Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir entscheiden heute, ob man dem Staatsvertrag über das Gewaltschutzgesetz beitritt oder nicht. Das Vorhaben ist natürlich sehr löblich. Ich habe gerade erfahren, dass Gewaltschutz im Kopf oder in der Suggestion beginnt. Hier möchte ich mich bei Herrn Thielen recht herzlich bedanken. Als ich mich eben vom Rednerpult wegbewegt habe, habe ich gar nicht gedacht, dass ich irgendeiner Gewalt nach dem Mund rede, sondern habe „Angriff“ in Form von Kritik verstanden. Danke, dass Sie mich darauf hingewiesen haben, dass so etwas missverstanden werden kann. Ich möchte mich von der Rechtfertigung von Gewalt in jeder Art und Weise distanzieren. Deshalb danke für Ihren Einwurf. Das kam mir überhaupt gar nicht so vor. Zum Gesetzentwurf, den wir heute hier bereden. Wir hatten Sie schon darauf hingewiesen, wie oft man über den Antrag der Einführung der Fußfessel geredet hat. Die generelle Problematik bleibt: Es ist - wie eben Frau Klein gesagt hat - mit Sicherheit kein Allheilmittel, zu wissen, wo sich ein Täter wann konkret befindet. Einfach dadurch, dass man weiß, wo er ist, wird sein Arm noch nicht aufgehalten. Es bringt einen recht großen Aufwand mit sich, den wir heute bundeseinheitlich regeln wollen. Wir als Saarland könnten das allein überhaupt nicht. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Ich frage mich, ob wir diese elektronische Aufenthaltsüberwachung zu sehr als Lösung interpretieren. Ich habe schon öfter zu diesem Punkt am Pult gestanden und gesagt, wer will, der macht. Das ist tatsächlich eines dieser großen Probleme. Ich habe damals den Fall aus Dänischenhagen aus dem Jahr 2021 angebracht, bei dem ein Zahnarzt mit einer Maschinenpistole seine Freundin und ihren Freund umgebracht hat. In solchen Fällen müssen wir feststellen, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung an ihre Grenzen gelangt. Unter Umständen bringt man die rechtzeitig hinzugerufene Polizei noch in Gefahr, weil man vorher nicht genau weiß, wie sich die Lage darstellt oder welche Persönlichkeitsstruktur der Täter hat. Meistens wird es natürlich nicht auf diesem Niveau ablaufen, sondern etwas niedrigschwelliger. Um dieses Konzept zu einem befriedigenden Erfolg zu führen, gehört mehr dazu, als einfach nur zu wissen, wann sich welcher Täter, der ein (Abg. Schaufert (AfD)) Annäherungsverbot hat, wo aufhält. Man muss wissen, wie die Persönlichkeitsstruktur ist und von welcher Art von Gewalttat unter Umständen auszugehen ist. Das frisst eine Riesenmenge an Ressourcen und Personal. Hier sollten wir uns, glaube ich, kein falsches Bild machen. Es geht auf alle Fälle in die richtige Richtung. Wir werden dem auch in Erster und Zweiter Lesung zustimmen, allerdings sollten wir die Erwartungen daran nicht allzu hoch hängen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
