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Kira Braun

SPD 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Am 25. Juli dieses Jahres haben in Berlin Hunderttausende Menschen am Christopher Street Day teilgenommen. Sie haben gefeiert, demonstriert, vor allem aber sichtbar gemacht, was in einer offenen Gesellschaft selbstverständlich sein sollte: dass jeder Mensch frei und selbstbestimmt leben und lieben können muss. Am Abend fuhr ein Attentäter mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge und griff anschließend mit einer Stichwaffe Menschen an. Eine Frau verlor ihr Leben. 31 Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Ermittlungsbehörden gehen von einem islamistischen Terroranschlag aus. Ich beginne heute mit diesem Anschlag, weil er etwas deutlich macht, das für den Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, zentral ist: Menschenfeindliche Gewalt kann unterschiedliche Motive haben. Sie kann rassistisch sein, sie kann antisemitisch sein, sie kann rechtsextremistisch oder islamistisch motiviert sein. Sie kann sich gegen Menschen richten, weil sie queer sind. Gemeinsam ist diesen Taten aber, dass sie den Menschen das Menschsein und die Teilhabe an unserer Gesellschaft absprechen. Deshalb stellt sich - wie ich finde - nach solchen Taten nicht nur die Frage, wie wir die Täter verfolgen und andere Straftaten verhindern können. Es stellt sich für mich auch die Frage: Was schuldet unsere Gesellschaft den Menschen, die Opfer einer solchen Tat geworden sind? - Eine Antwort darauf haben wir hier im Saarland bereits im Jahr 2023 gegeben. Damals hat der Landtag den Saarländischen Opferentschädigungsfonds geschaffen. Das war ganz bewusst mehr als nur die Einrichtung eines finanziellen Hilfsmittels. In den Richtlinien haben wir damals ganz ausdrücklich festgehalten, dass der Fonds den Betroffenen unbürokratische finanzielle Hilfe gewähren soll, aber nicht nur das. Er soll auch die gesellschaftliche Anerkennung ihrer personalen Würde und des Umstandes dokumentieren, dass ihnen strafwürdiges Unrecht zugestoßen ist, und er soll Ausdruck unseres gemeinsamen Einstehens für unsere Grundwerte und unsere offene Gesellschaft sein. Dieser Gedanke ist für mich nach wie vor zentral. Natürlich kann Geld das, was einem Menschen nach einem solchen rassistischen oder terroristischen Anschlag widerfahren ist, niemals wiedergutmachen. Es macht keine Verletzungen ungeschehen, es bringt keinen getöteten Menschen zurück und es nimmt Angehörigen nicht ihre Trauer. Der Staat kann aber sagen: Wir sehen, was euch widerfahren ist, wir erkennen dieses Unrecht an und lassen euch mit seinen Folgen nicht allein. - Genau darin liegt für mich der eigentliche Sinn dieses Fonds. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade wir im Saarland wissen, weshalb diese Haltung wichtig ist. Wir haben uns in den vergangenen Jahren sehr intensiv mit unserer saarländischen Geschichte auseinandergesetzt, mit den rassistischen Anschlägen in den Neunzigerjahren, mit den Erfahrungen der Betroffenen, mit dem Mord an Samuel Kofi Yeboah. Die Aufarbeitung hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, nicht nur auf den Täter zu schauen, sondern auch auf diejenigen, die angegriffen wurden. Wir haben erfah- (Abg. Braun (SPD)) ren, wie wichtig es ist, ihnen zuzuhören und ihre Perspektiven ernst zu nehmen, wie wichtig es ist anzuerkennen, dass staatliche Institutionen ihrer Verantwortung in der Vergangenheit nicht ausreichend gerecht geworden sind. Dazu passt auch das, was wir in dieser Legislaturperiode darüber hinaus angepackt haben: Wir haben den Rassebegriff aus unserer Landesverfassung gestrichen. Wir haben ein Amt für einen Beauftragten gegen Rassismus geschaffen. Wir haben die politische Bildung gestärkt und die Mittel für Demokratieförderung erhöht. Heute gehen wir einen weiteren, wie ich finde, wichtigen Schritt: Wir geben dem Opferfonds eine gesetzliche Grundlage. Damit stellen wir ihn dauerhaft und rechtssicher auf, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir regeln künftig unmittelbar im Gesetz, wer Leistungen erhalten kann, in welcher Höhe Unterstützung möglich ist und nach welchem Verfahren darüber entschieden wird. Dabei bleibt die Höhe der möglichen Leistungen bestehen: regelmäßig bis zu 10.000 Euro, bis zu 30.000 Euro bei schweren gesundheitlichen Folgen, in besonderen Härtefällen bis zu 100.000 Euro. Zugleich schaffen wir rechtssichere Verfahren. Der Opferfondsbeirat entscheidet künftig nicht mehr nach freiem, sondern nach pflichtgemäßen Ermessen. Wir regeln genauer, welche Informationen der Beirat zur Aufklärung eines Sachverhalts einholen darf. Und wir schaffen eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für den Umgang mit den hochsensiblen personenbezogenen Daten der Betroffenen. Das mag nun zunächst einmal sehr technisch klingen, dahinter steht aber etwas ganz Praktisches: Derjenige, der nach einer solchen schweren Gewalttat Hilfe sucht und dafür auch über Verletzungen, gesundheitliche Folgen und persönliche Lebensumstände sprechen muss, muss darauf vertrauen können, dass mit diesen Informationen verantwortungsvoll umgegangen wird. Deshalb werden die Unterlagen und Informationen aus den Verfahren des Opferfondsbeirates vom Zugang nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. All das schafft mehr Klarheit und Verständlichkeit. (Beifall von der SPD.) Aber es geht eben auch um Anerkennung. Es geht um Solidarität. Und es geht um die Frage, auf wessen Seite eine demokratische Gesellschaft steht, wenn Menschen wegen rassistischer, antisemitischer, extremistischer oder terroristischer Ideologien angegriffen werden. Die Antwort darauf muss eindeutig sein: Wir stehen an der Seite der Betroffenen. Wir stehen gemeinsam für eine Gesellschaft ein, in der die Würde eines Menschen nicht davon abhängt, woher er kommt, woran er glaubt, wen er liebt oder wie er lebt. Der Opferfonds kann geschehenes Unrecht nicht ungeschehen machen, aber er kann ein Versprechen geben: Wir sehen euch, wir erkennen das Unrecht an und wir lassen euch nicht allein. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ich bin überzeugt, dass genau dieses Versprechen dauerhaft in einem Gesetz verankert sein sollte. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Gesetzesentwurf. (Beifall von der SPD.)

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