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Maximilian Raber

SPD 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Bürokratie in Deutschland stellt für viele eine Belastung dar. Vier von fünf Unternehmen beklagen sich über die zunehmenden bürokratischen Herausforderungen - bei Privatpersonen verhält es sich auch nicht anders. Wie ein moderner Staat funktionieren muss, darüber haben wir im Juni bereits ausführlich debattiert. Wir waren uns weitgehend darin einig: Eine moderne Verwaltung ist die Voraussetzung für einen handlungsfähigen Staat. Den Bürger interessiert letztlich nicht, welches Referat für etwas zuständig ist. Unternehmen interessiert es nicht, durch welche Genehmigungsinstanzen der Antrag laufen muss. Unsere Kommunen haben nichts davon, wenn sie ohnehin knappe personelle Ressourcen damit beschäftigen, langwierige Verwaltungsprozesse zu dokumentieren, die sie am Ende doch nicht brauchen. Die Erwartungshaltung ist eine andere und eigentlich ziemlich einfach: Wenn ich als Bürger etwas von einer Behörde brauche, soll es verständlich, schnell und unkompliziert sein. Genau dort setzen wir an, damit die kurzen Wege des Saarlandes sich auch in der Landesverwaltung wiederfinden. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt den Zusammenhang zwischen Modernisierung und effizientem Ressourceneinsatz ins Zentrum, denn gerade wenn Personal und finanzielle Ressourcen Mangelware sind, können wir uns unnötige Verfahren, doppelte Nachweise und vermeidbare Bürokratie nicht mehr leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Dabei beginnen wir nicht bei null. Im Juni bin ich schon darauf eingegangen, der Modernisierungsprozess in der Landesverwaltung läuft bereits. Unsere Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat bereits vor drei Jahren mit der Initiative „Einfach(er) Machen“ einen umfassenden Modernisierungsprozess angestoßen. Seitdem wurde vieles auf den Weg gebracht: Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, Vereinfachung von Verfahren, Verschlankung von Abläufen und Neuorganisation von Zuständigkeiten. Gelungene Beispiele dafür sind der digitale Bauantrag oder das digitale Serviceportal. Bei digitalen Verwaltungsleistungen hat sich das Saarland nach vorne gearbeitet. Wichtig zu betonen ist aber, dass „Einfach(er) Machen“ keine einmalige Aktion ist. Es ist ein fortlaufender Modernisierungsprozess. Dabei werden nicht nur einmalige Strukturen hinterfragt, viele Vorschriften gestrichen und das Thema dann als erledigt erklärt, sondern es ist ein fortlaufender Prozess, in dem dauerhaft gefragt wird: Braucht es diese Vorschrift noch? Braucht es dieses Formular noch? Braucht es wirklich die Unterschrift des Antragstellers? Muss etwas genehmigt werden oder genügt eine Anzeige? Und letztlich: Muss der Vorgang wirklich in x-facher Ausführung ausgedruckt werden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der Kulturwandel, von dem ich im Juni bereits gesprochen habe. Wir sorgen für eine bessere, funktionierende Verwaltung, mehr Vertrauen in die Institutionen und bauen überflüssige Regeln konsequent ab. (Beifall von der SPD.) Ich finde, die heutige Debatte ist auch eine schöne Fortsetzung der Debatte, die wir hier im Juni und zuletzt im August geführt haben. Im Juni ging es um das kommunale Regelungsbefreiungsgesetz der CDU-Fraktion. Diesem Gesetzentwurf haben wir zugestimmt. Nicht, weil wir plötzlich feststellen mussten, dass wir auch mal auf die Idee hätten kommen können, sondern weil wir gesagt haben, das Ziel des Gesetzes ist richtig. Kommunen brauchen ihre Freiräume zur