saarländischen Polizei ausgesprochen werden. Fast 37 Prozent der Kolleginnen und Kollegen konnten befördert werden. Bereits nächste Woche kommt die beachtliche Zahl von über 90 Beförderungen hinzu. Gute Polizeiarbeit braucht nicht nur genügend Kolleginnen und Kollegen. Sie müssen ihren anspruchsvollen, oftmals gefährlichen Dienst auch mit der bestmöglichen Ausstattung versehen erfüllen können. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren auch bei der Eigensicherung und Ausstattung erheblich nachgelegt. Seit 2024 wurden hierfür rund 18 Millionen Euro außerplanmäßig bereitgestellt. Wir haben unter anderem neue Schutzwesten, ballistische Schutzausstattung, moderne Einsatzmittel und Bodycams beschafft. Besonders wichtig ist uns dabei aber der Schutz unserer Einsatzkräfte in akuten Gefahrenlagen. So stehen den operativen Kräften inzwischen Tourniquets zur Sofortversorgung lebensbedrohlicher Blutungen zur Verfügung, auch der Taser ist als zusätzliches Einsatzmittel etabliert und wurde zuletzt vollständig technisch erneuert. Moderne Ausstattung entfaltet ihren Wert aber nur, wenn unsere Polizistinnen und Polizisten sie auch sicher beherrschen. Deswegen haben wir dort, wo wir Fehlentwicklungen festgestellt haben, ebenfalls reagiert und haben insbesondere die Aus- und Fortbildung gestärkt. Beim Erhaltungsschießen wurden zusätzliche Trainerkapazitäten aufgebaut und die Zahl der Teilnehmenden damit deutlich gesteigert. Allein bis Ende Juli dieses Jahres haben bereits fast 3.000 Polizistinnen und Polizisten an diesem Erhaltungsschießen teilgenommen. Hinzu kommen neue Dienstwaffen, moderne Führungs- und Einsatzmittel sowie Investitionen in die Fahrzeugflotte. Unser Anspruch ist klar: Wer täglich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger einsteht, muss sich darauf verlassen können, bestmöglich ausgebildet, ausgestattet und geschützt zu sein. Dazu gehört schließlich auch die Anerkennung der besonderen Belastungen dieses Berufes. Mit der Erhöhung von Zulagen beispielsweise auch für besonders sensible Aufgabenbereiche und den Zulagen für Dienste zu ungünstigen Zeiten haben wir deshalb die Rahmenbedingungen deutlich verbessert. Damit haben wir bei Personal, Ausbildung und Ausstattung wesentliche Voraussetzungen für eine leistungsfähige Polizei geschaffen, doch auch die beste ausgebildete Polizei kann nur so wirksam handeln, wie es ihr rechtlicher Handlungsrahmen ermöglicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier sind wir in den vergangenen Jahren nicht untätig geblieben. Auf Grundlage der bundesrechtlichen Verschärfungen im Waffenrecht haben wir mit der Einrichtung von Waffenverbotszonen in Saarbrücken und Neunkirchen bereits gezielt auf ganz konkrete Sicherheitsbedarfe reagiert. Die neue Verordnung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen im Saarland schafft hierfür klare Regeln und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten. Die erweiterten Kontrollmöglichkeiten, eine verstärkte sichtbare Polizeipräsenz und der damit verbundene Kontrolldruck auf mögliche Täter entfalten eine präventive und auch abschreckende Wirkung und zugleich, und das ist nicht minder wichtig, verstärken sie auch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum. Deswegen sage ich herzlich Danke an alle, die bisher diesen Weg mitgegangen sind. Er war ein richtiger, ein wichtiger und zielführender Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Dies war der erste wichtige Schritt auf dem Weg, den wir heute mit dem vorliegenden 2. Polizeirechtsänderungsgesetz konsequent weiter beschreiten. Wir nehmen nicht nur einzelne Gefahrenlagen in den Blick, sondern entwickeln den rechtlichen Handlungsrahmen unter Berücksichtigung höchstrichterliche Rechtsprechung insgesamt weiter. Damit ergänzen wir die personelle und materielle Stärkung unserer Polizei um die rechtlichen Instrumente, die sie braucht, um auf neue und veränderte