Pascal Arweiler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir beraten heute über die Forderung, die Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und andere kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte gänzlich abzuschaffen. Wir machen das heute nicht zum ersten Mal, Herr Dörr hat es eben schon kurz angedeutet. In meiner Recherche kam heraus, das Thema liegt heute mindestens zum vierten Mal auf dem Tisch. Es waren laut meiner Recherche 2015 die PIRATEN, 2019 waren es die Kolleginnen und Kollegen der AfD und zuletzt war es die AfD im Juni 2024. Nun legt die AfD denselben Vorschlag in dieser Legislaturperiode erneut auf den Tisch. Dieses Mal verbindet sie den Antrag zusätzlich mit der Änderung der Landesverfassung. So kann man ein bereits mehrfach behandeltes Thema ganz prominent an den Anfang der Tagesordnung einer Plenardebatte setzen. Ich halte das für ein durchsichtiges politisches Manöver und deswegen sage ich das auch in aller Deutlichkeit. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Unsere Verfassung ist das Fundament des Landes. Sie ist nicht dazu gedacht, bereits bekannten, nicht mehrheitsfähigen Forderungen mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Wer so mit der Verfassung umgeht, zeigt nur, wie wenig Respekt er vor dem Herzstück unserer Rechtsordnung hat. (Beifall von der SPD.) Kommen wir zunächst zur Höchstaltersgrenze für die kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten. Warum gibt es sie überhaupt? - Bürgermeisterinnen und Bürgermeister tragen eine sehr hohe Verantwortung. Sie sorgen gemeinsam mit vielen Beschäftigten der Verwaltung dafür, dass das Leben vor Ort in unseren Städten und Gemeinden funktioniert, sie kümmern sich um die täglichen Anliegen der vielen Saarländerinnen und Saarländer, sie vertreten die Kommune nach außen und sie schaffen Vertrauen in Staat und in Demokratie. Gerade in der heutigen Zeit ist das ein Beitrag, den man nicht hoch genug einschätzen kann, deswegen will ich zu Beginn meiner Rede einen großen Dank ausrichten: Vielen Dank an alle kommunalen Beschäftigten, an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und an die Landräte und Landrätinnen für diesen wichtigen und ganz bedeutsamen Beitrag für unsere Demokratie und für das Vertrauen in unseren Staat. (Abg. Arweiler (SPD)) (Beifall von der SPD.) Natürlich können Altersgrenzen Menschen unterschiedlich behandeln, das steht außer Frage, aber wir brauchen sachliche und überzeugende Gründe dafür. Es lohnt sich deshalb ein Blick in die rechtliche Bewertung dieser Angelegenheit. Das Bundesverfassungsgericht hat Höchstaltersgrenzen für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Landräte grundsätzlich als zulässig erachtet. Entscheidend ist nach Auffassung des Gesetzes das Interesse der Allgemeinheit an, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, „einer kontinuierlichen und effektiven Amtsführung“. Das Gericht erkennt also ausdrücklich an, dass der Gesetzgeber allgemeine Regeln aufstellen darf. Niemand behauptet, dass jeder Mensch ab einem bestimmten Geburtstag von jetzt auf gleich plötzlich nicht mehr leistungsfähig ist. Selbstverständlich gibt es dabei große Unterschiede. Eine gesetzliche Regelung kann aber nicht jeden einzelnen Lebenslauf und jeden individuellen Gesundheitszustand im Voraus prüfen. Deshalb brauchen wir nachvollziehbare, allgemeine Annahmen, mit denen wir arbeiten können. Bei uns im Saarland werden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für eine ziemlich lange Zeit gewählt, nämlich für zehn Jahre. Wer kandidiert, der gibt den Wählerinnen und Wählern damit ein personelles Angebot für ein ganzes Jahrzehnt. Deshalb darf der Gesetzgeber das Ziel verfolgen, dass die gewählte Person voraussichtlich während der gesamten Amtszeit den hohen persönlichen Einsatz leisten kann, den dieses Amt abverlangt. Hinzu kommt, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind kommunale Wahlbeamtinnen und -beamte. Sie werden besoldet und sie haben Versorgungsansprüche. Altersgrenzen sind im Beamtenrecht nichts Ungewöhnliches, sie gelten nicht nur für die kommunalen Spitzenämter. Wir sollten deshalb erklären können, warum ausgerechnet die politischen Wahlbeamten ein Privileg haben sollten, das für normale Beamtinnen und Beamte nicht gilt. Eine vollständige Abschaffung der Obergrenze