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Dagmar Heib

16.09.2026 Sitzungen 17/51

Lieber Herr Kollege Jonas Reiter, erst einmal herzlichen Dank für die Begründung, die abgegeben wurde. Sie haben den vollständigen Bericht zu Protokoll gegeben. (Anhang, siehe Anlage) Man gestatte mir an dieser Stelle ein paar Worte. Ich möchte mich dafür entschuldigen, dass ich geschmunzelt habe, als Jonas seine Abschiedsrede gehalten hat. Eine Präsidentin sollte das nicht tun, der Gesichtsausdruck sollte neutral bleiben, aber es war eine schöne Dankesrede. Kurz zur Statistik, wie wir sie so machen: Jonas Reiter hat am 1. Juli 2022 das Mandat angenommen und wurde dadurch Mitglied im Hohen Haus. Er war seit dem 9. Oktober 2024 Ausschussvorsitzender im Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung. Das Mandat wurde mit Wirkung zum 30.09.2026 niedergelegt. Vor ihm liegt ab dem 1. Oktober eine neue Aufgabe, da er in Nonnweiler zum Bürgermeister gewählt worden ist. Von dieser Stelle aus wünsche ich im Namen von uns allen alles erdenklich Liebe und Gute, viel Erfolg und eine glückliche Hand, gerade im Interesse der Bürger und Bürgerinnen von Nonnweiler, aber auch im Namen all derer, die vertreten werden. Herzlichen Dank, Jonas Reiter! (Beifall.) Jetzt fahren wir fort. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2384. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2384 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2384 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 29 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 17) (Drucksache 17/2385) Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/2385. Wer für die Annahme der Drucksache 17/2385 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2385 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende unserer Sitzung angelangt. Ich möchte etwas anmerken, auch Jonas Reiter hat es in seiner Dankesrede ausgesprochen: Herzlichen Dank insbesondere an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich muss gestehen, ich habe ein- oder zweimal während der Sitzungsleitung gedacht, ob ich nicht aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen die Sitzung eigentlich schließen müsste, aber wir haben die Tagesordnung durchgearbeitet. Allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und auch den Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung und im Präsidium vielen herzlichen Dank. Ich wünsche noch einen schönen Abend. (Heiterkeit. - Zuruf: Abend? Eher früher Mor- gen!) Dann wünsche ich einen guten Schlaf und am Morgen ein gutes Aufstehen. Kommen Sie alle gut nach Hause. Die Sitzung ist geschlossen. (Beifall.) Anlage 1 (Seite 4584 des Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2023 auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes des Saarlandes 2024 zur Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2023 Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundlage für die von der Landesregierung beantragte Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2023 ist der Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, den ich im Auftrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen erstatte. Der Landtag hat der Landesregierung in seiner 40. Sitzung am 17. September 2025 Entlastung für die Haushaltsrechnung 2022 erteilt und diese gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag bis zur Beratung über die mögliche erneute Entlastung der Landesregierung durch das Parlament über das Veranlasste Bericht zu erstatten. Die Landesregierung hat ihre Stellungnahme vorgelegt, mit der sich der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 eingehend befasst hat. Darüber hinaus hat die Landesregierung auch noch die geforderte weitere Berichterstattung zu verschiedenen Punkten hinsichtlich der Haushaltsentlastung für das Jahr 2020 vorgelegt, die in dieser Sitzung ebenfalls beraten wurden. Es konnte dabei festgestellt werden, dass den Empfehlungen des Parlaments weitgehend Rechnung getragen worden ist beziehungsweise getragen wird. Auf folgende Punkte möchte ich dabei eingehen: Zunächst zum Entlastungsbericht aus dem Jahr 2020: Sondervermögen zur Bewältigung der finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie Der Unterausschuss hatte damals eine fehlende IT-Unterstützung, unklare Rechtsgrundlagen und einen ineffizienten Ressourceneinsatz im Zusammenhang mit dem Corona-Hilfsprogramm moniert. Zudem seien die Rückmelde- und Prüfverfahren verspätet gestartet worden. Der Unterausschuss hatte um weitere Berichterstattung gebeten. In seiner nun vorgelegten Stellungnahme berichtet das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, das Saarland sei aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund verpflichtet, ein digitales Rückmeldever-Plenarprotokolls) fahren zur Überprüfung möglicher Überkompensationen durchzuführen und gegebenenfalls Mittel zurückzufordern. Die ursprünglich bis Ende 2025 vorgesehene Frist sei bundesweit gelockert worden. Nachdem andere Bundesländer ihre Verfahren teilweise ausgesetzt hätten, sei auch das saarländische Verfahren nochmals vereinfacht worden. Die 11.884 noch nicht geprüften Soforthilfen-Empfänger würden aufgefordert, ihre Rückzahlungsverpflichtung selbstständig zu prüfen und das Ergebnis der Selbstüberprüfung bis März 2026 digital mitzuteilen. Anschließend seien Stichprobenüberprüfungen vorgesehen. Zahlungserleichterungen und Härtefallregelungen könnten genutzt werden. Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen des Iran-Konflikts hatte sich die Landesregierung am 22. April 2026 für die Aussetzung des Verfahrens und den Verzicht auf die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen entschieden. Der Zeitraum der Aussetzung werde für Verhandlungen mit dem Bund über die Gewährung zusätzlicher Erleichterungen genutzt. Das Online-Rückmeldeformular befinde sich derzeit im Wartungszustand, da in Abhängigkeit von den Gesprächen mit der Bundesregierung etwaige Anpassungen nicht auszuschließen seien. Der Unterausschuss hat darum gebeten, über den weiteren Verlauf unterrichtet zu werden. Sanierungs- und Umbauarbeiten an Bahnhöfen (Textziffer 35) Der Rechnungshof kritisierte im damaligen Jahresbericht, dass nur etwa ein Drittel der Bahnhöfe im Saarland barrierefrei seien. Der Rechnungshof anerkenne zwar Bemühungen diese Mängel abzustellen, weist aber auch auf Defizite in der Planung, Durchführung und Kommunikation mit der Deutschen Bahn hin. Insbesondere kritisierte er langsame Sanierungen, mangelnde Pflege und fehlende Strategien im Umgang mit Bahnhofsgebäuden. In der aktuellen Stellungnahme der Landesregierung wurde nunmehr mitgeteilt, dass zahlreiche laufende und geplante Projekte zur Barrierefreiheit liefen. Neben den Bahnhöfen Bous, Ottweiler, Rohrbach, Schiffweiler, Scheidt, Ensdorf und entlang der Niedtalbahn sollten im Zuge des Hochleistungskorridors Forbach-Ludwigshafen weitere Stationen modernisiert werden. Die Stellungnahme verweist weiterhin darauf, dass kleinere Stationen teilweise nicht vom Bund finanziert würden und daher Landesmittel erforderlich seien. Das Land unterstütze Kommunen bei möglichen Rückkäufen von Bahnhofsgebäuden mit Förderungen, jedoch gebe es derzeit kaum konkrete, weitere Projekte. Programme zur Verbesserung von Sauberkeit und Instandhaltung wie „Stationsinspektoren“ und „mobile Reinigungsfachkraft“ würden fortgeführt und erweitert. Außerdem diene das DB-Programm „Zukunftsbahnhöfe“ der optischen Aufwertung einzelner Stationen. Fortschritte seien 2025 mit dem Aufbau einer Stationsdatenbank erzielt worden, die 2026 schrittweise in Betrieb gehe und künftig Infrastruktur, Finanzierungssowie Reinigungsdaten bündle. Hier hat der Unterausschuss ebenfalls gebeten, über den weiteren Verlauf unterrichtet zu werden. Nunmehr zum Entlastungsbericht zur Haushaltsrechnung 2022: Sanierung und Instandhaltungsmanagement an landeseigenen Schulen (Textziffer 22) Der Rechnungshof kritisierte hier einen über Jahre entstandenen, erheblichen Sanierungsstau und das Fehlen eines systematischen Instandhaltungsmanagements an landeseigenen Förderschulen. Maßnahmen dienten häufig nur der Beseitigung akuter Havarien, Schulgebäude entsprächen vielfach weder baulichen noch pädagogischen Anforderungen und steigende Schülerzahlen sowie der kommende Ganztagsanspruch würden die Situation verschärfen. Der Ausschuss hatte die eingeleiteten Maßnahmen anerkannt und forderte weitere strukturelle Verbesserungen und eine regelmäßige Berichterstattung. In der hierzu nunmehr vorgelegten Stellungnahme der Landesregierung wurde auf bereits bekannte Maßnahmen wie personelle Verstärkungen, ein neues Referat für Schulbaufragen sowie regelmäßige Sitzungen der Lenkungsgruppe verwiesen. Für den Doppelhaushalt 2026/2027 seien zahlreiche Bauprojekte und kleinere Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Förderschulen vorgesehen. Außerdem seien die Mittel für den Bauunterhalt deutlich erhöht worden; im Haushalt 2026/2027 seien 315.000 Euro pro Jahr vorgesehen. Des Weiteren sei eine Hausmeisterstelle mit Springerfunktion geschaffen worden. Insgesamt betone die Stellungnahme der Landesregierung, dass an allen Standorten konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudesituation liefen. Der Ausschuss hat um eine weitere Berichterstattung gebeten. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte meinen Ausführungen zur Prüfung der Haushaltsrechnung 2023 vorausschicken, dass die Abschlüsse der Landesämter gesondert geprüft und bei der Bewertung zur Entlastung der Haushaltsrechnung berücksichtigt wurden. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat in dem Prüfungsjahr folgende Landesämter geprüft: Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL), Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP), Landesamt für Zentrale Dienste - Statistisches Amt, Landesamt für IT-Dienstleistungen (IT-DLZ), Landesbetrieb für Straßenbau (LfS), SaarForst Landesbetrieb (SFL), Landesamt für Soziales (LAS) Landesamt für Zentrale Dienste – Steuerliche Automation (LZD-StAut) Die jeweils vorliegenden Berichte wurden in den Sitzungen des Ausschusses behandelt und durch die festgelegten Berichterstatter ausführlich dargelegt. Die Bilanzen der Landesbetriebe schlossen zum 31. Dezember 2023 mit einer Gesamtsumme von 1.197,7 Millionen Euro ab. Das Eigenkapital betrug 87,4 Millionen Euro. Dies entspricht 7,3 Prozent der Bilanzsumme. Darin enthalten sind Gewinnrücklagen und Gewinnvorträge von insgesamt 9,9 Millionen Euro (Vorjahr: 6,3 