Sascha Haas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! 650 Euro Miete, schwarzer Schimmel an den Wänden, zugenagelte Fenster, aus einem Wasseranschluss kommt kein Wasser, und im ganzen Mehrfamilienhaus gibt es nur eine funktionierende Dusche. Diese Wohnung befindet sich nicht irgendwo, sie befindet sich in Neunkirchen. Der Deutschlandfunk hat vor einigen Monaten über den Mann berichtet, der dort gewohnt hat: 38 Jahre alt, arbeitssuchend, die Miete zahlt das Jobcenter. Und es ist keineswegs seine erste Erfahrung mit solch einer Wohnung, schon vorher hatte er in einer völlig heruntergekommenen Wohnung gelebt. Obwohl er den Zustand kannte, unterschrieb er damals den Mietvertrag. Warum? Weil er vorher auf der Straße gelebt hatte. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, würde ich gerne aus dem Beitrag des Deutschlandfunks diesen anonymen Klienten der Diakonie zitieren: „Ich bin an eine Vermieterin geraten, die einfach nur das schnelle Geld holt von Leuten, die einfach nicht wissen wohin. Und es war November und besser als auf der Straße. Da holt man, was halt kommt. Die Wohnung war absolut Schrott, und nach sieben Jahren kam das Ordnungsamt und hat gesagt, das Haus ist unbewohnbar. Nach drei Monaten raus. Alle.“ Ich finde, diese Sätze erklären ziemlich viel von dem, über was wir heute reden. Natürlich kann man fragen, warum jemand überhaupt in so eine Wohnung zieht? Die Antwort ist: weil die Alternative für manche Menschen eben nicht die schöne Zweizimmerwohnung zwei Straßen weiter ist. Die Alternative ist manchmal gar keine Wohnung. Genau an dieser Stelle wird aus einem heruntergekommenen Haus ein Geschäftsmodell. Wenn jemand weiß: „Der Mensch vor mir kann kaum Nein sagen, der findet so schnell nichts anderes, und wenn ich die Miete über staatliche Leistungen bekomme, fließt mein Geld auf jeden Fall“, dann wird mit Not Geld verdient. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist pure Ausbeutung! Wer die Not von Menschen ausnutzt, um damit Geld zu verdienen, der darf nicht darauf vertrauen, dass der Staat wegschaut. Wir schauen nicht weg, und wir lassen diejenigen nicht allein, die sich selbst gegen solche Vermieter kaum wehren können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Es gilt ausdrücklich zu unterscheiden, das hat in diesem Beitrag auch Timo Dörr von „meiner“ unteren Bauaufsichtsbehörde in Saarbrücken gesagt. Nicht jedes alte Haus ist eine Schrottimmobilie. Nicht jeder Eigentümer, der mit einer Sanierung finanziell an Grenzen kommt, ist ein Miethai. Das ist gerade im Saarland wichtig. Wir haben einen sehr alten Gebäudebestand. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer sind selbst älter und können nicht jede Investition problemlos stemmen. Der Deutschlandfunk berichtet von 900 wohnungsaufsichtsrechtlichen Fällen innerhalb von sechs Jahren allein in Saarbrücken, Neunkirchen und Völklingen. Aber eben nicht hinter jedem davon steht bewusste Verwahrlosung. In vielen Fällen reagieren Eigentümer, wenn die Behörde sie auf einen Missstand hinweist. Wir reden heute über die anderen Fälle, über Gebäude, in denen die Zustände dauerhaft unzumutbar sind, und vor allem über diejenigen, bei denen jemand daran verdient. Der aktuelle Bericht der Saarbrücker Zeitung, der heute über den Aktionsplan für Neunkirchen erschienen ist, macht sehr deutlich, was damit gemeint ist: massiver Schimmel, defekte Heizungen, fehlende Fenster oder eine abgestellte Versorgung. Hinzu kommen Vermüllung und Schädlingsbefall. Der Bericht beschreibt noch etwas anderes: Einschüchterung und sogar Gewalt gegenüber Mieterinnen und Mietern. - Da hört für mich jede Diskussion darüber auf, ob