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Heike Sylvia Winzent

16.09.2026 Sitzungen 17/51

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Es sind keine Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/2257. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2257 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 17 und 23: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (Drucksache 17/2258) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2417) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beitragsfrei, verlässlich gut - für eine starke frühkindliche Bildung im Saarland (Drucksache 17/2404) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, würde ich die Vertreterin der katholischen Kirche, Frau Katja Goebel, und den Vertreter für die evangelischen Kirchen im Saarland, Herrn Dr. Thomas Bergholz, ganz herzlich zu dieser Debatte begrüßen. Schön, dass Sie dieser Debatte zuhören. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich berichte für den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes, Drucksache 17/2258. Der Landtag hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 24. Juni 2026 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf werden zunächst die bisherigen Regelungen zur schrittweisen Absenkung der Elternbeiträge zusammengeführt und die vollständige Beitragsfreiheit für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab dem 1. Januar 2027 im Gesetz festgeschrieben. Darüber hinaus entwickelt der Gesetzentwurf das Recht der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung in mehreren Bereichen weiter. So wird erstmals eine verbindliche Obergrenze für die planbaren Schließtage von Kindertageseinrichtungen festgelegt. Diese wird schrittweise abgesenkt und beträgt ab dem Kindergartenjahr 2030/2031 höchstens 20 Schließtage. Damit soll insbesondere die Verlässlichkeit und Planbarkeit der Betreuung für Familien verbessert werden. Weiterhin wird die gesetzliche Definition der Fachkräfte überarbeitet. Unter anderem wird die Anerkennung qualifizierter sozialpädagogischer Berufs- und Studienabschlüsse aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erleichtert. Zugleich werden die Einsatzmöglichkeiten multi- (Abg. Haas (SPD)) professioneller Teams weiterentwickelt. Mit der neu eingeführten Sicherstellungsvereinbarung erhalten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zudem ein Instrument, um gemeinsam mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege die Bereitstellung und Nutzung vorhandener Betreuungsplätze bedarfsgerechter und verlässlicher zu gestalten. Dies betrifft unter anderem die Meldung verfügbarer Plätze, die Aufnahme von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie die Zusammenarbeit bei der örtlichen Bedarfsplanung. Weitere Änderungen betreffen die Auskunftsund Mitteilungspflichten der Träger. Zur Sicherstellung eines vollständigen und aktuellen Datenbestandes und damit eines verlässlichen Monitorings wird künftig eine Ordnungswidrigkeit vorgesehen, wenn erforderliche Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt werden. Schließlich enthält der Gesetzentwurf verschiedene redaktionelle Anpassungen aufgrund der Übertragung der Zuständigkeit für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege auf das Ministerium für Bildung und Kultur. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf beraten und die Durchführung einer Anhörung beschlossen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den an der Anhörung beteiligten Sachverständigen und Verbänden für ihre Stellungnahmen und den konstruktiven Austausch im Ausschuss im Namen des gesamten Ausschusses bedanken. Im Rahmen der anschließenden Auswertung der Anhörung wurde ein Änderungsantrag der CDU-Landtagsfraktion mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Landtag mehrheitlich bei Zustimmung der SPD-Fraktion, Ablehnung der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion den Gesetzentwurf Drucksache 17/2258 in der vorliegenden Fassung in Zweiter und letzter Lesung anzunehmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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