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Christoph Rudolf Schaufert

AfD 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Eine demokratische Wahl muss frei sein, sie muss gleich sein, sie muss geheim (Abg. Schaufert (AfD)) sein und sie muss in jeder Phase so organisiert werden, dass sie über jeden auch nur erdenklichen Manipulationsverdacht möglichst erhaben ist. Deshalb genügt es nicht, dass eine Wahl am Ende lediglich rechnerisch korrekt ausgezählt wird, weil manche Frage einfach offen bleibt. Nicht weil wir Manipulation unterstellen, bringen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ein, wir bringen ihn ein, weil bereits der bloße Verdacht, bei der Wahl könne etwas nicht mit rechten Dingen zugehen, ein erheblicher Schaden für die Demokratie ist, unabhängig davon, ob sich dieser Verdacht am Ende bestätigt oder nicht. Genau darum geht es in unserem Gesetzentwurf. Wir wollen die Briefwahl nicht abschaffen; wir wissen, dass es Menschen gibt, die am Wahltag krank, beruflich verhindert, verreist oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Für sie ist die Briefwahl eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt an einer Wahl teilzunehmen und ihr demokratisches Recht auszuüben. Das soll auch so sein. Wir wollen aber die Briefwahl besser absichern. Wir wollen gewährleisten, dass die wahlberechtigte Person tatsächlich selbst und nur sie selbst ihre Entscheidung trifft, unbeobachtet und völlig unbeeinflusst, und dass der verschlossene Wahlbrief anschließend ohne private Zwischenstationen in amtliche Obhut gelangt. Dazu sollten in den Gemeinden pluralistisch besetzte Briefwahlkommissionen eingerichtet werden, Vertreter unterschiedlicher Parteien verpflichtet auf Unparteilichkeit wie Verschwiegenheit wirken darin mit. Sie führen die Briefwahl in stationären Briefwahlstellen oder durch mobile Briefwahlteams am Aufenthaltsort des Wahlberechtigten durch, sowohl im Krankenhaus wie auch in der Pflegeeinrichtung. Im Grunde ist das ein simpler Vorgang: Die Identität wird festgestellt, Unterlagen persönlich übergeben, der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet, der Wahlbrief versiegelt, verschlossen und durch die Kommission zur amtlichen Stelle transportiert. Wer Hilfe benötigt, erhält Hilfe, aber diese Hilfe darf ausschließlich den erklärten Willen des Wahlberechtigten umsetzen. Niemand entscheidet für einen anderen oder beeinflusst diesen in irgendeiner Weise. Im Wahllokal sind all diese Sicherungen selbstverständlich: der Wahlvorstand, die Öffentlichkeit, die Wahlkabine, die versiegelte Urne. Keiner betritt mit dem Wahlberechtigten die Wahlkabine. Was jemand in der Kabine tatsächlich ankreuzt, weiß nur er und der liebe Gott. Bei der herkömmlichen Briefwahl verlässt sich der Staat dahingegen bei allem, was die geheime Wahl ausmacht, im Kern einzig auf ein Blatt Papier und eine Unterschrift. Das wird in der überwältigenden Mehrheit der Fälle wohl ordnungsgemäß geschehen, aber die entscheidende Frage lautet: Können wir uns dessen auch sicher sein? Die ehrliche Antwort ist doch: in aller Regel nicht. (Sprechen.) Diese Kontrolllücke gewinnt an Bedeutung, seit die Briefwahl 2009 von der damals noch begründungspflichtigen Ausnahme von 1957 zu einer normalen Form der Stimmabgabe ohne Angabe von Gründen geworden ist, Tendenz steigend, wie neuerdings festzustellen, jenseits der 40 Prozent in manchen Wahlbereichen. Damit nähert sich die Briefwahlhäufigkeit mittlerweile der Grenze, an der die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung bereits jetzt die Linie zieht: Die Briefwahl darf nicht zur Regel werden. Früher war der gemeinsame Gang zum Wahllokal für viele ein selbstverständlicher Teil des Wahlsonntags, sozusagen die stolze Bürgerpflicht wie das stolze Recht des Souveräns. Man ging mit dem Ehepartner, mit den erwachsenen Kindern, vielleicht sogar mit der ganzen Familie nach draußen, begegnete Nachbarn, betrat gemeinsam den öffentlichen Wahlraum und machte dann allein, frei und geheim sein Kreuz. Das war demokratisches Ritual und auch sichtbares Bekenntnis, zum Wahlvolk zu gehören. Einer gleichen Wahl wohnt auch der Gedanke der Gleichzeitigkeit inne. Zwar steht „gleichzeitig“ nicht als eigenständiger Grundsatz neben der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl im Verfassungstext, aber wer Wochen vor dem eigentlichen Wahltag abstimmt, kann auf später eintretende politische Ereignisse nicht mehr reagieren. Andere Wähler können das bis zum Wahltag sehr wohl. Eine gleiche Wahl bedeutet nicht nur eine Person, eine Stimme, sie bedeutet im Kern auch, dass alle Wählerinnen und Wähler ihre Entscheidung möglichst auf demselben Kenntnisstand des Zeitgeschehens treffen. Diese Voraussetzung wird durch massenhafte Vorabstimmung strukturell aufgeweicht. Unser Gesetzentwurf schafft die vorgezogene Stimmabgabe nicht ab, führt sie aber in einen geordneten, parteiübergreifend kontrollierten, sicheren, über Zweifel erhaben annehmbaren Rahmen zurück. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Bei der Bundestagswahl 2025 erreichte beispielsweise die AfD in Neunkirchen im Wahllokal durchschnittlich 34,2 Prozent der Stimmen, bei der Briefwahl nur 17,9, ziemlich exakt die Hälfte. Bei der Wahl zur Regionalversammlung im August 2026 erreicht die AfD im Wahllokal „Die Folschder Cafétass“ 61,54 Prozent, im zugehörigen Briefwahlbezirk 20,25 Prozent. Das ist eine Differenz von über 41 Prozentpunkten. Erst vor wenigen Tagen, bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06.09.2026, zeigt sich dasselbe Muster in einer geradezu dramatischen Deutlichkeit: In den Wahllokalen erreicht die AfD 51,2 Prozent der Stimmen, eine klare absolute Mehrheit, bei der Briefwahl waren es nur 24,3 Prozent. Dort lag die AfD gleichauf mit der CDU, die ebenfalls 24,3 Prozent der Briefwahlstimmen erhielt, im Wahllokal aber nur 14,5 Prozent. Ohne (Abg. Schaufert (AfD)) Briefwahl hätte die AfD rechnerisch die absolute Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt erhalten. Diese Beispiele ließen sich noch beliebig fortführen. Ich betone es ausdrücklich, diese Zahlen sind kein erbrachter Beweis für Manipulation; unterschiedliche Altersstrukturen, soziale Zusammensetzung, politische Bildung und der Zeitpunkt der Entscheidung erklären wohl einen erheblichen Teil solcher Differenzen, aber eben nicht alles. Fest steht, die Auffälligkeiten geben zu denken und säen mitunter Zweifel, vor allem, wenn man dann auch noch Fälle betrachtet, bei denen Fälschungen an die Öffentlichkeit kamen. Ein sehr plakativer und noch recht frischer Fall ist der von Wolfgang Seifert im Wülfershausen an der Saale, der mehrere Wahlunterlagen der Briefwahl gefälscht hat. Anklage wurde erhoben, Geständnis liegt vor, da war es halt nachts im Rathaus dunkel. Oder ganz aktuell ein Fall vom 11.09.2026, als bei der Kommunalwahl in Niedersachsen eingeschritten werden musste, da die Briefwahlunterlagen in Burgwedel bereits vor dem Wahlsonntag geöffnet wurden. Festzuhalten, und auch immer einen faden Geschmack hinterlassend, bleibt dabei: Wenn ausgerechnet die Parteien, die bei der Briefwahl systematisch besser abschneiden als im Wahllokal besonders energisch zur Briefwahl aufrufen, dann ist das zumindest ein politisch bemerkenswerter Zufall, über dessen Hintergründe man durchaus diskutieren darf und muss. Gerade dieser Unterschied, dass man die Lauterkeit der Briefwahl anzweifeln kann, ohne mit dem Aluhut durch die Gegend zu rennen, ist an sich schon ein schwerer Schaden für die Demokratie, aber ein ziemlich einfach vermeidbarer Schaden, wenn Sie unserem Gesetzentwurf folgen. Wenn sich dann bei einer ordentlich abgesicherten Briefwahl herausstellt, dass entgegen dem Abstimmungsverhalten im Wahllokal die Briefwahlen ein ganz anderes Verhältnis zeigen, dann ist das eben so und auch völlig korrekt, weil man alles getan hat, um die Briefwahl abzusichern. Das ist der zentrale Punkt, der Nukleus unseres Anliegens. Es geht uns nicht darum, aus diesen Zahlen eine Anschuldigung zu konstruieren, es geht uns darum, dass sich eine Demokratie im zentralen Punkt, den Wahlen, mit dem bloßen Fehlen eines Nachweises auf Manipulation nicht zufriedengeben darf, obgleich die Problemlagen und Fragen offenkundig sind. Wenn niemand kontrollieren kann, unter welchen konkreten Umständen ein Stimmzettel zu Hause, im Krankenzimmer oder in der Pflegeeinrichtung ausgefüllt wurde, dann bleibt ein Raum für Spekulationen offen, ganz unabhängig davon, ob tatsächlich etwas Ungesetzliches geschieht. Genau dieser Raum für Spekulationen ist für sich genommen bereits Gift für die Demokratie. Er beschädigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Legitimität des Wahlergebnisses selbst dann, wenn objektiv womöglich gar nichts Ungehöriges passiert ist. Dieser Verdacht der Manipulierbarkeit ist per se schon ein realer Schaden an der demokratischen Substanz, den wir nicht hinnehmen sollten. Unser Gesetzentwurf setzt nicht auf Misstrauen, sondern auf gegenseitige Kontrolle durch pluralistisch zusammengesetzte Kommissionen. Keine Partei kontrolliert allein. Niemand begleitet eine Wahlhandlung allein. Die Beteiligten sichern sich gegenseitig ab und schützen damit den Wähler, das Wahlgeheimnis und das Ergebnis. Ja, das kostet. Demokratie kostet eben Geld, aber das sollte sie uns wert sein. Wenn sich jemand an diesen möglichen Kosten stört, hier schon einmal ein Vorschlag zur Gegenfinanzierung: Nehmen wir die rund 200 Millionen Euro, die der Ideologiesumpf „Demokratie leben!“ den Steuerzahler jährlich kostet und stecken das Geld in echte, lebendige Demokratie und gestalten unsere Briefwahl durch Briefwahlkommissionen über jeden Zweifel erhaben und integer. Oder kurz: Demokratie statt Ideologie. Wer überzeugt ist, dass bei der Briefwahl alles mit rechten Dingen zugeht, muss darüber hinaus vor zusätzlicher Transparenz auch keine Angst haben. Oder irre ich, werte Kollegen? Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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