das nur eine ungepflegte Immobilie ist. Das ist eine soziale Frage und teilweise ist es eine Frage für unsere Strafverfolgungsbehörden. Aber wenn wir als Politik darauf nur mit Ordnungsrecht antworten, machen wir es uns zu einfach. Der Mann aus dem Deutschlandfunk-Beitrag hat das selbst erlebt. Seine frühere Wohnung wurde irgendwann für unbewohnbar erklärt. Ja, das war richtig. Nur hatte er damit noch keine neue Wohnung. Er suchte monatelang und fand wieder kaum etwas. Am Ende landete er erneut in einer Wohnung mit gravierenden Mängeln, später teilte er sich zeitweise mit einem Freund eine Einzimmerwohnung. Ge- (Abg. Haas (SPD)) nau deshalb gehören der Kampf gegen Schrottimmobilien und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zusammen! Ein Bescheid der Wohnungsaufsichtsbehörde schafft noch keine Ersatzwohnung. Eine Nutzungsuntersagung hilft dem betroffenen Menschen nur dann wirklich, wenn er danach auch irgendwo vernünftig wohnen kann. Wir haben die Wohnraumförderung neu aufgestellt. Inzwischen sieht man die Ergebnisse, wir haben es heute Morgen vom Bauminister schon gehört. Mehr als 1.400 neue Sozialwohnungen sind im Saarland aktuell im Bau. Weitere Projekte sind in Planung. Während der soziale Wohnungsbau vor einigen Jahren praktisch zum Erliegen gekommen war, werden die Fördermittel heute wieder abgerufen. Bis heute sind bereits Mittel von rund 51 Millionen Euro gebunden. Ich muss sagen, darauf bin ich als wohnungsbaupolitischer Sprecher dieser Fraktion durchaus stolz. (Beifall von der SPD.) Natürlich ist der Wohnungsmarkt damit nicht plötzlich perfekt. Aber der soziale Wohnungsbau im Saarland war praktisch zum Stillstand gekommen, und wir haben es geschafft, endlich die Richtung zu ändern. Und darauf kommt es doch an, dass Menschen, die sich die Mieten auf dem freien Markt nicht leisten können, wieder eine echte Chance auf eine gute Wohnung bekommen. Mehr bezahlbarer Wohnraum bedeutet auch weniger Abhängigkeit von denen, die mit Wohnungsnot Geschäfte machen. Genau deshalb gehört beides für mich zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Dazu gehört auch ein Staat, der eingreifen kann, wenn Wohnraum menschenunwürdig wird. Deshalb war das Saarländische Wohnungsaufsichtsgesetz von 2020 ein wichtiger Schritt. Ich schreibe die Geschichte des Gesetzes auch gar nicht um - es war ein gemeinsames Gesetz von CDU und SPD in der damaligen Großen Koalition. Auf der SPD-Seite hat insbesondere Magnus Jung, der heutige Sozialminister, dieses Thema vorangetrieben. Selbst der CDU-Kollege Alwin Theobald, ich habe es im Protokoll von damals noch mal nachgeschaut, hat in der damaligen Plenardebatte ausdrücklich darauf hingewiesen, wie intensiv sich gerade Magnus Jung mit diesem Thema beschäftigt hat. Deswegen an dich, lieber Magnus, ein herzliches Dankeschön, dass du dieses Thema damals aufgegriffen und auch heute in deiner neuen Funktion weiterentwickelt hast. (Beifall von der SPD.) Mit diesem Gesetz haben wir zusammen erstmals klare Mindestanforderungen an vermieteten Wohnraum geschaffen. Die Wohnungsaufsicht kann Mängelbeseitigungen anordnen. Sie kann bei schweren Fällen weitergehende Maßnahmen ergreifen. Die CDU bezeichnet dieses Gesetz in Ihrem Antrag selbst als wichtige landesrechtliche Regelung. Sechs Jahre später wissen wir aber auch mehr. Wir wissen, wo die Anwendung des Gesetzes funktioniert, wir sehen, wo komplizierte Eigentumsverhältnisse Verfahren über Jahre in die Länge ziehen oder Behörden auch an ihre rechtlichen Grenzen kommen. Deshalb steht in unserem Antrag ausdrücklich, wir wollen die Erfahrung mit diesem Gesetz auswerten und es auf dieser Grundlage weiterentwickeln - und