Dr. Magnus Jung
Der zweite Punkt ist: Natürlich entscheidet abschließend ein Gericht, ob eine Regelung verfassungskonform ist. Aber Sie und alle Abgeordneten können von einer Landesregierung zu Recht erwarten, dass sie Ihnen einen Gesetzentwurf nur dann vorlegt, wenn sie selbst der Auffassung ist, (Abg. Schorr (CDU): Konnexität!) dass er verfassungskonform ist. Da wir im Moment noch nicht überzeugt sind, dass wir das so feststellen können, können wir Ihnen im Moment noch keinen Entwurf vorlegen. (Beifall von der SPD. - Anhaltendes Sprechen bei der CDU.)
