Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier und an den Bildschirmen! Wir beraten heute darüber, wie das Saarland Menschen unterstützen sollte, die Opfer besonders schwerer menschenverachtender Gewalt geworden sind. Für die CDU-Landtagsfraktion sage ich ganz klar: Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf aus voller Überzeugung. Dieser Fonds ist mehr als eine finanzielle Hilfe, er ist ein Zeichen der Anerkennung, der Solidarität und der Verantwortung. Er zeigt den Opfern und ihren Angehörigen: Das Unrecht, das euch widerfahren ist, wird gesehen. Euer Leid wird anerkannt. Unser Land steht an eurer Seite. Roland Theis hat für unsere Fraktion bereits am 20. September 2023 in der Plenarsitzung deutlich gemacht, warum ein solcher Fonds notwendig ist. Auch die Kollegin Kira Braun hat es eben noch einmal ausgeführt. Der Fonds steht im Zusammenhang mit der Anschlagsserie der Neunzigerjahre, mit dem rassistischen Brandanschlag von Saarlouis-Fraulautern und mit dem Mord an Samuel Kofi Yeboah. Er steht auch im Zusammenhang mit staatlichen Versäumnissen, erheblichen Defiziten bei der Aufklärung und der Tatsache, dass Opfer über viele Jahre nicht die Anerkennung erfahren haben, die ihnen zugestanden hätte. Diese Vergangenheit verpflichtet uns. Aufklärung war und ist notwendig, aber Aufklärung allein genügt nicht. Wer staatliches Versagen benennt, muss auch Konsequenzen ziehen. Wer die Perspektive der Opfer ernst nimmt, muss dafür sorgen, dass Betroffene künftig schneller, würdiger und unbürokratischer Hilfe erhalten. Genau diesem Ziel dient dieser Gesetzentwurf, der damit, so könnte man sagen, eine Historie letztendlich vollendet. (Abg. Heib (CDU)) Meine sehr verehrten Damen und Herren, solche Gewalttaten treffen zunächst einmal einzelne Menschen: die Verletzten, die Angehörigen, die Hinterbliebenen. Aber sie treffen auch unsere Wertegemeinschaft. Rassistische, antisemitische, extremistische - das sind rechts- wie linksextremistische - oder auch religiös motivierte extremistische Taten und terroristische Gewalt richten sich gegen den Rechtsstaat, gegen unsere offene Gesellschaft und gegen das friedliche Zusammenleben im Saarland. Darauf braucht es eine klare Antwort. Diese Antwort besteht aus zwei Teilen: Täter müssen konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats verfolgt werden, und Opfer müssen erfahren, dass unser Gemeinwesen geschlossen an ihrer Seite steht. Genau für diesen zweiten Part steht der Opferfonds. Natürlich kann kein Geld der Welt einen ermordeten Menschen zurückbringen, keine Zahlung kann Leid ungeschehen machen. Aber eine Unterstützungsleistung kann helfen. Sie kann erste Notlagen abfedern, sie kann Anerkennung ausdrücken und deutlich machen, dass dieses Land nicht wegschaut. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt diesen Fonds nun auf eine gesetzliche Grundlage. Das ist gut, denn es geht nicht um eine symbolische Geste für einen einzelnen Moment, sondern um das dauerhafte Tragen von Verantwortung. Die Entschädigungszahlungen sind klar geregelt: grundsätzlich 10.000 Euro, bei schweren Körper- und Gesundheitsschäden mit langfristigen oder dauerhaften Folgen bis zu 30.000 Euro und in besonderen Härtefällen, insbesondere bei Todesfällen nach Terroranschlägen oder schweren menschenverachtenden Gewalttaten, bis zu 100.000 Euro. Das ist angemessen - nicht, weil Leid bezifferbar wäre, sondern weil der Staat in besonders schweren Fällen besonders deutlich Verantwortung zeigen muss. Für uns als CDU-Fraktion ist dabei ein Punkt besonders wichtig: die Gleichbehandlung. Roland Theis hat bereits 2023 zu Recht betont, dass Rechtsfrieden nur durch Gleichbehandlung entstehen kann. Die Solidarität unseres Staates darf nicht davon abhängen, welcher politischen oder ideologischen Richtung eine Tat zugeordnet wird. Maßstab muss das erlittene Unrecht sein, nicht die politische Herkunft des Täters. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzentwurf rassistische, antisemitische und extremistische Taten aller Art und terroristische Gewalttaten ebenso erfasst wie schwere Gewalttaten von überregionaler Aufmerksamkeit, insbesondere Taten aus gruppenbezogenem Menschenhass. Opfer solcher Taten verdienen keine Debatte über ihre Wertigkeit, sie verdienen Anerkennung, Hilfe und Solidarität. Wir begrüßen außerdem, dass das Verfahren klar und niedrigschwellig ausgestaltet wird. Der Antrag kann postalisch oder unterschrieben und eingescannt per E-Mail gestellt werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Das ist ein wichtiges Signal: Wer betroffen ist, soll nicht an Formalien scheitern. Zugleich bleibt rechtsstaatliche Sorgfalt gewahrt. Ein Opferfondsbeirat entscheidet über die Anträge. Nachweise sind vorgesehen, bei wahrheitswidrigen Angaben besteht eine Rückerstattungspflicht. Hilfe muss unbürokratisch sein, aber sie muss auch gerecht und verantwortungsvoll gewährt werden. Auch die Datenschutzregelungen sind wichtig, denn es geht um höchst sensible Informationen zum Tatgeschehen, zu Verletzungen, zu gesundheitliche Folgen, zur familiären Situation und zu persönliche Belastungen. Wer Hilfe beantragt, muss darauf vertrauen können, dass diese Daten geschützt sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte ausdrücklich hervorheben: Dieser Gesetzentwurf wird gemeinsam von SPD- und CDU-Landtagsfraktion eingebracht. Das ist ein starkes Zeichen. Bei diesem Thema geht es nicht um parteipolitische Profilierung. Es geht um die Würde von Menschen, es geht um die Verteidigung unserer freiheitlichen Ordnung, und es geht um die Verantwortung des Landtags, aus der Vergangenheit Konsequenzen zu ziehen. Wir stehen für einen Staat, der Täter konsequent verfolgt. Wir stehen für einen Staat, der Opfer nicht alleine lässt. Wir stehen für ein Saarland, in dem Rassismus, Antisemitismus, Extremismus, Terrorismus und gruppenbezogener Menschenhass keinen Platz haben. Der Opferfonds ersetzt nicht Prävention, politische Bildung oder konsequente Ermittlungsarbeit, aber er ist ein notwendiger Baustein. Er verbindet Anerkennung, Hilfe und Verantwortung. (Beifall von der CDU und der SPD.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf sagt: Wir haben verstanden! Opfer dürfen nicht erst nach Jahrzehnten gehört werden. Anerkennung darf nicht vom Zufall abhängen, und der Rechtsstaat muss nicht nur gegenüber Tätern stark sein, sondern an der Seite der Opfer sichtbar werden. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Wir tun dies aus dem Bewusstsein für die Vergangenheit, aus Verantwortung für die Gegenwart und mit Blick auf eine Zukunft, in der Betroffene schneller, klarer und würdiger Unterstützung erfahren sollen und werden. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und der SPD.)
