landtag-saar.de ↗

Pascal Arweiler

SPD 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wenn wir im Alltag auf unseren Straßen unterwegs sind, dann machen wir uns normalerweise keine Gedanken darüber, wer für die Straße im eigentlichen Sinne zuständig ist. Wir fahren durch die Gemeinde, wir wechseln völlig selbstverständlich auf die Landstraße. Wir fahren über die Autobahn, gegebenenfalls sind wir auf einer Bundesstraße unterwegs. Wir fahren an einer Baustelle vorbei, nutzen die Umleitung und erwarten zu Recht, dass das alles völlig reibungslos funktioniert. Das klingt einfach, aber hinter diesem einfachen Vorgang ist tatsächlich ein komplexes Zusammenspiel zu sehen. Das gilt es hier zu benennen. Es ist ein Zusammenspiel, das nur funktioniert, wenn zwei Dinge an Voraussetzungen gegeben sind: dass es auf der einen Seite klare Zuständigkeiten gibt und dass es auf der anderen Seite verlässliche Abstimmungen zwischen den jeweiligen Beteiligten gibt. Da sind zu nennen Kommunen, Landkreise, Landesbetrieb, Ministerium, Autobahn GmbH, Polizei, Rettungsdienste, Verkehrsunternehmen, Versorger und viele weitere Akteurinnen und Akteure. Sie alle müssen wissen, wer welche Aufgabe hat, wer welche Entscheidungen trifft und wer sich mit wem überhaupt abstimmen muss. Darum geht es im Kern bei beiden Themen, die wir heute miteinander beraten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz hat zum Ziel, wie es möglicherweise der Name verrät, dass die Zuständigkeiten rechtssicher und eindeutig zugeordnet werden können. Die CDU stellt mit dem Antrag heute ausgerechnet die Strukturen und auch die Abstimmungsmechanismen ganz grundsätzlich in Frage. Sie fordern neue Strukturen, obwohl die Zusammenarbeit schon längst organisiert ist. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich heute, dass wir beide Debatten, zum einen das Gesetz, zum anderen den Antrag der CDU, gemeinsam betrachten. Ich will mich zunächst zu dem Gesetz äußern. Das geltende Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz, Herr Theobald hat es schon gesagt, wurde zuletzt grundlegend 2012 geändert und bearbeitet. Seitdem hat sich das Straßenverkehrsrecht auf der Bundesebene wesentlich weiterentwickelt. Es gibt neue Rechtsvorschriften, bestehende Regelungen wurden verändert, Aufgaben wurden erweitert, Zuständigkeiten teilweise völlig neu geordnet. Ein wesentlicher Aspekt kommt zusätzlich hinzu: Seit dem 1. Januar 2021 sind Planung, Bau, Erhalt und Betrieb der Autobahnen in der alleinigen Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Unser Landesrecht muss das alles nachvollziehen können. Denn Zuständigkeitsrecht mag auf den ersten Blick vielleicht technisch oder langweilig klingen, aber es hat eine ganz praktische Bedeutung. Die Verwaltung muss wissen, auf Basis welcher Rechtsgrundlage sie handelt. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, an wen sie sich im Zweifelsfall wenden können. Die Behörden müssen sich auch darauf verlassen können, dass ihre Aufgaben rechtlich eindeutig zugewiesen sind. Deshalb ist es richtig, dass wir nicht einen Flickenteppich von einzelnen Paragrafen anpassen, sondern dass wir uns das Gesetz in Gänze anschauen und neu fassen. Wir bringen damit Recht und Wirklichkeit wieder zusammen. Wir schließen Regelungslücken, ordnen die Aufgaben eindeutig neu zu und streichen Zuständigkeiten, die es auf der Landesebene so nicht mehr gibt. Das wird beispielsweise bei den Kommunen ganz konkret und deutlich. Sie erhalten zukünftig eindeutige und teilweise auch erweiterte Handlungsmöglichkeiten nach der Straßenverkehrsordnung. Dazu gehören etwa die Anordnung von Fahrradzonen oder auch die Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen. Gleichzeitig wird ihnen auch die Gebührenhoheit bei Bewohner-Parkausweisen und beim Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen übertragen. Das stärkt die kommunale Ebene, und zwar dort, wo sinnvollerweise auch die Entscheidungen vor Ort getroffen werden sollten. Ein weiteres Beispiel sind die Großraum- und Schwertransporter. Dafür sind besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Das wurde eben schon genannt. Künftig können bestimmte Aufgaben bei der Begleitung solcher Transporte auch von privaten Unternehmen übernommen werden. Das entlastet die Polizei. Das ist auch wichtig, darüber haben wir heute Vormittag schon einmal gesprochen, und es erleichtert gleichzeitig die Organisation von Transporten. An anderer Stelle ist es sinnvoll, dass wir gegebenenfalls Aufgaben bündeln. Bei der Berufskraftfahrer-Lehrerqualifikation beispielsweise sollen Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten zentral wahrgenommen werden und damit in Zukunft im gesamten Saarland dieselben Maßstäbe gelten. Auch bei der Koordination der Fahrschulüberwachung geht es darum, dass es in Zukunft einheitliche Verfahren gibt, die sicherzustellen sind. Es geht also darum, welche Aufgaben auf welcher Ebene sinnvoll, effizient und rechtssicher erledigt werden können. Genau deshalb ist diese Novelle, die wir heute im ersten Schritt in der Ersten Lesung hier behandeln, notwendig und richtig. Aus diesem Grund einen herzlichen Dank an die zuständige (Abg. Arweiler (SPD)) Ministerin und ihr Haus für diesen wichtigen Gesetzentwurf. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, damit komme ich zum zweiten Teil dieser Debatte. Es geht jetzt um den CDU-Antrag und um ein Thema, das wir ehrlich gesagt heute nicht zum allerersten Mal im Hohen Haus in dieser Legislaturperiode miteinander besprechen. Die CDU hat das Baustellenmanagement für sich entdeckt und es bereits mehrfach zum Gegenstand parlamentarischer Beratungen in diesem Jahr gemacht. Im Februar stand das Thema im Ausschuss auf der Tagesordnung. Im März haben sowohl die CDU als auch wir als SPD entsprechende Anträge im Plenum, im Hohen Haus eingereicht. Wir haben darüber schon einmal diskutiert. Im Anschluss ging es im August erneut im Ausschuss um die Bauzeiten, um Nachtarbeit und Mehrschichtbetrieb. Wir beraten heute erneut über diesen CDU-Antrag zum Baustellenmanagement. Man kann natürlich ein Thema mehrfach aufrufen, das habe ich heute Morgen schon unter TOP 1 gesagt. Gerade bei wichtigen Infrastrukturfragen ist eine kontinuierliche parlamentarische Begleitung sicherlich sinnvoll. Aber irgendwann muss man sich auch die Frage stellen: Müssen wir diese Debatte wirklich neu führen? Gibt es neue Erkenntnisse oder führen wir diese Debatte nur, damit man die alten Vorwürfe neu verpacken kann? (Beifall von der SPD.) Die zentrale Behauptung Ihres Antrags lautet ja erneut, dass die bestehenden Abstimmungen nicht ausreichen und dass es an einer trägerübergreifenden Steuerung schlichtweg fehle. Und das, meine Damen und Herren, entspricht schlichtweg nicht der Realität. Ich will das im Folgenden für meine Fraktion gerne erneut erläutern. Größere Maßnahmen des Landesbetriebs werden bereits lange vor Baubeginn in das Meldungsmanagement Saar eingestellt. Etwa ein Jahr vor Beginn einer Maßnahme laufen konkrete Abstimmungen mit den betroffenen Kommunen an. In der Verkehrsplanung werden je nach Maßnahme unter anderem Rettungsdienste, Polizei, ÖPNV und weitere betroffene Stellen regelmäßig eingebunden. Dazu kommen regelmäßige Bauprogramm-Gespräche, projektbezogene Abstimmungen, Gespräche mit der Autobahn GmbH und der Deutschen Bahn sowie weitere Koordinierungsformate. Auch zwischen Landesbetrieb und Autobahn GmbH gibt es regelmäßige Abstimmungen zu anstehenden Maßnahmen und Projekten. Maßnahmen werden räumlich und zeitlich miteinander abgeglichen und dort, wo Bedarf besteht, werden die Maßnahmen im Zweifelsfall verschoben. Wenn Autobahnverkehr auf nachgeordnete Netze ausweichen muss, dann werden die betroffenen Straßenverkehrsbehörden, die Kommunen und weitere Akteurinnen und Akteure selbstverständlich mit einbezogen. All das bedeutet nicht, dass im Saarland alle Baustellen immer wieder perfekt laufen. Das behauptet auch niemand, denn klar ist auch: Wo gebaut wird, da können Probleme entstehen und da entstehen meist auch Probleme. Das gilt privat genauso wie im öffentlichen Sektor. Planungen können sich verändern, unvorhersehbare Schäden treten auf, Baugrund ist plötzlich doch anders, als er erwartet war, und manchmal überschneiden sich auch schlicht die Interessen der verschiedenen Baulastträger. