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Plenarprotokoll 7/94

10.11.2022 · 385 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (38)Die Linke (36)AfD (24)FDP (21)SPD (17)Gruppe der BfTh (14)GRÜNE (12)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich somit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, heute gibt es Geburtstage. Herr Abgeordneter Thrum und Frau Staatssekretärin Schönig, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Ihnen! (Beifall CDU, AfD) Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Tiesler und Herr Abgeordneter Liebscher betraut. Da ich in den Abendstunden des heutigen Tages ein Grußwort anlässlich des Elisabeth-Empfangs der Katholischen Kirche halten werde, werde ich zeitweise nicht an der Plenarsitzung am Abend teilnehmen können. Daran teilnehmen werden nach meinem Kenntnisstand ebenfalls Frau Vizepräsidentin Marx, Herr Abgeordneter Walk und Frau Abgeordnete Tasch, die sich insoweit hier auch zeitweise entschuldigen. Weiterhin liegen für diese Sitzung folgende Entschuldigungen vor: Herr Abgeordneter Gröger, Herr Abgeordneter Henke, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Höcke, Herr Minister Adams und Herr Abgeordneter Walk zeitweise. Gestatten Sie mir einige Hinweise zur Tagesordnung. Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Tagesordnungspunkte in folgender Reihenfolge aufzurufen: Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 1. Daran schließen sich unter Berücksichtigung der besonderen Terminierung von Fragestunde und Wahlen sowie der Tagesordnungspunkte 73 und 79 und von Mittagspause sowie Sitzungsende, das für 23.00 Uhr vorgesehen ist, folgende Tagesordnungspunkte an: TOP 25 a) und 25 b), danach 27, 31, 37, 38, 39, 41, 43 sowie 2, 3, 4 a) und 4 b), danach 44, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 74. Der Tagesordnungspunkt 73 wird heute Vormittag aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 79 wird ebenfalls heute aufgerufen. Darüber hinaus wurde die Festlegung getroffen, dass der Tagesordnungspunkt 42 als erster Punkt aufgerufen werden soll, wenn die soeben genannten Punkte sämtlich aufgerufen wurden. Daran würde sich der Aufruf der Tagesordnungspunkte 26 und 23 anschließen. Der Tagesordnungspunkt 6 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde eine 3. Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/4735 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 20 wurde eine Neufassung der Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/6591 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen, also verfahren wir dementsprechend. Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.

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Andreas Bühl CDU

Frau Präsidentin, wir mussten ja heute Morgen in der Zeitung wahrnehmen, dass die Landesregierung schon, bevor wir hier im Landtag diskutieren, für sich Entscheidungen vorwegnimmt und nicht die Empfehlung des Landtags beachten möchte und damit das Parlament offensichtlich missachtet. Das möchten wir gern in einem Ältestenrat besprechen, den ich hiermit auch beantrage. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht euer Ernst!)

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Birgit Pommer

Ich gehe davon aus, dass Herr Abgeordneter Bühl für seine Fraktion spricht. Darüber müssen wir nicht abstimmen, dann gehen wir jetzt in die Ältestenratssitzung. Wir nutzen dafür den Raum F 101. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie darüber informieren, dass die CDU-Fraktion den Wissenschaftlichen Dienst im Ältestenrat beauftragt hat, eine Prüfung in der Angelegenheit vorzunehmen. So wird also weiter entsprechend damit umgegangen. Für die Zuschauerinnen und Zuschauer auch auf der Tribüne: Es gibt das Recht, jederzeit – ab einer bestimmten Anzahl – einen Antrag auf Einberufung des Ältestenrats zu stellen. Das hat jetzt stattgefunden und der Ältestenrat hat sich über die Problematik mit dem Ergebnis, das ich soeben vorgetragen habe, ausgetauscht. Sehr geehrte Damen und Herren, damit eröffne ich die Tagesordnung und rufe auf TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5375 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/6255 dazu: Rechtssicherheit für Kommunen herstellen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6358 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Tasch aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf. Bitte, Sie haben das Wort.

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Christina Tasch CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 79. Sitzung am 5. Mai 2022 wurde der Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes“ an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 25. Mai 2022, in seiner 29. Sitzung am 9. Juni 2022 und in seiner 32. Sitzung am 8. September 2022 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung. Zu der gestellten Frage „Wie beurteilen Sie den Vorschlag, den Ermessensspielraum der Städte und Gemeinden bei der Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu erweitern und damit die Einrichtung von Carsharingplätzen zu unterstützen?“ sowie zu der Frage „Haben Sie weitere Anmerkungen zum Gesetzentwurf?“ sind vier Beiträge eingegangen. Drei Beiträge stehen der Gesetzesänderung positiv gegenüber. Eine Stellungnahme ist kritisch. Gesetzgeberischen Änderungsbedarf aus den Beiträgen hat der Ausschuss nicht gesehen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 8. September 2022 ohne Änderung angenommen. Ich bitte um Zustimmung.

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht? Herr Abgeordneter Bergner, bitte, Sie haben das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich mache es kurz mit Blick auf die Zeit, die wir bereits verbraucht haben. Aber ich möchte aus der kommunalpolitischen Praxis einen kleinen Hinweis geben. Oft passiert es, dass man in einem Stadtrat, in einem Gemeinderat denkt, jetzt etwas richtig Gutes beschlossen zu haben, etwas Gutes für den Bürger getan zu haben, für die Wirtschaft getan zu haben und dann kommt am Ende die Kommunalaufsicht und sagt, das hättest du aber nicht tun dürfen. Worauf wir dabei abstellen, ist die Problematik der Einnahmenbeschaffung der Kommunen. Deswegen geht es uns darum, mit diesem Entschließungsantrag klar und deutlich zu machen, dass genau das der Gesetzgeber nicht will, sondern dass der Gesetzgeber den Kommunen diese Freiheit geben will, eben diese Carsharinggeschichte zu ermöglichen. Deswegen unser Entschließungsantrag, wo wir Sie um Zustimmung bitten, mit dem Ziel, klar und deutlich zu machen, dass es der eindeutige Wunsch des Gesetzgebers ist, diese Möglichkeit für alle Kommunen aufzumachen, auch für die, die in der Haushaltskonsolidierung sind. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Rudy.

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Thomas Rudy AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer! Carsharing kann unter bestimmten Bedingungen eine Alternative zum eigenen Auto sein. Tatsächlich wächst der entsprechende Markt. Im Januar 2022 gab es deutschlandweit knapp 3,4 Millionen angezeigte Carsharing-Kunden, ein Zuwachs um 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im gleichen Zeitraum ist die deutschlandweit verfügbare Carsharing-Flotte um 15,2 Prozent auf insgesamt 30.200 Fahrzeuge gewachsen. Weiterhin gibt es rund 10.000 Fahrzeuge im offenen Carsharing, wo über Anbieter auch private Fahrzeuge angeboten werden. Wir reden also über einen Gesamtbestand von rund 40.000 Fahrzeugen. In Anbetracht der zum gleichen Zeitpunkt insgesamt 48,25 Millionen zugelassenen Pkw in Deutschland erkennt man, wie verschwindend klein der Carsharing-Markt ist. Carsharing-Fahrzeuge machen weniger als 0,1 Prozent der Pkw hierzulande aus. Individuelle Mobilität kann damit flächendeckend nicht sichergestellt werden. Selbst beispielsweise bei einer utopischen Verzehnfachung des Carsharing-Angebots würde nur knapp 1 Prozent der Fahrzeuge aus solchen Mietfahrzeugen bestehen. Auch muss gesehen werden, dass Carsharing vor allem ein Angebot für Städte und urbane Zentren ist, weil es sich nur dort einigermaßen wirtschaftlich betreiben lässt. Im ländlichen Bereich ist Carsharing wenig profitabel, und da ist es dann für die Bürger im ländlichen Raum auch kaum praktikabel, denn die Wege zum Carsharing-Stellplatz sind dort weit und die Sache ist damit im Alltag, insbesondere für Arbeitnehmer, nicht attraktiv. Für die meisten Menschen im ländlichen Raum führt mitunter auf längere Sicht kein Weg am eigenen Auto vorbei. Das bedeutet natürlich auch, dass die staatliche Förderung von Carsharing einmal mehr eine Förderung für und von Ballungszentren ist, während der ländliche Raum überwiegend außen vor bleiben muss. Für ein ländlich geprägtes Land wie Thüringen kann eine entsprechende Carsharing-Förderpolitik nur begrenzt sinnvoll sein. Die AfD wird sich vor dem Hintergrund bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Für die Fraktion der SPD erhält Herr Abgeordneter Liebscher das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer und Gäste auf der Tribüne! Manchmal sind es die kleinen Schritte, die uns vorwärtsbringen, so auch bei der heute zur erneuten Abstimmung stehenden Änderung des Thüringer Straßengesetzes. Es geht heute nicht um den Unterhalt oder den Ausbau der Straßen im Freistaat, nein, heute wollen wir die Werkzeuge der Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums erweitern. Der frei nutzbare öffentliche Raum in den Siedlungen steht bekanntermaßen zunehmend unter Druck. Immer mehr Mobilität muss auf gleichbleibender Fläche realisiert werden. Zugleich wandelt sich das Mobilitätsverhalten mit den Bedürfnissen der Menschen. Hier unterscheiden sich Land und Stadt deutlich. Eine in beiden Räumen immer stärker gefragte individuelle Fortbewegungsmethode ist das Teilen von Fahrzeugen. Im ländlichen Raum kann dies eine Alternative zur Anschaffung des zweiten oder des dritten Autos sein, in der Stadt reduziert das Carsharing die Nutzung des eigenen Pkws erheblich. Mittelfristig ersetzt das gemeinsame Nutzen von Autos vier bis teilweise sogar mehr als zehn private Fahrzeuge. Das verringert die für private Pkws benötigten Stellplätze im öffentlichen Raum, so das Bundesumweltamt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Anfang dieses Jahres nutzten bereits über 3 Millionen Menschen Carsharing-Angebote. Im Vergleich zu einem durchschnittlich privaten genutzten Pkw stößt die Nutzung eines Carsharing-Autos 16 Prozent weniger Kohlenstoffdioxid aus. So kann auch der Individualverkehr einen Beitrag für eine umweltverträglichere Fortbewegung sein. Nach einer umfänglichen Beratung im Verkehrsausschuss unter Hinzuziehung der Fachwelt und selbstverständlich auch der Gemeinde- und Städtevertreter können wir heute eine abgerundete und funktionelle Modernisierung des Straßengesetzes auf den Weg bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen den Kommunen mit der vorliegenden Gesetzesänderung die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, wie sie Carsharing-Angebote auf öffentlichen Stellplätzen unterstützen können. Zu guter Letzt möchte ich noch den Kostenaspekt benennen. Carsharing kann das Mobilitäts-Portemonnaie der Menschen deutlich entlasten. Fährt man das eigene private Fahrzeug weniger als 10.000 Kilometer im Jahr, kann sich ein Umstieg lohnen. Wer beispielsweise 5.000 Kilometer im Jahr zurücklegt, spart mit Carsharing gegenüber dem eigenen Auto zwischen 900 und 1.500 Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mobilitätswende muss Lösungen für die Bedürfnisse der Menschen finden – sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum. Wir als SPD-Fraktion unterstützen die vorgelegte Gesetzesänderung und werben für die Unterstützung durch das Hohe Haus. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es bereits mehrfach auch hier in diesem Rund gesagt, die Freien Demokraten stehen Carsharing sehr offen gegenüber als einem Teil einer vielfältigen Mobilität – auch in unserem Land. Insofern finden wir auch, dass es richtig ist, die Möglichkeiten des Straßengesetzes – was Sondernutzung anbelangt – zu öffnen, aber wir haben an verschiedenen Stellen Bedenken gehabt, die auch nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Das ist einmal die Ungleichbehandlung, was Sondernutzung insgesamt anbelangt, wenn wir etwa daran denken, wie Gastronomen oder auch Händler behandelt werden, die den Gehweg oder den Platz vor ihrem Geschäft nutzen wollen, dann ist es eine Ungleichbehandlung in der Sondernutzung und dort geht es immerhin auch um ein wichtiges Ziel, nämlich die Belebung der Innenstädte. Der andere Punkt, den habe ich gerade schon angesprochen: Wir müssen auch den Kommunen bei der Umsetzung dieser Gesetzesänderung unter die Arme greifen. Nehmen wir eine Stadt, die in der Haushaltskonsolidierung ist. Die ist natürlich nach Thüringer Kommunalordnung gehalten, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, und genau deswegen halten wir es für notwendig, eine Handreichung an die Kommunen, aber auch eine Handreichung an die Kommunalaufsichten zu geben, wie mit diesem Thema umzugehen ist. Denn es ist genau der Wille des Gesetzgebers, diese Sondernutzung zu vereinfachen und zu ermöglichen, und an der Stelle eben nicht sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, meine Damen und Herren. Deswegen werben wir sehr für unseren Entschließungsantrag, den wir hier mit ins Haus gegeben haben; schlicht und einfach, weil wir den Erfolg dieses Gesetzes wollen und nicht wollen, dass dann auf der Grundlage von § 54 ThürKO hinterher die Kommunalaufsicht kommt und sagt, das hättet ihr nicht tun dürfen. Und deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich zusammenfassend sagen: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, auch in der vorliegenden Form, da er im Prinzip richtig ist und Chancen bietet, alternative Mobilitätsformen zu fördern. Aber aus unserer Sicht ist eben auch die Ergänzung durch den Entschließungsantrag notwendig, um rechtliche Unsicherheiten auszuschließen, etwaige Fallstricke bereits im Vorfeld zu beseitigen und auch im Werdegang dieser Gesetzesänderung klar zu machen, was der Wille des Gesetzgebers war. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Wahl das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Frau Präsidentin, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch an die Gäste auf der Tribüne und die, die uns vor dem Livestream folgen. Heute beraten wir die Änderung zum Thüringer Straßengesetz in der zweiten Lesung. Es geht darum, den Kommunen die Etablierung und die Ausweitung von Carsharing-Angeboten zu erleichtern, denn im bisherigen Straßengesetz steht ein Passus, der von den Gemeinden und Städten erfordert, die Preisgestaltung am sogenannten marktgleichen Gegenwert zu orientieren. In der Praxis der letzten Jahre hat sich aber deutlich gezeigt, dass dieser Halbsatz „Erhebung von Gebühren“ die Sondernutzung des Carsharings unnötig verkompliziert hat. Wir wollen heute also mit dem Gesetzentwurf von Rot-RotGrün den Satz streichen. Damit wird im neuen Straßengesetz von den Kommunen lediglich verlangt, dass sie eine Gebühr erheben. Diese Regelung gibt den Kommunen daher größtmögliche Freiheit und mehr Rechtssicherheit. In der ersten Plenarberatung hatten wir bereits eine lebhafte Debatte zu diesem Gesetz und eigentlich wurden von allen Rednerinnen die vielen Vorteile des Carsharings betont. Dazu zählt, dass eben ein Carsharing-Auto im Schnitt rund zehn private Pkw zu ersetzen vermag und damit den in vielen Städten existierenden Parkdruck entscheidend lindern kann. Autos stehen im Schnitt statistisch gesehen durchschnittlich 23 Stunden pro Tag ungenutzt herum. Teilt man sich diese Autos, steigt damit dann eben auch deren Auslastung. Und ganz klar ist, dass Carsharing eben auch eine Topergänzung für ÖPNV-Nutzerinnen ist, die sonst täglich mit Bus und Bahn unterwegs sind, aber eben doch ab und zu auch mal was transportieren müssen und dafür dann das Carsharing-Auto nutzen können. In dieser ersten Plenarberatung bezog sich die einzige kleine Auseinandersetzung – muss man sagen – eigentlich nur darauf, ob die neue Regelung mit dem EU-Beihilferecht konform sei oder ob es hier gegebenenfalls noch eine Beachtung dieser beihilferechtlichen Regelungen benötigt. Bemerkenswert deutlich – muss man sagen – war da die Anhörung. Der Bundesverband CarSharing e. V. etwa teilte mit, dass überhaupt beihilferechtliche Bedenken zur damaligen Aufnahme der Regelung in das Gesetz führten. Das überrascht deswegen, weil das bereits zwei Jahre zuvor verabschiedete Carsharing-Gesetz des Bundes eine Prüfung der EU-Kommission durchlaufen hatte. Die Kommission hatte keine beihilferechtlichen Bedenken gegenüber § 5 Carsharing-Gesetz des Bundes, der ohne konkrete Vorschrift zur Höhe der Gebühren auskommt. Außerdem ist zu betonen, dass die festgelegte Sondernutzungsgebühr ja auch für alle Anbieterinnen dann gilt und damit auch aus diesem Grund die beihilferechtlichen Fragen eigentlich keine Rolle spielen. Die Kommunen erhalten also mit dem neuen Passus lediglich mehr Spielraum. Im Vergleich zu anderen Sondernutzungsgebühren, die ja alle Kommunen als eine wichtige Einnahme erheben, unterscheidet sich die für Carsharing-Stellplätze auch nicht besonders. Den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP halten wir auch aus diesem Grund tatsächlich für entbehrlich. Der Gemeinde- und Städtebund etwa hat in seiner Stellungnahme sehr deutlich gemacht, dass er in der neuen Regelung einen Gewinn für die Gemeinden sieht und keinerlei Bedenken hat. Dank dieser durchweg positiven Stellungnahmen verlief die Ausschussberatung auch entsprechend kurz und einfach, wenn man überhaupt von Beratung sprechen darf, denn die Ausschussvorsitzende Tasch hat den Tagesordnungspunkt damals eröffnet, festgestellt, dass die Zuschriften einhellig positiv ausfielen, es keine Bedenken und Verbesserungsbedarf am Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün gibt und ihn damit auch wieder geschlossen. In diesem Sinne können wir heute von breiter Zustimmung ausgehen und meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt ausdrücklich, dass die Gesetzesberatung so konstruktiv verlaufen ist, wir heute diese neue Regelung auf den Weg bringen und damit hoffentlich dafür sorgen, dass sich in den Kommunen das Carsharing weiter etablieren und ausbreiten kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Für die Fraktion der CDU erhält Herr Abgeordneter Malsch das Wort.

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Marcus Malsch CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, der vorliegende Gesetzentwurf wurde, wie sich vielleicht der eine oder andere erinnern kann, in meiner ersten Rede zur Einbringung etwas skeptisch gesehen, und zwar nicht skeptisch, ob Carsharing sinnvoll ist oder nicht – das würde mir auch nicht gut zu Gesicht stehen als Mitinitiator einer der ersten Carsharing-Projekte in Thüringen im ländlichen Raum, nämlich in Bad Liebenstein –, sondern uns ging es darum, skeptisch zu betrachten, ob es Nutzerkonflikte gibt, und zwar dahingehend – wie es auch im Regelungsbedürfnis des Gesetzentwurfs vorliegt –, ob marktgleicher Gegenwert bei Sondernutzungsgebühren im Carsharing-Bereich konträr zu denen steht, die auch von Sondernutzungsgebühren betroffen sind. Erfahrungsgemäß ist das im ländlichen Raum kein Problem, weil da ausreichend Platz ist und wenn eine Innovation kommt, findet man auch relativ schnell ohne entsprechende Sondernutzungsgebühren einen guten Konsens, weil da in der Regel die Gemeinden und die Betreiber zusammenarbeiten. Allerdings wird das in den verdichteten Räumen schwieriger. Meine Vorredner hatten das ja ausgeführt. Es geht jetzt tatsächlich nicht – wie zu Beginn der Begründung zum Gesetz ausgeführt – um Gemeinden, sondern es geht um die Kommunen, die einen stark verdichteten Raum haben, nämlich die Städte, wo der Parkraum schon eng ist. Uns war es wichtig, das auch noch mal zu beleuchten, gerade im Konflikt anderer Nutzer, zum Beispiel den Gastronomen, die für jedes rausgestellte Werbeschild, für jeden rausgestellten Stuhl oder für sonstige Aktivitäten im öffentlichen Raum Sondernutzungsgebühren zahlen müssen, für jeden Marktbetreiber etc. pp. Deswegen haben wir gesagt, wir geben das in den Ausschuss, wir machen eine Anhörung dazu. Wie auch von der Ausschussvorsitzenden ausgeführt worden ist, sind unsere Bedenken da nicht bestätigt worden, und von daher stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Allerdings müssen wir auch – und das ist, glaube ich, auch unsere Pflicht – erkennen, dass manchmal – so gut, wie wir das hier meinen – dann immer noch im Nachhinein Bedenken geäußert werden und dann gegebenenfalls auch gerade die Bescheide angegriffen werden, die von den Kommunen letztendlich herausgegeben werden. Somit werden wir den entsprechenden Entschließungsantrag der FDP unterstützen. Das tut uns, glaube ich, nicht weh, denn Rechtssicherheit gehört nun mal zu jedem Gesetz dazu. Und wenn wir da die entsprechenden Behörden mit bedienen können, damit die Kommunen auch die Möglichkeit haben, (Beifall Abg. Gröning, Gruppe der BfTh) auf einer rechtssicheren Basis zu arbeiten, dann sollte uns das hier nicht wehtun. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Dr. Lukin das Wort.

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Gudrun Lukin Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir behandeln heute erneut den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes. Wir hatten schon vielfach hier gehört: Carsharing hat gerade in den letzten Jahren einen Beitrag zur Verbesserung der individuellen Mobilität und zur Verzahnung von Angeboten des ÖPNV geleistet. So ist zum Beispiel das VMT-Abo mit Carsharing gekoppelt oder auch das VMT-Semesterticket. Gleichzeitig hat es zur Verkehrsentlastung in den Kommunen beigetragen. Ein Carsharing-Fahrzeug kann im regen Nutzungsfall circa 10 bis 20 private Pkw ersetzen und trägt so in vielen Punkten auch dem sich ändernden Nutzerverhalten Rechnung. So ist schon eine Reihe von elektrisch fahrenden Pkw mit im Angebot. Ich will auf eine Umfrage Bezug nehmen: 32 Prozent der Nutzer fahren öfter Fahrrad, 70 Prozent seltener Auto – soweit es machbar ist – und 40 Prozent nutzen öfter Bus und Bahn. Nur punktuell – aus Zeitgründen – möchte ich auf einige Vorzüge für Nutzer eingehen: Es gibt keine Anschaffungskosten, eine effiziente Nutzung ist möglich, kein Aufwand mit Reparatur und Wartung und es sind verschiedene Fahrzeuge im Angebot. Nicht unerwähnt bleiben sollen die Nachteile: Es ist kein Fahrzeug für Berufspendler, der Nutzer ist nicht völlig unabhängig bei der Bereitstellung des Fahrzeugs und es gibt noch zu wenig Angebote im ländlichen Raum. Deswegen wäre es gut, wenn die Kommunen in Bezug auf den Nutzen von Carsharing bei der Verkehrsentlastung auch Daten sammeln würden und wir uns damit auch weiterhin beschäftigen. Eine wesentliche Voraussetzung für den Einsatz von Carsharing-Fahrzeugen sind ohne Zweifel optimale Standorte für die zu nutzenden Pkw. Dazu braucht es entsprechende Regelungen und der Bund hat schon 2017 mit dem Carsharing-Gesetz eine umfassende Regelung in seinem zugeordneten Nutzungsgebiet ermöglicht. Am 04.02.2019 beschloss auch der Landtag ein entsprechendes Gesetz und damit wurden die Voraussetzungen und das Verfahren zur Rechtssicherheit bei der Vergabe von Plätzen für stationsbasiertes Carsharing im Freistaat geregelt. Aber schon damals gab es die Hinweise und auch die Kritik an einer schwer umsetzbaren Handhabung der Gebührenregelung, ich zitiere: Sie soll mindestens dem marktüblichen Gegenwert des zur Verfügung gestellten öffentlichen Parkraums entsprechen. Dieser Halbsatz wird nun mit dem vorliegenden Gesetz gestrichen. Damit wird sowohl dem Anliegen der Kommunen, der Carsharing-Anbieter, aber auch dem Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes sowie der Angehörten im Verfahren entsprochen. Eventuelle beihilferechtliche Bedenken, die zum Beispiel von der FDP geäußert wurden – Frau Wahl ist schon darauf eingegangen –, sind mit dem Prüfverfahren der EU bei Vorlage des Carsharing-Gesetzes des Bundes schon ausgeräumt worden. Ich möchte aber trotzdem noch mal Bezug nehmen auf die Ausführung von Herrn Bergner bei der Einbringung des Gesetzentwurfs am 05.05.2022. Er befürchtete – ich zitiere – „eine einseitige politische Bevorzugung gegenüber anderen Sondernutzungen“. Die kann ich nicht erkennen. Die Kommune ist in der Lage, auch für Außengastronomie – in Coronazeiten ist es zum Beispiel in unserer Kommune in Jena vielfach passiert – die Gebühren zu senken und auch eigene Regelungen zu treffen. Auch die von ihm erwähnten E-Scooter, die sind den Fahrrädern gleichgestellt und für die braucht man im Free Floating überhaupt keine Gebühr zu bezahlen, wenn sie im öffentlichen Raum mitunter zum Ärger der Fußgänger und Rollstuhlfahrer abgestellt werden. Nur bei stationsbasiertem Parken sind überhaupt Gebühren zu entrichten. Warum die AfD eine Förderung von Carsharing damit erkennen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Kommunen können selber – und sie sind auch verpflichtet – eine Gebühr erheben und das tun sie auch. Den Entschließungsantrag würden wir als überflüssig ablehnen. Die Kommunen bundesweit zeigen in der Anwendung bei Carsharing-Vorhaben, dass sie durchaus in der Lage sind, diese Reglungen zu treffen. Im Gegenteil, der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wird als Erleichterung, Flexibilisierung und unbürokratische Grundlage für eigenes Ermessen begrüßt. Auch vonseiten des Gemeinde- und Städtebundes gab es keinerlei Kritik an dem Vorhaben. Deshalb würden wir ihn – ja, er nützt nichts, schadet nicht – nicht unterstützen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Die Landesregierung verzichtet auf einen weiteren Redebeitrag hierzu. Dann rufe ich zur Abstimmung auf. Zunächst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5375 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der Gruppe der Bürger für Thüringen. (Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Stopp!) Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Ja, jetzt habe ich das verstanden, den Ruf. Also Teile der Gruppe der Bürger für Thüringen sind in der Stimmenthaltung und die AfD-Fraktion enthält sich der Stimme. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen. Wir kommen zur Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Erhoben haben sich die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und zwei Abgeordnete der Gruppe der Bürger für Thüringen. Ich bitte die Gegenstimmen, sich von den Plätzen zu erheben. Es steht niemand. Dann bitte ich, sich für die Stimmenthaltungen von den Plätzen zu erheben. Das sind zwei Abgeordnete aus der Gruppe der Bürger für Thüringen und die AfD-Fraktion. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung beschlossen. Ich rufe die Abstimmung zum Entschließungsantrag auf. Eine Ausschussüberweisung war nicht beantragt. Damit stimmen wir über den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6358 ab. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer ist gegen den Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Es gibt eine Mehrheit gegen den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6358. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25, schließe zuvor natürlich den Tagesordnungspunkt 1, in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6595 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6650 ZWEITE BERATUNG Antrag der Fraktion der CDU hier: Nummer I und III - Drucksache 7/3391 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6610 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Vogtschmidt aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 25 a. Bitte, Sie haben das Wort.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream! Ich darf für den gesamten Innenausschuss sprechen, wenn ich sage, dass wir hocherfreut sind, heute den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nach tiefgründiger Debatte im Ausschuss nun in der zweiten Beratung in das Plenum einzubringen. Hauptgrund für die Gesetzesänderung war die tanpassung der Beschäftigung der Rettungsas Fris ­ sistentinnen und ‑ assistenten im Einsatzbereich, welche in Thüringen nach aktuellem Stand bis einschließlich 31.12.2022 befristet auf den in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeugen und in den zentralen Leitstellen eingesetzt werden dürfen, da der Landtag im Frühjahr 2014 in § 34 Abs. 3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes eine solche Frist im Zuge der bundesweiten Einführung des neuen Berufsbildes der Notfallsanitäterinnen und ‑ sanitäter beschlossen hat. Nach der letzten Gesetzesnovelle in Thüringen wurde vom Bundesgesetzgeber eine Fristverlängerung auf den 31.12.2023 vorgenommen, um noch weiteren Rettungsassistentinnen und assistenten ‑ die Möglichkeit zu geben, sich als Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nachqualifizieren zu lassen. Und auch als Land Thüringen möchten wir natürlich als die Einbringenden diese Fristverlängerung vornehmen, weshalb der vorliegende Gesetzentwurf sowohl die Übergangsbestimmungen vollzieht als auch diese auf die Transportführerinnen und ‑ führer der Rettungstransportwagen beschränkt, um den bisherigen Rettungsassistentinnen und ‑ assistenten in den anderen Tätigkeitsbereichen, in denen eine Notfallsanitäterinnen- und ‑ sanitäterqualifikation nicht zwingend erforderlich ist, insbesondere für Tätigkeiten in den zentralen Leitstellen eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Der von den Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 27. April 2022 eingereichte Gesetzentwurf wurde am 5. Mai 2022 in der ersten Beratung im Plenum behandelt. Die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde abgelehnt und der Antrag demnach nur an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen, weshalb wir federführend an der Beratung beteiligt waren. Dort wurde am 02.06.2022 die schriftliche Anhörung beschlossen und erfolgreich durchgeführt. Die Mehrheit der Anzuhörenden begrüßte die vorgeschlagene Fristverlängerung. Nach einer inhaltlich tiefgreifenden Auswertung der Anhörung und dem fachlichen Einbezug der Praxismeinungen wurden im Innenausschuss Änderungsanträge hinsichtlich der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für Rettungsassistentinnen und ‑ assistenten zum Gesetzentwurf eingereicht. Der erste Änderungsantrag in der Vorlage 7/4208 der Koalitionsfraktionen wurde in der Sitzung am 3. November 2022 zurückgezogen und der Änderungsantrag in der Vorlage 7/4419 der CDU schließlich mit weiteren in der Sitzung verabredeten Anpassungen bestätigt. In der Sitzung des Innenund Kommunalausschusses am 03.11.2022, also letzte Woche, wurde die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses gefasst, die nun ebenso beinhaltet, dass einer von mindestens von zwei Leitstellendisponentinnen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter“ haben muss und dass bei der bodengebundenen Notfallrettung als Fahrende mindestens eine Rettungssanitäterin/ein Rettungssanitäter oder eine Rettungsassistentin/ein Rettungsassistent und zur Patientenbetreuung mindestens eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter einzusetzen sind. Außerdem ist nun beinhaltet, dass für die Patientenrettung in der Luft ausschließlich Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen neben den Notärztinnen und Notärzten infrage kommen und dass übergangsweise bis zum 31.12.2023 anstelle des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin in den Leitstellen und bei der bodengebundenen Notfallrettung auch Rettungsassistentinnen und ‑ assistenten zum Einsatz kommen können. Ebenso wird die Landesregierung nunmehr aufgefordert, den für das Rettungswesen zuständigen Ausschuss bis Herbst 2023 über den in der Luftrettung und in den Leitstellen bis dahin erreichten Qualifizierungs- und Personalstand zu informieren. Nach den vorgenommenen Änderungen wurden letzte Woche Donnerstag erneut die kommunalen Spitzenverbände kurzfristig zu der nun vorliegenden Beschlussempfehlung um eine Stellungnahme bis zum 9. November gebeten. Der Gemeindeund Städtebund sah sich leider in dieser Frist außerstande, eine Bewertung abzugeben. Aber der Thüringische Landkreistag und die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Thüringen haben sich kurzfristig zur Sache äußern können. Dafür herzlichen Dank schon mal von unserer Seite. Beide sprachen sich ausschließlich für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auf den Notarzteinsatzfahrzeugen aus, auch ohne Übergangsregelung. Andere Anzuhörende wie etwa die Landesverbände der Krankenkassen in Thüringen hatten in der Anhörung jedoch für einen solchen Übergang noch geworben. Um rechtzeitig vor Ablauf der Frist am Jahresende eine Anpassung gesetzlich wirksam werden zu lassen, hat sich der Innen- und Kommunalausschuss darauf verständigt, den Antrag im laufenden Novemberplenum in der zweiten Beratung einzubringen und den Vorgang abzuschließen. Der Ausschuss bittet für den vorliegenden Gesetzentwurf um Zustimmung. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Birgit Pommer

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Walk aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung zu dem Antrag zum Tagesordnungspunkt 25 b. – Ich kann ihn nicht sehen. Herr Bühl, zur Berichterstattung ist der Abgeordnete Walk gerade aufgerufen worden. Vorhin war er noch da. Ich unterbreche ganz kurz an der Stelle und wir rufen Herrn Walk herbei. Damit eröffne ich die Sitzung wieder und der Vorsitzende des Innen- und Kommunalausschusses erhält das Wort zur Berichterstattung für den Tagesordnungspunkt 25 b. Bitte.

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Sascha Bilay Die Linke

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Abwesenheit des Berichterstatters Herrn Walk von der CDU-Fraktion übernehme ich ganz gern die Berichterstattung des Innen- und Kommunalausschusses zu dieser Angelegenheit. Es ist ein Antrag der CDU-Fraktion, den wir sehr intensiv im Zusammenhang mit dem Rettungsdienstgesetz im Ausschuss beraten haben. In mehreren Sitzungen haben dazu entsprechende Beratungen stattgefunden. Es gab – ich darf das durchaus sagen – zwischen der antragstellenden Fraktion und den weiteren Mitgliedern des Ausschusses sehr intensive Gespräche in dieser Sache. Am Ende wurden mehrere Änderungsinitiativen in den Ausschuss eingebracht, weil offensichtlich die Vorlage der CDU-Fraktion nicht zustimmungsfähig gewesen ist, (Beifall DIE LINKE) durchaus auch fachliche Mängel enthalten hat. Das konnten wir aber in der gemeinsamen Beratung glattziehen, sodass am Ende eine gemeinsame Verständigung zwischen der CDU-Fraktion und auch den Fraktionen von Rot-Rot-Grün hergestellt werden konnte. Deswegen gibt es eine entsprechende gemeinsame Initiative, sodass auch heute das Plenum diesem Antrag zustimmen kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, auch für Ihr schnelles Reagieren. Sehr geehrte Damen und Herren, damit kann ich die Aussprache eröffnen. Das Wort erhält zunächst für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Czuppon. (Unruhe DIE LINKE)

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Torsten Czuppon AfD

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, liebe Zuschauer auf der Tribüne, kurz möchte ich auf den Gesetzentwurf von R2G eingehen. Durch die Änderung von drei Paragrafen des Rettungsdienstgesetzes wollen Sie in allerletzter Sekunde den Thüringer Rettungsdienst am Laufen halten. Sie haben den absehbaren Entwicklungen nicht entgegengewirkt und die erforderlichen Weichenstellungen schlichtweg verschlafen. Der Bericht des Ministers an den Innen- und Kommunalausschuss hat bereits den mit der Änderung des Notfallsanitätergesetzes im Jahr 2019 für Thüringen bestehenden Nachqualifizierungsbedarf der Rettungsassistenten eindrucksvoll aufgezeigt. Ihr Ansatz kurz vor Toresschluss, die Tätigkeitsvoraussetzungen für spezielle Funktionen im Thüringer Rettungsdienst aufzuweichen, bedeutet, die Qualitätsstandards im Rettungswesen abzusenken. Ich glaube nicht, dass die Mitarbeiter des Thüringer Rettungswesens dies als Wertschätzung empfinden. (Beifall AfD) Denn die die Landesregierung tragenden Fraktionen verbessern damit nicht die Situation im Thüringer Rettungswesen, sondern passen das Gesetz an die von Ihnen verschuldeten katastrophalen Bedingungen beim Personal im Thüringer Rettungswesen an. Wäre es nicht besser gewesen, die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten und die 410 Euro für die Ergänzungsprüfung als Land zu finanzieren? Dann wäre dem Land geholfen gewesen und die Rettungsassistenten hätten hierdurch auch eine bleibende Wertschätzung ihrer oftmals überlebenswichtigen Aufgabe erfahren. Schließlich gilt hier: Klasse vor Masse. Denn Qualität beginnt beim Menschen, nicht bei Statistiken. Das hat die Landesregierung leider bis heute nicht verstanden. Ihr Gesetzentwurf beinhaltet nur das absolut Nötigste und verdient deshalb maximal die Enthaltung meiner Fraktion. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Das Wort erhält für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Marx.

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Dorothea Marx SPD

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst gleich mal zu Herrn Czuppon: Wir haben hier nichts verschlafen als Landesgesetzgeber, weil, die Verlängerung der Nachqualifizierungsfrist konnte nur der Bundesgesetzgeber vollziehen. Das hat er dann gemacht, deswegen müssen wir jetzt unser Gesetz nachschärfen, nicht, weil wir etwas verschlafen haben, wir hätten allein hier die Frist vorher nicht verlängern können. „Der Rettungsdienst kann im Extremfall, gerade wenn es um Herzkreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkte und Schlaganfälle geht, über den Grad der Behinderung, über Pflegebedürftigkeit sowie über Leben und Tod entscheiden.“ Das ist ein Wortzitat aus der Zuschrift des Landesseniorenrats. Wir wissen es eigentlich auch alle selbst. Beim Rettungsdienst handelt es sich um einen der unverzichtbarsten tagtäglichen Einsätze für unsere Gemeinschaft überhaupt. Es geht um berufsmäßig und ehrenamtlich gelebte Lebensrettung und Solidarität, aber eben auch um die Abwendung schwerster Folgen von krisenhaften Spontanerkrankungen. So wichtig die symbolische Würdigung auch ist, ich möchte aber auch direkt Außenstehenden transparent machen, was wir jetzt als Thüringer Landtag hier mit dem beratenen Gesetz in diesem Gefüge ändern. Ich habe die berufliche Seite kurz angesprochen. Wir reden über Folgeänderungen aus der deutschlandweiten Weiterentwicklung der Berufe im Rettungsdienstwesen, was auch schon in der Berichterstattung der Kollegin Vogtschmidt gesagt wurde. Worum geht es konkret? Der Bund hat 2013 ein neues Berufsbild eingeführt, nämlich das Berufsbild des Notfallsanitäters, der den Beruf des Rettungsassistenten ablöst. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die medizinischen Anforderungen an das Personal über Zeit gestiegen sind, aber eben auch die technischen Möglichkeiten, schon im Rettungstransport selbst Hilfemaßnahmen anzufangen oder vorzunehmen. Es lohnt sich deshalb, sich noch mal wirklich den qualitativen Unterschied in der Ausbildung beider Berufe zu vergegenwärtigen. Der Notfallsanitäter wird in drei Jahren ausgebildet, der bisherige Beruf des Rettungsassistenten war in zwei Jahren Ausbildungszeit zu erlangen. Bei der Einführung des Rettungsassistentenberufs Ende der 1980er-Jahre war der Bund damals auch davon ausgegangen, dass der gegenüber dem Rettungssanitäter mehr qualifizierte Rettungsassistent gleichwohl, so hieß es damals im Gesetz, mit der eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde überfordert wäre. Der dürfte also nicht selbst medizinisch invasivere Maßnahmen verrichten. Die Notfallsanitäter dürfen hingegen nun heute unter den gesetzlichen Kriterien der individuellen Befähigung und Erfordernisse ausdrücklich solche heilkundlichen Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen. Das steht in § 2a des Notfallsanitätergesetzes. Rettungsassistenten könnten sich nunmehr bis zum 31. Dezember 2023 zu Notfallsanitätern nachqualifizieren lassen. Das ist die erste wichtige Änderung, die wir hier heute beschließen können und müssen, weil ansonsten die Frist landesgesetzlich zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen wäre – ich habe es bereits gesagt, nur deswegen, weil das die alte Frist im Bundesgesetz gewesen ist. Darüber hinaus haben wir uns noch der Frage zugewandt, die jeweiligen Einsatzbereiche der verschieden qualifizierten Personen im Thüringer Rettungsdienst zu regeln. Für uns gilt und galt dabei die Maßgabe: In diesem sensiblen Bereich braucht es im besonderen Maße ganz verlässliche und konkret ausführbare Regeln, die dann auch praktikabel sind. Da haben wir zum Beispiel die neue Regelung zur Besetzung der Leitstellen. Einerseits sind heute erhöhte Anforderungen an die Entscheidungsfindung durch die Disponenten festzustellen, also wen muss ich hinschicken. Andererseits haben wir durchaus noch einen Mangel an Notfallsanitätern, denn wir sind ja noch in der Aus- und Fortbildung, die in der Funktion als Leitstellendisponenten dann ja auch wieder nicht gleichzeitig im Rettungswagen unterwegs sein könnten und bis zum Eintreffen des Arztes ersatzweise helfen sollen. Deswegen haben wir uns für eine abgewogene Lösung entschieden. Ab 2024 sind die Leitstellen stets mit zumindest einem Notfallsanitäter oder einer Notfallsanitäterin mit zu besetzen. Die Personalentwicklung haben wir vorher aber genau im Blick zu behalten und verankern das auch gesetzlich. Es ist schon gesagt worden und ich möchte das aber auch noch einmal betonen, dass es sehr wichtig ist, dass gerade im Rettungsdienstgesetz das Motto „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu gelten hat. In diesem Gesetzgebungsverfahren haben wir als Fraktion rechtzeitig etwa von den Hilfsorganisationen Hinweise bekommen, dass von einer Änderung unabsichtlich auch die Besatzung der Notarzteinsatzfahrzeuge erfasst sein könnte. Unser Dank gilt ausdrücklich auch den vielen Hinweisen aus dem Rettungswesen. Unser Appell von RotRot-Grün richtet sich hier im Landtag an uns alle: Folgenschwere Maßnahmen zum Rettungsdienstbereich, etwa auch Bereich Telemedizin – das hatten wir mal mit angesprochen, die brauchen wir natürlich auch –, sind in ausreichender Zeit und im vernünftigen Austausch mit den Experten abzuwägen. Es ist auch noch einmal ganz wichtig, zu sagen, beim Rettungswesen handelt es sich um eine Tätigkeit im eigenen Wirkungskreis, eben auch der kommunalen Träger. Deswegen können wir hier nicht als Land einfach von oben herab irgendetwas verordnen. Da finden auch Abstimmungsgespräche statt. Das nächste große Gespräch ist am 30.11.2022 geplant und da haben wir natürlich die Expertise und auch die Bedarfe, die dann von den Leuten vor Ort eingebracht werden und von den ganzen Hilfsorganisationen, die damit engagiert sind, dann entsprechend zu berücksichtigen. Dann kommen wir als demokratische Fraktionen noch besser zu den sachgerechten Lösungen, die unsere Thüringer Einsatzkräfte wirklich auch verdienen. Vielleicht noch ein Wort direkt an die Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen, die sich jetzt zu dieser Ausbildung schon aufgemacht haben oder noch aufmachen werden. Wir haben schon bemerkt, dass von ihrer künftigen Ausbildung her oder der, die sie schon durchlaufen haben, sie jetzt quasi sogar schon noch mehr können, als Befugnisse festgelegt sind im neuen Rettungsdienstgesetz. Da müssen wir dann, denke ich, auch noch einmal gemeinsam mit den Verbänden darüber nachdenken, ob wir vielleicht die Befugnisse noch weiter erweitern könnten, wenn das erforderlich sein sollte und auch von den Organisationen für vertretbar gehalten worden ist. Das Letzte, was wir dann gemeinsam noch geeint haben im parlamentarischen Verfahren, in vielen Gesprächen, auch mit der CDU-Fraktion, ist dann auch noch der Antrag der CDU-Fraktion, der nicht nur eine Evaluierung vorsieht, sondern weitere Bereiche anspricht, die wir regeln sollten. Natürlich ist das alles wichtig, aber wie gesagt, das können wir auch nicht über die kommunale Ebene und sollten es auch nicht tun. Vieles läuft auch schon. Nach Information der AOK werden zum Beispiel in den Rettungswagen und Krankentransportfahrzeugen künftig elektrohydraulische Krankentragen eingesetzt. Das ist ein ganz praktisches Problem, das wir haben, dass zunehmend schwergewichtigere Patientinnen und Patienten zu transportieren sind, was dann im Einzelfall Probleme bereitet. Ich bedanke mich im Namen der Koalitionsfraktionen auch noch mal ausdrücklich bei allen Institutionen und Verbänden, die an der Anhörung mitgewirkt haben, die unseren Antrag ausreichend qualifiziert haben, und auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, dass wir hier zu einer, denke ich, sehr guten, sachgerechten Einigung gekommen sind. Wie gesagt, wir werden uns im nächsten Plenum noch mal damit beschäftigen, was vielleicht noch mehr passieren kann und sollte, und werden dabei aber immer – ich wiederhole es noch mal – eine klare Absprache und Beteiligung der Rettungsorganisationen und der kommunalen Träger brauchen und einbeziehen, bevor wir dann weitere, hoffentlich kluge Entscheidungen treffen können. Das, was wir heute hier zur Abstimmung stellen, ist das, was wir jetzt nicht nur wegen ansonsten ablaufender Frist zur Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern dringend brauchten, sondern sind auch wichtige Zuordnungen im Rettungsbereich, die einen erheblichen Fortschritt darstellen. Deswegen freue ich mich auf eine möglichst breite Zustimmung in diesem Haus. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Zippel das Wort.

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Christoph Zippel CDU

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, man hat in diesen ganzen Beiträgen schon gemerkt und kann festhalten – und das kann ich als jemand sagen, der die Diskussion hier in den letzten Monaten und Jahren verfolgt hat und sich auch schon seit, ich habe es mal kurz überschlagen, über 20 Jahren mit dem Thema beschäftigt –, dass wir im Bereich des Rettungsdienstes in einer Zeit des Wandels sind. Es hat sich viel getan, nicht nur in den letzten Monaten, sondern auch schon im längeren Prozess. Ich muss sagen: Die gesamten Anträge und auch Gesetze, die wir diskutieren – die Änderung des Rettungsdienstgesetzes –, zeigen doch, dass sich Berufsbilder und auch Ansprüche geändert haben. Unter diesen Maßgaben müssen wir all das verstehen, was unter diesem Tagesordnungspunkt diskutiert wird. So will ich zunächst einmal auf den vorliegenden Antrag unserer Fraktion eingehen. Der hat einen langen Weg hinter sich. Er war ursprünglich das Ergebnis eines Fraktionsforums mit zahlreichen Beteiligten des Thüringer Rettungswesens. Das war ein Forum, das ich noch sehr positiv in Erinnerung habe, weil uns dort viele verschiedene Probleme aufgezeigt wurden. Es gab eine gute Sammlung von Problemen, zu denen dort von uns eingefordert wurde: Fasst die an, löst die für uns, damit wir im Bereich des Rettungsdienstes wieder zukunftsfähig sind. Deswegen war das Ziel unseres Antrags, qualitativ hochwertige Notfallversorgung mit gleichmäßig kurzen arztfreien Intervallen in Stadt und Land zu schaffen. Und die Behandlungsqualität im Rettungsmittel sollte erhöht werden. Uns war immer klar, dass man das nicht losgelöst von der grundsätzlichen Versorgungssituation in Thüringen diskutieren kann. Deswegen ist auch wichtig, dass wir diese Prozesse aktuell parallel zum Thema „Krankenhausplanung“ laufen haben, das war auch in der Diskussion immer ein wichtiger Punkt. Diesen Antrag haben wir im Mai 2021 eingebracht. Man muss sagen: Nach wirklich hartem Ringen mit den rot-rot-grünen Fraktionen sind wir letztendlich – denke ich – zu einem guten Ergebnis gekommen. Ich will kurz aufzählen, was wir jetzt konkret erreichen konnten: So wird es eine höhere Behandlungsqualität in den Rettungswagen geben und eine verbindliche Regelung der Ausbildung von Rettungssanitätern, auch mit Blick auf Ausbildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern. Patienten sollen zukünftig nicht mehr ins nächstgelegene, sondern ins nächstgeeignete Krankenhaus gebracht werden. Auch das wird die Behandlungsqualität deutlich erhöhen. Zudem soll es eine 24/7Abdeckung – also 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche – für sogenannte Schwerlastrettungswagen geben, also Rettungswagen zum Transport besonders übergewichtiger Menschen. Wichtig war uns auch eine stärkere Unterstützung des Landes für die Kommunen, damit diese in die Lage versetzt werden, die Hilfsfristen vor Ort auch einzuhalten – eine Problematik, die immer wieder aufploppt, dass wir in einem ländlich geprägten Freistaat das Problem haben, dass wir die Hilfsfristen nicht immer in allen Regionen Thüringens halten können. Dabei sollen die Kommunen unterstützt werden. Ein weiterer Punkt soll auch bei steigenden Infektionszahlen das ausreichende Angebot von Fort- und Weiterbildungen sein. Das muss weiterhin gewährleistet sein, auch wenn pandemische Situationen, in welcher Form und Art auch immer, wieder auftauchen. Es war uns ein wichtiges Anliegen, das zusammen mit den Rettungsdiensten und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Zudem sollen im Rettungsdienst ein landesweit einheitliches digitales Einsatzdatenerfassungssystem und eine Dokumentation eingeführt werden. Und – das ist mir besonders wichtig – es soll ein Konzept für den Transport von Früh- und Neugeborenen erstellt werden, etwas, was schon lange überfällig ist. Wir haben zu diesem Tagesordnungspunkt auch noch einen Gesetzesentwurf der regierungstragenden Fraktionen vorliegen. Damit wird die Möglichkeit, Rettungsassistenten in Thüringen gleichwertig mit Notfallsanitätern einzusetzen, um ein Jahr verlängert, also bis 2023. Ich will durchaus an dieser Stelle noch mal betonen, dass wir es uns nicht leicht gemacht haben, diese Frist noch einmal zu ändern. Das hat nichts damit zu tun, dass hier irgendwelche Gesetze angepasst werden, weil irgendwelche Probleme nicht anderweitig gelöst werden konnten. Es gab einfach aus dem Bereich des Rettungsdienstes den Wunsch, hier noch einmal gegenzusteuern, weil die Coronapandemie im Bereich der Ausbildung der Notfallsanitäter zu Schwierigkeiten geführt hat. Diesen Flaschenhals bei der Notfallsanitäterausbildung haben wir leider schon seit vielen Jahren beobachtet. Es gab aber eben auch Vertreter, die gesagt haben: „Nein, lasst jetzt diese Frist so, wie sie ist. Wir wollen diesen Flaschenhals ganz bewusst als Druckmittel, um auch noch die letzten verbliebenen Kolleginnen und Kollegen, die sich noch nicht qualifiziert haben, in diesen Weg hineinzubringen.“ Deswegen ist es, denke ich, ein guter Kompromiss, zu sagen, wir machen das noch für ein Jahr. Damit sind, denke ich, doch soweit alle Bedürfnisse erfüllt. Die einen, die gesagt haben, wir brauchen das, sonst können wir unseren Dienst nicht absichern, haben die Möglichkeit, bis Ende 2023 hier noch die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, und die anderen, die gesagt haben, nein, dieses Berufsbild des Notfallsanitäters soll endlich konsequent eingeführt und durchgesetzt werden, auch die werden sicherlich mit diesem einen Jahr Verlängerung leben können, zumal für Ende 2023 deutlich absehbar ist, dass der Notfallsanitäter dann unwiderruflich der eine und große wichtige Standard sein wird. Wir haben das Gesetz mit unserem Änderungsantrag fortentwickelt, von dem ich gesprochen habe. Es ist jetzt ein Kompromiss zwischen einerseits den Trägern der Rettungsdienste, denen das Personal, wie ich gesagt habe, fehlt, und andererseits dem Personal, welches ein höheres Ausbildungsniveau und eine Nachqualifizierung der verbliebenen Rettungsassistenten fordert. Ich denke, mit diesem Paket, Antrag und Gesetzesentwurf, können wir den Rettungsdienst in Thüringen ein gutes Stück voranbringen. Ich werbe um die Zustimmung zu beiden Punkten, inklusive der Änderungsanträge. Ich will an dieser Stelle auch noch einen kleinen Ausblick geben. Wir werden als CDU-Fraktion ein Telenotarzt-Konzept einbringen, um Telenotärzte in Thüringen rechtssicher zu ermöglichen, ein Punkt, der auch schon bei der Überarbeitung des Antrags und dem Ringen um die Änderungen zum Rettungsdienstgesetz auf dem Tisch lag, wo es aber die Erkenntnis gab, dass hier noch einige Dinge vorbereitet werden müssen und es hier noch einige rechtssichere Formulierungen braucht. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Hört, hört!) Wir wollen hier nichts überstürzen. Ich habe mich überzeugen lassen. Wenn wir eine Mehrheit im Landtag haben wollen, muss man natürlich auch diesen Weg so mitbeschreiten. Dadurch, dass hier das Interesse besteht, das rechtssicher zu gestalten und die Versorgungssicherheit zu ermöglichen, macht es keinen Sinn, sich hier zu verkämpfen. Deswegen will ich es hier an der Stelle aber schon mal ankündigen, weil das uns als CDU-Fraktion ein besonders wichtiges Thema ist, das uns sehr am Herzen liegt. (Beifall CDU) Herzlichen Dank. Ich denke, der Applaus sollte noch viel umfangreicher sein, wenn das Gesetz dann wirklich vorliegt. Das wird sicherlich ein Gesetz sein, das die Versorgungsqualität in Thüringen deutlich nach oben heben wird. Das soll es in aller Kürze zu diesen Anträgen gewesen sein. Wir freuen uns auf eine lebhafte Beratung dann später zum Telenotarzt-Gesetz. Ich danke für die lebhaften Beratungen, die wir jetzt schon zu diesen beiden Punkten hatten. Ich bitte, wie gesagt, für die CDU-Fraktion um Zustimmung. Danke. (Beifall CDU)

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Birgit Pommer

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Vogtschmidt das Wort.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratieliebenden Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, parlamentarische Debatten sind meistens trocken, sachorientiert und präzise. Aber worüber unterhalten wir uns heute eigentlich genau? Ich habe mich im Zuge der Diskussion um die Anpassung auf Bundes- und Landesebene im Rettungsdienstgesetz mit vielen Menschen aus der Praxis unterhalten, denn vor Ort weiß man – meiner Erfahrung nach – am besten, wo der Schuh drückt. Dabei wird deutlich, dass der praktische Alltag in der Notfallrettung von spontanen, unerwarteten Einsätzen, emotionalen Ereignissen und menschlichen Schicksalen geprägt ist. Unsere Pflicht als demokratisch gewählte Abgeordnete muss es daher sein, diesen Menschen, welche mit vollem Körpereinsatz, medizinischem Fachwissen und oft auch mit dem Riskieren der eigenen körperlichen Unversehrtheit, um die Gesundheit und das Leben anderer zu schützen, die bestmöglichen gesetzlichen Voraussetzungen und valide Regelungen als Rückendeckung und Wertschätzung zu schaffen. Wir als rot-rot-grüne Fraktionen im Landtag und auch die Landesregierung betrachten es nicht als Selbstverständlichkeit, dass die Notfallversorgung im Freistaat funktioniert, sondern wir haben bereits in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um eine zeitnahe Notfallversorgung zu realisieren, um die örtlichen Strukturen zu unterstützen und die Helferinnen und Helfer proaktiv in ihren alltäglichen Herausforderungen bestmöglich zu begleiten. Dabei sprechen wir aber nicht nur über den Rettungsdienst, sondern ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich den dahinterliegenden Notrufstrukturen, den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz für die wichtige Arbeit im Hauptund natürlich auch im Ehrenamt danken. (Beifall DIE LINKE) Um diesen unverzichtbaren Strukturen den Rücken zu stärken, haben wir allein in den letzten drei Jahren eine gewaltige Summe von 160 Millionen Euro in den Landeshaushalt eingestellt und im aktuellen Haushaltsentwurf für 2023 sind bereits über 52 Millionen Euro verankert. Ich habe vorhin bereits die für uns unabdingbare Beteiligung der Praxismeinung erwähnt. Aus diesem Grund haben wir im Innen- und Kommunalausschuss auch für den von den Koalitionsfraktionen eingereichten Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung beschlossen und durchgeführt. Die Mehrheit der Anzuhörenden begrüßte dabei die vorgeschlagene Fristverlängerung zur Nachqualifizierung von Rettungsassistentinnen und ‑ assistenten zu Notfallsanitäterinnen und ‑ sanitätern. Eigentlich kann man hier auch schon von einer überwältigenden fachlichen Zustimmung der Anzuhörenden sprechen. Durch den Einsatz von Notfallsanitäterinnen und ‑ sanitätern als Transportführerinnen und Transportführer konnten strukturelle Veränderungen im Rettungsdienst begonnen werden, denn durch eine höherwertige Ausbildung – und damit auch die Erlangung von erweiterten fachlichen Kompetenzen – ist es den eingesetzten Fachkräften im Berufsfeld der Notfallsanitäterinnen und ‑ sanitäter möglich, eigenverantwortlich auch invasive Eingriffe mit ärztlicher Absprache durchzuführen und so das arztfreie Intervall bis zum Eintreffen der Notärztinnen und ‑ ärzte im Notfalleinsatz selbst abzufedern. Was erreichen wir dadurch also genau? Wir erreichen einen hohen Qualitätssprung in der präklinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten und damit eine moderne und verlässliche Notfallrettung zum Schutz des Lebens und der Gesundheit unserer Gesellschaft. Die Frage der Verlängerung der Übergangszeit des Rettungsdienstes beschäftigt uns im Landtag seit über 280 Tagen. Im Januar hatte nämlich der Innenstaatssekretär Udo Götze den Innen- und Kommunalausschuss über einen derartigen Ansatz im Landesbeirat „Rettungswesen“ informiert. Daraufhin haben wir als Koalitionsfraktionen eine Gesetzesänderung im April 2022 eingereicht. Verwundert nahmen wir dann zur Kenntnis, dass in den Tagen und Wochen danach auch von einzelnen CDU-Abgeordneten in der OTZ eine solche Änderung gefordert wurde, obwohl wir diese bereits als parlamentarische Initiative vorliegen hatten. (Beifall DIE LINKE) Hier empfiehlt es sich also, auch öfter vielleicht die Postfächer des Landtags zu kontrollieren und auch untereinander eine bessere Kommunikation zu führen, liebe Kolleginnen und Kollegen. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Rettungsassistentinnen und ‑ assistenten bedanken, die in den letzten Jahren die Nachqualifikation zum Berufsbild „Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter“ absolviert haben. Mit der jetzigen Regelung schaffen wir nämlich beides: Wir geben jenen, die diesen Schritt noch nicht vollzogen haben, noch eine weitere Perspektive und wir stärken gleichzeitig auch die Behandlungsqualität, indem wir definieren, in welchen Bereichen welches Berufsbild genau eingesetzt werden kann. Seien Sie also gewiss: Wir kümmern uns. Problematisch stellten sich aus meiner Sicht die Bestrebungen der CDU dar, bis einen Tag vor dem Innenausschuss letzte Woche etwaige Änderungen herauszuzögern und eine Zustimmung zu dieser Fristverlängerung davon abhängig zu machen, dass völlig sachfremde Themen in diesen Gesetzentwurf aufgenommen oder fachlich problematische Passagen hinzugefügt werden. Ich bin deswegen froh darüber, dass wir die Problematik „Telemedizin“ nun nicht hier kurzfristig integriert haben, wie von der CDU gewollt, sondern der Landesbeirat „Rettungswesen“ in Ruhe in seiner nächsten Sitzung am 30.11. auf Ebene der Praxis tatsächlich entscheiden kann. Und ich bin auch froh darüber, dass die CDU heute eine Änderung zur Beschlussempfehlung eingebracht hat, mit der sie jenen Fehler korrigiert, den sie uns kurzfristig vergangene Woche in die Gesetzesänderung geschoben hat, nämlich, dass Rettungssanitäterinnen und ‑ sanitäter künftig die Notfalleinsatzfahrzeuge fahren dürfen. Das wäre nämlich der falsche Weg. Wir haben über 30 Anzuhörende beteiligt, die Rückmeldungen waren je nach Fachdisziplin unterschiedlich. Im Ergebnis haben wir aber nun – auch gemeinsam mit der Union – einen guten Kompromiss gefunden, wie ich finde. In Kurzfassung: Ab 2024 erfolgt die Patientenbetreuung in der Luft neben den Notärztinnen und ‑ ärzten nur noch durch Personen mit dem Berufsbild „Notfallsanitäter“ bzw. „Notfallsanitäterin“, genauso wie bei den Fahrenden für Notarzteinsatzfahrzeuge und mit mindestens einer Person zur Patientenbetreuung auf diesen Fahrzeugen. Außerdem: In den Leitstellen muss ab 2024 mindestens einer von zwei Disponentinnen oder Disponenten Notfallsanitäter/-in sein. Übergangsweise können dann bis Ende 2023 anstelle der Notfallsanitäterinnen und ‑ sanitäter Rettungssanitäter/-innen eingesetzt werden und im Rettungstransportwagen kommen davon unbenommen Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und Rettungsassistentinnen und -assistenten als Fahrerinnen und Fahrer zum Einsatz. Zum Antrag der Rettungsdienstabdeckung: Auch hier haben wir uns als Linke für eine umfangreiche Anhörung des CDU-Antrags zur Rettungsdienstabdeckung starkgemacht. Dabei wurde deutlich, dass Teile des CDU-Antrags seitens der Praktiker selbst als fachlich ungeeignet eingeschätzt wurden, insbesondere das darin geforderte externe Gutachten bzw. Gesamtgutachten, das auch die Leitstellenstruktur noch mal komplett neu ordnen bzw. prüfen soll. Wir haben seit dem Jahr 2018 ein fertiges Gutachenergebnis für eine umfangreiche Leitstellenstrukt turreform in Thüringen bereits vorliegen, die derzeit in ihrer Umsetzung im Gange ist, um durch neuere, schlagfertige Kooperationsmodelle mit modernster Technik und Absicherung gegen Ausfälle zeitgemäße Leitstellen zu schaffen. Darauf hatte ich auch in der ersten Lesung schon hingewiesen. Die meisten Landkreise machen auch konstruktiv mit, aber statt einem weiteren Gutachten wäre es hier vielleicht eher sinnvoll, wenn die CDU im Eichsfeld und im Weimarer Land das Gespräch mit ihrem Landrat und ihrer Landrätin sucht, damit auch wirklich alle flächendeckend in Thüringen mitziehen, der erste Schritt also vor dem zweiten. Der Thüringer Feuerwehr-Verband war übrigens auch erbost über diesen Vorschlag – also wenn wir schon von Praxismeinung reden, dann bitte auch mit einbeziehen – und schrieb dem Innenausschuss – ich zitiere –: „Einer erneuten Diskussion über die geplante Leitstellenstruktur verweigern wir uns bewusst und erwarten die praktische Umsetzung der aktuellen Strategie, gern auch unter Einbeziehung der bisher nicht integrierten Gebietskörperschaften.“ (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Luftrettung war das Thema!) Der CDU-Vorschlag war – ich zitiere wieder aus der Stellungnahme des Thüringer Feuerwehr-Verbandes – „wenig hilfreich“. Die AOK bezeichnete die entsprechende Forderung im CDU-Antrag als – ich zitiere wieder – „nicht zielführend“, da es in Thüringen auch – Zitat – „Verantwortlichkeiten für Zuständigkeit und Qualität im Rettungsdienst“ gebe. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Thüringen konnte den Zweck nicht nachvollziehen und kritisierte auch, dass die CDU die kommunale Selbstverwaltungshoheit verkenne. Wir haben diesen Punkt im CDU-Antrag daher aufgrund der Praxismeinungen gestrichen. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Soll ich mal die anderen Stellungnahmen vorlesen?) Da ich jetzt die Praxismeinungen zitiert habe, können wir uns da gerne im Ausschuss noch mal drüber beraten. Ebenso haben wir also verschiedene utopische Forderungen der CDU gestrichen, so etwa die Forderung, dass es keine einzige Überschreitung der Hilfsfrist vor Ort geben dürfe, was bedeuten würde, dass wir den Schnee, Winter, Eis und Glätte und Baustellen hätten verbieten müssen. Auch darauf habe ich bereits mehrmals verwiesen. Außerdem haben wir entfernt, dass die präklinische Notfallversorgung die identische Behandlungsqualität wie im Krankenhaus haben soll, was faktisch für die Einsatzkräfte vor Ort in der Anfahrt zum Krankenhaus vielfach nicht möglich ist, da hier lebensrettende Sofortmaßnahmen und die Herstellung von Transportfähigkeit das A und O sind, die Qualität soll natürlich weiterhin stetig gesteigert werden. Auch hat die Koalition missverständliche Regelungen zum Einsatz von Schwerlasttransporten, wie sie im Ursprungsantrag formuliert waren, behoben. Es sollen nämlich in den Rettungswegen schließlich keine tonnenschweren Windkraftwerke oder Ähnliches, sondern schwergewichtige adipöse Patientinnen und Patienten im dreistelligen Kilobereich bewegt werden. Deswegen muss richtigerweise auch der Schwerlastrettungswagen SRTW adressiert werden. Ich lege Ihnen daher allen nahe: Hören Sie auf die fachliche Bewertung der zuständigen Praxispartnerinnen und Praxispartner, anstatt parteipolitische Binsen in Verbindung mit Selbstverständlichkeiten zu vertreten. (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das sagt die Richtige!) Weitere Anpassungen ergeben sich also aus den beiden Beschlussempfehlungen, die nun im Ergebnis einen sachgerechten Kompromiss darstellen. Unter deren Berücksichtigung empfehle ich daher die Zustimmung zum Gesetz und auch zum Antrag. (Beifall DIE LINKE)

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Birgit Pommer

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Das Wort erhält für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe 10 Minuten Redezeit und ausgerechnet bei dem Thema wollte ich es etwas kürzer halten. Aber ich versuche mein Bestes, vielleicht die Redezeit substanziell zu führen, also nicht wirklich am Ende auszureizen. Denn zum Gesetz selber gibt es nichts Wirkliches zu sagen. Dahinter steht ja nur – das haben die Kolleginnen und Kollegen vor mir schon ausführlich beschrieben –, dass es eine Diskrepanz zwischen Bundesregelung und Landesregelung gibt. Das heißt, die etwas deutlich aufgewertete zukünftige Form und Berufsform des Sanitäterwesens ist befristet, sozusagen die Rettungssanitäter, dass sie eben dann ausfallen würden, wenn wir die Fristen nicht auf Bundesebene gleichziehen würden. Am Ende geht es um nicht viel mehr im Gesetzentwurf. Das finden wir richtig, denn eine Disparität oder Gleichzeitigkeit des Ungleichen bietet sich nicht an, wenn es darum geht, in Fragen des Rettungsdienstes eben auch genug Personal zur Verfügung zu haben. Insofern hat das auch keinerlei Auswirkungen auf die Qualität. Da wird es von uns Zustimmung geben, es wird unsererseits ebenfalls Zustimmung geben zu der Frage des Änderungsantrags zum Gesetz, zur Beschlussempfehlung, besser gesagt, auch da werden Sie eine Zustimmung bekommen. Beim Antrag der CDU sieht es etwas anders aus. Da will ich vielleicht nur ein, zwei Punkte rausnehmen. Es ist viel Richtiges gesagt worden und dass es auch nicht zu kritisieren ist, aber ein Punkt ist mir dann doch wichtig, und das sehen wir als Freie Demokraten als sehr problematisch an. Komplexität braucht Kooperation. (Beifall DIE LINKE) Das ist natürlich auch im Bereich des Rettungswesens so. Deswegen: Das Ausformulieren des dann dritten, vierten, fünften Sektors im Bereich des SGB V ist natürlich der falsche Weg. Denn gleichzeitig haben wir doch genau an den Versorgungsschnittstellen genau die Probleme. Wir haben es beim Entlassmanagement, weil wir stationär und ambulant nicht gut verzahnt haben. Und wir haben aktuell – das ist ja das Gute – die Vorgaben, die übergreifend sind. Hier andere Vorgaben zu machen, das auseinanderzureißen, bringt eigentlich gar nichts. Denn hinterher muss doch eine andere Frage geklärt werden: Wie erreicht der Patient dann tatsächlich das Haus, das zu seiner Versorgung nötig ist? (Beifall Gruppe der FDP) Da hatten wir im Übrigen einen Antrag gestellt, Ihnen hier eine technologische Lösung vorgelegt, damals auch im Innenausschuss durch das Ministerium nicht nur – vorsichtig formuliert – gelobt, sondern als richtig erachtet sowie im Übrigen die Bundesländer um uns herum auch, denn diese technologische, diese digitale Lösung sorgt ja dafür, dass aus dem RTW die Daten, Digitaldaten schon an die entsprechenden Rettungsstellen und Notfallzentren der Krankenhäuser geliefert werden können. Das heißt, dass man sich a) dort vorbereiten kann, dass man aber auch über die natürlich wieder zurückmelden kann, wenn die Kapazitäten in diesem Hause nicht vorhanden sind, also keine Fehlanfahrten passieren. Das ist eine klassische Lösung, wo Digitalisierung hilft: nämlich die Informationswege zu verbessern. Das fordern Sie jetzt hier auch, irgendwie. In Thüringen hat man sich aber schon längst entschieden, einen eigenen Weg zu gehen, also nicht das System zu nutzen, was in den Bundesländern um uns herum genutzt wird, sondern ein eigenes System zu entwickeln. Das muss nicht immer falsch sein. Ob es richtig ist, werden wir sehen, wenn das System tatsächlich in Betrieb geht. Aber ich habe da großes Vertrauen, auch in die Kolleginnen und Kollegen in den KV, die ja dafür zuständig sind. Aber ein Punkt – wie gesagt –, der sorgt dafür, dass wir uns zum Antrag enthalten werden. Und – das habe ich eben schon gesagt – wir brauchen eine Integration der Systeme und wir brauchen keine Segregation der Systeme. Das ist das Problem, das wir häufig genug haben, dass Menschen nicht in der Versorgungsebene landen, wo sie tatsächlich hinmüssen. Das gilt im Übrigen für die Krankenhauslandschaft: insbesondere, dass viele Patientinnen und Patienten ins Krankenhaus gehen, dort behandelt, untersucht werden, obwohl sie da als ambulante Fälle gar nichts zu suchen haben. Das liegt unter anderem an den noch problematischen Verzahnungen, die wir nicht haben. Also insofern dazu leider keine Zustimmung. Ansonsten Zustimmung zum Rettungsdienstgesetz in der geänderten Version. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten – Herr Abgeordneter Czuppon noch mal. Bitte.

