Heike Sylvia Winzent
Ich danke Ihnen, Herr Kollege Arweiler. Ich kann feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen eingegangen sind. Somit schließe ich die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3 Satz 1), Drucksache 17/2406, an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete, Drucksache 17/2407, an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Saarlandes (Artikel 12 Absatz 3 Satz 1), Drucksache 17/2406. Ich darf darauf hinweisen, dass nach Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Saarlandes ein Gesetz, das die Verfassung ändert, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages bedarf. Das bedeutet, dass dieses Gesetz nur dann angenommen ist, wenn mindestens 34 Abgeordnete zustimmen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2406 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2406 die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen nicht erreicht hat und abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und hauptamtliche Beigeordnete, Drucksache 17/2407. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/2407 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2407 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD-Landtagsfraktion sowie CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 2: Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes über den Saarländischen Fonds für die Opfer und Angehörigen rassistischer, antisemitischer, extremistischer und terroristischer Gewalttaten und schwerer Gewalttaten von überregionaler Aufmerksamkeit (Drucksache 17/2401) Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.