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob es jemals zu Problemen dabei kommt, sondern die entscheidende Frage, die wir uns stellen müssen, lautet: Haben wir bestehende Strukturen, mit denen solche Probleme möglichst früh erkannt und dann auch anschließend gelöst werden? Die gute Nachricht ist: Die gibt es bereits. Genau deshalb ist es auch richtig, diese Strukturen weiterzuentwickeln, das Meldungsmanagement möglichst flächendeckend zu nutzen und die Kommunikation immer weiter zu verbessern. Luft nach oben gibt es sicherlich immer. Es ist daher unzutreffend, so zu tun, als müsse das Baustellenmanagement im Saarland erst grundsätzlich neu erfunden werden. (Präsidentin Winzent übernimmt die Sit- zungsleitung.) An dieser Stelle wird dann auch der CDU-Antrag für mich persönlich widersprüchlich. Wir haben das eben vom Kollegen Theobald gehört: Auf der einen Seite fordert die CDU schnelleres Bauen, kürzere Verfahren, weniger Belastung durch unsere Baustellen. Das würde ich genauso unterschreiben. Auf der anderen Seite macht die CDU aber was? - Genau, sie schlägt immer neue Prüfungen, Datenerhebungen und Dokumentationen vor. Es soll eine zusätzliche trägerübergreifende zentrale Koordination geben. Vor Baumaßnahmen soll ein verbindlicher Reifecheck durchgeführt und dokumentiert werden. Während der Bauphase sollen Belastungen fortlaufend erfasst werden und hinzu kommen zusätzliche Daten über Bauzeiten, über Stillstände, Verzögerungen und Verkehrsverlagerungen. Man kann natürlich für alles eine neue Tabelle aufsetzen und man kann auch zusätzliche Berichte schreiben. Aber diese Arbeit erledigt sich nicht von allein, sondern sie muss von dem bestehenden Personal zusätzlich übernommen werden. Wir müssen uns deshalb eine ganz einfache und simple Frage stellen: Wo wollen wir die begrenzten Personalkapazitäten in unserer Straßenbauverwaltung sinnvoll im Anschluss einsetzen? Entweder beim Planen, beim Ausschreiben, beim Koordinieren und Umsetzen von Baumaßnahmen oder sollen wir sie lieber einsetzen beim Erstellen immer neuer Statistiken darüber, wie (Abg. Arweiler (SPD)) diese Baumaßnahmen geplant, ausgeschrieben oder auch umgesetzt werden? In dieser Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen, stört mich sicherlich nicht der Punkt, dass die CDU Fragen stellt, das ist ihr gutes Recht. Es ist auch unsere gemeinsame parlamentarische Aufgabe, Fragen zu stellen. Was mich stört, ist vielmehr, dass es Antworten der Regierung gibt - ich habe eben gesagt, wie oft dieses Thema aufgerufen wurde -, aber dass daraus offenbar überhaupt gar keine Konsequenzen gezogen werden. Seit Monaten wird seitens der Regierung erklärt, welche Abstimmungsstrukturen existieren, wie Baustellen vorbereitet werden, wo Beschleunigung möglich ist und wo nicht und wo rechtliche, technische und personelle Grenzen bestehen. Trotzdem wird immer wieder der Eindruck erweckt, man müsse nur noch eine weitere Stelle schaffen, nur noch mehr Bürokratie aufbauen und schwupp erledigen sich die Baustellen im Land viel schneller und von alleine. Aber so, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere gerichtet an die Kolleginnen und Kollegen der CDU, funktioniert eben keine Infrastrukturpolitik, nirgends, nicht im Saarland und in keinem anderen Bundesland oder im Bund. Das sieht man besonders gut beim Thema Nacht- und mehr Mehrschichtbetrieb. (Zuruf: Nacktbetrieb? - Heiterkeit.) Nacht! Ich weiß, wir haben noch ein bisschen was vor uns, aber Nachtbetrieb! Ich bitte um Sachlichkeit. Natürlich kann es sinnvoll sein, rund um die Uhr zu arbeiten, im Nachtbetrieb. (Heiterkeit.) Bei stark befahrenen Autobahnen können sich diese höheren Kosten durch das schnellere Arbeiten auch lohnen. Deshalb wird auf Teilen der A620 auch im 24-Stunden-Betrieb gearbeitet, Herr Commerçon. Aber daraus jetzt eine allgemeingültige Regel