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Torsten Czuppon AfD

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer, ich möchte noch ein paar Worte zum CDU-Antrag verlieren. Der ist natürlich deutlich substanzieller und wird deswegen die Zustimmung meiner Fraktion erhalten. Mit ihm wird unter anderem auch der Evaluation der Situation von Personal, aber auch anderer Rahmenbedingungen im Thüringer Rettungsdienst, wie zum Beispiel dem Zustand der Rettungsmittel und speziell auch der Rettungswachen im ländlichen Raum, Rechnung getragen. Dieses Problem wurde von meinem geschätzten Fraktionskollegen Uwe Thrum in seinem Wahlkreis bereits mehrfach deutlich gemacht. Es kann doch nicht angehen, dass sich wie bei einer Rettungswache im Saale-Orla-Kreis Damen und Herren eine Toilette teilen müssen und bis auf ein Waschbecken keine weiteren sanitären Anlagen zur Verfügung stehen. Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2022 und diese Missstände sind durch nichts zu rechtfertigen. (Beifall AfD) Der Herr Minister hat ja gesagt, dass grundsätzlich alle Rettungswachen in einem guten Zustand sind, aber grundsätzlich heißt auch, dass es Ausnahmen gibt, und diese Ausnahmen sollten schnellstmöglich beseitigt werden. (Beifall AfD) Den Worten des Ministers im Innen- und Kommunalausschuss war zum Glück auch zu entnehmen, dass ein externes Gutachten zur Gesamtsituation der Thüringer Rettungswachen im Jahr 2023 in Auftrag gegeben werden soll, was der Forderung der CDU im Punkt III.2 nachkommt. Der vorliegende Antrag ist also nach unserem Dafürhalten von einem positiven sachlichen Inhalt getragen, welcher die zukünftige Situation im Thüringer Rettungsdienst und die Einhaltung der Rettungsfristen nachhaltig verbessern will. Weiter möchte ich jetzt nicht ins Detail gehen, aber wie schon so oft muss ich ganz am Ende wieder etwas Wasser in den Wein gießen. Die Kritik habe ich schon oft angebracht: Die CDU war lange in Regierungsverantwortung, hat da das eine oder andere liegen lassen und es wäre möglich gewesen, dass diese Probleme jetzt gar nicht mehr auftauchen. Aber ich sage mir, besser viel zu spät als nie. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Montag – wenn links gewinkt wird, schaue ich nicht noch in die Mitte. Herr Montag, bitte schön.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Herr Czuppon, ganz kurz noch einmal zu Ihnen. Also, diese vorgestanzten Redemanuskripte, die sind ein bisschen anstrengend. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich verteidige wirklich ganz als Letzter die CDU, weil im Bund … (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was? Hof- fentlich nicht als Letzter!) Ja, inhaltlich in der Frage, von uns hier. – Nein, was ich sagen will: Es ist nicht meine Aufgabe, euch zu verteidigen; so will ich es formulieren. Gerade im Gesundheitsbereich ist in den letzten Jahren vieles an Strukturreform unterblieben. Da müssen wir ran. Aber gerade die Strukturreformen unter Jens Spahn in der Notfallversorgung ist ein Highlight gewesen, weil wir da genau das gemacht haben, was ich eben angedeutet habe im Bund, nämlich dass Komplexität Kooperation braucht. (Beifall DIE LINKE) Wir haben beispielsweise jetzt gemeinsame Anlaufstellen in der Notfallversorgung in Krankenhäusern geschaffen, die genau entscheiden sollen, in dem Fall eben die Leute nicht teuer im Krankenhaus zu versorgen, wenn sie da gar nicht hingehören – Stichwort „Deckungsbeiträge“ –, sondern dass sie ambulant weiterhin zu EBM-Konditionen behandelt werden, also immer dort in die Sphäre, in das Versorgungslevel laufen, wo sie ihrer Indikation nach auch hingehören. Also, dass Sie wieder diese vorgestanzten Halbsätze gerade bei dem Thema nutzen, da bitte ich doch einfach um ein bisschen Sorgfalt in der nächsten Rede. Ich weiß, Sie sind im Innenausschuss, aber die Kolleginnen und Kollegen und Referenten werden sich sicherlich auch da einmal austauschen können. Dieser Vorwurf trifft in der Frage nicht zu. In vielen anderen Punkten haben Sie durchaus recht, da ist viel liegen geblieben, aber wir arbeiten im Bund ja an einer Verbesserung. Danke. (Beifall Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht sehen. Dann hat für die Landesregierung Herr Minister Maier das Wort. Bitte.

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Georg Maier

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte die Gelegenheit nutzen, auch in diesem Hohen Haus ganz ausdrücklich den Angehörigen der Thüringer Feuerwehr, des Rettungsdienstes und aller anderen Hilfsund Rettungsorganisationen für ihre Arbeit zu danken. (Beifall im Hause) Ich freue mich, dass bei diesem Antrag weitgehend politischer Konsens besteht, den Brandschutz und die allgemeine Hilfe und darüber hinaus den Katastrophenschutz in Thüringen weiterzuentwickeln. Die aktuellen Ereignisse, aber auch die Krisen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass alle Kraftanstrengungen getätigt werden müssen, um den Brand- und Katastrophenschutz dauerhaft zu stärken. Ich möchte voranstellen, dass ich die Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes in Thüringen als den wichtigsten Aspekt für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erachte. Dementsprechend wurden seit 2014 unzählige Maßnahmen ergriffen. Ich möchte nur ein paar hier an dieser Stelle nennen. Was mich ganz besonders freut, ist, dass wir feststellen können, dass die Anzahl der Jugendfeuerwehrleute im letzten Jahr angestiegen ist. Es gibt sogar einzelne Feuerwehren, die einen Aufnahmestopp für Jugendfeuerwehrleute verkünden mussten. Das ist insbesondere ein Ergebnis der Arbeit der Jugendwarte. Aber ich gehe davon aus, dass auch unsere Kampagne, die wir gemeinsam mit dem Feuerwehrverband gestartet haben, und auch die Tatsache, dass wir die Jugendfeuerwehrpauschale erhöht haben, hier eine Wirkung erzielt haben. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD) Das ist meine Rede, Sie haben vorhin geredet, Sie haben auch eine Menge Dinge erzählt, die vielleicht nicht passend waren, wie eben auch Herr Montag ausgeführt hat, „vorgestanzt“ usw. (Unruhe AfD) Ich nehme mir als Landesregierung das Recht heraus, an dieser Stelle in bisschen weiter auszuholen. Gerade die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr haben das auch verdient, dass man das an der Stelle würdigt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gehört auch eine Investitionsoffensive, zum Beispiel bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, aber auch beim Bau von Gerätehäusern. Wir haben den Digitalfunk eingeführt, wir haben die Wehren mit Tablets ausgestattet und eine Feuerwehr-App eingeführt und hier wichtige Schritte im Bereich der Digitalisierung gemacht. (Unruhe AfD) Was für mich aber von großer Bedeutung ist, ist, dass wir nicht nur investieren und die Ausbildung verbessern, sondern dass wir auch den Kameradinnen und Kameraden gegenüber Wertschätzung zeigen, zum Beispiel durch eine Erhöhung der Feuerwehrrente, dass wir auch – wir müssen es ja immer in Betracht ziehen, dass es soweit kommt, dass Kameradinnen und Kameraden im Einsatz zu Schaden kommen oder gar versterben – die Leistungen der Versicherungen in diesem Bereich ausbauen auch für die Menschen, die als Angehörige davon betroffen sind. Auch die neue Uniform, die wir jetzt unterstützen, gehört ebenfalls dazu. Zu diesen Maßnahmen im Bereich des Brandschutzes kommen die Bemühungen im Bereich des Katastrophenschutzes hinzu. Auch hier wurde massiv investiert und die Katschutzzüge wurden grundlegend neu aufgestellt. Das Gefahrenabwehrsystem in Thüringen ist belastbar und war auch den Schadensereignissen der letzten Jahre gewachsen. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass …) Oh, da haben Sie recht, da haben Sie vollkommen recht, das ist der zweite Antrag, der nachher aufgerufen wird. Insofern würde ich an der Stelle dann um Ihre Unterstützung werben für das Rettungsdienstgesetz (Beifall CDU) und würde mich dann nachher noch mal zu Wort melden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann werde ich jetzt noch das Abstimmungsprozedere durchführen, danach gehen wir in die Lüftungspause und danach rufe ich TOP 27 auf. Das Abstimmungsprozedere zum Gesetzentwurf, danach die Abstimmung über den CDU-Antrag. Zunächst rufe ich auf die Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6650. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der Gruppe der Bürger für Thüringen. Gegenstimmen? Gibt es keine. Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Dann stimmen wir jetzt ab über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/6595 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer ist dagegen? Sehe ich keinen. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist die Beschlussempfehlung angenommen. Damit stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5376 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer ist dagegen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist der Gesetzentwurf angenommen. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Es stehen die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der Gruppe der Bürger für Thüringen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Es steht niemand. Stimmenthaltungen? Es stehen die Mitglieder der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung zu den Nummern I und III des Antrags der Fraktion der CDU, erstens über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/6610. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Die gesamte Gruppe der FDP enthält sich. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Damit rufe ich auf, über die Nummern I und III des Antrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3391 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung abzustimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion, der Gruppe der Bürger für Thüringen und der AfD-Fraktion. Dann frage ich nach den Gegenstimmen. Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmenthaltungen der Abgeordneten der Gruppe der FDP. Damit sind die Nummern I und III des Antrags der Fraktion der CDU unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung angenommen. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt schließen. Wir gehen in die Lüftungspause. 11.30 Uhr setzen wir hier fort mit dem Tagesordnungspunkt 27.

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Madeleine Henfling

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Ich möchte die Plenarsitzung fortsetzen, auch wenn die Reihen noch sehr gelichtet sind. Ich bräuchte aber zumindest jemanden, der in der CDU entscheidungsfähig ist. Ich hoffe, wir machen das einfach mal. Und zwar liegt zum Tagesordnungspunkt 49, der heute auf jeden Fall aufgerufen wird, ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6653 vor. Dieser wurde während der Lüftungspause an alle verteilt und bereitgestellt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zulässig. Ich frage deshalb die Fraktion der CDU: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/6653 zu Ihrem Antrag? (Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das habe ich noch nicht gelesen!) Sie haben ihn noch nicht gelesen. „Nein“ heißt, Sie wollen ihn noch lesen und dann was sagen, oder? Wir können es auch nachher noch mal aufrufen nach dem Tagesordnungspunkt. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Dan- ke!) Dann lesen Sie den erst mal – wundervoll – und dann rufe ich das nach dem anschließenden Tagesordnungspunkt noch mal auf. Dann würden wir jetzt in den Tagesordnungspunkt 27 einsteigen. Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5754 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/6625 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss zur Berichterstattung, bitte schön.

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Christian Schaft Die Linke

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne, durch Beschluss des Landtags in seiner 86. Sitzung am 14. Juli dieses Jahres wurde der vorliegende Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft federführend und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien mitberatend überwiesen. Die vorliegenden Regelungen des Gesetzentwurfs wurden notwendig, weil mit der Einführung des § 2b im Umsatzsteuergesetz und dessen Anwendung ab dem 1. Januar 2023 einige Sachverhalte des Wissenschaftsbereichs der Umsatzsteuerpflicht unterfallen. Um hier Mehrbelastungen abzuwenden sowie Aufgabenanpassungen im Bereich der Thüringer Hochschulen und Landesbibliothek vorzunehmen, wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt. Vor dem Hintergrund der genannten Regelungsinhalte hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in seiner 32. Sitzung am 15. Juli dieses Jahres eine mündliche Anhörung beschlossen und eine weitere Beratung in der 34. Sitzung am 2. November durchgeführt. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 16. September und in der 38. Sitzung am 4. November 2022 beraten. Die vorgeschlagenen Änderungen zur Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes wurden von den Anzuhörenden begrüßt, um Klarheit im Sinne der bundesgesetzlichen Regelungen im Umsatzsteuergesetz zu schaffen sowie weiteren datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechend gerecht zu werden. In anderen Stellungnahmen wurde mit Blick auf Artikel 2 des Gesetzes allerdings weiterer Erörterungsbedarf angemeldet. Das betrifft beispielsweise die Frage nach der Finanzierung öffentlicher Bibliotheken als Pflichtaufgabe, die Stärkung der landesbibliothekarischen Aufgaben im Bibliotheksgesetz, die Frage nach der Evaluierung des Kooperationsverbands der Thüringer Hochschulbibliotheken sowie weitere Fragen bei der Frage von Finanzierungsmechanismen für die öffentlichen Bibliotheken im Freistaat. Aufgrund dieser Anregungen wurde zur weiteren Erörterung der genannten Regelungen mit Beschlussfassung im letzten Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mehrheitlich beschlossen, Artikel 1 und 4 zur Beschlussfassung in das Plenum heute zurückzuüberweisen, inklusive einer weiteren Änderung, was die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Regelungen im Bibliotheksbereich betrifft, und die verbleibenden Regelungen im Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung im Ausschuss zu belassen. Der mitberatende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und als Erster erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Tischner das Wort.

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Christian Tischner CDU

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung – Kollege Schaft hat es gerade vorgestellt – sah Änderungen an drei Gesetzen vor: dem Hochschulgesetz, dem Bibliotheksgesetz und dem Pressegesetz. Heute beraten wir nur Artikel 1, nämlich die Änderung zum Hochschulgesetz. Um gleich allen Unklarheiten vorzubeugen: Wegen uns musste das nicht getrennt werden. Die Änderungen am Bibliotheksgesetz, wie sie die Landesregierung vorschlägt, beziehen sich auf die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena. Diese waren bisher im Gesetz mit ihren speziellen Stellungen gar nicht erwähnt. Auch Themen wie die Abgabe von Pflichtexemplaren fehlten; das zu korrigieren war und ist ein sinnvolles Anliegen. Wir wären ohne Weiteres bereit gewesen, dem Gesetz in Gänze heute zuzustimmen, auch die Anhörung ergab keinen Änderungsbedarf am Gesetz in seiner vorliegenden Form der Landesregierung. Was es gab, waren Anregungen, was man sonst noch im Bibliotheksgesetz ändern könnte, insbesondere was die öffentlichen, also im Wesentlichen die kommunalen Bibliotheken angeht. Wir sind gespannt, welche konkreten Vorschläge dazu dann jetzt noch im laufenden parlamentarischen Verfahren kommen. Aber eins will ich gleich klarstellen: Wir halten es nach wie vor für eine Option, sogar für die bessere Option, Artikel 2 und 3 des Gesetzes wie vorgeschlagen zu beschließen. Und wenn darüber hinaus im Bibliotheksgesetz noch etwas verändert werden soll, dann kann dies auch gern in einer eigenen Gesetzesvorlage im zuständigen Ausschuss geschehen. Je nachdem wie weitreichend die Vorschläge zur Änderung werden, kann ich nur allen empfehlen, diese Option nicht aus dem Blick zu verlieren, um die Frage der Stellung der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek dann auch zeitnah und abschließend klären zu können. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Vielen Dank. Als Nächster erhält für die SPD-Fraktion Abgeordneter Liebscher das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 86. Plenarsitzung am 14. Juli dieses Jahres erstmals beraten und an die Ausschüsse für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sowie Europa, Kultur und Medien überwiesen. Nach einem schriftlichen Anhörungsverfahren und der bereits dargelegten Debatte um einzelne Inhalte des Mantelgesetzes hat der Wissenschaftsausschuss in der vergangenen Woche eine Beschlussempfehlung gefasst, die wir heute beraten und die – so meine Hoffnung – Ihre Zustimmung findet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Debatte steht hier in erster Linie eine Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes. Diese ermöglicht es dem zuständigen Ministerium, die Zusammenarbeit der Hochschulen näher auszugestalten und mittels einer Rechtsverordnung noch in diesem Jahr dafür Sorge zu tragen, dass diese Zusammenarbeit auch über den 1. Januar 2023 hinaus umsatzsteuerfrei bleibt. Das Gleiche gilt für die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena und dafür ist eine entsprechende Änderung auch im Thüringer Bibliotheksgesetz notwendig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Hochschulen sind sehr interessiert an einer zügigen Umsetzung. Das zeigen die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren einhellig. So fordert der Zusammenschluss der zehn staatlichen Thüringer Hochschulen, vertreten durch die Thüringer Landespräsidentenkonferenz, seit vielen Jahren – Zitat –: „Als staatlicher hoheitlicher Auftrag sollten hochschulübergreifende Kooperationen sowie Kooperationen mit staatlichen Stellen und mit überwiegend öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen in das Thüringer Hochschulgesetz aufgenommen werden mit dem Ziel, die Unsicherheiten hinsichtlich der Steuerfreiheit dieser Kooperationen zu beseitigen.“ Dem wollen wir nun endlich nachkommen. Schließlich geht es darum, finanzielle Zusatzbelastungen der Haushalte zu vermeiden – gerade in diesen Zeiten eine berechtigte Forderung. Das brauche ich sicherlich nicht weiter auszuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von einer Umsatzsteuer wäre der Austausch von Leistungen der Hochschulen im Zuge von Kooperationen untereinander betroffen. Möglicherweise fragen Sie sich, welche Art von Kooperation gemeint ist und worauf die Kooperation abzielt. Unter dem Dach der Landespräsidentenkonferenz – übrigens selbst ein markantes Zeichen der Zusammenarbeit – werden derzeit 14 hochschulübergreifende Kooperationsprojekte durchgeführt. Die Themenbandbreite reicht dabei von beruflicher und familiärer Integration von Dual Career Paaren über Zusammenarbeit in den Bereichen Hochschulmarketing, Qualitätssicherung, Gleichstellung, Hochschulbibliotheken, Ingenieurwissenschaften bis hin zu einem Patentmanagement und dem Hochschulgründernetzwerk. In Weimar betreiben die Hochschule für Musik und die Bauhaus-Universität ein gemeinsames Liegenschaftsmanagement. Hinsichtlich der Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte „thoska“ kooperieren die Hochschulen mit dem Studierendenwerk und ermöglichen so eine Vielzahl attraktiver Anwendungen; nicht zu vergessen die bestehenden Kooperationen auf dem Feld der Verwaltung, beispielsweise bei der Innenrevision. Dort, wo spezialisiertes Fachpersonal nötig und oft schwer zu finden ist, teilen sich die Thüringer Hochschulen bereits jetzt Spezialisten für spezielle Aufgaben. Ein hervorragendes Beispiel dafür ist auch die Arbeit des gemeinsamen IT-Zentrums der Thüringer Hochschulen mit Sitz in Jena und Ilmenau. Erst im April dieses Jahres wurde die Zusammenarbeit mittels einer Kooperationsvereinbarung auf eine neue Stufe gehoben. Hier wird nicht nur Hardund Software zentral beschafft, sondern werden IT-Dienste für alle zehn staatlichen Thüringer Hochschulen bereitgestellt und gemeinsame IT-Architekturen entwickelt. Im Digitalisierungsprozess ist dieses IT-Zentrum Akteur wie Ansprechpartner für alle hochschulübergreifenden IT-Bedarfe. Im Grunde geht es bei all diesen Beispielen darum, dass die Thüringer Hochschulen Dienstleistungen austauschen, gemeinsam Lehre, Forschung und Verwaltung koordinieren, um das Know-how der Mitarbeitenden an verschiedenen Standorten anwenden zu können. So werden staatlich finanzierte personelle und sachliche Ressourcen effektiv und effizient genutzt und mit der Vernetzung ergeben sich zugleich Innovationspotenziale. Das muss das Ziel sein. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam die Kooperationen im Hochschulbereich unterstützen. Wir stärken damit die Hochschullandschaft in Thüringen. Meine Fraktion stimmt für die Änderungen im Hochschulgesetz und im Thüringer Bibliotheksgesetz, bitte tun Sie das auch. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wenn das so bleibt, hat sich für die Landesregierung Staatssekretärin Böhler zu Wort gemeldet.

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Dr. Böhler

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne! Ich bin sehr erfreut, dass wir uns heute mit dem Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschulund Bibliotheksbereich befassen. Wie Sie wissen, sollten mit dem Gesetz drei wesentliche Punkte geregelt werden, die aus unterschiedlichen Grünen keinerlei zeitlichen Aufschub dulden. Erstens – die Eindämmung umsatzsteuerrechtlicher Mehrbelastungen in den Hochschulhaushalten. Unser Ziel ist es, die mit der Rahmenvereinbarung V vorgesehenen Mittel möglichst uneingeschränkt in Forschung und Lehre einsetzen zu können. Durch die Einführung des § 2 des Umsatzsteuergesetzes und dessen Anwendung ab dem 1. Januar 2023 wird eine Vielzahl von Sachverhalten des Wissenschaftsbereichs der Umsatzsteuerpflicht unterfallen. Insbesondere sind hier Kooperationen zwischen Hochschulen betroffen. Wenn wir bis zum Jahresende die Möglichkeit schaffen, Hochschulkooperationen durch Rechtsverordnungen auszugestalten, kann erreicht werden, dass diese Sachverhalte nicht unter die Umsatzsteuerpflicht fallen. Ein Beschluss des Gesetzentwurfs am heutigen Tag ermöglicht es uns, diesen ambitionierten Zeitplan einzuhalten. Dafür möchte ich mich bereits jetzt herzlich bedanken. Die Tatsache, dass weder im Rahmen der von meinem Haus durchgeführten Anhörung noch im Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags Einwände gegen eine solche Regelung vorgebracht wurden – im Gegenteil, das Vorhaben wurde ausdrücklich begrüßt – zeigt, dass es im Interesse der Hochschulen liegt, deren Haushalte vor zusätzlichen Belastungen durch Umsatzsteuerverpflichtungen zu schützen. Dies sollten Sie heute mit Ihrer Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen. Zum anderen werden mit dem Gesetz die Grundlagen für einen datenschutzrechtlich sicheren Betrieb von Forschungsinformationssystemen an den Hochschulen geschaffen. Auch gegen diese Regelung wurden keinerlei Einwände vorgebracht. Die dritte und letzte geplante Änderung betrifft die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena. Das Thüringer Bibliotheksgesetz enthält bislang keine Definition der Aufgaben der Landesbibliothek, die durch den vorliegenden Gesetzentwurf endlich gesetzlich normiert werden sollten. Dies war meinem Haus, welches wegen der Zugehörigkeit der Landesbibliothek zur Friedrich-Schiller-Universität Jena auch für deren Aufsicht zuständig ist, ein gewichtiges Anliegen. Auch diese Regelung traf auf ein zustimmendes Feedback und wurde im Rahmen der Anhörung nicht beanstandet. Jedoch wurden im Zuge des Anhörungsverfahrens ganz grundsätzliche Änderungsbedarfe des Bibliotheksgesetzes durch verschiedene Stellen vorgebracht, die den Inhalt der geplanten Neuregelungen zur Landesbibliothek weit übersteigen. Diese sollen nunmehr Gegenstand weiterer Beratungen im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien werden. Insofern bedaure ich es, dass die Regelungsbedarfe mit Bezug auf die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek vorerst nicht Gegenstand der heutigen Beschlussfassung sind. Gleichwohl bin ich zuversichtlich, dass diese Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt hier im Hohen Hause beschlossen werden können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Vielen Dank. Dann würden wir jetzt in die Abstimmung eintreten. Zunächst stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/6625, die eine Neufassung des Gesetzes enthält. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die Gruppe der BfTh. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und dann würden wir jetzt über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung abstimmen. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktion, die CDU-Fraktion und die Gruppe der BfTh. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6292 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/6614 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6649 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält zunächst der Abgeordnete Kowalleck für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.

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Maik Kowalleck CDU

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 90. Sitzung vom 22. September 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 29. September 2022 und in seiner 60. Sitzung am 4. November 2022 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Es kam zu folgender Beschlussempfehlung des Ausschusses: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: 1. In Artikel 3 Nr. 2 werden in § 45a Abs. 2 Satz 1 die Worte „von ihnen“ gestrichen. 2. In Artikel 5 Nr. 7 erhält in Buchstabe a Satz 2 folgende Fassung: „Hat der Beamte wegen der Entfernung seiner ständigen Familienwohnung vom Dienstort an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft, so gilt Satz 1 auch für den Weg zwischen der Familienwohnung und der Dienststelle sowie für den Weg zwischen der Familienwohnung und der Unterkunft.“ Meine Damen und Herren, ich habe schon erwähnt, dass wir eine entsprechende Anhörung durchgeführt haben. Der Gesetzentwurf wurde von den Anzuhörenden grundsätzlich begrüßt, insbesondere die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse und die Erhöhung der Ausbildungsentgelte. Die kommunalen Spitzenverbände sahen keine weiteren Einwände bzw. Bedenken. Der Beamtenbund und die Steuergewerkschaft sowie der Lehrerverband verwiesen auf die Problematik der amtsangemessenen Alimentation und die damit verbundenen Klagen. Der DGB und die Gewerkschaft der Polizei sowie der Beamtenbund verwiesen weiterhin auf die Versorgungsempfänger und die Auszubildenden hinsichtlich einer Einmalzahlung der Coronaprämie und deren Übertragung. So weit verschiedene Stellungnahmen der Anzuhörenden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält für die Fraktion der AfD Abgeordneter Kießling das Wort.

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Olaf Kießling AfD

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Einen wunderschönen guten Tag! Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen, die Notwendigkeit des heute hier zu beratenden Mantelgesetzes ist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 im Verfahren 2 BvL 4/18 zurückzuführen. Hier wurde dem Besoldungsgesetzgeber aufgegeben, die Entwicklungen der Lebensverhältnisse zu beachten, um Art und Ausmaß der geldwerten Vorteile zu ermitteln und die Höhe der Besoldung diesen kontinuierlich in gebotenem Umfang anzupassen. Um diese notwendige kontinuierliche Anpassung geht es hier nun in diesen 111 Seiten der Drucksache 7/6292. Ich möchte jetzt nicht, wie im Haushalts- und Finanzausschuss üblich, Seite für Seite durchgehen, denn wir haben noch 80 Tagesordnungspunkte heute. Aufgrund der Tarifergebnisse und der Verständigung in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 29. November 2021 auf die Anpassungen und Entgelterhöhungen im öffentlichen Dienst der Länder ist nun gemäß Thüringer Besoldungsgesetz und Beamtenversorgungsgesetz eine Anpassung um 2,8 Prozent notwendig zum 01.12.2022, da das Gericht auch auf das Problem einer Missachtung des Alimentationsgebots und auch des Abstandsgebots hingewiesen hat. Auch ergaben sich unter anderem Anpassungen bei den Familienzuschlägen, Anpassungen bei der Telearbeit und dem geltenden Dienstunfallschutz. Ein Beispiel für die Anpassung im Mantelgesetz ist die Erweiterung des Unfallschutzes – so wurde dieser nun auch für die unmittelbaren Wege zwischen der Arbeitsund Dienststelle bzw. Wohnort und dem direkten Umweg, um sein Kind in fremde Obhut zu geben oder aus fremder Obhut abzuholen, erweitert, was von uns als AfD-Fraktion auch sehr begrüßt wird. Diese Neuregelung in § 26 Abs. 2 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes wird sicherlich auch in vielfacher Weise und in vielen Fällen zu einer positiven Entlastung führen. Der Änderung der sprachlichen Formulierung zur Klarstellung bezüglich der Fahrten zwischen Familienwohnung und Unterkunft gleichermaßen der Fahrten zwischen Familienwohnung und Dienststelle in Vorlage 7/4427 vonseiten Rot-Rot-Grün kann zugestimmt werden von unserer Seite aus. Entlastung bei den steigenden inflationsbedingten und hausgemachten Energie- und sonstigen Kosten erfahren auch die Beamtenanwärter mit 50 Euro ab dem 1. Dezember 2022 in den Anwärtergrundbeträgen. Auch die Anpassung der Thüringer Mehrarbeitsvergütungsverordnung und der Erschwerniszulageverordnung mit den Erhöhungen der Beträge ist zu begrüßen. Die Korrekturen im Thüringer Altersgeldgesetz gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf sind insoweit nachvollziehbar, jedoch die Änderung in § 16 Abs. 1 eben nicht. Hier soll das Wort „Mitgliedstaat“ durch die Worte „anderer Mitgliedstaaten“ ersetzt werden. Gemeint ist damit, dass Deutschland als EU-Mitgliedstaat bei dieser Regelung des Altersgeldes ausgeschlossen werden soll. Diese Regelung bezieht sich auf freiwillig ausscheidende Beamte, welche ihre Dienstzeit oder ihren Dienstsitz in Deutschland haben und nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis in Deutschland weiterarbeiten. Diese sollen nun gegenüber jenen schlechtergestellt werden, welche in einem anderen Mitgliedstaat der EU weiterarbeiten oder arbeiten möchten. Der Grund für die Einführung eines Altersgeldes auf Bundesebene war unter anderem, dass der sich aus der Nachversicherung der Rentenversicherung ergebende deutlich geringere Rentenanspruch als Hemmnis für die Mobilität und Flexibilität der Bediensteten erwiesen hat. Es sollten die mit der Nachversicherung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile abgebaut werden, welche der Europäische Gerichtshof im Juli 2016 festgestellt hatte. Diese Nachteile wurden mit der Gesetzesänderung im Thüringer Landtag in der Drucksache 7/3300 vom 10. Mai 2021 mit Rechtswirkung zum 01.11.2021 abgestellt und somit wurde dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs entsprechend Genüge getan. Doch nun soll diese Rückwirkung entsprechend rückwirkend für ehemalige Thüringer Beamte auf Lebenszeit des Landes, der Gemeinden, der Landkreise und anderer Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für ehemalige Richter auf Lebenszeit des Landes, die ab dem 13. Juli 2016 und vor dem 1. November 2021 den Antrag, aus dem Beamten- oder Richterverhältnis entlassen zu werden, gestellt haben, teilweise wieder geändert werden. Dieser Personenkreis soll nun rückwirkend ausgeschlossen werden, sofern er in Deutschland war und in Deutschland geblieben ist und auch hier weiterarbeitet und eben nicht in ein EU-Ausland gegangen ist, um entsprechend zu arbeiten. Dies widerspricht dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und auch dem Rückwirkungsverbot. Daher hat die AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/6649 einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/6614 gestellt, mit dem Hintergrund, diese rückwirkende Änderung nicht durchzuführen und somit die Änderung mit den Wörtern „einem anderen Mitgliedstaat“ ersatzlos zu streichen. Diese Änderung betrifft einen kleineren Kreis der Antragsteller. Mit Annahme unseres Änderungsantrags würden dann unnötige Klagen gegen den Freistaat vermieden werden können. Ich bitte und appelliere daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Im Übrigen möchte ich hier zum Schluss noch mal anmahnen, ein vernünftiges, zukunftsgewandtes Personalentwicklungskonzept vonseiten der Landesregierung zu verfolgen, was auch mit einem Stellenabbaupfad einhergehen sollte, statt mit einem stetigen Stellenaufwuchs, den wir uns jetzt wieder im Haushalt 2023 ansehen können. Das ist auch regelmäßig die Mahnung des Landesrechnungshofs von Thüringen, dort genauer hinzugucken. Auch appelliere ich hier, die Kosten der Pensionen mit im Blick zu behalten, denn die Pensionslasten sind auch vom Steuerzahler zu tragen. Allein die Mehrkosten aus diesem Gesetz, was wir heute beschließen wollen, betragen ca. 59 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2023 für das Land und etwa geschätzte 6 Millionen Euro jährlich für die Kommunen. Dem Gesetzentwurf mit den vielen Veränderungen, was ich gerade kurz skizziert hatte, stimmen wir natürlich zu, bis auf – wie gesagt – unseren Änderungsantrag. Da bitte ich entsprechend um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil es hier kurz Unruhe gab, nur die Information, dass wir nach diesem Tagesordnungspunkt den Tagesordnungspunkt 73 aufrufen, noch vor der Mittagspause. Dann fahren wir weiter fort in der Tagesordnung. Als Nächstes erhält Abgeordnete Merz für die Fraktion der SPD das Wort.

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Janine Merz SPD

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer live und auch an den Bildschirmen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetz regeln wir heute die zugesicherte und verfassungsgemäß notwendige Übertragung der Tariferhöhung von 2,8 Prozent ab Dezember dieses Jahres auf die Beamtenbesoldung. Das betrifft sowohl die Grundgehälter als auch die Zulagen, und weiterhin werden damit auch kinderbezogene Familienzuschläge nach oben angepasst. Mit der Besoldungsanpassung entstehen dem Land ab 2023 zusätzliche Kosten im Landeshaushalt in Höhe von rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Erneut stellt sich der Freistaat damit seiner Verantwortung für eine gerechte und faire Entlohnung seiner Bediensteten. Die regelmäßigen Besoldungsanpassungen sind entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Neben der Tarifentwicklung sind Nomina-Löhne, Verbraucherpreisindex, internes Abstandsgebot und der Bund-LänderVergleich der Besoldung maßgeblich. Gerne wird der fortwährende, vom Bundesverfassungsgericht implementierte Anpassungsbedarf zur verfassungsangemessenen Alimentation von Kritikern genutzt, um den Eindruck zu erwecken, dass das Besoldungsrecht nicht richtig durchdacht oder unzureichend wäre. Im Gegenteil, die Landesregierung ist in der Pflicht, die verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen, und dieser Aufgabe kommt sie auch nach. Auch wenn das bedeutet, dass wir zukünftig eventuell noch öfter über das Besoldungsgesetz beraten werden. Sehr geehrte Damen und Herren, neben den Besoldungsanpassungen finden sich viele kleine Verbesserungen und Anpassungen im Gesetzentwurf. Mit der neuen Zulage für Fachleiter für die Pädagogikausbildung an den Studienseminaren wird eine weitere Regelungslücke geschlossen, die Entschädigung der Gerichtsvollzieher wird überarbeitet und Beamten der Steuerfahndung soll das gleiche Kleidergeld gewährt werden wie ihren Kollegen bei der Kriminalpolizei. Der Gesetzentwurf liegt heute bis auf kleine redaktionelle Änderungen wie in der ersten Lesung vor. Das hat Herr Kowalleck schon vorgetragen. Wir werden natürlich der pünktlichen Tarifanpassung für unsere Beamtinnen und Beamten zustimmen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Kowalleck das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich einen ganz herzlichen Dank an unsere Beamtinnen und Beamten vorausstellen, denn Sie wissen alle, gerade die vergangenen beiden Jahre haben auch insbesondere die Landesverwaltung und die Kommunalverwaltung vor besondere Aufgaben gestellt, und jetzt auch mit den aktuellen Aufgaben des Ukraine-Krieges wird das natürlich nicht viel anders, sondern die Herausforderungen werden größer. Ich denke, es ist auch wichtig, hier an dieser Stelle aus Sicht des Landtags Danke zu sagen für die in den letzten Jahren geleistete Arbeit. Das ist auch ein Ansatz, den wir weiterverfolgen müssen, dass wir unsere Beamtinnen und Beamten entsprechend entlohnen. Wir befinden uns gerade mit der freien Wirtschaft in einem Wettbewerb. Ich hatte das auch in der Berichterstattung gesagt, da ist es insbesondere wichtig, dass auch die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse erfolgt. Die Landesregierung hat hier gehandelt und wir stimmen daher dem Vorgehen so zu. In den vergangenen Jahren bzw. in der Vergangenheit war das nicht immer selbstverständlich. Deshalb haben die Anzuhörenden die Vorgehensweise begrüßt, auch mit der Erhöhung der Ausbildungsentgelte. Das ist ein wichtiges Vorgehen, das uns auch in den nächsten Jahren begleiten wird. Ich habe ja vorhin gesagt, dass das Thema der amtsangemessenen Alimentation für die verschiedenen Anzuhörenden ein besonders wichtiges Thema war. Ich selbst habe als Abgeordneter verschiedene Anfragen an die Landesregierung in den vergangenen Monaten gestellt, weil es auch ein Thema ist, das uns zukünftig weiterhin beschäftigt. Das wurde auch an dieser Stelle bereits gesagt und die Finanzministerin hatte bei der Einbringung des Gesetzes schon gesagt, dass es da auch eine entsprechende Vorlage gibt. Die hat uns als Parlament erreicht. Gerade mit Blick auf die Alimentation sind das hohe Beiträge, die uns im Haushalt und in der Haushaltsberatung beschäftigen und das ist ein Thema, das uns gerade auch als Parlament in Zukunft beschäftigen wird. Ich möchte hier an dieser Stelle auch noch insbesondere auf die Entwicklung im Hinblick auf das Personal eingehen. Wir hatten in der vergangenen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses insbesondere die verschiedenen Personalfragen, von der Entwicklung der Personalkosten bis hin zu den Kosten der Pensionen, betrachtet. Das wird uns auch weiterhin beschäftigen und ich habe eben auch die Ergänzungsvorlage zum Haushalt angesprochen. Das sind natürlich auch Beträge, die weiterhin im Haushalt berücksichtigt werden müssen. Wir haben vor einigen Jahren, was die Personalkosten angeht, die 3-Milliarden-Grenze gerissen. Das zeigt schon, dass hier besondere Herausforderungen für uns als Land bestehen. Insbesondere darf man aber auch nicht nur die Personalkosten betrachten, sondern wir müssen eben auch sehen, wie wir zukünftig Nachwuchs für die Landesverwaltung anwerben. Dazu gehört ebenso ein Gesundheitsmanagement und die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Hier werden wir auch weiter dranbleiben. Wir als CDU haben insbesondere mit Blick auf ein Personalentwicklungskonzept unsere Vorstellungen dargelegt und werden da auch weiter in der Diskussion bleiben. An sich wurden schon viele Punkte genannt, die der vorliegende Gesetzentwurf enthält. Uns ist es, wie gesagt, wichtig, dass diese zeitund inhaltsgleiche Übertragung erfolgt und dass auch die Anregungen, die von den Anzuhörenden kamen, berücksichtigt werden. Das wird uns weiter beschäftigen. Wir werden dem Gesetzentwurf so zustimmen und werden natürlich auch weiterhin, was die Personalentwicklung im Land angeht, unsere Vorschläge einbringen. Danke schön. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank. Ein herzliches Willkommen an die Besuchergruppe auf der Tribüne. Damit Sie der Debatte gut folgen können: Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 31 und wir debattieren über die Anpassung der Besoldung und Versorgung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, also quasi um deren Löhne und versorgungsrechtlichen Vorschriften. Als Nächstes erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Hande das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf die übervolle Tagesordnung unserer Plenarsitzung und auch die Tatsache, dass schon einiges hier gesagt wurde, was ich jetzt nicht im Detail wiederholen möchte, werde ich meine Rede kurzhalten, aber ein paar grundlegende Schlaglichter auf den Gesetzentwurf dann doch legen wollen. Eine Beamtin oder ein Beamter geht keiner Erwerbstätigkeit nach; er oder sie dient und wird auch nicht bezahlt, sondern besoldet. Korrekt gesagt, wird ein Beamter oder eine Beamtin für den Dienst vom Dienstherrn amtsangemessen alimentiert. An dieser Stelle wird schon klar, dass ein Vergleich zwischen Beschäftigten, also angestelltem Personal, und verbeamtetem Personal nicht einfach ist. Bei Angestellten wird das Gehalt in den Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt, dabei wird auch gern mal mit dem Verhandlungshilfsmittel Streik unterstützt. Bei Beamten ist Streik ausgeschlossen. Hier muss der Arbeitgeber, also der Dienstherr, die Höhe der Besoldung selbst festlegen. Dabei muss er allerdings verfassungsrechtliche Vorgaben befolgen und die Amtsangemessenheit beachten. Dies verdeutlicht aber auch die Verantwortung des Dienstherrn und in der Folge auch die Verantwortung von uns allen hier in diesem Rund. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das tun wir einmal mehr mit diesem Gesetzentwurf. Wir handeln sachgerecht und verantwortlich. Dafür danke ich auch der Landesregierung, und mit diesem Gesetzentwurf folgen wir im Prinzip genau diesem Ansatz. Wir haben den Gesetzentwurf im Ausschuss beraten, das wurde ja auch schon angesprochen, und wir haben uns darauf verständigt, die 2,8 Prozent, die die Angestellten mehr bekommen, auch für Beamtinnen und Beamte geltend zu machen, heißt, ab dem 01.12. wirksam werden zu lassen. Auch die Anwärterbezüge werden analog denen von den Auszubildenden angepasst und somit um 50 Euro monatlich erhöht. Ohne diese sogenannte zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses wäre eine Zustimmung der Fraktion Die Linke auch gar nicht möglich gewesen. Aber ein vollständiger Inflationsausgleich, wie vom tbb in der Anhörung angesprochen, kann und soll diese heutige Gesetzesänderung nicht sein. Meine Damen und Herren, das Gesetz hat ja bekanntlich mehr zu bieten als 2,8 Prozent Alimentationserhöhung. Ich bin in der ersten Lesung bereits darauf eingegangen und möchte das hier nicht noch einmal im Detail wiederholen. Das Funktionsamt, zum Beispiel für Fachleiterinnen und Fachleiter in der Lehrerausbildung, das Kleidergeld für Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder und nicht zuletzt die Regelung über Wegeunfälle beim Homeoffice sind Zeugnis einer klugen und vorausschauenden und vor allem gerechten Politik von Rot-RotGrün – und ja, all das zusammen spiegelt sich in erheblichem Maße in diesem und auch in allen folgenden Landeshaushalten wider. Auch das ist eine Konsequenz der Übernahme von Verantwortung eines Dienstherrn. Ich danke ausdrücklich der für – und erlauben Sie mir, das so zu sagen – Alimentation, Kleidergeld und Wegeunfälle zuständigen Ministerin für diese sehr gute und vor allem im Sinne der Beamtinnen und Beamten zügige Vorlage und dem für all diese Dinge zuständigen Ausschuss hier in diesem Haus. Gerade erst in der letzten Sitzung im Haushalts- und Finanzausschuss letzte Woche sind wir zur genannten Beschlussempfehlung gekommen, dafür bedanke ich mich und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank. Als Nächstes steht auf meiner Redeliste Abgeordneter Kemmerich, den ich aber gerade nicht – nein? Dann Abgeordnete Bergner für die Gruppe der BfTh.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, den vorliegenden Gesetzentwurf haben wir ausführlich im Haushalts- und Finanzausschuss beraten und ihm zugestimmt. Das ganze Thema der Beamtenbesoldung hatte in der Vergangenheit auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt und ich erinnere auch an eine Anhörung im Petitionsausschuss. Wie schon mehrfach von mir dargelegt, ist eine angemessene und auskömmliche Beamtenbesoldung nicht nur eine gesetzlich abgesicherte Forderung, sondern auch eine wesentliche Grundlage für ein funktionierendes Staatswesen, bis hin in die Landkreise und Kommunen. Doch damit ist auch ein Kernproblem beschrieben, das auch im vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelöst ist. Der Fokus dieses Gesetzes liegt in der den jeweiligen Besoldungsgruppen angemessenen Besoldung. Was unberücksichtigt bleibt, ist die Verteilung dieser Stellen auf Verwaltung und auf operativen Dienst. Was will ich damit sagen? Wir erleben seit Jahren einen stetigen Aufwuchs im administrativen Bereich. Die Zahl der unbesetzten Stellen im operativen Bereich wächst ebenfalls ständig an. Aber gerade diese Stellen sind es, die nah an den Menschen sind und die besonders wichtig sind. Ob es Polizisten, Lehrer, Richter oder Feuerwehrleute sind, hier wird ständig dem Anspruch hinterhergelaufen. Warum ist das so? Es liegt auch an der Besoldung, natürlich, denn im operativen Bereich werden durchweg die Stellen schlechter bezahlt als im administrativen, denn die höheren Besoldungsgruppen sind den Verwaltungen vorbehalten. Wer also ein entsprechendes Einkommen anstrebt, wird früher oder später auf einer solchen Stelle landen, auch wenn er vielleicht lieber mit den Menschen vor Ort arbeiten würde. Wenn ich das im Ausschuss anspreche, höre ich immer, dass es sicher nicht anders geht, weil es gesetzlich so geregelt ist. Aber Gesetze kann man ändern und auch Bundesgesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Wir müssen neu denken, wir müssen innovativ sein und dazu gehört auch der Mut, alte Zöpfe mal abzuschneiden. (Beifall Gruppe der BfTh) Wir brauchen Kennzahlen, aus denen ablesbar ist, dass zum Beispiel drei Viertel der Menschen im operativen und ein Viertel der Menschen im administrativen Bereich arbeiten. Diese Verhältnisse sollten unter Einbeziehung der Betroffenen und von Fachleuten erarbeitet werden. Dafür braucht es aber den politischen Willen, ein gutes Konzept und entsprechende innovative Ideen. Nun wird die Landesregierung sicher sagen, dass sie mit der geplanten Klausurtagung zum Personalentwicklungskonzept die Weichen richtig gestellt hat. Das dem HuFA vorgestellte Konzept lässt allerdings daran zweifeln. Ich würde mich freuen, wenn meine ausgeführten Gedanken Sie inspirieren, gute, moderne Lösungen für die Zukunft zu finden. Wir Bürger für Thüringen stehen gern für konstruktive Gespräche zur Verfügung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der BfTh)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Von den Abgeordneten habe ich keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ich gehe davon aus, dass Ministerin Taubert für die Landesregierung spricht. Bitte schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will mich auch sehr kurzfassen. Wir haben mit den Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation natürlich auch eine gewisse Verkehrung dessen, was Herr Hande bisher beschrieben hat, dass eben aus Tarifergebnissen letztendlich die jeweilige Landesregierung oder der Bund ableiten muss, was für Beamtinnen und Beamte dann an Besoldungssteigerung stattfindet. Wir haben da auch meines Erachtens keinen Spielraum mehr, weil die Gerichte das so austituliert haben, dass wir diese Dinge immer eins zu eins übernehmen müssen. Am Anfang meiner Legislatur als Finanzministerin vor acht Jahren dachte ich, eine Enthaltung eröffnet mir Möglichkeiten, im Rahmen eines schwierigen Haushalts auch geringfügige Abweichungen zu treffen, aber es ist mir nicht gelungen und insofern kann man das auch lassen. Also alles, was bei Tarifverhandlungen rauskommt, wird letztendlich eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, soweit das möglich ist und die Differenzen nicht aus den Besoldungs- bzw. Tarifzahlungen an sich hervorgehen. Wir werden mehrere weitere Verfahren haben zum Besoldungsgesetz. Es geht darum, dass wir auch den Versorgungsempfängern die Energiepauschale zukommen lassen wollen. Das haben wir ja versprochen, das wird dann auch noch gesetzlich umgesetzt. Da haben wir schon mal einen Antrag im Haushalt gehabt zur Ergänzung. Ich denke, der wird zeitnah auf eine Entscheidung treffen. Wir haben mit einem weiteren Gesetzentwurf natürlich auch für nächstes Jahr eine wesentliche Steigerung der Besoldung. Da kommen wir dann darauf, dass eben das, was das Verfassungsgericht beschrieben hat, für uns Schwierigkeiten bereiten wird, weil es zwar für die Beamtinnen und Beamten dann geregelt ist, aber ich das nicht einfach auf die Tarifbeschäftigen übernehmen kann, weil ich dort eben die Tarifautonomie habe und das nicht einfach übertragen kann. Also das sind noch Herausforderungen, die wir in den kommenden Jahren meistern müssen. Frau Bergner, was Sie gesagt haben, das würde bedeuten, dass ich den Facharbeiter besser bezahle als den Meister – ich will das mal runter auf den Handwerksbetrieb machen –, und das passiert doch auch nicht. Wir sind gehalten, und ich glaube, das ist auch sehr sinnvoll, für die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und Ausbildungen eben auch eine bestimmte Besoldung oder Bezahlung anzubieten. Das ist meines Erachtens sachgerecht und das wird auch in Zukunft passieren, weil wir sonst natürlich an anderer Stelle keine Fachleute finden. Ich bedanke mich, dass alle Zustimmung signalisiert haben, und wir werden für die Beamtinnen und Beamten, denke ich, hier etwas Sinnvolles tun. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, dann würde ich jetzt in die Abstimmung eintreten. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/6649 ab. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der BfTh. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die Gruppe der FDP. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/6614 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Kurze Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen, Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Dann stimmen wir nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6292 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen, Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Abstimmung des Gesetzentwurfs in der Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen, Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme noch mal zur Frage zum Tagesordnungspunkt 49 und dem da vorgelegten Änderungsantrag in der Drucksache 7/6653 mit der Frage an die Fraktion der CDU, ob sie den Änderungsantrag so zulässt.

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Andreas Bühl CDU

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Also, wir haben den für uns mal geprüft und würden den nicht zulassen.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften

Dann ist das damit entschieden. Wir würden dann zum Tagesordnungspunkt 73 kommen. Da hatten wir vereinbart, dass wir den vormittags noch vor der Mittagspause aufrufen. Der Tagesordnungspunkt 73 ist Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6474 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich zum Antrag die Aussprache. Zunächst erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gestern schon in der Aktuellen Stunde viel dazu gesagt worden. Ich möchte nur dem Grundtenor – weil ich die Begründung für diesen Antrag seitens der CDU-Fraktion nicht wirklich nachvollziehen kann – vielleicht mal ein paar grundlegende Fakten entgegenstellen, warum wir das eben nicht als Untergang des Abendlandes, als Aufgabe des aktivierenden Sozialstaatsprinzips nämlich fördern und fordern, verstehen. Was wird denn nun geändert? Da will ich kurz mal durchgehen: Es werden die Sätze angehoben aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Alleinerziehende von 449 Euro auf 502 Euro; Partner, wenn beide volljährig sind, von 404 Euro auf 551 Euro; Jugendliche ab 14 Jahren von 376 auf 420 Euro; Kinder von 6 bis 14 Jahren von 311 auf 348 Euro; Kinder unter 6 Jahren 245 auf 318 Euro. Das ist aus meiner Sicht nun kein Anreiz für Eltern, für Erwachsene, in irgendeiner Art und Weise in der Arbeitslosigkeit zu verharren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Frau Dr. Bergner, Sie haben gestern gesagt, dass damit ein Anreiz gesetzt wird, nicht in den ersten Arbeitsmarkt zu gehen. Da muss ich fragen, wie Sie sich damit beschäftigt haben. Denn diese Aussage ist einfach falsch. Denn genau auf diesen Problempunkt wirkt es jetzt, dass wir so lange die eigentliche Klientel – 80 Prozent sind Langzeitarbeitslose, die wir gar nicht kriegen, weil wir einen Vorrang haben, jedenfalls bei Hartz IV, dass die Arbeitsvermittlung zählt und dass wir überhaupt gar nicht die Chance haben, gerade für Jugendliche und junge Erwachsene, Bildungsnachstände – die kommen ja teilweise ohne Abschlüsse aus den Schulen –, denen Zeit zu geben, diese im Rahmen des ALGII-Bezugs nachzuholen. Genau das soll jetzt geändert werden; deswegen auch eine entsprechende Karenzzeit. (Beifall Gruppe der FDP) Was soll denn noch geändert werden, Frau Dr. Bergner? Es ist doch augenscheinlich, dass wir in dieser Gesellschaft häufig, die Bürgerinnen und Bürger und viele in diesem Land, einen Staat kennengelernt haben, der sie alimentiert, der nicht respektvoll umgeht mit denjenigen, die Leistungsträger sind. Der „Leistungsträger“ hängt natürlich nicht vom Gehalt ab, sondern das sind all die, die jeden Tag aufstehen, zur Arbeit gehen. Frage „Steuersätze“: Da haben wir häufig das Problem, dass sich Leistung nicht lohnt. Aus dieser Erkenntnis, aus dem teilweise generationenübergreifenden Erleben „Bleibt doch zu Hause, denn zusätzliches Tun lohn sich nicht, weil der Staat dir sowieso in die Tasche greift und dein kleines Zubrot als Schülerin und Schüler, als Auszubildender, als Student nimmt und in den Gesamthaushalt des ALG II-Bezugs anrechnet.“, genau das soll geändert werden. Deswegen gibt es Freibeträge, deswegen sollen Minijobs anerkannt werden, dass der Schüler, der früh aufsteht, in der Nacht, am frühen Morgen und die Zeitung austrägt, dass er sein Geld behalten kann. (Beifall Gruppe der FDP) Denn auch das ist in keiner Weise ein Gesamteinkommen, das aus dem Bezug der Grundleistung zu entfliehen hilft. (Beifall SPD) Nein, es ist Teil des aktivierenden Sozialstaats. Und wenn ich höre – von der CDU am Anfang der Debatte auch immer wieder verbreitet –, die Sanktionen werden abgeschafft: Ich weiß nicht, in welchem Bezug diese Debatte zum realen Gesetzentwurf steht. Denn die Sanktionsmechanismen werden natürlich nicht abgeschafft. Im Übrigen bleibt es dabei, wer sich nicht an Auflagen hält, wer Termine verpasst, kann bis zu 30 Prozent reduziert werden – im Übrigen dieselbe Prozentzahl, die vorher auch schon bei Hartz IV galt. Deswegen will ich auf die Rede von Herrn Aust von gestern hinweisen, der ja auch noch mal die Grundlagen beschrieben hat, warum es bestimmte Regelungen und Regelungsänderungen überhaupt gegeben hat. Das war nämlich vor allen Dingen wegen eines Verfassungsgerichtsurteils. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Schlimm genug!) Also, ich bitte einfach, Respekt ist eben nicht nur das, was du daraus machst, es ist vor allen Dinge keine Einbahnstraße. (Beifall SPD, Gruppe der FDP) Der, der mehr tut, der muss die Erfahrung machen, dass ihm mehr bleibt. Wir bleiben dabei,

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Abgeordneter.

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Robert-Martin Montag FDP

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

sich auszuruhen wird es auch zukünftig nicht geben. Auch dazu sind die Jobcenter verpflichtet, nur eben, dass wir jetzt bilden wollen und der Vorrang der Vermittlung nicht alleine stehen bleibt.

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Robert-Martin Montag FDP

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Als Nächste erhält Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Karola Stange Die Linke

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen auf der Tribüne oder am Livestream! Herr Voigt, ich hätte ja gedacht, Sie haben so viel Rückgrat, dass Sie den Antrag heute Morgen einfach mal zurückziehen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So viel Gegenwind, wie Ihnen mit dem Antrag in den zurückliegenden Tagen um die Ohren geflattert ist, so viel Gegenwind können Sie – glaube ich – doch gar nicht vertragen. Wenn allein der Paritätische Bundesverband sagt, das Geschrei der CDU/CSU auf Bundesebene (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist an- maßend!) – ich würde es einfach runterbrechen auf die Länder – ist einfach menschenunwürdig. Es diskriminiert alle Bürgerinnen und Bürger, die seit 16 Jahren in Hartz IV sind, bzw. diskriminiert natürlich auch diejenigen, die leider eventuell ab 2023 ins Bürgergeld kommen. Wenn Vertreterinnen und Vertreter der Kirche sagen, das, was hier gerade abläuft mit einer Schmutzkampagne gegen das Bürgergeld, ist einfach unverschämt; und Sie machen Politik an den Realitäten vorbei – dann bleibe ich dabei, Sie hätten den Antrag zurückziehen sollen und somit wäre uns heute Zeit erspart geblieben, darüber zu reden. Ich will noch mal zwei Sätze sagen zu der Historie, denn das wird natürlich in den Diskussionen, die wir hier heute und gestern hatten, aber die auch draußen in der Öffentlichkeit geführt werden, immer wieder unterschlagen oder sie wird einfach nicht mehr mitgedacht. Hartz IV ist auf den Weg gebracht worden in einer ehemaligen Kampagnenlage, wie jetzt Kampagne gemacht wird gegen das Bürgergeld. Für Hartz IV musste damals unter anderem FloridaRolf herhalten. Das war der Deutsche, der in Florida unter den Palmen saß und als sogenannter Sozialschmarotzer bezeichnet wurde. 4 Millionen Euro Sozialhilfe gingen ins Ausland. Das war unvorstellbar. Damit wurde unter anderem auch Hartz IV begründet. Und heute nehmen Sie eine ähnliche Strategie und sagen: Um Gottes willen, Menschen – die vielleicht 60.000 Euro auf ihrem Konto haben, denen ist es nicht zumutbar, Bürgergeld zu beantragen. Schämen Sie sich! Weil genau in dieser Krisenlage, in die wir gerade steuern oder bereits schon sind, sind es Kleinst- und Mittelunternehmen, die eventuell in Abhängigkeit geraten, weil sie nicht die Chance hatten, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen und somit überhaupt keine Chance haben, Arbeitslosengeld I zu erhalten. Es sind genau diese Kleinst- und Mittelunternehmen, die Soloselbstständigen, die im Prinzip aufgefordert worden sind in der Coronakrise oder vielleicht in den nächsten Monaten, sich zum Bürgergeld zu bekennen. Wollen Sie denen die paar Euro, die sie sich mühsam zusammengearbeitet haben, auch noch wegnehmen? Ich glaube, das kann doch nicht der Anspruch der CDU Thüringen oder überhaupt der Anspruch der CDU und CSU auf Bundesebene sein. Gestern habe ich schon ausgeführt, dass wir als Linke nicht alles gut finden, was mit diesem Gesetzestext auf den Weg gebracht wird, denn eigentlich müsste der Gesetzestext viel, viel weitergehen. Er ist ein kleiner Schritt, aber noch nicht der große Wurf, um ein wirkliches Bürgergeld, was diskriminierungsfrei, sanktionsfrei gezahlt wird, wirklich auf den Weg zu bringen. Aber es ist ein Anfang. Mit Ihrer Schmutzkampagne – ich sage es einfach mal so – (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie sollten sich mal zusammenreißen!) diskriminieren Sie alle diejenigen, die ab Januar 2023 auf 50 Euro mehr angewiesen sind, (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das wollen wir doch auch!) Nein, Sie wollen es nicht. Wenn Sie es blockieren im Bundesrat, wenn Sie diesen … (Unruhe CDU)

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Entschuldigung, meine Herren, in erster Linie hat die Abgeordnete Stange das Wort. Es ist sehr störend für die Rednerin, wenn Sie hier Dialoge über die Bänke führen.

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Karola Stange Die Linke

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Wenn Sie diesem Gesetzestext im Bundesrat nicht zustimmen, dann diskriminieren Sie natürlich die Menschen, denn sie haben keinen Anspruch, auch auf diese 502 Euro nicht. Das haben Sie scheinbar vergessen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Was für mich das Allerschlimmste ist: Ihre Kampagne der Aufrechnung, was man an Geldern hat, ob man Bürgergeld hat oder ob man alleinerziehend mit zwei Kindern ist und zur Arbeit geht, das haben Sie abgeschrieben von Nazis, von Rechten. (Beifall DIE LINKE, SPD) Das ist die Argumentation, natürlich. Gucken Sie genau die Zahlen an. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie sind doch nicht ganz sauber!) Gucken Sie auf die Seiten der einschlägigen Varianten von Parteien, und da werden Sie es sehen. Genau. Gucken Sie hin. An der Stelle will ich noch zwei Sätze sagen, denn Sie wissen, dass wir diesen Antrag ablehnen. Packen Sie an der Stelle Ihre Sozialpolitik ein, vertrauen Sie darauf, dass Sozialpolitik mit gutem Augenmaß in Berlin und hier in Thüringen auf den Weg gebracht wird und nehmen Sie den Antrag zurück im Interesse der Thüringerinnen und Thüringer, die es benötigen! Recht herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es ist jetzt nicht überraschend, dass diese Diskussion heute etwas hitzig wird. Ich würde trotzdem darum bitten, dass sich alle ein bisschen mäßigen. Als Nächster erhält Abgeordneter Voigt für die Fraktion der CDU das Wort. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das erklärt die Peinlichkeit der CDU!)

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Mario Voigt CDU

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher! Die Diskussion um das Bürgergeld haben wir gestern schon geführt, führen wir heute. Für uns als CDU, Frau Stange, geht es um Folgendes: Menschen in Arbeit zu bringen, ist das wesentliche Element auch von aktivierender Sozialpolitik. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist aber nicht das Einzige!) Das Ampel-Bürgergeld ist ein Gesetz gegen die Arbeit und die arbeitende Bevölkerung in Deutschland. Es verabschiedet sich vom Grundsatz der Sozialpolitik, nämlich Fördern und Fordern, und deshalb ist es der falsche Weg für Deutschland. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Ich will noch mal rekapitulieren: Wir haben hier in diesem Hohen Haus in vielen Debatten über die Frage der Energiekrise und die Auswirkungen auf Bürger, auf Handwerk, auf Mittelstand geredet. Wir haben darüber gesprochen, die hohen Preise zu deckeln für den Bäcker, für den Busfahrer, für die Leute, die jeden Tag auf Arbeit gehen. Die warten immer noch auf Entlastung, die warten immer noch auf einen Gaspreisdeckel, weil da immer noch keine Klarheit existiert. Das sind diejenigen, die jeden Tag auf Arbeit gehen. Und, Frau Stange, wenn Sie die Frage stellen: Was ist sozial oder was ist unsozial? Ich finde, es ist unsozial, diejenigen im Regen stehen zu lassen, die mit ihrer harten Arbeit, mit dem Geld dafür Sorge tragen, dass Sie anderes Geld umverteilen können. (Beifall CDU) Um nicht missverstanden zu werden: Die CDU hat heute im Bundestag Folgendes beantragt – nur, damit wir Klarheit haben –: Die Leistungsempfänger brauchen auch in der Grundsicherung bei explodierenden Preisen, zum Beispiel für Lebensmittel, genau diese Erhöhung. Dafür setzen wir uns ein. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Sehr spät, sehr spät!) Inflation und Preissteigerung – muss auch dort gesteigert werden. Genau aus dem Grund schlägt die CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag vor, die SGB-II-Leistungen um 53 Euro zum 01.01.2023 zu erhöhen, denn wir glauben, dass diese Menschen dieses Geld brauchen. Jetzt tun Sie bitte nicht so, dass die Ampel und Rot-Rot-Grün hier in Thüringen die Arbeitslosen in Geiselhaft nehmen, um diese verkorkste Sozialreform zu decken. Das ist eine Ungerechtigkeit, die lassen wir nicht zu. (Beifall CDU) Wenn wir uns anschauen, was wir hier eigentlich diskutieren, dann gibt es zwei Grundsätze in der Sozialpolitik, die müssen auch weiterhin gelten, nämlich erstens das Prinzip des Förderns und Forderns und zweitens, wer arbeitet, muss am Ende des Monats mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Löhne rauf, Löhne rauf!) (Unruhe DIE LINKE) Deswegen gibt es drei prinzipielle Kritikpunkte an dieser Bürgergeldreform. Kritikpunkt 1 ist, dass es ein Schonvermögen von 60.000 Euro bis hin zu 150.000 Euro für eine vierköpfige Familie gibt. Jetzt zitiere ich einfach mal nur den anerkannten Sozialrechtsprofessor Gregor Thüsing von der Uni Bonn – Zitat –: „Eine dreiköpfige Familie kann trotz eines Barvermögens von 120.000 Euro, nagelneuem Maserati, umfangreichen Sparplänen für das Alter und einem Haus von 140 Quadratmetern in bester Münchener Wohnlage Bürgergeld beziehen. Ob es hier noch angemessen ist, von steuerfinanzierten existenzsichernden Leistungen zu reden, ist mehr als zweifelhaft.“ Dem kann man nichts mehr hinzufügen. (Beifall CDU) Und nicht ohne Grund spricht der Bundesrechnungshof – und er kritisiert scharf, was dort vorgeschlagen wird beim Bürgergeld – von einer unverhältnismäßigen Regelung mit Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten. Auch das beschreibt ziemlich präzise, wie schräg dieses Schonvermögen ist. (Beifall CDU) Nehmen wir den zweiten Kritikpunkt. Es wird das Anrecht geschaffen, mindestens ein halbes Jahr Geld zu bekommen, ohne dass jemand prüft, ob das überhaupt gerechtfertigt ist. Ich finde es ehrlicherweise nicht gerecht, dass Menschen auf Kosten derer, die fleißig arbeiten gehen, ziemlich lange nicht mitwirken müssen. Es hat sich nämlich in Deutschland bewährt, dass Menschen, wenn sie Sozialleistungen beziehen wollen, sich auch ein Stück weit anstrengen müssen. Das sind wir denjenigen schuldig, die arbeiten gehen. Das ist der Grundsatz, das sind die Leistungsträger des Alltags. (Beifall CDU) Denn am Ende geht es um diejenigen, die Busfahrer, die Kassierer, die Pflegekräfte, diejenigen, die so knapp über dem Mindestlohn verdienen, die jeden Monat gucken müssen, wie sie über die Runden kommen. Jetzt zitiere ich auch wieder zum Bürgergeld einfach nur den Deutschen Landkreistag. Er sagt: Das „SGB II [nähert sich] damit einem bedingungslosen Grundeinkommen“ an. „Die Anreize, sich um (Wieder)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu bemühen, werden systematisch reduziert.“ Und weiter an anderer Stelle: „Dies lässt sich gegenüber Erwerbstätigen, insbesondere in unteren Einkommensgruppen, die mit ihren Steuern die SGBII-Leistungen mitfinanzieren, nicht mehr erklären.“ Das sagt der Deutsche Landkreistag. (Beifall CDU) Dann ist der dritte Kritikpunkt: Nach Vorstellung der Ampel gibt es zwei Jahre lang vollständig Miet- und Energiekosten bezahlt. Ich sage Ihnen eines: Die vielen Menschen, die im niedrigen Lohnbereich jeden Tag auf Arbeit gehen, die nehmen jetzt genau den Taschenrechner raus und sagen: Ist es das noch wert, die 20 oder 30 Kilometer in Thüringen zu fahren? Ich kann mich nur an die Seite des Deutschen Arbeitgeberverbandes stellen, der sagt: Es werden Brücken aus der Beschäftigung verstärkt, anstatt Brücken in die Beschäftigung zu bauen. Das ist genau das, was wir nicht brauchen. Wir brauchen Leute, die arbeiten gehen. Das ist der entscheidende Punkt in einer aktivierenden Sozialpolitik. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Das, was Sie da machen, ist zynisch!) Nein, zynisch ist, die Menschen aufzufordern, kalt duschen zu gehen, und trotzdem zwei Jahre lang das vollumfänglich zu bezahlen. Das kann man draußen niemandem mehr erklären. (Beifall CDU) Und das in einem Land wie Thüringen, wo es um die Frage geht, dass uns bis zum Jahr 2030 340.000 Fachkräfte fehlen. Jeder Handwerker, jedes mittelständische Unternehmen, das man besucht, weist einen darauf hin: Wir brauchen Menschen, die arbeiten. Genau aus dem Grund muss es uns darum gehen, den ersten Arbeitsmarkt zu bedienen und nicht den dritten. Das ist unser Ansatz und dafür setzen wir uns ein. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Aber in der Grundsubstanz dessen, was Frau Stange und andere hier gerade vorgestellt haben, geht es doch um zwei unterschiedliche Ideen von Sozialstaat. Was Sie wollen, ist ein Land der Transferempfänger. Das ist rückwärtsgewandt, das ist keine aktivierende Sozialpolitik. (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Niedriglohnland!) Am Ende wollen Sie etwas, was in „Die Brüder Karamasow“ schon Dostojewski gesagt hat: „Am Ende werden sie uns ihre Freiheit zu Füßen legen und zu uns sagen: ‚Macht uns zu euren Sklaven, aber füttert uns.‘“ Das ist nicht die Sozialstaatsidee, die wir haben. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Wir setzen auf Fairness, wir setzen auf Gerechtigkeit, wir setzen auf Chance, wir setzen auf Fördern und Fordern und eine selbst verantwortete Freiheit.