Millionen Euro). Dies entspricht 0,8 Prozent (Vorjahr: 0,6 Prozent) der Bilanzsumme. Die Prüfungen der Jahresrechnungen bei den geprüften Ämtern haben zu keinen Einwendungen geführt, die einer Entlastung entgegenstehen würden. Kritisch äußert sich der Rechnungshof zu dem Anstieg der Verbindlichkeiten. Insgesamt ergab sich ein Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber dem Saarland um 42,5 Millionen Euro auf nunmehr 146,7 Millionen Euro (Vorjahr: 104,2 Millionen Euro), die dem Kernhaushalt entzogen sind und diesem entsprechend zurückzuführen sind. Der Rechnungshof begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung künftig verstärkt bestehende Verbindlichkeiten abbauen möchte, damit Verlustausgleiche nicht zu einem Aufbau von Jahresüberschüssen führen. Allgemeiner Teil des Rechnungshofberichtes Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich im Laufe seiner Beratungen mit den im Allgemeinen Teil des Rechnungshofberichts dargestellten grundsätzlichen Feststellungen und Bemerkungen befasst, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2023 von Bedeutung waren. Bei seiner Prüfung zum Rechnungsjahr 2023 hat der Rechnungshof festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmten. Die geprüften Ausgaben und Einnahmen des Kernhaushalts waren weitestgehend ordnungsgemäß belegt. Hierbei konnten weder Vermögensschäden noch schwerwiegende Verstöße oder Manipulationen festgestellt werden. Teilweise erwartet der Rechnungshof allerdings Nachbesserungen bei der Einhaltung der Fälligkeit sowie bei der Feststellung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit. Zu den wesentlichen Zahlen des Haushaltes und Anmerkungen des Rechnungshofes folgende Ausführungen: Das Soll des saarländischen Kernhaushalts 2023 betrug 5.400,8 Millionen Euro. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Ausgabereste aus 2022 erhöhte es sich auf 6.014,5 Millionen Euro. Die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben im Kernhaushalt 2023 beliefen sich hingegen auf jeweils 6.030,5 Millionen Euro. Ohne Berücksichtigung der vorgenommenen Netto-Schuldentilgung und Rücklagenbewegungen erwirtschaftete das Saarland einen Finanzierungssaldo von 167,3 Millionen Euro. Das kassenmäßige Gesamtergebnis war ausgeglichen (0 Euro). Unter Berücksichtigung von Ausgaberesten und Vorgriffen ergab sich allerdings ein rechnungsmäßiges Jahresergebnis von -91,5 Millionen Euro. Das rechnungsmäßige Gesamtergebnis lag aufgrund der nach 2024 übertragenen Ausgabereste bei 705,2 Millionen Euro. Die Höhe der zu übertragenen Ausgabereste sieht der Rechnungshof kritisch. Mit 705,2 Millionen Euro lagen sie 2023 erstmals über 10 Prozent der Ist-Ausgaben. Er begrüßt daher die Zusage des Finanzministeriums, insbesondere bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 bei der Beurteilung der notwendigen Ausgaben verstärkt die zuletzt angefallenen Ist-Ausgaben in den Blick zu nehmen. Denn auch für die Ausgabereste gelte, dass sie finanziert werden müssen. Die bereinigten Einnahmen lagen mit 6.027,1 Millionen Euro um 628,3 Millionen Euro (11,6 Prozent) über dem Soll und 454,1 Millio- nen Euro (8,1 Prozent) über dem Vorjahr. Grund waren im Wesentlichen jeweils höhere Steuereinnahmen. Die bereinigten Ausgaben lagen mit 5.860,2 Millionen Euro um 540,1 Millionen Euro (10,2 Prozent) über dem Soll. Gegenüber dem um die 3.000 Millionen Euro umfassenden Zuführungen zum Transformationsfonds reduzierten Vorjahreswert lagen sie um 898,3 Millionen Euro (18,1 Prozent) höher. Grund waren im Wesentlichen jeweils höhere Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen. Zu den bereinigten Einnahmen ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass hier seit 2020 je 400,0 Millionen Euro Sanierungshilfen des Bundes enthalten sind. Für 2023 stellte das Bundesministerium der Finanzen fest, dass die zum Erhalt der Sanierungshilfen erforderliche Tilgung von 80 Millionen Euro erfüllt wurde. Die Voraussetzungen für die vollständige Auszahlung der Sanierungshilfen für das Jahr 2024 liegen damit vor. Das Bundesministerium der Finanzen stellte in diesem Zusammenhang klar, dass es letztlich nicht akzeptabel sei, langfristige und absehbare Entwicklungen wie die Transformation für die Begründung eines Ausnahmefalls heranzuziehen. Gleiches gelte für die Begründung eines Ausnahmefalls mit einer bereits länger zurückliegenden Krise wie etwa der Corona-Pandemie. Aufgrund eines weiteren Hinweises des Bundesministeriums der Finanzen, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft im Sanierungshilfenbericht des Saarlandes unbefriedigend und künftig näher auszuführen seien, forderte der Rechnungshof das Finanzministerium eindringlich auf, hier entsprechend nachzubessern. Bezüglich der Neuverschuldung und des Schuldenstands ist zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen zu unterscheiden. Da im Kernhaushalt mehr Tilgungen geleistet als neue Kredite aufgenommen wurden, ergab sich eine auf das Haushaltsjahr 2023 bezogene Netto-Schuldentilgung von 170,0 Millionen Euro. Da dem Schuldenstand am Kreditmarkt eine Stichtagsbetrachtung zugrunde liegt, kam es hier abweichend sogar zu einer Verringerung um 769 Millionen Euro auf 15.292 Millionen Euro. Einschließlich der zum