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Patrick Waldraff

CDU 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Einzelheiten des Gesetzentwurfs haben wir bereits in der Ersten Lesung ausführlich gesprochen. Deshalb möchte ich heute allgemein deutlich machen, warum diese Reform, warum GEAS für uns große Bedeutung hat und auch mit einer gewissen Hoffnung verbunden ist. GEAS ist die umfassendste Reform in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik seit vielen Jahren. Sie ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, dass das bisherige europäische Asylsystem an entscheidenden Stellen eben nicht funktioniert hat. Wenn Menschen irregulär nach Europa einreisen, muss frühzeitig geklärt werden, wer zu uns kommt, ob ein Schutzanspruch besteht und welcher Mitgliedstaat zuständig ist. Genau hier setzt GEAS an. Menschen, die irregulär in die Europäische Union einreisen, sollen systematischer registriert und überprüft werden. Für bestimmte Gruppen sind beschleunigte Verfahren an den europäischen Außengrenzen vorgesehen. Zuständigkei- (Abg. Waldraff (CDU)) ten werden klarer geregelt und Sekundärmigration innerhalb Europas soll begrenzt werden. Das ist mehr als richtig, denn ein funktionierendes europäisches Asylsystem muss denjenigen Schutz gewähren, die tatsächlich Schutz benötigen. Es muss aber ebenso schnell und konsequent feststellen, wer keinen Anspruch auf Schutz hat. Für uns als CDU gehören Humanität und Ordnung zusammen. Genauso wichtig ist: Am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens müssen Entscheidungen auch durchgesetzt werden. Wer keinen Anspruch auf Schutz und kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir einen Teil dieser europäischen Reform nun konkret im Saarland um. Wir passen Begriffe an die neue europäische Rechtslage an und berücksichtigen ausdrücklich die besonderen Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Menschen. Wir schaffen die Grundlage für eine Notfallplanung, damit Land und Kommunen auch bei außergewöhnlich hohen Zugangszahlen handlungsfähig bleiben. Wir schreiben Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte fest, etwa bei Wohnraum, Sanitäreinrichtungen, Sicherheit und der Berücksichtigung besonderer Schutzbedürfnisse. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf beraten und auf eine Anhörung verzichtet. Auch aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion bestand kein weiterer Anhörungsbedarf. Die Anpassung des Landesrechtes ist notwendig und sachgerecht. Aber eines ist ebenso klar: GEAS ist zwar ein großer Fortschritt, darf aber nicht der Endpunkt europäischer Migrationspolitik sein. Jetzt kommt es darauf an, dass neue Regeln auch tatsächlich wirken - durch wirksamen Außengrenzschutz, schnellere Verfahren, weniger Sekundärmigration und vor allem konsequente Rückführungen. Unser Ziel bleibt klar: Schutz für diejenigen, die ihn brauchen, und Ordnung, Kontrolle und Konsequenz in der Migrationspolitik. Deshalb will die CDU-Landtagsfraktion dem Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung zustimmen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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