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte noch mal um Ruhe. Herr Voigt hat das Wort. Es wäre gut, wenn man ihn noch versteht.

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Mario Voigt CDU

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Zu der Missachtung des Parlaments heute Morgen ist schon alles gesagt. Ich sage Ihnen eines: Am Ende ist das eine Diskussion, die wird mit den Füßen abgestimmt bei der arbeitenden Bevölkerung. Und das, was Sie jetzt mit dem Bürgergeld machen, sollten Sie sich dringend noch mal überlegen, weil es dazu führt, dass wir weniger Arbeit in Deutschland haben werden. Wir brauchen aber mehr Menschen, wir brauchen Menschen, die arbeiten wollen und arbeiten sollen. Das ist aktivierende Sozialpolitik. Deswegen haben wir den Antrag gestellt. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt Abgeordnete Pfefferlein das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Nach der Rede, Herr Prof. Voigt, muss man erst mal ganz tief in den Bauch hinein atmen. Ich spreche nicht das aus, was ich gerade denke, deshalb erst mal die gute Nachricht, das Bürgergeld wurde im Deutschen Bundestag beschlossen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist erst mal ein gutes Signal. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die das heute beschlossen haben, denn das ist ein wichtiges sozialpolitisches Signal für die Menschen in Deutschland. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Sie haben hier einen Entwurf vorgelegt, der das Gesetz im Bundesrat verhindern soll. Nicht nur die Union hier in Thüringen, sondern generell Ihre Partei will in dieser krisenbehafteten Zeit die Einführung dieses Bürgergeldes blockieren. Damit aber blockiert sie massiv mehr Sicherheit und auch Entlastungen für viele Menschen. Das ist nicht christlich und das zeugt nicht von Nächstenliebe, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie behaupten in Ihrem Antrag – und ich wiederhole es gern noch einmal und ich zitiere aus der Begründung –, dass „[d]as Bürgergeld […] die Abkehr [von dem] unserem Sozialstaat zugrundeliegenden Prinzip des Förderns und Fordern [ist] und ein falsches Signal für alle Fleißigen und Engagierten in unserem Land“ setzt. Das ist eine Frechheit! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ebenso die Behauptung, dass die Kooperation durch die Einführung des Bürgergeldes eingeschränkt wird und die Möglichkeiten des Leistungsbezugs von dem aktiven Bemühen um Arbeitsaufnahme abhalten. Damit diffamieren Sie mehr als 1 Million Menschen in unserem Land, die in Deutschland leben und aus ganz unterschiedlichen Gründen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Krise muss es darum gehen, für Sicherheit und Zuversicht zu sorgen. Stattdessen spielen Sie die Menschen gegeneinander aus. Mehr als die Hälfte der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2021 die Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. In Ihrer Auffassung bewerten Sie diese Menschen als Faulpelze, (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!) die es nicht geschafft haben, während ihrer Lebensarbeitszeit genug zu erwirtschaften, um im Alter ausreichend zum Leben zu haben, die es nicht geschafft haben sollen, in ihrer Lebensarbeitszeit eine ausreichende Rente zu erwirtschaften. Damit verkennen Sie die Wirklichkeit und auch die Lebensleistung von vielen tausenden Menschen! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist demütigend und entehrend. Die jetzige Grundsicherung reicht nicht aus, reicht schon lange nicht mehr aus, um eine wirkliche Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben zu sichern – für Geringverdienende, für Alleinerziehende und für Kinder, für Ältere und durch Krankheit gehandicapte Menschen. Die Inflation und hohe Energiepreise haben die Kosten für den Lebensunterhalt enorm steigen lassen. Im Rahmen des Bürgergeldes sollten die Regelsätze erst einmal lediglich um rund 50 Euro angehoben werden, damit der allgemeinen Verteuerung etwas entgegengehalten werden kann. Damit wird denen geholfen, die unsere Unterstützung am meisten benötigen. Die Behauptung, dass sich durch das Bürgergeld das Arbeitengehen nicht mehr lohnt, ist einfach falsch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir von Bündnis 90/Die Grünen sagen: Wer lange gearbeitet und viel geleistet hat, darf nicht gezwungen sein, Ersparnisse für die Altersvorsorge und die Wohnung aufzulösen. Die Menschen müssen sich in unserem Staat darauf verlassen können, dass sich Lebensleistung lohnt. Auch und besonders für Selbstständige sind Rücklagen essenziell für die Altersvorsorge. Deshalb sollen die bewährten Regelungen zum Schonvermögen – denen die Union in Coronazeiten selbst zugestimmt hat – auch bestehen bleiben. Wer in eine Beschäftigung zurückkehren will, sich für einen neuen Job oder neue Aufgaben qualifizieren will, soll sich ganz darauf konzentrieren können. Wenn die bisherige Wohnung und auch ein gewisses Vermögen eine Zeit lang geschützt sind, können sich die Menschen wirklich darauf konzentrieren. Natürlich muss die Arbeitsmarktpolitik da mitziehen. Aber auch das Miteinander zwischen Leistungsbeziehenden und Jobcentern muss von einem anderen Selbstverständnis geprägt sein. Ein Miteinander auf Augenhöhe muss das doch oft vorhandene Misstrauen ablösen. Schwebten bislang Sanktionen über der Gewährung des Leistungsbezugs, so müssen nun ein gegenseitiges Vertrauen und ein gemeinsames Ziel auf der Agenda stehen. Das wird sicherlich nicht einfach. Aber mit einem Antrag wie von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, werden die alten Vorurteile gefestigt, und das ist ausgesprochen kontraproduktiv. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mag sein, dass das ganze Konstrukt noch viel zu diskutieren und eventuell auch nachzubessern ist. Aber das schaffen Sie mit einem solchen Antrag nicht, der spaltet, Vorurteile bedient, das Vertrauen in Entscheidungen der Bundesregierung erschüttert und vor allen Dingen Menschen diffamiert, die in ihrem Leben etwas geleistet haben und weiter leisten wollen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, das kann es wirklich nicht sein! Deshalb kann ich hierzu nur sagen: Ablehnung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion der AfD Abgeordneter Aust das Wort.

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René Aust AfD

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das war ja eine wirklich kämpferische Rede des Arbeiterführers Mario Voigt. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wir haben sehr Vieles gehört, wie man Arbeitnehmer beispielsweise entlasten müsste. Unglücklicherweise soll man die Menschen und Politiker ja nicht an ihren Worten messen, sondern an ihren Taten. (Beifall AfD) Die CDU hatte 16 Jahre lang Zeit, alles das zu machen, was Sie gefordert haben. Was haben Sie stattdessen gemacht? Haben Sie die Arbeiter entlastet? Nein, Sie haben das Gegenteil gemacht. Sie haben die Mehrwertsteuer erhöht. Sie haben die CO -Steuer eingeführt. Sie haben die Bürger und 2 Arbeiter in diesem Land belastet, wo es nur ging. Ihren Worten ist kein Glauben zu schenken, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Aber unglücklicherweise wird diese Debatte heute ja sehr unsachlich geführt. Wir hatten ja diesen wirklich unrühmlichen Wortbeitrag der Abgeordneten Stange. Ich möchte daher natürlich diese Debatte wieder zurückbringen auf die sachliche Ebene. Wir haben vier Kernpunkte, die geändert werden bei diesem Bürgergeld. Ich habe gestern Abend darauf bereits hingewiesen. 2014 gab es ein Bundesverfassungsgerichtsurteil. Dieses Bundesverfassungsgerichtsurteil sagte aus, dass bei einer hohen Inflation die Unterstützungsbeiträge zeitnah angepasst werden müssen. Damit kommt unter anderem ja die CDU in ihrem Bundestagsantrag nach, aber auch die Bundesregierung. Dass hier heute so ein großes verbales Buhei gemacht wird, welche großen Errungenschaften politischer Art hier durchgeführt werden, kann man also nicht nachvollziehen. Das, was hier gemacht wird, ist, dass Rechtsprechung in materielles Recht umgesetzt wird. (Beifall AfD) Wir haben dann das Thema „Schonvermögen“. Ja, es wird einige solche Extremfälle geben, wie wir es bei Herrn Prof. Voigt gehört haben. Auf der anderen Seite muss man eben auch sagen, dass 80 Prozent der Menschen, die heute Hartz IV beantragen, leider überhaupt kein Vermögen haben, das anrechenbar wäre. Ein wichtiger Schritt, finde ich persönlich, ist, dass nun Weiterbildungsgeld gezahlt werden soll. Allerdings ist auch das nicht wirklich eine Neuerung. Wir haben das im heutigen System bereits unter dem Begriff „Weiterbildungsprämien“. Es gibt da ein paar Änderungen. Aber das entspricht eben auch unserer sozialen Marktwirtschaft. Die soziale Marktwirtschaft hat im Wesentlichen zwei Quellen: Das sind die katholische Soziallehre und der protestantische Sozialkonservatismus. Und bei beiden steht im Mittelpunkt, dass der Mensch Anlagen hat, die es zu entwickeln gibt, dass jeder Mensch mit besonderen Fähigkeiten auf die Welt kommt und dass man die Aufgabe hat, diese zu entwickeln, und dass der Staat eben dabei unterstützen soll. (Beifall AfD) Und wenn wir hier darüber sprechen, dass zukünftig für die Leute, die gewillt sind, ihre Fähigkeiten voll auszuprägen und voll zu entwickeln, eben auch Unterstützung gewährt wird, dann ist es etwas, das wir seit Langem fordern. Wir haben schon 2018 damals in unserem Rentenkonzept ausgeführt, dass wir etwa 2 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren haben, die überhaupt keinen Berufsabschluss haben. Wir müssen diese jungen Leute zu den Fachkräften der Zukunft ausbilden, statt permanent über Einwanderung zu sprechen. (Beifall AfD) Insofern können wir hier sagen, AfD wirkt, meine Damen und Herren. Wir haben dann das Thema „Sanktionen“, auch darüber haben wir gestern Abend schon diskutiert. Bundesverfassungsgerichtsurteil 2019, damals die Abschaffung der sogenannten harten Sanktionen. Und Herr Prof. Hoff hat gestern Abend darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, diese Rechtsprechung auch in materielles Recht umzusetzen, dass es für die Betroffenen wichtig ist. Ja, natürlich ist es wichtig, dass diese Rechtsprechung auch in materielles Recht umgesetzt wird. Allerdings braucht es dafür gute Gesetze. Und dieses Bürgergeld ist kein gutes Gesetz, weil es mit der heißen Nadel gestrickt worden ist. Wir haben in der Europäischen Union das Recht auf gute Verwaltung. Für das Recht auf gute Verwaltung braucht es aber auch gute Gesetze. Das ist es eben nicht. Deswegen ist dieses Gesetz, das hier hoppla hopp erstellt worden ist und beschlossen werden soll, eben auch abzulehnen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Der Kern des Problems, über den wir in der Öffentlichkeit diskutieren, ist der des Lohnabstandes, also der Abstand zwischen dem Nettolohn, der Menschen insbesondere im Niedriglohnsektor zur Verfügung steht, im Vergleich zu denjenigen, die zum Beispiel soziale Unterstützung erhalten. Da müssen wir sagen, wir müssen die Bürger – da hat Herr Prof. Voigt vollkommen recht gehabt, aber leider hat es die CDU nie in ihrer Verantwortung umgesetzt – steuerlich entlasten, weil häufig nicht der Bruttolohn zu niedrig ist, sondern vor allem der Nettolohn, das, was nach den ganzen Steuer- und Sozialabzügen übrig bleibt. (Beifall AfD) Da reden wir beispielsweise über die künstliche Verteuerung von Mobilität, indem beispielsweise die CO -Steuer eingeführt worden ist, die es abzu2 schaffen gilt, meine Damen und Herren, genauso wie man die Mineralölsteuer absenken muss. (Beifall AfD) Das führt dazu, dass die Arbeitnehmer, die beispielsweise nicht sonderlich von der Pendlerpauschale profitieren, aber trotzdem die Benzinpreise für ihren Weg zur Arbeit haben, dadurch entlastet und bessergestellt werden. Wir setzen uns als AfD darum für einen höheren Steuerfreibetrag ein, damit diejenigen, die geringe Löhne haben, einen geringeren Steuerabzug erhalten. Wir setzen uns dafür ein, dass es das Familiensplitting gibt, dass diejenigen, die viele Kinder haben, die Ja zu Familie sagen, die Ja zu Kindern sagen, dass die bessergestellt werden, was das Steuerrecht betrifft, und dass auch diese Familien einen höheren Nettolohn haben. (Beifall AfD) Wir müssen auch darüber sprechen, welche Auswirkungen Einwanderung hat. Üblicherweise wird, wenn Einwanderung und die Auswirkungen auf Löhne besprochen werden, immer ein politischer Trick gemacht. Es wird nämlich immer über die Durchschnittslöhne gesprochen. Aber die Durchschnittslöhne sind gar nicht der entscheidende Punkt, sondern die Einwanderung beeinflusst vor allem die sogenannte Lohnskala, also die Auswirkungen auf die untersten und auf die obersten Löhne. Gerade die untersten Löhne leiden unter der zunehmenden Konkurrenz durch Masseneinwanderung, weshalb es eben auch eine Möglichkeit ist, für mehr Netto vom Brutto und für höhere Löhne zu sorgen, wenn wir die Einwanderung begrenzen. Wir haben noch andere Bereiche, beispielsweise, wenn Arbeitnehmer geringere Einkommen haben und darunter leiden, dass es in den Ballungsgebieten hohe Mieten gibt, da es durch Einwanderung zu Mietkonkurrenz und so zu einer Erhöhung kommt. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bei Ihnen sind es immer die anderen!) Und wir haben drittens noch den Punkt „Strohfirmen“ in Verbindung mit Beitragsbetrug. Dadurch, dass in Deutschland massenhaft, insbesondere beispielsweise im Ruhrgebiet, Strohfirmen gegründet und die Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden, dann ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird und die Leute, die die Strohfirmen gegründet haben, sich dann mit den Sozialbeiträgen über alle Berge machen, entsteht den Sozialkassen ein erheblicher Schaden und auch ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für ehrliche Unternehmer und für ehrliche Arbeitnehmer. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, es gibt in der Verwaltung, insbesondere bei den Jobcentern, erhebliche Warnungen davor, dieses Gesetz jetzt zeitnah zu beschließen. Es gibt eine erhebliche Warnung der Mitarbeiter in den Jobcentern, dass das Gesetz zu einem erheblichen Chaos führt. Das Ergebnis wird eine erhebliche Frustration auf allen Seiten sein, wenn dieses Gesetz doch durchgeprügelt wird. Frustriert sein werden die Betroffenen, denen falsche Hoffnungen gemacht werden, frustriert sein werden die Mitarbeiter in den Jobcentern und in anderen Verwaltungen, die das Chaos zu bewältigen haben, das die Politik anrichtet. Darum kann es heute nur eine Antwort von uns geben, nämlich Zustimmung zu diesem CDU-Antrag. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Als Nächstes erhält für die Fraktion der SPD Abgeordneter Möller das Wort.

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Denny Möller SPD

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, dann zeigt die AfD doch wieder einmal nur eins: Neben Polemik haben Sie in Sachen „Sozialpolitik“ gar nichts zu sagen. Das zeigt Ihr Rentenkonzept, das zeigt Ihre Rede jetzt. Sie verdreht sozusagen Tatsachen, die so eigentlich nicht stehen bleiben können. (Beifall SPD) Wenn Sie Herrn Voigt einen „Arbeiterführer“ nennen, dann muss ich gleich auch noch etwas hinzufügen. Herr Voigt, Sie haben hier gerade eine Rede gehalten, die gar nichts damit zu tun hatte, in irgendeiner Form ein Verständnis für Menschen in Arbeit zu haben oder insbesondere für Menschen in Thüringen, die leider immer noch viel zu häufig im Niedriglohnsektor arbeiten. Sie haben gar keine Ahnung von Menschen, die im Hartz-IV-Bezug sind. 120.000 Menschen sind das in Thüringen, 120.000 Menschen, die jetzt vom Bürgergeld profitieren sollen. Davon sind aber nur 80.000 überhaupt erwerbsfähig. Also schon da geht Ihre Kritik vorbei, dass wir sozusagen Leute von der Arbeit fernhalten können. (Beifall DIE LINKE, SPD) Sondern: Sie brauchen eine Grundsicherung, um einen Lebensunterhalt zu garantieren. Das ist Sozialstaat. Von diesen 80.000 Erwerbsfähigen, Herr Voigt – weil Sie behaupten, wir würden die Leute von Arbeit fernhalten –, die verdienen so wenig, ein Fünftel dieser Menschen verdient so wenig, dass sie in diesem Bezug von Arbeitslosengeld II sind. Die gehen arbeiten, die sind Leistungsträger, jeden Tag: die Paketboten, die Kassiererinnen etc. pp. (Unruhe CDU) Wenn Sie behaupten, diese gegen die auszuspielen, die noch weniger in der Lage sind, von ihrer eigenen Arbeit zu leben, dass das unsozial wäre, dann machen Sie eine Sozialneiddebatte, und das werfe ich Ihnen vor, Herr Voigt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben ja mit Ihrer Kampagne, Ihrer Rede und Ihrem Antrag jetzt ganz viele haltlose Beispiele und Behauptungen in den Raum gestellt. Und ich habe mich wirklich am Anfang gefragt: Lohnt es sich, all die populistischen Irreführungen und alles durchsichtige Gegeneinander-Ausspielen hier einzeln aufzudröseln? Ein Beispiel nur noch mal, um das zu pointieren: Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht, muss natürlich seine Stromrechnung selbst zahlen. Das war schon immer so und das wird beim Bürgergeld auch so sein. Aber in einem Rechenbeispiel – in Ihrer Onlinekampagne, die offensichtlich ja auch sehr gesteuert wird in Sekunden, wer da nun wirklich abgestimmt hat oder wie, das ist auf jeden Fall nicht glaubwürdig – zeigen Sie: Energiekosten gleich null für Bürgergeldempfänger. Das ist nicht wahr, das ist eine Lüge. Also, entweder wissen Sie es nicht wirklich, dann hören Sie auf, Falschbehauptungen zu veröffentlichen, oder Sie wissen es und Sie haben bewusst das Gegenteil behauptet. Dann ging es offensichtlich darum, dass Ihre Beispielrechnung trotzdem irgendwie zu Ihren populistischen Botschaften passen muss. Was nicht passt, wird passend gemacht, also Fake News statt Fakten. Ist das jetzt der Politikstil der Thüringer CDU, Herr Voigt? Ist das sozusagen das, (Beifall DIE LINKE) wie Sie – die CDU – einen Beitrag für die Politik in diesem Land leisten wollen? Sie müssen sich wirklich mal entscheiden: Wollen Sie ganz nach rechts mit Fake News, mit Sozialneiddebatten – oder wollen Sie Teil dafür sein, den Menschen hier in diesem Land auch zu helfen? Dafür brauchen Sie eine Entscheidung, Herr Voigt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ich kann und will gar nicht weiter auf diese Rechenbeispiele eingehen, auch, dass Sie ständig behaupten, wir hätten hier angeblich einen Einstieg zur Debatte zum bedingungslosen Grundeinkommen … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ich habe nur zitiert!) Nein, das haben Sie ja auch selbst gesagt, schon gestern hat Ihr Herr Kollege Herrgott das auch gesagt. Aber die Grundeinkommensdebatten hat ja Ihre Partei geführt, also von daher halte ich es wirklich für schwierig. Was ich echt extrem finde, ist, dass dahinter eigentlich was ganz anderes steckt – das ist zumindest meine Analyse –, nämlich ein Menschenbild aus der Mottenkiste. Offensichtlich ist es für Sie so, dass Menschen nur etwas wert sind, wenn sie (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Im Gegenteil!) entweder durch ihre harte Arbeit gut verdienen oder eben reich und gar nicht auf den Sozialstaat angewiesen sind. (Beifall DIE LINKE) Anders lässt sich das nicht erklären, warum Sie immer angeblich für die ehrlichen und fleißigen Menschen Partei ergreifen wollen und diese dann gegen die Bezieher der Grundsicherung ausspielen. Das ist das, was Sie tun: Sie spielen diese beiden Gruppen gegeneinander aus, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ganz so, als könnte ein Mensch, der auf Unterstützung angewiesen ist, schon vom Prinzip her weder ehrlich noch fleißig sein. Das ist wirklich hart, was Sie hier machen, (Unruhe CDU) das ist wirklich hart. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Quatsch!) Dazu passt auch Ihre Unterstellung, es gäbe dank Bürgergeld für die Bedürftigen bald gar keinen Anreiz mehr zum Arbeiten, und das ausgerechnet in Zeiten von Fachkräftemangel. Sie haben es selbst gesagt. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie offenba- ren sich doch!) Herr Zippel,

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Meine Herren!

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Denny Möller SPD

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

hören Sie sich selbst zu? (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Hören Sie sich doch mal zu, Sie offenbaren sich doch!) Entschuldigung, 20.000 Menschen die in Thüringen in der Grundsicherung sind, gehen arbeiten – jeden Tag! Die sind auch fleißig, die leisten auch was. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Sie von der CDU, wissen Sie, Sie wollen an Ihrem Credo festhalten – das ist doch das jahrelange Credo –, den Thüringer Arbeitsmarkt mit Vermittlungsdruck und Niedriglohn zu bespielen. Das ist doch das, was dahintersteht: Faulenzerdebatte statt Fachkräftesicherung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist Ihre Politik. Ich glaube, es ist genau richtig, dass der Bundestag jetzt dieses Bürgergeld eingeführt hat, und es ist das Beste für Thüringen, wenn Thüringen dem zustimmt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Als Nächstes erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Dittes das Wort.

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Steffen Dittes Die Linke

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Herr Voigt, in gewisser Weise kann Ihnen die Öffentlichkeit dankbar sein, denn Sie haben sehr schonungslos hier von diesem Rednerpult aus dargestellt, wie Ihr Menschen- und wie Ihr Gesellschaftsbild ist – auch wenn Sie schreien, wenn man Ihnen von hier vorn den Spiegel vorhält. Sie sagen: Wir teilen, wir spalten die Gesellschaft in die, die was leisten und einzahlen, und die, die auf Leistungen dieser Gesellschaft angewiesen sind, das sind die Faulen in diesem Land. Herr Möller hat es Ihnen gesagt, deswegen sage ich die bundesweite Zahl, Herr Möller: Jeder dritte Grundsicherungsempfänger ist Aufstocker. Er geht arbeiten und er bekommt diese Grundsicherung zusätzlich, weil er entweder in Teilzeit arbeitet oder im Niedriglohnbereich. Und nun stellen Sie sich hierhin und wollen genau diesen Niedriglohnbereich noch zum Maßstab machen, um das Existenzminimum, unter das wir nach den Maßstäben des Verfassungsgerichts nicht herunterfallen dürfen, auch noch herabzusenken oder bewusst niedrig zu halten. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wer will denn aufstocken?) Herr Voigt, es ist eine Lüge, es ist eine weitere Lüge, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, es wäre Ihre Forderung gewesen, die Grundsicherung um 50 Euro zu erhöhen. Bis zum vergangenen Sonntagabend, als Ihr Bundesvorsitzender in den „Tagesthemen“ für Sie die Rolle rückwärts verkündet hat, (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Stimmt doch gar nicht! Nein!) sind Sie durch das Land gezogen und haben gesagt: Das Existenzminimum muss niedrig sein, weil das Abstandsgebot zu den Löhnen eingehalten werden muss. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein, das stimmt doch nicht!) Das können Sie sogar heute noch in der Begründung in Ihrem Antrag nachlesen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn Sie sich hier noch weiterhin hinstellen und sagen: Ihnen ist das Einkommen der arbeitenden Menschen so wichtig, dass Sie sich für die Löhne einsetzen, dann will ich Ihnen auch mal ganz deutlich sagen: Ihre Partei ist es, die dieses Land jahrelang – über zwei Jahrzehnte – zum Niedriglohnland entwickelt hat und damit über die Landesgrenzen hinaus bei Wirtschaftsinvestoren geworben hat. Ihre Partei ist es, die den vergabespezifischen Mindestlohn in Thüringen ablehnt und bis heute bekämpft und dafür Sorge tragen will, dass die Löhne darunterliegen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre Partei ist es, die auf Bundesebene den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro abgelehnt hat, von denen im Osten jeder dritte Arbeitnehmer und jede arbeitstätige Frau profitiert. Ihre Partei ist die Partei gewesen, die den Mindestlohn abgelehnt hat. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das haben wir eingeführt, falls Sie das noch wissen!) Ihre Ideologie ist, die Löhne niedrig zu halten und das Existenzminimum unter dem auszurichten, was verfassungsrechtlich und menschenwürdig zulässig ist. Das ist eine unsoziale Politik, die gesellschaftlich spaltet. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und jetzt sage ich Ihnen noch mal was zu Ihrem Hohelied auf die Leistung der Arbeitenden: Das Schonvermögen von 60.000 Euro. Was meinen Sie denn, woher dieses Vermögen von 60.000 Euro kommt? Das haben die Menschen durch jahrelange Arbeit erwirtschaftet und haben es sich gespart, um was zu tun? Um im Alter nicht in Armut zu leben. Und wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen: Dieses Schonvermögen ist zu hoch, dann zwingen Sie die Menschen im Alter, für das sie Vorsorge getragen haben, wieder auf Grundsicherung, auf gesellschaftliche Leistungen des Staates angewiesen zu sein. Und deswegen ist es richtig, den Menschen auch das Grundvermögen zu lassen, was sie sich durch Arbeit erwirtschaftet haben, um im Alter ohne Armut leben zu können. Deswegen sage ich Ihnen auch noch mal: Auch hier wird deutlich, welches Gesellschaftsbild Sie haben. Denn Sie wehren sich bis heute auf Bundesebene gegen eine Einführung der Vermögensteuer – und das ist dort, wo Sie Schonvermögen einsetzen, nämlich bei den 10 Prozent der Menschen in diesem Land, die 60 Prozent des Privateigentums besitzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist da, wo Sie tatsächlich Schonvermögen ausmachen.

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Madeleine Henfling

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Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Dittes.

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Steffen Dittes Die Linke

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Aber ich sage Ihnen auch – ich kann es nicht mehr ausführen –: Dieses Gesetz interpretieren Sie auch fehl. Sie sehen auch volkswirtschaftlich die falschen Inhalte in diesem Gesetz, denn dieses Gesetz fördert gerade auch den Übergang in Arbeit, (Unruhe CDU)

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Und jetzt ist die Redezeit immer noch zu Ende.

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Steffen Dittes Die Linke

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

das, was Hartz IV in den letzten Jahren nicht geschafft hat. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Ich mache nur den Hinweis, dass ich auch bei anderen Redezeiten zu diesem Tagesordnungspunkt großzügiger war, deswegen brauche ich keine Hinweise darauf, dass die Redezeit zu Ende ist. Ich glaube, wir bekommen das hier vorn hin. Jetzt habe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung hat sich Minister Hoff zu Wort gemeldet.

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Prof. Dr. Hoff

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Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben, lieber Kollege Voigt, aus „Die Brüder Karamasow“ von Fjodor Dostojewski zitiert. Ich darf mit einem Zitat antworten – und ich glaube, das spiegelt Ihre Rede sehr gut wider –: „Ich habe mich wohl schon tausendmal über die Fähigkeit des Menschen gewundert, das höchste Ideal neben der niedrigsten Gemeinheit in einer Seele hegen zu können, und beides mit vollkommener Aufrichtigkeit.“ Ich denke, das trifft Ihre Rede und den Umgang mit den sozial Schwachen in unserer Gesellschaft sehr. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn Sie hier in dieser Rede schon Dostojewski zitieren, dann möchte ich vielleicht mit einem etwas näherliegenden Zitat herangehen, denn Sie sprechen ja implizit denjenigen – der Abgeordnete Dittes und andere Redner sind darauf schon eingegangen –, die im Leistungsbezug sind, ab, ehrlicher Arbeit nachzugehen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein, das habe ich nicht gesagt!) (Unruhe CDU) Sie hatten Ihre Redezeit, jetzt habe ich meine Redezeit. Ich habe Ihnen zugehört und jetzt hören Sie zu! Das ist das Prinzip von Rede und Gegenrede, lieber Herr Abgeordneter. Sie haben in Ihrer Rede nachweisbar für alle, nachlesbar für alle, die das Protokoll lesen werden, differenziert zwischen ehrlichen Arbeitnehmern und denjenigen im Leistungsbezug. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit haben Sie diejenigen, die im Leistungsbezug sind, als arbeitsscheu, als faul diskreditiert. Das schlägt tausenden Menschen in diesem Land ins Gesicht. Ich möchte deshalb an einen Politiker Ihrer Partei hier in Thüringen erinnern, nämlich Ihren früheren Ministerpräsidenten Dieter Althaus, der zum solidarischen Bürgergeld sagte: Der Erfolg des Arbeitszwangs hat sich beim Thema Erntehelfer gezeigt. Ich bin skeptisch. Die Menschen sind nicht faul, wir vertrauen auf die Menschen, wir glauben, dass es eine Bereitschaft gibt, etwas zu leisten. – Dieser Glaube ist Ihnen als CDU offensichtlich völlig abgegangen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn Sie meinen, dass ausschließlich Sanktionen, Zwang den Menschen motiviert, zur Arbeit zu gehen. Und da sage ich: Da haben wir ein signifikant anderes Bild vom Menschen in unserem Land und es wäre schön, wenn wir in den nächsten Monaten der politischen Diskussion in diesem Land wieder dazu zurückkommen würden. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Un- glaublich, das ist unglaublich!)

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Meine Herren, ich wiederhole mich in dieser Debatte. Herr Abgeordneter Dittes, Entschuldigung, es ist wirklich äußerst anstrengend, wenn Sie Dialoge hier über die Bänke führen, wenn hier vorn jemand redet. Vielleicht verlegen Sie das. Es gibt nicht mehr genug Redezeit, aber vielleicht reißen Sie sich jetzt ganz kurz zusammen und wir hören dem Minister Hoff zu und wenn noch Redezeit da ist, können Sie sich noch mal zu Wort melden. Ansonsten bitte ich Sie einfach, sich ein bisschen zu mäßigen.

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Prof. Dr. Hoff

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Wir haben uns über die Unterschiede im Verständnis derjenigen, die häufig in diesem Leistungsbezug sind und unverschuldet darin sind, schon verständigt. Ludwig Ehrhard fasste das, was Dieter Althaus mal thematisiert hatte, in den Begriff: Ich will das Risiko des Lebens selbst tragen, will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein. Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin. – Das, was jetzt als Bürgergeld diskutiert wird, ist – darüber haben wir gestern Abend schon gesprochen – tatsächlich keine Revolution im Sozialstaat, das ist die Umsetzung von Bundesverfassungsrecht. Aber es ist auch die Rückkehr zu dem, was von Ludwig Ehrhard formuliert wurde: Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin! Das ist die Grundlage nicht nur unserer sozialen Marktwirtschaft, sondern auch des der sozialen Marktwirtschaft zugrundeliegenden Sozialstaatsprinzips. Insofern bringt das Bürgergeld nach Jahren – ich habe das gestern auch schon so gesagt – des Hartz-IV-Elends tatsächlich wieder ein Stück weit Respekt und soziale Absicherung in die Grundsicherung und in die Arbeitsaufnahme zurück. Vergegenwärtigen wir uns noch mal: Es gab und gibt – und die Debatte hat das heute hier in einzelnen Redebeiträgen, insbesondere einem, sehr stark gezeigt – eine soziale Diskriminierung von Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfängern. „Abhartzen“ ist als ein Synonym für arbeitsscheues Verhalten und für die Stigmatisierung vermeintlich Arbeitsscheuer verwendet worden. Ich habe den Begriff „arbeitsscheu“ deshalb hier in die Diskussion eingebracht, weil es eine Tradition dieses Nach-unten-Tretens gegenüber den Armen gibt und dies ist pervertiert worden auch in diesem Begriff der Arbeitsscheue. (Beifall DIE LINKE) Insofern ist die von Anfang an radikale Kritik an den Instrumenten der Sanktionen das Eingeständnis, dass diese Sanktionsmechanismen falsch und unwirksam waren – Dieter Althaus hat in dem Zitat, das ich verwendet habe, alles dazu gesagt –, sich bewiesen. Insofern sage ich auch: Natürlich geht uns als dem linken Teil der Landesregierung die Reduktion der Sanktionen nicht weit genug. Aber dass sie stattfindet, ist wichtig. Und es ist wichtig, dass das Recht auch der Ärmsten in diesem Land, beim Bundesverfassungsgericht Gehör zu finden und dort auch recht zu bekommen, Ausdruck unserer Demokratie ist. Auch dies gehört zu dem, was wir beim Bürgergeld diskutieren, dazu. Die CDU lehnt ab, dass sich Menschen, die in den Bürgergeldbezug eintreten, in den ersten zwei Jahren keine Sorge um ihr Erspartes machen müssen – und Herr Abgeordneter Dittes hat deutlich gemacht, worum es sich dabei handelt: selbstorganisierte private Altersvorsorge, das, wofür hier häufig eingetreten wird –, dass sie sich darum keine Gedanken müssen, sondern sich darauf konzentrieren, darum bemühen können, in die Erwerbsarbeit zu kommen, aus der sie voll umfänglich finanziert werden. Natürlich werden Anreize für Beschäftigungsaufnahme gesetzt. Der seit Oktober 2022 geltende Mindestlohn von 12 Euro führt bei 37,5 Stunden zu einem Bruttoeinkommen von rund 1.800 Euro, das sind ca. 1.350 Euro netto, damit spürbar über der Anhebung von Regelbedarf und Erwerbstätigenfreibeträgen. Ich weiß aber noch, wer hier im Thüringer Landtag vehement gegen die Einführung der Mindestlöhne diskutiert und gesagt hat, dass es dieses Instrument nicht geben soll, gegen die Erhöhung der Mindestlöhne argumentiert hat. Ich sage auch ganz deutlich, Mindestlohn ist eine Krücke. Was wir wollen, sind Tariflöhne, Flächentarif, starke Tarifpartner, darum geht es. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da sage ich natürlich auch, man kann gegen Zuwanderung – wie die AfD das macht – argumentieren. Es bleibt falsch, es war falsch, es wird auch in der Zukunft falsch sein. Aber kein einziges Wort zur Stärkung der Tarifparteien zu finden und darüber nichts zu sagen, das zeigt auch den Wert, den die Partei der AfD beispielsweise dem Instrument starker Gewerkschaften und der Tarifbindung gibt. Das halte ich für falsch. Falsch ist auch die Aussage im Antrag der CDU, dass nur Grundleistungsempfänger bzw. Bürgergeldempfänger von Kosten für Schulmaterialien, Verpflegung in Schule, Kindergartenbeiträgen etc. entlastet werden. Das erhalten alle, die Kinderzuschläge- und Wohngeldberechtigte sind ebenfalls. Ich will einen letzten Satz sagen, weil das auch – ich hatte das gestern schon gesagt – auf Anträge Bezug nimmt, die wir im Bundesrat gestellt haben. Wir wollen, dass die Jobcenter im Haushalt des Bundes nicht gekürzt werden. Die brauchen stattdessen mehr Geld, um die Aufgaben, die mit dem Bürgergeld verbunden sind, zu machen. Darin besteht eine wesentliche Aufgabe, da sehe ich eine Riesendiskrepanz und ich gehe davon aus, dass wir in der Bundesratsstellungnahme zum Haushalt auch noch einmal auf diesen Sachverhalt hinweisen werden. Herr Kollege Aust, auf der einen Seite der CDU zu erklären, warum ihr Antrag von vorn bis hinten falsch ist, um dann zu sagen, dass die einzige logische Konsequenz Ihres Redebeitrags sei, dem Antrag der CDU zuzustimmen, ist das, was Sie in Ihrem Sprech sonst „die Politspielchen der Altparteien“ nennen. Willkommen im Club! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Gibt es jetzt noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Hier! – Wie viel habe ich noch?) Herr Abgeordneter Aust hat noch 8 Sekunden. Da lohnt es fast nicht, vorzukommen. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag kommen. Bitte.

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Andreas Bühl CDU

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Frau Präsidentin, ich würde namentliche Abstimmung beantragen.

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Madeleine Henfling

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Gut. Ich habe keine Ausschussüberweisung wahrgenommen, das heißt, wir stimmen direkt über den Antrag ab und es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich würde die Schriftführerinnen bitten, die Namenskarten einzusammeln. Bitte achten Sie wie immer darauf, dass Sie nur eine Karte einwerfen, auf der Ihr eigener Name steht. Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimmkarte einzuwerfen? Gibt es noch jemanden, auf den wir warten? Nein. Dann würde ich die Abstimmung schließen und wir zählen das hier schnell noch aus, bevor wir dann in die Mittagspause eintreten. Wir haben das Ergebnis. Es sind 86 Abgeordnete zu Sitzungsbeginn da gewesen. Es wurden 81 Stimmen abgegeben, davon sind 39 Jastimmen und 42 Neinstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit beende ich jetzt diesen Tagesordnungspunkt 73. Wir treten ein in eine Mittagspause bis 13.55 Uhr. Danach machen wir weiter mit den Wahlen und der Fragestunde im Anschluss. Einen guten Appetit!

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Dorothea Marx

Leistung muss sich lohnen – Aktivierender Sozialstaat statt alimentierendem Bürgergeld der Bundesregierung

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sitzung wieder auf und kommen vereinbarungsgemäß zum Tagesordnungspunkt 13 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6628 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/6628 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Jens Cotta. Der zweite Wahlgang für heute ist TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6630 Wie Sie wissen, hat der Landtag bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/6630 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter René Aust. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um eine zweite Wahlwiederholung bzw. eventuell auch weitere zweite Wahlwiederholungen zu ermöglichen. Hierzu wäre eine Aussprache möglich. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir bereits zu den Wahlvorgängen. Die Wahlvorschläge zu übrigen möglichen Wahlen waren nicht eingegangen, deswegen wurden dann auch die Tagesordnungspunkte 14, 15, 17, 18 und 19 von der Tagesordnung abgesetzt. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält ein Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt: Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Urbach und Frau Abgeordnete Wahl. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Katja Maurer Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Franziska Baum FDP

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Da sehe ich keinen Widerspruch. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich während der Auszählung den Tagesordnungspunkt 20 auf. Erste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Güngör mit der Drucksache 7/6410. Bitte schön.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

Danke Ihnen. Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um die: Abwicklung des Studiengangs Konservierung und Restaurierung an der Fachhochschule Erfurt Die Fachhochschule Erfurt ist derzeit einer von nur zwölf Standorten im deutschsprachigen Raum und der einzige in Thüringen, an dem eine akademische Ausbildung für Restauratorinnen und Restauratoren angeboten wird. Nur in Erfurt wird der Studiengang mit Schwerpunkt „Glasmalerei und Objekte aus Glas“ angeboten. Dieser stellt somit ein besonderes Herausstellungsmerkmal für den Thüringer Ausbildungsstandort dar. Mit dem Auslaufen der Prüfungsordnung wird der Studiengang voraussichtlich zum 30. September 2024 endgültig eingestellt. Aktuell werden keine neuen Studierenden zur Immatrikulation zugelassen und damit keine neuen Restauratorinnen und Restauratoren in Thüringen ausgebildet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Restauratorinnen und Restauratoren wurden in den letzten zehn Jahren in Thüringen ausgebildet – bitte nach Jahren aufschlüsseln –? 2. Wie viele Restauratorinnen und Restauratoren wurden in den letzten zehn Jahren mit der genannten Spezialisierung an der Fachhochschule Erfurt ausgebildet? 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die kleinen, kulturell bedeutenden Studiengänge, wie den genannten, für das Kulturland Thüringen zu erhalten? 4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um nach 2024 Restauratorinnen und Restauratoren nach Thüringen zu holen und hier auf dem Arbeitsmarkt zu binden? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Dr. Böhler.

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Dr. Böhler

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Tribüne, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngor beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: An der Fachhochschule Erfurt gab es folgende Absolventenzahlen im Studiengang Konservierung und Restaurierung: Im Jahr 2012 im Bachelorstudiengang 14 und im Masterstudiengang 3, 2013 im Bachelorstudiengang ebenfalls 14 und im Masterstudiengang 10, 2014 im Bachelorstudiengang 21 und im Masterstudiengang 12, 2015 im Bachelorstudiengang 17 und im Masterstudiengang 15, 2016 im Bachelorstudiengang 15 und im Masterstudiengang 11, 2017 im Bachelorstudiengang 11 und im Masterstudiengang 13, 2018 im Bachelorstudiengang 14 und im Masterstudiengang 11, 2019 im Bachelorstudiengang 5 und im Masterstudiengang 8, 2020 im Bachelorstudiengang 9 und im Masterstudiengang 11 und 2021 im Bachelorstudiengang 2 und Masterstudiengang 7. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob darüber hinaus auf anderem Wege Restauratoren und Restauratorinnen in Thüringen ausgebildet wurden. Zu Frage 2: An der Fachhochschule Erfurt gibt und gab es keinen Studiengang Glasmalerei und Objekte aus Glas. Im Bachelor- und Masterstudiengang Konservierung und Restaurierung gab es eine Vertiefungsrichtung Glasmalerei und Objekte aus Glas. Folgende Absolventenzahlen gab es in dieser Vertiefungsrichtung: Im Jahr 2012 im Bachelorstudiengang 2 und im Masterstudiengang 0, 2013 im Bachelorstudiengang 0 und auch im Masterstudiengang 0, 2014 im Bachelorstudiengang 2 und im Masterstudiengang 1, 2015 im Bachelorstudiengang 1 und im Masterstudiengang 0, 2016 im Bachelorstudiengang 1 und im Masterstudiengang 2, 2017 im Bachelorstudiengang 2 und im Masterstudiengang 1, 2018 im Bachelorstudiengang 2 und im Masterstudiengang auch 2, 2019 im Bachelorstudiengang 0 und im Masterstudiengang 1, 2020 im Bachelorstudiengang 0 und im Masterstudiengang 1 und genau das Gleiche 2021. Zu Frage 3: Wie bereits mitgeteilt gibt und gab es keinen Studiengang Glasmalerei und Objekte aus Glas. Die Immatrikulation in den Studiengang Konservierung und Restaurierung der Fachhochschule Erfurt ist auf Antrag der Hochschule mit Zustimmung des TMWWDG zum Wintersemester 2021/2022 eingestellt worden. Dem ging ein mehrjähriger, hochschulinterner Diskussions- und Entscheidungsprozess voraus. Maßgeblicher Grund, der gegen die erneute Immatrikulation und letztlich gegen die Fortführung des Masterstudiengangs gesprochen hat, waren die kontinuierlich gesunkenen Studienanfängerzahlen, wie ich sie gerade vorgelesen habe. Nach Angaben der Hochschule seien aber auch die Lehrkapazitäten gering ausgelastet gewesen. Zu Frage 4: Seitens des Landeskonservators wurde mitgeteilt, dass von der hohen Zahl der Absolventen in der Mitte der 2000er-Jahre viele mangels beruflicher Perspektiven in andere Berufszweige abgewandert sind. Von den Absolventen der jüngeren Generationen scheuen viele den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit, was ein Problem für diverse Restaurierungsbüros darstellt. Dies ist jedoch kein thüringenspezifisches Problem, sondern ein deutschlandweites und nur eine Facette des allgemeinen Mangels an Fachkräftenachwuchs. Die Fachhochschule Erfurt erarbeitet derzeit ein Weiterbildungsangebot, einen Zertifikatskurs zur Konservierung und Restaurierung für einschlägige Berufstätige aus. Vor dem Hintergrund, dass der Zertifikatskurs dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen ist, übersteigen die kalkulierten Vollkosten derzeit den Marktpreis allerdings um ein Vielfaches, sodass eine erfolgreiche Umsetzung bisher leider nicht möglich erscheint. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Güngör, bitte.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

Ich danke Ihnen für die Beantwortung. Ich hätte eine Rückfrage zu den Ausführungen zu Punkt 3: Inwiefern sehen Sie denn Möglichkeiten, den Studiengang sinnvoll an anderen Thüringer Fachhochschulen oder Universitäten anzudocken? Und eine Rückfrage zu Ihrer Beantwortung der Frage 4: Sie hatten dargestellt, dass das kein thüringenspezifisches Problem ist. Wir brauchen aber sicherlich eine thüringenspezifische Lösung. Welche Gedanken liegen denn gerade vor, wie wir Absolventen/Absolventinnen anderer Standorte dann für eine Arbeit in Thüringen gewinnen, also beispielsweise die von Ihnen genannte Scheu vor der beruflichen Selbstständigkeit im Restaurationsbereich abbauen?

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Dr. Böhler

Fragestunde

Die Antworten reiche ich nach.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen aus der Runde? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zweiten Fragestellung, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Dr. König in der Drucksache 7/6559. Bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Windräder in unmittelbarer Nähe der „Burgruine Hanstein“ Das Regierungspräsidium Kassel hat laut Pressemitteilung vom 28. September 2022 die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlage „Stürzlieder Berg“ bei Neu-Eichenberg – Hessen, Werra-Meißner-Kreis – genehmigt. Damit besteht die Berechtigung zum Bau einer Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 166 Metern zuzüglich 3 Metern Fundamenterhöhung an der hessisch-thüringischen Landesgrenze, lediglich 1.300 Meter von dem thüringen- und deutschlandweit bedeutsamen Kulturdenkmal „Burgruine Hanstein“ entfernt. Der Bau dieser Windräder hat massive Auswirkungen auf die Attraktivität des Tourismus-Vorranggebiets rund um die „Burgruine Hanstein“, insbesondere der Fernblick von und zur Burgruine wäre dadurch nachhaltig gestört. Zusätzlich sind Beeinträchtigungen am Naturmonument „Grünes Band“ zu erwarten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Erteilung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der oben genannten Windkraftanlage bzw. weiterer Windkraftanlagen? 2. Gibt es weitere Erkenntnisse der Landesregierung, die bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage vom 6. Juni 2019 – Drucksache 6/7294 – noch nicht vorlagen? 3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits unternommen oder sieht diese zukünftig als möglich an, um den Bau der oben genannten Windkraftanlage zu verhindern und das Kulturdenkmal „Burgruine Hanstein“ sowie das Naturmonument „Grünes Band“ vor den eingangs erwähnten Folgen zu schützen? 4. Welche Auswirkungen sind aus Sicht der Landesregierung nach dem Bau der Windkraftanlage „Stürzlieder Berg“ für die „Burgruine Hanstein“ und das Naturmonument „Grünes Band“ zu erwarten?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Dr. König, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die durch das Regierungspräsidium Kassel erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage in Hessen ist einer rechtlichen Bewertung durch den Freistaat Thüringen entzogen. Das hessische Denkmalschutzgesetz sieht die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung vor, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies verlangen. Im Hinblick auf die Neufassung von § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kann von einem solchen überwiegenden öffentlichen Interesse ausgegangen werden. Ich zitiere § 2 aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.“ Zu Frage 2: Das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wurde mit Schreiben des Regierungspräsidiums Kassel vom 9. Oktober 2019 aufgefordert, die Ablehnung der Errichtung und des Betriebs einer Windenergieanlage „Windpark Stürzlieder Berg 1“ genauer zu begründen. Dies ist durch das Thüringer Landesdenkmalamt mit Schreiben vom 11. November 2019 erfolgt. Weitere Erkenntnisse zur Errichtung und dem Betrieb der Windenergieanlage „Stürzlieder Berg“ liegen der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 3: In der Gebietskulisse des Nationalen Naturmonuments Grünes Band ist es entsprechend der Regelung des Thüringer Grünes-BandGesetzes vom 11. Dezember 2018 verboten, bauliche Anlagen im Sinne der Thüringer Bauordnung zu errichten. Das schließt Windenergieanlagen ein. Die Regelungen des Thüringer Grünes-Band-Gesetzes sind außerhalb des Nationalen Naturmonuments Grünes Band nicht anwendbar. Auch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Möglichkeiten, den Bau der genannten Windenergieanlage zu verhindern. Zu Frage 4: Eine konkrete Einschätzung der Auswirkungen des Baus von Windenergieanlagen im Vorranggebiet „Stürzlieder Berg“ in Hessen ist nicht möglich, da die Genehmigungsunterlagen nicht vorliegen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der vorangegangenen Mündlichen Anfrage in der Plenarsitzung am 14. Juni 2019 hingewiesen. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Dr. König.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Frau Staatssekretärin, erstmal vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es so, dass das öffentliche Interesse an der Errichtung von Windkraftanlagen gerade in Hessen höher bewertet wird als der Schutz des Kulturdenkmals der Burgruine Hanstein. Ist das richtig?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Eine präzise Antwort auf diese Frage reichen wir nach.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Ich hätte noch eine Nachfrage, und zwar haben Sie gesagt, dass Sie keinen Einfluss haben, weil das natürlich auf der hessischen Seite errichtet wird. Aber ich hatte ja auch nachgefragt gehabt in Frage 2, ob es seit 2019 Veränderungen gegeben hat, also seit die Stellungnahme des Landesdenkmalamts abgegeben wurde, ob es noch mal Verschiebungen, Reduzierungen gab an der Windkraftanlage oder ob die genauso, wie sie 2019 geplant wurde, umgesetzt wird.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Auch dazu reichen wir noch mal eine präzise Antwort nach.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Fragen aus der Runde? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Walk in Drucksache 7/6565.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Besten Dank, Frau Präsidentin. Verletzte Teilnehmer und verletzte Polizeivollzugsbeamte bei Versammlungslagen in Thüringen Weiterhin finden jede Woche in mehreren Thüringer Städten sogenannte Spontankundgebungen, Flashmobs und Spaziergänge mit jeweils mehreren hundert Teilnehmern statt. Viele dieser Versammlungen werden nicht bei den zuständigen Ordnungsbehörden angemeldet. Dies stellt die Thüringer Polizei jeweils vor besondere Herausforderungen bei der Bewältigung der Einsatzlagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der oben genannten Versammlungen – auch im Hinblick auf nicht friedlich verlaufene Versammlungen – fanden seit Beginn des Jahres statt? 2. Wie viele Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte mit wie vielen verletzten Beamten waren seit Beginn des Jahres bei den oben genannten Einsatzlagen zu verzeichnen – bitte nach Art und Schwere der Verletzung gliedern –? 3. Wie viele Teilnehmer der Versammlungen wurden dabei durch Einsatzkräfte der Thüringer Polizei verletzt – bitte neben der Gliederung nach Art und Schwere der Verletzung auch die Anzahl der Fälle angeben, bei denen es in Folge zu Strafanzeigen oder Beschwerden gegen Polizeivollzugsbeamte kam –? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Bewältigung der Einsatzlagen durch die Thüringer Polizei?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Seit Beginn des Jahres 2022 wurden insgesamt 2.412 Versammlungen polizeilich begleitet. Von diesen Versammlungen waren ca. 78 Prozent nicht angemeldet. Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen waren insgesamt 16 Angriffe bzw. Widerstandshandlungen zu verzeichnen. Zur Anzahl der dabei verletzten Polizeibeamtinnen und beamten können keine validen Aussagen getrof‑ fen werden. Lediglich aus den Einsatzdokumentationen zu den jeweiligen Versammlungslagen ist eine Anzahl von 34 verletzten Beamtinnen und Beamten recherchierbar. Ob es sich dabei letztendlich um Verletzungen handelte, welche in ihrer Art und Weise die Qualität eines Dienstunfalls aufweisen, geht aus diesen Dokumentationen nicht hervor. Das Vorliegen eines durch die nachgeordneten Behörden angezeigten Dienstunfalls bildet wiederum die Grundlage für eine valide Beantwortung der aufgeworfenen Fragen. Ein Zusammenhang, ob die den Verletzungen zugrundeliegenden Handlungen den in Rede stehenden Versammlungslagen jeweils zuzuordnen ist, ist jedoch auf Grundlage dieser Erfassung nicht herzustellen. Zu Frage 3: Hierzu liegen keine gesonderten statistischen Erfassungen vor. Weiterhin gilt, dass diesbezügliche Vorfälle grundsätzlich Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind. Unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen, Grundrechten der informellen Selbstbestimmung und des Weiteren vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung von weiteren nachstehenden Angaben abgesehen. Ich komme zu Frage 4: Die Landespolizeiinspektionen werden hinsichtlich der aktuellen Entwicklung fortwährend sensibilisiert. Weiterhin wird ein enger und kontinuierlicher Austausch mit den Versammlungsbehörden sichergestellt. Die Sicherstellung ist nach wie vor, unangemeldete Versammlungen durch Anmeldung bei den zuständigen Behörden planbar zu machen und dadurch in formalisierte Abläufe zu bringen. Die Einsatztaktik der Polizei in Versammlungseinsätzen im Allgemeinen und bei Coronaprotesten im Besonderen war und ist immer auf Deeskalation gerichtet. Zur Umsetzung dieser Einsatzleitlinie sind Polizistinnen und Polizisten angehalten, polizeiliche Maßnahmen wie stets ruhig und besonnen, aber mit der notwendigen Konsequenz durchzuführen. Die Beachtung der Einsatzgrundsätze dient der Erhöhung der Akzeptanz des polizeilichen Handelns, insbesondere natürlich in Stress- und Paniksituationen. Dennoch ist es natürlich weiterhin notwendig, dass Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Entschlossenheit zu verhindern sind und im besten Fall frühzeitig unterbunden werden. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden dabei offensiv, konsequent und beweiserheblich sowie niedrigschwellig verfolgt. Diese Vorgehensweise entspricht einem abgestuften Stufenkonzept der Landespolizeidirektion, das eigens aus Deeskalationsgründen und zur versammlungsfreundlichen Gestaltung erstellt wurde. Abschließend ist festzuhalten, dass für die Thüringer Polizeibeamtinnen und –beamten durch die ungewöhnlich hohe Anzahl an zu bewältigende Versammlungslagen – ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1 – die Einsatzbelastung in den letzten eineinhalb Jahren enorm angestiegen ist. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass den Beamtinnen und Beamten dafür unser Dank gilt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Walk.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung. Ich habe jetzt noch mal eine Nachfrage. Meine Frage zu 2. lautete, wie viele verletzte Polizeivollzugsbeamte im Rahmen der Einsatzlagen festzustellen sind. Jetzt haben Sie geantwortet 34, aber so genau weiß man es nicht, weil dafür die Anzahl der gemeldeten Dienstunfälle entscheidend ist. Können Sie mir die Anzahl der gemeldeten Dienstunfälle im Zusammenhang mit Einsatzlagen und damit verbundenen verletzten Polizeivollzugsbeamten mitteilen oder nachreichen?

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Schenk

Fragestunde

Kann ich mitteilen. Nach Prüfung der vorliegenden Dienstunfallmeldungen zum Stichtag 31. Oktober – wir können jetzt nur in die Vergangenheit gucken – dieses Jahres 2022 wurden bisher im laufenden Jahr 2022 103 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte im Einsatz bzw. im Dienst bei der Durchführung von Polizeivollzugsdienst oder kriminalpolizeilichen Aufgaben verletzt gemeldet.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Dazu noch mal eine Frage: Das war die Gesamtzahl der verletzten Kolleginnen und Kollegen, aber nicht bezogen ausschließlich auf meine Anfrage in Einsatzlagen.

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Schenk

Fragestunde

Genau. Das ist genau der Punkt, den ich versucht habe, in der Frage 2 deutlich zu machen, ist quasi Kausalität und Korrelation, der Dienstunfall ist erfasst, aber in welchem konkreten Zusammenhang er sich ereignet hat, ist nur im Rahmen dieser von mir genannten 34 Beamten recherchierbar.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Okay, danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich habe auch eine Frage und zwar auch zu der Frage 2. Sie sprachen von Angriffen und dem stehen ja Ermittlungsverfahren im Hintergrund oder besser gesagt, daraufhin gab es ja mutmaßlich Ermittlungsverfahren, die Sie auch in der Zahl genannt hatten. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren wurden als politisch motivierte Kriminalität eingeordnet, und falls ja, welchen Phänomenbereichen wurden diese dann zugeordnet?

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Schenk

Fragestunde

Ich habe in der Frage 3 ja ausgeführt, dass es aufgrund der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen noch keine weiteren Ausführungen dazu geben kann.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Er hat sich auf Frage 2 bezogen.

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Schenk

Fragestunde

Auf Frage 2 habe ich dargestellt, wie viele verletzte Beamtinnen und Beamte es gibt und habe nichts zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung gesagt, sondern habe mich darauf bezogen, dass es Dienstunfälle gibt, die für versicherungsrechtliche Maßnahmen relevant sind. Aber zur Einordnung in politisch motivierte Kriminalität, rechts, links kann ich noch nichts sagen.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Wenn ich mich recht erinnere, hatten Sie gesagt, dass es soundso viele Verfahren gibt und aufgrund dessen soundso viele Verletzte.

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Schenk

Fragestunde

Ja, genau.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Um diese Verfahren geht es mir.

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Schenk

Fragestunde

Okay. Aber ich kann Ihnen zu Einordnungen, in welche Phänomenbereiche das gehört, noch nichts sagen wegen laufender Ermittlungen.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Können Sie das nachreichen, das hat ja mit den Ermittlungen nichts zu tun, in welche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität, wenn es so denn überhaupt politisch motivierte Kriminalität ist, das denn eingeordnet wurde? Also können Sie das nachreichen?

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Schenk

Fragestunde

Ich habe dargestellt in Frage 2, dass es eben nicht möglich ist, ganz exakt nachzuweisen im Rahmen der Fragestellung von Herrn Abgeordneten Walk, wann sich welcher Unfall unter welchen Motivationen dargestellt hat. Wenn wir darüber Erkenntnisse haben, können wir Ihnen die gern noch einmal anlassbezogen nachreichen.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Also können Sie es nicht, okay.

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Schenk

Fragestunde

Das ist Ihre Interpretation meiner Ausführungen.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Es obliegt uns nicht, das zu kommentieren. Deswegen kommen wir jetzt, wenn keine weiteren Fragen gestellt werden, zum nächsten Fragesteller. Herr Abgeordneter Reinhardt mit der Drucksache 7/6566.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kindertagespflege in Thüringen Die Kindertagespflege ist eine weitere Ergänzungsform der Kinderbetreuung in Thüringen. Durch die auf Bundesebene angekündigten Gesetzesänderungen gibt es nun auch im Bereich der Thüringer Kindertagespflege einige Bewegungen und neue Fragestellungen. Durch die örtliche Zuständigkeit der Jugendämter für die Kindertagespflege werden mögliche Entscheidungsspielräume unterschiedlich interpretiert. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Betreibung von Großtagespflegestellen in Erfurt, die unter welchen Bedingungen gegründet und betrieben werden können? 2. Aus welchen Gründen begrenzt das Thüringer Kindergartengesetz in seinem § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 das Alter der zu betreuenden Kinder auf bis zu drei Jahre, obwohl der Bundesgesetzgeber in § 24 Abs. 3 und 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch etwas anderes zulässt? 3. Haben Kinder, die in einer durch das Jugendamt genehmigten privaten Kindertagespflege – ohne Aufnahme in der örtlichen Bedarfsplanung – betreut werden, Anrecht auf beitragsfreie Kindergartenjahre und, wenn ja, wie erfolgt die Finanzierung/Gebührenerstattung für die Eltern, wenn nein, weshalb nicht? 4. Warum dürfen in Thüringen Erzieher/Pädagogen, die als Tagesmütter arbeiten, nicht entsprechend dem Betreuungsschlüssel für Kindertagesstätten tätig sein, wenn materielle und hygienische Voraussetzungen erfüllt werden – § 10 Abs. 1 Satz 1 ThürKigaG –, obwohl dies auf Bundesebene – § 43 Abs. 3 SGB VIII – explizit ermöglicht wird?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Als Vorbemerkung zunächst: Bei der öffentlichen geförderten Kindertagespflege handelt es sich um eine familiennahe Form der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Zuständig für dieses Angebot sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Landkreise und kreisfreien Städte. Das gilt sowohl für die Erlaubniserteilung als auch den Vollzug nach den §§ 43 Abs. 1, 85 Abs. 1, 86 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit § 10 Abs. 3 bis 5 Thüringer Kindergartengesetz. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nehmen diese Aufgaben als Pflichtaufgabe im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung wahr. Zu Frage 1: Die Betreibung sogenannter Großtagespflegestellen ist in Thüringen nach § 1 Satz 3 der Thüringer Kindertagespflegeverordnung vom 29. März 2012, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 116, nicht zulässig. Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen erfüllen die Anforderungen des § 1 Thüringer Kindertagespflegeverordnung insoweit nicht. Zu Frage 2: Die zitierten Vorschriften des Thüringer Kindergartengesetzes entsprechen inhaltlich der Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII, wonach bei Kindern ab dem dritten Lebensjahr die Förderung in einer Kindertageseinrichtung vorrangig und bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch eine Förderung in der Kindertagespflege möglich ist. Bezüglich einer Förderung von Kindern im schulpflichtigen Alter nach § 24 Abs. 4 SGB VIII ist in Thüringen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Kindergartengesetz die Vorrangstellung des Schulhortes zu beachten. Das bedeutet, dass das Kind keinen Anspruch auf Förderung in einem Kindergartenoder der Kindertagespflege hat, wenn ein Platz in dem Hort bereitsteht, der für die von ihm besuchte Schule eingerichtet wurde. Mithin handelt es sich nicht um eine landesrechtliche Altersbegrenzung beim Zugang zur Kindertagespflege, sondern um die Ausführung bundesrechtlicher Vorgaben. Insbesondere verdeutlicht § 24 Abs. 2 SGB VIII, dass bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ausschließlich ein Anspruch auf Förderung in der Kindertageseinrichtung und in der Kindertagespflege besteht. Daraus lässt sich schließen, dass darüber hinaus keine Ansprüche auf eine Förderung in der Kindertagespflege bestehen. Zu Frage 3: Soweit die Plätze nicht in dem Bedarfsplan im Sinne des § 20 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz aufgenommen wurden, findet die Regelung über die Beitragsfreiheit nach § 30 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kindergartengesetz keine Anwendung. Zu Frage 4: Die Begründung liegt in der zitierten Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Kindergartengesetzes. Der Thüringer Landesgesetzgeber hat von der in § 43 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII eingeräumten Möglichkeit eines anderen Regelungsgehalts bislang keinen Gebrauch gemacht. Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Reinhardt.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank erst mal, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung namens der Landesregierung. Zu Frage 2 führten Sie aus, wenn ich das richtig verstanden habe, dass quasi für Kinder ab einem schulpflichtigen Alter der Hort zur Betreuung stehen würde. Da bin ich ganz bei Ihnen. Meine Frage zielte – vielleicht drücke ich es noch mal präziser aus – auf die Kinder, die das dritte Lebensjahr abgeschlossen haben bis zum Schuleintritt, warum die in der Regel in Thüringen nicht in der Kindertagespflege betreut werden dürfen, denn das lässt sehr wohl der § 24 SGB VIII zu. Das wäre die eine Frage, die andere Frage stelle ich wahrscheinlich noch mal in einer anderen Mündlichen Anfrage. Danke.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Die Argumentation läuft genauso, wie ich sie vorgetragen habe, die kann ich insofern auch nicht anderes belegen, es geht nicht über das Lebensalter, sondern über die Zuständigkeit des Hortes, also nicht über die Tatsache, ob sie schon in der Schule sind oder nicht, sondern über die Zuständigkeit des Hortes. Sonst müsste ich die Frage tatsächlich noch mal mitnehmen, wenn das nicht die für Sie befriedigende Form der Antwort sein dürfte.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Herr Reinhardt noch mal.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Fragestunde

Ich versuche es noch mal anders zu formulieren. Kinder, die vier Jahre alt sind, fünf oder bis zum Schuleintritt, also sechs oder sieben mit Rückstellung, die sind ja noch nicht hortpflichtig, sondern die gehen in der Regel in einen Kindergarten und hätten damit in der Regel auch die Möglichkeit auf eine Kindertagespflege. Die Begründung, die Sie geleistet hatten, bezog sich, so habe ich Sie zumindest verstanden, auf Kinder, die in die Schule gehen und damit in den Hort gehen sollen. Ich meine aber explizit die Kinder von vier, fünf, sechs und sieben Lebensjahren, warum die sozusagen nicht den Anspruch dann auf die Kindertagespflege haben. Vielen Dank.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Danke, die Frage nehme ich noch mal mit, um das rechtlich eindeutig zu klären.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Die Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Tasch in der Drucksache 7/6568.

