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Sandra Quinten

SPD 16.09.2026 Sitzungen 17/51

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann Debatten so beginnen, wie es die CDU heute wieder macht. Wir haben in der Debatte zur inneren Sicherheit Gott sei Dank eine andere Herangehensweise, wir befassen uns hier heute ganz konkret mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Bei dem Blick in den Gesetzentwurf stellt man sehr schnell fest, dass es hier nicht um zusätzliche Befugnisse für die Polizei geht, es ist vielmehr eine ganz umfassende Änderung des Rechts. Es geht, wie Innenminister Jost dargestellt hat, darum, unser Polizeirecht an eine Wirklichkeit anzupassen, die sich nun mal verändert hat - technisch, aber auch mit Blick auf die Gefahren und Herausforderungen, mit denen unsere Polizei heute umgehen muss. Das betrifft beispielsweise Datenmengen beziehungsweise Informationen, die der Polizei bereits zur Verfügung stehen. Das betrifft Drohnen, mit denen wir uns sicherheitspolitisch schon seit längerer Zeit beschäftigen, und das betrifft ganz praktische Fragen der täglichen Polizeiarbeit und auch der Verkehrssicherheit. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir die gesetzlichen Grundlagen weiterentwickeln. Gleichzeitig müssen wir aber gerade bei immer leistungsfähigeren technischen Möglichkeiten genau festlegen, unter welchen Voraussetzungen sie eingesetzt werden dürfen und wo natürlich auch die Grenzen liegen. Beides findet sich in diesem Gesetzentwurf wieder. Neue Befugnisse kommen hinzu, bereits eingesetzte Instrumente bekommen eine ganz klare gesetzliche Grundlage, und an anderer Stelle werden aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Voraussetzungen und Schutzmechanismen präzisiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einer der Punkte, über den wir sicherlich intensiver sprechen werden, ist die automatisierte Datenanalyse. Ich finde, zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig, hinzuschauen, was damit eigentlich gemeint ist, denn wenn von automatisierter Datenanalyse oder sehr schnell auch von der KI bei der Polizei gesprochen wird, entsteht möglicherweise ein Bild, dass zukünftig irgendeine Software darüber entscheiden soll, wer verdächtig oder gefährlich ist. Das ist eben genau das, was nicht geregelt werden soll. Es geht, wie schon gesagt, um Informationen, über die die Polizei bereits (Abg. Quinten (SPD)) verfügt. Ich denke, ein Beispiel kann das Ganze deutlich machen: Wir haben eine Personalie in einem Vorgang. Wir haben in einem anderen Vorgang eine Telefonnummer. Wieder in einem anderen Vorgang haben wir ein Fahrzeugkennzeichen. Jede dieser Informationen für sich stellt noch nichts Besonderes dar, muss nichts bedeuten, aber durch eine Verbindung dieser Informationen kann sich natürlich ein ganz anderes Bild ergeben. Angesichts der Datenmenge wird es eben immer schwieriger, schnell und vor allen Dingen auch folgerichtig Zusammenhänge von Hand herzustellen. Hier soll die Technik unterstützen. Uns ist dabei aber natürlich auch wichtig, dass der Polizei diese Möglichkeit nicht für jeden Vorgang zur Verfügung steht. Der Gesetzentwurf enthält bereits eine ganz wichtige hohe Hürde, es muss nämlich etwa eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit vorliegen oder um die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung gehen. Genauso wichtig ist uns als Fraktion natürlich auch darzulegen, was diese Technik nicht darf. Sie kann vorhandene Informationen zusammenführen und Zusammenhänge sichtbar machen. Das ist gut, aber sie entscheidet nicht selbst, wie diese Informationen zu bewerten sind. Die Bewertung bleibt bei der Polizei, die Bewertung bleibt bei den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, und die Suchvorgänge müssen von Menschenhand gezielt angestoßen werden. Die Datenbestände sind klar begrenzt, Zugriffe werden protokolliert und es muss natürlich klare Lösch- und Kontrollvorgaben geben. Ein weiterer Bereich betrifft die Drohnen, wir haben es heute Morgen gehört, und es ist wichtig, noch mal darauf einzugehen. Drohnen können im Umfeld kritischer Infrastruktur, militärischer Einrichtungen, Flughäfen oder Industrieanlagen zu einer ernsthaften Gefahr werden. Das ist eine Gefahr, eine Bedrohung, die wir hier im Saarland nicht abstrakt diskutieren. Auch bei uns gab es bereits sicherheitsrelevante Drohnensichtungen. Die Frage der Drohnenabwehr hat uns deshalb hier im Landtag bereits mehrfach beschäftigt. Und ja, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie haben dazu im Februar einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir abgelehnt haben, das ist richtig. Zur Wahrheit gehört aber auch: Wir haben ihn nicht