Gefahrenlagen reagieren zu können. Wir alle wissen, dass es gerade das Landespolizeirecht ist, das generell dauerhaft vor Herausforderungen steht, das alten und in der heutigen Zeit vor allem immer neuen Herausforderungen gegenübersteht. Die Landesregierung und Sie als Landesgesetzgeber, wir alle müssen uns deshalb für die Sicherheit unseres Saarlandes und der Sicherheit der Menschen dem fortlaufenden Evaluations- und Anpassungsdruck stellen. Neue Bedrohungen bedingen gesetzgeberische Reaktionen, um unsere Polizei überhaupt in die Lage zu versetzen, für unsere Sicherheit zu sorgen. Die Erfahrungen aus dem polizeilichen Alltag lehren uns, welche Schwachstellen das Polizeirecht hat, die es zu beheben gilt. Europarechtliche Vorgaben und nicht zuletzt der politische Handlungswille zwingen uns zu zuverlässigen, verlässlichen, aber vor allen Dingen verfassungsrechtlich unangreifbaren Lösungen. Wenn ich von neuen Bedrohungen spreche, dann meine ich das sehr konkret. In der Nacht zum 05. August wurde am Flughafen Leipzig/Halle eine Drohne mit einer Sprengvorrichtung gefunden. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen übernommen. Dieser Fall steht nicht für sich allein. Sabotage, Ausspähung, Cyberangriffe und gezielte Desinformation richten sich gegen unsere Infrastruktur, aber auch gegen unsere offene Gesellschaft. Diese Mittel greifen oft ineinander und wer dahintersteht, bleibt manchmal auch im Verborgenen. Wir sprechen deshalb von hybriden Bedrohungen. Ihr eigentliches Ziel ist dabei, das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates auszuhöhlen. Diese Bedrohungen machen an keiner Grenze halt, auch nicht an der Grenze des Saarlandes. Es gibt einerseits zwar keinen Grund zur Panik, aber es gibt jeden Grund zur Vorsorge. Vor diesem Hintergrund kommt dem vorliegenden zweiten Gesetz zur Änderung des Polizeirechts eine zentrale Bedeutung zu, nämlich den Rechtsrahmen so zu gestalten, dass er den eben skizzierten Anforderungen gerecht wird und zugleich eine effektive Gefahrenabwehr und den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sicherstellt. Unser Maßstab ist dabei die verfassungsrechtliche Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Grundsatzentscheidungen klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die polizeiliche Datenverarbeitung verfassungskonform geregelt werden kann, insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2022 sowie vom 16.02.2023 geben uns dabei die Orientierung. Diese Entscheidungen definieren die Eingriffsgerade bei grundrechtsintensiven Maßnahmen und die notwendigen Eingriffsschwellen. Sie setzen sich kritisch mit dem Einsatz automatisierter Recherche- und Analysesysteme auseinander, ziehen dabei Leitplanken für die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen vor dem Hintergrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der informationellen Selbstbestimmung. In Bezug auf die immer wichtiger werdende Datenverarbeitung und die entsprechenden Analysefähigkeiten orientiert sich der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen an diesen Grundsätzen. Er setzt an mit dem verfassungsrechtlichen Rahmen und konzentriert sich zugleich auf die aktuellen Erfordernisse. Der Gesetzgeber nimmt gezielt Bezug auf diese Entscheidungen des Verfassungsgerichts, etwa im Kontext automatisierter Recherche- und Analysetools. Er setzt die Rechtsprechung zu Regelungen in anderen Bundesländern um, die vorgibt, dass Eingriffsschwellen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung eindeutig zu gestalten sind. Kennzeichnend für alle diese Entscheidungen ist die Feststellung, dass unsere Verfassung angemessene, genau definierte Eingriffsschwellen für polizeiliche Maßnahmen fordert. Der Gesetzentwurf verfolgt damit mehrere Ziele. Wir setzen die verfassungsrechtlichen Vorgaben in das saarländische Polizeirecht um, insbesondere mit Blick auf den Katalog polizeilicher Maßnahmen