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Christina Tasch CDU

Fragestunde

Danke schön. Sachstand bei der Entnahme der Wolf-Hund-Hybriden um Zella/Rhön Im Revier der standorttreuen Wölfin um Zella/Rhön sind laut einer Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 12. August 2022 Wolf-Hund-Hybriden nachgewiesen worden. Laut dieser Medieninformation ist die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde im vorliegenden Fall verpflichtet, die Wolf-Hund-Hybriden aus der freien Natur zu entnehmen, § 45a Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz. Ebenfalls wird mitgeteilt, dass die letale Entnahme, das heißt der Abschuss, vorgesehen sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind eine naturschutzrechtliche Entnahmegenehmigung sowie eine Beauftragung zur Entnahme erteilt und falls ja, wann, falls noch nicht, aus welchen Gründen? 2. Sofern Entnahmegenehmigung und Beauftragung erteilt wurden, sind die Schützen freiwillig oder vertraglich gebunden zu welchen Kosten für die Entnahme beauftragt worden? 3. Wie ist der Sachstand/Erfolg bei der rechtlich verpflichtenden Entnahmeaktion der Wolf-Hund-Hybriden, zu dem die Landesregierung welche Auffassung vertritt? 4. Trifft es zu, dass ThüringenForst durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gebeten wurde, bei der Entnahme der Wolf-Hund-Hybriden mitzuwirken und falls ja, wie hat sich ThüringenForst dazu verhalten?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Vogel.

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Dr. Vogel

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Gemäß § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Entnahme von Wolf-Hund-Hybriden aus der freien Natur durch die für Naturschutz- und Landschaftspflege zuständigen Behörden. Die Verbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz gelten nicht. Für die Entnahme von Wolf-Hund-Hybriden ist daher keine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Der Vollzug der rechtlich verpflichtenden Entnahme wird durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als zuständige Behörde umgesetzt. Das TLUBN beauftragt gemäß § 45a Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz geeignete Personen für die Durchführung der Maßnahmen. Die Fragen 2 bis 4 beantworte ich gemeinsam. Gemäß § 45a Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz hat die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde bei der Bestimmung geeigneter Personen nach Möglichkeit die Jagdausübungsberechtigten zu berücksichtigen, sofern diese damit einverstanden sind. Ich zitiere aus § 45a Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz: „Die Jagdausübungsberechtigten sind in geeigneter Weise vor Beginn über Maßnahmen zur Entnahme zu benachrichtigen; ihnen ist nach Möglichkeit Gelegenheit zur Unterstützung bei der Durchführung der Entnahme zu geben.“ Entsprechend ist das Thüringer Umweltministerium auf ThüringenForst zugegangen. Zum Schutz der Beteiligten können zum derzeitigen Zeitpunkt keine näheren Angaben zum Sachstand und Verfahren gemacht werden. Hierfür bitte ich um Verständnis. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Tasch, bitte.

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Christina Tasch CDU

Fragestunde

Vielen Dank. Ich hatte mit meiner ersten Frage die Frage gestellt, ob die Genehmigung bereits erteilt ist. Jetzt haben Sie gerade – oder habe ich Sie falsch verstanden? – gesagt, Sie können mir darauf nicht antworten, weil die Sachlage schwierig ist. Sie hatten nur gesagt, wie das Verfahren ist, aber ich habe ja konkret gefragt, ob die Entnahmegenehmigung in diesem Fall schon erteilt worden ist.

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Dr. Vogel

Fragestunde

Es ist keine Entnahmegenehmigung für die WolfHund-Hybriden erforderlich. Die sind nach Bundesnaturschutzgesetz zu entnehmen und dafür ist keine Entnahmegenehmigung erforderlich. Das ist bereits gesetzlich vorgeschrieben.

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Christina Tasch CDU

Fragestunde

Im Konkreten: Wie wird man informiert, ob die Entnahme erfolgreich war, ob die Wolf-Hund-Hybriden auch geschossen worden sind? Wird das registriert?

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Dr. Vogel

Fragestunde

Es gibt eine gesetzliche Vorschrift, die Entnahme vorzunehmen. Dafür sind die zuständigen Behörden zuständig. Das sind die zuständigen Naturschutzbehörden, und die überwachen die Maßnahme.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Dann kommt als nächste Frage die sechste Frage zum Aufruf, Frau Abgeordnete Herold mit der Drucksache 7/6569.

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Corinna Herold AfD

Fragestunde

Aufruf zur Impfung mit dem an die Omikron-Variante angepassten Impfstoff durch die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Trotz vielfach geäußerter Sorgen und Kritik von Ärzten und Wissenschaftlern zum Beispiel am 13. Juli 2022 in Form des offenen Briefs der „Ärzteinitiative Mittelthüringen“ an die Thüringer Landesregierung, der offenen Briefe der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V.“ sowie der parlamentarischen Initiativen der AfD zur Aufklärung über die Sicherheit der sogenannten Coronaimpfstoffe, hält die Landesregierung an der Coronapolitik und dem Ziel der Impfung möglichst vieler Thüringer fest. Aus einem Presseartikel zu den neuen Impfstoffen vom 14. September 2022 ergeben sich Fragen. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Wie beabsichtigt die Landesregierung darauf zu reagieren, dass eine wissenschaftlich unabhängige Analyse der Daten aus den Zulassungsstudien zweier Hersteller von Impfstoffen, die in einer peerreviewten Fachzeitschrift am 31. August 2022 veröffentlicht wurden, nach Ansicht der Fragestellerin zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Anwendung dieser Substanzen mehr Schaden als Nutzen bringt – bei einem Impfstoff hat die Studie ein 36 Prozent höheres Risiko für schwere Nebenwirkungen gezeigt –? 2. Wann wäre aus Sicht der Landesregierung der Moment gekommen, mit Blick auf das vorhandene Wissen um die potenzielle Gesundheitsgefährdung und vor dem Hintergrund, dass sich in Thüringen die Anzahl der Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gegenüber dem Jahr 2021 verfünffacht hat, sich gegen die offensichtlich gefährliche Coronapolitik des Bundes und schützend vor die Gesundheit der Thüringer Bürger zu stellen? 3. Wie beabsichtigt die Landesregierung, den gesundheitlichen Schädigungen in der Thüringer Bevölkerung durch die Anwendung der Impfstoffe und den damit verbundenen Kosten für die Krankenkassen zu begegnen?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Frau Ministerin Werner, bitte.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die Beurteilung von Nutzen und Risiko eines Arzneimittels obliegt den Zulassungsbehörden. Insofern obliegt im Fall der COVID-19-Impfstoffe die Beurteilung von Zulassungsstudien der Europäischen Arzneimittelagentur. Die Landesregierung stellt den Thüringer Impfstellen ausschließlich verkehrsfähige und zugelassene COVID-19Impfstoffe zur Verfügung. Sofern aufgrund neuer Datenlage seitens der Europäischen Kommission Änderungen der Zulassung der COVID-19-Impfstoffe erfolgen, wird die Landesregierung dies in der Impfkampagne, wie bisher schon praktiziert, auch umsetzen. Schon seit Beginn der COVID-19-Impfkampagne erfolgt bei Änderungen der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission – der STIKO – oder der Zulassungen eine enge Abstimmung und Anpassung des Impfgeschehens mit der Durchführung der COVID-19-Impfungen beauftragten Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zur Umsetzung in den Thüringer Impfstellen. Zu Fragen 2 und 3, die ich gern aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten möchte: Die Impfstrategie richtet sich grundsätzlich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, also der STIKO, aus. Diese gibt gemäß § 20 Abs. 2 IfSG Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und entwickelt Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und eine über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung. Die Empfehlungen der STIKO sind auf die in § 20 Abs. 2a IfSG festgelegten Impfziele ausgerichtet. Das sind: 1. Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe, 2. Unterbindung einer Transmission des Coronavirus SARS-CoV-2, 3. der Schutz von Personen mit besonders hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, 4. der Schutz von Personen mit besonders hohem behinderungs-, tätigkeits- oder aufenthaltsbedingten Infektionsrisiko, 5. Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen von kritischen Infrastrukturen, von zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens. Für die Impfempfehlung wertet die STIKO die verfügbare Evidenz vollständig aus. Für die Bewertung orientiert sie sich an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin. Als Grundlagen werden neben der Bewertung von Daten zur Krankheitslast insbesondere systematisch Literaturrecherchen und Evidenzbewertungen zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung herangezogen. Die Standardvorgehensweise garantiert eine hohe wissenschaftliche Qualität der Empfehlung und minimiert interessengeleitete Einflüsse. Der Prozess ist in den jeweiligen Begründungen transparent und nachvollziehbar dargelegt. Diese Vorgehensweise ist auch notwendig, da die Empfehlungen der STIKO im Gegensatz zu den Aussagen einzelner Wissenschaftler weitreichende Konsequenzen haben. Unter Beachtung der gesetzlich festgelegten Impfziele hat die STIKO auch für die angepassten COVID-19-Impfstoffe mit der 22. Aktualisierung ihre COVID-19-Empfehlung für Auffrischungsimpfungen ab zwölf Jahren ausgesprochen. Vorzugsweise soll die Impfung mit einem der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe erfolgen. Wie das Epidemiologisches Bulletin 40/2022 ausführt, gilt dies sowohl für die BA.1- als auch für die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikronvarianten auslösen und gegenüber dem SARSCoV-2-Wildtypstamm eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen. Die STIKO führt in der Empfehlung aus, dass trotz der limitierten Datenlage anzunehmen ist, dass die bivalenten Impfstoffe ebenso wie die herkömmlichen monovalenten Impfstoffe Schutz vor schweren Infektionen, Hospitalisierung und Tod durch die jede der bisher aufgetretenen SARS-CoV-2-Varianten vermitteln. Eine erhöhte Anzahl von Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens ist in der bislang in ihrem Ausmaß beispiellosen COVID-19 Impfkampagne statistisch gesehen zu erwarten gewesen – wurde auch immer wieder angeführt – und stellt per se keinen Anhaltspunkt dar, die Expertise der STIKO und die bundesweit geltende Impfempfehlung infrage zu stellen. Solange nach Ansicht der Expertinnen und Experten der Ständigen Impfkommission das Risiko-Nutzen-Verhältnis positiv bewertet wird und zu einer eindeutigen Impfempfehlung führt, gibt es aus Sicht der Landesregierung keinen Grund, dieser Empfehlung in Thüringen nicht zu folgen. Zu Frage 4: Richtig ist, dass sich die Zahl der Anträge auf Gewährung von Impfschadenversorgung nach § 60 ff. Infektionsschutzgesetz von 31 Anträgen bis zum 31.12.2021 auf inzwischen 205 Anträge erhöht hat. 205 Anträge bei über 4,2 Millionen in Thüringen verabreichten Impfdosen, das entspricht einem Anteil von weniger als 0,005 Prozent. Es wurden bislang 11 Anträge positiv und 21 Anträge abschlägig beschieden. Die geringe Zahl der bislang erfolgten Entscheidungen ist zunächst einmal darauf zurückzuführen, dass Voraussetzung für eine Versorgung nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes eine länger als sechs Monate andauernde Gesundheitsstörung ist. Bis zum 30.09.2021 waren lediglich 18 Anträge eingegangen. Die Zahl ist dann wesentlich erst in den Monaten Januar bis April 2022 angestiegen. Die Prüfung der Anträge erfolgt derzeit. Nicht wenige der geltend gemachten Beschwerden sind ihrer Art nach eher unspezifisch, sodass nicht unbedingt davon auszugehen ist, dass in allen Fällen ein Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsstörung nachweislich sein wird. Ich möchte auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage in Drucksache 7/6475, Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens in Thüringen, verweisen. Herzlichen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Herold.

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Corinna Herold AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nachfrage: Beabsichtigt die Landesregierung mit Blick auf den Anstieg der Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens von der Impfkampagne in Thüringen Abstand zu nehmen und – wenn ja – wann?

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Heike Werner

Fragestunde

Ich habe das eigentlich auch schon ausgeführt, dass wir davon nicht Abstand nehmen wollen. Ich will noch mal sagen: Die Zahl der Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens liegt bei 0,005 Prozent. Wir müssen hier eine Nutzenabwägung vornehmen. Das heißt: Der Nutzen der Impfung als Schutz vor Hospitalisierung, Tod oder schwerwiegender Erkrankung wiegt im Vergleich zu 0,005 Prozent Anträgen auf Anerkennung eines Impfschadens sehr, sehr gering. Deswegen gibt es keine Veranlassung, von der Impfkampagne Abstand zu nehmen. (Beifall DIE LINKE)

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Corinna Herold AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Die 0,05 Prozent sind auch Menschen.

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Heike Werner

Fragestunde

0,005 Prozent.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage? Herr Abgeordneter Schütze. – Entschuldigung, Herr Gröning, bitte.

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Birger Gröning Gruppe der BfTh

Fragestunde

Schönen Guten Tag, Frau Ministerin. Warum setzen Sie sich aufgrund der massiven Nebenwirkungen und des fehlenden Fremdschutzes der Impfung nicht für ein Aussetzen, ein sofortiges Aussetzen, der Impfpflicht für unser Gesundheitspersonal ein? (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das mussten Sie ablesen? Wow!)

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Heike Werner

Fragestunde

Ich denke, Sie wissen, das haben wir hier im Ausschuss und meines Erachtens auch im Landtag schon dargelegt, dass ich mich persönlich gegenüber dem Bundesgesundheitsminister dafür ausgesprochen habe, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen und nicht über den 31.12.2022 hinaus zu verlängern.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage? Bitte.

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Birger Gröning Gruppe der BfTh

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Haben Sie aufgrund der massiven Übersterblichkeit – ich beziehe mich da auf den Bericht des MDR – eine Evaluierung Ihrer Maßnahmen überdacht?

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Heike Werner

Fragestunde

Sie wissen, es finden derzeit Evaluierungen auf Bundesebene statt, indem die Expertenkommission einen ersten Bericht vorgelegt hat, in dem geprüft wurde, welche Maßnahmen – da ist die Impfkampagne mit einbezogen – welche Auswirkungen gehabt haben. Sie wissen auch, dass hier weitere Forschungsaufträge ausgelöst werden sollen. Aber den Bericht vom MDR, den Sie gerade genannt haben, zu einer übermäßigen Sterblichkeit aufgrund von Impfungen, den kenne ich zumindest nicht. Der ist aus meiner Sicht auch nicht nachvollziehbar. Ich glaube, Sie müssen da erst einmal die Daten darlegen, damit man das nachprüfen, bewerten und hier eine sachgerechte Auskunft geben kann. Ich kenne diese Daten nicht – ganz im Gegenteil.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Sie haben nur zwei Fragemöglichkeiten und damit jetzt keine mehr.

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Birger Gröning Gruppe der BfTh

Fragestunde

Ich wollte mich nur für die Beantwortung meiner Fragen bedanken.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Das dürfen Sie immer. So, dann kommen wir jetzt zur nächsten Frage. Hier steht bei mir Frau Abgeordnete Müller auf dem Zettel. Die ist aber nicht da. Wird übernommen? Gut. Bitte schön.

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Ralf Kalich Die Linke

Fragestunde

Namens meiner Kollegin Müller stelle ich folgende Mündliche Anfrage: Personalstellen des Thüringer Landesverwaltungsamtes Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Personalstellen lassen sich den Referatsstellen 740 und 750 des Thüringer Landesverwaltungsamtes direkt zuordnen – bitte als Stellenplan je Referat aufschlüsseln –? 2. Welche Titel im Haushaltsentwurf 2023 haben Anteile für die in Frage 1 genannten Referate?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich wie folgt – danke, Herr Kalich, für das Vortragen. Zu Frage 1: Dem Referat 740 – Migration, Integration, Rückkehrmanagement des Thüringer Landesverwaltungsamtes sind aktuell 16 Dienststellen zugewiesen. Das Referat 750 – Erstaufnahme, Zuwanderung und landesweite Verteilung weist ein Stellensoll von insgesamt 15 Planstellen aus. Darüber hinaus sind im Referat 750 noch zwei Zeitarbeitskräfte beschäftigt, temporär erfolgt zudem noch eine personelle Unterstützung des Referats 750 durch einen Bediensteten des Thüringer Landesverwaltungsamtes, einer Bediensteten des TMMJV auf Abordnungsbasis sowie drei Bedienstete des Ukrainestabs des Thüringer Landesverwaltungsamtes. Zu Frage 2: Unter Bezugnahme auf die Planstellensituation wird auf die im Haushaltsplan ausgewiesenen Titel des Thüringer Landesverwaltungsamtes für Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter, also Kapitel 03 04 Titel 422 01, Entgelte der Arbeitnehmer, Kapitel 03 04 Titel 428 01 sowie Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte, Kapitel 03 04 Titel 427 01 verwiesen. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? (Zuruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Keine Nach- frage!) Nein. Gut. Dann sind wir auch mit dieser Frage zu Ende und kommen zur Frage Nummer 8. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Herrgott in der Drucksache 7/6591. Bitte schön.

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Christian Herrgott CDU

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Beschäftigung eines zu gemeinschaftlichen Mordes verurteilten Straftäters in verantwortlicher Stellung in der Schulverwaltung Thüringen Laut dem Bericht der „Bild Zeitung“ vom 1. November 2022 beschäftigt das Land einen verurteilten Straftäter in seiner Schulverwaltung. Dieser wurde wegen Mordes Mitte der 1990er-Jahre zu einer Jugendstrafe von mehreren Jahren Haft verurteilt. Laut dem Zeitungsbericht arbeitete der verurteilte Straftäter ursprünglich als Horterzieher in einer Grundschule. Nach dem Bekanntwerden der Vergangenheit des Mannes soll er durch das zuständige Schulamt nicht entlassen, sondern versetzt und im Folgenden befördert worden sein. Er arbeitet heute in verantwortlicher Stellung in der Schulverwaltung. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann ist der Landesregierung dieser Sachverhalt bekannt? 2. Wann und wo war der verurteilte Straftäter als Erzieher in Thüringen tätig? 3. Wurde zur Kenntnisnahme von begangenen Straftaten im Vorfeld der Einstellung in den Landesdienst entsprechend der wohl üblichen Verfahrenspraxis ein erweitertes Führungszeugnis mit welchem Ergebnis in diesem Fall angefordert? 4. Warum wurde und wird der verurteilte Straftäter trotz seiner Vorgeschichte in eine Position mit Außenwirkung und Führungsverantwortung innerhalb der Schulverwaltung eingesetzt?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Prof. Dr. Speitkamp als Staatssekretär.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das dienstaufsichtsführende Schulamt Südthüringen erhielt Ende August 2017 Kenntnis von einem entsprechenden Sachverhalt und informierte daraufhin das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ende August 2017. Zu Frage 2: Die Person wurde im Jahr 2011 von der Stadt Saalfeld als Erzieher eingestellt, die Stadt nahm seinerzeit am Erprobungsmodell zur Kommunalisierung der Horte teil und beschäftigte sie an einem örtlichen Grundschulhort. Diese Tätigkeit wurde bis Anfang September 2017 ausgeübt. Zu Frage 3: Die Person wurde nicht in den Landesdienst eingestellt, sondern gelangte nach der Beendigung des Erprobungsmodells im Wege des Betriebsübergangs in den Landesdienst. Das mit der Stadt Saalfeld begründete Arbeitsverhältnis wurde mit dem Freistaat Thüringen fortgesetzt, Bestandteil der Personalakte ist ein im Zusammenhang mit der Einstellung bei der Stadt Saalfeld angefordertes erweitertes Führungszeugnis aus dem Jahr 2011, das keine Eintragung enthielt. Zu Frage 4: Aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist der Freistaat Thüringen verpflichtet, die Person tarifgerecht zu beschäftigen. Nach Bekanntwerden des Sachverhalts wurde sie nicht mehr als Erzieher eingesetzt. Die Verwendung erfolgte seitdem als Sachbearbeiter in der Schulaufsicht am Staatlichen Schulamt Ostthüringen. Die Tätigkeit ist nicht mit Führungsverantwortung verbunden. Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine Nachfrage bzw. zwei hätten Sie, Herr Herrgott.

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Christian Herrgott CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfrage: Was gedenkt das Bildungsministerium konkret in diesem Fall nun weiter zu unternehmen?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Das Bildungsministerium unternimmt genau das, was ich gerade vorgetragen habe.

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Christian Herrgott CDU

Fragestunde

Gut. Zweite Nachfrage: Kommt für diese Person eine Versetzung in eine Position ohne Außenwirkung im Schulamtsbereich – entweder Ostthüringen oder woanders – in Betracht für das Ministerium?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Ich darf noch mal betonen: Nach Bekanntwerden der Zusammenhänge hat das Ministerium gehandelt und der Minister hat persönlich dafür gesorgt und die Anweisung erteilt, wie die Person eingesetzt wird und dass sie nicht mehr im Kontakt mit Kindern eingesetzt wird. Insofern haben wir die Vorkehrung getroffen, die Rücksicht darauf nimmt, dass die Person nach verbüßter Strafe nicht mehr als Straftäter gilt. Und hier gilt bitte auch das, was im Rechtswesen ansonsten auch gilt.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur neunten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Schütze in der Drucksache 7/6592.

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Lars Schütze Gruppe der BfTh

Fragestunde

Amtshilfe der Feuerwehren in Thüringen bei Drohneneinsätzen Zeitgemäß ausgestattete Flugdrohnen bieten ein weiteres Einsatzfeld der überregionalen Aufgaben der Feuerwehr. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Drohnen mit Wärmebildkamera und Zoomtechnik stehen der Polizei in Thüringen aktuell zur Verfügung? 2. In wie vielen Fällen hat in den Jahren 2021 und 2022 die Thüringer Polizei die Amtshilfe der Feuerwehr für den Einsatz von Drohnen in Anspruch genommen? 3. Für welche beantragten Zwecke wurde die Amtshilfe gewährt? 4. Wie viele Personen bei den Thüringer Polizeidienststellen wurden in den vergangenen zwei Jahren für Drohneneinsätze ausgebildet und verfügen über einen kleinen EU-Drohnenführerschein der Klasse A 3? Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schütze beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Thüringer Polizei stehen aktuell fünf Drohnen mit der benannten technischen Spezifikation zur Verfügung. Die Fragen 2 und 3 würde ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten: Zu den konkreten örtlich durchgeführten Einsätzen, wozu auch die Einsätze im Rahmen der Amtshilfe zu zählen sind, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Seitens der Thüringer Polizei wird keine gesonderte Statistik im Sinne der Fragestellung geführt. Zu Frage 4: Es wurden bisher 38 Luftfahrzeugfernführer für Drohneneinsätze ausgebildet und verfügen mindestens über die Berechtigung der Klassifikation A 3. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Schütze.

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Lars Schütze Gruppe der BfTh

Fragestunde

Danke schön. Eine Nachfrage: Wie viele Wärmebilddrohnen hat die Feuerwehr im Einsatz?

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Schenk

Fragestunde

Das müsste ich Ihnen schriftlich beantworten.

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Lars Schütze Gruppe der BfTh

Fragestunde

Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit der zehnten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Rudy in der Drucksache 7/6594.

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Thomas Rudy AfD

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Meldepflicht von echtem Hausschwamm nach § 13 Abs. 2 Thüringer Bauordnung Laut der Thüringer Bauordnung ist der echte Hausschwamm meldepflichtig. In der Bundesrepublik Deutschland besteht nur noch in Sachsen und Thüringen diese Anzeigepflicht. Der Hausschwamm kommt nur bei entsprechend hoher Feuchtigkeit in Gebäuden vor, was allerdings auch die Schimmelbildung begünstigt. Der echte Hausschwamm stellt im Gegensatz zu Schimmel keine bedeutende Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von echtem Hausschwamm sind seit dem Jahr 2015 den Thüringer Behörden angezeigt worden? 2. Wie haben sich die angezeigten Fallzahlen seit dem Jahr 2015 – bitte nach Jahren aufgeschlüsselt – entwickelt? 3. In welchen Landkreisen, kreisfreien Städten oder Gemeinden sind diese Fälle aufgetreten, welche Art Gebäude waren hauptsächlich betroffen? 4. Warum ist der echte Hausschwamm in Thüringen im Gegensatz zu der Überzahl der anderen Bundesländer noch anzeigepflichtig? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, erneut Frau Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Rudy, sehr geehrte Abgeordnete, aufgrund des Sachzusammenhangs möchte ich die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantworten: Der echte Hausschwamm schädigt nicht nur die Substanz der befallenen Gebäude selbst, sondern auch die Substanz der Nachbargebäude. Es besteht das Risiko des Gebäudeeinsturzes. Der echte Hausschwamm kann aber auch allergische Reaktionen auslösen und Kopfschmerzen und Übelkeit verursachen. Ist ein Gebäude befallen, kann die Sanierung erhebliche Kosten verursachen. Die frühzeitige Kenntnis eines Befalls eines Gebäudes mit dem echten Hausschwamm liegt aus diesen Gründen nicht nur im Interesse des Eigentümers und der Eigentümerin der befallenen Gebäude, für die wir keine Anzeigepflicht benötigen würden. Die Anzeigepflicht besteht vielmehr und vorrangig im Interesse der Eigentümerinnen und Eigentümer der benachbarten Gebäude. Sie sollen Kenntnis von eventuellen Gefahren für ihr Eigentum erhalten, um frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn benachbarte Gebäude bereits befallen sind und eine Bekämpfung noch in einem frühen Stadium einsetzen kann. Aufgrund dieser Gefahren liegt es auch im öffentlichen Interesse, dass die Bauaufsichtsbehörden Kenntnis von befallenen Gebäuden haben und dadurch mit dafür sorgen können, dass die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Aufgrund der großen Bedeutung des Vorgehens gegen den echten Hausschwamm ist es faktisch allerdings nicht von Belang, in welchen Landkreisen und Gemeinden wie viele Fälle wann aufgetreten sind. Es existiert insofern dazu keine Statistik. Das beschriebene Schutzziel hatte insbesondere in den Jahren nach der Wiedervereinigung angesichts des damaligen Zustands vieler Gebäude eine größere Bedeutung. Wir sehen aber auch, dass diese Bedeutung sowohl aufgrund der fortgeschrittenen Sanierung der Gebäude als auch wegen geänderter Bekämpfungsmöglichkeiten zunehmend geringer wird. Deshalb sah bereits im Jahr 2013 der Gesetzentwurf der Landesregierung für die jetzt geltende Bauordnung einen Wegfall der Anzeigepflicht vor, wie Sie der Drucksache 5/5768 entnehmen können. Aufgrund von Erkenntnissen aus der Anhörung der Verbände kam der Landtag aber dann zu dem Ergebnis, dass es damals für einen Wegfall der Anzeigepflicht noch zu früh war. Diese damals sicher sinnvolle Entscheidung kann und muss man heute mehr als neun Jahre später auf den Prüfstand stellen. Die Landesregierung prüft daher derzeit, ob im Zuge der nächsten Novellierung der Bauordnung die Anzeigepflicht für den echten Hausschwamm gestrichen werden kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Nachfragen? (Zuruf Abg. Rudy, AfD: Nein!) Gibt es nicht. Herzlichen Dank. Wir könnten jetzt noch schnell eine Frage machen, aber die Frau Wahl sehe ich nicht. Wird die Frage übernommen? Dann Frau Rothe-Beinlich, bitte.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Fragestunde

Ortsumfahrung Merkers – nachgefragt Die Ortsumfahrung Merkers war bereits mehrfach Thema von Mündlichen sowie Kleinen Anfragen von Mitgliedern des Thüringer Landtags. Bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist das Projekt wegen des Nutzen-Kosten-Verhältnisses kleiner 1 der Dringlichkeit „kein Bedarf“ zugeordnet worden. Laut der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner – Drucksache 7/6214 – soll „in einer durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragten und derzeit in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie […] insbesondere eine Nachrechnung der Projektwertung mit Einschätzung von Handlungsmöglichkeiten bezüglich der Erhöhung des Nutzens und gegebenenfalls eine Änderung des Maßnahmezuschnitts erfolgen.“ Außerdem wurde „gemeinsam mit der hessischen Straßenbauverwaltung […] durch die Thüringer Straßenbauverwaltung beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Mitfinanzierung des Bundes für eine verkehrswirtschaftliche Untersuchung für die Bundesstraßen im Raum zwischen der Bundesautobahn A 4 Eisenach-Kirchheimer Dreieck, der Bundesautobahn A 7 Fulda und der B 19 Meiningen-Eisenach in Thüringen und Hessen erreicht.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Von welcher Verkehrsbelastung im PrognoseNull-Fall und im Prognose-Plan-Fall – Referenzjahr 2040 – geht die Landesregierung nach derzeitigem Stand aus? 2. Wie viel kostet die aus welchem Haushaltstitel finanzierte, durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragte Machbarkeitsstudie? 3. Welche Kosten werden für die oben genannte in diesem Jahr anvisierte verkehrswirtschaftliche Untersuchung erwartet? 4. Wer – Thüringen, Hessen, Bund – beteiligt sich mit welchen Anteilen an den Kosten?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, nochmals Frau Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Bund lässt gegenwärtig die Basisprognose erarbeiten. Diese ist die Grundlage für die Erstellung der Landesverkehrsprognose 2040 anhand des Verkehrsmodells Thüringen. Unter Berücksichtigung der notwendigen Datenlieferung des Bundes wird eingeschätzt, dass die Arbeiten für die Erstellung der Landesverkehrsprognose 2040 ab Mitte des Jahres 2023 beginnen können. Es ist nach jetzigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass Mitte 2024 die Ergebnisse der Prognose 2040 auf Landesebene vorliegen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird für die laufenden Planungen die bestehende Prognose 2030 weiterhin Gültigkeit besitzen. Zu Frage 2: Die Kosten der Machbarkeitsstudie belaufen sich auf ca. 49.000 Euro brutto, die Finanzierung erfolgt aus Kapitel 10 06 Titel 775 71. Die Fragen 3 und 4 beantworte ich wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam: Für die verkehrswirtschaftliche Untersuchung für Bundesstraßen im Raum zwischen der Bundesautobahn A 4 Eisenach-Kirchheimer Dreieck, Bundesautobahn A 7 Fulda und der Bundesstraße B 19 Meiningen-Eisenach in Thüringen und Hessen läuft zurzeit eine Leistungsabfrage. Die Kosten belaufen sich nach vorläufiger Kostenannahme auf insgesamt ca. 135.000 Euro brutto. Mit Schreiben des Bundes vom 08.12.2020 hat dieser der oben genannten beantragten verkehrswirtschaftlichen Untersuchung zugestimmt und mitgeteilt, sich bis in Höhe von maximal 50 Prozent an den Kosten der Untersuchung zu beteiligen. Die übrigen Kosten sind vom Freistaat Thüringen zu tragen. Die konkrete Höhe der Bundesbeteiligung an den Untersuchungskosten wird abhängig vom Bundesinteresse sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln festgesetzt.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Frau Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Fragestunde

Ich hätte eine Nachfrage zu Frage 4. Hessen ist damit an den Kosten nicht beteiligt, richtig und, wenn ja, warum nicht?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Der Hintergrund dieser Nichtbeteiligung ist, dass die Untersuchung sich zwar auch auf Hessen erstreckt, in Hessen aber im Gegensatz zu Thüringen kein originäres Interesse an der Durchführung der Untersuchung besteht.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Und eine weitere Nachfrage kommt von Herrn Abgeordneten Bergner. Bitte.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Im Zuge derselben Bundesstraße 62 gab es eine Ortsumgehung auf hessischer Seite, wo die Wirtschaftlichkeit gegeben sein soll. Ist Ihnen dieser Zusammenhang bekannt und worin liegt die Begründung, dass es dort wirtschaftlich war, während auf Thüringer Seite nicht?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Der Sachzusammenhang ist mir nicht bekannt. Das nehme ich aber mit und das lassen wir prüfen, reichen wir nach.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es noch weitere Nachfragen? Frau Dr. Lukin, eine Nachfrage. Dann war es aber die letzte.

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Gudrun Lukin Die Linke

Fragestunde

Schönen Dank, Frau Staatssekretärin. Seit Jahren wird diese Umleitung für Merkers über die B 62 erwartet. Sehen Sie nach wie vor die große Notwendigkeit dieser Umleitung, da ja der Verkehr in den vergangenen Jahren dort noch enorm zugenommen hat, zum Teil auch Geschwindigkeitsreduzierungen dort nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Wir sehen nach wie vor die Notwendigkeit einer Entlastung in diesem Ort.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Vielen Dank. Damit sind die Fragemöglichkeiten der Abgeordneten auch erschöpft und die heutige Fragestunde ist beendet. Es sind noch reichlich Fragen für morgen übrig. Morgen wird es also auch wieder eine volle Zeitstunde für die Fragestunde geben. Ich rufe jetzt erneut die Tagesordnungspunkte 13 und 16 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6628 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 74. Auf den Wahlvorschlag entfallen 21 Jastimmen, 47 Neinstimmen und es liegen 6 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. An der Stelle die Frage an die AfD: Wünschen Sie eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber, die morgen nach der Mittagspause stattfinden würde? Ich sehe ein Nicken. Das ist der Fall. Dann wird das entsprechend vorbereitet und morgen findet ein erneuter Wahlgang zu diesem TOP statt. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6630 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 2, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 46 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen nun zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6472 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung dieses Gesetzgebungsvorschlags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Für die Aussprache habe ich auch keine Wortmeldungen vorliegen. Ändert sich daran etwas? Das ist auch nicht der Fall. Dann gehe ich davon aus, dass dieses Gesetz an den Ausschuss für Inneres und Kommunales überwiesen werden soll? Dann lasse ich auch gleich darüber abstimmen. Wer der Überweisung dieses Gesetzesantrags an den Innenund Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Stimmen aus dem ganzen Haus. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann haben wir diesen Gesetzentwurf überwiesen. Weiter geht es mit dem Aufruf von TagesordGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6557 ERSTE BERATUNG Soll er begründet werden? Das ist der Fall. Dann gebe ich dem Herrn Staatssekretär das Wort.

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von Ammon

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf betrifft einen Bereich der Justiz, der regelmäßig nicht im Fokus der Öffentlichkeit steht, doch aber für die Tätigkeit der Justiz von herausragender Bedeutung ist, denn viele Menschen in Deutschland – auch in Thüringen – benötigen die Unterstützung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie von Übersetzerinnen und Übersetzern, um ihren verfassungsrechtlichen Anspruch auf Zugang zum Recht wahrnehmen zu können. Hier besteht nun Regelungsbedarf, denn am 1. Januar 2023 wird das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes in Kraft treten und das Recht der Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetscher bundesweit vereinheitlichen. Im Regelungsbereich dieses Bundesgesetzes werden alle Landesgesetze ab dem 1. Januar 2023 nichtig. Der weitergehende Bereich der Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher sowie der Dolmetscherinnen und Dolmetscher für staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke wie auch der Übersetzerinnen und Übersetzer ist hingegen nicht vom Bundesgesetzgeber geregelt worden. Hier bleibt die landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz bestehen. Um aber für vergleichbare Berufsbilder im Bereich der Sprachmittlung einheitliche Rechtsgrundlagen und Standards zu schaffen, sind nach Auffassung der Landesregierung die landesrechtlichen Normen im Abschnitt 5 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz an die bundesgesetzliche Regelung anzupassen und insgesamt neu zu fassen. Insgesamt verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf dieses Ziel und so sollen das Dolmetscher- und Übersetzerwesen insgesamt an die umfassenden und einheitlichen Standards angepasst werden. Nur der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Gesetzentwurf auch einige redaktionelle Änderungen im Thüringer Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz sowie Änderungen im Thüringer Justizkostengesetz enthält. Mit diesem wird auf landes- und bundesrechtliche Gesetzesänderungen reagiert. Sie dienen in erster Linie der Klarstellung. Um alle diese notwendigen Änderungen in einem wichtigen Bereich der Justiz umsetzen zu können, werbe ich schon jetzt um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen

Vielen Dank. Auch hier wird eine Überweisung beantragt an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Bisher habe ich keine Wortmeldungen für die Aussprache. Daran ändert sich auch nichts. Dann können wir auch hier gleich über die Ausschussüberweisungen abstimmen. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Abgeordnete aus dem ganzen Haus. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht, dann haben wir diese Ausschussüberweisung so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 39 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6558 - korrigierte Fassung ERSTE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Einbringung? Hier steht Begründung auf meinem Sprechzettel, aber ich nenne es auch gern um. Bitte, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG)

Der Kontext hat es eigentlich ergeben, tut mir leid, dass ich nachgefragt habe. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen jetzt einen Gesetzentwurf vorstellen, der der Umsetzung einer Gesetzesänderung auf Bundesebene nachfolgt. Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird das bisherige Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger verändert. Es enthält die öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften für die Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuerinnen und Betreuern. Die gesetzlichen Änderungen bezwecken vorrangig Selbstbestimmung und Autonomie, unterstützungsbedürftige Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne von Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken, die Qualität der rechtlichen Betreuung und der Anwendungspraxis zu verbessern und durch eine bessere Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes insbesondere an der Schnittstelle zum Sozialrecht sicherzustellen, dass ein rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin nur dann bestellt wird, wenn dies zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist. Ein zentrales Anliegen des Betreuungsorganisationsgesetzes ist die Stärkung der unverzichtbaren Arbeit der anerkannten Betreuungsvereine bei der Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer durch die gesetzliche Festlegung der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben. Daher erfolgt die Normierung eines Anspruchs auf bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der bundesgesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Darüber hinaus erhalten die örtlichen Betreuungsbehörden neue Aufgaben. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Qualität der beruflichen Betreuung wird insbesondere ein formales Registrierungsverfahren für berufliche Betreuerinnen und Betreuer eingeführt, in welchem persönliche und fachliche Mindesteignungsvoraussetzungen nachgewiesen werden müssen. Damit wird ein bundeseinheitlich transparentes Verfahren für den Zugang zum Betreuerberuf geschaffen. Des Weiteren wird zur effektiven Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes im Vorfeld der Betreuung das Instrument einer erweiterten Unterstützung eingeführt. Dies umfasst alle über den bisherigen Vermittlungsauftrag der Betreuungsbehörde hinausgehenden Maßnahmen, die geeignet sind, die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers zu vermeiden, und die keine rechtliche Vertretung des Betroffenen durch die Behörde erfordern. Darüber hinaus wird mit der Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern im Zusammenhang mit dem Verfahren der Registrierung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern das neue Verfahren der Anerkennung von Studienaus- und ‑ fortbildungsgängen zu Sachkundelehrgängen eingeführt. Die wesentlichen Neuerungen sind also die Finanzierung anerkannter Betreuungsvereine, dann zusätzlich die Durchführung von Modellprojekten. Zur Frage der Kosten würde ich gern noch etwas sagen wollen. Die Umstellung der bisherigen Förderung anerkannter Betreuungsvereine von zuletzt 238.000 Euro im Jahr 2022 hin zu einem Finanzierungsanspruch in Höhe der Personal- und Sachausgaben einer Fachkraft je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Betreuungsbehörde verursacht bei einer Kostentrennung zwischen Land und Landkreisen oder kreisfreien Städten im Verhältnis 80 zu 20 beim Land jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro ab dem Jahr 2023, wobei in den Folgejahren jeweils mit Kostensteigerungen infolge von Tarifsteigerungen beim finanzierten Personal zu rechnen ist. Bei den Kommunen entstehen jährliche Kosten in Höhe von rund 400.000 Euro. Die Mehrkosten gegenüber den bisherigen Förderungen sind nicht bekannt, aber aufgrund der nicht eindeutigen Rechtspflicht der Kommunen zur Förderung im bisherigen Gesetz haben dies in der Vergangenheit die Betreuungsvereine in sehr unterschiedlichem Maße gefördert. Die Modellkommunen, von denen ich vorhin gesprochen habe – das sind Jena und Greiz –, die das neue Instrument der erweiterten Unterstützung Betroffener im gerichtlichen Verfahren über drei Jahre erproben, erhalten hierfür vom Land Fallpauschalen zur Finanzierung der Personalkosten in Höhe von maximal 28.000 Euro pro Modellkommune und Jahr, sodass für die gesamte Laufzeit des Projekts Kosten in Höhe von maximal 168.000 Euro entstehen. Lassen Sie mich zum Schluss noch ganz kurz etwas sagen. Es ist ein Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, bei dem wir bitten, dass der relativ zügig im parlamentarischen Verfahren behandelt wird. Ich will auch noch mal kurz darauf hinweisen, warum wir erst jetzt diesen Gesetzentwurf vorlegen können. Ich habe es schon gesagt, das Gesetz selbst wurde am 4. Mai 2021 bekannt gegeben. Es war aber schon mit der Bekanntgabe des Gesetzes klar, dass in bestimmten Bereichen Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Registrierung von Betreuern fehlten. Diese und andere Vorschriften wurden erst am 24. Juni 2022 bekannt gegeben. Damit lag erst am 24. Juni 2022 die Fassung des Gesetzes in der jetzt für uns wichtigen und umzusetzenden Form vor. Ich habe es schon gesagt, andererseits muss die Vorschrift am 1. Januar 2023 in Kraft treten und umgesetzt werden. Wir haben so schnell als nur möglich den Gesetzentwurf nicht nur erarbeitet, sondern natürlich auch abgestimmt. Aber Sie sehen selbst, dass hier nur eine sehr kurze Zeit war. Ich glaube, dass wir aber, indem wir im Juni noch den Kabinettsdurchgang hatten und der zweite Kabinettsdurchgang dann im Oktober erfolgen konnte, wir hier schnellstmöglich gehandelt haben, und bitte deswegen, uns dabei zu unterstützen, damit für diese wichtige Aufgabe der Betreuungsvereine rechtzeitig zum 01.01.2023 das Gesetz in Kraft treten kann. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Mir liegen jetzt keine Redemeldungen vor. Ist das richtig? Das scheint so zu sein. Dann liegt mir der Wunsch auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vor. Gibt es weitere Ausschüsse, die hier gewünscht werden? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir darüber ab. Wer dafür ist, dass dieses Gesetz an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind meiner Ansicht nach alle Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Hauses. Damit ist das Gesetz an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 41 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6574 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Wolf, bitte.

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Torsten Wolf Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident, für die kompetente Einführung. Mit dem jetzt vorliegenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes bringen die Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen einen ganz wesentlichen Baustein auf den Weg zur Stabilisierung der Qualitätsverbesserung an unseren Kindertagesstätten. Wir alle wissen, wie wichtig in heutigen Zeiten Fachkräftegewinnung ist, wie wichtig gute Ausbildung ist. Mit dem 2019 auch in Thüringen begonnenen Weg der praxisintegrierten Ausbildung, welchen wir nach nur einjähriger Finanzierung durch den Bund als Thüringer Landesregierung zusammen mit den Koalitionsfraktionen vollständig in der Finanzierung der Stellen übernommen haben, haben wir eine zweite wichtige Säule bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für die frühkindliche Bildung implementiert. Wir bringen jetzt einen Vorschlag ins Parlament, wie wir das verstetigen können und wollen und wie es zu finanzieren ist. Zusätzlich bringen wir die von den Tarifparteien geeinigte Fassung der 39-Stunden-Woche und damit der Entlastung des Erzieherinnenberufs auch auf gesetzlicher Basis hier in Thüringen auf den Weg. Das alles sind wichtige Bestandteile, damit die alte Frage Ei oder Henne, damit wir die Qualität an unseren Kindertagesstätten tatsächlich weiter verbessern können. Ich freue mich auf die Beratung hier im Haus und wahrscheinlich in den Ausschüssen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Abgeordneter König, Fraktion der CDU, das Wort.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, die Thüringer Kindergärten, aber auch die Kindertagespflege stehen gegenwärtig vor vielfältigen Problemlagen und Herausforderungen. Wir als CDU-Fraktion haben bereits im Frühsommer 2022 mit rund 80 Erzieherinnen und Erziehern, Einrichtungsleitern, Trägern und Verbandsvertretern genau diese Herausforderungen diskutiert. Zu nennen sind hierbei unter anderem die Situation in unseren Kindergärten während der Coronapandemie, in der sie sich in vielen Fällen von der Landesregierung – im Speziellen vom Bildungsministerium – im Stich gelassen gefühlt haben. Oder nennen wir den Fachkräftemangel, ohne dessen Bewältigung eine Verbesserung der Betreuungsqualität schlichtweg nicht möglich ist, ohne dass es Einschränkungen bei den Öffnungszeiten gibt, gerade im ländlichen Raum, wie wir aktuell ohne Verbesserung des Betreuungsschlüssels mit Teilschließungen und Reduzierung von Öffnungszeiten schon zu beklagen haben. Des Weiteren bürokratische Belastungen der Einrichtungen, zum Beispiel durch für jedes Lebensjahr unterschiedliche Betreuungsschlüssel, oder steigende Kosten bei der Essensversorgung in den Einrichtungen, die die Eltern belasten. Das sind alles Herausforderungen, die uns gerade im Bereich der Kindergärten begegnet sind. Außerdem wurde sehr deutlich, dass die Kindertagespflege unter einem hohen finanziellen, ja sogar existenzgefährdenden Druck steht. Seit Jahren ist hier die Landesregierung untätig geblieben. Durch die fortwährende Untätigkeit hat sich die Anzahl der in Thüringen tätigen Kindertagespflegerinnen und Kindertagespfleger binnen vier Jahren um mehr als 20 Prozent reduziert – von 306 im Jahr 2018 auf 242 im Jahr 2022. Eine kostendeckende Arbeit ist für sie aktuell kaum mehr möglich, denn die letzte Anpassung der Sätze hier im Gesetz – das wir jetzt gerade aufmachen, geregelt in § 23 Thüringer Kindergartengesetz – fand im Jahr 2017 statt. Ich kann nur davor warnen, dass wir ohne eine inflationsbedingte Anpassung der Sätze in § 23 in absehbarer Zeit keine Kindertagespfleger in dem Ausmaß in Thüringen haben werden, wie wir es jetzt haben und wie es wichtig ist. Deshalb ist es höchste Zeit, mit dieser Änderung des Kindergartengesetzes auch diesen Missstand zu beheben. (Beifall CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist deutlich geworden, vor welchen Herausforderungen wir im Bereich der Kindergärten und der Kindertagespflege stehen. Dann betrachten wir hier den vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-RotGrün, der aus unserer Sicht mit heißer Nadel gestrickt wurde und uns erst vor Kurzem erreicht hat. Wir haben den 2. November 2022 als Datum. Kurz vor Jahresende wird das hier umgesetzt, obwohl eigentlich eine viel größere Gesetzesinitiative notwendig gewesen wäre und aus unserer Sicht auch angekündigt wurde. Hier wird das umgesetzt, was umgesetzt werden muss. Wir haben schon die tariflichen Anpassungen vom Kollegen Wolf gehört, die Anpassung von 40 auf 39 Stunden im TVöD. Aber uns fehlen wichtige Punkte angesichts der Herausforderungen, die ich gerade genannt habe: gerade im Bereich der Kindertagespflege, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und weitere Themen, die angesprochen wurden. In den vergangenen Tagen sind insbesondere die Kindertagespflegerinnen und Kindertagespfleger auf uns zugekommen und haben gesagt, wie enttäuscht sie davon sind, dass wir sie nicht berücksichtigen in dieser Gesetzesänderung. Deswegen ist der vorliegende Gesetzentwurf von RotRot-Grün zum Thüringer Kindergartengesetz enttäuschend und dazu muss man auch sagen, wir hätten eigentlich erwartet, dass auch Reformbemühungen aufseiten des Ministeriums kommen – hier musste aber wieder der Gesetzgeber tätig werden. Aber kommen wir nun zum Inhalt des Gesetzentwurfs. Wie gesagt, wir hätten uns den umfangreicher gewünscht, aber ich will auch die positiven Dinge hervorstreichen. So findet die Integration von PiA, die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen, in das Kindergartengesetz in Thüringen statt, was aus unserer Sicht richtig ist, weil das Modellprojekt damit verstetigt wird. Wir haben jetzt die ersten Erfahrungen mit dem Modellprojekt PiA und PiA ist ein Element, um dem Fachkräftemangel in Thüringen im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher zu begegnen. Die Möglichkeit, auch die Ausbildungskosten der PiA-Ausbildung im Rahmen der Betriebskosten geltend zu machen, ist natürlich auch ein Vorteil für Träger, die außerhalb des Modellprojekts der PiA selbst PiA-Auszubildende aufgenommen haben und wo Kommunen oder freie Träger diese Ausbildungsvergütung bezahlt haben. Die bekommen so auch die Möglichkeit, die entstandenen Kosten über die Betriebskosten mit abzusetzen. Das befürworten wir und deswegen ist es richtig, dies zu integrieren. Wo wir natürlich Fragen haben, ist, wie die finanzielle Untersetzung stattfindet. Hier soll § 25 ersetzt werden in Absatz 1 Satz 1 Nummer 5; dort sind Sätze vorgestellt worden, wo für uns die Anhörung ganz, ganz wichtig ist, ob diese Sätze auch wirklich zielführend sind, ob die pauschal ausgegeben werden an alle, auch an die, die keine PiA-Auszubildenden in ihren Einrichtungen haben. Denn wir befürchten natürlich – wir haben den Personalmangel gerade im ländlichen Raum, wo sich verstärkt dafür entschieden wird, PiA-Auszubildende aufzunehmen; in den Städten kann in vielen Fällen der Fachkräftebedarf noch besser gedeckt werden –, dass die finanziellen Mittel, um die PiA-Auszubildenden zu bezahlen, nicht ausreichen, sodass dort gegebenenfalls auch eine Umverteilung stattfinden müsste. Des Weiteren, das wurde auch schon angesprochen, die Reduzierung von 40 auf 39 Stunden; das ist eine tarifliche Umsetzung, da gibt es noch weitere kleinere Anpassungen im Rahmen des Gesetzentwurfs. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir als CDUFraktion sagen, dass dieser Gesetzentwurf zu kurz greift. Wir sind der Auffassung, dass weitere Gesetzesänderungen zwingend notwendig sind und weitere Bereiche des Kindergartengesetzes anzufassen sind. Exemplarisch möchte ich hier noch einmal die Kindertagespflege nennen. Wir müssen die Sachkostenpauschalen, die Anerkennungsbeträge und die festgelegten Mindestpauschalen dringend anpassen, sonst werden wir ein massives Problem im Bereich der Kindertagespflege bekommen. Wir haben das Gesetz jetzt angefasst, wir haben es geöffnet und den Punkt sollten wir mit beraten. Aus unserer Sicht ist gerade vor dem Hintergrund, den ich geschildert habe, der aktuelle Gesetzentwurf noch nicht zustimmungsfähig. Deswegen freuen wir uns auf die Beratung im Ausschuss, wo wir sicherlich Lösungen finden werden, um eine hochwertige und bedarfsgerechte Kinderbetreuung in Thüringen sowohl im Bereich der Kindergärten als auch im Bereich der Kindertagespflege zu ermöglichen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Hartung, Fraktion der SPD, auf.

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Thomas Hartung SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Thadäus König, wäre diese Gesetz das Ende unserer Ambitionen, würde ich dir vollkommen recht geben, das ist zu wenig. Aber das ist es ja nicht. Wir haben lange über eine Kita-Gesetznovelle geredet, wir haben lange mit der Einbringung gewartet, weil ja vom Bund diverse Initiativen auf dem Weg waren, ich sage jetzt mal Sprach-Kita als Stichpunkt, Qualitätsoffensive usw., und deswegen haben wir mit der Einbringung des großen Gesetzentwurfs gewartet, immer wieder nachgebessert, immer wieder was verändert. Jetzt ist aber folgender Punkt erreicht, und da wirst du mir auch zustimmen: Mitte nächsten Jahres läuft das Modellprojekt PiA aus. Wir brauchen also zeitnah, planbar eine Aussage, wie geht es jetzt eigentlich weiter. Das wollen die Ausbildungsbetriebe wissen, das wollen die Kommunen wissen, das wollen die wissen, die PiA machen wollen, und so. Also, wir brauchen eine zügige Antwort. Und damit wir diese zügige Antwort zügig geben können, haben wir diese kleine, ich sage es bewusst, kleine Veränderung auf den Weg gebracht; und ich kündige dir hier und heute an, wir wollen noch deutlich mehr. Wir wollen eine Schlüsselverbesserung, wir wollen gegebenenfalls ein weiteres, kostenfreies Kita-Jahr, wir wollen das Zentrum Frühkindliche Bildung etc. pp., wir wollen noch viel mehr, und das wird kommen. Es wird zeitnah kommen, aber wir wollen das, was wir dringend brauchen, nämlich, es muss so schnell wie möglich in Kraft treten, das wollten wir rausgliedern, wollten wir vor die Klammer ziehen, wollten wir einbringen. Wir tun genau zwei Dinge: Du hast es ja eben schon gesagt, das erste ist, wir gehen aus dem Modellversuch heraus und wollen im Prinzip in der Fläche PiA als zweites Standbein nehmen, in der vollschulischen Ausbildung etablieren, wir wollen es allen zugänglich machen, allen Trägern zugänglich machen, allen Auszubildenden zugänglich machen. Wir wollen es in die Fläche bringen. Das ist Punkt Nummer eins und dazu kommt eben auch, dass es nach § 22 Kindergartengesetz als Teil der Betriebskosten angerechnet werden kann, damit eine Rechtssicherheit besteht, damit niemand sagen kann: Jetzt läuft das Modellprojekt aus und dann wissen wir nicht, wie es weitergeht. Wir wollen ganz klar sagen: Es geht weiter, wir wollen es als Ausbildung etablieren und so soll es kommen. Genau das ist der Punkt, das wollen wir erreichen, das ist der wesentliche erste Punkt unserer Änderung. Der zweite wesentliche Punkt unserer Änderung ist – auch das hast du angesprochen; ich lasse dich hier nicht raus bevor ich hier fertig bin, lieber Thadäus –, (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der zweite wichtige Punkt, den wir ändern, ist die Etablierung der 39-Stunden-Woche nach TVöD – Tarifgebiet Ost –, auch das sind wir den Menschen schuldig, das gehört einfach zur Wahrheit dazu. Wir haben diese beiden Punkte vor die Klammer gezogen und ich habe es eben schon gesagt, wir werden damit genau das tun, was wir müssen, um eine Rechtssicherheit zu schaffen. Alles Weitere – und das verspreche ich dir hier – werden wir in einer weiteren Kita-Gesetznovelle hier haben. Das wird nicht lange dauern, das wird in den nächsten Wochen, Monaten, zwei Monaten, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Jahren!) nein, spätestens im I. Quartal nächsten Jahres stehen wir hier wieder und reden über diese großen Dinge. Aber deswegen, Thadäus König, liebe CDU, sollten wir das hier nicht verzögern, weil das wichtig ist, das gibt Rechtssicherheit, es gibt Planbarkeit und wir sollten das durchwinken. Noch mal: Es kommt eine große Novelle, die werden wir gemeinsam diskutieren; ich glaube, da werden wir sehr viel mehr Dissens haben als hierbei. Hierbei sind wir uns, glaube ich, einig. Bei der großen Novelle werden wir viel diskutieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hartung. Ich rufe als nächste Rednerin Frau Abgeordnete RotheBeinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat, ich hatte mich, ehrlich gesagt, auch über den Einstieg von Thadäus König etwas gewundert, jetzt ist er tatsächlich draußen, ich hatte offenkundig nicht die Bindewirkung wie Thomas Hartung, aber egal. (Heiterkeit SPD) Weil wir natürlich immer kommuniziert haben, dass es uns um weitaus mehr geht im Bereich der frühkindlichen Bildung, dass uns der Kindergarten an sich, die frühkindliche Bildung und Betreuung am Herzen liegen in dem Land, wo quasi die Wiege des Kindergartens steht, das ist, glaube ich, schon immer wieder deutlich geworden. Und doch haben wir uns für einen Zweischritt entschieden und das hatten wir auch kommuniziert und hoffen weiter darauf, dass wir zu einer schnellen Beratung dieses schmalen Gesetzentwurfs kommen, weil er sich tatsächlich nur auf einen ganz speziellen Bereich bezieht, nämlich die praxisintegrierte Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher. Und natürlich haben auch wir als Bündnis 90/Die Grünen, aber auch als Koalitionsfraktionen, ich glaube, da kann ich für uns alle sprechen, denen die frühkindliche Bildung tatsächlich am Herzen liegt, intensive Gespräche mit den Trägern, mit Erzieherinnen, aber auch mit der Kindertagespflege geführt – viele Grüße an Herrn König –. Auch wir sagen: In der Kindertagespflege muss sich tatsächlich etwas tun. Das ist zwar eher ein städtisches Problem, ich sage es so deutlich, weil wir da mehr Kindertagespflegepersonen haben, aber trotzdem ist die Finanzierung dieser Menschen tatsächlich unzureichend. Übrigens auch und gerade mit der Anhebung des Mindestlohns gibt es da tatsächlich ein Problem, das muss man so deutlich sagen, weil eine Kindertagespflegeperson faktisch fünf Kinder zeitgleich mindestens betreuen muss, um überhaupt einigermaßen existenzsichernd arbeiten zu können. Das wird, glaube ich, der Tragweite und auch der Bedeutung dieser Verantwortung, die Kindertagespflegepersonen tragen, nicht gerecht. Da sind wir uns einig. Aber das gehört in die große Novelle genauso wie die vielen Qualitätsfragen im Kindergartenbereich, die wir diskutieren wollen und müssen, wo es darum geht, die Schlüssel endlich zu verbessern, wir wissen es alle. Wir sind ganz weit vorn in Thüringen, was die Betreuungsquoten angeht in unseren Kindergärten. Das heißt, ganz viele Kinder – das ist auch gut so – besuchen diese ganz selbstverständlich, aber wir haben zu wenige Erzieherinnen und Erzieher. Das ist die Baustelle, die wir mit diesem Gesetz jetzt tatsächlich angehen. Meine Kollegen haben es schon gesagt: Vor vier Jahren sind wir gestartet mit dem PiA-Modellprojekt – nur ein Jahr auch mit Unterstützung des Bundes, dann ist das Land sofort dankenswerterweise in die Presche gesprungen – und wir wollen diese Ausbildungsform nachhaltig verankern. Warum? Weil wir davon überzeugt sind, dass es mit Blick auf den Fachkräftemangel ganz unterschiedliche Wege in den Erzieherinnenberuf braucht. Wenn wir nämlich nur auf die klassische Ausbildung setzen, die es ja genauso weiterhin auch geben soll, also die fachschulische Ausbildung, aber auch die akademischen Bildungsgänge – wir haben ja zum Beispiel auch an der Universität Erfurt dazu Möglichkeiten, auch an der Fachhochschule begleitend –, dann müssen wir sagen, wir brauchen diese praxisintegrierte Ausbildung. Der Erfolg zeigt sich ja auch darin, dass sich ganz viele dafür interessieren und dass ganz viele Träger hier auch mitmachen wollen. Gerade älteren Seiteneinsteigerinnen, aber auch Berufswechslerinnen, wollen wir quasi mit PiA die Möglichkeit geben, dass die dual angelegte Ausbildung verstetigt wird und dass wir diese auch verlässlich fortführen. Die Vorteile dieser praxisintegrierten Ausbildung liegen auf der Hand, ich will sie trotzdem noch mal nennen: dass die Praxis- und Theoriephasen eben viel besser verzahnt sind, dass es feste Ausbildungsverträge der Kindergärten mit ihren Auszubildenden gibt – das war ja auch mal etwas, das wir angemahnt hatten –, die Kindergärten eine erhöhte Bindung mit den zukünftigen Fachkräften eingehen und die Azubis auch durchgängig ein Ausbildungsgehalt erhalten, das war ja auch nicht immer so. Die von der Universität Erfurt durchgeführte Evaluierung des Modellvorhabens hat diese Vorteile im Wesentlichen auch bestätigt. Die Evaluierung hat allerdings auch deutlich gemacht – und das gehört zur Wahrheit dazu –, wo die Grenzen liegen, nämlich vor allem in den geringen Lernzeitbudgets der PiA-Auszubildenden, weil diese nämlich nicht die klassischen Ferienzeiten zur Verfügung haben, sondern nur ein regulärer Urlaubsanspruch besteht. Die Ausbildungskosten sollen künftig reguläre Betriebskosten – das hatte mein Kollege Hartung ja auch schon gesagt – nach § 22 Thüringer Kindergartengesetz sein. Das sind auch Vorteile für die Einrichtungen: Sie erhalten also einen echten Personalzuwachs, weil keine Anrechnung mehr auf den Mindestpersonalschlüssel erfolgt und auch die Mentoringkosten fallen mit darunter. Die Kommunen erhalten die Mehrkosten komplett refinanziert durch höhere Landespauschalen. Unser Anspruch ist, dass niemand auf den Kosten sitzen bleiben muss. Wir werden also den Gesetzentwurf natürlich gemeinsam mit den Kommunen und freien Trägern im Bildungsausschuss beraten. Unser Ziel ist aber eine rasche parlamentarische Befassung, damit wir – und das ist ja das Entscheidende – das Ausbildungsjahr 2023/2024 auch tatsächlich noch erreichen können. Noch mal ganz kurz: Die umfassende Kindergartennovelle wollen wir Anfang kommenden Jahres in den Landtag einbringen. Ich sage schon mal ganz deutlich, was uns ganz besonders wichtig ist: Das sind die einheitlichen Personalschlüssel im Ü3-Bereich. In zwei Schritten wollen wir ja bis zum Jahr 2026 auf 1:12 tatsächlich kommen. Wir brauchen als Entwicklungsmotor für den kontinuierlichen Qualitätsdiskurs ab 2024 das Zentrum für frühe Bildung, über das wir ja auch schon lange und viel auch im Ausschuss diskutiert haben. Wir wollen die Anpassung der Finanzierung der Kindertagespflege, da sind wir uns ganz einig, auch mit Thadäus König, und Thema wird sicherlich auch noch einmal der Wunsch insbesondere aus der Fraktion Die Linke nach einem dritten beitragsfreien Jahr sein – (Beifall DIE LINKE) all das dann in dem neuen großen Kindergartengesetz Anfang des nächsten Jahres. Jetzt bitte ich aber wirklich darum, keine Verzögerungstaktik walten zu lassen, sondern PiA schnellstmöglich aufs Gleis zu setzen. Deshalb bitte ich um Überweisung an den Bildungsausschuss. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich auf Abgeordneten Reinhardt, Fraktion Die Linke.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Vom Modellprojekt zum Regelbetrieb – was lange währt, wird endlich gut. Herr Präsident, vielen Dank, dass die drei Koalitionsfraktionen direkt hintereinander sprechen dürfen. Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die mir zuhören, werte Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Kindergartenlandschaft, mit der heutigen Einbringung des Gesetzentwurfs liegt Ihnen nicht der dringend notwendige große Wurf in der Kindergartenlandschaft in Thüringen vor – das ist in der Tat so –, aber er wird noch kommen, wie bisher von Rot-Rot-Grün in jeder Legislaturperiode. (Beifall DIE LINKE) Was Ihnen vorliegt, ist ein schlanker und dafür auch solider Gesetzentwurf, in dem es im Wesentlichen um zwei Dinge gehen wird: einmal ist das PiA, also die praxisintegrierte Erzieherinnenausbildung, neben der konsekutiven, also der schulischen Ausbildung, die zur Regelausbildung wird, und andererseits Regelungen zur Umsetzung der 39-Stunden-Woche bei gleichbleibender Bezahlung für Erzieherinnen im Kindergarten zum 01.01. nächsten Jahres. Das hat natürlich, wie Sie wissen, Auswirkungen auf den Mindestpersonalschlüssel. Als ehemaliger Kindergartenleiter und gelernter Erzieher weiß ich, dass ein guter Kindergarten das Wohlbefinden der betreuten Kinder, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Eltern an erste Stelle stellt. Hierbei liegt der Schwerpunkt natürlich auf der Betreuung und Bildung der Kinder und der Unterstützung von Familien. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, braucht es pädagogisches Personal und – genau – eine Kindergartenleitung, die genau diesen Anspruch verfolgt. Die praxisintegrierte Erzieherinnenausbildung ist also ein Weg in Thüringen, der dieses so dringend benötigte Fachpersonal generieren soll. PiA wurde bereits 2019 als Modellprojekt in Thüringen in einer Stärke von 69 Plätzen eingeführt, anfänglich noch mit der Zusage einer Bundesförderung, welche dann schnell wieder in der Versenkung verschwand. Der Freistaat Thüringen, wir als Vertreterinnen der Koalitionsfraktionen, aber auch Sie, werte Kollegen Abgeordnete, sahen PiA in seiner Gesamtheit als so immens wichtig an, dass wir in den letzten vier Jahren mehrere Millionenbeträge dafür zur Verfügung gestellt haben, um dieses Ausbildungsmodell als Modellprojekt fortzuführen. Und so hat der Freistaat Thüringen alle dafür notwendigen Finanzierungen übernommen. Neben sehr vielen positiven Rückmeldungen aus der Praxis gab es jedoch ein einheitliches Feedback zu dieser PiA, und zwar, dass die geschaffenen Ausbildungsplätze und deren Vergabesystem unzureichend sind. Ja, man kann an dieser Stelle sogar von ganz verständlichem Ärger sprechen. Die Fragen richteten sich auf: Warum darf der Kindergarten einen PiAnisten haben, der Kindergarten nicht? Warum ist es in der Berufsschule möglich und in der Berufsschule nicht? Ja, das sind die Nachteile eines Modellprojekts. Nichtsdestotrotz bleibt doch aber hängen, dass PiA ein Erfolg war und bleiben wird. Heute haben wir mittlerweile doppelt so viele Nachfragen nach dieser Ausbildung, wie hier Plätze zur Verfügung stehen. Ja, selbst die Kindergärten in den Kommunen und Landkreisen machen sich selbst auf den Weg, PiA vielleicht gar selbst zu finanzieren wie im Eichsfeld. Aus unserer Sicht als Linksfraktion ist es insbesondere die Bezahlung der Auszubildenden, die das Pfund im Vergleich zur konsekutiven, also schulischen Ausbildung ausmacht. Beim klassischen Werdegang eines Thüringer Erziehers, einer Erzieherin wird man fünf Jahre lang ausgebildet und hat, wenn man denn BAföG bekommt, drei bis vier Monate verspätet die Möglichkeit auf BAföG. Bei PiA wird man innerhalb von drei Jahren ausgebildet und in jedem Falle erhält man eine Ausbildungsvergütung, welche auch noch höher ist als dieses klassische BAföG. Aber die PiA-Auszubildenden haben gegenüber der konsekutiven Ausbildung auch einige Erschwernisse in Kauf zu nehmen. Dessen sollte man sich bewusst sein. Neben der höheren Belastung durch den stetigen Wechsel von Praxis und Theoriebezug, den Wechsel vom Kindergarten zum Berufsschulort und zu sich nach Hause gibt es deutlich weniger Freizeit. So haben PiAnistinnen eben nur 30 Tage Urlaub, währenddessen die in der konsekutiven Ausbildung die Sommer-, die Herbst- und die Winterferien haben. Es ist also so, dass beide Ausbildungsformen Vorund Nachteile haben. Mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf kann demnächst der oder die potenziell Auszubildende für sich selbst entscheiden und abwägen, welche Vor- und Nachteile für die eigene Erwerbsbiografie besser passen. Das sollte mehr junge Menschen, im allgemeinen Menschen ermutigen, diesen so wunderbaren Beruf des Erziehers zu ergreifen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wissen, dass Thüringen bundesweit Spitze ist bei den Nutzungszeiten der Kindergärten und in der Quote der Inanspruchnahme. (Beifall DIE LINKE) Wenn wir diesen Spitzenplatz halten wollen, müssen wir in der Fachkräftefrage agieren. Fakt ist: PiA hat bereits und wird mehr an den dringend benötigten Fachkräften für den Kindergartenbereich schaffen, Fachkräfte, die heute in einer Reihe von Standorten in Thüringen bereits fehlen, Fachkräfte, die die Betreuungszeiten in Gänze abdecken können, um so eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiterhin auf einem hohen Niveau in Thüringen gewährleisten zu können. Eine in Auftrag gegebene Bundesstudie zeigt auch, dass sich unter den Auszubildenden bei den PiAnistinnen mit 35 Prozent ein hoher Anteil an Quereinsteigerinnen befand. 32 bzw. 26 Prozent verfügten über Abitur oder Fachhochschulreife. Hier also wird ganz konkret die Personengruppe deutlich, die wir meinen, wenn wir von zusätzlichem Personal sprechen, welche wir als Berufseinsteigerinnen gewinnen wollen. Und noch ein weiterer Aspekt: Diese Fachkräfte werden dringend für weitere anstehende Personalschlüsselverbesserungen benötigt. Es macht aus meiner Sicht überhaupt gar keinen Sinn, über eine Erhöhung des Personalschlüssels zu sprechen und über dessen Qualität, wenn uns an der Stellschraube – also dem Personalschlüssel – die Fachkräfte dazu fehlen. Auch deswegen ist der Ausbau der PiAnistinnen so wichtig. Ein Thema, das nicht unbedeutend ist: Wie soll denn das Ganze nun finanziert werden? Da gibt es mindestens vier Möglichkeiten. Das eine wäre, der Bund nimmt einfach Geld in die Hand und bezahlt das Ganze oder der Freistaat Thüringen macht es wie bisher: Er nimmt das Geld haushalterisch in die Hand und macht im Modellprojekt weiter. Oder aber man koppelt diese Finanzierung der PiAnistinnen und der Ausbildungsplätze an das geltende Kindertagesstättengesetz und die darin beschriebenen Finanzierungswege. Auch hier gibt es mindestens zwei Möglichkeiten: Entweder man koppelt die Refinanzierung an die Personalkosten oder an die Betriebskosten. Auch hier gibt es Vor- und Nachteile – je nachdem, woran man das koppelt. Wir haben in unserem Gesetzentwurf die Kopplung der Refinanzierung an die Betriebskosten gesetzt und sagen somit: Wenn die Kindergärten die Betriebskosten sozusagen entgegenstellen, haben sie ein Mehr an Personal in den Einrichtungen und das ist für uns gleichzeitig ein Qualitätsgewinn. Wir rechnen also ganz fest damit, dass durch PiA zusätzliches Personal in die Kindergärten kommt und – ja – dass es geradezu zu einem Run in den Berufsschulen kommen wird, um diese zur bevorzugten Ausbildungsstätte zu nehmen. Ein weiterer Kostenpunkt werden daher die Entschädigungen für Mentorinnen und Mentoren im Kindergarten sein. Das ist natürlich ein Mehraufwand, der pauschal bezahlt werden muss, denn jeder und jede angehende PiAnistin, die Erzieherin werden möchte, braucht gerade in den ersten Monaten im ersten Jahr eine Mentorin, die ihr überhaupt erst mal zeigt: Wie arbeitet man denn im Kindergarten oder mit Kindern? Im Dezember 2019 beleuchtete die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene PrognosStudie die Entwicklung des personellen Bedarfs an Erzieherinnen und Erziehern in Deutschland. Die Studie kam zu dem Schluss, dass, wenn keine gegenläufigen politischen Weichenstellungen erfolgen, im Jahr 2030 rund 200.000 Erzieherinnen und Erzieher in Deutschland fehlen werden. Dieser Gesetzentwurf ist unsere Antwort auf diese Studie. Es ist eine politische Weichenstellung für ein Mehr an qualifizierten – wohlgemerkt, an qualifizierten – Fachkräften. Damit verbunden legen wir die Grundlage für weitere Verbesserungen des Personalschlüssels. Die Kostenfreiheit des dritten gebührenfreien Jahres werden wir sicherlich auch noch oben draufpacken. Für uns als Linke steht nämlich ein Gleichklang zwischen Qualitäts- und Quantitätsverbesserung. Weil ich nur noch 1 Minute Zeit habe, springe ich mal. Ich sage Ihnen aber noch ganz kurz die Kennzahl. Wenn wir die Personalschlüsselverbesserung für Kinder zwischen 3 und 6 auf 1 zu 13 machen wollten, bräuchten wir um die 600 neue Fachkräfte, bei einer Personalschlüsselverbesserung auf 1 zu 12 bräuchten wir sogar 1.200 neue Erzieherinnen und Erzieher. Und ja, sehr geehrter Herr Montag, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, diese Komplexität braucht Kooperation. (Beifall Gruppe der FDP) Unser Gesetzentwurf ist ein wesentlicher Baustein, dass das Fröbelland Thüringen zukunftsfest gestaltet wird. Bitte stimmen Sie dieser Überweisung an den Bildungsausschuss zu und lassen Sie uns zu einer raschen Anhörung kommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Baum, Parlamentarische Gruppe der FDP.