Jahresende bestehenden Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung verringerte sich der stichtagsbezogene Schuldenstand am Kreditmarkt 2023 allerdings nur um 633 Millionen Euro auf 16.637 Millionen Euro. Auf die Sondervermögen entfiel demnach eine Erhöhung von 136 Millionen Euro. Der Anteil der Kreditmarktschulden der Sondervermögen an den Kreditmarktschulden des Gesamthaushalts erhöhte sich von 7,0 Prozent auf 8,1 Prozent. Rechnet man in beiden Jahren die im Kernhaushalt erfolgte Schuldenaufnahme für den Transformationsfonds heraus, so ergibt sich sogar eine Erhöhung von 8,4 Prozent auf 9,7 Prozent. Der Rechnungshof kritisiert bereits seit Langem den Aufwuchs des Schuldenstands. Seit 2014 erhöhten sich die fundierten Schulden am Kapitalmarkt um 17,4 Prozent auf den bislang zweithöchsten Stand im Betrachtungszeitraum bis 2023. Der Rechnungshof hat hinsichtlich der Sondervermögen nicht nur die Entwicklung des Schuldenstands betrachtet. So stellte er unter anderem fest, dass der Gesamtbestand der am Ende des Rechnungsjahres 2023 bestehenden 13 Sondervermögen mit 4.803,6 Millionen Euro einen bis dahin neuen Höchststand erreicht hat. Ursächlich für den Zuwachs von 456,3 Millionen Euro (10,5 Prozent) war im Wesentlichen die Zuführung von 422,6 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt an die Konjunkturausgleichs-rücklage. Davon entfielen 400,0 Millionen Euro auf einen steuerlichen Sondereffekt im Rahmen des „One-Stop-Shop“-Verfahrens. Seit 2019 hat sich der Bestand der Sondervermögen um 3.906,5 Millionen Euro (435,5 Prozent) beziehungsweise ohne den Transformationsfonds um 907,6 Millionen Euro (101,2 Prozent) erhöht. Zudem zeigt ein Vergleich mit dem jeweiligen Rechnungs-Soll des Kernhaushalts, dass der Bestand der Sondervermögen überproportional anstieg. Der Rechnungshof sieht diesen nahezu stetigen Anstieg nach wie vor kritisch. Insbesondere betrifft dies das Sondervermögen „Zukunftsinitiative“: Der Bestand zum Ende des Rechnungsjahres 2023 erhöhte sich um 13,6 Millionen Euro auf 866,2 Millionen Euro. Seit 2019 hat sich der Bestand um 193,5 Millionen Euro und somit um etwa 30 Prozent erhöht. Der Anteil am Gesamtvolumen der Sondervermögen betrug Ende 2023 unter Ausklammerung des Transformationsfonds annähernd 50 Prozent. Neben den Sondervermögen hat der Rechnungshof weitere Extrahaushalte betrachtet. Hinsichtlich Rücklagen hat er dabei unter anderem Folgendes festgestellt: Der Bestand der sechs zweckgebundenen Rücklagen hat sich gegenüber 2022 um 55,8 Millionen Euro auf 276,6 Millionen Euro verringert. Dies lag im Wesentlichen an einem Rückgang von 52,9 Millionen Euro bei der 2022 neu gebildeten Rücklage „für Haushaltsreste im Sondervermögen Pandemie“. Der Rechnungshof bewertet dennoch sowohl die seit 2019 steigende Zahl der Rücklagen (von 2 auf 6) als auch die Entwicklung ihres Bestands (von 59,3 Millionen Euro auf 276,6 Millionen Euro) im Hinblick auf den Grundsatz der „Einheit des Haushalts“ kritisch. Einige wichtige Kennzahlen zum Kernhaushalt haben sich 2023 wie folgt entwickelt: Bei den vom Stabilitätsrat überwachten Kennzahlen (struktureller) Finanzierungssaldo je Einwohner (-225 Euro), Kreditfinanzierungsquote (4,4 Prozent), Zins-Steuer-Quote (5,2 Prozent) und Schuldenstand je Einwohner (16.757 Euro) hat das Saarland die für alle Bundesländer gültigen Schwellenwerte überschritten. Im Ländervergleich belegte das Saarland jeweils den vorletzten Platz. Bis auf den Schuldenstand je Einwohner hat sich jedoch der Abstand zum Länderdurchschnitt verringert. Insgesamt zeigte sich bei diesen Kennzahlen, dass für das Saarland - trotz Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr - noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Bezüglich des weiterhin zu hohen Schuldenstands forderte der Rechnungshof erneut, diesen deutlich zu reduzieren und erinnerte daran, dass dies - gemäß einer 2019 geschlossenen Vereinbarung mit dem Bund - landespolitisches Ziel ist. Ergänzend zum Schuldenstand je Einwohner betrachtete der Rechnungshof die Schuldenstandquote (40,2 Prozent) und die Schulden-Steuer-Quote (337 Prozent), welche sich gegenüber 2022 jeweils verringerten. Auch bei der Steuerfinanzierungsquote (75,4 Prozent) und der Steuerfinanzierung je Einwohner (4.451 Euro) ergaben sich Verbesserungen gegenüber 2022. Diese positive Entwicklung sollte fortgesetzt werden. Die Zinsausgabenquote erhöhte sich gegenüber 2022 von 3,1 Prozent auf 3,7 Prozent. Rechnet man die 2022 vorgenommenen Zuführungen an den Transformationsfonds heraus, so beliefe sich der Vergleichswert 2022 allerdings auf 5,0 Prozent. Die Zinsausgaben je Einwohner (217 Euro) sanken gegenüber dem Vorjahr. Ent- lastend wirkte hierbei ein historisch weiterhin niedriges Zinsniveau, welches eine günstige Anschlussfinanzierung von Teilen des Altschuldenbestandes ermöglichte. Wo immer möglich, sollten ungünstige Verträge aus der Vergangenheit neu verhandelt werden, um diesen Effekt zu forcieren. Weitere Verbesserungen - nach Reduzierung der bereinigten Ausgaben 2022 um die Zuführungen an den Transformationsfonds sowie Reduzierung der Investitionen um die Zuführung an den Transformationsfonds für investive Zwecke - sind bei der Investitionsquote (8,9 Prozent) und den Investitionen je