würde bedeuten, dass es für diese Spitzenämter in Zukunft keinen festen Endpunkt mehr gibt. Wenn die AfD ihren Vorschlag tatsächlich konsequent zu Ende gedacht hätte, hätte sie heute in dem Gesetzentwurf Änderungen im Saarländischen Beamtengesetz vorgesehen. Das tut sie aber nicht, und das, obwohl sie schon zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode diesen Antrag stellt. Ich hätte an dieser Stelle mehr Seriosität erwartet, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Bei öffentlichen Ausschreibungen für ein Bürgermeisteramt wird kein bestimmter Berufsabschluss erwartet. Das bedeutet aber nicht, dass es keine hohen Erwartungen an dieses Amt gibt. Es gibt sehr wohl hohe Anforderungen. Eine Bürgermeisterin, ein Bürgermeister führt eine Verwaltung. Er oder sie trägt je nach Größe der Kommune auch Personalverantwortung im doppelstelligen oder sogar im dreistelligen Bereich. Dazu kommen häufig die Eigenbetriebe und kommunale Anteile. Das Gemeindeoberhaupt vertritt die Gemeinde nach außen. Der Bürgermeister, die Bürgermeisterin führt den Vorsitz in den kommunalen Gremien. Er oder sie trägt auch Verantwortung für einen kommunalen Haushalt in Millionenhöhe. Dafür braucht es Fachwissen, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen und Führungskraft. Es braucht juristisches und wirtschaftliches Verständnis. Es braucht die Fähigkeit, die Kommune nach außen hin in der Öffentlichkeit gut zu vertreten. Das ist der Alltag eines Bürgermeisters, einer Bürgermeisterin. Darüber sollten wir sprechen, wenn wir heute über die Voraussetzungen entscheiden wollen. Wichtig ist, dass die Menschen im Durchschnitt länger leben. Viele sind erfreulicherweise länger gesund und aktiv, aber daraus folgt nicht automatisch, dass jede verantwortungsvolle Position in Zukunft ohne jede Altersgrenze ausgeübt werden kann. Bemerkenswert ist jedoch, dass die AfD nur von einer Höchstaltersgrenze spricht. Das Mindestalter von 25 Jahren für das Bürgermeisteramt als Voraussetzung wollen sie nicht abschaffen. Wenn jede Altersgrenze eine ungerechtfertigte Benachteiligung ist, warum gilt das nicht für die jungen Menschen im Land? Benachteiligungen aufgrund des Alters können nicht nur ältere, sondern auch jüngere Menschen treffen. Diesen offensichtlichen Widerspruch lässt die AfD heute unbeantwortet. Das Ganze erweckt auf mich den Eindruck, dass es hier nicht um ein schlüssiges Gesamtkonzept geht, sondern dass man nur eine Rechtsregelung finden will, die auf das eigene politische Personal passt. (Beifall von der SPD.) Stellen wir uns die Frage: Warum gelten überhaupt solche Grenzen für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Beigeordnete, aber nicht für uns als Abgeordnete, die Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank sowie für den Bundeskanzler? Auf den ersten Blick kann man sagen, das ist ein interessanter Einwand, man sollte der Sache nachgehen, aber beim genauen Hinsehen trägt dieser Vergleich schlichtweg nicht. Wir dürfen nicht alle Ämter in einen Topf werfen, die in irgendeiner Art und Weise etwas mit Wahlen zu tun haben. Bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ist es ein Amt, das überwiegend mit der Umsetzung von gesetzlich festgelegten Verwaltungsaufgaben verbunden ist. Sie leiten eine Behörde, sie führen die Beschäftigten, sie vollziehen die Gesetze, sie (Abg. Arweiler (SPD)) müssen rechtmäßige Ratsbeschlüsse umsetzen. Das ist der politische Teil dieses Amtes - der ist wichtig, gar keine Frage -, aber der größte Teil ihrer Arbeit besteht in konkreter Verwaltungsund Führungsverantwortung. Wir Abgeordnete haben eine grundsätzlich andere Aufgabe. Unsere Landesverfassung schützt das freie Mandat. Abgeordnete sind nicht an Weisungen gebunden, weder von außen noch von der eigenen Partei. Wir beraten und beschließen Gesetze. Wir kontrollieren die Regierung und wir wirken an der politischen Willensbildung mit. Dabei vertritt nicht der einzelne Abgeordnete oder die einzelne Abgeordnete das gesamte Volk, sondern das Parlament in Gänze. Kommunale Wahlbeamte sind dagegen an Recht und Gesetz sowie an die rechtmäßigen Entscheidungen ihrer Räte gebunden. Das sind andere Aufgaben und andere Formen der Verantwortung. Der Vergleich mit Ministerinnen und Ministern führt in die falsche Richtung. Minister werden nicht für eine feste Amtszeit direkt gewählt. Sie