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Franziska Baum FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich immer, wenn Kollege Reinhardt über PiA spricht, weil ich diese Wortschöpfung so großartig finde mit den PiAnistinnen. Das sage ich als Pianistin und Choristin: Es kann nie genug Musik im Kindergarten geben. (Beifall Gruppe der FDP) Die praxisintegrierte Erzieherausbildung zeigt ziemlich gut, wie so ein „Bundesanstupserprogramm“ funktionieren und in Landesverantwortung übergehen kann. Ich gebe zu, das ist auch aufseiten des Freistaats nicht ohne Holpern und nicht ohne Schwierigkeiten gelaufen, aber ich glaube, genauso ist gedacht. Wir als Freie Demokraten sind großer Fan von PiA. Nicht umsonst haben wir diesen dualen Ansatz bereits in unserem Wahlprogramm 2019 gehabt. Insofern liegen für uns die Vorteile von PiA auf der Hand und diese Ansicht wird – glaube ich – auch von den meisten Abgeordneten in diesem Haus geteilt. Lassen Sie mich vielleicht drei benennen. Das duale System bindet die zukünftigen Fachkräfte direkt in die Arbeit mit den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen vor Ort ein und schafft so vor allem auch gleich schon mal so eine Art Klebeeffekt, wie wir uns den ja auch im Schulbereich manchmal wünschen, und eine Integration in den Kindergarten, wo gelernt wird. Auch steigert die praxisintegrierte Erzieherausbildung die Vielfalt im Erzieherwesen. Nun weiß ich nicht genau, ob das Zufall oder tatsächliche Korrelation ist, aber die Statistik zeigt, dass mit PiA die Gewinnung männlicher Erzieher deutlich einfacher gewesen ist. Ein dritter Punkt für uns ist, dass PiA wie jeder andere Ausbildungsberuf vergütet wird und damit auch ein wichtiges Zeichen der Anerkennung der Berufe in der Kindertagespflege gesetzt wird und die Fachkräftegewinnung um einiges einfacher wird. Der vorliegende Gesetzentwurf sorgt also dafür, dass das Projekt verstetigt werden kann, dass aus dem Piloten tatsächlich eine flächendeckende Einrichtung in Thüringen werden kann. Damit die Erzieherinnen und Erzieher die Mammutaufgabe, nämlich die Sicherung der frühkindlichen Bildung, stemmen können, braucht es neben der Personalauch eine Qualitätsoffensive. Es ist hier schon mehrfach angesprochen worden, auf Bundesebene sind da einige Themen in den Diskussionen. Das neue Kita-Qualitätsgesetz legt – auch dank der Initiative der Freien Demokraten auf Bundesebene – einen besonderen Fokus auf die Stärkung der Qualität im Bereich Gesundheit, Ernährung oder auch Bewegungsförderung, aber auch auf das Thema „Entlastung der Kita-Leitung“, was Kollege Reinhardt vorhin angesprochen hat. Die mit dem Gesetz verbundenen Mittel können in Thüringen unter anderem zum Thema „Sprachbildung“ eingesetzt werden und so hoffentlich dafür sorgen, dass wir die Sprach-Kitas auf Landesebene fortführen können. Das alles trägt dazu bei, dass unsere Kindergärten tatsächlich Orte frühkindlicher Bildung werden oder bleiben können. Weil Herr Hartung vorhin das Thema „drittes kostenfreies Kita-Jahr“ angesprochen hat, möchte ich noch einen Satz dazu verlieren. Wir Freie Demokraten wollen auf keinen Fall Qualität und Beitragsfreiheit gegeneinander ausspielen. Wir sind die Letzten, die bei genug finanziellem Spielraum die Entlastung von Eltern und Familien nicht mittragen würden. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Was heißt denn „genug“? Was heißt denn „genug“ bei Ihnen?) Na ja, Kollege Schubert, wenn ich mir die finanzielle Situation des Freistaats angucke, wird spätestens der Haushalt 2023, wie er aktuell vorliegt, diesen Spielraum sicher nicht aufweisen. (Beifall Gruppe der FDP) Für uns liegt der Fokus aktuell ganz klar auf der Priorität der Qualitätsentwicklung in den Kindergärten und PiA trägt dazu bei. Ich freue mich auf eine weitere Beratung im Ausschuss, auch auf die weiteren Ideen aus der CDU-Fraktion, gerade für die freien Akteure in der Kindertagespflege, mit denen wir schon lange im Austausch sind. Wir unterstützen die Arbeit an dem Gesetzentwurf im Interesse der kleinsten Thüringerinnen und Thüringer und freuen uns auf einen konstruktiven Austausch. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächste Rednerin ist Frau Dr. Bergner für die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, eine Gesetzesänderung, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Erfüllung des familienergänzenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags verstetigen soll, ist eine gute Sache. Hier bei dieser Gesetzesänderung ist angedacht, das durch eine Reduzierung der Erzieherwochenstunden bei gleichbleibendem Lohn sowie durch das Integrieren der vergüteten PiA-Ausbildung zu realisieren. Beides ist absolut begrüßenswert. (Beifall SPD) Wenn dem Bürger dann aber suggeriert wird, wie hier in den Ausführungen zu lesen steht, dass diese Änderung keine laufenden Mehrkosten generiert, dann ist das schlichtweg unehrlich. Dieses Gesetz strotzt nur so vor Intransparenz und Schönmogelei. Die entstehenden Mehrkosten durch die Reduzierung der Wochenarbeitsstunden bei gleichbleibendem Lohnausgleich werden durch eine Erhöhung der Landespauschale von derzeit 44 Euro um 11 Euro bis 2026 schrittweise erhöht. Das kostet doch natürlich Steuergeld, Geld des Bürgers, das ihm anderweitig fehlen wird. Ehrlich wäre: Das kostet uns im Haushalt soundso viel Euro. Das gehört doch zu einer Wahrheit dazu. Dieses Gesetz beruht auf der Änderung einer höchst intransparenten Berechnung eines Mindestpersonalschlüssels, die ich auch bei mehrmaligem Lesen nicht wirklich nachvollziehen konnte. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Das kann ich glauben!) Weil ich es nicht verstanden habe, befragte ich einige Kindergartenleiterinnen. Sie konnten es mir auch nicht erklären. Hier fordern wir eine Reform der Kita-Finanzierung mit einem klaren transparenten Konzept. Das muss für Eltern, Kita-Leiter, Erzieherinnen und auch für Kommunalpolitiker transparent sein. Wie oben schon betont, ist die PiA-Ausbildung eine sehr gute und wertvolle Sache – auch und gerade im Hinblick auf eine praxisbezogene Ausbildung samt Ausbildungsvergütung. Natürlich kostet eine gute Ausbildung auch Geld. Und das darf man nicht unter den Teppich kehren. Eine PiA-Ausbildung sollte auch für alle Kita-Einrichtungen möglich sein. Im Moment sind Betriebskindergärten davon ausgeschlossen. Das muss geändert werden. Wir Bürger für Thüringen stimmen dem Antrag dennoch zu, um den Weg für Verbesserungen zu öffnen. Danke.

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Möchte die Landesregierung sprechen? Herr Minister Holter, bitte.

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Holter

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren, natürlich bietet auch eine kleine Novelle eines Gesetzes – in dem Fall des Kindergartengesetzes in Thüringen – Anlass zu einer Grundsatzdebatte, wie sie auch von einzelnen Rednerinnen und Rednern hier im Hohen Haus genutzt wurde. Die Kindertagesbetreuung ist in aller Munde: Sprach-Kitas – das Thema der Finanzierung in der Zukunft, das ist hier von Abgeordneten genannt worden –, ebenso das KiTa-Qualitätsgesetz des Bundes, das sich gerade in der parlamentarischen Behandlung auf Bundesebene befindet, alles Fragen, die auch unmittelbare Auswirkungen auf Thüringen haben werden. Damit sie positive Auswirkungen haben werden, sind wir aufgefordert, das auch in unserem Landesgesetz abzubilden. Das war genau der Grund – und darüber haben Rednerinnen und Redner der Koalition gesprochen –, warum wir eine größere, eine große Novelle des Kindergartengesetzes für das nächste Jahr ins Auge gefasst haben, um dann auch die Ergebnisse der Beratungen auf Bundesebene berücksichtigen zu können. Dann werden wir im Detail über die vielen Fragen sprechen, die hier alle aufgerufen wurden. Das, was jetzt durch die Koalitionsfraktionen vorgelegt wurde, ist eine kleine Novelle. Diese kleine Novelle beinhaltet zwei Punkte, die genannt wurden: einmal die Anpassung des Personalschlüssels aufgrund der 39-Stunden-Woche als Ergebnis der Tarifverhandlungen. Daraus ergeben sich Konsequenzen in der Berechnung des Personalschlüssels. Ja, Frau Bergner, das ist kompliziert, aber es ist nicht so kompliziert, dass man es nicht begreifen kann. (Beifall DIE LINKE) Zweitens ist es nach meiner Auffassung wichtig, dass PiA verstetigt wird; darüber haben die Abgeordneten gesprochen. Ich kann mich erinnern, Herr König und Herr Tischner, dass wir hier – ich glaube, im Januar 2020 war es, wenn ich mich richtig erinnere – gemeinsam über die praxisintegrierte und vergütete Ausbildung gesprochen haben. Wir haben auch inhaltlich gar keinen Dissens dazu, das darf ich hier noch mal feststellen. Das war damals auch eine Ihrer Initiativen, zu sagen: Wir fassen einen Parlamentsbeschluss, damit wir nicht nur ein Modellprojekt machen, sondern auch den Weg in die Verstetigung gehen. Genau das machen wir jetzt auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen, um das nach den erfolgreichen Modellprojekten zu verstetigen, damit PiA dann auch in allen Kindergärten möglich wird und wir damit auch einen weiteren Ausbildungsweg zum Erzieher bzw. zur Erzieherin haben; das haben die verschiedenen Rednerinnen und Redner hier eben gerade noch mal deutlich gemacht. Ich halte das für unwahrscheinlich wichtig, weil auf der einen Seite ganz klar der klassische Weg der Ausbildung zum Erzieher, zur Erzieherin beibehalten wird, und dazu kommt jetzt dieser Weg. Da waren, glaube ich, alle unterwegs – Herr König, Frau Rothe-Beinlich, Herr Reinhardt, aber auch Thomas Hartung, andere sicherlich auch – und haben mit PiAnistinnen und PiAnisten, wie Kollege Reinhardt die Auszubildenden betitelt, gesprochen. Und ich habe im Sommer 2022 glückliche Gesichter gesehen, als der erste Jahrgang sein Abschlusszeugnis erhalten hat. Da sind Freudentränen geflossen. (Beifall DIE LINKE) Das, glaube ich, muss man auch mal sagen. Menschen können Ihren Traumberuf ergreifen, auch diejenigen, die schon mit einer anderen Berufsausbildung dort hineinkommen. Das ist einfach wichtig. Deswegen bin ich den Koalitionsfraktionen dankbar, dass wir jetzt diesen Weg so gemeinschaftlich gehen. Ich hoffe auch auf eine zügige Beratung. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mal kurz etwas zu einer Veröffentlichung der Bertelsmann-Stiftung zu sagen, die da von 10.000 Erzieherinnen und Erziehern sprach, die in Thüringen fehlen sollen. Klar, wir haben nicht genug Erzieherinnen und Erzieher. Das ist allerorten bekannt. Da könnte ich jetzt auf den ländlichen Raum in dem Zusammenhang eingehen. Aber das, was jetzt dort vorgelegt wurde, ist einfach Humbug, muss ich sagen. Ich muss feststellen, dass hier wissenschaftlich nicht sauber gearbeitet wird. Auf der einen Seite sagt die gleiche Stiftung, dass wir den bundesweit höchsten Stand der Betreuung haben und auch die längsten Betreuungszeiten, dass wir die höchste Fachkräftedichte haben, dass sich die personelle Situation in den Kindergärten kontinuierlich verbessert hat, dass wir auch mit den Leitungsressourcen – wir erinnern uns, über die Leitungsanteile, die wir dort berücksichtigt haben – ebenfalls bestens dastehen und dass wir den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung in Thüringen erfüllen. Das ist doch ein qualitatives Plus, was wir haben. Was aber nicht stimmt, ist, dass 10.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen. Ich will Ihnen kurz sagen, dass wir 2018 14.226 Fachkräfte in den Thüringer Kindergärten hatten. 2022 sind das 14.954. Es sind 700 mehr, als wir 2018 hatten. Das ist eine kontinuierliche Entwicklung. Mit PiA werden wir diesen Weg weiter fortsetzen und noch mehr Fachkräfte in unsere Kindergärten holen. Das halte ich für unwahrscheinlich wichtig. Ich wollte das hier mal öffentlich klarstellen: Es fehlen nicht 10.000, es fehlen Erzieherinnen und Erzieher. Deswegen ist der Beitrag, der über die praxisintegrierte vergütete Ausbildung geleistet wird, ein Beitrag, um mehr Erzieherinnen und Erzieher und damit Fachkräfte in die Kindertagesbetreuung zu bringen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und ich wünsche eine gute Beratung und hoffentlich eine schnelle Beratung, dass wir die Voraussetzungen schaffen können, dass der nächste Ausbildungsgang dann im Sommer 2023 auch gestartet werden kann und wir die uns gegenseitig versprochene Kontinuität in der Ausbildung über diesen Weg dann wieder eröffnen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergarten ­ gesetzes

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen damit zur Abstimmung. Es wurde die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Gibt es weitere Ausschüsse, an die der Gesetzentwurf überwiesen werden soll? Das kann ich nicht feststellen. Damit stimmen wir ab über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Wir treten jetzt in die 20-minütige Lüftungspause ein. Das gleiche Prozedere wie heute gegen 11.00 Uhr, also bitte alle den Saal verlassen, damit hier ordentlich durchgelüftet werden kann. Nach der Lüftungspause rufen wir den Tagesordnungspunkt 43 auf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich jetzt den TOP 43 aufrufe, möchte ich gern noch mal darauf hinweisen, dass wir gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat hinsichtlich Abarbeitung nach Ende des Tagesordnungspunkts 43 dann den Tagesordnungspunkt 79 aufrufen. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Bisher haben wir nur gesagt, dass das abgearbeitet wird!) Ja, am heutigen Tage, aber auch nicht zum Schluss der Sitzung, im Laufe des Tages. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 43 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6576 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte, Herr Abgeordneter Möller.

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Denny Möller SPD

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Danke sehr, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, (Beifall SPD) ich freue mich, jetzt ein Gesetz vorstellen zu können, das für die kommunale Familie, aber insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien, wirklich eine große Bedeutung hat, wenn es auch sehr sperrig klingt, nämlich „Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städte sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats“. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man könnte auch ThürSoziStrukSiG sagen, wenn man es abkürzen möchte. Dieses Gesetz hat folgenden Hintergrund. Die geplante Novellierung zielt darauf ab, die mit der Einbringung des Entwurfs zum Landeshaushalt 2023 veranschlagten Förderungen der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Kommunen sowie der überörtlichen Jugendförderung über das aktuelle Haushaltsjahr hinaus langfristig gesetzlich zu sichern. Dies ist wichtig, denn das erscheint zur nachhaltigen Stärkung der kommunalen sozialen Infrastruktur und zur Gewährleistung von Planungssicherheit für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure unumgänglich. Diese Planungssicherheit brauchen wir, um freien Trägern und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern Sicherheit zu geben, damit sie auch über das Jahr hinaus ihre Angebote sichern können. Wir haben das bereits vollzogen in dem Gesetz und wollen jetzt die erhöhten Haushaltsansätze gesetzlich fixieren. Das ist Inhalt des Gesetzes und ich freue mich auf die Beratung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat das Wort Abgeordnete Engel für die Fraktion Die Linke.

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Kati Engel Die Linke

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream, ich habe eigentlich eine ganz kurze Rede vorbereitet, weil ich dachte, das kommt viel später dran und dann hört eh niemand mehr zu. Ich bin jetzt ein bisschen überrascht, dass doch noch so viel Publikum da ist. Ganz kurz zur Erklärung: Wir, die Koalitionsfraktionen, also SPD, Grüne und Linke, haben einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir möchten, dass für die örtliche Jugendförderung – auch Jugendpauschale genannt –, die Schulsozialarbeit, die überörtlichen Maßnahmen der Jugendarbeit, also der Landesjugendförderplan, sowie für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, das dort Mindesthöhen festgeschrieben werden oder, sofern sie schon festgeschrieben sind, diese im Niveau angehoben werden. Warum wollen wir das? Kurz gesagt, weil es hier bei diesen Themen um die Zukunft Thüringens geht und es für das gesellschaftliche Miteinander in Thüringen essenziell ist, dass es Jugendarbeit vor Ort gibt, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Schulsozialarbeit, und dass das soziale Miteinander gefördert wird, lokal vor Ort. Dafür wollen wir die Finanzierung langfristig sichern. Kurzgefasst: Wir investieren damit in die Zukunft von Thüringen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die längere Begründung wäre – da müsste man jetzt anfangen, sich alles im Detail anzugucken. Keine Sorge, so viel Zeit habe ich nicht. Deshalb will ich das jetzt nur mal für die örtliche Jugendförderung herunterbrechen. Wenn man sich anguckt, was darüber finanziert wird, dann wird oftmals gesagt, ja, das Land gibt irgendwie den Jugendhilfeausschüssen Geld, die verteilen das dann an die Träger und wir wissen gar nicht, was da eigentlich passiert. Das stimmt so nicht, denn damit werden die Jugendsozialarbeiter und ‑ sozialarbeiterinnen vor Ort, also in den Jugendklubs, finanziert. Das sind oftmals ganz engagierte Personen, die sich mit viel Herzblut weit über ihre eigentliche Arbeitszeit hinaus – vielleicht auch das, was in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist – für die Kinder und Jugendlichen vor Ort engagieren. Sie fördern, sie bilden, stärken ihnen den Rücken, ermöglichen ihnen praktisch ein zweites Zuhause und nehmen ganz viel auf, was diesen Kindern und Jugendlichen manchmal in schwierigen Familiensituationen versagt bleibt. Über diese örtliche Jugendförderung wird halt auch ihr Gehalt bezahlt. Und wenn wir dieses Gehalt oder die Summe, die dafür zur Verfügung steht, jetzt anheben und festschreiben, dann gibt das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Bereich natürlich mehr Sicherheit. Und letztendlich sorgt das dann natürlich auch für Planbarkeit und Verlässlichkeit von Angeboten und kommt dann auch wieder den Kindern und Jugendlichen zugute. Und die Kinder und Jugendlichen haben gerade nach den vielen Abstrichen in der Pandemie – und das könnt ihr wahrscheinlich auf der Besuchertribüne noch am besten bestätigen – endlich mal auch ein Leben ohne Abstriche verdient. Sie haben es verdient, dass Jugendklubs nicht an komische Öffnungszeiten gebunden sind, sondern dass die Türen offen sind, wenn sie auch Freizeit haben, und dass geplante Projekte auch stattfinden. Und jetzt kommt ein kurzer Werbeblock: Genau das hat nämlich die rot-rot-grüne Koalition schon lange erkannt. Jetzt nur mal runtergebrochen auf die örtliche Jugendförderung haben wir von 2014 an bis 2023, also für den jetzigen Haushaltsentwurf – also es steht noch nicht ganz fest, aber wir planen das –, die örtliche Jugendförderung von 11 Millionen auf 17,47 Millionen Euro angehoben. Ich habe das vorhin mal ausgerechnet, das sind fast 60 Prozent. Bei den anderen Punkten haben wir das auch getan. Bei der Schulsozialarbeit sind das über 100 Prozent, die wir gesteigert haben, (Beifall DIE LINKE, SPD) und das ist halt cool. Abschließend lässt sich kurz zusammenfassen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sichern wir die Jugendarbeit, die Schulsozialarbeit und das Miteinander der Generationen, und das möglichst langfristig, und schaffen für alle Beteiligten Planungssicherheit, Kontinuität sowie die Bedingung für gute Arbeit. Uns ist klar, dass man das natürlich nicht nur einfach so festschreiben kann, sondern dass es auch so uncoole Sachen wie Inflation gibt. Wie wir das lösen, dass das halt auch auf Dauer auskömmliche Summen sind, darüber müssen wir uns am besten im Ausschuss noch mal verständigen. Wird es nun eine Dynamisierung oder ist vielleicht doch eine verbindliche Evaluation für diese Summen besser? Darüber können wir gerne im Ausschuss weiterdiskutieren, und das gerne auch mit allen Beteiligten aus diesem Bereich auf Augenhöhe. Ich freue mich darauf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU.

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Maik Kowalleck CDU

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße zunächst ganz herzlich die Studentinnen und Studenten von der FriedrichSchiller-Universität Jena und besonders Bruno Pelz aus meiner Heimatstadt Saalfeld. Herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag! (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, es wurde ja schon einiges gesagt zum vorliegenden Gesetzentwurf und auch für uns als CDU-Fraktion steht außer Frage, wie wichtig die Förderung der Jugendsozialarbeit vor Ort ist. Gerade die Debatten in den vergangenen Jahren zur Schulsozialarbeit haben immer wieder gezeigt, dass es wichtig ist, hier auch vor Ort zu unterstützen und konkret zu unterstützen, eben an den Brennpunkten, an den Schulen, wo es ganz besonders wichtig ist. Sie wissen ja alle, wir befinden uns momentan in der Debatte zum Thüringer Landeshaushalt 2023. Eben dort müssen wir diesen Gesetzentwurf einbinden. Unser Anliegen ist es, intensiv zu diskutieren, insbesondere die finanziellen Mittel und wie sie bereitgestellt werden, das ist ja die Intention dieses Gesetzentwurfs, aber wir müssen das eben auch insbesondere in die aktuelle Debatte einbinden. Ich möchte deshalb auch noch mal auf die Zahlen eingehen. Denn das eine ist, sich für die verschiedenen Punkte zu engagieren, aber das andere ist eben auch, das Geld zur Verfügung zu stellen. Und, meine Damen und Herren, Sie wissen alle, wir befinden uns in schwierigen Zeiten. Auch wenn momentan die Steuereinnahmen noch gut sind, das hat die Novembersteuerschätzung gezeigt, wissen wir alle, dass wir uns in schwierigen Zeiten befinden, dass sich die Wirtschaft in unserem Land in schwierigen Zeiten befindet, und da werden wir natürlich eine ganz andere Entwicklung des Steueraufkommens in den nächsten Jahren haben. Das wird sich auch auf die zukünftigen Haushalte auswirken und da müssen wir immer überlegen und sehen, wie entwickelt sich das dann auch in den verschiedenen Bereichen und welche Auswirkungen hat das auch in den verschiedenen Bereichen. Ich möchte hier noch mal die Zahlen darlegen, die hier im Gesetzentwurf angegeben sind: Für die örtliche Jugendförderung ist im Landeshaushalt 2023 eine Summe in Höhe von 17.472.000 Euro vorgesehen, für die Schulsozialarbeit eine Summe von über 26 Millionen Euro und für überörtliche Maßnahmen der Jugendarbeit im Rahmen des Landesjugendförderplans 4,8 Millionen Euro. Das zeigt, dass das Land hier große Mengen an finanziellen Mitteln aufwendet. Das ist eine Aufgabe, die uns natürlich auch in den nächsten Jahren beschäftigt. Ich habe das eingangs gesagt: Wir erreichen ja gerade auch beispielsweise im Bereich der Schulsozialarbeit wichtige Punkte. Darüber müssen wir auch weiter diskutieren. Deswegen ist auch unser Ansatz zu sagen, wir wollen intensiv in den Beratungen hineinschauen: Wie ist die Berechnungsgrundlage des Ansatzes der geplanten Mindesthöhe in den einzelnen Titeln? Das ist aus diesem Gesetzentwurf noch nicht ersichtlich, aber das müssen wir unbedingt beleuchten. Dann geht es natürlich um die Abstimmung über die Mindesthöhe. Ich habe das gesagt: Noch vor Verabschiedung des Haushalts 2023 ist das wenig zielführend. Wir müssen das in die Debatte mit einbeziehen – gerade auch, was diesen Punkt der eingeforderten Planungssicherheit für die Träger angeht. Das ist natürlich ein wichtiger Punkt. Das wurde auch hier erwähnt, aber wir müssen eben auch immer schauen, welche Möglichkeiten es da für das Land gibt. Dann hatten wir den Punkt, dass es eine große Unsicherheit bei der örtlichen Jugendförderung gab. Da war es die geplante Kürzung des Bildungsministers in diesem Bereich von 1,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2022. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Globale Minderausgabe!) Das konnte durch einen Änderungsantrag von uns verhindert werden. Da müssen wir weiter im Gespräch bleiben. Das hat auch immer mit Verbindlichkeit zu tun, welche Zusagen es am Ende gibt und was in den Bereichen der Förderung möglich ist. Meine Damen und Herren, ich habe das gesagt: Wichtig ist für uns, dass wir diesen Gesetzentwurf im Kontext mit der aktuellen Beratung des Haushalts 2023 sehen. Hier bitte ich Sie um entsprechende Diskussion in den zuständigen Fachausschüssen. Wir beantragen die Überweisung einerseits an den Bildungsausschuss, ebenso an den Sozialausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Meine Damen und Herren, dort wird es die Möglichkeit geben, mit einer entsprechenden Anhörung an die Betroffenen heranzugehen, weitere Hinweise zu bekommen und dadurch eine Lösung in dem Bereich zu finden. Ich bedanke mich an dieser Stelle für eine konstruktive Beratung dieses Themas, denn das ist wichtig. Gerade auch bei uns vor Ort in den Kommunen muss das Geld zielgerichtet ankommen und angewandt werden. Vielen Dank an dieser Stelle. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! In der Tat beraten wir über einen sehr wichtigen Gesetzentwurf. In der Rede eben ist tatsächlich die notwendige Klarheit vielleicht noch nicht so ganz mit rübergekommen. (Beifall DIE LINKE) Ich hätte mir gewünscht, dass Sie von der CDU sich vielleicht auch zu den vier Punkten positionieren, die angesprochen worden sind. Konkret soll dieser Gesetzentwurf tatsächlich vier wichtige Förderlinien des Landes – und damit insbesondere die Kommunen, weil dort die Arbeit stattfindet und die, die diese Bereiche bearbeiten – weiter stärken. Da haben wir zunächst die örtliche Jugendförderung. Meine Kollegin Kathi Engel hat das schon ausgeführt. Diese konnten wir seit 2014, wenn wir da einfach noch mal zurückschauen, von damals 11 Millionen Euro bereits auf 17 Millionen Euro im Jahr 2022 erhöhen. Dass wir die Mittel in der örtlichen Jugendförderung dringend brauchen, ist, glaube ich, deutlich geworden – nicht nur coronabedingt, sondern weil Jugendarbeit ganz klar auch Zukunftsarbeit ist und weil wir hier Perspektiven aufzeigen müssen und die notwendige Unterstützung bieten wollen. Mit dem vorliegenden Haushalt 2023 wollen wir diese Summe noch einmal auf 17,4 Millionen Euro aufstocken. Der Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt und zur Debatte steht, soll im Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetz diese Summe – also die 17,4 Millionen Euro – als Mindestsumme verankern, damit klar ist, dass diese Summe immer mindestens zur Verfügung steht und vor Ort eben nicht gebangt werden muss, ob das eine oder andere Angebot tatsächlich stattfinden kann. Damit erhalten die Landkreise und auch die kreisfreien Städte zukünftig eine gesetzlich garantierte finanzielle Unterstützung für die vor Ort organisierte Arbeit. Viele kennen das vielleicht: Die Jugendarbeit wird ja in Form der Jugendförderpläne organisiert, wenn ich es so nennen darf, das heißt, vor Ort wird mit Trägern und mit kommunalen Mandatsträgerinnen gemeinsam immer wieder überlegt, welche Träger diese wichtigen Aufgaben übernehmen. Das betrifft sowohl die Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit, aber auch – ein ganz wichtiges Thema – den Kinder- und Jugendschutz. Da hoffe ich natürlich auch auf Ihre Zustimmung aus der CDU. Ich interpretiere einfach mal Ihre Diskussionsbereitschaft so, als ob Ihnen das auch genauso wichtig ist. Dann haben wir den ganzen Themenbereich „Schulsozialarbeit“. Auch hier wollen wir die im Haushaltsentwurf 2023 enthaltene Summe für die Schulsozialarbeit in Höhe von 26,13 Millionen Euro als gesetzliche Untergrenze im Gesetz verankern. Das Ziel ist, noch verlässlicher sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern zu können. Mit Blick auf die 2,4 Millionen Euro im Jahr 2013 kann man feststellen, dass bei der Summe, die ich eben genannt habe, eine Verzehnfachung schon ein echter Qualitätssprung ist. Trotzdem sind wir leider immer noch davon entfernt, sagen zu können, dass wir an jeder Schule einen Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin fest angestellt haben; dahin wollen wir natürlich kommen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können aber jetzt mehr als 400 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit einstellen und das kann sich aus unserer Sicht sehen lassen. Auch da denke ich, dass man eigentlich nur zustimmen kann. Der dritte Bereich, den dieses Gesetz berührt, sind die überörtlichen Maßnahmen der Jugendarbeit im Rahmen des Landesjugendförderplans. Der neue Landesjugendförderplan, der von 2023 bis 2027 geht, wurde bereits in einem sehr guten Miteinander von Landespolitik, Verwaltung und Trägern der Jugendhilfe erarbeitet und auch im Landesjugendhilfeausschuss beschlossen. Jetzt soll die finanzielle Basis insbesondere für die überregionale Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die außerschulische Jugendbildung, die Jugendbildungsstätten und die Kinder- und Jugenderholung besser abgesichert werden. Deshalb schlagen wir ganz konkret vor, die im Gesetz verankerte Mindestsumme für den Landesjugendförderplan von 3,8 Millionen Euro auf 4,8 Millionen Euro zu erhöhen und die im Haushaltsentwurf 2023 damit auch vorgesehene Summe tatsächlich ins Gesetz zu übernehmen. Das Vierte ist das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben“, bei dem wir den Kommunen mit vielfältigen Maßnahmen – ich nenne ein paar Beispiele: die Dorfkümmerinnen, die Wohnberatung, die Seniorenbüros, die Freiwilligenagenturen und auch die Vermittlungsbüros – helfen wollen. Auch Mehrgenerationenhäuser, die Thüringer Eltern-Kind-Zentren, die Familien- und Seniorenlotsen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Um all das besser absichern zu können, wollen wir die im Familienförderungssicherungsgesetz verankerte Summe von 10 Millionen Euro auf 14,42 Millionen Euro anheben. Sie sehen, das sind tatsächlich Steigerungen, aber wir meinen, die müssen wir uns im wahrsten Sinne des Wortes leisten, weil Familien, weil Kinder und Jugendliche leider in den letzten zweieinhalb Jahren viel zu oft die Leidtragenden waren und im wahrsten Sinne des Wortes zu kurz kamen. Wie geht es jetzt weiter? Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Unser Ziel ist, dass wir die Beratungen zügig gestalten und möglichst mit dem Inkrafttreten des Landeshaushalts auch schon zu den neuen Regelungen kommen. Zu klären ist insbesondere die Frage, ob es uns gelingt, wie in anderen Bereichen – wie bei dem Erwachsenenbildungsgesetz und bei dem Gesetz über Schulen in freien Trägerschaft – auch zu einer sinnvollen Dynamisierung der Ansätze zu kommen. Wir jedenfalls halten das für geboten und sind aber auch auf Anregungen aus den Anhörungen gespannt. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass wir federführend in den Bildungsausschuss überweisen und der Sozialausschuss mitberaten soll. Die CDU möchte jetzt gern noch im Haushalts- und Finanzausschuss dazu beraten. Dafür wären wir nicht so offen, sondern meinen, dass das in den Fachausschüssen gut aufgehoben ist. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächste Rednerin ist Abgeordnete Baum aus der Parlamentarischen Gruppe der FDP.

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Franziska Baum FDP

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! Ein spannendes Thema, die Kinder- und Jugend- und auch die Familienförderung – das gehört ja da immer auch mit dazu, denn wo es Kindern und Jugendlichen gut geht, geht es den Familien hoffentlich auch gut –, die zu verbessern ist – das ist, glaube ich, durchaus ein gemeinsames Anliegen in diesem Haus und grundsätzlich findet das Ansinnen hier auch Anklang. Gerade in der Jugendarbeit ist eine gute finanzielle Ausstattung sowohl für die schulinterne Unterstützung durch Schulsozialarbeiter, aber eben auch durch die Träger der örtlichen Jugendarbeit relevant, damit wir jungen Menschen mit schwierigen Startbedingungen im Leben Chancen geben und sie dabei unterstützen können, ihren eigenen Weg zu finden. Jetzt haben wir es bei dem vorliegenden Gesetz mit einem Gesetzentwurf zu tun, den wir in einer ähnlichen Form schon mal vor zwei Jahren hatten, den wir immer öfter mal haben und wo wir uns als FDP immer so ein bisschen winden müssen, weil wir Mindestsummen in Gesetzen festschreiben. Und was das am Ende macht: Es wird also für jeden folgenden Haushaltsgesetzgeber – das sind entweder wir oder es gab eine Wahl dazwischen, dann ist das jemand anderes – festgelegt, wieviel Geld in diesem Bereich mindestens ausgegeben werden soll. Und man kann sich sicher auf eine Mindestsumme verständigen. Was dann in unseren Augen keinen Sinn macht so richtig, ist, die dann jedes Jahr zu erhöhen, weil dann brauchen wir keine Mindestsumme, sondern dann können wir einfach den Haushalt ins Gesetz werfen. Das ist so der grundlegende Kritikpunkt, den wir an der Sache hatten und auch immer noch haben, weil eine gute Jugendarbeit immer auch daran geknüpft werden muss, was denn am Ende tatsächlich erreicht wird. Und man hat noch keine gute Jugendarbeit gemacht bzw. noch keinen Qualitätssprung gemacht, wie Frau Rothe-Beinlich das ausgedrückt hat, wenn man die Summe verzehnfacht, die man reinsteckt, (Beifall Gruppe der FDP) sondern es geht durchaus um die Frage: Was kommt denn hinten bei raus? Also was haben wir denn erreicht? Und als wir vor zwei Jahren über dieses Thema „Schulsozialarbeit“ gesprochen haben, hatten wir in dem Gesetz auch drinstehen, dass alle zwei Jahre eine Evaluation erfolgen soll, was mit den Mitteln passiert ist und was erreicht werden konnte – vor zwei Jahren. Es wäre jetzt also ein total guter Zeitpunkt, genau zu diesen Punkten zu berichten. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Was haben die Mittel die letzten Jahre verbessert und was sind überhaupt Indikatoren – und die Frage stellt sich bei der Jugendarbeit durchaus –, nach denen wir erfolgreiche Jugendarbeit messen? Das sind unsere Kritikpunkte zu dem Thema – also einmal die Festsetzung im Gesetz und dann jedes Jahr ändern, immer gerade das, was man gerade im Haushalt erreicht hat. Das ist gerade mit Blick auf eine völlig unsichere Finanzsituation des Freistaats schwierig. Das Zweite: Outcome vor Input. Es geht um die Frage: Was kommt am Ende dabei raus? Und das fehlt mir bei dieser Debatte viel zu häufig. (Beifall Gruppe der FDP) Wir diskutieren das gerne im Bildungsausschuss, gern im Sozialausschuss, von mir aus auch im Haushalts- und Finanzausschuss. Uns ist durchaus bewusst, dass es für die Träger immer eine schwierige Situation ist, in den Kommunen sicherzustellen, dass sie die Jugendarbeit gewährleisten können, wenn sie nicht ganz genau wissen, wie viele Mittel sie zur Verfügung haben. Und ich weiß, dass diese Gesetzgebung immer ein Vehikel dazu ist. Aber vielleicht müssen wir dann mal grundlegend darüber sprechen, wie wir eine stabile Finanzierung von kinder-, jugend- und familiengerechter sozialer Infrastruktur, wie es hier im Gesetzestitel steht, gewährleisten können. Wir freuen uns auf den Austausch in allen Ausschüssen – das sage ich für meine Kollegen gleich mit. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner für die SPD-Fraktion ist Abgeordneter Möller.

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Denny Möller SPD

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Ja, der Slogan, auf den man es sozusagen im Kern bringen kann, liebe Kollegin Baum, ist: Bei der Jugend spart man nicht. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Es geht ja auch um einen effizienten Einsatz!) Das ist sozusagen jetzt hier in Zahlen und sozusagen auch in Gesetzesform gegossen, diese Forderung auch umzusetzen. Und lieber Herr Kollege Bergner, es geht um den Einsatz – richtig. Aber jetzt muss ich Ihnen noch mal das Rechenbeispiel aufmachen, warum es wichtig ist, dass diese Mittel auch steigen: Wenn wir jedes Jahr 400 – Sie haben es vorhin gehört, von der Kollegin Astrid Rothe-Beinlich, glaube ich, war es: Wir haben mit diesen Pauschalen die Möglichkeit, im Moment 400 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu finanzieren. Wenn deren Gehälter steigen – was ja richtig ist, auch gerade jetzt in der Inflation müssen die Löhne steigen – und wir aber diese Summen nicht erhöhen, dann müssen entweder die Kommunen mehr Geld aufwenden, um diese vollen 400 Stellen zu refinanzieren. Wenn sie das nicht können, werden aus den 400 Stellen plötzlich 380 oder 350 usw. Deswegen ist es notwendig, nicht nur eine Mindestförderung festzusetzen – die sozusagen Planungssicherheit gibt, dass dieses Geld als Grundstock da ist –, sondern es auch regelmäßig zu erhöhen, damit das, was aufgebaut wurde, bewahrt bleibt. Es geht noch gar nicht darum, zu erweitern. Der entscheidende Punkt ist, meine Damen und Herren: Wir sind hier in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit und damit in der sozialen Arbeit. Soziale Arbeit bedeutet in allererster Linie Beziehungsarbeit. Beziehungsarbeit ist nicht etwas, was ich von Halbjahr zu Halbjahr machen kann oder von Projekt zu Projekt, sondern was in der Regel über Jahre und kontinuierlich fortgeführt werden muss. Deswegen gehören die Jugendarbeit, die Familienarbeit und die Schulsozialarbeit eigentlich zur Infrastruktur und müssen dauerhaft gefördert und finanziert werden. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ermöglichen. Herr Kowalleck, ich bin ganz bei Ihnen. Das ist auch unser Ansinnen als Koalition, diesen Gesetzentwurf natürlich parallel und in Verbindung mit dem Haushalt zu sehen und ihn auch so zu behandeln. Der Gesetzentwurf bildet jetzt ab, was der Haushaltsentwurf sagt. Er soll am Ende der Beratung auch das abbilden, was der Haushalt tatsächlich sagt, wenn er hier beschlossen ist. Von daher an die CDU zwei inständige Bitten: Erstens, lassen Sie uns auch im Sinne der Kinder und Jugendlichen dieses Landes gemeinsam hier einen Haushalt für das Jahr 2023 verabschieden und lassen Sie uns parallel dazu im Gleichklang dieses Gesetz verabschieden. Das würde vielen Kindern und Jugendlichen helfen. Ich persönlich würde mich sehr freuen – es ist schon mehrfach angesprochen worden –, wenn wir im Rahmen der Behandlung des Gesetzentwurfs in den Fachausschüssen noch mal deutlich über die Frage einer Dynamisierung sprechen können. Frau Baum, Sie haben es gerade angesprochen: Wir haben bei der letzten Novellierung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes gesagt, wir wollen alle zwei Jahre einen Bericht an den zuständigen Ausschuss, damit der Landtag auf Grundlage des Berichts empfehlen kann, wie viel Mittel in dem folgenden Haushalt nötig sind. Wir haben auch festgestellt, gerade in der Haushaltsdebatte vom letzten Jahr – Herr Kowalleck hatte das auch angemerkt –, dass dieser Bericht erstmal nicht dazu geführt hat, dass eine Verstetigung kam, sondern es gab eine Irritation beim Haushaltsentwurf. Plötzlich war in der Jugendarbeit nicht genügend Geld vorhanden. Sofort wurde in den Kommunen darüber debattiert, ob man nicht Jugendhäuser schließen muss, ob man Schulsozialarbeiter abbauen muss usw. Das wollen wir zukünftig mit diesem Gesetzentwurf verhindern. Von daher freue ich mich, wenn wir den federführend an den Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss überweisen können und auch an den mitberatenden Fachausschuss für Soziales. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Thrum, Fraktion der AfD, auf.

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Uwe Thrum AfD

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Ja, Frau Engel, es ist halt doch wichtig, die Plenardebatte zu verfolgen. Dann wäre Ihnen aufgefallen, dass die Tagesordnung seit früh feststeht. Sie hätten sich auf eine ordentliche Rede vorbereiten können. Scheinbar ist bei Rot-Rot-Grün heute der Wurm drin. Minister Maier hat ja heute auch schon mit einer falschen Rede zum Rettungswesen hier beigetragen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie glänzen wieder durch Fachlichkeit, oder was?) Aber wir können natürlich gern darüber wegsehen. Beim nächsten Mal bitte ein bisschen besser aufpassen. (Beifall AfD) Sehr geehrter Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen Sie im Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz 7,5 Millionen Euro und im Familienförderungssicherungsgesetz 4,4 Millionen Euro gesetzlich mehr verankern als bisher vorgesehen. Insgesamt handelt es sich also um knapp 12 Millionen Euro, die der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort, in den Kommunen und dem sogenannten Solidarischen Zusammenleben zugutekommen sollen. Das klingt wunderbar, alle freuen sich, alles wird gut, aber meine Damen und Herren, ohne Ihre verkorkste Familien-, Bildungs-, Coronapolitik könnten wir uns diese Übung hier sparen und uns um die großen Probleme im Land kümmern, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: AfD, oder was?) nämlich um den Bildungsnotstand durch Lehrermangel zum Beispiel, der unsere Schulen zurzeit lähmt. (Beifall AfD) Ständig erreichen uns neue Hiobsbotschaften zum Unterrichtsausfall. (Unruhe DIE LINKE) Im Saale-Orla-Kreis hat sich dieser in den vergangenen drei Jahren von 600 Unterrichtsstunden auf nunmehr 1.200 Stunden wöchentlich verdoppelt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Engel, DIE LINKE: Reden Sie doch mal zum Thema!) Das rote Bildungsministerium hat natürlich gehandelt, es hat zehn vollzeitbeschäftigte Lehrerstellen dort gekürzt. Ja, völlig absurd, was hier passiert. (Beifall AfD) Wir haben Schulen, da betreut ein Lehrer gleich mehrere Klassen in verschiedenen Räumen. Das Ganze nennt sich dann „individuelles Lernen“, was dabei herauskommt, das überlasse ich gern Ihrer Phantasie. (Beifall AfD) Wir jedenfalls dürfen es nicht zulassen, dass unsere Lehrkräfte aufgrund Ihrer verfehlten politischen Rahmenbedingungen verheizt werden. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wenn Sie jetzt die fehlenden Lehrer durch Schulsozialarbeiter ergänzen bzw. durch Schulsozialarbeiter ersetzen wollen, dann ist das definitiv der falsche Weg. (Beifall AfD) Voller Hohn meinen Sie, in Ihrer Gesetzesvorlage für Bürger und Wirtschaft würden keine Kosten entstehen. Wie kommen Sie denn darauf? Wachsen die 12 Millionen Euro in der Staatskanzlei am Traumzauberbaum oder was glauben Sie, wo das Geld denn herkommt? (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Im Bildungsministerium! Da bist du falsch orientiert!) (Beifall AfD) Falls Sie es immer noch nicht verstanden haben, Herr Blechschmidt. Diese Steuermillionen müssen von den Leistungsträgern erwirtschaftet werden. Hier und da mal ein paar Löcher Ihrer selbst verschuldeten Krise zu stopfen, das wird nicht länger akzeptiert! (Beifall AfD) Wir wollen, dass wertvolle Steuergelder endlich in Zukunftsprojekte fließen, zum Beispiel in das Abarbeiten des Sanierungsstaus in unseren Schulen. 1,5 Milliarden Euro sind da offen. (Beifall AfD) Dafür haben Sie nichts übrig. Wir hatten mal eine Zeit in Deutschland, (Unruhe DIE LINKE) da wurden in fast jedem Dorf Schulen gebaut. Heute sind wir froh, wenn wir dort noch eine Bushaltestelle haben. Armes Deutschland. (Beifall AfD) Wenn Sie uns zuhören würden und nicht immer dazwischen schreien würden, dann würden Sie auch feststellen, dass es hier im Land eine Opposition gibt, die verschiedenste Problemlagen frühzeitig erkennt, (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ja eben, lesen bevor man redet!) und Lösungen bereithält. (Unruhe SPD) Denken wir an die Coronapolitik: Als Sie hier in Thüringen Schulen und Kindergärten zusperrten, waren wir es, die auf die dramatischen Folgen hingewiesen haben und ihre Maßnahmenpolitik immer wieder anprangerten. (Beifall AfD) Sie bezeichneten uns dafür als Extremisten. (Beifall AfD) Genauso war es! Heute wissen auch Sie, dass diese Schließungen unnötig und ein Fehler waren. Doch diese Einsicht kommt zu spät. Sie haben viel Leid verursacht, das sich nicht mit Geld einfach mal so wegretuschieren lässt. Also, hören Sie in Zukunft besser auf die einzige Opposition im Land, dann könnten wir uns viel Leid, Ärger und auch Steuermittel sparen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Reden Sie doch mal zur Sache!) Ein weiterer Punkt, der für einen Mehrbedarf an Finanzen sorgt, ist die Betreuung und Unterbringung von Geflüchteten. So steht es in Ihrem Gesetzentwurf. Ich soll ja dazu ausführen. Und auch in diesem Fall ist es die verfehlte Politik Ihrer Parteien, die den Konflikt in der Ukraine durch die Lieferung von schweren Waffen verlängert. (Beifall AfD) Die Sanktionen, die von Ihren Parteien verhängt werden, die schaden uns nur selbst und führen eben auch dazu, dass die Kosten in der Jugendund Sozialarbeit explodieren und für noch mehr Flüchtlingsleid sorgen. (Beifall AfD) Das muss aufhören! Kommen Sie zur Vernunft, setzen Sie auf Friedenspolitik, sodass die Menschen in ihren Heimatländern bleiben und wir alle in Frieden, Freiheit und in einer Heimat, die uns am Herzen liegt, leben können! (Beifall AfD) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu müssen natürlich die Ursachen erkannt, angepackt und gelöst werden. Solange Sie den Stöpsel aus der Badewanne ziehen, wäre es ein Fehler, wenn wir hier neues, warmes Wasser aufgießen, meine Damen und Herren. Vor zwei Jahren haben wir hier im Hohen Haus die Mittel zur Schulsozialarbeit per Gesetz verdoppelt. Alles schön und gut, aber wir haben jetzt eine neue Situation, die auch neu bewertet werden muss. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Gesetzgeber, der Landtag die Lage in den Haushaltsverhandlungen immer wieder aufs Neue entsprechend einschätzt. Denn es ist unsere Pflicht, mit den uns überlassenen Steuergeldern natürlich auch sorgsam umzugehen. (Beifall AfD) Wir können deshalb einer pauschalen Vergabe per Gesetz im Zusammenhang mit einer beratungsresistenten Regierung nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter König-Preuss, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und insbesondere liebe Besucherinnen auf der Besuchertribüne! Wir hier im Plenarsaal kennen das schon, dass immer in dem Moment, wo die AfD ans Pult geht, die Inkompetenz das Wort ergreift. Das war gerade auch hier so feststellbar. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die AfD hat hier gerade versucht, zum Thema „Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz“ zu erzählen, dass wir beabsichtigen, gesetzlich mehr Geld im Bereich „Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit“ zu verankern. Was hier erzählt wurde, hat einfach null damit zu tun. Es geht nämlich einmal um eine bundesgesetzliche Regelung. Das ist festgeschrieben im SGB VIII, dass entsprechende Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt werden müssen. Zum Zweiten ist die Aufforderung, dann über das Landesgesetz, das Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz, entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen. Zum Dritten entscheiden dann die Städte und die Gemeinden darüber, wie der Bedarf ist und wie sie diesen Bedarf finanziell zu erfüllen versuchen. Und worüber hat die AfD geredet? Corona, Schulsanierung. Das hat gar nichts mit dem Bildungsministerium in konkreter Form zu tun. (Unruhe AfD) Da geht es schon wieder los. – Alles, was Gebäude und Kosten, um Gebäude zu errichten, anbelangt, das fällt in ein komplett anderes Ministerium und hat null mit dem Bereich offener Kinder- und Jugendarbeit zu tun. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An der Stelle wäre es wirklich sinnvoll – wenn man schon so inkompetent ist –, sich dann vielleicht doch lieber mal an den alten Spruch zu halten: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Kresse halten.“ (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Frau Abgeordnete König-Preuss, für die „Fresse halten“ … (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Kresse! Ich habe „Kresse“ gesagt!) Gut, dann habe ich das falsch verstanden. Möchte die Landesregierung noch sprechen? Weitere Redemeldungen liegen mir nicht vor. Doch, Herr Abgeordneter Wolf, bitte.

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Torsten Wolf Die Linke

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Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, die Studierenden der Friedrich-Schiller-Universität haben mich jetzt quasi noch mal nach vorn gebracht. Es gehört schon auch mit zur Klarheit, warum wir so etwas machen. Wir haben in der letzten Haushaltsdebatte – genauso wie in den acht Jahren zuvor – diese Mittel für die örtliche Jugendarbeit, insbesondere für die Schulsozialarbeit, kontinuierlich erhöht. Ich will das nur mal sagen. Als wir 2014 angefangen haben, haben wir für die örtliche Jugendförderung 11 Millionen Euro im Haushalt vorgefunden. Jetzt sind wir bei 17,5 Millionen Euro, für den Landesjugendförderplan 2014 1,8 Millionen Euro, jetzt 4,2 Millionen Euro. Für die Schulsozialarbeit haben wir 10 Millionen Euro gehabt, jetzt 26,1 Millionen Euro. Für jeden ist offensichtlich, dass das eine große Herausforderung war, aber auch eine große Leistung, die wir da vollbracht haben. Dann kam die CDU und hat im letzten Haushalt gesagt: Wir stimmen dem nur zu, wenn 330 Millionen Euro pauschale Minderausgaben reingepresst werden. Das bringt verfassungsrechtlich jedes Ministerium, jede Landesregierung in die Situation, zuerst die nicht gesetzlich fixierten Ausgaben tatsächlich anzugreifen. Deswegen sagen wir als Koalition – da auch noch mal meinen Dank an Kollegen Möller, der das insbesondere initiiert hat –: Wir schreiben das jetzt fest, damit vor Ort – Kollege Kowalleck – die Kommunen, die Jugendklubs, aber auch die Schulen Planungssicherheit haben, damit uns das nie wieder passiert, was Sie uns im letzten Haushaltsverfahren reingedrückt haben, was wir nur über diese gesetzliche Lösung hinbekommen. Sie haben es im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft, der Gesundheitsfachberufe gemacht. Wir kommen und sagen: Das ist für uns ein sehr wichtiger Bereich, wir haben es acht Jahre lang untersetzt, jetzt schreiben wir es fest. Wir sind natürlich auch sehr offen für die Diskussion im Ausschuss, insbesondere aber natürlich auch über laufende – Kollegin Baum hat es schon gesagt – Haushaltsverhandlungen, wie wir diesen Bereich weiter stärken können. Jeder Euro, den wir in die Jugendarbeit und in die Kinderarbeit stecken, ist ein Euro in die Zukunft dieses Landes. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

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Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Landesregierung möchte sprechen. Bitte, Herr Minister.

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Holter

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich habe seit Jahren, seitdem ich in Thüringen arbeite, ein großes Ziel vor Augen, dass jede Schule eine Schulsozialarbeiterin bzw. einen Schulsozialarbeiter hat (Beifall DIE LINKE) und dass wir so viele Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter haben, dass überall in Jugendklubs, in der örtlichen Jugendförderung generell so gearbeitet werden kann, dass all die Bedürfnisse und all die Anliegen, die junge Leute haben, auch erfüllt werden können. Das ist – ich darf an die Rede von Torsten Wolf anknüpfen – nicht nur ein Beitrag für die Zukunft des Landes, es ist auch ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie. Das ist ein Beitrag, Sie zu schwächen, meine Damen und Herren von der AfD. (Beifall DIE LINKE) Das ist, glaube ich, wichtig, hier noch mal zu sagen, dass es darum geht, tatsächlich das demokratische Staatswesen in Deutschland zu verteidigen. Und das, was wir hier machen, mit dem, was jetzt die Koalitionsfraktionen vorgetragen haben, ist ein Beitrag dazu. Das ist eine große politische Einordnung und mehr als Millionen, über die jetzt hier entschieden wird, sondern das ist wirklich eine Frage der Zukunft des Freistaats und auch der Bundesrepublik. Was die Koalitionsfraktionen vorschlagen, ist aus meiner Sicht und aus Sicht der Landesregierung ein guter Weg, die Mindestsummen gesetzlich festzuschreiben. Da haben wir schon gemeinsame Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht. Wir gehen den Weg jetzt ganz konkret weiter. Das ist auf der einen Seite klar eine auskömmliche Finanzierung, damit wird Planungssicherheit geschaffen. Es geht auf der anderen Seite auch darum, für die 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Bereich, den ich vertrete – das sind also die Schulsozialarbeiter, darüber haben wir gesprochen, der Landesjugendförderplan, die örtliche Jugendförderung – hier die verlässliche Förderung zu garantieren, aber auch Tarifsteigerungen und Stufenaufstiege zu ermöglichen. Für den Bereich von Kollegin Heike Werner, dem Sozialministerium, geht es um das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Auch hier soll der jährliche Mindestförderansatz erhöht werden. Auch das ist gut so. Auch hier brauchen die Betreffenden und gerade auch die antragstellenden Landkreise und Städte sowie die geförderten Projekte Planungssicherheit und Handlungsfähigkeit. Es geht hier darum, das auf solche stabilen Füße zu stellen, damit niemand sich Sorgen machen muss, was im nächsten oder übernächsten Jahr sein wird. Das ist genau der Weg, der jetzt im Einzelnen gegangen wird. Der Freistaat Thüringen kommt hier wirklich einen großen Schritt weiter, und das mit ausdrücklicher Unterstützung der Landesregierung. Es ist eben kein Entwurf der Landesregierung, sondern es ist ein Entwurf der Koalitionsfraktionen, der hier eingebracht wird. Ich möchte abschließend zu bedenken geben, ob es der richtige Weg ist, auf der einen Seite über die Haushaltsberatung – das ist richtig und wichtig –, aber immer wieder die Mindestbeträge im Gesetz anpassen zu müssen, oder ob wir nicht einen anderen Weg finden können. Über diesen anderen Weg sollten wir dann auch im Ausschuss sprechen. Ich denke, das ist wichtig. Denn am Ende sind wir uns hier zumindest in dem Kreis einig, wir brauchen Planungssicherheit, wir brauchen finanzielle Stabilität für die Betreffenden, über die ich gerade gesprochen habe. Da müssen wir nicht jedes Mal das Gesetz ändern, sondern da sollte man eine Perspektive im Gesetz eröffnen. Welche Initiative wir ergreifen oder welchen Weg wir im Einzelnen gehen, das sollten wir im Ausschuss besprechen und dann auch zu einem Konsens kommen. Ich denke, das ist auch leistbar. Danke für die Initiative und ich wünsche mir eine gute Beratung in den genannten Ausschüssen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, sowohl an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als auch an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wir stimmen als Erstes über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen außer der AfD. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport mehrheitlich angenommen. Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls alle Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen außer die der AfD. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist das Gesetz auch an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Wir stimmen ab über die Überweisung des Gesetzes an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU und die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen und Gruppen. Die FDP war auch dafür. Dagegen sind alle anderen Fraktionen. Damit ist diese Überweisung abgelehnt. Wir stimmen noch über die Federführung ab. Als federführender Ausschuss wurde der Bildungsausschuss vorgeschlagen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen, außer der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist auch die Federführung zugunsten des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Es gibt eine Meldung. Bitte, Herr Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

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Danke, Herr Präsident. Sie haben im vorhergehenden Tagesordnungspunkt angedeutet, dass Sie jetzt den Tagesordnungspunkt 79 aufrufen wollen: „Gendern? Nein, Danke! […]“ In der Absprache zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern sowie im Ältestenrat wurde nur festgelegt, dass eine Abarbeitung an diesem Tag stattzufinden hat – Aufruf am Donnerstag. Wir haben jetzt noch rund fünfeinhalb Stunden Debatte. Ich halte es nicht für angemessen, diesen Tageordnungspunkt jetzt aufzurufen. Daher bitte ich Sie, die Geschäftsführer zusammenzurufen, um das Verständnis zu schärfen.

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Henry Worm

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Gut, dann rufe ich die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn, um diesen Punkt zu klären.

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Meine Damen und Herren, in diese doch etwas hitzige Debatte ist auch gleich noch hier vorn der Wechsel gefallen. Ich darf Sie bitten, jetzt langsam wieder auf Ihre Plätze zurückzukehren. Wir machen jetzt – gemäß der Absprache der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer soeben hier vorn – weiter mit dem Tagesordnungspunkt 2. Ich darf jetzt hier um Ruhe bitten. Es handelt sich um die Abstimmung der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mit dem bis soeben amtierenden, sitzungsleitenden Präsidenten. Da sind auch bitte Sie jetzt ruhig. Ich bitte jetzt hier auf allen Seiten um Ruhe, sonst unterbreche ich die Sitzung – wenn Sie unbedingt hier heute Abend noch viel Spaß haben wollen. (Beifall DIE LINKE) Herr Zippel, wollen Sie jetzt noch einen Ordnungsruf, oder wie ist das? (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Ja, bitte!) (Unruhe im Hause) Dann erteile ich Ihnen jetzt einen Ordnungsruf. Er hat darum gebeten. So, meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung. Wir treffen uns um 18.00 Uhr wieder hier. Bis dahin haben Sie sich bitte beruhigt. Es ist auch wieder ruhiger im Raum. Wir fahren also mit der Sitzung fort. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2056 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/5402 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Stange aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Stange.

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Karola Stange Die Linke

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu dem Antrag der Fraktion bzw. der Gruppe der FDP in der Drucksache 7/2056 – „Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung“: Durch den Beschluss des Landtags in der 54. Sitzung am 22. Juli 2021 wurde der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 34. Sitzung am 16. September 2021, in seiner 36. Sitzung am 14. Oktober 2021 sowie in seiner 39. Sitzung am 11. November 2021 sowie in der 41. Sitzung am 9. Dezember 2021 und in der 48. Sitzung am 28. April 2022 beraten. In der 39. Sitzung am 11. November 2021 hat der Ausschuss eine mündliche Anhörung durchgeführt. Der Ausschuss möchte durch die Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags dokumentieren. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Vielen Dank, Frau Stange. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP.