das nicht nach dem Motto: „Hauptsache noch eine Regelung ins Gesetz“, sondern ganz praktisch. Was fehlt den Menschen in der Wohnungsaufsicht? Wo fehlt tatsächlich eine gesetzliche Befugnis? Wo ist das Problem gar nicht das Gesetz, sondern der Vollzug? - Genau das müssen wir auseinanderhalten. Parallel dazu hat unsere Landesregierung einen neuen Ansatz aufgelegt. In Saarbrücken-Burbach sowie in den besonders belasteten Quartieren von Neunkirchen und Völklingen arbeiten Taskforces Wohnen. Für diese Quartiere gibt es inzwischen konkrete Aktionspläne. 84 Schrottimmobilien wurden dort bislang gemeldet und systematisch betrachtet. Die Jobcenter wurden mit Wohnungscheckern verstärkt, damit auffällige Mietverhältnisse früh erkannt und Informationen besser zusammengeführt werden können. Der neue Aktionsplan für Neunkirchen zeigt, dass daraus konkrete Arbeit entsteht. Dort befinden sich bereits 13 Immobilien in Beratung, so konnten wir es heute Morgen auch in der SZ lesen. Bis Ende des Jahres soll in jedem Perspektivquartier mindestens ein konkretes Vorhaben in die Umsetzung kommen. Das ist für mich entscheidend! Bei professionellen Geschäftsmodellen darf derjenige, der den Staat austricksen will, nicht davon profitieren, dass unsere Behörden unterschiedliche Zuständigkeiten haben. Wenn beim Jobcenter etwas auffällt und die Wohnungsaufsicht bereits Erkenntnisse über dasselbe Gebäude hat, müssen diese Informationen im Rahmen des rechtlich Zulässigen zusammenfinden. Und wenn es Anhaltspunkte für Straftaten gibt, müssen die zuständigen Ermittlungsbehörden ran. Der Staat soll sich nicht in seinen Zuständigkeiten verheddern, sondern diejenigen, die Menschen ausbeuten, sollen sich daran die Zähne ausbeißen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Wir verbinden dieses Vorgehen mit Investitionen. Rund 70 Millionen Euro stehen für die Perspektivquartiere zur Verfügung. Warum konzentrieren wir dieses Geld zunächst dort? Weil das ein Modellansatz ist. Wir nehmen uns Quartiere vor, in denen sich die Probleme besonders verdichten, dort bringen wir verschiedene Instrumente zusammen und wir schauen sehr genau darauf, was funktioniert. Dann übertragen (Abg. Haas (SPD)) wir diese Erkenntnisse auch auf andere Kommunen. Wir konzentrieren die Mittel dort, wo sich die Probleme besonders verdichten. Wir prüfen, welche Instrumente wirken, und was funktioniert, machen wir anschließend für andere Kommunen nutzbar. Das ist keine Politik nach dem Prinzip „Versuch und Irrtum“. Das ist der Unterschied zwischen einem Konzept und einem Wunschzettel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da liegt auch ein Unterschied zwischen unserem Antrag und dem der CDU. Die CDU fordert ein neues landesweit zugängliches Förderinstrument. Damit sollen Kommunen unter anderem beim Erwerb, bei der Sicherung und bei der Sanierung von Schrottimmobilien unterstützt werden. Auch Abriss und Reaktivierung sollen darunterfallen, und zwar ausdrücklich auch außerhalb dieser drei Perspektivquartiere. Man kann so etwas fordern. Aber dann muss man auch die Frage beantworten, was dieses Programm kostet und woher das Geld kommen soll. Darauf gibt es im CDU-Antrag keine Antwort. Wer ein dauerhaftes landesweites Förderinstrument verlangt, kann nicht einfach verschiedene Verwendungszwecke hinschreiben und die Haushaltsfrage offenlassen. Deswegen sage ich auch, dass es längst erhebliche Investitionsmöglichkeiten für Kommunen gibt. Über das LuKIFG gehen im Saarland über 600 Millionen Euro direkt an die kommunale Ebene. Der Bereich Wohnen ist dabei ausdrücklich förderfähig, alleine meine Heimatstadt, die Landeshauptstadt Saarbrücken, erhält rund 92,3 Millionen