Gestaltung. Gleichzeitig haben wir damals schon deutlich gemacht, dass wir noch einen ordentlichen Schritt weiter gehen wollen. Im August folgte dann Ihr Effizienzgesetz. Auch dort war die Grundidee nicht falsch, unnötige Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten gehören auf den Prüfstand. Das haben wir damals in der Debatte auch ausdrücklich anerkannt. Beim Weg dorthin waren wir allerdings unterschiedlicher Auffassung. Ihr Ansatz war: erst einmal pauschal aufheben und anschließend (Abg. Raber (SPD)) feststellen, welche Berichtspflichten doch erhalten bleiben müssen. Wir wollten zuerst sorgfältig prüfen und anschließend gezielt das abschaffen, was tatsächlich überflüssig ist. Deshalb haben wir dem Gesetzentwurf im August nicht zugestimmt, sondern uns enthalten. Nicht, weil wir das Ziel ablehnen, sondern weil wir einen rechtsicheren, gezielten und effizienten Weg für sinnvoll halten, Kollege Thielen ist ja bereits darauf eingegangen. Genau diesen Weg sehen wir heute im vorliegenden Gesetzesentwurf der Landesregierung. Die Modernisierungsagenda war nämlich keine spontane Reaktion auf Ihre Initiative. Sie war bereits auf dem Weg, aber eben noch nicht im parlamentarischen Verfahren. Was auf den Fluren der Ministerien bereits diskutiert wurde, hat sich offenbar auch bis zu Ihnen herumgesprochen. Sie wollten etwas schneller sein als die Landesregierung, diesen Move gönne ich Ihnen gerne. Wir haben im Juni auch angekündigt, dass nach der Sommerpause ein umfassendes Artikelgesetz vorliegen wird. Darüber beraten wir heute. Möglicherweise ist das auch der beste Beleg dafür, dass die Modernisierungsagenda da schon in vollem Gange war und nicht irgendwo auf einem Schreibtisch schlummerte. Ihr Antrag im Juni hat genau die Schritte bereits beschrieben. Berichtspflichten reduzieren, Verfahren vereinfachen, Genehmigungsprozesse beschleunigen und Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen entlasten. Ich möchte uns die grundsätzliche Debatte darüber, wer wann welchen Gedanken zuerst hatte, an dieser Stelle gerne ersparen. Entscheidend ist doch etwas anderes: Sie haben im Juni einen Baustein vorgelegt, im August kam mit Ihrem Effizienzgesetz ein weiterer hinzu. Beim ersten haben wir zugestimmt, weil die Zielrichtung richtig war, beim zweiten haben wir uns enthalten, weil wir das Ziel zwar teilen, aber nicht den von Ihnen gewählten Weg. Heute legt die Landesregierung das Gesamtpaket vor. Vielleicht können wir uns darauf einigen: Wenn am Ende Bürokratie abgebaut wird und unser Staat besser funktioniert, war die Debatte wenigstens für eine Sache gut, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Die entscheidende Frage ist: Was unterscheidet den heute vorliegenden Gesetzentwurf von den beiden Anträgen, die Sie im Juni und im August vorgelegt haben? Das Wichtige ist, hier wird Modernisierung nicht als Einzelmaßnahme gedacht. Es werden nicht nur Kommunen entlastet, nicht nur die Wirtschaft, nicht nur Verfahren für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und nicht nur interne Abläufe modernisiert, sondern all diese Bereiche werden gleichzeitig in den Blick genommen. Das ist der Unterschied zwischen einzelnen Deregulierungsmaßnahmen und einem echten Modernisierungsprozess. Einfacher gesagt: Wir wollen nicht an der einen Stelle Bürokratie abbauen und sie zwei Türen weiter wieder einführen, sondern wir schauen uns das Gesamtsystem an. Der Gesetzentwurf formuliert genau diesen Anspruch. Die Änderungen sollen die Landesverwaltung sowohl intern als auch im Außenverhältnis modernisieren. Einzelne Ansätze können dabei