werden zu Beginn der Legislaturperiode von der Ministerpräsidentin ernannt und können jederzeit wieder entlassen werden. (Ministerpräsidentin Rehlinger: Aha. - Heiter- keit.) Hier findet fortlaufend eine politische Bewertung statt. Bei einem Bürgermeister ist das grundlegend anders. Er wird nur alle zehn Jahre direkt gewählt. Eine vorzeitige Abwahl ist nur unter sehr, sehr hohen Voraussetzungen und Hürden möglich. Wenn es sich während der langen Amtszeit zeigt, dass er oder sie die Amtsgeschäfte nicht mehr ordnungsgemäß führt, kann man ihn nicht einfach durch eine Abberufung aus diesem Amt rauslösen. Deshalb sollten wir alle ein Interesse daran haben, dass die Voraussetzungen für eine kontinuierliche und wirksame Amtsausführung gesichert bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat auf diesen Unterschied in den Urteilen sehr deutlich hingewiesen. Fazit ist, der Vergleich zwischen den Bürgermeisterinnen, den Bürgermeistern und den Abgeordneten, den Ministerinnen und Ministern sowie dem Bundeskanzler ist an der Stelle unzutreffend. Es kann nicht alles in einen Topf geworfen werden. (Beifall von der SPD.) Mit zunehmendem Alter können natürlich körperliche und geistige Kräfte nachlassen, die gesundheitlichen Risiken können steigen. Es gibt davon sicherlich viele individuelle Ausnahmen. Für mich ist deswegen der Aspekt der gesundheitlichen Erwägung nicht unbedingt die wichtigste Rechtfertigung für diese Höchstaltersgrenze. Das sind die eben Genannten doch viel mehr. Ein weiterer entscheidender Gesichtspunkt ist auch eine ausgewogene Altersstruktur. Es geht darum, dass jüngere Bewerberinnen und Bewerber eine Chance bekommen, Verantwortung in der Kommune zu übernehmen. Ein personeller Wechsel kann neue Ideen, neue Perspektiven in Rathäuser und auch in die Landratsämter bringen. Das ist ein Wert, für den es sich in der kommunalen Demokratie zu kämpfen lohnt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bis auf wenige Ausnahmen, etwa die besondere Diskussion in Völklingen, besteht kein breiter Wunsch, die geltenden Regelungen vollständig abzuschaffen. Wegen einzelnen Fällen sollten wir nicht das kommunale Wahlrecht in Gänze grundlegend verändern. Den Wählerinnen und Wählern war bei der Wahl 2024 von Anfang an klar, dass der Oberbürgermeister im Fall seiner Wahl nur in einem ganz begrenzten Zeitraum im Amt bleiben könnte. Auch ihm selbst war das bekannt, denn die AfD hatte damals diesen Antrag, über den wir schon einmal in dieser Legislatur beraten haben, vor dem Stichwahltermin gestellt. Von daher hat diese Debatte hier im Hohen Haus den Kollegen Tautz in Völklingen erreicht. Die rechtlichen Bedingungen lagen offen und transparent für alle auf dem Tisch. Es ist durchaus menschlich nachvollziehbar, dass jemand ein verantwortungsvolles Amt, das sicherlich erfüllend ist, gerne länger ausüben möchte. Gesetze dürfen aber nicht aufgrund von persönlichen Einzelfällen zugeschnitten werden. Für eine Kommune und für die Demokratie vor Ort kann ein personeller Wechsel eine Chance sein. Er schafft Raum für eine neue Verantwortung und für frischen Wind. Ich möchte auf die vorgeschlagene Änderung der Landesverfassung eingehen und mich mit ihr etwas dezidierter auseinandersetzen. Sie bezeichnet die ausdrückliche Nennung von Antisemitismus, Antiziganismus und den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur als Ausdruck eines angeblichen „woken“ Zeitgeistes. Das ist nicht nur falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist beschämend. (Anhaltender Beifall von der SPD.) Diese Begriffe stehen nicht in der Verfassung, weil sie gerade modern sind oder wir einer politischen Mode folgen wollen. Sie stehen aus historischer Verantwortung in unserer Landesverfassung. (Beifall von der SPD.) Jüdinnen und Juden wurden in Deutschland über Jahrhunderte ausgegrenzt, verfolgt und ermordet. Sinti und Roma wurden entrechtet, verschleppt, systematisch vernichtet. Diese Verbrechen gehören zu unserer deutschen Geschichte. Aus dieser Geschichte folgt eine Verantwortung, eine Verantwortung für den Staat, für die Gesellschaft, aber auch für uns als Parlament. Wenn unsere Verfassung jüdisches Leben und jüdische Kultur ausdrücklich schützt, ist es ein klares Versprechen, nämlich dass jüdisches Le- (Abg. Arweiler (SPD)) ben zu uns im Saarland gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wenn