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Timo P. Gros

CDU 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe mir in der Vorbereitung auf das heutige Thema eines fest vorgenommen: Es soll um den Untersuchungsausschuss NVG gehen, ich will der Presse keinen Anlass geben, wieder zu schreiben: CDU und SPD streiten sich weiter. - Aber, liebe Sozialdemokraten, Sie machen es mir wirklich nicht einfach. Im Gegenzug kann ich Ihnen eine Rückschau auf den bisherigen Verlauf des Untersuchungsausschusses nicht ganz ersparen. Vier Monate nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschäftigen wir uns heute erneut mit dem Einsetzungsbeschluss, konkret mit einer Änderung des Untersuchungsgegenstandes. Vier Monate Untersuchungsausschuss - so richtig viel ist inhaltlich leider noch nicht passiert. Schauen wir uns den bisherigen Gang der Dinge an: Zunächst hat die SPD-Fraktion angekündigt, der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zuzustimmen, hat sich im Mai-Plenum aber doch enthalten. Verbunden war das mit der deutlichen Ansage des Kollegen Maaß, die CDU-Fraktion solle sich schon mal ihre Butterbrote einpacken, denn man werde zügig - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich - „entlang des Auftrags des Untersuchungsausschusses arbeiten“. - Ein Zitat, das heute in der Retrospektive schlecht gealtert ist. Wie verliefen die Sitzungen des Untersuchungsausschusses? Am 16. Juni haben wir, die CDU-Fraktion, einen umfangreichen Beweisantrag zur Aktenbeiziehung eingebracht. Diesen hat die SPD mit der Begründung vertagt, man hätte nicht genügend Zeit gehabt, ihn zu prüfen. Am 26. Juni, in einer von uns anberaumten Sondersitzung, haben Sie den Beweisantrag erneut vertagt, dieses Mal mit Verweis auf die angeforderten Gutachten. Am 18. August haben wir die gleichen Aktenbeiziehungen zusätzlich nach Komplexen aufgefächert in sechs Beweisanträgen eingebracht. Die Gutachten lagen zwar vor, dennoch haben Sie all unsere bis dato sieben Beweisanträge en bloc ohne inhaltliche Betrachtung mit Verweis auf die Gutachterbefragung vertagt. Am 1. September nach der Gutachterbefragung hat man erneut alle sieben Beweisanträge ohne inhaltliche Auseinandersetzung en bloc vertagt, mit der Begründung, man wolle im nächsten Plenum eine Änderung des Einsetzungsbeschlusses einbringen. „Butterbrote“, „zügig“, Herr Kollege Maaß? - Das war plötzlich nicht mehr so wichtig. Gegenüber der Presse haben Sie schon am 16. Juni verlauten lassen, man sehe sich nach der Sommerpause in sechs Wochen wieder und bis dahin fließe - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich - „nicht so viel Wasser die Saar runter“. Und das Erste, was Sie am 16.06. im Untersuchungsausschuss gemacht haben, war, einen Beweisantrag einzubringen, der Gutachten zum Untersuchungsgegenstand anfordert. (Abg. Maaß (SPD): Und wer hat zugestimmt? Wer?) Ungünstigerweise hat selbst der von Ihnen benannte Gutachter Prof. Dr. Marsch bestätigt, dass das eigentlich gar nicht in den Befugnissen des Untersuchungsausschusses liegt. Der Untersuchungsausschuss hat nicht den Auftrag, sich selbst zu untersuchen und zu hinterfragen, was eigentlich genau zu untersuchen ist. (Abg. Maaß (SPD): Wir sind ja jetzt auch im Plenum.) Er hat erst recht nicht den Auftrag zu untersuchen, was eigentlich prinzipiell in einem Untersuchungsausschuss möglich ist. (Abg. Maaß (SPD): Sie haben das nicht ver- standen!) Er hat den Auftrag, den Einsetzungsbeschluss abzuarbeiten.

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