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Robert-Martin Montag FDP

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach der etwas größeren Aufregung nun zu einem Antrag, der sachorientiert ist, der leider keine Mehrheit gefunden hat, aber ein zentrales Problem in unserer Gesundheitslandschaft vor allem hier im Land adressiert, (Beifall Gruppe der FDP) nämlich die grundsätzliche Frage, wie wir unsere Gesundheitsstrukturen in diesem Land zukünftig gestalten wollen. Und das ist, glaube ich, jedem bewusst, dass wir erhebliche Probleme in unserer Gesundheitsstruktur haben. Er ist nicht nur, aber vor allen Dingen geprägt durch den Fachkräftemangel bei den Ärztinnen und Ärzten, bei den medizinisch Tätigen, bei den Pharmazeuten und auch bei dem medizinischen Personal in Gänze. Er ist aber vor allen Dingen auch dadurch geprägt, dass wir in diesem Land viele Jahre lang, auch unter Rot-Rot-Grün, keine Strukturplanung erleben konnten. Es ist Aufgabe des Landes, unter anderem über den Landeskrankenhausplan bedarfsadäquate, wirtschaftliche, wohnortnahe und qualitativ hochwertig versorgende Gesundheitsstrukturen sicherzustellen. Davon kann leider nicht mehr die Rede sein. Wir haben mit diesem Antrag einen Versuch gewagt, das, was man im Allgemeinen unter gesundem Menschenverstand versteht, in die Politik zu übertragen. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn du Versorgungsstrukturen planst, dann schaue dir bitte an, über was du redest. Welchen Bedarf hast du denn in den Regionen und wie soll dieser Bedarf tatsächlich versorgt werden? Und wir wissen doch, die Bedarfe ändern sich, weil sich die Bevölkerungszusammensetzung – Stichwort „demografischer Wandel“ –wandelt. Eine älter werdende Bevölkerung hat einen anderen Versorgungsbedarf als eine jüngere Bevölkerung. Auf gut deutsch: Wir haben einen höheren ambulanten als einen stationären Versorgungsbedarf. Das führt zur absurden Situation, weil das Land eben seiner Planungsverantwortung seit Jahren nicht gerecht wird, dass wir Häuser in wirtschaftlicher Schieflage haben, weil sie mit Strukturen versorgen, für die es faktisch keinen Bedarf gibt. Das merkt jeder Krankenhausgeschäftsführer daran, wenn er Ende des Jahres mit den Kolleginnen und Kollegen der Krankenkassen nicht nur über Budgets verhandelt, sondern vor allen Dingen die Abrechnungen über die Bedarfe des Vorjahres bespricht. Das sind die sogenannten Ambulantisierungsfälle, also die Fälle, die im Krankenhaus erbracht worden sind, aber da eigentlich nicht hingehören. Ich habe eben davon gesprochen: Handele klug, dann kommt vielleicht auch etwas Kluges am Ende dabei heraus. Deswegen haben wir hier vorgeschlagen: Lasst uns doch bitte eine Studie machen und genau das übereinanderlegen, was viele Expertinnen und Experten seit Jahrzehnten fordern, nämlich ambulanten und stationären Versorgungsbedarf übereinanderzulegen und aus diesen Erkenntnissen abzustrukturieren, welche Versorgung ich in den Einzelbereichen brauche. Ad eins, ist abgelehnt. Das ist jetzt übrigens eines der zentralen Kritikpunkte am aktuellen Prozess des Landeskrankenhausplans, dass es nämlich keine Zahlen, Daten und Fakten gibt. Zweitens ist die Frage: Was machen wir denn eigentlich mit den Gesundheitsstandorten, die vielleicht dauerhaft keine Wirtschaftlichkeit mehr im Bereich des Krankenhauses oder einer originär stationären Versorgung ergeben? Auch da haben Expertinnen und Experten schon vorgedacht. Es gibt subsidiäre Strukturen, die Gesundheitsstandorte erhalten, und zwar so, dass in der Region die Patientinnen und Patienten optimal versorgt werden können. (Beifall Gruppe der FDP) Das sind die sogenannten Modellvorhaben, die wir gefordert haben. Da gibt es einige in anderen Bundesländern. In Brandenburg gibt es ein erfolgreiches, es gibt eines in Sachsen, es gibt verschiedene weitere auch in Hessen. Auch da haben wir gesagt: Die sogenannten IGZ oder die ASZ, lasst uns diese Strukturen ansehen. Das war im Übrigen schon mal in der Diskussion im Bereich Bad Frankenhausen abgelehnt worden. Der letzte Punkt ist tatsächlich das, was aktuell auch in Berlin diskutiert wird: Wir brauchen, wenn wir die Dinge zusammen tun und zusammen denken, natürlich auch einen Leistungskatalog, der ambulante und stationäre Versorgung absichert, und zwar nach einem einheitlichen Preiskatalog, damit sich die Sektoren eben tatsächlich öffnen, die Sektorengrenzen überschritten werden, damit man Patienten tatsächlich im System bedarfsadäquat steuern kann und es dort keinen Wettbewerb gibt, wo Wettbewerb nicht gut ist. Und, meine Damen und Herren, auch das ist abgelehnt worden und das Dilemma haben wir jetzt. Wir haben einen aufgeblähten Prozess der Landeskrankenhausplanung, der – so unsere Vermutung und Befürchtung – nicht zu einem Ergebnis führen wird. Dazu haben wir Ihnen des Weiteren einen Antrag vorgelegt, der sich quasi wie eine Leistungsbeschreibung für eine Ausschreibung zu einem solchen Gutachten liest, wie das in anderen Bundesländern ebenfalls bereits gemacht wurde: NRW, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern. Ich hoffe sehr, wenn Sie diesen Antrag ablehnen, dass Sie wenigstens dem anderen zustimmen. Um diesen ist es schade, denn hier hätten wir tatsächlich in Thüringen Neuland beschreiten können, und das wäre bitter nötig gewesen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Babette Pfefferlein.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, lieber Herr Montag, vor einem Jahr haben wir ja schon mal darüber gesprochen und ja, in der Anhörung kam auch raus, Ihr Antrag hat eine gewisse Relevanz, aber ist leider an die falsche Adresse gerichtet mit dem Thema mit dem Modellprojekt. Grundsätzlich haben Sie eben viele richtige Sachen gesagt und wir sind ja auch gerade in Thüringen im Prozess mit der Zukunftswerkstatt Krankenhaus, wo gerade die Probleme, die Sie auch richtig beschreiben, diskutiert werden, und wir sind uns da an vielen Stellen sehr, sehr einig. Aber mit dem Modellprojekt, so wie Sie es hier beschreiben, ist es halt nicht zur Einigung gekommen. Aber grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, wir sind in einem Prozess, gerade jetzt auch in Thüringen, was uns auch vor große Herausforderungen stellt, was die medizinische Versorgung anbelangt, dass wir flächendeckend eine gute Versorgung brauchen. Und da geht es eben nicht nur um Krankenhäuser, sondern auch um die ambulante Versorgung, und das ist für uns Grüne besonders wichtig, dass es da auch eine gute Verzahnung gibt für die Zukunft und dass wir vor allen Dingen vor Ort auch mit den kommunalen Parlamenten, mit den Menschen vor Ort die Gespräche führen, damit wir da auch wirklich in dieser Legislatur noch zu einem Ergebnis kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe ja vor einigen Monaten eine – wie ich finde – gute Veranstaltung gehabt mit dem Titel „Zukunft der Gesundheitsversorgung in Thüringen“ und es fand ein guter fachlicher und fairer Austausch statt. Und ich finde, diese Veranstaltung müsste es viel öfter geben in diesem Format, dass halt die Menschen zusammenkommen und diskutieren, aber ich will auch in Richtung Landesregierung sagen, dass mit der Zukunftswerkstatt sich auch wichtige Personen jetzt regelmäßig treffen. Es gibt ja auch im Januar dazu die Abschlussveranstaltung, wo die Ergebnisse präsentiert werden. Ich glaube, da sind wir schon ein großes Stück weitergekommen in Thüringen. Wie gesagt, den Antrag, den wir hier heute diskutieren, lehnen wir ab, aber das hat nichts damit zu tun, dass wir grundsätzlich dieses Thema nicht für wichtig empfinden. Wir werden dieses Thema weiter diskutieren, vor allen Dingen, dass wir eine gute medizinische Versorgung in der Stadt und auf dem Land in Thüringen haben. Das ist ein wichtiges Anliegen – nicht nur für uns, ich darf jetzt hier für die Koalition sprechen für diesen Antrag. Aber für den Antrag, den wir heute hier diskutieren, gibt es leider von unserer Seite eine Ablehnung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion Abgeordneter Zippel.

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Christoph Zippel CDU

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich den vorliegenden Antrag der FDP mit zwei Worten beschreiben müsste, würde ich sagen: „Ja, aber.“ Ja, weil die Grundtendenz des Antrags erst einmal richtig ist. Die Ambulantisierung wie auch die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung können enorme Kostenersparnisse für das Gesundheitssystem bringen, und zwar ohne einen Qualitätsverlust der Gesundheitsversorgung zu bewirken. Und jetzt kommt das Aber: Der Adressat dieser Vorschläge ist einfach der falsche. Strukturelle Reformen wie diese müssen aus dem Bundesgesundheitsministerium kommen, wo sie auch richtigerweise in den letzten Jahren vorangetragen wurden. Eine Modellregion in Thüringen umzusetzen, wäre zwar ein eleganter Weg, die Themen „Ambulantisierung“ und „Sektorenübergreifende Versorgung“ voranzubringen, ohne in Bundeskompetenzen einzugreifen, allerdings verweise ich hier auf unseren Antrag „Garantiert gut versorgt – medizinische Leistungen in ganz Thüringen sicherstellen“. Nach meiner Ansicht haben wir dort einen umfassenderen Ansatz gewählt, der auch Digitalisierung und den ländlichen Raum in den Blick nimmt. Ein weiteres Aber: Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf Grundlage des Antrags der CDU-Fraktion „Garantiert gut versorgt […]“ haben wir eine Zukunftswerkstatt zur innovativen Krankenhausplanung ins Leben gerufen. Diese verfolgt auch jene Ziele weiter, welche die FDP in ihrem Antrag beschreibt. Deshalb wäre es schlicht nicht zielführend, diese Planung durch eine herausgegriffene Gesundheitsregion zu zerstückeln. Sie sehen also, wir kommen als Fraktion zu einem ambivalenten Urteil über den Antrag. Der Antrag ist zwar inhaltlich nicht falsch, allerdings ist er in dieser Form überflüssig. Wir können dem Antrag guten Gewissens weder zustimmen noch ihn ablehnen, konsequenterweise werden wir uns deshalb enthalten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Jetzt hat Herr Dr. Lauerwald für die AfD-Fraktion das Wort.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Herr Montag, Ihre Analyse war gut. Sie hatten viele gute Ideen und haben auch in vielen Dingen recht, aber der Dreh- und Angelpunkt der meisten Probleme im deutschen Gesundheitswesen, so auch in Thüringen, sind die Fragen der Finanzierung und der Personalausstattung. Das Thema wird regelmäßig von allen Beteiligten thematisiert. Solange diese essenziellen Voraussetzungen nicht von den Verantwortungsträgern in der Gesundheitspolitik – in der Gegenwart, aber auch für die Zukunft – geregelt werden, bewegen wir uns immer wieder im Kreis. Es wird versucht, aus dem planwirtschaftlich entstandenen Mangel mit kleinen Korrekturen die Versorgung zu verbessern. Das gelingt aber nicht, wenn die sprichwörtliche Decke, an der alle ziehen, zu kurz ist. Da helfen auch Modellprojekte wenig. In der ersten Lesung des Antrags der FDP habe ich dieses grundlegende Problem bereits thematisiert: Die Kliniken sind chronisch unterfinanziert. Das bestätigt auch die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e. V. in der Anhörung, Zitat: „Sollten sich allerdings die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser nicht nachhaltig verbessern, droht auch in Thüringen ein Krankenhaussterben mit einschneidenden Folgen für die wohnortnahe Versorgung, nicht nur im stationären Bereich.“ Auf Bundesebene wurden die Bundes-KV, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft durch den Gesetzgeber beauftragt, ein gemeinsames Gutachten zur Weiterentwicklung des ambulanten Leistungskatalogs in Auftrag zu geben. Die im FDP-Antrag unter II.3 geforderte Entwicklung eines ambulant-stationären Leistungskatalogs ist somit nicht parallel in Thüringen erforderlich, das meint zumindest die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen in der schriftlichen Anhörung. Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen weist ebenso darauf hin, dass trotz des hohen Innovationspotenzials der neuen Technologien die Telemedizin auf absehbare Zeit den direkten Arzt-Patienten-Kontakt nur in Einzelfällen ersetzen kann. Telemedizinische Angebote ersetzen nicht den Arzt vor Ort. Zu Recht vermutet die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen, dass strukturelle und digitale Veränderungsprozesse auch nur mit einer Investitionsbereitschaft und Zusage des Freistaats Thüringen gelingen können. Eine berechtigte Frage stellt sich obendrein: wie die langfristige Finanzierung der laufenden Betriebskosten nach Beendigung von Modellprojekten, wie beispielsweise das von der FDP vorgeschlagene, durch den Freistaat erfolgen soll. Schon jetzt kommt die Landesregierung nicht ihren grundlegenden finanziellen Verpflichtungen nach. Die Landesärztekammer Thüringen begrüßt eine sektorübergreifende Planung der Leistungserbringung. Das gemeinsame Landesgremium in Thüringen kann nach § 90a SGB V sektorübergreifende Ansätze planen und Empfehlungen an den Landeskrankenhausplanungsausschuss und den Zulassungsausschuss abgeben. Leider musste die Landesärztekammer konstatieren, dass diese Möglichkeit bisher nicht von der Landesregierung genutzt wurde. Aus Sicht der Landesärztekammer ist daher politische Aufgabe, ein Modell zu schaffen, wie notwendige ambulante Facharztleistungen, die zuvor im Krankenhaus erbracht wurden, geplant und neu finanziert werden. Die bloße Umwandlung eines kleinen Krankenhauses in ein ambulantes Facharztzentrum ist sonst weder finanzierbar noch vereinbar oder umsetzbar mit den bereits vor Ort tätigen ambulanten Fachärzten. Noch einmal auf die Situation der ambulanten Fachärzte eingehend wiederhole ich die Forderung, die leistungsfeindliche Budgetierung endlich abzuschaffen. Machen Sie sich im Bund dafür stark! (Beifall AfD) Durch diese Budgetierung werden insbesondere zum Schaden der medizinischen Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten 20 Prozent der erbrachten Leistungen nicht vergütet. Das ist leistungsfeindliche Planwirtschaft. (Beifall AfD) Damit wird politisch entgegen ständigen vollmundigen Absichtsbekundungen die ambulante Medizin anhaltend geschwächt. Die Abschaffung der Budgetierung wäre ein klares Signal an die Leistungserbringer, an die Ärzte sowie an das mittlere medizinische Personal. Damit würden die regulativen Mechanismen der sozialen Marktwirtschaft wiederhergestellt, Leistung sich wieder lohnen. Das Wichtigste aber wäre, dass sich die Personalsituation zunehmend verbessert. Verschärfend kamen nun noch die Abschaffung der Neupatientenregelung oder des Neupatientenzuschlags und die steigenden Energiekosten hinzu. Wir brauchen Grundlagenpolitik und keine Symptomdoktorei, dann bräuchte es auch keine Modellprojekte. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald. Damit habe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr, die Landesregierung auch nicht. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Abgestimmt wird direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2056. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind erwartungsgemäß die Stimmen der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der AfD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Enthaltungen? Wie angekündigt die der Fraktion der CDU und der Gruppe der BfTh. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2290 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5856 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Urbach zur Berichterstattung.

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Jonas Urbach CDU

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 55. Sitzung am 23. Juli 2021 wurde der vorliegende Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 16. September 2021 erstmals beraten. In seiner 26. Sitzung am 11. November 2021, in seiner 28. Sitzung am 9. Dezember 2021, in seiner 30. Sitzung am 10. März 2022, in seiner 32. Sitzung am 28. April 2022, in seiner 33. Sitzung am 2. Juni 2022 sowie in seiner 34. Sitzung am 7. Juli 2022 wurde ebenfalls im Innen- und Kommunalausschuss über den vorliegenden Antrag diskutiert. Zu dem Antrag wurde ein schriftliches sowie ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Das haben wir im März gemacht. Es war von großer Teilnahme gekennzeichnet und intensiv, und letztlich wurde im Innen- und Kommunalausschuss am 07.07.2022 eine Beschlussempfehlung unter Drucksache 7/5856 verabschiedet. Das Besondere: Der Antrag wurde mit einigen wenigen Änderungen und Aktualisierungen einstimmig angenommen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Vielen Dank, Herr Urbach. Aufgrund der Wortmeldung würde ich Sie bitten, naheliegend gleich vorn zu bleiben. Sie haben dann zu Ihrem Wortbeitrag auch das Wort.

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Jonas Urbach CDU

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben nun – und ich darf sagen: endlich – einen Antrag zum Thema „Feuerwehr“ vorliegen, der hoffentlich hier eine Mehrheit finden wird. Es ist gut, dass sich der Landtag bei diesem wichtigen Thema in der Vergangenheit oft einmütig gezeigt hat. Dies wird der Sache gerecht und ist auch Ausdruck der Wertschätzung der Kameradinnen und Kameraden, denen ich an dieser Stelle ganz herzlich danken möchte. Im Jahr 2020 – so lange ist es schon her – haben wir uns als CDU auf den Weg gemacht, das Gespräch mit verschiedenen Feuerwehren im ganzen Land zu suchen; noch etwas intensiver, als wir das im Rahmen unserer Wahlkreisarbeit und unserer kommunalpolitischen Verantwortung ohnehin tun. Wir haben die Kameradinnen und Kameraden nach den größten Herausforderungen und Problemlagen befragt. Darüber hinaus haben wir in die kommunale Familie hineingehört und erfragt, was wir beim Thema „Feuerwehr“ besser machen sollten und haben auch eigene Erfahrungen aus dem Feuerwehrdienst bzw. der kommunalen Tätigkeit einfließen lassen. Herausgekommen war ein Positionspapier mit einer Reihe von Vorschlägen. Alle wissen, dass es manchmal lange dauern kann, bis ein Antrag im Plenum beraten wird; bei diesem war es jetzt aber sehr lang. Von Dezember 2020 bis zum heutigen Tag sind fast zwei Jahre vergangen. Während dieser Zeit sind natürlich auch einige unserer Vorschläge umgesetzt worden, beispielsweise der mit den Tablets der Feuerwehren. Schwerpunkte unseres Antrags, der mit einem gemeinsamen Änderungsantrag verschiedener Fraktionen aktualisiert worden ist, sind die Themen „Ausrüstung und Beschaffung“, „Ausbildung“ sowie „Nachwuchsförderung“. Jede Kommune, die einmal vor der Aufgabe steht, ein Feuerwehrfahrzeug anzuschaffen, steht automatisch vor der immer gleichen Herausforderung: Bedarf ermitteln, Finanzierung sichern, Ausschreibung vorbereiten, Ausschreibung rechtssicher, womöglich europaweit durchführen. Den Bedarf zu ermitteln, ist noch eine einfache Aufgabe. Die Feuerwehr-Organisationsverordnung gibt den Rahmen vor. Die Einordnung in die entsprechende BT-Klasse gibt vor, was anzuschaffen ist. Die Frage, ob Beladung neu angeschafft werden soll oder wiederverwendet werden darf, ist auch noch zu beantworten. Knifflich wird es jedoch bei der Finanzierung. Hier sind die Kommunen oft finanziell an der Grenze. 450.000 Euro kostet beispielsweise ein HLF 20. – Dürfte ich Sie um ein wenig Ruhe bitten, meine Damen und Herren. –

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Vielen Dank, Herr Kollege Urbach, dass Sie mich an meine Aufgabe erinnern. Ich bitte doch auf allen Seiten des Hauses, die Lautstärke etwas zu mindern.

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Jonas Urbach CDU

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Ein HLF 20 für 450.000 Euro zu beschaffen, ist kein Pappenspiel; also ein Hilfeleistungslöschfahrzeug mit 2.000 Litern Wasser. Mitunter gibt der Landkreis Geld dazu. Das Land gibt mittlerweile einen Festbetrag von 200.000 Euro. Den Rest muss die Gemeinde erwirtschaften und diese schwierige Frage, wie wir das Geld bekommen, ist nicht einfach zu beantworten. Es gibt DIN-Vorschriften, die helfen bei der Ausschreibung. Aber die Frage, wie dieses Fahrzeug konkret ausgestattet werden muss, ist eine Diskussion, die intensive Überlegungen erfordert. Da helfen die Feuerwehren vor Ort in der Regel mit, aber nicht alle Kommunen haben das entsprechende Know-how, eben auch eine europaweite rechtssichere Ausschreibung vorzubereiten. Ausgehend von diesem kleinen Fallbeispiel haben wir einige Überlegungen im Antrag niedergeschrieben. Es sollten diejenigen Kommunen unterstützt werden, die Bedarf haben und – das ist wichtig – das freiwillig möchten. Die Beschaffung soll vereinfacht werden. Konkret geht es darum, eine zentrale Beschaffungsstelle zu etablieren. Dies würde die fachlichen Hürden, beispielsweise bei der Ausschreibung, ausräumen. Des Weiteren könnte bei einer größeren Anschaffung mit einer großen Stückzahl ein wesentlich besserer Preis erzielt werden; wahrscheinlich nicht nur bei Fahrzeugen, sondern auch bei persönlicher Schutzausrüstung. Nun sind wir hier im Land auf dem Weg mit einem Modellversuch eines Mannschaftstransportwagens. Das ist ein langer, langer Weg finde ich. Ich hoffe, der ist bald zu Ende. Ich bin nicht sicher, ob er uns wirklich soweit führt. Ich bin nicht ganz sicher, ob wir die Ausschreibung für eine komplexere Maschinerie für einen Mannschaftstransportwagen wirklich hochskalieren können. Aber das werden wir hoffentlich bald im Innenausschuss erfahren. Des Weiteren ist die Finanzierungshürde insofern abzubauen, dass wir eigentlich eine prozentuale Förderquote brauchen, denn die Realitäten sind ganz andere mit den ständig steigenden Preisen. (Beifall CDU) Im Moment haben wir eine Festbedarfsfinanzierung, die immer nur eine Momentaufnahme sein kann. Auch die Frage der Anschaffung gebrauchter Fahrzeuge muss diskutiert werden. Das ist ein kontroverses Thema, aber 40 Jahre alte Fahrzeuge sind nicht ideal, und da ist es eben manchmal auch besser, mit einem gebrauchten Fahrzeug auszurücken, was etwas jünger ist, als mit teilweise noch Beständen aus DDR-Zeiten. Auch die Stellplatzförderung mit 100.000 bis 130.000 Euro pro Stellplatz ist bei der Entwicklung der Baupreise nicht wirklich zielführend. Ein Thema, das auch der Innenminister angesprochen hat, ist die Förderung der Löschwasserzisternen. Wir haben im Sommer einen schrecklichen Brand in Bothenheilingen – bei mir im Landkreis – erlebt. Bislang ist eine Förderung für Löschwasserzisternen nicht vorgesehen gewesen. Hier haben wir aber auch feststellen können, dass es unbedingt notwendig ist, dass wir zum einen als Gemeinde hinschauen und zum anderen auch seitens des Landes Unterstützung leisten können. Ein weiteres Thema sind die Waldbrände, die uns immer wieder weiter beschäftigen. Hier muss ich anregen, dass wir die Diskussion, die in SachsenAnhalt zum Thema „Löschflugzeuge“ intensiv geführt wird – ich weiß, dass das ein schwieriges Thema ist, weil das technisch nicht einfach ist –, auch werden führen müssen, denn es geht vielleicht auch gemeinsam mit anderen Bundesländern. Aber der Harz ist nicht nur Sachsen-Anhalt; auch der Thüringer Wald ist ein potenzieller Ort für solche schwierigen Fälle. Ein weiterer Themenkomplex ist die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz. Bei jedem Thema mit einer Feuerwehr, egal wo im Land, wird das angesprochen. Wir haben jetzt im Innenausschuss auch das Konzept TLFKS 2.0 vorgestellt bekommen und hier – denke ich – sind wir als Freistaat Thüringen auf einem guten Weg, aber wir müssen trotzdem natürlich da immer wieder auch zur Eile mahnen. Auch die Unterbringungssituation muss angepasst werden und vielleicht nicht erst 2028 – oder wann es im Plan war, ich bin nicht ganz sicher –; es muss schneller gehen. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen wir hier intensiver nutzen und vielleicht auch die dezentrale Ausbildung forcieren. Dann geht es darum, dass wir hoffentlich in diesem Plenum auch noch über Gemeindefusionen sprechen und da ist uns wichtig, dass wir die kleinen Feuerwehren in den Orten erhalten. Wir haben alle vielleicht Azmannsdorf vor Augen, wo hier in Erfurt eine intensive Diskussion stattgefunden hat, wo die Kameraden einfach gesagt haben, wir gehen nach Hause, wenn hier nicht irgendetwas passiert. Das darf so nicht sein. Die Ortsteile müssen unbedingt, sofern sie eine wehrkräftige Mannschaft haben, auch erhalten werden. Eine weitere Frage, die ich Ihnen stellen möchte: Erinnern Sie sich an den 10.09.2020? Der Tag, an dem überall im Land testweise die Sirenen heulten – vielleicht auch nicht, weil die nicht überall geheult haben. Viele Landkreise haben im Vorfeld schon gesagt, sie nehmen nicht dran teil, weil die technische Ausstattung gar nicht vorhanden war. Wir werden das jetzt am 09.12.2022 erneut erleben – das ist ein weiterer Testtag. Ich bin froh, dass wir wenigstens dieses Cell-Broadcasting-System schon mal im Gang haben, dass jeder eine SMS bekommen kann, damit er gewarnt wird, wenn er sich im Gefahrenbereich befindet. Wir haben noch eine ganze Reihe weiterer Themen in diesem Antrag benannt. Ein wichtiger Punkt ist uns die Jugendfeuerwehr, die wir auch intensiv weiter unterstützen möchten. Um das Leben mit den Kameradinnen und Kameraden einfacher zu gestalten, möchten wir auch die Digitalisierung weiter vorantreiben. Die FRIEDA-App ist gut, die Tablets sind sehr gut, aber jetzt geht es darum, dass wir vielleicht auch landesweit das hinbekommen, dass für die Kommunen, die das möchten, eine Unterstützung bei diesen Alarmierungs-Apps geleistet werden kann, denn da ist auch verschiedene Technik im Einsatz und manchmal steht sogar schon ein Bildschirm in der Feuerwehr, der sofort sagt, wo es hingeht und manchmal leider noch nicht. Da wäre es schön, wenn man sich da auch als Land auf den Weg machen könnte. Es wäre noch viel zu sagen. Das Thema „Katastrophenvorsorge“ ist in diesem Antrag noch nicht aktualisiert gewesen, weil er nun schon zwei Jahre alt ist, aber ich denke, auch das wird hier in Zukunft ein wichtiges Thema bleiben. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Vielen Dank, Herr Kollege Urbach. Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich, weil es heute ja doch etwas durcheinanderging, darauf aufmerksam machen, dass der nächste Tagesordnungspunkt Tagesordnungspunkt 4 a und b ist, damit die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer ihre Kolleginnen und Kollegen, die zuständig sind, auch darauf aufmerksam machen können. Ich rufe jetzt auf für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin Vogtschmidt.

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Donata Vogtschmidt Die Linke

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – zumindest diejenigen, die gerade noch keine Abendbrotpause machen, schön, dass Sie noch hier sind –, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die sicherlich am Livestream noch mit dabei sind, die Angehörigen der Thüringer Feuerwehren leisten unverzichtbare Arbeit für die öffentliche Sicherheit in unserem Freistaat. Allein im letzten Jahr ist ihr Arbeitspensum um 33 Prozent auf über 600.000 Einsatzstunden angewachsen. In dieser Zeit wurden über 3.000 Menschen aus akuten Gefahrensituationen und Lebensgefahr gerettet. Dafür sind wir ihnen zu großem Respekt verpflichtet: Vielen Dank für Ihre und eure Arbeit! (Beifall DIE LINKE) Ja, da kann man schon mal klatschen, das stimmt. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass hier von einer Hilfeleistung gesprochen wird, die keinesfalls selbstverständlich ist. Von unseren über 34.000 Thüringer Kameradinnen und Kameraden, die in 10 Berufsfeuerwehren und knapp 1.600 freiwilligen Feuerwehren organisiert sind, opfern über 96 Prozent ihre Lebenszeit im Ehrenamt für die Gesellschaft als Ganzes. Essenziell für die Menschenrettung und den Brandschutz sind hierbei nicht nur Hingabe und Herzblut, sondern auch eine gehörige Portion Mut. Denn wenn der Alarm kommt, springen sie in ihre Stiefel, ganz gleich, welche Uhrzeit es ist, und kehren manchmal mit teils heftigen Erlebnissen zurück – alles neben der Erwerbsarbeit, neben der Familie und neben ihren eigenen privaten Herausforderungen. Über die Stärkung der Feuerwehren lässt sich deswegen eigentlich gar nicht streiten. Im Landtag bemühen wir uns deswegen seit Jahren fraktionsübergreifend und unabhängig vom Parteibuch, die Feuerwehren in Thüringen zu stärken. In acht Jahren der CDU-Regierung von 2006 bis 2014 gingen über die Landeshaushalte 109 Millionen Euro in die Bereiche Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienste. Seit dem Regierungswechsel sind es in den acht Jahren von 2014 bis zu diesem Jahr inzwischen rund 290 Millionen Euro, das ist also etwas mehr als das Zweieinhalbfache. Ich glaube, es wird deutlich, dass Rot-Rot-Grün nicht nur unsere Parteifarben sind, sondern auch der Anstrich der Landeshaushalte die Prämisse trägt, die besonders roten Einsatzfahrzeuge zu stärken. Jahrzehntelang wurde die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz leider vermehrt hinten angestellt, denn es ist auch klar: Wenn man die Extremwetterereignisse wie zum Beispiel Starkregen, Hochwasser oder auch Vegetationsbrände nicht direkt vor Augen hat, sondern sie noch in weiter Ferne sieht, dann liegt die Priorität eher nicht auf der weitsichtigen Vorsorge. Wer den Stellenplan der Landesfeuerwehrschule im Jahr 2014 anschaut und den Entwurf für 2023 gegenüberstellt, wird aber feststellen, dass es über die Jahre sukzessive eine 75-prozentige Steigerung gibt. Der lange Modernisierungsstau aus den 90er-, 2000er- und auch Teilen der 2010er-Jahren wird nun auch Schritt für Schritt in Bad Köstritz behoben. Im Landtag und gemeinsam mit dem Innenministerium haben wir als Rot-Rot-Grün parallel verschiedenste Initiativen gestartet, darunter auch eine Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, die Neuerung von Förderrichtlinien, erhebliche Strukturveränderungen wie auch die aktuelle Leitstellenstrukturreform oder die Überarbeitung der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung, nachdem diese ungefähr ein Vierteljahrhundert lang unangetastet in Thüringer Verwaltungsakten verstaubte, aber auch viele Anträge, zum Beispiel auch Projekte im Haushalt. So konnten wir gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband, der uns wirklich stets ein wichtiger Partner und exzellenter Ansprechpartner war, die Mitgliederkampagne auf den Weg bringen, die bis heute erfolgreich wirkt und mithelfen konnte, dass seit Regierungsantritt Tausende neue Mitglieder für die Jugendfeuerwehren gewonnen werden konnten – darunter 1.000 Mädchen, was mich im Zuge der Geschlechterparität natürlich besonders freut. Der Antrag der CDU ist aus unserer Sicht weniger innovativ und auch wenig ambitioniert; das haben wir auch schon in der ersten Lesung deutlich gemacht. (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Ihr hät- tet gar nichts gemacht, wenn wir es nicht gemacht hätten!) Denn er enthält Vorschläge, die sich auch schon im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün für die Wahlperiode bis 2024 wiederfinden. Er enthält Vorschläge, die mittlerweile längst umgesetzt sind. (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: In zwei Jahren!) Er enthält Vorschläge, die von Rot-Rot Grün im Landtag zur Abstimmung gestellt wurden, aber von der CDU verweigert wurden. Wir können gern nachher noch mal auf den Haushalt 2020 und das Abstimmungsverhalten seitens der CDU schauen. Er kopiert auch mehrfach nur Maßnahmen von RotRot-Grün und multipliziert untersetzte Haushaltsmittel willkürlich mit dem Faktor 2. Viele unkonkrete Lösungsvorschläge sind darin enthalten, zum Beispiel zu den Finanzierungsfragen; da bleiben viele Punkte offen. Er lässt auch viele Fragen zur Weiterentwicklung der Thüringer Feuerwehren in den kommenden Jahren offen. Und der Bereich des Katastrophenschutzes – das wurde vorhin auch schon angesprochen – wurde weitgehend vernachlässigt, anders als der Titel das eigentlich ankündigte, und der Titel steht auch schon seit zwei Jahren obendrüber. Wir haben den Antrag dennoch an den Ausschuss überwiesen und dort auch eine wirklich umfangreiche und inhaltlich gute Anhörung durchgeführt, die auf ein geteiltes Echo stieß. Einige Punkte erhielten Unterstützung, andere deutliche Kritik – so auch durch den Landesfeuerwehrverband, der mehrfach kritisierte, dass die CDU Prioritäten falsch setzt, Gelder an den falschen Stellen erhöhen und damit verschwenden würde und dass eine generelle PkwFührerschein-Förderung einfach unverhältnismäßig sei. Auch wurde darauf hingewiesen, dass vieles schon im Fluss ist und der CDU-Antrag mittlerweile überholt ist, zum Beispiel die längst eingesetzte Feuerwehr-App FRIEDA, die auch in Thüringen sehr gut ankam. Größte Kritik gab es an dem Vorschlag der CDU, quasi Minderjährige ungebremst in brennende Häuser zu entsenden. Hier gab es eindrückliche Warnungen des Landesfeuerwehrverbandes und auch der Feuerwehrunfallkasse. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das haben wir nicht vorgeschlagen!) (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Unredlich ist das!) Uns allen ist nämlich auch bewusst, dass gerade der Aufstieg aus der Jugendfeuerwehr in den Erwachsenen-Wehrtrupp mit einer sehr hohen Motivation verbunden ist. (Unruhe CDU) Trotzdem müssen zum Schutz des Nachwuchses hier auch die Regelungen des Jugend- und Arbeitsschutzes gewahrt werden. (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Sie ha- ben früher noch nie eine Feuerwehr von innen gesehen!) Wir haben daher den ganzen Antrag umfangreich überarbeitet, sodass nun die Möglichkeit geprüft ist, 16-Jährige stärker einzubinden, sofern dabei zwingend beachtet wird, dass der Schutz vor psychischen und physischen Gefährdungen im Vordergrund steht, auch die individuelle geistige Reife beachtet wird und tatsächlich verfügbare personelle Ressourcen im Einsatz zur Beaufsichtigung berücksichtigt werden. Das wird in der Praxis sicherlich vielfach gar nicht möglich sein, weil gerade auch die freiwilligen Kameradinnen und Kameraden vor Ort oft andere Aufgaben haben. Damit wird dann aber letztendlich den verschiedenen Interessen Rechnung getragen. Der Antrag der CDU deckt viele Herausforderungen der Thüringer Feuerwehren gar nicht ab, etwa die Frage der zukunftsfähigen Alarmierung und digitalen Alarmierung, wie es der Landesfeuerwehrverband zum Beispiel auch in seinen Jahresberichten stetig forderte. Wir haben die digitale Alarmierung nunmehr dort verankert (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Steht aber drin!) – ja, mittlerweile steht sie drin, weil wir sie nunmehr darin verankert haben – und geben der Landesregierung die Rückendeckung, nun unter organisatorischer und finanzplanerischer Federführung für den Freistaat aktiv zu werden und die Landkreise und kreisfreien Städte um ein Mandat durch das Land zu ersuchen, damit uns die Modernisierung mit einheitlichen Standards gelingt. In den letzten Monaten haben unsere Fraktion und ich viele Feuerwehren besucht – freiwillige, Werksfeuerwehren, Berufsfeuerwehren, Ämter für Brandschutz und Katastrophenschutz – und konnten dadurch viele Anregungen mitnehmen, darunter auch den Ansatz von Ausbildung in der Fläche, also weg von Bad Köstritz, um auch dort zu entlasten. Die Schule bauen wir weiterhin hochmodern aus, wir haben da auch ein direktes Finanzierungskonzept mit dem Ministerium. Dennoch ist es auch möglich, an den Standorten der Berufsfeuerwehren oder in den feuerwehrtechnischen Zentren in den vier Planungsregionen eine dezentrale praxisorientierte Grundlagenausbildung zu fördern. Diesen Vorschlag der Berufsfeuerwehr Eisenach haben wir daher in den Antrag der CDU integrieren können, nachdem wir uns vor Ort über deren Konzepte zu Containerlösungen überzeugen konnten. Wir haben auch die einseitige Ausrichtung auf die Feuerwehr korrigiert, beispielsweise auch die bessere Stellplatzförderung für Katastrophenschutz integriert und uns für eine Verknüpfung der Ausbildung und gegenseitige partielle Anerkennung von Ausbildungen zwischen der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule und der staatlich anerkannten Katastrophenschutzschule der Thüringer Hilfsorganisationen eingesetzt. Wir halten noch einmal fest, dass die von RotRot-Grün in den Haushalten verankerten Projekte wie die Kampagne „Respekt den Rettern“ und die Sensibilisierungskampagne „Bevölkerungswarnung und Katastrophenschutz“, die wir mit jeweils 100.000 Euro bedacht haben, zügig umgesetzt werden sollen. Unterm Strich kann ich nun guten Gewissens sagen, dass es uns gelungen ist, Problematisches aus dem Antrag der CDU zu entfernen und konkrete Lösungsansätze dort zu unterbreiten, wo sie fehlten. Der Antrag ist aber insgesamt nur ein Mosaikstein aus dem gesamten Themenkomplex, dem wir uns widmen müssen – eigentlich auch schon seit Jahrzehnten hätten widmen müssen. Aus unserer Sicht müssen wir aber gerade anlässlich der Erfahrungen aus dem Ahrtal und dem Krieg in der Ukraine unsere Vorhaltungen im Bereich der Thüringer Katastrophenschutzlager und der Katastrophenschutzzüge noch mehr verbessern und die Thüringer Feuerwehren weiter modernisieren. Daher Zustimmung zum nun überarbeiteten Antrag. Ich hoffe, dass wir im Feuerwehrbereich auch für den Haushalt 2023 wieder an einem Strang ziehen können – für unsere Kameradinnen und Kameraden. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Vielen Dank, Frau Vogtschmidt. Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Czuppon das Wort.

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Torsten Czuppon AfD

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Herr Präsident, werte Damen und Herren, liebe Kollegen von der CDU, „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten“ – gegen diesen Antrag kann man grundsätzlich nichts haben. Ich denke, da sind wir uns hier im Hohen Haus alle einig. Ein umfangreicher Antrag, der die Landesregierung in 16 Punkten auffordert, diese Aufgabe aktiv anzugehen. Auf alle Punkte, denen wir uneingeschränkt zustimmen, möchte ich hier nicht im Detail eingehen, aber einige Sätze möchte ich zu speziellen Punkten schon verlieren. Das fängt an mit dem Punkt II.4, und zwar die Förderung der Löschwasserzisternen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Eine arabische Zahl?) Wie bitte? (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Eine arabische Zahl?) Ja. – Da hat Herr Urbach auch schon – sagen wir mal – den Finger in die Wunde gelegt. Und zwar ist die Förderung zum jetzigen Zeitpunkt nur durch die Hintertür möglich, nämlich wenn diese Zisternen auch zur Verbesserung des Klimas dienen. Das ist für mich völlig unverständlich. Da geht jetzt eine Frage in Richtung Landesregierung: Sollte die Rettung von Menschenleben und Sachwerten nicht Grund genug sein, um eine Förderung für Löschwasserzisternen aufzulegen? (Beifall AfD) Kritisch sehen wir auch den Punkt, den auch Frau Vogtschmidt schon angesprochen hat. Nach unserer Lesart ist das auch so, dass Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren im aktiven Feuerwehrdienst verwendet werden sollen. Ich habe mir das extra auch noch mal rausgesucht, Ihren Antrag, das steht so drin. Für mich liest sich das auch so, dass die in den aktiven Feuerwehrdienst eingebunden werden sollen, und das wirft für uns viele rechtliche Probleme auf. Diesen Punkt sehen wir äußerst kritisch. Da würden wir noch Nachbesserungsbedarf sehen. Die von Ihnen auch in einem Punkt angesprochene Ehrenamtscard für Feuerwehrangehörige haben zahlreiche schlaue Gemeinden und Städte in Thüringen längst umgesetzt. Sie gewähren ihren Feuerwehrangehörigen unentgeltlichen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Bürgerhäuser, Kegelbahn, Freibäder. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein. Es ist doch den Feuerwehren in Thüringen viel mehr geholfen, wenn sich der Freistaat an den Kosten der Sozialversicherung für ortsnah eingesetzte Feuerwehrangehörige beteiligt. Dann muss auch keiner, der zu Einsätzen gerufen wird, Angst haben, seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Das ist eine alte und immer wieder neue Forderung meiner Fraktion. Viele von Ihren Forderungen könnten aufgrund der geltenden Rechtslage schon längst umgesetzt werden. Wer soll die Befreiung von Feuerwehrbeschaffungen von der Umsatzsteuerpflicht prüfen, wenn die Steuerhoheit hierfür beim Bund liegt, wie Sie es in Ihrem Punkt II.1 Ihres Antrags fordern? Wie wollen Sie Feuerwehrstandorte – das wurde auch schon angesprochen – im ländlichen Raum dauerhaft erhalten, wenn Sie hier im Hohen Haus jedem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün zur Gemeindeneugliederung zustimmen? Die Folgen gehen niemals spurlos an der Feuerwehr vorbei. (Beifall AfD) Was soll eine Arbeitsgemeinschaft zur rechtssicheren Erstellung von Bescheiden zum Kostenersatz bei Feuerwehreinsätzen? Hierfür muss das Personal in den Gemeinden, Städten und Verwaltungsgemeinschaften nur ausreichend qualifiziert sein. Auch dies haben Sie, verehrte Kollegen der CDU, unter Ihrer Regierungsverantwortung versäumt. Zusammenfassend möchte ich sagen: Da der Antrag überwiegend gute Ansätze zur zukünftigen Stärkung von Feuerwehren sowie des Brandund Katastrophenschutzes beinhaltet, stimmt meine Fraktion unter den genannten Vorbehalten Ihrem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Vielen Dank, Herr Czuppon. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Henfling das Wort – nicht. Okay, dann haben wir jetzt noch die Wortmeldung von Herrn Montag für die Gruppe der FDP.

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Robert-Martin Montag FDP

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich ist dieses Thema für die Kommunen und unseren Freistaat von außerordentlich großer Bedeutung. Dies habe ich – nicht ich, sondern Herr Kollege, der jetzt präsidiert – in den entsprechenden Beratungsrunden bereits mehrfach dargestellt. Über 33.000 Ehrenamtliche bilden 97 Prozent der Feuerwehrangehörigen; mehr als nur das Rückgrat unserer Feuerwehren. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Entwicklung der Feuerwehren in Thüringen und deren Ausstattung eben ein zentrales, ein elementar wichtiges Thema. Der vorliegende Antrag zeigt richtige Ansätze, gleichwohl stellt sich bei dem einen oder anderen Punkt schon die Frage, ob nicht noch genauer hingeschaut werden muss. Zum Beispiel beim Thema „Beschaffung“. Vorgeschlagen wird eine neue zentrale Beschaffungsstelle für Fahrzeuge. Bei der Beschaffung sollten aber die örtlichen Gegebenheiten auch genau berücksichtigt und unter die Lupe genommen werden. Es nützt nichts, wenn große Fahrzeuge beschafft werden und dann keine Feuerwehrkräfte vorhanden sind, welche nicht über die dafür benötigte Qualifizierung verfügen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Immer rich- tig!) Es muss möglich bleiben, dass die Kommunen auch selbst noch Beschaffungen tätigen können, weil spezifische Merkmale vor Ort besser erkannt sein dürften, als in der zentralen Beschaffungsstelle – Stichwort: Subsidiarität. Das geht auch einher mit der Forderung im Antrag, Feuerwehrstandorte im ländlichen Raum zu erhalten. Die freiwilligen Neugliederungen dürfen nicht zur Benachteiligung von ländlichen Feuerwehrstandorten führen. Hier müssen Fördermöglichkeiten angepasst werden in Bezug auf kleinere Fahrzeuge, angemessene Bezuschussung zum Lkw-Führerschein und eben individuelle Förderung auf entsprechende Objekte. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Erreichbarkeit der Unfalloder Brandorte oder beides in 10 Minuten nach Ausrückeordnung verpflichtend für die Einsatzkräfte bleibt. Das Fehlen weiterer Jubiläumszuwendungen ist ein Zustand, der wirklich behoben werden muss. Es ist eine Schande, dass es diese noch nicht gibt. Diese Wertschätzung muss dringend für die vielen freiwilligen Feuerwehrkameradinnen und ‑ kameraden geschaffen werden. Die Wertschätzung sollte aber nicht bei Jubiläumszuwendungen enden. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Sehr rich- tig!) Auch bei der Unterstützung der Jugendfeuerwehren muss nachgedacht werden. Wenn man dem Titel des Antrags folgt, dann ist die Jugend die Zukunft unserer Feuerwehren und das ist sehr richtig. Hier gibt es aber noch viel zu tun, um die Attraktivität für die Jugendlichen zu erhöhen und eine zeitgemäße Förderung der Jugendfeuerwehren zu gewährleisten. Ein Schwerpunkt, den Sie ansprechen, ist, Waldund Vegetationsbrände besser zu bekämpfen. Dabei sind hier Fakten zu betrachten wie: Wie viel Löschwasserreservoire gibt es und welche Eigentumsfragen verbergen sich dahinter? Welchen Sanierungsstau gibt es bei den Löschwasserdargeboten und welche Anforderungen müssen diese erfüllen? Die Digitalisierung wird immer wichtiger, auch im Bereich der Feuerwehr. Hier zeigen sich aber Probleme zwischen dem Einsatz aus der Verwaltung heraus und in der Praxis an der Einsatzstelle. Oft ist im ländlichen Raum die Netzabdeckung nicht flächendeckend und somit kommt die Technik nicht zum Einsatz. Jedes Feuerwehrobjekt soll einen Internetzugang erhalten. Schwierig nur, wenn vor Ort überhaupt kein Internetzugang möglich ist; auch hier muss der Investitionsstau Berücksichtigung finden und das geht nicht nur im Interesse der Feuerwehren. Die langen Diskussionen haben am Ende dazu geführt, dass der Ausschuss für Inneres und Kommunales den Antrag einstimmig angenommen hat und er heute hier eben zur Abstimmung steht. Die Zukunft der Feuerwehren braucht die breite Unterstützung aller Kräfte dieses Hauses und so stimmt die Gruppe der FDP heute natürlich auch diesem Antrag zu.

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Kollege Montag, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Robert-Martin Montag FDP

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Sehr gern.

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André Blechschmidt Die Linke

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Ich bedanke mich ausdrücklich beim Kollegen Montag. Sie haben die Problematik einer zentralen Beschaffungsstelle und der gegebenenfalls vor Ort kommunalen individuellen Entscheidungen angeführt. Würden Sie mir recht geben, dass es darin keinen Widerspruch (Beifall DIE LINKE) geben muss, zwischen einer zentralen Beschaffung und den individuellen Vorstellungen von Kommunen oder Gemeinden?

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Robert-Martin Montag FDP

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Das beantworte ich Ihnen gern: Nur, wenn man der Logik, der These, der Antithese und der Synthese folgen würde, das ist aber recht abstrakt (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sehr richtig!) und manchmal ist die Praxis komplizierter als eben abstrakte Denkmodelle. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD)

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Ich danke Herrn Kollegen Montag für seinen Redebeitrag ganz persönlich. Damit haben wir aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr vorliegen. Herr Minister Maier, bitte schön, das Pult ist Ihres.

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Georg Maier

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zweiter Versuch von meiner Seite. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Vorhin war es ja ganz gut! Geht schon!) Ich möchte mich erst mal für den Fehler entschuldigen, das sollte nicht passieren. Ich habe aufgrund der Volatilität unserer Tagesordnung in die falsche Lasche gegriffen und es viel zu spät gemerkt. Also, wie gesagt, dafür Entschuldigung. (Beifall im Hause) Sie können sich vorstellen, dass es mir heute nicht so gut ging, nachdem mir das passiert ist, weil es ja auch um ein wichtiges Thema geht und kein Kamerad und keine Kameradin und andere Angehörige der Rettungsdienste das Gefühl haben sollen, der Innenminister ist an der Stelle unkonzentriert. Das darf auf keinen Fall passieren und deswegen ist es mir auch so unangenehm gewesen. Nichtsdestotrotz möchte ich die Gelegenheit nutzen, jetzt auch zum zweiten Mal den Angehörigen dieser Organisationen noch mal ausdrücklich meinen Dank auszusprechen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe ja heute Morgen schon einiges dazu gesagt und dann zwischenzeitlich aufgehört. Insofern versuche ich auch, um ein bisschen das Zeitbudget zu sparen, das nicht zu wiederholen, was ich heute Morgen gesagt habe. Ich glaube, ich habe aufgehört bei dem Punkt Wertschätzung. Das ist, glaube ich, ein ganz zentraler Punkt, das ist heute in den Wortmeldungen auch deutlich geworden. Es geht nicht nur ums Geld oder um gesetzliche Rahmenbedingungen. Es geht tatsächlich auch darum, ganz konkret für die Kameradinnen und Kameraden Bedingungen zu schaffen, die eben deutlich machen, dass uns ihr Dienst sehr wichtig ist und dass wir sie das auch spüren lassen. Ich bin deswegen auch immer wieder gern draußen bei den Kameradinnen und Kameraden. Gerade vorgestern habe ich einen Lehrgang zum Drehleitermaschinisten besucht. Ich habe ihn nicht absolviert, aber zumindest mal für zwei Stunden lang mitgemacht und festgestellt, dass es mit der Schwindelfreiheit so eine Sache ist. Man kann das behaupten. Wenn man dann aber 30 Meter in der Höhe ist, fühlt sich das anders an. Das macht noch mal deutlich, dass die Kameradinnen und Kameraden im Ernstfall … Das war ja kein Ernstfall, sondern es war eine Übung. Es war schon kompliziert genug, eine Kameradin im Übungsfall vom Dach zu holen. Wenn es da brennt und alle schreien und – wie es auch in Apolda schon tatsächlich der Fall gewesen ist – die Menschen aus ihrer Not heraus aus dem Fenster springen, dann kann man sich ungefähr vorstellen, was das dann auch heißt. Katastrophenschutz ist unsere Aufgabe, vonseiten des Landes. Das gehört ja zusammen, das muss man auch zusammen denken. Den gesamten Bevölkerungsschutz muss man zusammen denken. Ich bin froh, dass da jetzt ein Umdenken – auch auf Bundesebene – festzustellen ist, auch wenn ich nicht zufrieden bin mit dem, was sich im Bundeshaushalt dort wiederfindet, was jetzt auch den Zivilschutz und den Bevölkerungsschutz anbelangt. (Beifall CDU) Wir, die Ost-Innenminister, haben uns neulich auf meine Einladung hier in Erfurt getroffen – nicht nur, um das Thema „Sicherheit“ im Bereich des Extremismus miteinander zu besprechen, sondern eben auch, was Brand- und Katastrophenschutz anbelangt. Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass wir aus den Erfahrungen, die wir alle dieses Jahr machen mussten – das waren leider viele, gerade im Bereich der Wald- und Vegetationsbrände –, unsere Schlüsse ziehen sollten. Wir haben verabredet, dass wir die Technik, die durchaus da in Betracht zu ziehen ist – Stichwort „Löschflugzeuge“, auch, wenn man darüber lange diskutieren kann – auch länderübergreifend bündeln, damit wir im Fall des Falls dann auch darauf zugreifen können. Das ist dieses Jahr auch so gewesen. Der sächsische Innenminister hat sich bei mir sehr ausdrücklich dafür bedankt, dass der Thüringer Polizeihubschrauber im Elbsandsteingebirge sehr wichtige Dienste geleistet hat. Was die zentrale Beschaffung anbelangt, meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber kann man auch wieder trefflich diskutieren. Ich glaube, so wie wir das jetzt angepackt haben, dass wir das erst mal mit einfacher Technik probieren, das ergibt Sinn, je komplexer die Fahrzeuge werden. So eine Drehleiter, ich habe ja jüngst damit gearbeitet, ist eine hochkomplexe Sache. Die passt nicht in jede Kommune. Da gibt es Unterschiede. Da verschließt sich dann auch wieder die zentrale Beschaffung, aber wir versuchen das. Was wir auch machen, mit großem Nachdruck: Ich bin sehr froh, dass der Bauantrag für die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule jetzt eingereicht wurde, dass dort jetzt die Dinge voranschreiten, auch wenn es nicht so sein wird, dass wir nächstes Jahr schon Richtfest feiern können. Da muss ich um Ihre Geduld bitten, aber es geht voran. Die Multifunktionshalle wird jetzt gebaut. Die wird sogar so schnell gebaut, dass ich aufgrund terminlicher Engpässe die Grundsteinlegung nicht machen konnte. Keiner will jetzt noch einen Grundstein legen, weil jetzt einfach schon das Gebäude fast errichtet ist. Also, insofern: Es geht voran und das freut mich auch sehr. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Wenn dann auch das Personal kommt!) Das Personal, die Stellen haben wir geschaffen. Leider hatten wir einen tragischen Todesfall in dem Bereich zu verzeichnen. Das ist auch sehr schmerzhaft. Wir haben Stellen geschaffen. Wir suchen die Leute, wir bilden sie selbst aus. Ich fürchte, wir werden sie am Markt nicht finden, weil es da auch einen Fachkräftemangel gibt, aber das ist natürlich genauso wichtig wie die Investition. Wir müssen – wie gesagt – jetzt auch schauen, wie wir den Wehren und den anderen Rettungsorganisationen helfen können. Deswegen bin ich auch sehr froh, dass wir im Innenministerium jetzt ein gemeinsames Projekt mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Interessenverbänden in diesem Bereich aufgesetzt haben, um das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu modernisieren und auch die Feuerwehr-Organisationsverordnung und gegebenenfalls weitere unterrangige Rechtsnormen neu zu bewerten und an die Notwendigkeiten dieser Zeiten entsprechend anzupassen. Ich möchte es nicht versäumen, Ihnen heute hier anzukündigen, dass wir dem Hohen Haus noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Vorschlag vorlegen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Vielen Dank, Herr Minister. In Bezug auf den von Ihnen selbst thematisierten kleinen Lapsus kann ich Sie beruhigen. Das ist nicht das erste Mal im Haus passiert. Im Sinne dieses Antrags machen wir weiter mit der Abstimmung, und zwar erstens über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 7/5856. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und Gruppen. Ich frage nach Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen? Ebenfalls keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen zweitens über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/2290 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind erwartungsgemäß wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen und Gruppen. Der guten Ordnung halber frage ich nach Gegenstimmen und Enthaltungen. Das ist beides erwartungsgemäß nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 in den Teilen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3581 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/5875 dazu: Die Debatte über die Zukunft der Europäischen Union muss offen, ausgewogen, in transparenten Verfahren und nicht als gelenkter Diskurs geführt werden Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4615 Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3729 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/6338 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Gleichmann aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung zu beiden Anträgen.

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Markus Gleichmann Die Linke

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer – vielleicht am Livestream –, als Berichterstatter aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien erläutere ich Ihnen heute, wie die vorliegenden Anträge beraten wurden. Es liegen zwei Beschlussempfehlungen vor. Der Ursprungsantrag „Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken“ wurde von den Koalitionsfraktionen im Juni 2021, also auch schon vor einiger Zeit, kurz nach dem Start besagter Konferenz der EU im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien eingereicht bzw. diskutiert. Es folgten ein Alternativantrag der CDU, nämlich „Konferenz zur Zukunft Europas nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen“ am 14. Juli 2021 und ein Entschließungsantrag der AfD, nämlich „Die Debatte über die Zukunft der Europäischen Union muss offen und ausgewogen in transparenten Verfahren und nicht als gelenkter Diskurs geführt werden“ am 2. Februar 2022. In der 75. Sitzung des Landtags am 17. März 2022 wurde die Überweisung des Antrags der Koalitionsfraktionen in einer Neufassung und des Alternativantrags der CDU zur Beratung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beschlossen. Eine Überweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der AfD wurde abgelehnt. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat die Anträge in seiner 33. Sitzung am 29. April 2022 und in seiner 34. Sitzung am 3. Juni 2022 beraten. Am 6. Juni 2022 reichten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag ein, der den Antrag neufassen und auf den aktuellen Stand der Zukunftskonferenz bringen sollte. Dieser wurde in der 35. Sitzung am 8. Juli 2022 zusammen mit dem Antrag der CDU beraten und angenommen. Diese Fassung finden Sie in der Beschlussempfehlung zu 22a in der Version „Die Vorschläge der Zukunftskonferenz wertschätzen und umsetzen – Reform auf den Weg bringen“. Am 10. September 2022 reichte die CDU einen Änderungsantrag zu ihrem Alternativantrag ein. Dieser wurde in der 36. Sitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien am 16. September 2022 in der Form „Chancen der Konferenz zur Zukunft Europas nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa“ unter besonderer Berücksichtigung regionaler Interessen und der aktuellen Herausforderungen von Ukraine-Krieg, Energiekrise und Inflation ebenfalls mit positiver Beschlussempfehlung an das Plenum überwiesen, sodass wir heute über zwei gleichberechtigt nebeneinanderstehende Beschlussempfehlungen zur Konferenz zur Zukunft Europas abstimmen können. Beide Beschlussempfehlungen wurden durch die Landtagsverwaltung geprüft und stehen nicht im offenen Widerspruch zueinander, gleichwohl sie unterschiedliche politische Ausrichtungen ausdrücken. Vielen Dank an dieser Stelle für den intensiven Diskussionsprozess und jetzt für die anschließende Debatte. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Vielen Dank, Herr Kollege Gleichmann. Ich eröffne die Aussprache und rufe für die Gruppe der BfTh Abgeordneten Gröning auf.

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Birger Gröning Gruppe der BfTh

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, die EU-Zukunftskonferenz fand ihr Ende am 9. Mai dieses Jahres und sollte den sogenannten EU-Bürgern eine Mitwirkung an dem Projekt „EU“ und somit eine demokratische Beteiligung eines jeden einzelnen Bürgers suggerieren. Von der EU vorgegebene Themenbereiche wurden diskutiert und von ausgewählten Sachverständigen moderiert und bei Bedarf zensiert. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Zensiert?) (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: So ein Quatsch!) Ziel war es, eine EU-Verfassung auf den Weg zu bringen, um folglich alle EU ‑ Nationalstaaten zu entmachten. Bereits 2005 hat die EU einen Vorstoß in diese Richtung gewagt und ist kläglich gescheitert. Der Kniff, der zum Scheitern führte, hieß „Einstimmigkeitsprinzip“. So bleibt die Hoffnung, dass auch dieser Vorstoß der EU, sich die Nationalstaaten einzuverleiben, nur ein Säbelrasseln ist, da nach wie vor das Einstimmigkeitsprinzip gilt und bekanntermaßen Nationalstaaten wie Ungarn die Kompetenzanmaßung der EU vehement ablehnen. Anders bei uns im Thüringer Landtag: Die Beschlussfassung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien hat sich ausdrücklich für einen verfassungsgebenden Konvent ausgesprochen. Und um Deutschland mitsamt aller Bundesländer der EU zum Fraß vorzuwerfen, hat sich der Ausschuss hier in Thüringen weiterhin dafür ausgesprochen, das Einstimmigkeitsprinzip zu fällen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Ihnen die deutsche Kultur und alles, was dazu gehört, so wenig am Herzen liegt und Sie diese unsere Kultur dem Einheitsbrei einer technokratisch gesinnten sozialistischen EU preisgeben wollen, (Heiterkeit DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Was wissen Sie vom Sozialismus?) dann lassen Sie zumindest im Sinne einer direkten Demokratie, wie Sie selbst ja fordern, das Volk abstimmen, ob es in der EU verbleiben will. Ich für meinen Teil stehe für einen Austritt Deutschlands aus der EU. (Beifall Gruppe der BfTh) Das dürfte hier auch niemanden überraschen und ist meine persönliche Meinung. Europäische Nationalstaaten können auch ohne das verschlingende Monster EU Handel treiben und friedlich koexistieren. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Warum sind Sie eigentlich aus der AfD ausgetreten?) Europa heißt Vielfalt durch kulturelle Unterschiedlichkeit. Und dies ist ein schützenswertes Gut, welches bewahrt und gepflegt werden muss. Das sozialistische Gedankengut, welches auch hier im Thüringer Landtag überstark ausgeprägt ist, wollte diese Vielfalt schon immer zerstören. Dieser selbstzerstörerischen und totalitären Machtergreifung durch die EU und ihre Kinder muss Einhalt geboten werden. Deswegen – wie gesagt – sehe ich das persönlich so: raus aus der EU zum Wohle unserer Bürger. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der BfTh) (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Rein in die Katastrophe!) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Gehen Sie mal zum Drogentest!)

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Bergner

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

So weit dazu. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Abgeordnete Henfling zu Wort gemeldet.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Um beim Kollegen Montag zu bleiben – These/Antithese: Es wird aber jetzt keine Synthese, glaube ich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man noch einen Beweis gebraucht hat, dass die ausgetretenen Abgeordneten der AfD-Fraktion immerhin noch geistig ganz tief in ihrer ehemaligen Fraktion stecken, dann war er das jetzt. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Halleluja! Wie kann man tatsächlich so wenig Ahnung haben von der Europäischen Union und der Tatsache, dass ohne diese Europäische Union insbesondere Deutschland auf den Ebenen Wirtschaft, aber auch internationale Zusammenarbeit und diverse andere Sachen gar nicht da stehen würde, wo es jetzt steht, sondern sich vielleicht immer noch in Kleinstaaterei ergehen würde. Das ist wirklich unfassbar. Man kann dem ja sachlich nichts entgegensetzen, weil es einfach so ein Quatsch war. Also, man kann dem sachlich etwas entgegensetzen, aber es ist kein Diskussionsangebot. Es ist nicht irgendwie so, dass ich mich da jetzt verkämpfen wollen würde. Aber wie gesagt, vielleicht wäre eine Bildungsreise nach Großbritannien sinnvoll. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Leere Regale!) Einfach mal schauen, wie großartig die Briten gerade nach dem Brexit unterwegs sind. Da gibt es übrigens mittlerweile eine Mehrheit dafür und die definitive Einsicht in vielen Bereichen der Bevölkerung, dass der Brexit ein großer Fehler war. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber gut. Es ist nicht mein Anspruch, Sie heute zu überzeugen. Das scheint mir mit Argumenten nicht sinnvoll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kollege Gleichmann hat es gerade noch mal eingeführt: Dieser Antrag liegt schon länger im Thüringer Landtag. Wir mussten ihn deswegen auch ein Stück weit ändern, gerade weil der 9. Mai 2021 der Auftakt für die Konferenz zur Zukunft Europas und der 9. Mai 2022 das Ende der Konferenz war, und wenn Sie in den Kalender sehen, stellen Sie fest, dass wir hinter das Ganze gerutscht sind. Aber nichtsdestotrotz ist es – glaube ich – schon wichtig, über die Ergebnisse dieser Konferenz zur Zukunft Europas und den Bürgerbeteiligungsprozess zu sprechen, weil – und das will ich noch mal betonen – es schon eine historische Geschichte ist, dass man solch einen Bürgerbeteiligungsprozess in der Europäischen Union gemacht hat. So etwas hatten wir bisher so nicht. Sicherlich kann man viel an dem Prozess an sich kritisieren, aber nichtsdestotrotz ist es doch eine einmalige Geschichte. Da haben sich 50.000 Menschen aktiv eingebracht, 6.000 Veranstaltungen haben stattgefunden, 650.000 Teilnehmerinnen nahmen teil, 17.000 erörterte Ideen sind dort aufgekommen. Ich glaube, das zeigt auch, wie aktiv die Menschen die Europäische Union gestalten wollen. Es ging um ganz viele Themen: Es ging um Klimawandel und Umwelt, es ging um Gesundheit, eine stärkere Wirtschaft, es ging um soziale Gerechtigkeit und Beschäftigung und natürlich auch die EU in der Welt, um die Werte der Europäischen Union und den digitalen Wandel und noch ganz viele andere Dinge. Die gesammelten Ideen wurden in insgesamt vier europäischen und sechs nationalen Bürgerinnenforen und sieben Plenarversammlungen diskutiert. Am 9. Mai dieses Jahres war die Konferenz dann nach monatelangen Beratungen abgeschlossen und die Arbeit wurde beendet. Die Ergebnisse sind aber den drei EU-Organen – dem Parlament, der Kommission und dem Rat – in einem Bericht übermittelt worden. Das endgültige Ergebnis waren dann 49 Vorschläge und über 300 konkrete Maßnahmen. Mit unserem Änderungsantrag, der Gegenstand der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung ist, greifen wir einige dieser Vorschläge und Maßnahmen auf. Wir wollen damit das EU-Parlament und die Europäische Kommission auffordern, die Vorschläge der Zukunftskonferenz umzusetzen und erforderliche Reformen auf den Weg zu bringen, so beispielsweise die Stärkung von Demokratie und Bürgerinnenbeteiligung. Aus unserer Sicht muss das Europäische Parlament endlich ein Initiativrecht bekommen und das Einstimmigkeitsprinzip im Rat muss abgeschafft werden, denn es blockiert aus unserer Sicht notwendige Reformen und Änderungen der Europäischen Union. Denkbar wäre ebenso, dass das Initiativrecht für nationale und regionale Parlamente angedacht ist. Ich finde, das ist eine sehr wichtige Initiative, die übrigens zeigt, dass das, was Sie gerade gesagt haben, völliger Nonsens ist. Natürlich geht es nicht darum, einen europäischen Einheitsbrei zusammenzurühren, in dem alle irgendwie gleich sind, sondern gerade die Europäische Union nimmt Rücksicht auf unterschiedliche kulturelle Zusammenhänge, unterschiedliche regionale Zusammenhänge, natürlich auch auf nationale Belange und genau, dass so etwas hier auch in diesen Empfehlungen drinsteht, zeigt das aus meiner Sicht auch relativ deutlich. Wir wollen außerdem eine frühzeitige und stärkere Beteiligung der kommunalen Ebene bei der Erarbeitung von Richtlinien. Auch das ist etwas, was uns im Landtag immer beschäftigt, aber was natürlich auch viel stärker auf die kommunale Ebene gebracht werden muss. Und wir wollen ein stärkeres Mitspracherecht der Bürgerinnen bei der Wahl der Kommissionspräsidentin bzw. des Kommissionspräsidenten. Ebenso müssen natürlich aus grüner Perspektive Klimaschutz, die biologische Vielfalt und nachhaltige Entwicklung vorangebracht werden. Das beinhaltet unter anderem die Umsetzung des Green Deal, die klimagerechte und nachhaltige Transformation des Verkehrssektors und den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft. Wir alle wissen, dass das momentane System, wie wir Landwirtschaft subventionieren, einem bestimmten Teil von Landwirtschaft zugutekommt. Ich glaube tatsächlich, dass wir da sehr viel stärker auf die ökologische, biologische Vielfalt – auch in der Landwirtschaft – setzen müssen. Das muss sich natürlich auch in der Subventionierung widerspiegeln. Aus unserer Sicht wollen wir vor allen Dingen auch junge Europäerinnen verstärkt unterstützen, in ihrem politischen Entscheidungsprozess besser einbezogen zu werden. Da geht es beispielsweise um das Wahlalter ab 16 bei den Europawahlen, aber auch um Austauschprogramme und eine Weiterentwicklung der Erasmus-Programme – ein wichtiger Punkt, um auch in der Europäischen Union weiter zusammenzuwachsen. Nicht zuletzt ist es für uns natürlich ein ganz besonderes Anliegen, dass das europäische Asylsystem endlich reformiert wird. (Beifall DIE LINKE) Wir erleben an den europäischen Außengrenzen zurzeit eine massive Menschenrechts- und Rechtsstaatsverletzung. Wenn die Europäische Union tatsächlich auf den Werten beharrt, die sie immer wieder nach vorn trägt, dann heißt das auch, dass wir keine Festung Europa werden dürfen (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und dass die Orbáns, dass die Polens und Ungarns dieser Welt in der Migrationspolitik in der Europäischen Union nicht tonangebend sein dürfen. Das ist ein wichtiger Punkt, an den sich die Europäische Union messen lassen muss. Natürlich ist auch ein soziales Europa Teil dieser Überlegungen. Die Stärkung der Europäischen Säule sozialer Rechte – das muss aktiv umgesetzt werden. Es braucht dafür eine Gesamtstrategie. Der ökologische Wandel muss auch sozialverträglich passieren. Er muss Rücksicht darauf nehmen, dass nicht alle Menschen gleichermaßen ihren Beitrag leisten können, weil sie es finanziell einfach nicht leisten können. Natürlich wollen wir auch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, in der Forschung beispielsweise, wenn es um Medikamente geht. Auch da hat uns die Coronapandemie deutlich vor Augen geführt, welche Defizite wir da haben. Wir wollen, dass die Rechte von Minderheiten in allen Mitgliedstaaten geschützt und durchgesetzt werden. Diese Vorschläge und Maßnahmen, die aus der Zukunftskonferenz hervorgingen, sind sehr ambitioniert – das wissen wir. Sie sind aber auf der anderen Seite auch dringend notwendig, um den Zusammenhalt in der Europäischen Union zu wahren und zu stärken. Was folgt nun aus unserer Sicht daraus? Die politisch wichtigste Phase aus unserer Sicht steht eigentlich noch vor der Tür, denn nun müssen die drei Institutionen – der Rat, die Kommission und das Parlament – tatsächlich auch die Schlussfolgerungen daraus ziehen und in die Umsetzung gehen. Das Europäische Parlament hat zum Beispiel schon konkrete Vorschläge zur Vertragsveränderung vorgelegt und beschlossen, zum Beispiel das Einstimmigkeitsprinzip zugunsten einer qualifizierten Mehrheit im Rat abzuschaffen oder auch die Kompetenzen der Europäischen Union auszuweiten, beispielsweise in der Gesundheits- und Sozialpolitik; auch als Reaktion auf die Pandemie. Die Kommission, Ursula von der Leyen hat schon einige Ankündigungen in ihrer Rede am 14. September 2022 gemacht. Da geht es unter anderem um die Frage der Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften. Es geht um die Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens und noch viele andere Punkte. Auch das Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 greift eben schon Ergebnisse dieser Konferenz der Zukunft Europas auf und orientiert sich daran. Das finde ich grundsätzlich schon auch gut, sowohl auf EU-Ebene als auch innerdeutsch diskutiert. Auch die Landesregierung in Thüringen beschäftigt sich derzeit intensiv mit den Ergebnissen der Zukunftskonferenz und prüft, welche Maßnahmen ohne Vertragsänderung auch auf Landesebene umgesetzt werden können. Mit diesem Antrag wollen wir diesen Prozess unterstützen. Wir bitten die Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass die vielen Vorschläge der Bürgerinnen in einem transparenten Verfahren bewertet und dann auch in konkrete Handlungen gegossen werden. Zur Stärkung der Europäischen Union und zur europäischen Friedenssicherung ist das aus unserer Sicht wichtig. Wir befürworten ausdrücklich, dass die Ergebnisse in einem verfassungsgebenden Prozess näher diskutiert werden. Abschließend: Die großen globalen Fragen unserer Zeit werden wir nur gemeinsam meistern können und nicht in Kleinstaatlichkeit und schon gar nicht als Nationalstaaten. Dafür braucht es eine gestärkte Europäische Union und den Mut zur Veränderung. Wir leben in einer globalen Welt und in dieser globalen Welt müssen wir als Europäische Union gemeinsam auftreten. Die Vorschläge und Maßnahmen aus dem Zukunftskongress sind dafür eine gute Grundlage und müssen nun umgesetzt werden. Daher bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Vielen Dank, Frau Henfling. Ich erteile das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordnetem Urbach.