Euro, und die Kommunen entscheiden grundsätzlich selbst, wo sie ihre Investitionsschwerpunkte setzen. Ich sage nicht, dass man damit einfach jede Schrottimmobilie finanziert, so simpel ist es nicht, wir haben aber den Kommunen bewusst neue Investitionsspielräume gegeben. Bei Schrottimmobilien setzen wir deshalb auf einen Fördermix, Städtebauförderung und soziale Wohnraumförderung gehören dazu. Das LuKIFG kann bei förderfähigen investiven Maßnahmen ebenfalls eine Rolle spielen. Was wir aber vor allem tun sollten, ist, jetzt Erfahrungen zu sammeln, bevor wir ohne Kostenschätzung ein weiteres flächendeckendes Landesprogramm versprechen. Das heißt nicht, dass wir kleinere Kommunen alleinlassen, im Gegenteil. Die Erkenntnisse aus den Perspektivquartieren sollen aufbereitet werden, damit eine Kommune nicht jedes Mal bei null anfangen muss. Ein komplizierter Fall, beispielsweise in Sulzbach, ist rechtlich nicht plötzlich ein völlig anderer Fall, nur weil er nicht in Burbach liegt. Deshalb wollen wir Handlungswissen übertragbar machen. Gleichzeitig müssen wir ganz genau hinschauen, auf welcher politischen Ebene eine Regelung überhaupt getroffen werden muss. Der saarländische Landtag kann nicht alles lösen, unser Antrag adressiert deshalb auch ganz bewusst den Bund. Ich bin ganz froh, heute Morgen bei der Tagesschau gelesen zu haben, dass Bärbel Bas und Alexander Dobrindt jetzt ein Eckpunktepapier vorgestellt haben, in dem sie einige Punkte angehen wollen, die ich in meiner Rede noch thematisieren will. Wenn nämlich Leistungen für Unterkunft oder Heizung an einen Vermieter fließen und dieser das Geld zweckwidrig verwendet, dann muss ein sozialer Leistungsträger reagieren können. Ich finde es unerträglich, wenn öffentliche Gelder für Energiekosten gezahlt werden und am Ende dem Mieter der Strom abgestellt wird. Deshalb wollen wir rechtliche Möglichkeiten schaffen, um solche Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen zurückzuhalten und zu sichern. Dasselbe gilt für die Betriebskostenvorauszahlungen, auch dort braucht es besseren rechtlichen Schutz. Wer Geld für die Versorgung seiner Mieter bekommt und es bewusst nicht dafür einsetzt, der spielt mit deren Lebenssituation. Wir brauchen auf Bundesebene ein Städtebaurecht, das Kommunen mehr Möglichkeiten gibt, auch das gehörte zu den Punkten, die man heute bei der Tagesschau lesen konnte. Dazu gehören bessere Vorkaufsrechte. Genau an dieser Stelle komme ich zu einer Frage, die für mich persönlich weit über die Debatte der Schrottimmobilien hinausgeht: Wem gehört eigentlich der Grund und Boden, auf dem unsere Städte stehen? Bei dieser Frage bin ich ein ganz klassischer Sozialdemokrat; Hans Jochen Vogel hat sein Leben lang dafür gestritten, dass Grund und Boden keine Ware wie jede andere ist. Sein Argument war eigentlich sehr einfach: Boden ist unvermehrbar und unverzichtbar. Man kann nicht mehr davon produzieren, nur weil die Nachfrage steigt. - Deshalb hat Vogel dafür geworben, dass Kommunen selbst wieder stärker Eigentum an Grund und Boden erwerben und dieses Eigentum möglichst langfristig behalten. Diese Haltung teile ich, denn der Wert eines Grundstücks entsteht häufig eben nicht nur durch die Leistung seines Eigentümers. Eine Stadt schafft Baurecht, sie baut eine Straße oder wertet ein ganzes Quartier mit öffentlichen Investitionen auf. Warum sollte die Kommune dann nicht selbst Eigentümerin vom Boden sein und damit die Entwicklung vor Ort mitgestalten können? Bodenbesitz ist für eine Kommune kein Geschäftsmodell, er ist ein Instrument, um Stadtentwicklung zu steuern und die Lebensbedingungen vor Ort selbst zu gestalten. Genau deshalb haben wir