umzusetzen, ist, glaube ich, nicht der richtige Weg. Bei innerörtlichen Maßnahmen leben Menschen oft unmittelbar neben einer Baustelle. Dort spielen Lärmschutz und Nachtruhe eine völlig andere Rolle, aber das hat mit Populismus absolut nichts zu tun, Kollege Theobald. Dazu kommen dann auch höhere Personalkosten und die ganz praktische Frage, ob Unternehmen angesichts des Fachkräftemangels, der sehr evident besteht, genügend Personal haben, um diesen Dreischichtbetrieb dauerhaft überall aufrechtzuerhalten. Es muss im Einzelfall dann entschieden werden, welche Betriebsform dort sinnvoll ist. Deswegen darf man nicht mangelnde Entschlossenheit mit verantwortungsvoller Planung verwechseln, das wäre ein Fehler. Ähnlich verhält es sich bei Vertragsstrafen. Auch hier kann es sinnvolle Einsatzmöglichkeiten geben, aber eine Bauzeitverlängerung kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Witterung, unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder zusätzlich notwendige Arbeiten sind etwas völlig anderes als ein schuldhafter Verzug eines Auftragnehmers. Wer seriös über schnelles Bauen spricht, der muss auch diese Unterschiede berücksichtigen. Auch beim vorgeschlagenen Brückenschnellbauprogramm gilt: Natürlich sollten modulare Bauweisen, vorgefertigte Elemente, Behelfsbrücken und das Bauen neben einer bestehenden Trasse genutzt werden, wenn sie bei einem konkreten Bauwerk Vorteile mit sich bringen. Aber auch dort entscheidet es sich in der ganz konkreten Situation. Eine Brücke wird nicht dadurch schneller gebaut, dass wir im Landtag beschließen, dass sie schneller gebaut werden soll. Was wir politisch tun können, ist, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass Planung und Bau effizient funktionieren. Deshalb halte ich es für falsch, funktionierende Strukturen mit immer mehr neuen Strukturen zu überfrachten. Wir stehen jetzt am Beginn von vielen Jahren, in denen in Deutschland und insbesondere auch bei uns im Saarland sehr viel gebaut wird. Viele Straßen, Brücken, Bauwerke erreichen schlichtweg jetzt das Ende ihrer technischen Lebensdauer. Das bedeutet zwangsläufig, dass es viele Baustellen gibt. Baustellen sind für die Menschen, die jeden Morgen im Stau stehen und deren Geschäft vorübergehend nicht so gut erreichbar ist, keine abstrakte Investition in die Zukunft. Es sind zunächst einmal persönliche Belastungen. Wir müssen diese Belastungen ernst nehmen und so gering wie möglich halten. Wir sollten aber den Saarländerinnen und Saarländern kein X für ein U verkaufen. Wir sollten den Menschen nicht versprechen, dass eine umfassende Erneuerung unserer Infrastruktur schlichtweg ohne Einschränkungen zu organisieren ist. Unser Anspruch muss sein: so gut koordinieren wie möglich, so früh informieren wie möglich und so effizient bauen wie technisch und wirtschaftlich sinnvoll. Damit komme ich zurück zum Ausgangspunkt meiner Rede. Wenn wir auf unseren Straßen unterwegs sind, dann machen wir uns nicht darüber Gedanken, wie viele Koordinierungsstellen tatsächlich existieren und wie viele Berichte über die Baustellen geschrieben wurden. Uns ist wichtig und uns interessiert, dass die zuständigen Stellen wissen, was sie da überhaupt tun, dass sie miteinander sprechen, dass die Probleme frühzeitig erkannt werden und dass am Ende auch schnell gebaut wird. Das Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz schafft klare Zuständigkeiten, damit die Verwaltung auch in Zukunft handlungsfähig bleibt. Der CDU-Antrag setzt hingegen an vielen Stellen auf zusätzliche Strukturen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand, obwohl (Abg. Arweiler (SPD)) die notwendigen Abstimmungswege längst vorhanden sind. Wir wollen vorhandene Strukturen verbessern, denn am Ende wird keine Straße durch einen zusätzlichen Bericht saniert und keine Brücke durch eine neue Koordinierungsstelle fertig. Sie werden fertig, wenn geplant und wenn gebaut wird. - Vielen Dank, Glück auf und es grüße der Nachtbetrieb! (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Pascal Arweiler Protokoll ↗