Einwohner (523 Euro) festzustellen. Auskunftsgemäß lag die Quote ohne den OSS-Sondereffekt bei 9,2 Prozent und somit nicht nur wieder auf dem Niveau von 2019/2020, sondern auch auf dem Niveau des Haushaltsplans von 9,3 Prozent. Der Rechnungshof wertet diese Entwicklung positiv. Zu den Investitionen ist Folgendes zu bemerken: In einer Zehnjahres-Betrachtung hat der Rechnungshof festgestellt, dass die Investitionsquote seit 2014 (9,4 Prozent) leicht gesunken ist. Der investierte Betrag erhöhte sich dabei allerdings um 149,5 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung von Finanzierungsbeiträgen Dritter (zum Beispiel Investitionszuweisungen und -zu- schüsse des Bundes und der EU) von 55,8 Millionen Euro beliefen sich die eigenfinanzierten Investitionsausgaben 2023 auf 463,6 Millionen Euro. Die Finanzierungsbeiträge Dritter gingen dabei von 12,8 Prozent auf 10,7 Prozent zurück. Kapitalmarktkredite mussten 2023 hingegen (wie bereits 2018 und 2021) nicht mehr aufgenommen werden. 2014 lagen diese noch bei 322,7 Millionen Euro (87,2 Prozent); eigenfinanzierte Investitionen gab es damals nicht. Zusammenfassend fordert der Rechnungshof erneut mehr Haushaltsdisziplin, mehr Transparenz und einen kritischen Umgang mit Rücklagen und Sondervermögen. Die zentrale Kritik bleibe die zunehmende Intransparenz durch Nebenhaushalte. Die strukturellen Risiken blieben bestehen. Der Rechnungshof kritisiert insbesondere die erneut späte Vorlage der Haushaltsrechnung 2023 und fordert eine deutlich frühere Zuleitung in Zukunft. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie versucht, der Aufforderung einer früheren Zulieferung entgegenzukommen und weist in ihren Stellungnahmen unter anderem darauf hin, dass die Zahl der Sondervermögen zwischenzeitlich reduziert wurde. Das betrifft das Sondervermögen Zukunftsinitiative II, die Rücklage im Sondervermögen Pandemie und ebenso das Sondervermögen „Hochwasser“, dessen Ausgaben vollständig ohne Inanspruchnahme der notlagenbedingten Kreditermächtigung finanziert wurden. Mit der Novelle des Haushaltsstabilisierungsgesetzes wurde auch das Sondervermögen „Zinsausgleichsrücklage“ abgeschafft. Der Bestand des Sondervermögens „Konjunkturausgleichsrücklage“ wird zurückgeführt. Nach wie vor sei jedoch aus Vorsorgeaspekten zur Abfederung künftiger Haushaltsrisiken die transparente Fortführung von Sondervermögen und Rücklagen unverzichtbares erfolge auch in Zukunft eine kontinuierliche, kritische Überprüfung. Mit Hinblick auf die neue Verschuldungsmöglichkeit appelliert der Rechnungshof diese nicht auszureizen. Die immer drängenderen strukturellen Konsolidierungserfordernisse im Haushalt dürfen nicht untergraben werden. Neben dem Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung der Verwaltung muss das Setzen von Prioritäten das haushaltspolitische Handeln leiten. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus dem Besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun noch einige Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für berichtenswert erachtet hat. Insgesamt haben wir vier Punkte in den Abschlussbericht aufgenommen. Verwendung der nach § 5 des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes den Fraktionen des Landtages des Saarlandes in der 17. Wahlperiode gewährten Zuschüsse für die Jahre 2022 und 2023 (Textziffer 17) Die Fraktionen haben über die an sie erbrachten staatlichen Leistungen gemäß § 6 Abs. 3 FReStG Buch zu führen und nach § 7 FReStG über ihre Einnahmen und Ausgaben öffentlich Rechnung zu legen. Diesem Transparenzgebot kommt daher besondere Bedeutung zu, weil die Geldleistungen vom Empfänger selbst festgelegt werden (Entscheidung in eigener Sache). Der Rechnungshof hat die Verwendung von Zuschüssen der Fraktionen im Landtag geprüft. Betrachtet wurden schwerpunktmäßig die Rechnungslegung sowie die Buchführung der Fraktionen in den Jahren 2020 bis 2023. Die Rechnungslegung der Fraktionen erfolgt zwar weitestgehend ordnungsgemäß. Allerdings konnte der Rechnungshof die Berichte teilweise nur mit unverhältnismäßigem Aufwand nachvollziehen. Er gelangt daher zu der Feststellung, dass die Berichte ihrer Öffentlichkeitsfunktion nicht vollumfänglich gerecht werden und es der Öffentlichkeit faktisch nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild über die Verwendung der Zuschüsse zu machen. Kritikpunkte waren auch unzureichende Begründungen bei der Rücklagenbildung, bei allen drei Fraktionen fehlte die Darlegung der Erforderlichkeit gemäß § 5 Absatz 6 FReStG bei Zuführungen zur Rücklage. In Bezug auf die Buchführung hat der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung nahezu alle vorgelegten Belege des Prüfzeitraums zumindest kursorisch geprüft und darüber hinaus stichprobenartig die Einhaltung wichtiger buchhalterischer Grundsätze kontrolliert zum Beispiel die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, das Vorhandensein der richtigen Unterschriften/gegebenenfalls Quittierungen, die Vollständigkeit und die Aussagekraft der zahlungsbegründenden Unterlagen, das Vorhandensein von Eingangs- und Auszahlungsvermerken sowie die Lesbarkeit der Belege. Diese Stichprobe hat bei zwei Fraktionen - bezogen auf den Prüfzeitraum - in ihrer Gesamtheit keinen Anlass geboten, die