abgelehnt, weil wir die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung bestritten haben. Unsere Kritik war, dass eine isolierte Einzelregelung zu kurz greift. Das gehört zur Wahrheit dazu. Mit der Notwendigkeit, unser Polizeirecht an dieser Stelle weiterzudenken, haben wir uns bereits im November vergangenen Jahres befasst, also schon bevor der Gesetzentwurf der CDU überhaupt vorgelegen hat. Unser Ansatz war eine praxisgerechte und rechtssichere Regelung, eingebettet - und das ist wichtig - in die Abstimmung mit Bund und Ländern, aber auch mit unseren europäischen Nachbarn und in die umfassende Novelle des Polizeirechts, und genau diese Novelle liegt heute vor. Es ist ja auch nicht so, dass die Polizei bislang dort nicht handlungsfähig war. Unsere Polizei konnte bei der Drohnenabwehr auf die allgemeinen polizeirechtlichen Befugnisse zurückgreifen. Jetzt schaffen wir mit der Novelle eine ausdrückliche Rechtsgrundlage und regeln, unter welchen Voraussetzungen technisch auf eine gefährliche Drohne eingewirkt werden kann. Das bringt Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen. Bei Technik und Personal beginnen wir auch nicht bei null. Klar ist aber auch, die technischen Fähigkeiten müssen weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig, das ist für uns ein ganz wichtiger Unterschied, wird der Einsatz eigener Polizeidrohnen genauer geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen erweitert. Wir wissen, bei Vermisstenfällen, bei Bränden oder bei besonderen Einsatzlagen sind sie längst ein bewährtes Einsatzmittel. Ich möchte zwei weitere Punkte ansprechen, die unmittelbar mit dem polizeilichen Alltag und der Verkehrssicherheit zu tun haben und im Gesetzentwurf ihren Niederschlag finden. Es geht zum einen um den Einsatz von Dashcams in unseren Polizeifahrzeugen. Dazu ist aber auch wichtig zu sagen, was tatsächlich neu ist. Die Technik als solche ist nicht neu, sie ist bei der saarländischen Polizei bereits im Einsatz. Bislang wurde ihre Nutzung jedoch rechtlich über die bestehenden Regelungen für Bodycams abgebildet, jetzt wurde dafür eine eigenständige gesetzliche Grundlage geschaffen. Ich finde, das ist gerade für die Eigensicherung der Kolleginnen und Kollegen enorm wichtig. Ein Beispiel ist die Verkehrskontrolle: Jeder, der im Rahmen eines Praktikums schon mal bei einer Verkehrskontrolle dabei war, weiß, wenn man aus einem Polizeifahrzeug aussteigt und an das zu kontrollierende Fahrzeug rangeht, weiß man eben nicht genau, wer darin sitzt, und vor allen Dingen weiß man nicht, wie die Person oder die Personen reagieren. In den allermeisten Fällen passiert nichts, das ist gut, aber man weiß es eben nicht. Man weiß nicht, wie die Situation sich entwickelt. Die schrecklichen Ereignisse gerade von Kusel haben uns auf ganz dramatische Weise gezeigt, wie schnell aus einer vermeintlich alltäglichen Verkehrskontrolle eine gefährliche, eine tödliche Situation entstehen kann. Deshalb halte ich es für richtig, diese bereits vorhandene technische Möglichkeit zur Eigensicherung auf eine eigene und klare gesetzliche Grundlage zu stellen. Der zweite Punkt betrifft ebenfalls die Verkehrssicherheit, es geht um die sogenannten Handyblitzer. Auch hier kennen wir alle Situationen aus dem Alltag: Ein Fahrzeug vor uns fährt plötzlich langsamer, fährt nach rechts, fährt nach links über die Fahrbahnmarkierungen, der Kopf (Abg. Quinten (SPD)) geht nach unten und wir wissen ganz genau, da schaut jemand auf sein Handy. Das ist keine Kleinigkeit, das ist lebensgefährlich, denn selbst bei moderaten Geschwindigkeiten bedeutet ein Blick aufs Handy, auch nur für wenige Sekunden, dass wir in dieser Zeit eine nicht unerhebliche Strecke zurücklegen, ohne das Verkehrsgeschehen überhaupt im Blick zu haben. Gerade innerorts können in diesen wenigen Sekunden Situationen entstehen, bei denen dann nicht mehr reagiert werden kann: Ein Kind läuft unvermittelt auf die Straße, ein Radfahrer kreuzt den Weg oder das Fahrzeug vor mir bremst ab. Genau deshalb ist Ablenkung am Steuer ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko. Rheinland-Pfalz setzt dafür bereits das sogenannte Monocam-Verfahren ein. Jetzt schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf im Saarland die gesetzliche Grundlage für eine solche technische Einrichtung. Der Datenschutz ist uns auch hier natürlich wichtig und wir werden sehr genau draufschauen: Wird kein möglicher Verstoß erkannt, werden die Daten natürlich automatisch gelöscht. Bei einem möglichen Verstoß prüft aber noch mal ein Mensch, keine Maschine, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Das sind für uns sehr konkrete Beispiele, wie Technik einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten