Frank Dieter Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dörr, Herr Salm, wir wollen hier keiner politischen Jugendorganisation irgendwelche Gelder streichen. (Abg. Dr. Salm (CDU): Haben Sie aber ge- macht.) Sie haben vergessen, dass wir bis Ende des Jahres 2025 eine Förderrichtlinie hatten. Es ist eindeutig verfassungsgerichtlich klar, dass eine Förderrichtlinie keine entsprechende gesetzliche Grundlage sein kann. Hätten wir sie weiterlaufen lassen und es hätte einer dagegen geklagt, wären wir hier mit wehenden Fahnen untergegangen. Das zuerst zur grundsätzlichen Voraussetzung. Deswegen bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die, wie ich eben schon gesagt habe, verfassungskonform sein muss. Das sehen wir in Ihrem Entwurf nicht. Dass wir die Jugendarbeit, egal ob sie politisch oder unpolitisch ist, im Saarland fördern, zeigt sich letztendlich daran, dass wir das Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz umgesetzt haben, dass wir ein Landesjugendforum durchgeführt haben, dass wir die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung haben. Was wollen Sie denn noch? Wir sind die Partei, die das für die Jugendlichen macht. (Beifall von der SPD. - Abg. Thielen (CDU): Blamabel!) Von daher frage ich mich, in welcher Welt Sie leben. Herr Salm, Sie sind selbst Rechtsanwalt. Sie müssen wissen, wie die rechtlichen Voraussetzungen sind. Aber um Ihnen das noch mal ein bisschen näher zu bringen, würde ich gerne mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, von Thilo Streit „Entscheidung in eigener Sache“ aus 2011 zitieren. Es wurde damals schon geschrieben: Soweit es sich bei den Akteuren um Organisationen handelt, die den politischen Parteien sehr nahestehen und es sich somit um Entscheidungen in eigener Sache handelt, reagiert das Bundesverfassungsgericht mit einer Ausweitung und Intensivierung der gerichtlichen Kontrolle, weshalb sich hierzu spiegelbildlich die Spielräume des Gesetzgebers verengen, womit wiederum eine deutliche Erhöhung des Risikos einhergeht, mit einer Förderpraxis oder einer gesetzlichen Regelung vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht Schiffbruch zu erleiden. - Was wollen Sie denn noch mehr? (Sprechen.) Daneben vielleicht noch, ich habe es eben nicht angesprochen, ein zusätzlicher Punkt aus Ihrer Regelung. In Absatz 2 schreiben Sie: Antragsund förderberechtigt sind alle, die aktuell oder in der letzten Legislaturperiode im Bundestag oder im Landtag waren. - Hamburg schreibt beispielsweise „und“, also Bundestag und Landtag. Das wirft bei mir die Frage auf, warum für eine saarländische Förderung eine Bundestagsvertretung allein ausreichend sein soll. Und, das habe ich eben auch schon angesprochen, der Parteizweck in Absatz 4 ist viel zu abstrakt. Insgesamt sind da sehr viele Punkte, die Sie nicht im Gesetz drinstehen haben und die Sie auf die Förderrichtlinie verschieben. Die Probleme werden nicht gelöst, sondern einfach nur beiseitegeschoben und das Risiko wird noch mal erhöht, aber egal. Mein Votum: Sie reagieren zwar auf das Problem „Richtlinie statt Gesetz“, das ist unbestritten, es bleibt aber offen, wie das Gesetz das zweite Problem lösen soll, dass die Übernahme der Personal-, Sach- und Verwaltungskosten nicht erneut mittelbar durch die Mutterpartei finanziert wird. Von daher sind wir nach Abwägung der rechtlichen Voraussetzungen zu dem Ergebnis gekommen, dass wir diesem Entwurf nicht zustimmen können. - Danke. (Beifall von der SPD.)
