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Nadia Schindelhauer

SPD 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben in Deutschland ein Wahlsystem, das funktioniert, und wir haben allen Grund, darauf zu vertrauen. (Beifall von der SPD.) Unsere Wahlen sind frei, gleich und geheim. Sie werden transparent organisiert, öffentlich ausgezählt und von vielen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern getragen, die dafür sorgen, dass am Ende jede Stimme zählt. Zu diesem guten Wahlsystem gehört auch die Briefwahl, denn sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, ihr Wahlrecht flexibel und bereits vor dem Wahltag auszuüben. Denn wer am Wahlsonntag arbeiten muss, wer unterwegs ist, die Kinder betreut oder auch die Angehörigen pflegt, wer krank (Abg. Schindelhauer (SPD)) ist oder auch in seiner Mobilität eingeschränkt ist, der kann trotzdem ganz unkompliziert seine Stimme abgeben. Das ist bürgerfreundlich, das ist niedrigschwellig und das funktioniert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Die AfD schreibt übrigens in der Begründung ihres Gesetzentwurfs selbst, die Briefwahl sei ein notwendiger Bestandteil eines modernen und zugänglichen Wahlrechts. Da sind wir uns ausnahmsweise einmal einig. Nur fragt man sich dann, warum Sie anschließend alles daransetzen, diesen notwendigen und zugänglichen Bestandteil unseres Wahlrechts möglichst kompliziert zu machen. Denn was Sie hier vorschlagen, ist ein gewaltiger bürokratischer Apparat. Wer künftig zu Hause per Brief wählen möchte, soll zuerst einen Termin beantragen. Die Gemeinde teilt dann ein Zeitfenster mit und fährt mit einer mobilen Briefwahleinheit zu dieser Person, stellt zunächst die Identität fest, übergibt die Wahlunterlagen, begleitet die Wahlhandlung, dokumentiert den Vorgang und nimmt anschließend den Wahlbrief in einem versiegelten Behältnis wieder mit. Diese mobile Einheit besteht grundsätzlich mindestens aus drei Personen. Jetzt muss man sich doch einfach einmal die Frage stellen und vorstellen, was das in der Praxis bedeutet. Bei der Neuwahl der Regionalversammlung lag der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler je nach Kommune zwischen 38 und 48 Prozent, teilweise also fast jede zweite abgegebene Stimme. Für diese Größenordnung wollen Sie tatsächlich Termine koordinieren und gegebenenfalls dreiköpfige Teams durch unsere Städte und Gemeinden schicken? Wie viele Teams sollen das sein? Wie viele Termine am Tag soll denn diese Einheit schaffen? Woher kommen die Ehrenamtlichen? Woher kommt das Personal in den Verwaltungen? Das ist doch vollkommen lebensfremd, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Schäfer (SPD): Genau! - Beifall von der SPD.) Sie schreiben zwar in Ihrem Gesetzentwurf, dass das Land die notwendigen Mehrkosten übernehmen soll. Aber das löst doch gar nicht das Problem. Geld fährt nicht von Haustür zu Haustür. Geld sitzt nicht zu dritt in einer mobilen Briefwahleinheit. Geld ersetzt auch nicht das Personal, das eh schon an allen Ecken und Enden bei den Kommunen fehlt. Natürlich stellt man sich die Frage: Warum eigentlich das Ganze? Damit sind wir bei der Neuwahl der Regionalversammlung Saarbrücken. Nach der Wahl wurde in den sozialen Netzwerken über angebliche Manipulationen spekuliert. Der zeitweise Ausfall der Internetseite des Regionalverbandes wurde zum Anlass genommen, Zweifel an der Wahl zu säen. Dabei war die Übermittlung der Wahlergebnisse überhaupt nicht betroffen. Lediglich die Internetseite, auf der die Ergebnisse veröffentlicht wurden, war zeitweise nicht erreichbar. Dann geriet die Briefwahl ins Visier. Die AfD hatte deutlich schlechter abgeschnitten als bei der Urnenwahl. Sie, Herr Dörr, sagten selbst, im Augenblick hätten Sie keine Anhaltspunkte auf Manipulationen. Sie, Herr Schaufert, sagten, es bleibe da ein ungutes Gefühl. Meine Damen und Herren, keine Anhaltspunkte, aber ein ungutes Gefühl. Ein ungutes Gefühl ist aber keine Grundlage für ein Gesetz, meine Damen und Herren. Das wirklich Bemerkenswerte ist - das wissen Sie auch selbst, denn in Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie: „Unterschiedliche Ergebnisse zwischen Urnen- und Briefwahl sind für sich genommen kein Beweis für Wahlfälschung, unzulässige Hilfeleistung oder sonstige Manipulation“ -, Sie erklären selbst, wie sich Brief- und Urnenwähler unterscheiden, und zwar insbesondere aufgrund des Alters, der Mobilität, der sozialen Lage, politischen Bindung und auch des Zeitpunkts ihrer Wahlentscheidung. Sie liefern doch die Widerlegung Ihrer eigenen Argumentation gleich mit. Irgendwie kommt einem auch dieses Vorgehen bekannt vor. Es gibt da diesen einen Typen aus den USA, der auch immer dann ein Problem mit der Briefwahl hat, wenn ihm das Ergebnis nicht gefällt. Sie wissen schon, wen ich meine. (Beifall von der SPD.) Das Muster ist jedenfalls erstaunlich ähnlich: bei der Briefwahl schlechter abschneiden, ein ungutes Gefühl äußern, keine Anhaltspunkte für Manipulationen haben und trotzdem Zweifel am Verfahren säen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen nun wirklich nicht jeden politischen Unsinn aus den USA importieren! Denn gerade bei dem Thema Wahlen tragen wir auch eine besondere Verantwortung. Wir dürfen kontrollieren und wir dürfen Unregelmäßigkeiten aufklären. Aber wir sollten nicht ohne konkrete Anhaltspunkte Zweifel daran säen, ob demokratische Wahlen ordnungsgemäß ablaufen! Solche Zweifel sind schnell ausgesprochen. Das Vertrauen, das dadurch aber verloren geht, bekommt man nicht genauso schnell wieder zurück. Deshalb ist unsere Haltung klar. Wir brauchen keine dreiköpfigen Besuchskommissionen und wir brauchen keine Terminbürokratie für die Stimmabgabe. Wir brauchen auch keinen Generalverdacht gegen die Briefwahl. Unser Wahlsystem funktioniert, unsere Briefwahl funktioniert, liebe Damen und Herren! Wenn einer Partei ihr Ergebnis bei der Briefwahl nicht gefällt, dann ist nicht automatisch das Wahlsystem das Problem. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und der CDU.)

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