kann. Bei all diesen technischen Themen möchte ich aber einen anderen Bereich nicht untergehen lassen, nämlich den Schutz vor häuslicher Gewalt. Wir wissen, dass gerade Trennungssituationen für von Gewalt betroffene Menschen besonders gefährlich sein können. Gewalt hört mit einer Trennung eben nicht zwangsläufig auf. Sie kann sich in Nachstellungen, in Bedrohungen, in Stalking fortsetzen, sie kann aber auch weiter eskalieren. Deshalb ist es richtig, die Möglichkeiten der Polizei, Kontaktverbote anzuordnen, zu erweitern und auch zu präzisieren. So kann diese noch früher eingreifen und verhindern, dass ein Gefährder die betroffene Person weiter aufsucht oder Kontakt zu ihr aufnimmt, und so das Risiko weiterer Übergriffe verringern. Das mag in einem so umfangreichen Gesetzentwurf neben all den technischen Neuerungen, die er beinhaltet, weniger Aufmerksamkeit bekommen, aber für eine Frau, die Angst davor hat, dass ihr ehemaliger Partner plötzlich wieder vor der Tür steht, an der Arbeitsstelle erscheint oder vor der Kita steht, kann genau dieser Schutz von ganz entscheidender Bedeutung sein. Ein weiterer Punkt betrifft die Kosten bei sogenannten Hochrisikospielen. Darüber hat es insbesondere in den vergangenen Tagen schon lebhafte Diskussionen gegeben. Bei allen Diskussionen ist es aber wichtig zu schauen, über was wir eigentlich reden. Es geht nicht um den normalen Polizeieinsatz rund um ein Fußballspiel, es geht um Spiele, bei denen aufgrund der ganz konkreten Gefahrenlage weit mehr Polizeikräfte eingesetzt werden müssen als normalerweise. Diese besondere Lage entsteht nicht, weil Hunderte von Menschen ins Stadion gehen, ihre Mannschaft anfeuern und dabei auch laut und emotional sind, das gehört zu einem Fußballspiel dazu. Genau darum geht es nicht. Diese besondere Lage entsteht insbesondere dann, wenn aufgrund konkreter Erkenntnisse mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen gerechnet werden muss, wenn Gruppen ganz gezielt die Konfrontation suchen, sich ganz gezielt für solche Konfrontationen absprechen bei sogenannten Drittortauseinandersetzungen oder erhebliche Störungen zu erwarten sind. Dann müssen zusätzliche Polizeikräfte eingesetzt werden. Es müssen Fangruppen getrennt werden, es müssen An- und Abreisewege abgesichert und vor allen Dingen auch Einsatzreserven vorgehalten werden. Genau um diesen außergewöhnlichen zusätzlichen Aufwand geht es. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zur Bremer Regelung grundsätzlich geklärt, dass eine Beteiligung des Veranstalters an diesen besonderen Mehrkosten verfassungsrechtlich möglich ist. Der Gesetzentwurf schafft nun auch im Saarland eine entsprechende gesetzliche Grundlage, darauf ist Innenminister Jost eingegangen. Es handelt sich ganz bewusst um eine Kann-Regelung, die die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung eröffnet, sie aber nicht automatisch für jeden Einsatz vorschreibt. Unser gemeinsames Ziel muss natürlich sein, solche Gefahrenlagen möglichst zu vermeiden, die Sicherheit rund um die Spiele weiter zu verbessern und damit auch den notwendigen Polizeiaufwand zu reduzieren. Wir werden dabei die Aufgabe haben, den normalen polizeilichen Grundschutz vom außergewöhnlichen Mehraufwand abzugrenzen und auch zu schauen, wie eine solche Regelung in der Praxis ausgestaltet wird. Das werden wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren anschauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Beispiele zeigen, wie ich eingangs gesagt habe, dass es bei dieser Novelle nicht darum geht, nur ein paar Befugnisse mehr für die Polizei zu schaffen, sondern es geht um zeitgemäße Möglichkeiten für unsere Polizei, aber genauso um klare und rechtssichere Grundlagen für ihr Handeln. Unser Polizeirecht muss mit den Entwicklungen dieser Zeit Schritt halten. Man kann auch einfach sagen, es muss in der Praxis funktionieren und es muss vor allen Dingen auch rechtlich tragen. - Dieser Gesetzentwurf enthält darüber hinaus noch einige andere Punkte, auf die sicherlich mein Kollege David Maaß in der weiteren Debatte eingehen wird. Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute in Erster Lesung den vorliegenden Gesetzentwurf, der aus unserer Sicht eine gute Grundlage für die weitere parlamentarische Arbeit ist. Im Ausschuss werden wir uns die einzelnen Re- (Abg. Quinten (SPD)) gelungen genau anschauen. Wir werden Sachverständige, aber auch die polizeiliche Praxis anhören und gerade bei den verfassungsrechtlich und datenschutzrechtlich sensiblen Punkten genau hinschauen. Wir werden deshalb heute der Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zustimmen. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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