Jonas Reiter
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD versucht schon seit einiger Zeit, auch bundesweit Misstrauen gegenüber der Briefwahl zu säen. Mal soll sie auf Ausnahmefälle beschränkt werden, mal soll es bewegliche Wahlvorstände für bestimmte Einrichtungen geben. Hier im Saarland gehen Sie jetzt noch einen Schritt weiter. Sie wollen die Briefwahl, wie wir sie kennen, faktisch abschaffen. Denn nach Ihrem Gesetzentwurf soll künftig grundsätzlich niemand mehr seine Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen, dort in Ruhe wählen können und anschließend den Wahlbrief zurückschicken können, sondern es soll künftig nur noch die beiden Möglichkeiten geben, dass man zur Briefwahlstelle kommt oder eine mobile Briefwahlkommission zu einem nach Hause kommt. Die Begründung für diesen massiven Eingriff? - Sie schreiben selbst, dass unterschiedliche Ergebnisse zwischen der Briefwahl und der Urnenwahl kein Beweis für Wahlfälschung oder Manipulation sind, auch wenn dieser Verdacht mündlich noch einmal in den Raum gestellt wurde. Dann konstruieren Sie um diesen unbelegten Manipulationsverdacht herum ein komplett neues Wahlsystem. Was mich gewundert hat, ist, dass dieser Ansatz von Ihnen nicht einmal konsequent zu Ende gedacht wurde. Wenn die Briefwahl tatsächlich ein so großes Sicherheits- und Manipulationsrisiko darstellen würde, warum gilt dieses vermeintliche Problem dann nur bei Landtagswahlen? - Bei Kommunalwahlen wählen dieselben Menschen mit demselben Instrument der Briefwahl, aber das Kommunalwahlgesetz wollen Sie nicht ändern. Entweder ist die Briefwahl in der heutigen Form ein grundsätzliches Problem, dann müssten Sie auch die anderen Gesetze ändern, oder eben nicht. Ich möchte Ihnen einmal ganz praktisch vorrechnen, was Ihr Vorschlag bedeuten würde. Bei meiner Bürgermeisterwahl in Nonnweiler gab es in diesem Jahr 1.818 Briefwähler. Wir sind eine kleine Gemeinde. Nehmen wir einmal an, die mobile Briefwahlkommission benötigt pro Wähler nur knapp 20 Minuten und das finde ich schon sehr knapp gerechnet für Anfahrt, Identitätsprüfung, Belehrung, die unbeobachtete Wahlhandlung, das Verschließen der Unterlagen, Dokumentation, Weiterfahrt und schließlich Transport der Wahlbriefe, dann kommen wir bei diesen 1.818 Briefwählern auf 606 Stunden. Das sind mehr als 25 Tage bei 24 Stunden am Tag ohne eine einzige Pause und das für eine einzige Gemeinde bei einer einzigen Wahl. Natürlich könnte man mehrere Teams gleichzeitig losschicken, aber bei drei Personen pro Team kann ich die Fragen der Kollegin Schindelhauer nur wiederholen: Wo sollen diese Menschen herkommen? Wer organisiert ihre Termine und was passiert, wenn kurz vor der Wahl noch Hunderte Anträge eingehen? Was passiert mit den Wahlberechtigten, für die die Gemeinde schlicht keinen rechtzeitigen Termin mit einem Dreierteam mehr anbieten kann? - Ich finde, allein aus diesen ganz praktischen Gründen kann Ihr Gesetzentwurf heute nur abgelehnt werden. Damit sind wir beim eigentlichen Problem, denn das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Briefwahl dazu dient, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu ermöglichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen. Ich möchte Ihnen gar nicht widersprechen, natürlich gibt es bei der Briefwahl andere Risiken als bei der Urnenwahl, aber daraus darf nicht folgen, dass man die Briefwahl so kompliziert und so personalintensiv gestaltet, dass die tatsächliche Ausübung des Wahlrechts am Ende von den freien Kapazitäten der Gemeinde abhängt. Sie wollen angeblich mehr Sicherheit schaffen, riskieren aber, Menschen die Teilnahme an der Wahl erheblich zu erschweren. Als wäre das nicht genug, ist dieser Gesetzentwurf auch handwerklich schlecht gemacht. Sie wollen das Landtagswahlgesetz ändern, sprechen aber wenige Seiten später plötzlich vom Landeswahlgesetz. Sie schreiben, dessen bestehende Verordnungsermächtigung werde ergänzt, ohne zu sagen, welche konkrete Vorschrift geändert werden soll. Drittens schreiben Sie unter II. Evaluierung eine neue Berichtspflicht in den Gesetzentwurf, regeln aber nicht, an welcher Stelle diese eingefügt werden soll. Meine Damen und Herren, wer das Wahlrecht unseres Landes grundlegend umbauen will, sollte erstens ein tatsächliches Problem nachweisen, zweitens eine praktisch umsetzbare Lösung vorlegen und drittens wenigstens ein sauberes Änderungsgesetz formulieren. Dieser Gesetzentwurf erfüllt keine der drei Voraussetzungen. Er nährt Misstrauen gegenüber einem bewährten Instrument der Wahlteilnahme, schafft einen kaum zu bewältigenden bürokratischen und personellen Aufwand für unsere Kommunen - Sie werden verstehen, dass ich darauf derzeit mit besonderer Vorsicht achte - und droht am Ende genau den Wahlgrundsatz zu beeinträchtigen, den die Briefwahl stärken soll, nämlich die Allgemeinheit der Wahl. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)