Buchführung der Fraktion im Rahmen der vorliegenden Prüfung einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Bei einer Fraktion hat die Stichprobe eine Reihe von Auffälligkeiten gezeigt. Der Rechnungshof hat daher die Buchführung dieser Fraktion einer genaueren Betrachtung unterzogen. Das Ergebnis gab Anlass zu einer deutlichen Kritik. Bezogen auf den Prüfungszeitraum gelangte der Rechnungshof zu der Feststellung, dass die bislang praktizierten Verfahrensweisen teilweise nicht geeignet sind, den bestimmungsgemäßen Umgang mit den übertragenen Fraktionsmitteln nachzuweisen. Dies bedeute aber nicht, dass die Gelder auch tatsächlich nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden. Der Rechnungshof hat neben Kritik auch Empfehlungen ausgesprochen. Erörtert wurde im Ausschuss auch die Frage möglicher Rückforderungsmöglichkeiten seitens der Landtagsverwaltung. Ob Rückforderungsmöglichkeiten bestehen, ist derzeit seitens der Landtagsverwaltung in Prüfung. Der Ausschuss soll über den weiteren Fortgang unterrichtet werden. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass der Dialog mit allen Fraktionen sachlich und positiv war, Kritik angenommen wurde und zugesichert wurde, etwaige Mängel abzustellen. Der Rechnungshof behält sich fraktionsübergreifend für die nächsten Jahre weitere Prüfungen vor. Vom Ministerium für Bildung und Kultur geförderte Kulturfestivals - Zuwendungsprüfung (2017 bis 2023) (Textziffer 23) Der Rechnungshof hat im Rahmen dieser Zuwendungsprüfung beim Ministerium für Bildung und Kultur eine Vielzahl von zum Teil gravierenden Mängeln aufgedeckt. Kein einziges der geprüften Zuwendungsverfahren wurde fehlerfrei und vollumfänglich zufriedenstellend durchgeführt. Es handelt sich hierbei nicht alleine um Fehler bei der Abwicklung der einzelnen Vorgänge. Es wurden auch strukturelle Defizite festgestellt, wie zum Beispiel eine fehlende Förderstrategie sowie nicht vorhandene Förderrichtlinien. Im Rahmen der Prüfung hat der Rechnungshof in seiner Prüfmitteilung zahlreiche Feststellungen getroffen beziehungsweise Empfehlungen ausgesprochen. Thematisiert wurde auch die Verwendung der Spieleinsätze der Saarland-Sporttoto GmbH. Geprüft werden solle hier die Aufnahme der Spieleinsätze in den Haushalt. Das Ministerium für Bildung und Kultur hat in seiner Stellungnahme zum Ausdruck gebracht, dass es die Auffassungen des Rechnungshofs weitgehend teilt. Es sehe die Prüfung des Rechnungshofs als wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und zur Weiterentwicklung seiner Förderpraxis. Bereits im Laufe des Prüfverfahrens seien entsprechende Schritte eingeleitet worden, um Strukturen weiterzuentwickeln und administrative Abläufe noch klarer zu gestalten. Auch sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, um einheitliche und formularbasierte Verfahrensstandards für alle Phasen des Zuwendungsprozesses zu entwickeln. Damit sollten Fördervorgänge in der Kulturabteilung referatsübergreifend normiert werden. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollten Ende 2025 vorliegen. Das Ministerium für Bildung und Kultur hatte in seiner Stellungnahme unter anderem weiter zugesagt, Eckpunkte für die Formulierung von Förderzielen sowie geeignete Verfahren zur Erfolgskontrolle festzulegen. Die vom Rechnungshof vorgebrachte Anmerkung, dass Zweck und Ziel einer Förderung über die bloße Durchführung hinaus konkret zu benennen sind, sei dabei nachvollziehbar, allerdings würde die Festlegung quantitativer, standardisierter Indikatoren (zum Beispiel Besucherzahlen) bei vielen Kulturformaten an ihre Grenzen stoßen. Kulturfestivals müssten Freiräume für Experimente und die Erprobung neuer künstlerischer Formate bieten. Weiter zugesagt wurde entsprechend dem Anliegen des Rechnungshofs, zukünftig in jedem Fall eine ordnungsgemäße Verwendungsnachweisprüfung mit entsprechenden Prüfvermerken durchzuführen und Eckpunkte für die Formulierung von Förderzielen sowie geeignete Verfahren zur Erfolgskontrolle festzulegen. In den letzten vorliegenden Stellungnahmen des Ministeriums wurde der aktuelle Umsetzungsstand mitgeteilt. Zwischenzeitlich wurden Verfahren professionalisiert, standardisiert und grundlegend digitalisiert, von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Erstellt wurden Checklisten, neue Formblätter seien in Bearbeitung. Dem Rechnungshof übersandt worden sei auch ein Kriterienkatalog für die Projektförderung von Festivals. Die Ausarbeitung der Förderstrategie sei in Bearbeitung. Ein eigenes Referat solle aufgebaut werden. Hinsichtlich der Verwendung der Saartoto-Mittel verweist das Ministerium auf die aktuelle Rechtslage, wonach es sich bei der Verteilung der Mittel nicht um Landesmittel handele. Der Ausschuss regt an, gegebenenfalls hinsichtlich der Verwendung der Saartoto-Mittel zwecks Klarstellung eine Gesetzesinitiative vorzubereiten. Auch solle die Anregung des Rechnungshofs, die entsprechenden Mittel in den Haushaltsplan aufzunehmen, geprüft werden. Der Ausschuss stellt fest, dass sich eine Vielzahl gravierender Mängel gezeigt haben, die größtenteils vom Ministerium anerkannt würden. Der aktuelle Stand sei zwar teils verbessert, aber eine Umsetzung von relevanten Themen stehe noch aus, etwa die Erarbeitung einer