und deren Datenverarbeitung. Wir stärken die klassische Polizeiarbeit, stärken aber auch den kommunalen Ordnungsdienst, passen uns an neue Bedrohungslagen und an Erfahrungen aus der Praxis sowie an europarechtliche Vorgaben an. Wir stärken den rechts- und verfassungskonformen Rahmen durch klare und in der Praxis anwendbare Regelungen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei im Saarland. Wir klären häufige Praxisfragestellungen, die insbesondere Übermittlungsregelungen betreffen. Der Informationsaustausch auf EU-Ebene wird durch eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/977 gewährleistet, die den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten harmonisiert. Ziel ist dabei ein europaweit standardisiertes Vorgehen bei grenzüberschreitenden Ermittlungen. Es geht auch um Kostengerechtigkeit bei polizeilichen Einsatzlagen: Ein neuer Gebührentatbestand versetzt die Polizei in die Lage, Kosten für polizeiliche Einsätze bei kommerziellen Hochrisikoveranstaltungen heranziehen zu können, damit nicht weiterhin die Gewinne privatisiert, die Kosten aber sozialisiert werden. Damit wird auch die Kostengerechtigkeit in der polizeilichen Verwaltung gewährleistet. Wie setzt der Gesetzentwurf das konkret um? Durch die Einführung der automatisierten Datenanalyse werden wir Gefahren schneller erkennen können. Die Polizei verfügt jetzt schon über viele Informationen, die bislang nicht immer schnell genug miteinander verknüpft werden konnten. Eine automatisierte Datenanalyse soll dabei helfen, Zusammenhänge früher zu erkennen und aus vorhandenen Informationen schneller die richtigen Schlüsse zu ziehen: Durch klare Regelungen für Drohnen, für ihre Abwehr, aber auch für ihren Einsatz durch die Polizei selbst. Drohnen können Menschen gefährden, sensible Bereiche ausspähen, aber auch Polizeieinsätze stören. Drohnen sind heute auch ein Werkzeug für Ausspähung und Sabotage, gerade gegen kritische Infrastruktur. Es ist wichtig, handeln zu können. Wer eine gefährliche Drohne abwehren will, muss innerhalb von Sekunden handeln können. In diesem Moment braucht die Polizei eine Rechtsgrundlage, die trägt, und keine offenen Auslegungsfragen. Gleichzeitig sind sie selbst ein wichtiges Einsatzmittel der Polizei. Unser Gesetzentwurf regelt deshalb klar, wann gefährliche Drohnen abgewehrt und eigene Drohnen eingesetzt werden dürfen. Durch Rechtssicherheit beim Einsatz von Dashcams. Die sichtbare Aufzeichnung kann in angespannten Einsatzsituationen deeskalierend wirken und Aggressionen hemmen. Damit schafft die neue Regelung zusätzliche Sicherheit für die eingesetzten Kräfte und eine verlässliche Grundlage für die spätere Aufklärung. Durch Regelungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Stichwort Monocam. Wer während der Fahrt auf sein Handy schaut, ist abgelenkt und gefährdet sich und andere. Mit der Monocam kann eine solche verbotene Handynutzung gezielt erkannt und verfolgt werden. Die automatisierte Überwachung von Ablenkungsverstößen schließt eine bestehende Kontrolllücke, erhöht das Entdeckungsrisiko und ergänzt die bewährten polizeilichen Maßnahmen. Somit gestalten wir die Verkehrsüberwachung wirksamer und machen unsere Straßen damit sicherer. Durch die Einführung der Meldeauflage unter dem Motto „Wir haben dich im Auge“. Damit wollen wir Gefahren verhindern, bevor etwas passiert. Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person eine Straftat begehen wird, kann diese Person mit der Auflage versehen werden, sich an bestimmten Tagen zu bestimmten Zeiten bei einer bestimmten Polizeidienststelle zu melden. Es geht auch um besseren Eigenschutz für Mitarbeitende der kommunalen Ordnungsdienste. Wir haben damit eine Forderung aus dem kommunalen Raum aufgegriffen und schaffen Rechtssicherheit bezogen auf die Ausstattung der kommunalen Ordnungsdienste. Insbesondere erweitern wir deren Möglichkeiten bei der Überwachung des Verkehrs außerhalb geschlossener Ortschaften. Auch Mitarbeitende der Ordnungsämter geraten bei der täglichen Arbeit immer wieder in aggressive und gefährliche Situationen. Wir verbessern ihren Eigenschutz. Ich habe die Gebührentatbestände für Hochrisikoveranstaltungen schon angesprochen. Ich sage noch einmal klar und deutlich: Es geht um eine Kann-Regelung. Es geht um die Möglichkeit, das, was man an Kosten hat, gegenüber den Veranstaltern - das sind der DFB und die Liga - in Anspruch zu nehmen. Das Innenverhältnis müssen die Vereine selbst klären. Ich sage auch ganz deutlich: Wir haben nicht vor, eine Wettbewerbsverzerrung auf den Weg zu bringen. Wir sehen aber nicht ein, dass diese Kosten weiterhin der Gemeinschaft auferlegt werden. Ich habe ganz große Probleme mit der Wortwahl, die bei Spielen von sogenannten Fans zum Ausdruck gebracht wird. Mir gegenüber kann ich das mitnehmen, aber ich lasse nicht zu, dass Polizistinnen und Polizisten verunglimpft werden. Ich denke, das ist in unser aller Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Durch angepasste und neue Regelungen zum Informationsaustausch. Gefahren halten sich nicht an Behörden- und Zuständigkeitsgrenzen. Wir schaffen und aktualisieren die Rechtsgrundlagen, damit wichtige Informationen dort ankommen, wo sie für eine Abwehr der Gefahren gebraucht werden. Der Entwurf verbindet verfassungsrechtliche Stabilität mit pragmatischer Handhabbarkeit. Wir entscheiden uns mit diesem Gesetz für eine handlungsfähige, moderne Polizei und für einen starken Rechtsstaat. Genau deshalb schreiben wir Befugnisse nicht möglichst weit, sondern so präzise wie nötig. Dabei bin ich für klare Worte und drücke es so aus: Wir geben unserer Polizei genau die Instrumente, die sie für die Bekämpfung und Abwehr neuer Gefahren und gleichzeitig die Nutzung neuer moderner Technik braucht - klar geregelt, verfassungsfest und mit starkem Schutzmechanismus für die Bürgerinnen und Bürger. Wer jede neue Befugnis für die Sicherheitsbehörden reflexhaft ablehnt, ignoriert die Realität neuer Gefahren. Das Polizeirechtsänderungsgesetz schafft nicht mehr Eingriffe um ihrer selbst willen. Es ist ein Gesetz für mehr Handlungsfähigkeit und mehr Rechtssicherheit für uns alle. Es soll dafür sorgen, dass unsere Polizei dort handlungsfähig bleibt, wo Kriminelle längst moderne Technik und neue Methoden nutzen. Wir reagieren zusammengefasst auf drei Entwicklungen: neue Bedrohungen, neue technische Möglichkeiten und neue verfassungs- und europarechtliche Anforderungen. Mit diesem Entwurf bringen wir das saarländische Polizeirecht auf die Höhe der Zeit. Wir setzen unseren Weg konsequent fort, den wir mit der personellen Stärkung, der besseren Ausstattung und der Weiterentwicklung des rechtlichen Handlungsrahmens der Polizei im Saarland bereits eingeschlagen haben. Wir schaffen Rechtssicherheit für diejenigen, die jeden Tag für unsere Sicherheit arbeiten, und klare rechtsstaatliche Leitplanken für diejenigen, deren Rechte berührt werden. Ich freue mich, dass Vertreter der Polizeiabteilung da sind, Frau Lobmeier, aber auch die Spitze der Landespolizeidirektion mit Herrn Schweizer und Herrn Dewes. Herzlichen Dank - geben Sie das bitte weiter - für Ihr großartiges Engagement für die Arbeit der saarländischen Polizei! (Beifall von der SPD und der CDU.) Ich freue mich auf die Debatte und appelliere an Ihre Unterstützung für eine verlässliche Rechtsanwendung, für den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und für eine zeitgemäße Polizeiarbeit. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das Polizeirecht den Anforderungen der Gegenwart gerecht wird, ohne den Freiheitsraum unserer Bürgerinnen und Bürger mehr als unbedingt nötig zu beschneiden. Ich darf Sie bitten, diesen Gesetzentwurf in Erster Lesung anzunehmen und zur weiteren Befassung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Unterstützung. Glück auf! (Beifall von der SPD.)
