landtag-saar.de ↗

Maximilian Raber

SPD 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Überschrift des vorliegenden Gesetzentwurfs liest sich ein wenig sperrig. Dennoch sind die Änderungen, die wir damit heute vornehmen, bedeutsam für die Beamtinnen und Beamten unseres Bundeslandes. Seit Jahren hat der öffentliche Dienst bei der Fachkräftegewinnung einen strategischen Nachteil gegenüber der Privatwirtschaft. Gerade berufserfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, ist herausfordernd. Wer ein Beamtenverhältnis anstrebt, musste bisher eine dreijährige Probezeit durchlaufen, egal welche Berufserfahrung er oder sie mitgebracht hat. Das hatte auf diese Person reale Auswirkungen. Verzögerte berufliche Entwicklungen waren die Regel und damit auch Auswirkungen auf die Besoldung. Um aber im Werben um die dringend benötigten Fachkräfte nicht weiterhin das Nachsehen zu haben, muss das saarländische Beamtengesetz an dieser Stelle modernisiert werden. Genau dort setzt die Gesetzesänderung an, sie modernisiert die Regelung und hilft so, dem Fachkräftemangel entgegenzutreten und den öffentlichen Dienst ein Stück weit konkurrenzfähiger zu machen. Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Treueverhältnis zu unserem Rechtsstaat. Dazu gehört selbstverständlich auch, Gesetze und Rechtsvorschriften einzuhalten. Begeht eine Beamtin oder ein Beamter dennoch eine Straftat, sind disziplinarische Maßnahmen einzuleiten. Das Disziplinarrecht bietet dabei allerdings einen zu restriktiven Handlungsrahmen, gerade bei Verfehlungen im mittelschweren Grad. Wer Straftaten begeht, muss disziplinarische Konsequenzen erwarten, das ist nicht die Frage, aber die Konsequenzen dürfen nicht ohne Maß und Ziel verhängt werden. Mit dem neuen Regelungskatalog bessern wir nach und ermöglichen eine differenzierte Ahndung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Das gehört eben auch zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD.) Darüber hinaus werden wir mit der Neubewertung von Funktionsämtern den aktuellen Ansprüchen an die Inhaberinnen und Inhaber gerecht, denn die Ämter des stellvertretenden Direktors des Landesverwaltungsamts und des stellvertretenden Landespolizeidirektors haben in den letzten Jahren einen Zuwachs an Bedeutung und Aufgaben erhalten. Wer mehr Verantwortung trägt, ist auch dementsprechend zu besolden. Folgerichtig nehmen wir eine Anpassung in der Eingruppierung der Besoldung vor. Wenn ich die Debatte hier und im Ausschuss richtig verfolgt habe, besteht in diesen Punkten bisher auch Einigkeit zwischen den beiden großen Fraktionen. Mit der Vorlage nehmen wir allerdings auch Änderungen im Beurteilungsrecht vor. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt uns als Parlament einen klaren Auftrag: Die wesentlichen Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen sind vom Gesetzgeber selbst zu treffen, weitere Einzelheiten können dabei jedoch durch eine Rechtsverordnung getroffen werden. Dazu müssen wir die entsprechende Ermächtigungsgrundlage gesetzlich verankern. Selbstverständlich kann man nicht jede Beamtin und jeden Beamten über einen Kamm scheren, deshalb werden die Rechtsverordnungen von den zuständigen Ministerien für Inneres, Bauen und Sport, für Justiz sowie für Bildung und Kultur erlassen. Ressortspezifische Besonderheiten können so besser abgebildet werden. An diesem Punkt greift auch der Änderungsantrag der CDU ein. Sie wollen an den Regelbeurteilungen für Lehrerinnen und Lehrer ab der Besoldungsgruppe A14 festhalten. Wir sprechen hier im Hohen Haus regelmäßig über Bürokratie. Heute Morgen wollten Sie noch Hürden abbauen. Mit Ihrem Antrag zu diesem Tagesordnungs- (Abg. Raber (SPD)) punkt wollen Sie aber am bürokratischen Aufwand festhalten. Vielleicht entscheiden Sie sich im Laufe des Abends noch, ob Sie mehr oder weniger Bürokratie wollen. Geben Sie uns dazu gleich gerne eine klare Antwort. Ihr Schwanken ähnelt eher einem Fähnchen im Wind. (Beifall von der SPD.) Eine Beurteilung im Schulbetrieb bildet dabei immer nur Momentaufnahmen ab. Ich kann jede Lehrerin, jeden Lehrer verstehen, die oder den eine solche Visitation unter persönlichen Druck setzt. Deswegen ist es auch richtig, diesen Druck rauszunehmen. Da ist es doch egal, in welcher Besoldungsgruppe er oder sie verortet ist. Außerdem schaffen wir die Beurteilung auch nicht generell ab, anlassbezogen werden sie weiterhin stattfinden. Ich habe Vertrauen in die gute Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern in diesem Land, ganz egal, ob sie in der A12, A13, A14 oder höher sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit den vorliegenden Änderungen setzen wir nicht nur ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um, wir heben auch die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft an. In dem neuen Regelungskatalog wahren wir die Verhältnismäßigkeit bei Disziplinarmaßnahmen. Wir sorgen für eine amtsangemessene Besoldung des stellvertretenden Direktors des LaVAs und des stellvertretenden Polizeidirektors. Wir schaffen Bürokratie durch den Wegfall der Regelbeurteilung von Lehrerinnen und Lehrern ab und tauschen so den Druck einer Beurteilung in Vertrauen in die Fähigkeiten um. - Den Änderungsantrag der CDU lehnen wir ab. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Entwurf. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Maximilian Raber Protokoll ↗