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Jonas Urbach CDU

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte, bevor ich zu meiner Rede komme, noch die Äußerungen der Bürger für Thüringen zurückweisen. Ich halte nichts davon, dass wir hier eine Idee diskutieren, Deutschland aus der Europäischen Union hinauszuführen. (Beifall CDU) Das ist nicht denkbar. Die Folgen wären katastrophal. Welche konkreten Folgen das für so ein Land haben kann, kann man doch wunderbar in Großbritannien sehen. Deswegen finde ich den Vorschlag von Kollegin Henfling ganz gut, dass man doch einfach mal dort hinfahren möge und sich anschaut, wie viele leere Regale dort sind, weil dort einfach die Arbeitskräfte nicht mehr tätig werden können, wie sie es im Vorfeld waren. Das ist nur eine von vielen Auswirkungen. Die Vorwürfe an diesen Prozess, dass das irgendwo gelenkt worden sei, auch das halte ich für Propaganda aus dem blauen Reich. Ich finde es nicht adäquat, dass hier in diesem Hohen Haus solche Dinge geäußert werden. Denn das ist einfach Quatsch. Da bin ich mir ganz sicher. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Im Ergebnis der Europawahlen im Mai 2019 mit über 200 Millionen Wahlbeteiligten wurde vor allem eins deutlich, nämlich, dass sich die Bürgerinnen und Bürger der EU eine aktivere Beteiligung bei Entscheidungen über die EU wünschen, insbesondere bei der Festlegung künftiger Prioritäten und Zielvorgaben, aber auch bei deren Handeln sowie der Art und Weise, wie die EU künftig funktionieren soll. Genau diese Kernbotschaft steht hinter der von Frau von der Leyen im Sommer 2019 vorgetragenen Idee der Konferenz zur Zukunft Europas. Die Notwendigkeit einer stärkeren Einbindung der Bürgerinnen und Bürger wird verstärkt durch den vorhandenen Reformbedarf in der EU und der Erkenntnis, dass diese aktuellen Herausforderungen für die EU, wie insbesondere die Bekämpfung der Coronapandemie oder die Auseinandersetzung mit dem Problem Brexit, der Flüchtlingskrise, Industrie 4.0 oder der Digitalisierung, nach einem grundsätzlich neuen Aufbruch für Europa verlangen. Wenn es gelingen soll, bei der Bevölkerung eine Akzeptanz und – mehr noch – eine aktive Unterstützung der damit verbundenen Umgestaltung der EU zu erreichen, bedarf es neuer Wege und Verfahren bei der politischen Teilhabe und der Bürgerbeteiligung. Die von EU-Parlament, EUKommission und EU-Rat gleichermaßen getragene Entscheidung zur Durchführung der Zukunftskonferenz soll in konkrete Empfehlungen münden, die dann in den EU-Organen weiterverfolgt werden. Es liegt eine ganze Reihe von Vorschlägen vor. Diese Erwartungen, die da geweckt worden sind, gilt es zu erfüllen. Diese Konferenz zur Zukunft Europas war quasi eine groß angelegte Übung in Sachen Demokratie mit von Bürgern getragenen Debatten über die Zukunftsgestaltung Europas, bei denen diese ihre Ideen einbringen konnten. Es war das erste Mal in dieser Art und, ich denke, es war ein Erfolg. Die beiden vorliegenden Anträge, sowohl der von der Regierungskoalition als auch die Beschlussfassung in Drucksache 7/6338 des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien auf der Grundlage eines von der CDU neu gefassten Antrags – und da danke ich Ihnen, Herr Gleichmann, für die vorhin vorgetragene lange Wegstrecke, die diese beiden Anträge genommen haben. Das zu entwirren, war, glaube ich, schon gar nicht so ganz banal, das hier so darzustellen. Aber es ist natürlich so, dass wir am Ende hier zwei Anträge vorliegen haben, die durchaus beide ihre Berechtigung haben. Ausdrücklich positiv gesehen wird von uns auch die Möglichkeit für die Thüringerinnen und Thüringer, dass sie sich hier haben einbringen können. Es geht auch ein bisschen darum, dass wir vielleicht auch Lerneffekte für beide Seiten feststellen konnten, also ein größeres Verständnis für die EU und auch im Prinzip ein Verständnis der EU für die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger, was ja das Kernanliegen gewesen ist. Damit diese Zukunftskonferenz auch letztendlich langfristig ein Erfolg werden kann, bedarf es aus unserer Sicht den tatsächlichen künftigen Herausforderungen EU-angepasster Handlungsempfehlungen, die es bei der zukünftigen Umsetzung ihrer Ergebnisse unbedingt zu berücksichtigen gilt. Anders als der Antrag der Regierungskoalition hebt unser Antrag vor allem auch eine Berücksichtigung von regionalen Interessen hervor und spiegelt in besonderer Weise die aktuellen Herausforderungen von Coronapandemie, Ukraine-Krieg, Inflation, Energiekrise und auch Ernährungslage. In diesem Sinne unterstützt die CDU ausdrücklich die von der 4. Europakonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente vom 1. Februar 2021 erhobenen Forderungen zur Stärkung der regionalen und lokalen Dimension dieser Zukunft Europas. Um insgesamt den europäischen Gedanken zu stärken, geht es uns vor allem darum, den Mehrwert von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die EU deutlich zu machen. Nach unserer Auffassung sind es gerade die Regional- und Kommunalpolitiker, die am ehesten die Kluft zwischen Bürgern und dem EU-Organ überbrücken könnten, da sie über die größte Bürgernähe verfügen, pragmatisch sind und mit dem Bürger unmittelbar kommunizieren und diese auch am ehesten mobilisieren können. Schließlich können Kommunal- und Regionalpolitiker mit ihren Erfahrungen einen wertvollen Beitrag zur Bereicherung des demokratischen Gemeinwesens der Europäischen Union leisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftskonferenz werden die Herausforderungen in Verbindung mit der aktuellen Energiekrise eine entscheidende Rolle spielen, sodass aus unserer Sicht hier die Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Energiestrategie mit Entlastungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger in der EU zwingend erforderlich ist. Die CDU schlägt in diesem Kontext ein konkretes Maßnahmenpaket vor, wie zum Beispiel die Einführung eines europäischen Industriestrompreises oder die Senkung der Mehrwertsteuer für Energieträger. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist aus unserer Sicht die Bekämpfung der aktuellen Inflationsrate in der EU, die zu massiven Preissteigerungen führt. Wir alle können das jeden Tag erleben. Wir brauchen eine verantwortungsvolle Finanzpolitik, die einer Schuldenvergemeinschaftung allerdings eine Absage erteilt. Nicht minder wichtig ist ebenfalls die Sicherung der Ernährungsversorgung in der EU, gerade auch unter den Bedingungen des europäischen Green Deals, auf den sich die Länder verständigt haben. Aber das heißt eben auch, dass die landwirtschaftlichen Betriebe trotz geänderter Rahmenbedingungen in die Lage versetzt werden müssen, Nahrungs- und Futtermittel künftig auch wirtschaftlich in der EU produzieren zu können, wobei auch ihr Einsatz für Umwelt und Klima angemessen zu honorieren ist. Aber auch die Coronapandemie hat aufgezeigt, dass die EU beim künftigen Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger noch Reserven hat. So hat zum Beispiel die Bekämpfung der Coronapandemie das Fehlen von gemeinsam abgestimmten Maßnahmen aufgezeigt, die dann zwar nach einigen Monaten eine gewisse Vereinheitlichung gefunden haben, aber am Anfang war doch ein großes Durcheinander zu betrachten. Eine Verbesserung der Pandemievorsorge und Bereitschaft in der Europäischen Union ist unbedingt erforderlich und durch die Herstellung einer Gesundheitsunion zu erreichen, indem das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten sowie die Europäische Arzneimittel-Agentur nachhaltig zu stärken sind. Die Versorgung mit Impfstoff und krisenrelevanten Arzneimitteln und Medizinprodukten ist ebenso sicherzustellen. Auch der geplante Aufbau einer europäischen Gesundheitskrisenagentur sollte vorangetrieben werden. Meine Damen und Herren, ich möchte noch mal mit dem Appell schließen, nicht möglichen Ideen zu verfangen, an der EU als solches Kritik zu treiben, die nicht gerechtfertigt ist. Ein Austritt aus derselben ist eine unsägliche Dystopie, nach meinem Dafürhalten. Ich finde, die EU wird dann stark, wenn alle lernen, an ihr aktiv mitzuarbeiten, natürlich auch Kritik zu üben, aber eben auch zu überlegen, was kann besser gemacht werden. Denn in einer Welt, die immer stärker globalisiert wird, ist ein Deutschland, das allein in der Welt steht, nicht die richtige Antwort. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD)

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Bergner

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Vielen Dank, Herr Urbach. Und für die Fraktion Die Linke erteile ich Herrn Abgeordnetem Gleichmann das Wort. (Beifall DIE LINKE)

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Markus Gleichmann Die Linke

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Ich sehe, das Thema EU sorgt immer für spontanen Applaus und das sollte auch so sein, denn im Gegensatz zu Herrn Gröning bezeichne ich mich zum Beispiel nicht als sogenannten EU-Bürger, sondern schon als EU-Bürger, so wie es vielen meiner Generation geht. Ansonsten muss man vielleicht diese einleitende Rede nicht großartig bewerten. Ich habe mich nur gewundert, dass diese Worte von den Bürgern für Thüringen kommen und nicht von der AfD. (Beifall DIE LINKE, CDU) Die Kollegin Henfling hat ja schon gesagt, dass da eventuell noch Restbestände da sind, oder man ändert wahrscheinlich auch seine Meinung nicht so einfach, nur, weil man die Fraktion ändert. Es hat mich nur ein bisschen verwundert, weil Frau Dr. Bergner sich auch immer so stark für den Mittelstand macht und auch für ihr Unternehmen. Und ich glaube, gerade wenn man mit dem Mittelstand hier in Thüringen redet, dann sind gerade die Handelsbeziehungen zu Großbritannien eher komplizierter geworden in den letzten Jahren und es gibt massive Probleme gerade auch, wenn es um Rohstofftransporte und generell um den Handel geht. Insofern war das irgendwie total daneben. (Beifall DIE LINKE) Ich fand aber, Herr Gröning, die Idee gut, die Nationalstaaten zu entmachten. Das ist schon eine ziemlich linke Idee, die Sie uns da hineininterpretieren. Die kann man jetzt bei der Zukunft Europas nicht so sehen. Aber wenn man sieht, wie gerade nationale Konflikte und Nationalismus in Russland zu imperialistischen Kriegen führen, dann kann man schon der Meinung sein: Vielleicht wäre es ganz sinnvoll, die Nationalstaaten wirklich zu entmachten. (Beifall DIE LINKE) Aber zurück zum eigentlichen Thema, nämlich der Konferenz zur Zukunft Europas und, Herr Urbach, sehr vielen Gemeinsamkeiten, die wir auch in unseren Anträgen sehen. Ich habe nur nicht ganz verstanden, wo Sie denken, dass in unserem Antrag die regionale Ebene nicht bedacht ist. Wenn wir noch mal eine Ausschusssitzung gemacht hätten, hätten wir das vielleicht auch noch ausdiskutiert. Aber es ist gut, dass wir heute die Anträge so abschließen. Wenn sie sich dann ergänzen, ist es ja auch nicht schlecht. Und im Gegensatz zu Herrn Urbach werde ich mich jetzt weniger mit dem Programm meiner Europa-Fraktion beschäftigen, sondern mehr mit der Konferenz. Denn die Konferenz sollte ja deutlich machen, dass vor allen Dingen die EU auch die kulturelle Vielfalt und die Energie, die die EU eben aus Europa schöpft, aus der Gemeinsamkeit schöpft, ist und die produktiv, lebendig, aber eben auch kontrovers und streitbar ist. Deshalb ist die Mitwirkung der Basis, das Bottom-up-Prinzip, in dieser Konferenz sehr, sehr wichtig gewesen. Auch ist diese Konferenz abgehalten worden, weil die sogenannten Eliten, die so bezeichnet werden, festgestellt haben, dass es immer auch eine gewisse Entfremdung gibt, nicht zuletzt durch den Austritt von Großbritannien. Deswegen war es wichtig zu erfahren, welche Vorstellungen und Wünsche die Bürgerinnen und Bürger zur Weiterentwicklung der Europäischen Union haben. Die Ergebnisse, wie Kollegin Henfling auch schon gesagt hat, liegen mittlerweile sehr umfangreich vor. Fakt ist auch, dass über 5 Millionen Menschen die mehrsprachige digitale Plattform der Konferenz besucht haben und weit mehr als 6.600 Konsultationen und Diskussionen organisiert worden sind. Herausgekommen ist ein Vorschlagspaket von über 320 Maßnahmen in neun großen Themenblöcken, vom Klimawandel über Gesundheit und Soziales, Migration bis zur Rolle der EU in der Welt und auch der Rolle der EU in Europa. Denn wir dürfen natürlich nicht vergessen, dass Europa größer ist als die EU. Es geht jetzt darum – und das haben wir in unserem Antrag ja auch noch einmal stark gemacht, also dem Koalitionsantrag –, dass dieses Bottom-upPrinzip, was ich vorhin schon genannt habe, weiter genutzt wird und sich daraus eben auch direkte Umsetzungen in der Zusammensetzung, in der Struktur der EU ergeben. Etliche Vorschläge sind ja auch schon in das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2023 aufgenommen worden oder sollen in die zwischen den EU-Organen vereinbarten gemeinsamen legislativen Prioritäten und Arbeitsprogramme einbezogen werden. Aber auch in Thüringen – und ich glaube, das ist Aufgabe von allen Demokratinnen und Demokraten – sollten wir über die Ergebnisse sprechen und auch – noch viel wichtiger – versuchen, diese in unseren politischen Debatten einzubinden. Insofern ist es sehr gut, dass wir uns hier, wenn auch zu fortgeschrittener Stunde – wobei, es geht ja noch 3,5 Stunden, ich erwähne es immer mal nebenbei –, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das war jetzt ein ganz falsches Thema!) (Heiterkeit DIE LINKE) mit der EU beschäftigten. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Aber nicht die ganze Zeit!) (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE) Grundsätzlich sind ja alle Themen, die wir hier im Landtag behandeln, in irgendeiner Art und Weise auch von der EU beeinflusst oder sie beeinflussen die gemeinsame Zusammenarbeit in der EU, insofern beschäftigen wir uns, wie ich eingangs gesagt hatte, als EU-Bürgerinnen und -Bürger ständig mit Themen, die uns alle betreffen. In diesem Sinne – besser gingen jetzt die Schlussworte gar nicht – empfehle ich natürlich, dem Antrag unserer Koalition zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Vielen Dank, Herr Gleichmann. Und für die AfDFraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Aust das Wort.

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René Aust AfD

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns in dieser Stunde mit unserem Kontinent Europa, der in den vergangenen 600 Jahren der Motor des Fortschritts der Menschheit war – mindestens seit 600 Jahren, seit dem Buchdruck und der Erfindung durch Gutenberg. Es war zu Beginn des Jahrhunderts gar nicht so zu erwarten. Beim Jahrtausendwechsel von 900 zu 1000 war Europa noch erheblich im Rückstand zu anderen Regionen, beispielsweise der arabischen Welt oder auch Ostasien. Warum konnte Europa dann der Motor der Menschheit in den vergangenen 900 Jahren sein und was kann man da für Rückschlüsse für seine Zukunft und für seine Gestalt ziehen, die er in Zukunft annehmen sollte? Europa ist ein flächenmäßig kleiner Kontinent, hatte aber auch in der Vergangenheit im Vergleich zu anderen Erdteilen immer eine vergleichsweise hohe Bevölkerungsdichte. Europa ist zugleich aber auch ein zerklüfteter Kontinent mit vielen natürlichen räumlichen Begrenzungen wie beispielweise Mittelgebirgen, in deren Tälern und Halbinseln sich viele verschiedene Kulturen, also Sprachen, Sitten, Gebräuche und letztlich eben auch Völker und Nationen entwickelten. Die vielen Völker auf dem flächenmäßig kleinen Kontinent Europa führten zum Wettbewerb der Nationen. Es war und ist diese Konkurrenz, es ist dieser Wettbewerb der Nationen, der die Völker Europas antrieb, über sich hinauszuwachsen, innovativ zu sein und so auf allen wissenschaftlichen, technischen, philosophischen, künstlerischen und politischen Bereichen führend auf der Welt zu sein. Glücklicherweise sind alle Versuche in der Vergangenheit, die innere Vielfalt Europas, also die Vielzahl der europäischen Völker, unter eine Herrschaft zu bringen, gescheitert. Wer Europa liebt, wer ein erfolgreiches, freies, wohlhabendes, sicheres Europa wünscht, der setzt sich für das Europa der Nationen und der Vaterländer ein. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: „Europa der Vaterländer“ – das ist pure Nazipropaganda, die Sie hier verbreiten!) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir lassen uns unsere Sprache nicht verbieten!) Ganz anders ist der Weg von Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben sich von dem inneren europäischen Erfolgsmodell verabschiedet und wollen die europäischen Völker unter eine Regierung bringen. Ein historischer Irrtum. Der europäische Gedanke umfasst zwei Zeitdimensionen: Den Blick zurück – nach zwei verheerenden Weltkriegen sollte ein europäischer Bund Kriege in der Zukunft verhindern – und den Blick nach vorn, nämlich die Stellung in der Welt zu sichern, aber wir alle wissen, das Bessere ist der Feind des Guten. Statt sich auf sinnvolle Zusammenarbeit der souveränen, europäischen Nationalstaaten zu konzentrieren, wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, die Abschaffung der Nationalstaaten zugunsten eines EU-Staates gefordert. Wie gesagt, ein historischer Irrtum. Dabei gibt es sinnvolle Aufgaben für eine europäische Ebene, nur werden diese sinnvollen Aufgaben nicht in der Konferenz zur Zukunft Europas behandelt und damit auch nicht in ihren Anträgen. Sinnvolle Aufgaben sind beispielsweise ein koordinierendes Sozialrecht auf der EU-Ebene, wie es das heute eben zum Teil auch schon gibt, nämlich das koordinierende Sozialrecht auf europäischer Ebene, als Übersetzer zwischen den Systemen. Beispielsweise ein gemeinsamer Gewässerschutz, denn alles das, was zum Beispiel in Rotterdam oder in Hamburg in die Nordsee gelangt, betrifft auch andere Länder, oder eben auch der gemeinsame Schutz der europäischen Außengrenzen. (Beifall AfD) Stattdessen fordern Sie in Ihren Anträgen bzw. war der Gegenstand der Konferenz Zukunft Europas ein verfassungsgebender Prozess, LGBTQ-Gleichstellung, Gender-Mainstreaming, Minority Mainstreaming oder auch Minority SafePack. Die Bürgerforen, die zusammengestellt worden sind durch ein Zufallsprinzip – muss man eindeutig sagen –, haben somit eben auch Ergebnisse hervorgebracht, die für die europäische Bevölkerung nicht repräsentativ sind. (Beifall AfD) Die AfD setzt sich für das Europa der Vaterländer ein, ein Europa der Zusammenarbeit souveräner Staaten. Zusammenarbeit ist wichtig, wie wir heute Morgen erfahren haben, da Komplexität Kooperation erfordert. Den Weg zu einem EU-Staat lehnen wir ab, es ist ein Irrweg der Geschichte, daher lehnen wir auch Ihre Anträge ab. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Danke, Herr Aust. Das Wort hat für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorredner haben schon viel gesagt, nicht immer was Kluges, das sei an dieser Stelle auch erwähnt. (Beifall SPD) Herr Aust, einen Punkt würde ich gern noch mal bei Ihnen aufgreifen. Was ich an der Argumentation nicht verstehe: Sie beleuchten die Geschichte und stellen vor allem ab auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Sie stellen darauf ab, dass die Entwicklung einem größeren Plan folgen würde, der Nationalstaaten obsolet machen wollen würde. Wir sind, soweit ich weiß, durch einen Vertrag miteinander verbunden in Europa, indem wir durch Entscheidungen der Parlamente einen Rechtsrahmen setzen, der umgesetzt wird. Da kann man manches gut finden oder schlecht finden, wie das in diesem Parlament passiert, wie das in anderen Parlamenten passiert, wie es noch zu wenig im Europäischen Parlament passiert, weil dort tatsächlich ein Webfehler ist. Aber der Kontrahierungszwang – will ich mal sagen –, also der Zwang, immer stärker die europäischen Länder zu integrieren, kommt aus einer ganz einfachen Tatsache: Das ist kein großer Plan – das haben Sie nicht behauptet, aber hört man ja oft genug –, sondern das ist eine Notwendigkeit der Komplexität der Fragen, die sich gestellt haben, weil wirtschaftliche Zusammen … (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist Quatsch!) – Versuchen Sie doch wenigstens ganz kurz zuzuhören, Herr Czuppon. – Die wirtschaftliche Zusammenarbeit ist ja nicht nur ein Rahmen nach dem Motto „Wir arbeiten zusammen“, sondern es stellt sich dann die konkrete Frage: Wie tut man das? Und durch die Frage des „Wie“ kommen Sie zu der Frage: Wie setzen wir dann diese Dinge um in nationales Recht? Das heißt, wenn Chemieunternehmen gemeinsame Produktionsstandards festlegen, brauchen sie einen gemeinsamen Rechtsrahmen. Das heißt, wenn sie einen gemeinsamen Rechtsrahmen brauchen, brauchen sie einen Vertrag, der regelt, dass eine Institution auf den Rechtsrahmen nationalstaatlicher Ebene nach demokratischen Regeln zugreifen kann, nämlich mit Beschluss auch der Nationalparlamente. Es ist sozusagen – Sie haben ja eben Komplexität angesprochen – ein Zwang zur Zusammenarbeit, und zwar zur integrativen Zusammenarbeit. Das ist ja nicht nur im wirtschaftspolitischen Bereich so – dort ging es los –, sondern wenn Sie Wirtschaft ansprechen, brauchen Sie auch ein Bankenrecht, das harmonisiert ist. Das wirft man der Europäischen Union auch häufig genug vor, dass sie mit diesem wirtschaftspolitischen, mit dem Binnenmarktblick sozusagen, Dinge vorantreibt, die man durchaus sehr unterschiedlich und sehr kritisch sehen kann. Auch wir haben da unsere Probleme. Aber noch mal: Es werden hier keine Nationalstaaten abgeschafft, weil wir einen gültigen Rechtsrahmen haben. Wir haben auch eine Selbstbegrenzung der Europäischen Union, nämlich in den Verträgen der Europäischen Union. Beispielsweise im Gesundheitsrecht haben die Europäische Kommission und die europäischen Beschlüsse recht wenig zu sagen, was auch Sinn macht, um nämlich – Herr Gröning –, die Einheit in Vielfalt zu achten, weil wir so differente Gesundheitssysteme haben, dass Sie das gar nicht integrieren können: Wir haben ein ständig organisiertes in Deutschland – in der Bundesrepublik –, in Österreich. Wir haben ein staatlich organisiertes, beispielsweise in Spanien und/oder in Frankreich. Das will ich nur mal kurz vorausschicken, weil Sie immer so tun, als ob das einer vom Himmel gefallenen Ideologie folgt, irgendjemandem sein Recht auf Mitbestimmung zu beschneiden, etwas zu unterminieren, was am Ende nämlich die Unterschiede – die Ihnen ja besonders wichtig sind, die wir vielleicht anders definieren --- Aber das ist doch der Motor der Zusammenarbeit und das ist auch die Stärke Europas. Deswegen ist das Motto der Europäischen Union „Einheit in Vielfalt“. Das heißt, die Unterschiede werden betont. Wenn Sie mal in einzelne Programme der Europäischen Union schauen, Sie führen ja immer – das war Herr Gröning – die deutsche Kultur an: Dann schauen Sie mal bei Museen, schauen Sie mal bei Vereinen, schauen Sie mal in Sportvereinen, schauen Sie mal in Kulturgüter hinein, was die Europäische Union überhaupt an europäischen Programmen auflegt, damit genau diese Kulturgüter geschützt werden können. Sie lachen. Das Problem ist aber, dass Ihr Lachen die eigene Unkenntnis zeigt, und nicht etwa, dass ich nicht das Richtige sage. (Beifall DIE LINKE, SPD) (Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Ja!) Aber nichtsdestotrotz: Europa ist reformbedürftig. Das hat noch nie jemand in der Geschichte probiert. Und wer nicht überheblich ist, weiß immer, dass er mit Demut an eine solche Aufgabe herangehen muss – und mit Selbstkritik. Europa stellt sich dieser Kritik, langsam, zu langsam – gerade für Ungeduldige wie die Freien Demokraten –, aber es stellt sich dieser Kritik. Was also müssen die zentralen Punkte sein – das will ich noch kurz sagen –, die aus unserer Sicht zuvorderst anzugehen sind? Das ist natürlich die Frage der Ermöglichung von Mehrheitsentscheidungen. Ein Einstimmigkeitsprinzip ist in einer sich dynamisch entwickelnden Welt nie gut, weil der Langsamste das Tempo aller bestimmt. Wenn man – ich sage das mal ganz vorsichtig – in der Familie entscheiden würde, würde man schnell dahinkommen, dass man gar nicht in den Urlaub fährt, weil vielleicht Verschiedene unterschiedliche Vorstellungen vom Urlaubsort haben. Das ist ein sehr einfaches Beispiel, aber ich hoffe, ich kann deutlich machen, worum es geht. Wir brauchen natürlich Mehrheitsentscheidungen und auch die Akzeptanz dieser demokratischen Legitimierung. Aber wir müssen auch das Europäische Parlament stärken. Sie haben recht, wir alle haben recht mit der Diskussion: Inwieweit sind die europäischen Institutionen tatsächlich direkt legitimiert, und zwar demokratisch legitimiert? Sie sind es indirekt durch Rat usw. usf. Aber wie kommen Entscheidungen zustande? Und da ist doch – zumindest wenn man Parlamentarier mit Leidenschaft und heißem Herzen ist, und das bin ich – die Stellung des Europäischen Parlaments ganz entscheidend. Wir brauchen ein Initiativrecht. Wir brauchen noch mehr aus meiner Überlegung: Die Europäische Kommission muss verschlankt werden. Ja, es ist ein integratives Momentum, wenn man sagt: Aus jedem Mitgliedstaat muss es einen Kommissar geben. Das macht Sinn, wenn die Anzahl der Mitgliedstaaten nicht so hoch ist, wie wir sie momentan haben. Wir haben faktisch Kommissariate ohne eigenen Geschäftsbereich, wenn ich das mal so plakativ sagen darf. Wir müssen zu einer schlanken Kommission kommen. Und wir brauchen auch unionsweite Wahllisten, die wir rechtlich verankern müssen, denn wir haben ja eine europäische Parteienfamilie, die sich auch im Europäischen Parlament abbildet. Jawohl, Europa ist noch immer ein Experiment in Bewegung. Aber wir sollten optimistisch sein und vor allen Dingen optimistisch an einem besseren Europa bauen, statt – das muss ich sagen – hier phrasenhaft davon zu sprechen, dass hier eine totalitäre Machtergreifung droht. Herr Gröning, da haben Sie sich aber nicht nur gehörig im Ton vergaloppiert, sondern Sie haben auch bewusst, glaube ich, dieses Wording gewählt, was ich für mich – und, ich denke, auch für viele hier – absolut ablehnen möchte. An Europa bauen heißt, Europa kritisch begleiten. Wir tun das aber mit Optimismus, insofern wünschen wir Europa einen erfolgreichen Reformprozess. Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Europa ist aber mehr als die Europäische Union!)

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Bergner

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Vielen Dank, Herr Montag. Ich würde doch darum bitten, dass die Diskussion auf das Pult verlagert wird und nicht hier so quer durch den Saal, meine Damen und Herren. Und damit erteile ich Herrn Dr. Hartung für die SPD-Fraktion das Wort.

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Thomas Hartung SPD

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Wie viel Zeit habe ich? Hier stehen nur 2 Minuten, das ist ein bisschen wenig. 12 Minuten, das wird schön.

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Bergner

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Es war ein kleiner Bluff.

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Thomas Hartung SPD

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, 12 Minuten, da kann ich mir ja richtig Zeit nehmen. Herr Gröning, Sie sagen, Sie wollen aus der EU austreten. Schauen Sie – es ist hier verschiedentlich gesagt worden – mal nach England. Ich sage bewusst England, weil das wird am Ende von Großbritannien noch übrigbleiben. Der Rest wird sich wahrscheinlich der EU wieder anschließen über kurz oder lang, (Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Schauen wir mal!) mindestens Nordirland, wahrscheinlich auch Schottland und selbst in Wales gibt es Unabhängigkeitsbestrebungen, die erst mit dem Brexit überhaupt das erste Mal seit 800 Jahren tatsächlich realistisch zu betrachten sind – seit 800 Jahren! Und Sie wollen, dass wir das auch tun? Darauf kann ich verzichten, vielen Dank. (Beifall SPD) Herr Aust, Sie sagen, seit 600 Jahren dominiert Europa oder gestaltet Europa die Welt. Das ist ein eurozentrisches Weltbild, das ungefähr in der Geschichtswissenschaft des letzten Jahrhunderts, und zwar der ersten Hälfte, angesiedelt ist. Fangen wir mal an: Vor 600 Jahren hat der Blick Europas gerade mal nach Nordafrika über das Mittelmeer gereicht, während die Chinesen mit ihren Schatzflotten die Welt entdeckt haben. Vor 500 Jahren kamen die Portugiesen als Bittsteller nach Indien und bettelten darum, dort Gewürze kaufen zu können. Vor 400 Jahren haben die Japaner die Europäer aus ihrem Land rausgeschmissen, haben den Kontakt auf Nagasaki, und zwar nur für die Holländer, beschränkt, und als sie dann vor ca. 150 Jahren ihr Land wieder geöffnet hatten, haben die in einem Parforceritt Europa mindestens eingeholt. Wo die Japaner heute stehen, wissen wir alle. Vor 250 Jahren haben sich die Vereinigten Staaten von Amerika unabhängig gemacht und spätestens an diesem Punkt, allerspätestens an diesem Punkt muss auch dem letzten Eurozentriker klar sein, dass diese Welt multizentrischer als nur von Europa zu betrachten ist. (Beifall SPD) Da könnte ich jetzt noch beliebig weitermachen: Zum Beispiel, dass China bis ungefähr 1840 bis zu den Opiumkriegen den Europäern nämlich diktiert hat, was sie gefälligst für Tee und Porzellan zu bezahlen hatten. Das eurozentrische Weltbild ist in der Geschichtswissenschaft lange, lange überholt. (Beifall SPD) Und wir sollten diese Formulierung – und ich zitiere sie, ohne sie anzuerkennen – „Europa der Vaterländer“ genau auf denselben Müllhaufen packen, wo dieses eurozentrische Weltbild hingehört. (Beifall DIE LINKE, SPD) Nachdem ich mich ein bisschen mit Spaß warmgeredet habe, jetzt etwas zu den Anträgen: Ja, wir haben zwei nicht konkurrierende, zwei parallele Anträge – einen von der CDU, einen von RotRot-Grün. Die Konferenz an sich ist eigentlich das Thema und das ist ein Erfolg. Auch wenn die AfD gern von gelenktem Diskurs, Top-Down-Etablierung von europapolitischen Positionen, undurchsichtigen Verfahren redet – genau das Gegenteil müssen wir feststellen: Wir haben 52.000 Menschen, die sich an dem Konvent beteiligt haben. Wir haben 650.000 Teilnehmer an den unterschiedlichen Veranstaltungen im Rahmen der Konferenz. 17.000 Ideen wurden allein auf Online-Plattformen eingereicht. Das ist nicht irgendein gelenkter Diskurs, das ist tatsächlich Beteiligung. Und zu dieser Beteiligung hatte jeder Bürger der Europäischen Union das Recht und die Möglichkeit. Wer sich nicht beteiligen wollte, weil er das Ganze ablehnt, ist selber schuld. Wir haben erlebt, wie die Zukunftskonferenz am 9. Mai beendet worden ist. Ich hätte mir eine längere Arbeit gewünscht, ich hätte mir gewünscht, sie hätte zwei Jahre gearbeitet, dann hätten wir es vielleicht sogar geschafft, diese Anträge zu beraten, während die Konferenz noch tagt. Aber besser spät als nie. Und nun haben wir also zwei konkurrierende Anträge hier vorliegen. Der eine ist von Rot-RotGrün, und der zielt genau darauf ab – das ist hier auch zitiert worden –: Wir wollen eine Einheit Europas unter einer Europäischen Verfassung. Das ist die Lehre aus dem Schiefgehen des Europas der Vaterländer. Genau diese Lehre ist ein einheitliches Europa unter einheitlichen Werten, einer einheitlichen Verfassung. Die CDU setzt einen anderen Schwerpunkt. Sie sagt: Wir wollen mehr Subsidiarität, wir wollen die Regionen stärken und wir wollen einen Aufbruch zur grundlegenden Reform der EU und eine europäische Souveränitätsoffensive. Das schließt sich gar nicht gegenseitig aus. Ich glaube, es sind zwei Seiten derselben Medaille, weil Identität etwas ist, das kann man durchaus unterschiedlich definieren. Ich glaube – und das hat ja auch die Landtagsverwaltung festgestellt –, die beiden Anträge sind eben nicht konkurrierend. Der Antrag meiner Fraktion, der Fraktionen der Linken und der Grünen gefällt mir deutlich besser als Ihrer. Das, was die AfD hier vorlegt, kann ich leider nur ablehnen. Deswegen bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag von Rot-Rot-Grün und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

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Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Jetzt hat sich für die Gruppe der BfTh Frau Dr. Bergner noch mal zu Wort gemeldet.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass mein Kollege Birger Gröning betont hat, dass das, was er hier vorgetragen hat, seine persönliche Meinung ist. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da haben Sie gar nichts mit zu tun, ist schon klar!) Das gehört zu dem Selbstverständnis der Bürger für Thüringen, dass wir Meinungsvielfalt zulassen und es auch vortragen. (Beifall Gruppe der BfTh) Und ich möchte sagen, dass die Bürger für Thüringen zur EU stehen und auch eine Zukunft Deutschlands und Thüringens in der EU sehen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da hat er eben was anderes erzählt!) Und darüber gibt es gar nichts zu lachen. (Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE: Kann ich das in Ihrem Programm nachlesen oder haben Sie keines?) Wir sehen, dass die EU wichtig ist für die Wirtschaft, für eine Währungspolitik, die allerdings besser sein muss als in der Vergangenheit, und für die Sicherung der Außengrenzen. Wir sehen großen Reformbedarf in der EU, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: … Vor- teile für die Menschen. Die haben Sie nicht erwähnt!) wo die Menschen im Mittelpunkt stehen, ja. – Und ein Einsetzen von einer Frau von der Leyen als Kommissionspräsidentin, die nie zu einer Wahl gestanden hat, ist aus unserer Sicht keine demokratische Entwicklung. (Beifall Gruppe der BfTh) Darin sehen wir Probleme und Gefahren. Wenn ein Kommissionspräsident gewählt wird und im Wahlkampf angetreten ist, das wäre Demokratie. Wir stehen für eine Stärkung des Föderalismus und nicht für Abwanderung der lokalen Kompetenzen an die EU.

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Bergner

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Frau Dr. Bergner, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

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Und ich muss sagen, seitdem ich hier in diesem Parlament bin, habe ich leider viel zu oft gehört: Daran können wir nichts machen, das ist eine EU-Kompetenz. Ich glaube, da besteht ganz viel Reformbedarf. Wir stehen auch für die Stärkung der kulturellen Vielfalt. Und da habe ich Zweifel, ob die Konferenz Europas wirklich ein geeignetes Tool ist, um die Meinungen und das Wohlfühlgefühl der Menschen in diesem Europa zu stärken. Herr Gleichmann, wenn Sie sagen, es haben sich 5 Millionen Menschen beteiligt: Das sind 0,6 Prozent der Einwohner Europas. Das können Sie vergessen. (Beifall Gruppe der BfTh) Deswegen denke ich, wir müssen über Beteiligungsmöglichkeiten und Mitspracherecht der Bürger und der nationalen Gremien diskutieren und daran arbeiten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben sich überhaupt nicht damit beschäftigt, kann das sein? Das geht gar nicht!) Ja, wir sind für ein Europa. Das kann uns stark machen, aber es ist reformbedürftig. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der BfTh)

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Bergner

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Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Herr Abgeordneter Aust, Sie haben das Wort.

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René Aust AfD

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt ging es ja zur späten Stunde doch noch einmal ein bisschen hoch her, auch aufgrund bewusst missverstandener Äußerungen. Aber das sind wir hier an der einen oder anderen Stelle schon gewohnt. Herr Abgeordneter Montag, vielleicht konnten Sie es aufgrund des Geschreis und der vielen Zwischenrufe nicht genau wahrnehmen: Aber zunächst einmal wurde nirgendwo von einem geheimen Plan oder Ähnlichem gesprochen, sondern von Zielen. Und diese Ziele sind zum Teil in Wahlprogrammen festgehalten. Beispielsweise ist Martin Schulz 2017 explizit mit dem Ziel angetreten und hat gesagt, wir wollen bis 2025 die Vereinigten Staaten von Europa. Insofern sind das keine geheimen Pläne, sondern sie stehen ganz offen in verschiedenen Wahlprogrammen. (Beifall AfD) Das Zweite: Ich habe auch explizit aufgeführt, dass die zunehmende Internationalisierung selbstverständlich Koordinierung und Kooperation erfordert, und zwar nicht nur im Bereich der Wirtschaft, sondern in ganz vielen unterschiedlichen Bereichen. Ich habe beispielsweise gesprochen vom Naturschutz, ich habe zum Beispiel gesprochen von der Sozialpolitik. Es gibt ganz viele Bereiche, wo es unbedingt notwendig ist, dass die europäischen Nationalstaaten miteinander kooperieren, und wo es europäische Regelungen braucht und wo sie sinnvoll sind. Da, wo Zusammenarbeit sinnvoll ist, da wo europäische Regelungen sinnvoll sind, da soll es sie geben. Aber dafür braucht es keinen EU-Bundesstaat. (Beifall AfD) Dann gab es einen gewissen Aufschrei, weil der Begriff „Europa der Vaterländer“ verwendet worden ist. Das ist nun mal eine Prägung, die selbstverständlich nicht im Geringsten etwas mit dem Nationalsozialismus zu tun hat. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Warten Sie doch mal, hören Sie doch mal einen Moment zu! Ich habe explizit davon gesprochen, dass nach dem Zweiten Weltkrieg der europäische Gedanke aufgekommen ist, auch mit dem Rückblick, dass so etwas wie die zwei verheerenden Weltkriege nie wieder geschehen dürfen. Das habe ich explizit erwähnt. Was Sie hier daraus machen, bleibt Ihnen überlassen! (Beifall AfD) Und der Begriff „Europa der Vaterländer“ stammt von Charles de Gaulle in Reaktion und in Bezug auf Michel Debré, einen ehemaligen Résistance-Kämpfer. Ich möchte mal zitieren, was Charles de Gaulle dazu sagte: „Die Schaffung Europas, das heißt seine Einigung, ist sicherlich eine wichtige Sache ... Warum sollte dieser große Herd der Zivilisation, der Stärke, der Vernunft und des Fortschritts unter seiner eigenen Asche erlöschen? Allerdings darf man auf einem solchen Gebiet nicht Träumen nachhängen, sondern muss die Dinge so sehen, wie sie sind. Welches sind die Realitäten Europas und die Eckpfeiler, auf denen man weiterbauen könnte? In Wirklichkeit sind es die Staaten ... Es ist eine Schimäre, zu glauben, man könnte etwas Wirksames schaffen und dass die Völker etwas billigen, was außerhalb oder über dem Staate stehen würde.“ Daher kommt der Begriff „Europa der Vaterländer“. Frau König-Preuss, manchmal hilft eben historische Bildung mehr als politische Reflexe. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

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Vielen Dank, Herr Aust. Ich sehe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten – Herr Abgeordneter Möller, ebenfalls AfD-Fraktion.

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Stefan Möller AfD

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Ich höre gerade wieder etwas von historischer Bildung. In die Richtung geht auch meine Rede, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, weil Herr Montag ja den Zwang zur integrativen Zusammenarbeit – so haben Sie sich, glaube ich, ausgedrückt – betont hat. Herr Montag, die Geschichte zeigt, wohin dieser Zwang zur integrativen Zusammenarbeit führt. Das zeigen auch gerade multikulturelle Nationalstaaten in Europa. Wenn Sie mal an das alte Österreich-Ungarn denken, das war so ein typischer multikultureller Nationalstaat, in dem man versucht hat, alle verschiedenen Identitäten irgendwie zusammenzubinden und zusammenzuzwingen. Das Ganze hat wie funktioniert? Es hat gar nicht funktioniert. Das Ganze ist auseinandergeflogen und war auch nicht mehr zusammenzubinden. Es gab danach im Übrigen viele, viele schlimme Situationen, die aufgrund dieses Zwangs zum Zusammenwirken entstanden sind. Ursächlich dafür war ein Demokratiedefizit. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sagt der Richtige!) Mit einer echten Demokratie wäre nämlich Österreich-Ungarn nie entstanden. (Beifall AfD) Jetzt schauen wir uns aber mal die Europäische Union an. Wie sieht es denn da aus? Sie betonen ja: Na ja, wir haben ja eine Beschränkung in den Verträgen. Ja, wir haben eine Beschränkung in den Verträgen, da gibt es zum Beispiel so etwas wie eine No-Bailout-Klausel. Und wer hält sich daran? Niemand! Das ist das Problem der Europäischen Union. (Beifall AfD) Wir haben nämlich in der Europäischen Union, und zwar auf allen Ebenen, eine exzessiv ausgelebte Kompetenz-Kompetenz, das heißt, die Europäische Union zieht sich immer mehr Kompetenzen ran – wie so eine hungrige Raupe Nimmersatt. Die wird immer mehr Kompetenzen an sich ziehen und dabei eben auch genau diese Beschlüsse in den Verträgen exzessiv auslegen. Sie wird sie brechen. Stichwort Demokratiedefizit: Das haben wir auf ganz vielen Ebenen in der Europäischen Union. Das haben wir bei der Wahlgleichheit – elementar für eine Demokratie. Nicht jede Stimme ist gleich viel wert. Wir haben das Ganze auf der Ebene des Ministerrats in besonders perfider Weise. Der Ministerrat hebelt nämlich den Grundsatz der Gewaltenteilung aus. Das müssten Sie wissen, wenn Sie sich mit der Europäischen Union auseinandersetzen. Auch da gibt es keinen Ansatz, dieses Problem zu lösen. Die Europäische Union ist keine demokratisch verfasste Institution. Das muss man immer wieder betonen. (Beifall AfD) Sie ist kein Ersatz für einen demokratischen Nationalstaat, auch das muss man immer wieder betonen. Wenn Sie sich mal die Praxis anschauen: Wie integrativ wirkt denn die Europäische Union? Dann schauen Sie sich mal den Ruf der Deutschen in Griechenland nach der Euro-Rettungspolitik an. Dann schauen Sie sich mal die Fliehkräfte, die eben auch beispielsweise zum Brexit geführt haben, an. Dann schauen Sie sich mal an, wie mit den Visegrád-Staaten umgegangen werden soll, die nicht so ganz die identitären Vorstellungen teilen, die hier im rot-rot-grünen Lager – und leider auch in Teilen der CDU – vorherrschen. Da soll mit Zwang das erreicht werden, was Sie integrative Zusammenarbeit nennen, und dieser Zwang wird genauso scheitern wie im alten Österreich-Ungarn. (Beifall AfD) Wenn Sie sich wirklich um europäische Gemeinschaft verdient machen wollen, Herr Montag, dann müssen Sie das Demokratiedefizit lösen. Das lösen Sie aber nicht, indem Sie so eine kleine moderne Rederepublik einführen, in der zufällig ausgewählte oder vielleicht auch etwas weniger zufällig ausgewählte Partizipanten dann mal sagen dürfen, was sie eigentlich denken. Das ist keine Demokratie. Das wissen Sie ganz genau. Das wird auch nicht dazu führen, dass die Europäische Union irgendwann mal als demokratische Organisation anerkannt wird. Das wollte ich Ihnen zu dem Thema noch sagen. (Beifall AfD)

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Bergner

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Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung wahrgenommen von Herrn Abgeordneten Montag für die Gruppe der FDP.

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Robert-Martin Montag FDP

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Vielleicht zwei Dinge: Europa ist nicht angelegt als kollektivistisches Konstrukt. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die Europäische Union!) Die Europäische Union ist nicht als kollektivistisches Konstrukt angedacht oder angelegt. Worauf ich hingewiesen habe, ist – und da bitte ich, das ist die Frage, dass man eben auch differenzieren kann von dem, was man tatsächlich hört oder was gesagt worden ist, und das, was man sonst so immer sagt. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Was wollen Sie damit sagen?) Ich habe von einem Kontrahierungszwang gesprochen, der von einer Marktintegration ausgeht. Noch mal: Die Frage, wie wir Märkte gestalten, ist nicht unterkomplex. Sie fordert weitere Regelungskompetenzen. Diese sind nach und nach – und das ist ja die Geschichte der Verträge bis hin zur Frage: Brauchen wir eine europäische Währung? Genau diese Fragen hat man sich in jedem Jahrzehnt gestellt und alle 20 Jahre kam ja ein großes Vertragswerk, weil wir erkannt haben und weil man erkannt hat, dass eben eine reine Integration im Markt immer auch ausgreift auf andere Rechtsgebiete, beispielsweise auch in der Sozialpolitik. Herr Aust hat das hier gesagt. Das haben Sie auch beim Freihandel. Wir haben eine Welthandelsorganisation. Wir haben freiwillige Schiedsgerichte, TTIP beispielsweise war in der Diskussion. Wenn man weiß, wenn man sich Recht gibt, braucht man auch eine Institution, die Recht schafft und Ordnung hält. Das ist die nicht perfekte Geschichte der Europäischen Union, die sich dort widerspiegelt. Das hat mit einem absolutistischen Zusammenkommen, von Österreich und Ungarn im Habsburger Reich nun wirklich nichts zu tun, Herr Möller, so viel Geschichtswissen haben Sie. Vielen Dank.

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Bergner

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Vielen Dank, Herr Montag. Damit sehe ich jetzt eine Wortmeldung von Herrn Dr. Hartung für die SPDFraktion.

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Thomas Hartung SPD

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Ich sage es mal so: Wenn Sie über den Zerfall von Österreich-Ungarn reden wollen, dann sollten Sie vielleicht noch zwei, drei Schlenker machen, nämlich über die Trennung von Österreich auf der einen Seite und Ungarn auf der anderen. Ich will da gar nicht in die Tiefe gehen. Aber Sie haben darauf abgehoben, dass in der EU nicht jede Stimme gleich viel wert ist. Das stimmt. Das ist es in den USA übrigens auch nicht. Ist die USA auch keine Demokratie? Sie hat Probleme, es entwickelt sich. Wir müssen jede Demokratie immer wieder danach überprüfen, ob sie den Anforderungen, ob sie der Gerechtigkeitsentwicklung usw. noch entspricht. Frühere Demokratien kannten kein Frauenwahlrecht. In den USA durften Schwarze ewig nicht wählen, Indianer sowieso nicht – Native Americans, weil sie sowieso als Mündel des Staats galten. All das entwickelt sich, auch die EU entwickelt sich. Genau diese Entwicklung kennzeichnet dieser Konvent. Dieser Entwicklung Rechnung zu tragen – deswegen haben wir hier zwei Anträge liegen. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir Stellung nehmen und nicht Objekt einer Entwicklung sind, sondern Teilhabe einer Entwicklung sind. Wer außen steht, kann niemals mitgestalten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

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Jetzt habe ich noch die Wortmeldung von Herrn Aust für die AfD-Fraktion.

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René Aust AfD

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage mal, in diesen Tagen die EU zu verteidigen, bei den Kritikpunkten von Stefan Möller, der gerade betont hat, dass nicht alle Stimmen gleich sind, und dann die USA als Beispiel heranzunehmen, kann doch nicht Ihr Ernst sein. Die US-Demokratie wäre nicht in Ansätzen mit dem vereinbar, was im Grundgesetz herrscht, weil dort in einigen Bundesstaaten systematisch Minoritäten benachteiligt werden am Wahlprozess. (Beifall AfD) Das kann man doch nicht hier in irgendeiner Art und Weise als Rechtfertigung für die Defizite nehmen, die es in der Europäischen Union gibt. Es gibt zwei Wege, und in Wahrheit widersprechen die sich natürlich fundamental, auf der anderen Seite aber doch nicht in dem Willen zur europäischen Kooperation. Es gibt zwei Wege: Die einen, die behaupten, es braucht langfristig einen europäischen Bundesstaat, um die Kooperation der Nationalstaaten überflüssig zu machen, weil es ein EU-Bundesstaat besser könnte, und dann gibt es diejenigen, die sagen, wir wollen, dass die Probleme auf dem europäischen Kontinent gelöst werden, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben das mit den Bundesstaaten überhaupt nicht verstanden, Herr Aust!) indem es eine möglichst breite und eine möglichst umfangreiche europäische Kooperation zwischen den Nationalstaaten gibt. Das ist der Weg. Das ist der Unterschied. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber die Rückgriffe auf die Geschichte, auf die schrecklichen Teile der Geschichte sind hier wirklich zu rügen und sind wirklich unterirdisch. (Beifall AfD)

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Bergner

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Jetzt sehe ich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Es widerspricht auch niemand. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Ach, Entschuldigung! Herr Staatssekretär, das war nicht persönlich zu nehmen. Ich hatte nur keinen Hinweis darauf. Selbstverständlich, Herr Staatssekretär Krückels, haben Sie das Wort.

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Krückels

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, jetzt war es doch eine politisch interessante Debatte. Ich will mich zu dem Historischen nur ganz kurz einlassen. Ich glaube, die EU ist doch auch ein Friedensprojekt als Ausfluss der Geschichte des 20. Jahrhunderts, in dem Deutschland zwei Kriege angefangen hat. Das muss man auch erst mal zur Kenntnis nehmen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn das heute vielleicht nicht mehr allen präsent ist, aber historisch ist das so. Es gibt noch andere Motivationen für die Gründung der EU. Natürlich auch zum Beispiel einen antikommunistischen Reflex – da darf man sich auch nicht vertun –, sozusagen ein Bündnis gegen den Ostblock, den RGW aufzubauen. Also historisch ist das alles nicht so einfach. Aber trotzdem: Dieses Friedensprojekt ist es auch immer gewesen. Und die Einhegung Deutschlands ist auch eine gute Entwicklung nach der Geschichte des 20. Jahrhunderts, in dem sich Deutschland so verhalten hat, wie es sich verhalten hat, nämlich mit zwei Kriegen, von denen es einen ganz allein und einen maßgeblich mit begonnen hat. Jetzt darf ich noch was zu den politischen und den ökonomischen Sachen sagen, die wir jetzt diskutieren. Die Zukunftskonferenz war insofern interessant, als dass die Leute tatsächlich erst einmal davon ausgegangen sind: Es gibt eine EU, es gibt einen gemeinsamen Rechtsrahmen und wir wollen politisch etwas gestalten. Und da ist die Frage, was wir politisch gestalten. Und das wundert mich dann so ein bisschen und da widerspreche ich auch Herrn Urbach, ich mache es auch ganz kurz. Er sagte, keine Vergemeinschaftung von Schulden. Wenn wir in Europa, in der EU gemeinsam agieren wollen – wir haben wirklich große Zukunftsaufgaben vor uns. Es gibt die mittelgroßen Probleme, die Flüchtlings- und Migrationspolitik. Und es gibt die großen Probleme: Wir müssen quasi die Welt retten, indem wir die Welt dekarbonisieren. (Beifall DIE LINKE, SPD) Dafür brauchen wir richtig viel Geld. Wenn man sich den Recovery Fonds der EU ansieht, der 750 Milliarden Euro stark war und letztes Jahr beschlossen wurde, dann müsste man doch sagen: Wenn man jetzt die Dekarbonisierung auch für die ärmeren Länder in der EU hinbekommen möchte, dann muss man da noch was draufsetzen. Dann brauchen wir einen neuen Fonds. Dann brauchen wir das Doppelte. Dann brauchen wir 1,5 Billionen Euro, damit wir die Verkehrswende, damit wir die Energiewende in den nächsten Jahren in der gesamten EU schaffen können, und zwar so schaffen können, dass sie auch sozialverträglich ist und nicht die Kleinen zurücklässt, die eine Mietwohnung haben, die nicht saniert wird, und die ein kleines Haus haben, für das sie keine Dämmung bezahlen können. Dafür lohnt es sich, glaube ich, über die Zukunft der EU nachzudenken. Da geht es dann auch konkret um Eigenmittel für die EU. Da müssen wir wirklich mal über die Finanztransaktionssteuer reden. Da reicht es nicht, nur ein bisschen Plastikmüll zu besteuern, sondern da braucht die EU tatsächlich Mittel, um handlungsfähig zu sein, um in Europa was zu tun, aber auch für die Weltentwicklung insofern etwas zu tun, als dass wir alle diesen Klimazielen verpflichtet sein müssen, die wir alle in den verschiedenen Vereinbarungen abgeschlossen haben und die jetzt auch gerade wieder in Ägypten Thema sind. Insofern mache ich es ganz kurz und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen hier: Nummern II nd III u

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Krückels. Und noch mal Entschuldigung für meinen kleinen Fauxpas, dass ich mich nicht so weit umgeschaut hatte. Damit sehe ich jetzt aber wirklich keine Wortmeldungen mehr und wir kommen zu den Abstimmungen. Ich bitte noch mal um etwas Aufmerksamkeit, gerade wenn es um die Abstimmungen geht. Danke schön. Damit kommen wir zur Abstimmung zu dem Antrag in Drucksache 7/3581. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/5875. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und 2 Stimmen aus der Gruppe der BfTh. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion und die anderen 2 Stimmen der Gruppe der BfTh. Damit ist der Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag. Abgestimmt wird über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4615. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der BfTh, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. (Zuruf aus dem Hause) Oh, Entschuldigung. Bitte? Dann habe ich irgendwo etwas falsch wahrgenommen. Ich halte für das Protokoll fest: Die Gruppe der BfTh war nicht für diesen Antrag. (Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Enthaltungen!) (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Die Enthal- tungen noch abfragen!) Ja, das mache ich jetzt. Ich habe nur festgestellt, dass Sie nicht dafür gestimmt haben. Für das Protokoll habe ich festgestellt, Sie haben nicht dafür gestimmt. Das ist ja wohl korrekt. Dann frage ich jetzt nach den Enthaltungen. Das ist die Gruppe der BfTh. Das ist damit folgerichtig und logisch. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung zu den Nummern II und III des Antrags in der Drucksache 7/3729. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/6338. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der BfTh, aus der CDUFraktion, aus der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, 2 Stimmen aus der Gruppe der BfTh. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen. Damit ist der Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 44 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3730 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 7/6637 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Plötner aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

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Ralf Plötner Die Linke

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Anwesende, gerne mache ich die Berichterstattung über die Expertenkommission zum Abgeordnetenrecht. Der hier in Drucksache 7/3730 – Neufassung – zur zweiten Beratung vorliegende Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf“ ist am 1. Juni 2022 in den Geschäftsgang des Landtags eingebracht und in der 84. Plenarsitzung am 10. Juni 2022 in erster Lesung beraten worden. Das Landtagsplenum hat mit Mehrheit die Überweisung an den beantragten Fachausschuss beschlossen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Antrag dann in seiner 38. Sitzung am 8. Juli 2022 beraten. Die CDU-Fraktion hatte mit Datum vom 5. Juli 2022 in der Vorlage 7/3999 einen Änderungsantrag vorgelegt. In der Folge gab es ausgiebige inhaltliche Verhandlungen zwischen den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen einerseits und der Fraktion der CDU andererseits, um so einen gemeinsamen inhaltlichen Kompromiss zu finden für die Verabschiedung einer Beschlussempfehlung für den Antrag der Koalitionsfraktionen durch eine Mehrheit des Fachausschusses. Mit Datum vom 3. November 2022 brachte die CDU-Fraktion in Vorlage 7/4434 – Neufassung – einen weiteren Änderungsantrag in die Ausschussberatung ein. Dieser Antrag wurde in der 41. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 4. November 2022 sehr ausführlich beraten und ersetzte den vorherigen Änderungsantrag aus dem Juli. In dem Änderungsantrag vom 3. November ist der Prüf- und Arbeitsauftrag der Kommission eindeutig auch an mögliche Reformperspektiven gebunden, mit Ausnahme des Punktes für Karenzzeiten für Abgeordnete. Hinsichtlich der sachlichen Kriterien für die Besetzung der Kommission findet gegenüber dem Änderungsantrag vom Juli eine Konkretisierung statt, wobei diese die Kategorie der lobbykritischen Organisationen ausspart. Hinsichtlich des konkreten Verfahrens der Besetzung der Expertenkommission sieht der neue Änderungsantrag nun die Anbindung des Benennungsverfahrens durch die Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen nach dem Rangmaßzahlverfahren entsprechend ihres Stärkeverhältnisses untereinander vor. Und der Bericht der Kommission wird dem Landtag zugeleitet. Dieser neue Änderungsantrag wurde von den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Ausschussdiskussion als unterstützungsfähig bewertet und mehrheitlich vom Ausschuss in seiner Sitzung am 4. November angenommen. Dieser Änderungsantrag fand danach auch die Aufnahme in die Beschlussempfehlung zum Antrag in der Drucksache 7/3730 – Neufassung –. Diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegt Ihnen nun hier in der Drucksache 7/6637 zur zweiten Beratung und zur Abstimmung vor und ich wünsche eine gute Beratung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Vielen Dank, Herr Kollege Plötner. Ich erteile das Wort Frau Kollegin Henfling für Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Vielen herzlichen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, nach nunmehr einem Jahr, denn eigentlich wurde unser Antrag bereits im Oktober 2021 eingebracht, behandeln wir heute nun öffentlich abschließend unsere parlamentarische Initiative, die eine echte Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes auf den Weg bringen soll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Worum geht es? Unser Antrag sieht vor, dass die Landtagspräsidentin beauftragt wird, eine unabhängig und ehrenamtlich tätige Expertinnenkommission einzusetzen, die sich mit Möglichkeiten einer Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes befassen soll. Dabei sollen vor allem Themen erörtert werden, wie die steuerliche Bewertung und Einordnung von Abgeordnetenbezügen, sozialrechtliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Einstufungen von Abgeordneten, eine angemessene und transparente Altersversorgung, also wie kann die Altersversorgung gestaltet werden, dass sie dem individuellen Mandat und zugleich den gesellschaftlichen Forderungen nach Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung und Transparenz gerecht werden kann. Die Frage nach gesetzlicher Altersvorsorge, die Einrichtung bzw. der Beitritt in ein bestehendes Versorgungswerk, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und BadenWürttemberg, sind dabei auch Fragen, die wir uns stellen und die wir da auch diskutieren wollen. Weiterhin ist die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und der finanziellen Pauschalen für mandatsbedingte Aufwendungen eine Frage. Die bisherige Regelung bezüglich Kopplung der Diäten an die Entwicklung des Preisindexes ist immer wieder eine Diskussion, das wissen wir, gemäß Artikel 54 Abs. 2 Thüringer Verfassung. Das soll diskutiert werden. Es gibt dazu in diesem Haus ja sehr unterschiedliche Auffassungen. Auch das wollen wir da aufgreifen. Eine Regelung für Abgeordnete, die aus dem Landtag ausscheiden; zum Beispiel wollen wir auch darüber diskutieren, ob Karenzzeiten sinnvoll sind. Und auch auf unsere Initiative hin haben wir in der letzten Legislatur die Karenzzeiten für Ministerinnen geregelt mit einer sogenannten Abkühlphase von zwei Jahren zwischen dem Amtsaustritt und dem Beginn einer neuen Erwerbstätigkeit, um halt eben auch Lobbytätigkeiten an der Stelle zu reduzieren. Die Frage ist: Braucht es so etwas auch für Abgeordnete? Die Expertinnenkommission soll aus 13 Mitgliedern bestehen, die nach dem Rangmaßzahlverfahren von den Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen benannt werden. Sie soll sich zusammensetzen aus unterschiedlichen Vertreterinnen, zum Beispiel aus den Fachbereichen Steuerpolitik, Sozialpolitik, Rechts- und Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften. Die beratenden Mitglieder sind die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen oder jeweils von ihnen beauftragte Personen, einfach damit eine Anbindung, aber keine Stimmberechtigung in dem Sinne an dieses Gremium stattfindet. Wir wollen eine transparente Arbeitsweise, also mindestens einmal im Halbjahr einen Bericht über den Arbeitsstand an die Landtagspräsidentin und den Ältestenrat, und wir wollen einen Abschlussbericht bis zum Juni 2024 vorliegen haben. Mit unserem Antrag bringen wir eine breite und transparent angelegte Diskussion mit Expertinnen und Vertreterinnen aus der Zivilgesellschaft auf den Weg über die zukünftige Ausgestaltung des Thüringer Abgeordnetengesetzes insbesondere hinsichtlich der Regelung zum Steuerrecht, der Sozialversicherung, der Altersversorgung und der Abgeordnetenentschädigung. Für uns ist klar, wir wollen eine ernsthafte und echte Reform, statt irgendwelche Schaufensterpolitik zu machen. Das bringen wir mit diesem Antrag und mit der Beschlussempfehlung, denke ich, auch aus dem Justizausschuss auf den Weg. Wir wollen, dass die Abgeordneten für ihre Arbeit eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung erhalten, denn ein Abgeordnetenmandat sollte jeder ausüben können, und zwar unabhängig von seiner sehr individuellen Lebenssituation. Wir wollen eine Diskussion darüber, ob Abgeordnete in diese Sozialversicherung einbezogen werden, also die sogenannte Bürgerinnenversicherung. Vor allem wollen wir aber eine transparente und zukunftsorientiere Debatte, die eine starke Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes auf den Weg bringen soll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher bitte ich Sie auch um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung und zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Vielen Dank, Frau Henfling. Das Wort hat für die CDU-Fraktion Abgeordneter Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Verehrte Kollegen, ich will kurz auf die Genese dieses Antrags, der heute vorliegt, eingehen. Wir haben vor einiger Zeit hier im Plenum über einen Ursprungsantrag von Rot-Rot-Grün zur Einsetzung einer Expertenkommission gesprochen. Damals in der Diskussion habe ich für unsere Fraktion schon gesagt, dass wir uns dem Ziel einer solchen Kommission zum Vergleich der Abgeordnetenrechte zwischen den einzelnen Landtagen nicht verweigern wollen, sondern darin positive Aspekte sehen, um das Abgeordnetenrecht hier in Thüringen zu aktualisieren und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, allerdings – und das war auch die Maßgabe, mit der wir damals den Antrag in den entsprechenden Ausschuss überwiesen haben – mit der Maßgabe, dass der Antrag dort maßgeblich überarbeitet werden muss, weil der Ursprungsantrag, den ich hier auch noch mal mithabe, aus unserer Sicht eine ganze Reihe von Vorfestlegungen getroffen hätte, die die offene Arbeit einer solchen Kommission schon deutlich eingeschränkt hätten und zum Schluss das Ergebnis in dem Antrag mehr oder weniger schon vorweggenommen wurde. Deswegen hätten wir diesem Antrag in der Form nicht zustimmen können und haben uns die Mühe gemacht, im entsprechenden Ausschuss eine Änderung zu erarbeiten, zu der wir auch intensiv diskutiert haben. Diese Änderung liegt jetzt hier vor, sie ist im Ausschuss angenommen worden und ist jetzt Teil der Beschlussempfehlung zum Antrag, der hier beschlossen werden soll. Wir haben jetzt eine deutlich offenere Formulierung für die Arbeitsgruppe, auch mit einer längeren Frist, weil die Arbeit ja auch ein bisschen Zeit brauchen wird. Damit die Arbeit auch fundiert passieren kann, soll jetzt bis zum 30. Juni 2024 ein entsprechender Abschlussbericht vorliegen. Das macht deutlich, dass der jetzige Landtag höchstwahrscheinlich keine Änderung mehr beschließen wird, sondern ein kommender Landtag dann das Abgeordnetenrecht auch ändern wird und den Bericht der Expertenkommission als eine hoffentlich fundierte Grundlage dafür benutzen kann und Handlungsempfehlungen vorgelegt bekommt. Kollegin Henfling ist schon darauf eingegangen: Wir wollen verschiedene Punkte in diesem Bericht dann auch bewertet haben: die Leistungen an ehemalige Abgeordnete, Altersversorgungsthematiken, die Ausgestaltung und Höhe der Abgeordnetenentschädigung, auch darum geht es ja im Verfassungsgrundsatz, einer entsprechenden Angemessenheit gerecht zu werden. Dort gibt es auch zwischen den Ländern deutliche Unterschiede, die man bewerten sollte, genauso aber auch wie die Frage der Altersversorgung. Dort sind andere Länder ja schon einen anderen Weg gegangen, als es Thüringen bisher hat. Das gilt es abzuwägen und entsprechende Empfehlungen zu machen und ja auch sozialrechtliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Einstufungen, die zu machen sind. Die Kommission soll offener zusammengestellt sein als das, was ursprünglich im Antrag stand, damit eine entsprechende Breite auch vorhanden ist. Die Fraktionen und Gruppen sollen dann entsprechend Mitglieder benennen. Das macht dann hoffentlich auch eine bunte Mischung für diese Arbeitsgruppe realistisch, damit dort zum Schluss auch alle Meinungen gehört werden können. Ein Arbeitsprogramm soll festgelegt werden, damit dann ja der Bericht dem Landtag auch zugeleitet werden kann. Ich denke, das ist eine gute Sache, um zu einem Bericht zu kommen, der uns dann Handlungsanleitungen gibt. Wir sind aufgerufen, das Abgeordnetenrecht immer am Puls der Zeit zu halten. Ich denke, da hat sich in den letzten Jahren auch Entwicklungsbedarf gezeigt und dem wollen wir jetzt hier gerecht werden, weshalb unsere Fraktion diesem geänderten Antrag jetzt auch zustimmen kann. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier in zweiter Beratung den Antrag zur Einsetzung einer Kommission, die zur Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts Vorschläge erarbeiten soll. Dreh- und Angelpunkt beispielsweise bei der Abgeordnetenentschädigung – das war ja schon mal hier auch hitziges Debattenthema – ist natürlich die Thüringer Verfassung Artikel 53 Abs. 1: „Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“ in Verbindung mit Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Auf den Anspruch kann nicht verzichtet werden.“ Möglichkeiten, sich in einer Volksvertretung zu engagieren, sollen eben nicht von einem vorhandenen beruflichen Einkommen oder einem vorhandenen persönlichen Vermögen abhängig sein. Abgeordnete sollen nicht von Außenstehenden finanziell abhängig sein und sich dadurch möglicherweise in ihrem Stimmverhalten beeinflussen lassen. Deswegen müssen Abgeordnete für ihre Tätigkeit Geld bekommen, das ist die sogenannte Diät. Und dass es bei der Ausformung, wie diese gezahlt, in welcher Höhe gezahlt werden soll, nicht allein richtige Sichtweisen gibt, zeigt ja schon der Blick in die sehr unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer. Ich glaube, eben ist das schon hier angeklungen. Wir finden es also richtig, zu schauen, ob man etwas besser machen kann, ob man die Thüringer Regelungen optimieren kann oder sogar optimieren muss. Wir hatten ja auch zunächst deutliche Kritik geäußert in der ersten Beratungsrunde, so will ich es mal nennen. Da war unter anderem: Die Regelung zur Besetzung der Kommission haben wir als recht vage verstanden bis hin zu potenziell ausufernd und haben das eben dann auch kritisiert. Das wurde ja jetzt im Ausschuss, sage ich mal, repariert und auf höchstens 13 Mitglieder beschränkt. Kritisch sehen wir nach wie vor die außerparlamentarische Befassung mit einem innerparlamentarischen Themenkreis. Trotzdem gilt: Nichts ist so gut, dass es nicht besser gemacht werden kann oder zumindest, dass man darüber nachdenkt. Dem wollen wir uns natürlich nicht versperren und werden also dem hier vorliegenden Antrag dann auch zustimmen, freuen uns auf Mitwirkung und natürlich auch auf einen guten Bericht der Kommission im Juni 2024. Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Vielen Dank, Herr Montag. Aus den Reihen habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Herr Sesselmann für die AfD-Fraktion.