Förderstrategie, der Erlass von Förderrichtlinien oder die Einrichtung eines Förderreferats. Der Ausschuss bittet daher um weitere Unterrichtung in dieser Sache. Zuwendungen an die Naturlandstiftung Saar und die mit ihr verbundenen Unternehmen (Textziffer 27) Stiftungszweck der Naturlandstiftung Saar (NLS) ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, der Naturschutzgesetze des Landes sowie des Umwelt- und des Hochwasserschutzes. Entsprechende Maßnahmen werden sowohl von der Naturlandstiftung als auch von deren Tochtergesellschaft, der Naturland Ökoflächen-Management GmbH (ÖFM), durchgeführt und vom Umweltministerium projektbezogen gefördert. Zu den prüfungsgegenständlichen Projektförderungen zählten insbesondere der Erwerb von für den Naturschutz bedeutsamen Flächen, die Erhaltung, Renaturierung und Pflege von unter Natur- und Landschaftsschutz stehenden Flächen sowie die Erhaltung und Pflege von Natur-, Boden- und Baudenkmälern, sofern sie wesentlicher Bestandteil von Stiftungsgrundstücken sind. Zudem erhält die Naturlandstiftung zum Ausgleich von Fehlbeträgen im Verwaltungshaushalt jährliche Zuwendungen im Wege der institutionellen Förderung, deren Verwendung der Rechnungshof ebenfalls geprüft hat. Das Umweltministerium hat im Prüfungszeitraum (2016 bis 2023) Zuwendungen für 31 Projektförderungen mit einem Gesamtvolumen von rund 1,552 Millionen Euro gewährt. Zudem erhielt die NLS zum Ausgleich von Fehlbeträgen im Verwaltungshaushalt jährliche Zuwendungen im Wege der institutionellen Förderung in Höhe von insgesamt 441.000 Euro. Die Prüfung durch den Rechnungshof hat in mehreren Bereichen erhebliche Defizite aufgedeckt. Bemängelt würden in der Aufbauund Ablauforganisation eine uneinheitliche Aktenstruktur im elektronischen DOMEA-System, Medienbrüche durch fehlende Digitalisierung bei externen Schnittstellen der Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren sowie Verstöße gegen das Vier-Augen-Prinzip. Bei der Förderung von Grunderwerbsmaßnahmen wurden unvollständige Antragsunterlagen, fehlende Finanzierungspläne und fehlende naturschutzfachliche Entwicklungsziele beanstandet. Nahezu alle Grunderwerbsmaßnahmen wurden als Vollfinanzierung und ohne revisionssichere Begründung bewilligt, auch seien nicht förderfähige Maßnahmen gefördert worden. Beim Ankauf der Tropfsteinhöhle in Niedaltdorf habe ein Nutzungskonzept gefehlt. Bei den Maßnahmen zur Flächenentsiegelung wurden falsche Fördersätze angewendet und auch nicht förderfähige Personalkosten berücksichtigt. Auch seien ein mangelhaftes Fördermittelcontrolling und das Fehlen einer sachgerechten Erfolgskontrolle festzustellen. Ebenfalls angemerkt worden sei bei der institutionellen Förderung ein Verstoß gegen das Jährlichkeitsprinzip, eine Missachtung des Besserstellungsverbots sowie eine fehlerhafte Abgrenzung von Kosten und zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Umweltministerium hat in seiner Stellungnahme die Feststellungen des Rechnungshofes in allen wesentlichen Punkten vollumfänglich anerkannt sowie zahlreiche Gegenmaßnahmen angekündigt, beispielsweise solle das neue Fördermittelinformationssystem nFMI eingeführt werden. Darüber hinaus würden vollständige Antrags- und Verwendungsnachweise sowie messbare Indikatoren eingeführt. Auch das Jährlichkeitsprinzip und Rückforderungsansprüche sollten zukünftig eingehalten beziehungsweise durchgesetzt werden. Die Förderrichtlinie Gewässerentwicklung befinde sich bereits in der Überarbeitung. Das Thema Fördermittelcontrolling wird im Sinne einer konsequenten Erfolgskontrolle der bewilligten Zuwendungen durch das Zuwendungsreferat gemeinsam mit den jeweiligen Fachreferaten umgesetzt. Hingewiesen wird auf die Auflösung der alten Naturlandstiftung und die Gründung einer neuen öffentlichrechtlichen Saarländischen Naturlandstiftung als Rechtsnachfolger. Der Rechnungshof merkte trotz vieler Kritikpunkte an, dass es sich um eine sehr erfolgreiche Prüfung mit guter Zusammenarbeit gehandelt habe. Der größte Erfolg einer Prüfung zeige sich in einer umfassenden Behebung der Mängel. Der Ausschuss bittet hier um eine weitere Unterrichtung hinsichtlich des Fortgangs der von der Landesregierung angekündigten Maßnahmen. Sicherheit in den Gerichtsgebäuden der saarländischen Justiz (Textziffer 28) Der Rechnungshof hat alle 22 Gerichtsgebäude besichtigt. Ziel der Prüfung war es gewesen, effizient, kostengünstig und unter Beachtung der Sicherheitsstandards die Sicherheit zu gewährleisten. Das Saarland hat eine große Zahl an Gerichtsstandorten. So ist zum Beispiel allein das Amtsgericht Saarbrücken auf sieben Gebäude verteilt. Dass alle Gerichtsgebäude in dieser Hinsicht völlig unterschiedlich ausgestaltet seien, habe - so der Rechnungshof - die Sache besonders komplex gestaltet. Er hat bei dieser Prüfung zahlreiche Mängel festgestellt und Empfehlungen ausgesprochen. Der Ausschuss hat sich intensiv hierzu berichten lassen. Aus Sicht des Rechnungshofes lagen unter anderem keinerlei schriftlich fixierte Sicherheitskonzepte vor, weder beim Ministerium noch bei den Gerichten. Solche Konzepte seien jedoch nach Ansicht des Rechnungshofs zwingend erforderlich, denn nur so könne ihre Einhaltung überprüft werden. Mängel wurden in einzelnen Räumlichkeiten und Örtlichkeiten