vor zwei Jahren als SPD Saarbrücken im Stadtrat auch die Einführung eines Bodenfonds eingebracht. Die Idee dahinter ist simpel: Nicht jeden städtischen Grund verkaufen, sobald kurzfristig Geld gebraucht wird, sondern Erlöse aus Grundstücksgeschäften nutzen, um diese in den Fonds einzuzahlen, neue Flächen zu erwerben oder auch stärker mit Erbbaurecht zu handeln. Gerade bei (Abg. Haas (SPD)) Schrottimmobilien sieht man, warum diese Debatte nicht theoretisch ist. Wir können das beste Vorkaufsrecht ins Gesetz schreiben, aber wenn die Kommune am Ende kein Geld hat, um es auszuüben, bleibt es Papier. Deshalb brauchen Kommunen beides, Rechte, mit denen sie eingreifen können und finanzielle Handlungsfähigkeit, wenn eine Immobilie für die Entwicklung eines Quartiers strategisch wichtig ist. Ich will eine Stadt, die an einer entscheidenden Stelle auch sagen kann: Diese Immobilie lassen wir nicht an den nächsten Spekulanten weiterwandern, hier wollen wir selbst gestalten. Das heißt nicht, dass der Staat jedes Haus besitzen soll, das ist gar nicht mein Ziel. Die überwältigende Mehrheit der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer im Saarland geht verantwortungsvoll mit ihrem Besitz um. Eigentum ist geschützt und das ist auch richtig so, aber Eigentum ist kein Freibrief dafür, ein Haus verfallen zu lassen, Mieten zu kassieren und die Folgen anschließend bei der Nachbarschaft und der Allgemeinheit abzuladen. Unser Grundgesetz sagt eben nicht nur, „Eigentum wird gewährleistet“, es sagt auch „Eigentum verpflichtet“. (Beifall von der SPD.) Deshalb müssen wir über stärkere Vorkaufsrechte reden: Wenn in absoluten Ausnahmefällen mildere Mittel nicht mehr greifen, da teile ich den Antrag der CDU, darf und muss die Enteignung auch als letztes Mittel greifen. Sie muss aber rechtssicher sein und muss am Ende tatsächlich einen Mehrwert für das Quartier bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, mir ist es wichtig, hier noch einmal klarzumachen, dass ich Ihren Antrag nicht schlechtreden will. An vielen Stellen nennen wir die gleichen Probleme. Über einzelne Ihrer Vorschläge kann und sollte man diskutieren, aber unser Ansatz unterscheidet sich an einem entscheidenden Punkt: Wir beginnen nicht mit der Forderung nach einem neuen landesweiten Programm; wir haben längst angefangen zu handeln. Wir haben ein Wohnungsaufsichtsgesetz, das wir weiterentwickeln wollen. Wir bauen den sozialen Wohnungsbau wieder auf und in den besonders belasteten Quartieren investieren wir jetzt konzentriert, und daraus machen wir einen ganzen Ansatz für das Saarland. Wo Landesrecht geändert werden muss, werden wir es ändern. Wo der Hebel beim Bund liegt, sagen wir genauso klar, wir erhoffen uns durch die Ankündigung im Bund jetzt auch, dass etwas passiert. Das ist für mich der richtige Weg. Ich will ein Saarland, in dem niemand eine Wohnung mit schwarzem Schimmel akzeptieren muss, weil die Alternative die Straße ist. Ich will nicht, dass Nachbarschaften jahrelang zusehen müssen, wie ein einzelnes Haus immer weiter verfällt und sich niemand zuständig fühlt. Ich will Kommunen, die ihre Stadtentwicklung nicht nur kommentieren, sondern selbst gestalten können. Unsere Städte sind kein Portfolio, sie sind Lebensorte. Deshalb geht es bei dieser Debatte auch um mehr als um ein paar heruntergekommene Häuser. Es geht darum, ob wir den Anspruch haben, dass jeder Mensch vernünftig wohnen kann, unabhängig davon, wie groß sein Geldbeutel ist. Diesen Anspruch haben wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Diesen Anspruch werden wir auch weiterhin durchsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf. (Beifall von der SPD.)