unsere Verfassung Antisemitismus und Antiziganismus ausdrücklich ächtet, dann sagt sie damit Folgendes: Wir kennen unsere Geschichte und wir verschließen unsere Augen nicht. Wir stellen uns jeder Form dieser Menschenfeindlichkeit entschieden entgegen. - Das ist nicht woke, das ist die historische Verantwortung für uns alle. Das ist eine Lehre aus den dunkelsten Kapiteln der deutschen Geschichte und Teil unseres demokratischen Selbstverständnisses. Wer diese Verantwortung mit einem politischen Kampfbegriff wie woke abwertet, der zeigt nur eines: dass er wenig Respekt und Ernsthaftigkeit an den Tag legt, wenn es um unsere deutsche Geschichte geht. Dafür sollte sich gerade die AfD extrem schämen. (Beifall von der SPD.) Sie selbst schreiben in Ihrer Begründung neben dem Vorhergenannten, dass eine „ausdrückliche Aufnahme eines Merkmals“ in die Verfassung eine besondere „Klarstellungs-[…] und Signalwirkung“ entfaltet. - Genau diese Wirkung hat unsere Verfassung. Sie setzt bewusst ein Zeichen gegen jene Form der Menschenfeindlichkeit, die in unserer Geschichte unermessliches Leid über das Land und die Menschen gebracht hat. Das verursachte Leid besteht teilweise bis heute fort. Aber daraus folgt nicht, dass jeder denkbare Grund einer Benachteiligung automatisch in denselben Verfassungskatalog aufgenommen werden kann oder sollte. Eine Landesverfassung ist keine beliebige Aufzählung, sondern eine Änderung, die eine besondere und sorgfältige Begründung verlangt. Diese haben Sie sowohl in Ihrem Antrag als auch in Ihrer mündlichen Begründung nicht geliefert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich können wir in Zukunft darüber sprechen, ob die bestehenden Höchstaltersgrenzen, wie sie aktuell verankert sind, noch zu den gesellschaftlichen Entwicklungen passen. Wenn die Lebenserwartung steigt, wenn die Menschen länger leistungsfähig sind und bleiben, dann kann es sinnvoll sein, dass die Höchstaltersgrenze überprüft werden sollte. Gegebenenfalls kann sie dann an der ein oder anderen Stelle maßvoll angepasst werden. Eine solche Prüfung ist allerdings etwas grundlegend Anderes als eine pauschale Abschaffung dieser Höchstaltersgrenze. Wer eine Gemeinde, eine Stadt, einen Landkreis über viele Jahre leiten soll, der muss dieser Aufgabe während der gesamten Amtszeit auch gewachsen sein. Vor allem aber sollten wir die Größenordnung dieser Debatte richtig einordnen. Die Höchstaltersgrenze ist kein wesentliches und kein drängendes Problem für unsere saarländischen Kommunen. Ich bin seit knapp vier Jahren der kommunalpolitische Sprecher unserer Fraktion. Ich habe einen ganz guten Draht zu den saarländischen Rathäusern sowie zu den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und stehe mit ihnen in einem engen Austausch. In diesen Gesprächen war die vollständige Abschaffung der Höchstaltersgrenze tatsächlich kein Thema. In den letzten vier Jahren war dies auch nie Thema in einem Gespräch mit dem SSGT oder dem LKT. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise haben ganz andere Sorgen: die angespannte Haushaltslage, steigende Kosten, fehlendes Personal, immer mehr Aufgaben, aufwendige Verfahren und einen ganz erheblichen Investitionsbedarf. Sie müssen die Schulen und Kitas modernisieren, sie müssen die Straßen sanieren, sie sollen gleichzeitig die Digitalisierung voranbringen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort sorgen. Das sind die Sorgen und Nöte unserer saarländischen Städte und Kommunen. Das sind die Probleme, die wir sehr umfangreich auch hier im Hohen Haus bearbeiten, um die wir uns kümmern und um die wir uns auch in Zukunft kümmern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Währenddessen beschreibt die AfD ein vermeintliches Problem, das offensichtlich für die große Mehrheit unserer saarländischen Kommunen überhaupt gar kein Problem ist. Der Gesetzentwurf schafft keine bessere Verwaltung und löst auch keines der drängenden Probleme unserer Kommunen im Saarland. Er rechtfertigt erst recht keinen leichtfertigen Eingriff in unsere Landesverfassung. Aus diesen Gründen lehnen wir als SPD-Fraktion den Gesetzentwurf und auch die Änderung der Verfassung ab. - Herzlichen Dank, Glück auf und einen schönen Tag! Wir werden heute noch einige Themen miteinander beraten und ich freue mich darauf. (Beifall von der SPD.)