festgestellt, sei es, dass die Sicht der Wachtmeisterei oft sehr eingeschränkt gewesen sei, Postfächer für Rechtsanwälte und Notare nicht ausreichend vor Publikumsverkehr gesichert und Videoüberwachung der Gebäude völlig unterschiedlich ausgestaltet waren. Auch lagen zu kurze Speicherfristen vor. Beratungszimmer und Sitzungssäle waren nicht abschließbar. Mangelnde Vorsorge bestand hinsichtlich der Fluchtmöglichkeiten von Vorgeführten. Es lag eine veraltete Dienstordnung für den Wachtmeisterdienst aus dem Jahr 1978 vor. Der Rechnungshof empfiehlt zu letzterem Punkt, Aufgabenkritik zu betreiben, die Dienstordnung zu überarbeiten und gegebenenfalls Aufgaben der Wachtmeisterei outzusourcen sowie die Aus- und Fortbildung der Wachtmeister zu verbessern. Darüber hinaus müsse die Einlasskontrolle bei verschiedenen Standorten überprüft werden unter anderem hinsichtlich der Ausrüstung mit Detektorbögen. Mindestanforderung für alle Gerichte müsse es sein, dass eine Einlasskontrolle gewährleistet sei. Der Rechnungshof empfahl, alle Gerichtsgebäude personell und technisch so auszustatten, dass immer eine Einlasskontrolle gewährleistet ist. Daneben sollten alle Standorte zumindest stichprobenweise anlassunabhängige Zutrittskontrollen durchführen. Die Ausstattung von weiteren Gerichten mit Detektorbögen sei dabei nur sinnvoll, wenn auch genügend Personal für deren Betrieb vorhanden sei. Empfehlungen sprach der Rechnungshof auch hinsichtlich der Personalisierungen der Wachtmeistereien aus. Um den Publikumsverkehr besser zu steuern und den Personaleinsatz gezielter planen zu können, wird unter anderem eine zeitliche Entzerrung durch eingeschränkte Öffnungszeiten und Terminvergaben in publikumsintensiven Bereichen angeregt. In seinen Stellungnahmen weist das Ministerium der Justiz auf folgende Punkte hin: Grundsätzlich finden an allen Gerichten im Saarland, also insbesondere auch an den kleinen Gerichten, eine Eingangssicherung durch die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister (WM) als Pfortendienst statt. Darüber hinaus finden beim Landgericht Saarbrücken und an zwei Standorten des Amtsgerichts Saarbrücken, seit 2016 zusätzlich zum beschriebenen Pfortendienst permanente Personen- und Taschenkontrollen mittels Durchleuchtungsgeräten und unter Verwendung von Metalldetektorbögen statt. Bei den sonstigen Gerichten wird zusätzlich zum Pfortendienst anlassbezogen und dann auch mit Handsonden und teilweise Metalldetektorbögen kontrolliert. Im Übrigen hätten die Wachtmeistereien im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung die Möglichkeit, in anlassbezogenen Situationen, die aus ihrer Sicht besondere Sicherheitsrisiken bergen, Personenund Taschenkontrollen durchzuführen. Was die technische Ausstattung angeht, war das Ministerium der Justiz seit jeher bestrebt, möglichst vielen Gerichten eine möglichst gute Ausstattung zukommen zu lassen. Das Ministerium der Justiz hat die Prüfmitteilung des Rechnungshofs zum Anlass genommen, über die bereits ohnehin geplanten Verbesserungen hinaus die gemachten Anregungen genau zu prüfen und teilweise auch bereits umzusetzen. Der Haushalt für das Jahr 2026 biete einige neue Möglichkeiten, die die Umsetzung weiterer Sicherungsmaßnahmen erlaubt habe. Die vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Spielräume im Personalhaushalt habe man genutzt, es seien zusätzliche Wachtmeisterstellen eingerichtet worden. Zugesagt wurde unter anderem auch, das bisher vorhandene Sicherheitskonzept als übergeordnetes Konzept zu verschriftlichen. Ein Erstentwurf liege hier vor, indem unter anderem Ausführungen zu Handlungsanweisungen gemacht würden. Der Prüfbericht des Rechnungshofs habe bei allen Beteiligten das Bewusstsein für die Sicherheit deutlich erhöht; hierfür sei man dem Rechnungshof sehr dankbar. Es liefen auch viele Anregungen aus der gerichtlichen Praxis ein. Der Unterausschuss hat das Ministerium um Priorisierung der weiteren Maßnahmen gebeten sowie um erneute Berichterstattung in der Sache. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Minister der Finanzen hat beantragt, der Regierung des Saarlandes für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2023 gemäß Artikel 106 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahme der Landesregierung und unter Würdigung der von der Präsidentin des Rechnungshofes über die Verwendung von Haushaltsmitteln verschiedener Titel abgegebenen Erklärungen die abschließende Feststellung getroffen, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2023 von Bedeutung sein könnten. Der Ihnen vorliegende Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht des Rechnungshofes 2024 getroffenen Feststellungen über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2023. Der Beschlussantrag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung der Präsidentin des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 26. Juni 2025 durchgeführt hat. Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich dabei erneut nicht ergeben. Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch der Präsidentin des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2023 zu erteilen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Alle Reden von Dagmar Heib Protokoll ↗