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Sebastian Schorr

CDU 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Für die Kommunen zählt nicht nur die Anzahl der Artikel und Paragrafen, entscheidend ist, ob vor Ort tatsächlich Bürokratie entfällt und mehr Spielraum für Investitionen und Bürgerservice entsteht. Gemessen daran bleibt dieser Entwurf aus kommunaler Sicht hinter den Erwartungen weit zurück. Nach fast viereinhalb Jahren SPD-Alleinregierung durfte man von einem Gesetz mit dem Anspruch, die saarländische Landesverwaltung zu modernisieren, mehr erwarten als eine Sammlung vieler Einzelkorrekturen. Die großen Belastungen der kommunalen Praxis waren bekannt, insbesondere im Finanzministerium. Vorschläge aus der kommunalen Familie lagen dort auf dem Tisch. Es fehlte nicht an der Zeit, sondern an der Konsequenz. Besonders deutlich wird das beim Kommunalen Flexibilisierungsgesetz in Artikel 2. Meine Vorredner haben das ja auch schon angemerkt. Die CDU-Landtagsfraktion hat das bereits vor den Sommerferien eingebracht, aufgrund der Enthaltung der SPD ist es in den Ausschuss verwiesen worden, um dort weiter darüber zu debattieren. Vielleicht nur ein kleiner Hinweis: Der Redakteur hätte in der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs das eigene Gesetz nennen sollen, das Flexibilisierungsgesetz, und nicht das Regelbefreiungsgesetz, das ist nämlich unser Gesetz, das wird aber so in der Begründung genannt. Diesen redaktionellen Fehler muss man natürlich bereinigen. Aus kommunaler Sicht ist dieses Instrument grundsätzlich sinnvoll. Seinen Wert wird es aber erst beweisen, wenn die Ministerien kommunale Vorschläge offen prüfen und vor Ort neue Lösungen tatsächlich auch ermöglichen. Gerade dafür bietet unser Entwurf aus meiner Sicht die bessere Grundlage. Bei uns geht der Antrag unmittelbar an das zuständige Fachministerium. Die Landesregierung verlangt dagegen den Umweg über die Staatskanzlei, die den Antrag lediglich weiterleitet. Das ist eine zusätzliche Schnittstelle ohne erkennbaren Nutzen. Außerdem ergänzt sie den weit auslegbaren Versagensgrund, die kommunale Aufgabenerfüllung könne nicht gewährleistet werden, und bei der Übertragung erfolgreicher Modelle auf andere Kommunen verlangt sie zusätzlich das Einvernehmen der Staatskanzlei. Wir haben mit unserem Gesetz vor drei Monaten eigene Ideen eingebracht, an denen wir selbstverständlich festhalten. Aber das werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren sicherlich noch bereinigen können. Die größte Leerstelle bleibt jedoch das Fördermittelrecht. Mit Blick auf Artikel 43 wird deutlich, dass die vorgesehene Änderung von § 44 LHO für Städte und Gemeinden keine unmittelbare Entlastung bringt. Gerade an dieser Stelle hätten wir uns gemeinsam mit den saarländischen Städten und Gemeinden deutlich mehr erhofft. Aus der kommunalen Praxis liegt seit Langem der Vorschlag auf dem Tisch des Finanzministeriums, ein eigenes kommunales Fördergesetz nach niedersächsischem Vorbild zu prüfen und gemeinsam mit dem Land eine Sachverständigenkommission einzusetzen. Diese Idee blieb bis dato vom Finanzministerium unkommentiert und hat logischerweise auch nicht den Weg in dieses Artikelgesetz gefunden, was wir sehr schade finden. Von einem Modernisierungsgesetz hätten wir nämlich erwartet, dass die Landesregierung diesen zentralen Belastungsbereich unmittelbar und dauerhaft angeht. Davon findet sich in dem Entwurf nichts, daher werden wir als CDU diese Angelegenheit aufgreifen und im weiteren parlamentarischen Verfahren einbringen. Wir werden deshalb im weiteren Verfahren zusätzliche Aspekte aus kommunaler Sicht in die Beratungen im Ausschuss einbringen, dazu gehören beispielsweise eine zentrale digitale Fördermittelübersicht nach Projektgrößen, abgestufte Antrags- und Nachweispflichten sowie verbindliche Entscheidungsfristen der Fördermittelgeber, sprich der Landesregierung. Bei reinen Landesprogrammen soll, soweit Bundesund Europarecht nicht entgegenstehen, nach vollständiger Antragstellung ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn grundsätzlich möglich sein. Unnötige Doppelprüfungen auf verschiedenen Ebenen wollen wir vermeiden und Nachweise stärker über Stichproben kontrollieren. Das entlastet das Land und auch unsere Kommunen, ohne auf Kontrolle zu verzichten. (Beifall von der CDU.) Ja, das Flexibilisierungsgesetz kann grundsätzlich auch kommunalbezogene Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO erfassen. Aber ein Befreiungsantrag ersetzt keine Reform. Wir hätten uns hier ganz klar eine Reform erhofft und keine Einzelbefreiungsanträge an die Staatskanzlei. Schlussendlich blockieren wir diese sinnvollen Einzelmaßnahmen, das Sammelsurium, nicht. Wir wollen aber diesen Weg, den wir schon vor den Sommerferien und auch danach mit unseren beiden Gesetzen, die dank der Enthal- (Abg. Schorr (CDU)) tung der SPD in den zuständigen Ausschüssen sind, gemeinsam verfolgt haben, gemeinsam weitergehen. Aber wir sehen hier erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere im Fördermittelrecht, und wir freuen uns auf die Diskussion über die Regelungsbefreiungsinstrumente, die wir angestoßen haben, weil wir denken, dass diese den Kommunen am Ende des Tages mehr und besser helfen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)

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