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Friedrich Josef Dörr

AfD 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es sind im Kanon der Neuigkeiten 0 Bytes, dass Sie unsere Vorschläge ablehnen. Ich kann auf fast zehn Jahre zurückschauen, Sie lehnen immer alles ab. Aus diesem Grund ist es auch nicht mehr glaubwürdig, was als Begründung vorgestellt wird, sondern das sind eher Vorwände. Wir machen das anders, das haben Sie sicher auch schon bemerkt. Wir fragen nicht, woher die Anträge kommen, sondern wir fragen nur, ob sie gut sind oder nicht, und dementsprechend sind wir dafür oder dagegen. Wir sind nicht parteipolitisch orientiert, wir orientieren uns in Richtung der Bevölkerung. Dann ist uns vorgeworfen worden, dass wir diesen Antrag schon vier- oder fünfmal oder egal wie oft hier vorgebracht haben. - Haben Sie da schon mal zugestimmt? (Zuruf: Nein!) Wenn Sie beim ersten Mal zugestimmt hätten, hätten wir das nicht ein zweites Mal bringen müssen. (Lautes Sprechen.) Wir sind aber keine Fraktion, die Alibipolitik macht, die sagt: Wir haben das schon mal beantragt, das ist abgelehnt worden.“ Nein, wenn wir etwas für richtig halten, bleiben wir dran. Jetzt zu den beiden Themenkomplexen, zuerst zur Verfassung. Wir sind schon der Ansicht, dass die Verfassung verschlankt werden soll, auch in diesem Punkt. Sie soll verschlankt werden auf die Aussage, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind oder nicht benachteiligt werden dürfen. „Mann und Frau sind gleichberechtigt“, das lassen wir noch zu, und dann würden wir sagen: Schluss mit dem Rest. Aus diesem Grunde, weil das so nicht von Ihnen gewollt ist, muss, weil nicht nur Sinti und Roma, sondern eine ganze Palette von Leuten aufgeführt wird, diese Reihe auch vervollständigt werden. Sie wird ja auch immer vervollständigt, dann kommen solche Anträge wie zum Beispiel, ob wir für unsere Alten genug machen oder nicht. Ein verfassungsmäßiger Anspruch, dass wir unsere Alten nicht benachteiligen sollen, ist unserer Ansicht nach gerechtfertigt. Jetzt kommt Nummer 2, das sind die Wahlbeamten. Das sind die Bürgermeister, das können auch Beigeordnete oder wie auch immer sie in verschiedenen Kommunen heißen sein. Sie haben sowohl von der SPD als auch von der CDU aus ausgeführt, was die Personen, die diese Ämter ausfüllen, alles machen müssen und wofür sie alles Verantwortung tragen. Ich bewundere die Leute, die sich für das Amt des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin bewerben und nachher dieses Amt auch ausfüllen. Das ist ein sehr anspruchsvolles Amt. Jetzt könnte man im Gegensatz dazu sagen: „Na ja, die Tätigkeit eines Landtagsabgeordneten oder Ministers ist vielleicht nicht so anspruchsvoll, denn da bestehen ja keine Altersgrenzen.“ Das würde ich nicht so sagen, aber ich will etwas anderes fragen: Wo ist denn Ihr Demokratieverständnis? Die Bürgermeister werden nicht ernannt, sondern sie werden zuerst einmal als Kandidaten aufgestellt. In der Regel - manchmal sind sie auch parteilos, in Quierschied zum Beispiel - werden sie von Parteien vorgeschlagen. Das heißt, die Partei, beispielsweise in Beckingen, hat ihren Kandidaten ausgewählt. Sind die Leute nicht mündig, dass sie sehen können, dass da jemand kommt, der vielleicht 70 Jahre alt und krank ist und daneben einer ist, der 35 Jahre alt und voll in der Kraft ist, der sich auch auskennt et cetera, sodass sie unabhängig vom Alter unterscheiden und wählen können? Dann gibt es eine zweite Stufe der Demokratie, nämlich die Bevölkerung, die nachher wählt. Sie hat in der Regel mehrere Kandidaten zur Auswahl und kann mitberücksichtigen, was der Mann oder die Frau vorher gemacht hat, wo die Fähigkeiten liegen, wie die Perspektiven sind und so weiter. Das ist die eine Seite. (Abg. Dörr (AfD)) Die zweite Seite ist folgende: Wer kann denn garantieren, dass jemandem, der 40 Jahre alt und gewählt ist, in der Zeit, bis er 50 wird, nicht weiß Gott was passiert? Wir wollen das nicht beschreien, aber er kann einen Unfall haben, oder einen Schlaganfall erleiden. Es kann vieles passieren und da muss man auch gewappnet sein. Es werden Stellvertreter ernannt oder gewählt, um dem zu begegnen. Wir konnten in dem Antrag nicht alles berücksichtigen. Wir haben einen Einstieg vorgeschlagen. Wenn von Untergrenzen die Rede ist, kann ich mich selbst anführen. Ich bin mit 27 Jahren Schulleiter geworden. Damals musste man 12 Dienstjahre haben, die hatte ich nicht. Man musste 40 Jahre alt sein, das war auch nicht der Fall. 56 Jahre durfte man nicht überschreiten, das habe ich geschafft, und man musste fähig sein, das habe ich auch geschafft. Man hat einen Weg gefunden, mich dann trotzdem zum Schulleiter zu machen, aber ich halte diese Grenzen auch für überflüssig. Man sollte nur danach gehen, ob jemand für ein Amt geeignet ist, ja oder nein. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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