durchaus in die richtige Richtung weisen, der große Wurf entsteht aber erst, wenn wir diesen in unterschiedlichen Bereichen zusammendenken. Ein besonders wichtiger Punkt im Entwurf sind die Berichts- und Dokumentationspflichten. Auch darüber haben wir im August bereits ausführlich gesprochen. Herr Thielen, ich nehme Ihre Anregung gerne noch mal in die Diskussion auf. In einem Punkt waren wir uns damals einig und sind es auch heute: Staatliche Prüfungen dürfen nicht alleine deshalb fortbestehen, weil sie irgendwann einmal eingeführt wurden. Sie müssen einen nachvollziehbaren Zweck erfüllen. Der Unterschied lag im Verfahren. Die CDU wollte die erfassten Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten pauschal zu einem bestimmten Stichtag aufheben und anschließend über eine Rechtsverordnung festlegen, was doch erhalten bleiben muss. Uns war dieser Weg zu pauschal. Bevor wir eine Pflicht abschaffen, müssen wir wissen, welche Funktion sie erfüllt, ob höherrangiges Recht betroffen ist und ob wichtige öffentliche Belange ihren Fortbestand erfordern. Unser Weg lautet deshalb: prüfen, bewerten und dann konsequent abschaffen, was nicht mehr notwendig ist. Trotzdem vollziehen wir einen Perspektivenwechsel. Künftig lautet die Frage nicht: Warum können wir diese Berichtspflicht abschaffen? Sie lautet: Warum brauchen wir sie überhaupt? Wir heben die landesrechtlichen Berichts- und Dokumentationspflichten zulasten der Wirtschaft grundsätzlich auf. Fortbestehen sollen nur die, die nach Prüfung weiterhin notwendig sind und entsprechend in einer Verordnung aufgeführt werden. Ja, das klingt erst mal technisch, aber dahinter steckt ein grundlegender Gedanke, nämlich dass staatliche Pflichten einen Zweck brauchen. Wenn der Zweck nicht mehr besteht, darf die Pflicht nicht aus Gewohnheit weiter existieren. Denn klar ist auch: Jeder Bericht muss erstellt werden, jede Dokumentation bindet Arbeitskraft, jede Meldung muss geprüft, vorbereitet und übermittelt werden. Bei einem einzelnen Vorgang mag das überschaubar sein, aber in der Gesamtsumme entstehen daraus genau die Belastungen, über die sich Mittelstand, das Handwerk und die Industrie seit Jahren zu Recht beschweren. Deshalb werden Pflichten künftig auf ein absolut erforderliches Mindestmaß beschränkt. Das ist nichts weniger als Bürokratieabbau mit System und das ist schlicht und ergreifend wichtig für die Unternehmen in unserem Land. (Abg. Raber (SPD)) (Beifall von der SPD.) Ein zweiter Punkt des Entwurfs ist fast schon banal und ein gutes Beispiel dafür, über was wir eigentlich reden: das Schriftformerfordernis. Im Jahr 2026 erledigen Menschen ihre Bankgeschäfte auf dem Smartphone, schließen Verträge online ab und kommunizieren beruflich hauptsächlich per Mail. Die Verwaltung fordert hingegen noch eine gedruckte Version, händisch unterschrieben und per Post zugestellt. Das passt nicht mehr zur heutigen Lebensrealität der Menschen in diesem Land. Darum ersetzen wir die Schriftform durch eine Textform. Das bedeutet praktisch: Statt des Briefes in Papierform genügt künftig eine einfache E-Mail. Niemandem wird verboten, weiterhin Briefe zu schicken, verpflichtet dazu wird aber keiner mehr, wenn es keinen sachlichen Grund dafür gibt. Der Gesetzentwurf beschreibt genau das als Anpassung an einen Standard, den Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aus dem Alltag längst kennen. Das ist vielleicht keine Reform, die für großes Aufsehen sorgt, aber ein Beleg dafür, dass Verwaltung endlich mit der Zeit geht und funktionsfähig wird.

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