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Robert Sesselmann AfD

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, Ziel dieser Reform oder einer möglichen Reform muss es sein, das Abgeordnetenrecht grundsätzlich und nicht nur punktuell zu reformieren. Aber, meine Damen und Herren, wir haben erhebliche Zweifel, ob dies gelingen wird, geht es doch um die eigenen Futtertröge und über Jahre gefestigte Privilegien für Abgeordnete. Und wer verzichtet schon gern als eben diese Abgeordnete auf seine mehr als auskömmliche Alimentation und die hervorragenden Rentenanwartschaften und Ansprüche, die der Steuerzahler zu tragen hat, welcher selbst immer länger arbeiten muss und dafür immer weniger Rente erhält? (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, es ist angesprochen worden: Wir haben Umlagesysteme im Rentenbereich, aber auch Kapitaldeckungsprinzipien wie bei einem Versorgungswert, dem muss nachgegangen werden. Dieser Frage stehen wir als AfD selbstverständlich sehr offen gegenüber. Meine Damen und Herren, die Kommission soll die Ergebnisse der Auswertung mit Regelungen des Abgeordnetenrechts aus anderen Bundesländern abgleichen – das haben wir gehört –, aber das Ergebnis erst – und das ist das Traurige eigentlich hieran – am 30.06.2024 vorlegen. Meine Damen und Herren, die Sommerpause schließt sich dem an und auch die heiße Phase des Wahlkampfes, wir haben das jetzt gerade von der CDU gehört. Wir kommen dann eben nicht mehr dieses Jahr in den Genuss, über die verschiedenen Punkte des Abgeordnetenrechts zu debattieren bzw. in dieser Legislatur, sondern erst in der nächsten Legislatur. Meine Damen und Herren, das ist leider zu spät und da war der Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen besser, die hatten zum Jahresende auf 2023 votiert, das heißt, da bliebe noch Zeit, um einige Themenbereiche hier in das Parlament einzubringen und die Abgeordnetenentschädigungen zu ändern. Sie können jetzt durchaus sagen, ja, man klopft sich insofern auf die Schulter und kann den Menschen draußen mitteilen, dass man sich darum gekümmert hat und hat ein ruhigeres Gewissen. Meine Damen und Herren, es besteht die Befürchtung, dass eben genau diese Ergebnisse aus dem Abschlussbericht in der Schublade verschwinden und irgendwann, nachdem die neue Legislaturperiode begonnen hat und in einem zähen, monatelangen Verfahren eine Regierung gebildet werden konnte, man sich an diesen Bericht erinnert, aber nur, wenn es keine anderen Probleme gibt, wovon nach den derzeit auszustehenden Krisen nicht auszugehen sein wird. Und so entwickelt sich aus dem vernünftigen Ansatz eine gewollte Neverending–Story ohne konkrete Lösungsvorschläge. Ich erinnere hier an die großmutigen Versprechen der CDU-Fraktion Anfang des Jahres 2015, als schon einmal eine solche Kommission, ohne den großen Wurf zu landen, eingesetzt werden sollte. Und genau hier unterscheiden sich die Anträge inhaltlich voneinander. Die CDU fordert im Gegensatz zur Minderheitskoalition nicht, dass Handlungsempfehlungen und Vorschläge durch diese unterbreitet werden sollen. Das war im Antrag von Rot-RotGrün noch enthalten. Meine Damen und Herren, ich meine, Handlungsempfehlungen und Vorschläge zu unterbreiten, muss doch das Ziel der Arbeit einer einzusetzenden Kommission sein. Nur, wenn das einzusetzende Gremium Vorschläge und Handlungsvorschläge abgibt, dann lohnt sich die Ausgabe von Steuergeldern für die Reform des Abgeordnetenrechts. Dem CDU-Antrag fehlt es daher unserer Sicht an der nötigen Ernsthaftigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Zusammensetzung des Gremiums – wir haben es ja jetzt gehört – wird unter III. von beiden Anträgen geregelt. Hier ist im Einzelnen aufgeführt, welche Experten herangezogen werden sollen. Wichtig ist die Einbindung der Parlamentarischen Geschäftsführer als beratende Mitglieder. Während der Antrag der CDU eine Aufwandsentschädigung der Kommissionsmitglieder vorsieht, stellt der Antrag von Rot-Rot-Grün auf das eigentliche Ziel ab, nämlich – ich darf zitieren –, dass der „[…] Landtag bzw. seine Fachgremien auf Grundlage der Arbeitsergebnisse und Handlungsempfehlungen der Kommission die Diskussion zu einer grundlegenden Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf aufnehmen [wird] – insbesondere zu den Themenfeldern Abgeordnetenentschädigungen und ‑ versorgung. Dies schließt eine mögliche Novellierung des Thüringer Abgeordnetengesetzes ein.“ Und genau dieser letzte Satz, meine Damen und Herren, ist ein wichtiges Ziel, was wir als AfD auf jeden Fall unterstützen können. Nur, meine Damen und Herren, wir werden uns den Bestrebungen der Altfraktionen hier nicht widersetzen, aber genau beobachten, ob wir mit unserer anfänglich geschilderten Einschätzung falschliegen, wir vielleicht auch eines Besseren belehrt werden, es endlich zu einer Reform kommt und die Ergebnisse dieser Kommission tatsächlich zu einem umfassenden Reformpaket des Abgeordnetenrechts führen. Wie gesagt, wir haben hieran unsere berechtigten Zweifel. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Der Abgeordnete Blechschmidt hat sich noch mal zu Wort gemeldet für die Fraktion Die Linke.

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André Blechschmidt Die Linke

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will eigentlich nur kurz Reflektionen auf die bisherigen Beiträge vornehmen – zwei Gedanken, wie gesagt, zwei Reflektionen. Kollege Montag ist jetzt nicht im Saal, aber er wird es sicherlich zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, da täuscht ihn so ein bisschen der Eindruck. Der erste Antrag hatte doch im Blick, keine größere Anzahl an Mitgliedern zu haben. Ich habe in Erinnerung, wir sind immer von acht ausgegangen, maximal, und dann kam der erste Vorschlag der CDU, die dann gesagt hat, wir gehen mal auf zwölf. Um das praktikabel zu machen, haben wir dann im Kompromiss gesagt, es sind dreizehn. Also nicht, dass das jetzt begrenzt; es ist begrenzt, aber der Gedanke war vorher vielleicht doch noch ein bisschen kleiner. Was die Zeitabläufe angeht: Ich teile nicht den Pessimismus, den der Kollege Sesselmann hier an den Tag gelegt hat. Es ist die Frage der Herangehensweise. Wir müssen uns nun endlich dieser Problematik des Abgeordnetenrechts stellen. Wir werden kein Ergebnis einer Gesetzlichkeit mehr in dieser Legislaturperiode erreichen. Das werden wir nicht. Das wird der Umfang der Diskussion und der damit verbundenen Inhalte gar nicht möglich machen. Damit diese Kommission, die wir einsetzen, überhaupt eine Chance hat, zu Ergebnissen zu kommen … Wir sind jetzt im November 2022. Das wird verabschiedet, die Kommission muss eingesetzt werden. Wir müssen uns über die entsprechenden Experten verständigen. Ich will mal vage voraussagen: Vor Februar wird diese Kommission nicht anfangen zu arbeiten. Wir wollen womöglich – was das alte Datum gewesen ist – am 31.12.2023 ein Ergebnis haben. Das heißt, der Abschlussbericht wird vielleicht im November geschrieben. Das sind – sage und schreibe – dann acht Monate. Bei dieser grundlegenden Thematik glaube ich nicht, dass das realistisch ist. Deshalb ist diese Verlängerung auf den 30.06.2024 vorgenommen worden. In der Sache der Ausgestaltung des Abgeordnetenrechts und dessen Umgang stehen wir als Mandatsträger und die Parlamente nach unserer Ansicht in besonderer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, weil es um Entscheidungsbefugnisse in eigener Sache geht, die wir machen. Auf den Punkt würde ich gern noch einmal konkret hinweisen. Hier sind wir Linken – und die Koalition im Besonderen dann auch – gerade für Transparenz und Öffentlichkeit, die wir herstellen wollen. Deshalb finden wir besonders den Punkt VI., was die Frage der Ergebnisse und der Zuleitung an das Parlament angeht, absolut wichtig und richtig. Die Verlängerung, das Datum hatte ich schon gesagt, worin wir den Sinn und den Zweck sehen. Aber ich will auch damit ausdrücklich verbinden, damit nicht der Eindruck entsteht, der Landtag würde sich bei diesem Thema seiner Verantwortung entziehen, ein bisschen rummogeln – das ist jetzt ein klein wenig unterstellt – im Gegenteil: Die Fristverlängerung soll dazu dienen, dass eine umfassende, fundierte Aufarbeitung der Themenstellung und – wir haben es vorhin gehört – auch der Vergleichbarkeit mit anderen Landtagen möglich gemacht wird. Mit diesem Gedanken verbinde ich persönlich den Wunsch, die kommende Legislaturperiode wird sich den Ergebnissen zuwenden und wird eine Reform des Abgeordnetenrechts vornehmen. Sollte das nicht eintreten, dann können Sie mich kritisieren. Es ist protokolliert. Aber ich bin der Hoffnung und habe den Wunsch, dass das eintritt. Meine Damen und Herren, ich werbe ausdrücklich um Zustimmung zum Antrag der Linken, der SPD, und der Grünen mit den Änderungen aus der – die Bemerkung sei mir gestattet – intensiven Kompromissbildung der CDU-Vorschläge. Es ist ein Fundament, auf dem man die Kommission installieren kann. Ich glaube schon, es werden Ergebnisse zustande kommen, die wir in der nächsten Legislaturperiode anwenden können. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Vonseiten der Landesregierung wird auf einen Redebeitrag verzichtet. Dann würde ich sagen, wir gehen in die Abstimmung. Zunächst stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/6637, die eine Neufassung des Antrags beinhaltet. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Dann würde ich vorschlagen, dass wir noch den Tagesordnungspunkt 5 aufrufen, dann in die Lüftungspause gehen und dann zum Thema „Gendern“ kommen. Dann kommen wir jetzt zum Aufruf des TagesordUnterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/6467 Gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes findet drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung des Gesetzes statt. Dazu legt der Landtagsvorstand dem Plenum einen schriftlichen Bericht zu Fragen der praktischen Umsetzung des Gesetzes, verbunden mit notwendigen Handlungsänderungsempfehlungen vor. Über den Bericht findet eine Aussprache statt. Das ist das, was wir jetzt hier tun. Der der Unterrichtung in Drucksache 7/6467 anliegende Bericht wurde vom Vorstand des Landtags in seiner Sitzung am 14. September 2022 zur Vorlage an das Plenum beschlossen, sodass heute die Aussprache darüber durchgeführt werden kann. Damit eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Zunächst erhält für Die Linke Abgeordneter Korschewsky das Wort.

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Knut Korschewsky Die Linke

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie von der Präsidentin bereits gesagt, liegt uns heute der Evaluationsbericht gemäß § 7 des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes vor. Das Thüringer Gesetz zur umfassenden Beteiligungstransparenz bei Gesetzgebungsverfahren im Landtag war zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nicht nur Neuland in Thüringen, sondern für alle Parlamente in Deutschland. Deshalb ist es nur gut und richtig, dass wir nach drei Jahren eine Evaluation dieses Gesetzes vornehmen. Thüringen ist das erste Bundesland, das mit Blick auf seine Gesetzgebungstätigkeit den sogenannten legislativen Fußabdruck eingeführt hat. Das bestätigt der Evaluationsbericht auf Seite 9 ausdrücklich. Der Gesetzestitel ist mit Sicherheit rekordverdächtig lang für die Bundesrepublik, aber er bringt den inhaltlichen Kern des Gesetzes doch absolut richtig und gut auf den Punkt. Der Evaluierungsbericht weist auf Seite 9 auch darauf hin, dass die Regelungen in Thüringen sogar noch ein Stück mehr Transparenz in das Gesetzgebungsverfahren bringen, als der klassische legislative Fußabdruck eigentlich verlangt. Das Verfahren und die Datenbank der Beteiligtendokumentation sollen die Vorgänge, wie ein Gesetz inhaltlich entsteht, welche außerparlamentarischen Beiträge und Einflüsse es aufnimmt, für alle Bürger in Thüringen nachvollziehbar machen, damit verständlich wird, wie und warum der Gesetzesinhalt so ist und welche der Beteiligten und vor allen Dingen auch aus welchen Gründen wollten, dass der Inhalt so wird oder auch nicht wird, wie das Gesetz dann beschlossen und verkündet wird. Diese transparente Nachvollziehbarkeit stärkt letztlich das Vertrauen in die Gesetzgebung des Landes und seine Arbeit. Dies ist nach Ansicht der Linken sogar dann der Fall, wenn politisch interessierte Menschen die Beteiligtendokumentation dazu nutzen sollten, um den Landtag im jeweils konkreten Fall auch zu kritisieren. Denn mit dem Verfahren der Beteiligtentransparenz machen die Menschen in Thüringen erstens die Erfahrung, dass die Arbeit des Landtags leichter kritisierbar und auch kontrollierbar wird, weil sie die Informationen darüber haben, wer wie die Regelung so ausgestalten wollte und warum, sowie welche Möglichkeiten zur Ausgestaltung mit welcher Begründung es noch gegeben hätte. Zweitens, dass sie als Bürger mithilfe der Beteiligtentransparenzdokumentation auf problematische Punkte in Gesetzen sowie deren Entstehung und Anwendung besser aufmerksam machen und, drittens, sich auf diesem Weg letztlich auch an der Verbesserung von Vorschriften aktiv beteiligen können, indem sie ihre sachliche Kritik und ihre Anregungen und Vorschläge dem Landtag zukommen lassen. Oder sie machen die positive Erfahrung, dass nach umfassender Beschäftigung mit den Informationen der Beteiligtendokumentation die Regelungen als gut zu bewerten sind und es nichts zu kritisieren gibt. Die Bürgerinnen und Bürger sind damit viel weniger als bisher bloße Adressaten und Ausführende von geltenden Gesetzen. Sie können mithilfe der Beteiligtendokumentation Gesetze viel leichter auf ihre inhaltliche Qualität hin überprüfen und ihren Inhalt letztlich auch aktiv mitgestalten. So schafft Transparenz Vertrauen und Akzeptanz und neue Mitgestaltungsmöglichkeiten, die die Menschen zur gesellschaftlichen und konkret sachbezogenen Einmischung motivieren können. Dieses transparente Wechselspiel zwischen Bürgern und Parlament macht die Demokratie lebendiger und widerständiger gegen populistische Vorurteile und Angriffe. Im Jahr 2021 führte die lobbykritische Organisation Transparency Deutschland ein bundesweites Ranking mit Blick auf die Qualität der lobbykritischen Transparenzgesetzgebung in Bund und Ländern durch. Beim Instrument des legislativen Fußabdrucks, also der Regelungen zur Beteiligtendokumentation, kam Thüringen auf den 1. Platz. Doch die Entwicklung, meine sehr geehrten Damen und Herren, bleibt nicht stehen. Thüringen sollte aber diese Vorreiterrolle behalten. Deshalb sollten wir auch weiter an der Frage von Transparenz und gegen Lobbyarbeit arbeiten. (Beifall DIE LINKE) Der vorliegende Evaluierungsbericht stimmt hier sehr positiv, denn er bescheinigt nicht nur im abschließenden Fazit, sondern auch in Detailpunkten, die Regelungen, die wir im Gesetz verankert haben, sind gut und auch deren praktische Umsetzung funktioniert gut, und zwar mit Blick auf die zur Transparenz verpflichteten Beteiligten wie auch die Nutzerinnen und Nutzer der Beteiligtendokumentation. Dazu gehört auch die gelungene Abwägung zwischen inhaltlicher Reichweite der Regelungen und der Sicherstellung der praktischen Wirksamkeit dieser Regelungen. Der Bericht macht das deutlich an der beispielhaften Abwägung, ob man auch mündliche Einflussnahmen auf Gesetzgebung in die Beteiligtendokumentation aufnehmen soll oder nicht, wie ebenfalls auf Seite 9 dargestellt. An diesem Punkt wird dann nach Ansicht der Linken-Fraktion deutlich, wie wichtig die Ergänzung der Beteiligtendokumentation durch ein tatsächliches Lobbyregister zur Sicherstellung umfassender Transparenz ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ein Lobbyregistergesetz erfasst auch lobbykritische Vorgänge außerhalb des formalisierten, vom Schriftlichkeitsprinzip geprägten Gesetzgebungsverfahrens. An dieser Baustelle „Lobbyregister“ sind einige Parlamente gegebenenfalls schon weiter als wir hier in Thüringen, weil dort Regelungen schon in Gebrauch sind, womit auch mittlerweile praktische Erfahrungen gesammelt werden konnten. Aber auch der Thüringer Landtag kann zeitnah zu einem inhaltlich gut ausgestalteten Lobbyregistergesetz und seiner praktischen Umsetzung kommen, denn im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz liegen bereits zwei Gesetzentwürfe zu diesem Thema vor; der erste stammt von der R2G-Koalition und der zweite von der CDU-Fraktion. Beide Seiten sind sich einig, glaube ich zumindest, dass in Sachen Lobbyregister etwas passieren muss. Die Landtagsdiskussion über den Evaluierungsbericht zur Beteiligtendokumentation sollte nach Ansicht der Linken Anstoß sein, um sich auch wieder um das sinnvolle – wir als Linke meinen –, unbedingt notwendige Ergänzungsinstrument Lobbyregister und die Regelungsvorschläge zu kümmern und sie mit dem Ziel praktisch wirksamer Umsetzung im Landtag zur Entscheidung zu bringen. Mit dem Doppelpack Beteiligtendokumentation und Lobbyregister ist dann Thüringen ganz sicher auch weiter Vorreiter im bundesweiten Vergleich. Vertrauen und Akzeptanz der Bürger werden durch die zusätzlichen Instrumente noch weiter gestärkt. Dabei ist es notwendig, Beteiligtendokumentation und Lobbyregister unter einem gemeinsamen digitalen Dach für interessierte Bürger zugänglich zu machen. Nun ist – wir sehen das ab Seite 14 – im Bericht ganz klar angesprochen, dass die gute Pflege der Beteiligtendokumentation einen erheblichen Arbeitsaufwand mit sich bringt, aber einen Arbeitsaufwand, der sich gesellschaftspolitisch und mit Blick auf den Gewinn für die Demokratie lohnt. Es ist nach Ansicht der Linken auch davon auszugehen, dass die Verknüpfung mit der Funktion des Lobbyregisters dann nicht zu doppelter Arbeit führen wird. Vielmehr werden sich in den Arbeitsabläufen sogar Synergieeffekte ergeben, weil schon technisch Vorhandenes auch im Rahmen des Lobbyregisters genutzt werden kann. Die Beteiligtendokumentation hat zwar der Landtagsverwaltung die meiste Arbeit gemacht und macht sie noch, aber auch die Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen sind verpflichtet, Arbeitsschritte, Informationen und Dokumente zu liefern, wenn sie einen Gesetzentwurf schreiben und in diesem Rahmen außerparlamentarische Unterstützung erhalten sollten. Wie umfangreich die Beteiligung von außerparlamentarischen Akteurinnen und Akteuren ist, machten die im Evaluationsbericht dargebotenen Informationen und Zahlen recht beeindruckend deutlich. Daraus erwächst nach Ansicht der Linken-Fraktion auch die Pflicht der Fraktionen und Abgeordneten, sich mit diesen außerparlamentarischen Beiträgen inhaltlich auseinanderzusetzen. Das heißt nicht, alles, was vorgetragen wird, für gut zu befinden, es bedeutet aber, Engagement und Vorschläge der außerparlamentarischen Akteure wirklich ernst zu nehmen. Hinsichtlich der im Abschnitt E des Berichts geschilderten praktischen Erfahrungen bei der Gesetzgebungsanwendung anhand von konkreten Einzelfällen wird deutlich, dass – wie bei jedem neuen Gesetz – sich eine Auslegung und Anwendungspraxis herausbilden muss. Das gelingt offensichtlich sehr gut. Das Beteiligtentransparenzgesetz hat zwar einen sperrigen, kaum aussprechbaren Namen, aber eine durchaus nachhaltige Relevanz für Bürgerinnen und Bürger und trägt somit auch zur Nachvollziehbarkeit von Politik bei und hilft, das Ansehen von Politik weiter zu erhöhen. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Danke. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion der CDU Abgeordneter Schard das Wort.

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Stefan Schard CDU

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke erst einmal für die Vorlage des Berichts. Ich bin mir auch nahezu sicher, dass alle den Bericht aufmerksam gelesen und studiert haben. Wir haben es ja auch schon gehört, am 1. März 2019 ist das Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz in Kraft getreten. Ich danke an dieser Stelle auch schon einmal allen Mitarbeitern, die in den vergangenen drei Jahren mit der Umsetzung des Gesetzes befasst waren und die entsprechenden Dokumentationen auch vorgenommen haben. In der Beteiligtentransparenzdokumentation werden alle an einem Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags oder der Thüringer Landesregierung mitwirkenden natürlichen und juristischen Personen erfasst. Damit soll das Ziel verfolgt werden, im Bereich Gesetzgebung mehr Transparenz zu schaffen und unter anderem auch der Korruption entgegenzuwirken. Wenn es heute darum geht, die Wirkungsweise und die Ergebnisse zu bewerten, so sind insbesondere die Darstellung unter Punkt F, nämlich Bewertung, Handlungs- und Änderungsempfehlungen, von besonderem Interesse. Dabei kommt man zu dem Fazit, dass das Gesetz und die auf dessen Grundlage betriebene Dokumentation sich grundsätzlich bewährt haben, dass das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz auf eine breite Akzeptanz seitens der dokumentationspflichtigen Beteiligten als auch der interessierten Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb Thüringens stößt und dass kein Rückgang der Bereitschaft zur Beteiligung an schriftlichen Anhörungsverfahren zu erkennen ist. Anschließend wird auch noch erklärt, wie ausführlich das Interesse anderer Landtage und Wirtschaftsvertreter an dem Gesetz ist. Die Bewertung des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes könnte letztlich nicht lobenswerter ausfallen. Daher wird auch im Moment kein Handlungs- und Änderungsbedarf – zumindest an dieser Stelle – gesehen. Was mir aber fehlt, ist natürlich ein Stück weit die intensivere kritische Blickrichtung, insbesondere, weil bereits in den Beratungen des Gesetzentwurfs im Jahr 2019 auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen wurde. Stattdessen wird lediglich darauf verwiesen, dass es diese Bedenken gab, die dann im Endeffekt auch wohl im Wesentlichen berücksichtigt wurden. Das ist so zum Ausdruck gebracht. Angesichts der geäußerten Bedenken im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens – und ich erinnere da an die verfassungsrechtlichen Ausführungen des vormaligen Abgeordneten Scherer – hätte ich mir dann doch ein bisschen eine intensivere Beschäftigung auch mit dieser Thematik zumindest in diesem Bericht gewünscht – aber sei es drum. Es findet auch in dem Bericht eine Auseinandersetzung mit datenschutzrechtlichen Belangen statt. Das ist dann zumindest auch Bestandteil dieses Berichts. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht wegleugnen lässt sich, und das gehört natürlich auch dazu, wenn wir allumfassend über den Bericht reden, dass festgestellt wird, dass die Pflege und die Verwaltung der Datenbank mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand ausgeführt wird. Am Ende kommt man auf eine dargestellte Wochenarbeitszeit von insgesamt 49 Wochenarbeitsstunden in den unterschiedlichsten Bereichen und Referaten. Hinzu kommt natürlich auch noch der erhebliche Mehraufwand in den Geschäftsstellen der Ausschüsse. Der Gesetzentwurf hat also wie erwartet eine Vielzahl von Verwaltungshandeln nach sich gezogen und zumindest, das muss man hier sagen, erfüllt er natürlich seinen Zweck, aber auf der anderen Seite wird dem immer wieder ausgerufenen Ziel des Abbaus der Demokratie damit dann wohl nicht entgegengewirkt. Aber sei es drum. Augenblicklich gibt es ja hinsichtlich parlamentarischer Transparenz weitere Gesetzesinitiativen, die bereits in die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden sind. Herr Korschewsky hat darauf schon hingewiesen. Für die dortige Behandlung ist dieser Bericht natürlich nunmehr ebenso eine wichtige und auch aussagekräftige Grundlage, wenn es um die Frage geht, inwiefern weitere Regelungen erlassen werden sollen bzw. wie sich die Erfahrungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung gestalten werden. Das soll es eigentlich gewesen sein. Ich bedanke mich natürlich nochmals für die Berichterstattung und für die Auswertung und danke für die geschätzte Aufmerksamkeit.

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Madeleine Henfling

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion der SPD Abgeordnete Lehmann das Wort.

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Diana Lehmann SPD

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielleicht zu Beginn noch einmal trotzdem ein kurzer historischer Abriss zu dem Gesetz. Als wir das 2019 erarbeitet und eingeführt haben, war es ein Novum in der Bundesrepublik. Es gab auch hier im Thüringer Landtag schlicht und ergreifend keinen legislativen Fußabdruck. Seitdem haben sich viele andere Bundesländer an unserem Gesetzentwurf und an unserem Gesetz ein Beispiel genommen und ähnliche Regelungen eingeführt. Trotzdem – und das kann man, glaube ich, auch mit Stolz sagen – hat Thüringen einen Spitzenplatz bei der Transparenz und das auch tatsächlich verbrieft zum Beispiel durch Transparency. Ich glaube, dass das etwas ist, womit wir hier als Thüringer Landtag sehr zufrieden sein können. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Trotzdem gibt es einige Evaluationsergebnisse, auf die würde ich gern noch mal eingehen. Sie zeigen, dass es ein gutes Gesetz ist, das sich grundsätzlich bewährt hat, dass der Abschreckungseffekt, der im Gesetzgebungsverfahren vermutet wurde, dass es also keine oder mangelnde Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren geben könnte, nicht besteht, dass sich auch die Befürchtung, die die CDU zum Beispiel in der Debatte noch eingebracht hat, dass es ein Bürokratiemonster werden könnte, nicht bewahrheitet hat und dass in der Praxis aufgetauchte Anwendungsprobleme unproblematisch gelöst werden konnten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Solche Anwendungsfragen sind auch nicht unüblich, gerade weil es eben ein neues Gesetz war ohne Vergleichsmöglichkeiten und bestimmte Vorgänge schlicht und ergreifend auch erst eine gewisse parlamentarische Praxis und parlamentarische Übung brauchen. Doch gibt es trotzdem ein recht großes Interesse auch von außerhalb. Zum Beispiel erlauben statistisch erhobene Zugriffszahlen zumindest einen groben Einblick in die Nutzung und zeigen auch, dass diese Zugriffszahlen stetig wachsen und auch von Beteiligten selbst gut angenommen werden, weil auch die damit gut dokumentieren können, wie sie sich in die parlamentarische Arbeit einbringen und das auch tatsächlich für sie selber ein Aushängeschild ist. Änderungsbedarf im engen Sinne wird daher am Gesetz nicht gesehen. Ich möchte an der Stelle trotzdem noch mal darauf hinweisen, dass wir hier im parlamentarischen Verfahren zwei Gesetzentwürfe haben, die sich auch noch mal mit Transparenzmaßnahmen in der Lobbyarbeit beschäftigen – einer auch von uns. Was ich mir wünschen würde, ist, dass wir die in den nächsten Wochen und Monaten beraten, sodass wir in Ergänzung oder quasi als Konglomerat zu diesem Gesetzentwurf eine gute Ergänzung finden, die unsere parlamentarische Arbeit weiter transparenter und damit auch nachvollziehbarer macht für die Menschen, für die wir die machen, nämlich für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Gruppe der Bürger für Thüringen Frau Abgeordnete Bergner das Wort.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Heute möchte ich die Abgeordneten loben, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Es ebnet den Weg zu mehr Bürgernähe. Der Name „Thüringer Beteiligtentransparenzgesetz“ ist zwar unaussprechlich und auf das erste Hören hin unverständlich. Dabei geht es um eine einfache Sache. Wer die Gesetzgebung beeinflussen will oder beeinflusst, soll das nicht in Hinterzimmern machen, sondern im Licht der Öffentlichkeit. Einfach, aber keineswegs selbstverständlich. Natürlich sind mit dem zum 1. März 2019 eingeführten Transparenzdokumentationen nicht die Probleme ungleichgewichtiger Lobbyeinflüsse auf Regierung und Parlament gelöst – schon gar nicht die umgekehrte Richtung. Wem hören Regierung und Parteien zu? Wurden in der Coronakrise Stimmen von Wissenschaftlern oder kompetenten Bürgern, die die massiven Grundrechtseinschränkungen für nicht gerechtfertigt hielten, ausgeblendet oder gar diffamiert? (Beifall Gruppe der BfTh) Ich halte es für zwingend notwendig, dass ein solches Gesetz nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch gelebt wird. Warum ich das betone, möchte ich Ihnen erläutern. Die Landesregierung berief während der Coronakrise einen wissenschaftlichen Beirat, der nicht demokratisch gewählt wurde. Welche Lobbygruppen stecken hinter den Mitgliedern? Schauen wir jetzt auf die Veröffentlichungen der Landesregierung, so finden wir die Notiz, dass es einen Beirat gibt und welche Aufgaben er hat. Da fehlt schon die Transparenz, wer Mitglied des Beirats ist. Dann findet man Empfehlungen des Beirats, aber nicht, wer und mit welchen Argumenten sie ausgesprochen wurden, von Protokollen der Sitzungen ganz zu schweigen. Und es gibt Protokolle zu den Beratungstreffen, die unter dem Namen „Eulengremium“ liefen. Diese konnte ich nicht finden. Dann frage ich mich, wieso die Landesregierung gegen ihr noch in der letzten Legislatur erschaffenes Gesetz verstößt. Oder versteckt sie sich dahinter, dass mündliche Äußerungen nicht transparent gemacht werden müssen?

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Madeleine Henfling

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Frau Abgeordnete Bergner, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Korschewsky zu?

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Nein. Die Transparenz ist umso wichtiger, da sich jetzt zunehmend herausstellt, dass von der Regierung Fehlentscheidungen getroffen wurden, die es jetzt aufzuarbeiten gilt. Deshalb besteht hier nach wie vor Handlungsbedarf. Es stellt sich die Frage: Ist das Gesetz in diesen Punkten noch lückenhaft oder liegt hier ein klarer Gesetzesverstoß vor? Ich frage mich: Wie stellen wir sicher, dass dieses Gesetz auch eingehalten wird? Wie erfahren die Bürger und wir Abgeordneten davon, wenn dem nicht so ist? In Fällen der Landesgesetzgebung kann die Beteiligungsdokumentation helfen, verzerrte Einflüsse aufzuklären und schrittweise zu überwinden, so es konsequent angewendet wird. Wir Bürger für Thüringen ermutigen alle, die Dokumentation in diesem Sinn als Stachel zu mehr Demokratie zu nutzen. (Beifall Gruppe der BfTh) Denn das hier evaluierte Gesetz ist fortschrittlich, wird teils bundesweit als vorbildlich angesehen. Es ist mehr als ein Lobbyregister. Es werden nicht nur Akteure, Auftraggeber und Finanzierung etwa von Gutachtern offengelegt, sondern ein legislativer Fußabdruck soll dokumentiert werden, Einflüsse von Vertretern eigener oder fremder Interessen auf den Prozess der Entscheidung jedes einzelnen Gesetzes. Insgesamt denke ich, dass das Transparenzdokumentationsgesetz weiter in Kraft bleiben soll und es nach den hier aufgezeigten Lücken ggf. weiterentwickelt werden sollte. Danke. (Beifall Gruppe der BfTh)

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Madeleine Henfling

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Als Nächstes erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt hat Frau Dr. Bergner zu Beginn ihrer Rede ein Lob ausgesprochen in Richtung all derjenigen, die das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz auf den Weg gebracht haben. Liebe Frau Bergner, dieses wäre nur halb so vergiftet, wenn Sie zumindest erfasst hätten, worum es in diesem Gesetz tatsächlich geht. (Beifall DIE LINKE) Denn, das muss ich Ihnen leider so sagen, dokumentationspflichtig sind schriftliche Äußerungen, wie beispielsweise Stellungnahmen und Anregungen, die sich auf ein konkretes Gesetzgebungsvorhaben des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung beziehen – leider nicht mehr und auch nicht weniger. (Beifall DIE LINKE) Genau deshalb werde ich am Ende meiner Rede auch noch mal zu dem Schluss kommen, warum es leider mitnichten ein Lobbyregister ist, warum wir dieses zusätzlich ergänzend einfordern und warum wir trotzdem in Thüringen in gewisser Weise stolz sein können, als erstes Bundesland ein solches Transparenzbeteiligungsdokumentationsgesetz auf den Weg gebracht zu haben – auch wenn es einen unaussprechlichen Titel hat; da sind wir uns einig, Frau Dr. Bergner. Erst mal will ich sagen: Auch wir freuen uns, dass die Bewertung des Berichts so positiv ausgefallen ist – es wird kein akuter Änderungsbedarf gesehen – und dass durch das Gesetz auch das von uns verfolgte Ziel erreicht worden ist: Transparenz bei Gesetzgebungsprozessen herzustellen und damit die Demokratie zu stärken. Ich will es noch mit ein paar Zahlen unterlegen: In der laufenden Legislatur wurden bis zum 31. Juli 2022 bereits 149 Gesetzentwürfe mit 1.249 Beteiligungsvorgängen im Register dokumentiert, was hauptsächlich – zu 86 Prozent – schriftliche Anhörungen waren. Erfreulich ist, dass der Transparenzwille der Einflussnehmenden hoch ist. Dass das nicht so ist, war eine große Befürchtung von einigen, die damals nicht zugestimmt haben. 69 Prozent haben ihr Einverständnis gegeben, dass ihr schriftlicher Beitrag im Register veröffentlicht wird, nur 24 Prozent sprachen sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Beiträge aus. Das waren übrigens spannenderweise überwiegend die kommunalen Spitzenverbände, die nicht wollten, dass das veröffentlicht wird. Das müssen die Spitzenverbände erklären, warum, das habe ich bis heute nicht verstanden. Erfreulich ist auch, dass immer mehr Bürgerinnen auf das Register zugreifen. Im Jahr 2020 waren es 2.677 unterschiedliche Besucherinnen bei insgesamt 6.024 Besuchen, im Jahr 2021 schon 3.338 unterschiedliche Besucherinnen bei insgesamt 14.037 Besuchen. Uns zeigt das: Da gibt es noch jede Menge Potenzial und auch – ich sage mal – Aufforderung an uns Abgeordnete, das Transparenzregister noch bekannter zu machen, denn wir haben mit der Einführung der Beteiligtendokumentation in Thüringen tatsächlich etwas Besonderes auf den Weg gebracht. Das allererste Mal – meine Kollegin Lehmann hat das gesagt – wurde in Deutschland das Modell des legislativen Fußabdrucks durch gesetzliche Regelungen festgeschrieben. Vergleichbares gibt es bisher nur in Berlin, in Kraft seit dem 4. November 2021. Transparency International hat unseren Vorstoß dann auch – Knut Korschewsky hat es schon erwähnt – mit Platz 1 im deutschlandweiten Lobbyranking quasi gekrönt. In diesem Jahr sind wir leider nur noch Platz 2, weil nämlich der Bundestag inzwischen auch ein Lobbyregister eingeführt hat. Das zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, durch die Herstellung von Transparenz Akzeptanz für die politische Arbeit zu schaffen und unsere Demokratie nachträglich zu stärken. Aber – das will ich ganz deutlich sagen, da bin ich ganz bei Knut Korschewsky – wir sollten endlich einen weiteren Schritt gehen und ein verbindliches Lobbyregister auf den Weg bringen, denn das gibt es bisher nicht. (Beifall DIE LINKE) Rot-Rot-Grün hat dafür bereits im Mai 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt und dieser befindet sich nach den erfolgten Anhörungen im zuständigen Justizausschuss. Mit unserem Vorschlag geht es uns darum, politische Einflussnahme auf staatliche Entscheidungen offenzulegen – in Ergänzung zum legislativen Fußabdruck. Unser Gesetzentwurf enthält – das fanden wir auch wichtig, wir erinnern uns alle an die Maskendebatten etc. – verschärfte Regelungen für Abgeordnete bezüglich Nebeneinkünften, Nebentätigkeiten und Spenden. Lassen Sie mich noch mal zusammenfassen: Die Evaluierung hat gezeigt – und da schaue ich auch in Richtung CDU und AfD, die es in der letzten Legislatur ganz falsch fanden, einen solchen Vorschlag auf den Weg zu bringen –, dass die anfänglichen Befürchtungen und die Skepsis gegenüber zu viel Transparenz haltlos waren; so habe ich auch die Rede von Herrn Schard verstanden. So hat beispielsweise die Dokumentationspflicht gerade nicht davor abgeschreckt, sich an gesetzgeberischen Vorhaben zu beteiligen, ganz im Gegenteil. Und nun hoffe ich, dass alle demokratischen Fraktionen und Gruppen in diesem Haus einen weiteren Schritt wagen und mit uns das Lobbyregister auf den Weg bringen. Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer Demokratie und das Lobbyregister würde es ermöglichen, Strukturen der Einflussnahme transparent zu machen und so Vertrauen in Politik und Demokratie zu stärken. Aber dahin ist es noch ein Stückchen Weg und ich hoffe, den gehen wir auch noch gemeinsam. Vielen herzlichen Dank, auch noch mal für den Bericht an die Landtagspräsidentin. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Madeleine Henfling

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächstes erhält Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort. (Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Er ver- zichtet!) Er verzichtet, das ist sehr vorbildlich von ihm. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung zu diesem Tagesordnungspunkt auch auf einen Redebeitrag verzichtet. Dann schaue ich ins Rund: Es gibt keine weiteren Redebeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt, abstimmen werden wir an dieser Stelle auch nicht. Deswegen schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und wir treten jetzt bis 21.35 Uhr in eine Lüftungspause ein. Danach rufen wir den Tagesordnungspunkt 79 auf.

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Bergner

Bericht zur Evaluierung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes gemäß § 7 Abs. 2 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Meine Damen und Herren, ich sehe, die 3 Minuten Überziehung haben dazu geführt, dass sich der Saal für diese Uhrzeit wieder relativ gut gefüllt hat. Ich würde kurz um etwas Ruhe bitten, sodass wir wieder einsteigen können. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 79 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6571 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6653 Es ist wirklich gerade ein bisschen unangenehm, hier zu sprechen, denn es ist ziemlich laut im Raum. Für so wenig Leute, wie da sind, dürfte es etwas ruhiger werden. Danke. Also noch einmal: Es handelt sich um den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6571. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und rufe den Abgeordneten Zippel für die CDU-Fraktion auf. (Beifall CDU)

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Christoph Zippel CDU

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ZDF ‑ Politbarometer fragte im letzten Jahr nach der Verwendung von Gendersprache in den Medien. 71 Prozent der Befragten lehnten Sternchen oder Genderpausen beim Sprechen ab. Ebenfalls im letzten Jahr fragte der MDR, welchen Begriff die Menschen am ehesten mit der Genderdebatte verbinden würden. Die häufigsten Zuschreibungen waren: überflüssig, übertrieben, unnötig oder Schwachsinn. (Beifall CDU) (Zwischenruf aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gut, wenn ein Mann das sagt!) Rund zwei Drittel der Deutschen lehnen Gendersprache ab, aber trotzdem ist sie scheinbar allgegenwärtig: in der öffentlichen Verwaltung, an Hochschulen, in den Medien und – ja – in den Parlamenten. Auch der Thüringer Landtag möchte Protokolle zukünftig gendern. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein, nein!) Das ist übrigens auch der konkrete Anlass für unseren Antrag. Wir als CDU ‑ Fraktion sagen an dieser Stelle: Es reicht! (Beifall CDU, AfD, Gruppe der BfTh) Die Menschen haben das Recht, dass ihr Parlament und ihre Verwaltung mit ihnen in klarem und korrektem Deutsch kommunizieren. Und um gleich ein Missverständnis auszuräumen: Wir fordern nicht, das generische Maskulinum einzuführen. Das generische Maskulinum kann eine Option sein, aber nicht die einzige. Und ich möchte an dieser Stelle eine persönliche Anmerkung bringen: Ich persönlich bin ein Freund des generischen Maskulinums. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Das hat jetzt überrascht!) Es handelt sich um das grammatikalische Geschlecht, das nichts mit dem biologischen Geschlecht zu tun hat. Deshalb können sich prinzipiell alle Menschen angesprochen fühlen: männlich, weiblich oder Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tut es aber nicht! Faktenlage!) Was wir als CDU-Fraktion mit unserem Antrag erreichen möchten, ist eine geschlechtergerechte und gleichzeitig verständliche Sprache. (Beifall CDU)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Meine Damen und Herren, es hat der Abgeordnete Zippel das Wort, zumindest überwiegend. Ich bitte darum, jetzt doch etwas Ruhe zu wahren.

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Christoph Zippel CDU

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Ich möchte an der Stelle ein Beispiel bringen: Meine Fraktion zum Beispiel hat großartige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, (Beifall CDU) aber keine „Mitarbeiterinnen“ und keine „Mitarbeitenden“, sondern großartige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) Der Rat für deutsche Rechtschreibung sagt: Geschlechtsgerechte Texte sollen 1. sachlich korrekt, 2. verständlich und lesbar, 3. rechtssicher und eindeutig und 4. sowie gut vorlesbar sein. (Beifall CDU) All das trifft auf Gendersprache nicht zu. Gendersprache entspricht auch nicht dem Grundrecht auf Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 2 der Thüringer Landesverfassung. Denn Gendersprache ist nicht inklusiv – im Gegenteil. Sie ist exklusiv, sie schließt Menschen aus, (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) und zwar Menschen, die nicht gut Deutsch können, Menschen mit Leseschwäche, Menschen mit Hörbehinderung oder mit kognitiven Einschränkungen. Alle diese Menschen werden durch Gendersprache ausgeschlossen. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) Der Blinden- und Sehbehindertenverband rät deshalb von Sonderzeichen beim Gendern ab. Aus demselben Grund empfiehlt das Netzwerk Leichte Sprache – die Beidnennung, also Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von daher ist doch eindeutig, was die betroffenen Verbände fordern – eine klare und verständliche Sprache. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) Und was wollen wir? Der Landtag, die Landesregierung und ihre Behörden, die Schulen und die Einrichtungen der Rechtspflege sollen auf Gendersprache verzichten und sich an die geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung halten. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) Sachsen kann hier Vorbild sein. Das sächsische Kultusministerium beispielsweise hat im vergangenen Jahr die Schulen im Freistaat angewiesen, Sonderzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich im Wortinneren nicht zu verwenden. Stattdessen empfiehlt das Kultusministerium, die paarweise Nennung – Schülerinnen und Schüler – oder neutrale Begriffe. Außerdem möge sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass an Hochschulen sowie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Gendersprache verzichtet wird. Wenn Prüfungsleistungen an den Hochschulen schlechter bewertet werden, nur weil sie nach den Regeln der amtlichen Rechtschreibung verfasst werden, dann ist das eine Unverschämtheit und ein Skandal. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist eine Lüge! Nennen Sie mal ein Beispiel dafür!) Diese Beispiele gibt es, Herr Dittes, die können Sie selber nachlesen. Wir können Ihnen die auch gern nachliefern. Was Sie machen, ist aber nur ein Verschließen der Augen vor den Tatsachen und nichts anderes. (Unruhe DIE LINKE) Meine Damen und Herren, das Misstrauen gegenüber der Politik hat zugenommen. Das Gleiche gilt für die Medien und viele andere Institutionen. Das mag eine Vielzahl von Ursachen haben, aber ein Grund ist ganz sicher, dass Regierung und Volk nicht mehr die gleiche Sprache sprechen – im wahrsten Sinne des Wortes. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) (Heiterkeit SPD) Viele Menschen empfinden eine aggressive Gendersprache als Bevormundung, als Gängelung und Zwang. Und dass Sie das zum Lachen finden, zeigt nur, wie fern Sie von diesen Menschen sind und dass Ihnen die Mehrheit der Menschen, die da draußen ihre Meinung kundtun, vollkommen egal ist. Nichts anderes zeigt das. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) Gendersprache wird als Eliteprojekt einer kleinen Minderheit ohne Bezug zu Lebens- und Sprachwirklichkeit der allermeisten Menschen empfunden. Und genau dieses Elitenprojekt und diese kleine Minderheit zeigen Sie gerade wieder mit Ihrem Verhalten hier. Natürlich kann jede und jeder sprechen, wie ihm der Schnabel gewachsen ist, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, Gott sei Dank … Minderheitsregierung!) aber bei offiziellen Kommunikationswegen von Behörden und ähnlichen Institutionen sollten die allgemein anerkannten Regeln gelten und nicht die willkürliche Kunstsprache einer kleinen, aber lauten Minderheit. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) An der Stelle möchte ich es noch mal herausarbeiten: Uns wird oftmals nachgesagt, wir wollen den Menschen verbieten, frei zu reden. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In unserem Antrag ist noch mal deutlich geworden, dass es um die offizielle Kommunikation des Staates mit seinen Bürgern geht, wo wir dafür zu sorgen haben, dass es um klare, verständliche Sprache geht. Das wollen Sie aus irgendwelchen Gründen nicht. Das müssen Sie den Bürgern erklären und nicht wir. Das ist Ihr Problem, nicht unseres. (Unruhe DIE LINKE) (Beifall CDU) Die deutsche Sprache ist eine schöne Sprache und vor allem ist sie kreativ genug, um Vielfalt sichtbar zu machen, ohne die Verständlichkeit und Sprachästhetik zu zerstören. Ich denke, das sollten wir alle hinkriegen. Deswegen bitte ich darum, dem Antrag der CDU zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Ich rufe – wenn ich dann auch die notwendige Lautstärke dazu vorfinde, aufrufen zu können – Frau Kollegin Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

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Laura Wahl GRÜNE

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Oh, jetzt habe ich ja gerade gewissermaßen schon gegendert. Die CDU-Fraktion möchte aber nicht, dass wir Menschen mit ihrem tatsächlichen Geschlecht ansprechen. Also noch mal neu: Meine sehr verehrten Herren, insbesondere die von der CDU-Fraktion, ich kann Ihre Verzweiflung ja durchaus nachvollziehen: Man hängt als ehemalige Volkspartei bei 20 Prozent rum und kommt aus dem Tal der Tränen nicht heraus. Jede Umfrage verbannt Sie von Neuem auf den dritten Platz der Wählerinnengunst. Dabei schmerzt insbesondere, dass eine von Höcke geführte Fraktion, die richterlich bestätigt zu Recht als faschistisch bezeichnet werden darf, (Heiterkeit CDU)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Wahl hat das Wort – Entschuldigung, Frau Kollegin. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Laura Wahl GRÜNE

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

dass diese AfD beharrlich in Umfragen auf über 20 Prozent kommt. Der Kardinalfehler, den die CDU-Fraktion daraufhin aber leider immer wieder begeht, ist, dass sie denkt, sie könne Wählerinnen von der AfD abgreifen, indem sie AfD-Positionen übernimmt – so wie bei diesem Plenarantrag geschehen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei zeigt sich allerdings immer wieder: Wenn man die Positionen des rassistischen, wissenschaftsfeindlichen und antifeministischen Originals kopiert, stärkt man am Ende nur dieses Original. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Unruhe CDU) Dabei zeigt sich auch immer wieder, dass insbesondere das Gendern – die Nutzung geschlechtergerechter Sprache – ein solches Thema ist, das Konservative und Rechte eint. An dieser Stelle zwei Bemerkungen: Erstens, niemand schreibt Menschen vor, wie sie zu kommunizieren haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Doch!) Zweitens, das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es die dritte Option gibt. Die männlich/weibliche Nennung beachtet eben queere Menschen an vielen Stellen nicht und ist damit nicht inklusiv. Wohlgemerkt bringen Sie als CDU-Fraktion aber diesen Antrag zu einem Zeitpunkt, zu dem es wohl unstrittig politisch weitaus wichtiger wäre, über die aktuelle Energiekrise, über die drohende wirtschaftliche Rezession oder auch über die Verantwortung des Landes beim Thema „Klimaschutz“ zu reden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine Herren von der CDU-Fraktion – Frau Tasch und Frau Meißner fühlen sich sicherlich mit gemeint –, Sie können sich als Fraktion mit diesem Plenarantrag sehr gern blamieren und ein weiteres Mal unter Beweis stellen, dass Sie von Gleichberechtigung, gesellschaftlicher und sprachlicher Entwicklung keinerlei Ahnung haben. Nur zu. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Was ich Ihnen aber wirklich übel nehme, ist, wenn Sie dabei unsere Demokratie, unseren Rechtsstaat und unser Grundgesetz in Mitleidenschaft ziehen. Ich zitiere mal aus dem Antrag der CDU: (Unruhe CDU) „Der Landtag fordert die Landesregierung [in III.3.] auf, […] sich dafür einzusetzen, dass an Hochschulen, Einrichtungen der Rechtspflege“ – also Gerichten – „sowie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks […] auf eine Anwendung der sogenannten Gendersprache verzichtet wird“. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh) Sie als CDU wollen also aufgrund Ihrer fast schon fanatischen, mindestens jedoch krampfhaften Ablehnung des Genderns einfach mal in die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit, Unabhängigkeit der Justiz und die Pressefreiheit eingreifen und diesen Institutionen vorschreiben, wie sie nicht zu kommunizieren haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Schwachsinn!) (Unruhe CDU) Für eine Partei, die sich mal Rechtsstaatspartei nannte, muss ich sagen: bemerkenswert. Dass sich die CDU mit unserem Rechtsstaat schwertut, ist aber leider auch kein Wunder, wenn man im Antrag lesen muss, dass Sie schon an einem grundlegenden Verständnis von Demokratie scheitert. So heißt es im Antrag weiter: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] sich zur deutschen Sprache als wesentlichem Pfeiler der Demokratie […] zu bekennen“. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Jawohl!) Seit dieser Lektüre bin ich am Überlegen, welche Staatsformen in Frankreich, in den USA oder in England herrschen. Die Demokratie kann es scheinbar nicht sein, denn die CDU hat erkannt, dass die deutsche Sprache ein wesentlicher Pfeiler dieser in Deutschland immer so prächtig gediehenen Demokratie ist. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Die Sie unterhöhlen!) (Unruhe CDU) Aber besonders perfide finde ich, dass Sie Menschen mit Behinderungen oder Migrantinnen vorschieben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Menschen haben nämlich im Gegensatz zu Ihnen sehr gut verstanden, dass feministische Kämpfe für eine gerechte und inklusive Gesellschaft für sie das Leben besser machen. Was dagegen spaltet und niemandem hilft, sind Anträge wie dieser. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschließend muss ich anerkennen: Die CDU hat einen richtigen Satz in ihrem Antrag stehen. Dieser Satz lautet: „In seiner Funktion als Verfassungsorgan sowie als Bildungs-, Veranstaltungs- und Begegnungsstätte spricht sich der Landtag gegen herabwürdigende Sprachformen, […] für mehr Sprachsensibilität aus und unterstützt einen entspannteren Umgang mit der deutschen Sprache“. (Heiterkeit DIE LINKE) Werte CDU-Fraktion, Sie haben die Wahl: Sie könnten unseren Änderungstag zulassen. Damit beenden wir diese komplett überflüssige Debatte, einigen uns auf diesen einen Satz und wenden uns wieder den Themen zu, die das Leben der Menschen in Thüringen wirklich verbessern. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Oder Sie entscheiden sich dafür, lieber gemeinsam mit der Höcke-AfD eine Mehrheit in diesem Parlament zu suchen und damit den demokratiezersetzenden Prozess weiter zu befeuern. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Ich kann nur appellieren: Kehren Sie endlich zurück zu vernünftiger Politik, anstatt transfeindliche, anstatt rechte Narrative zu bedienen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Vielen Dank, Frau Wahl. Ich rufe jetzt für die AfDFraktion Frau Abgeordnete Herold auf.

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Corinna Herold AfD

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne oder im Netz, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, nach dieser eindringlichen Gardinenpredigt einer Vertreterin der Tabellenvorletzten im Thüringer Parteienspektrum fehlen mir schlicht fast die Worte. (Beifall AfD) Aber zum Antrag. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn die Worte fehlen, ist es schön!) Zu Ihnen komme ich noch, Frau Wahl. (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die CDU hat jahrelang auf Landes- wie auch auf Bundesebene den von Rot-Rot-Grün und deren woken journalistischen Hilfstruppen vorangetriebenen sprachlichen Irrungen und Wirrungen durch passives Dulden Vorschub geleistet, teilweise sogar gegen eigene Parteitagsbeschlüsse. (Beifall AfD) Kritik am Gendergaga, wie sie prominent etwa von der Autorin Birgit Kelle vertreten werden, die noch immer CDU-Mitglied ist, wird übergangen. Und als die CDU im Thüringer Landtag hier die Gelegenheit hatte, gegen die politische Manipulation unserer wunderschönen deutschen Sprache vorzugehen, hat sie immer und immer wieder gekniffen und die linksgrüne Karawane des Genderwahns immer weiter voranziehen lassen. (Beifall AfD) Längst nämlich hätte man hier in Thüringen – wir sind ja in vielen Punkten in Deutschland Vorreiter und das Kernland des konservativen Fortschritts – der Vergewaltigung unserer Sprache durch die Politik wirksam entgegentreten können, denn die AfDFraktion hat in der Vergangenheit öfters parlamentarische Initiativen vorgelegt. Aber immer, wenn es dann zur Abstimmung kam, hat sich die geschätzte CDU-Fraktion weggeduckt. Nachdem nun schon über Monate hinweg wirklich beängstigende Umfrageergebnisse der CDU zeigen, was die Bürger von einer solchen rückgratlosen Politik halten, scheint die Union in Thüringen jetzt nervös zu werden. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: So ein Schwachsinn!) Frau Meißner, wir haben doch gerade gehört, wir sollen ein bisschen respektvoller miteinander umgehen, da können Sie nicht von Schwachsinn reden. (Beifall AfD) Not lehrt beten, wie das Sprichwort sagt, und schlechte Umfrageergebnisse lehren offensichtlich gelegentlich Vernunft. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Reden Sie einfach mal zur Sache!) Allerdings ist das Maß der Heuchelei, das die Union in Sachen Gendern an den Tag legt, schon erstaunlich, denn nicht vor allzu langer Zeit, in der 48. Sitzung dieses Hohen Hauses, gab der Abgeordnete Zippel von der CDU-Fraktion zu Protokoll, dass Gendern mittlerweile Bestandteil der deutschen Sprache geworden sei und dass man dagegen also leider letztendlich nichts machen könne. Ich frage mich also schon seit mehreren Minuten, wann der Abgeordnete Zippel seinen Damaskusmoment hatte und vom Saulus zum sprachpolitischen Paulus geworden ist. (Beifall AfD) Der heutige Fraktionschef Prof. Dr. Voigt griff so, wie es seine rot-rot-grünen Kooperationspartner gern tun, gleich zur Nazikeule. Er meinte, die AfD wolle mit der Festschreibung von Deutsch als Landessprache in der Verfassung einen Duden von 1933 festschreiben. Man muss offensichtlich schon Professor sein, um einen solchen Unfug trockenen Auges von sich geben zu können. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das ist aus dem Zusammenhang gerissen!) Aber wir sind nicht nachtragend. Und wenn es bezüglich des Genderirrsinns nun bei der Union einen echten Sinneswandel gibt, dann werden wir uns dem nicht verschließen. (Beifall AfD) In der Sache liegen die Fakten und Zusammenhänge auf der Hand. Ich selbst und meine Kollegen aus meiner AfD-Fraktion haben immer wieder darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gendern nichts mit Gleichberechtigung oder Gerechtigkeit zu tun hat und auch nicht mit Diskriminierung. Von der ganzen Genderei kann sich keine alleinerziehende Verkäuferin mit Kind auch nur ein Brötchen mehr kaufen (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann lassen Sie es doch einfach!) und nicht ihre Miete bezahlen und nicht ihre Energiekosten. Das Gendersternchen ist an dieser Stelle völlig überflüssig. (Beifall AfD) Zahllose Fachleute wie zum Beispiel der Linguist Peter Eisenberg haben sich mit guten Argumenten immer wieder gegen die politisch korrekte Sprachzerstörung und gegen die Verballhornungen des Deutschen ausgesprochen. Hinzu kommt, dass sich eine große Mehrheit der Bevölkerung in Umfragen regelmäßig gegen diese Sprachverhunzungen ausspricht, und das seit vielen Jahren. Das zeigt übrigens, dass die vorhin zitierte Aussage vom Abgeordneten Zippel völlig danebenliegt. Das Gendern gehört eben nicht zur lebendigen gesprochenen oder geschriebenen Sprache der Deutschen, sondern ist nur ein Vehikel, eine Verirrung, ein Missgriff von Ideologen und Bildungsverlierern. (Beifall AfD) Auch im europäischen Ausland ruft die deutsche Sprachpolitik Kopfschütteln und Unverständnis hervor. Dort geht man andere Wege. So hat zum Beispiel vor vier Jahren der französische Premierminister Eduard Philip die sogenannte inklusive Schreibweise in öffentlichen Texten untersagt. Der Blick hierauf lässt hoffen, dass wir diese totalitäre Sprachmanipulation auch in Deutschland in die Schranken weisen können und in allen amtlichen und öffentlichen Texten zu den anerkannten und bewährten Regeln von Rechtschreibung und Grammatik zurückkehren. (Beifall AfD) Der Antrag der CDU wird deswegen von uns mit Wohlwollen behandelt, da wir glauben, dass er einen kleinen Beitrag dazu leisten kann. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Vielen Dank, Frau Herold. Jetzt hat für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Schaft das Wort.

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Christian Schaft Die Linke

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen am Livestream, das, was eben gesagt wurde, lasse ich jetzt rechts liegen, denn viel fataler finde ich die Art und Weise, wie wir hier im Parlament miteinander umgehen und die Frage, was wir hier eigentlich miteinander verhandeln, dass es der CDU bei einer Tagesordnung, die 80 Tagesordnungspunkte beinhaltet, wo Sachen draufstehen wie ein Gesetz zur freiwilligen Gemeindeneugliederung, zur Modernisierung des Schulwesens oder beispielsweise auch ein Antrag der CDU zum Thema „Seiteneinsteigerin“ offensichtlich viel wichtiger ist – nicht nur heute früh –, nicht nur den Sozialneid zu schüren, sondern dann auch noch einen Antrag vorzuziehen und den Versuch zu wagen – über die Absprache der Parlamentarischen Geschäftsführer hinaus – (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Es gab diese Absprache nicht!) den dann noch mal nach vorn zu ziehen. Das zeigt, wo Ihre Prioritäten liegen, nämlich nicht bei der Bearbeitung der wirklichen Probleme in diesem Freistaat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werte Kolleginnen der CDU, ich frage Sie jetzt einfach mal so: Merken Sie es eigentlich noch? Merken Sie noch, was Sie hier tun, wenn Sie nichts anderes machen, als mit diesem Antrag hier rechten Kulturkampf zu betreiben? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: In welcher Blase leben Sie denn?) Das, was Sie hier vorgelegt haben, ist nichts anderes als ein Antrag, den auch die AfD-Fraktion so hätte schreiben können. Aber Sie sind ja lieber damit beschäftigt, eine „Bild“-Schlagzeile nach der anderen zu produzieren, als hier als konstruktive Opposition im Landtag zu wirken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie gießen mit diesem Antrag Öl ins Feuer. Es sind zu Recht Menschen in diesem Freistaat besorgt, beispielsweise die Initiatorin eines offenen Briefes, der heute der CDU-Fraktion überreicht wurde. Ich kann nur dazu auffordern, diesen Brief aufmerksam zu lesen, denn das Queere Netzwerk Thüringen, verschiedene CSD-Bündnisse oder die Trans*solidarische Vernetzung Jena machen deutlich, dass sie besorgt sind, was Sie mit diesem Antrag hier bezwecken und betreiben. Sie machen aber trotzdem den Versuch, mit sachlichen Argumenten zu widerlegen, was Sie hier in Ihrem Antrag geschrieben haben. Und wenn Sie auch nur im Ansatz ernst nehmen, was Sie in Ihrem Antrag unter II. schreiben – dort steht nämlich, dass der Landtag als Verfassungsorgan und als Bildungsstätte sich gegen herabwürdigende Sprachformen und für Sprachsensibilität ausspricht –, dann hätten Sie Ihren Antrag gar nicht erst geschrieben oder besser zurückgezogen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn Sie machen hier nichts anderes, als sich hier als Verbotspartei hinzustellen, indem Sie nämlich diejenigen sind, die hier vorschreiben wollen, wie in öffentlichen Institutionen, an Gerichten, in Schulen, im öffentlichen Rundfunk oder an Hochschulen zu sprechen oder zu schreiben ist. Wo bleibt denn da der entspannte Umgang, den Sie in Ihrem Antrag fordern? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wo ist die Sensibilität dafür, dass selbst im deutschen Recht und im medizinischen und gesellschaftswissenschaftlichen Diskurs längst anerkannt ist, dass es eben mehr als zwei Geschlechter gibt? Sie ignorieren diese Realität und sprechen damit Menschen jenseits der Geschlechtsidentität von Mann und Frau ab, selbstbestimmt in diesem Freistaat zu leben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ganze wird noch absurder, wenn man sich mal ins Gedächtnis ruft, dass es die letzte unionsgeführte Bundesregierung war, die mit der Einführung des Geschlechtseintrags „divers“ im Personenstandsgesetz die Ideologie der Zweigeschlechtlichkeit sogar rechtlich ad acta gelegt hat. Merken Sie überhaupt noch, was Sie mit Ihrem Antrag und der Debatte hier verzapfen? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das merken Sie nämlich offensichtlich nicht. Und Sie scheinen ja auch in Ihrem Antrag kein Problem damit zu haben, mal eben grundgesetzlich verbriefte Freiheitsrechte, zumindest ansatzweise, infrage zu stellen. Denn wie steht es denn um Ihr Verständnis von Presse- und Meinungsfreiheit, wenn Sie der Meinung sind, dass der Landtag vorzuschreiben hat, wie Journalistinnen im öffentlichen Rundfunk zu reden oder zu schreiben haben? Wie steht es denn um Ihr Verständnis der Freiheit von Lehre, Forschung und Wissenschaft, wenn Sie Lehrenden oder Studierenden vorschreiben wollen, wie sie zu schreiben haben? Sie merken ja noch nicht mal, wie Sie hier am laufenden Band mit den grundlegenden Rechten unserer Verfassung in Konflikt geraten. Sie hätten Ihren Antrag vielleicht überschreiben sollen mit „Freiheitsrechte? Nein, danke!“. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will an der Stelle auch mal mit einer Mär aufräumen: Sie tun so, als ob es Vorschriften an Hochschulen gäbe, wo vorgeschrieben wird, dass in Prüfungen oder in Klausuren geschlechtergerechte Sprache verwendet werden müsse. Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ist es doch!) was es gibt, das sind Handlungsempfehlungen und Handreichungen für eine geschlechtersensible und inklusive Sprache, und die Hochschulen in Thüringen sind schon deutlich weiter als die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. Das Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten hat beispielsweise 2015 einen Sprachleitfaden als Hilfestellung erarbeitet und das Netzwerk für Diversität an den Thüringer Hochschulen hat eine ganze Reihe von Handreichungen entwickelt, die Sie sich vielleicht mal durchlesen sollten. Vielleicht auch nicht so zu missachten ist eine 2021 vorgelegte rechtliche Expertise – die können Sie abrufen auf der Seite der FSU Jena –, wo bestätigt wird, dass die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache, inklusive des Gendersterns, keinen negativen Einfluss auf die Wirksamkeit oder Verbindlichkeit von Verwaltungshandeln hat. Nein, dort wird sogar dargestellt, dass dadurch die Verfassungskonformität erhöht wird. Das sollten Sie sich mal zu Gemüte führen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An keiner Stelle wird Lehrenden oder Studierenden vorgeschrieben, wie sie eine Hausarbeit entsprechend zu schreiben haben. Es gibt Empfehlungen, ja. Aber die sind eben Empfehlungen. Es sei auch noch mal klargestellt, auch Ihr Antrag ist da entlarvend. Sie reden von der sogenannten Gendersprache. Ein Begriff, der allzu häufig genutzt wird, um das, was eigentlich hier Thema ist, nämlich geschlechtergerechte und gendersensible Sprache, zu diffamieren. Und weil Sie hier den Rat für die deutsche Rechtschreibung erwähnt haben: Selbst der Vorsitzende Herr Lange, dessen Rat Sie hier als Kronzeugen zum Verbot heranziehen, hat in einem Deutschlandfunk-Interview dieses Jahr Folgendes gesagt: „Wir müssen zunächst mal schauen, wie die gesprochene und dann die geschriebene Sprache sich entwickelt“ und „Ich rate zur Gelassenheit“. (Beifall CDU) Wenn man sich anschaut, dass sich die deutsche Sprache im 20. Jahrhundert um ein Drittel im Wortschatz ausgeweitet hat, dann zeigt das, in welchem Umfang Sprache, auch geschriebene Sprache, einer Veränderung unterliegt, und das wird sich auch nicht ändern. Also, da vielleicht auch noch mal ein bisschen Gelassenheit zeigen. Und vielleicht noch ein, zwei Hinweise. Wenn Sie es mit dem „C“ in Ihrer CDU wirklich ernst meinen, dann rate ich beispielsweise auch mal, mit der einen oder anderen Organisation, die Ihnen vielleicht nähersteht, in das Gespräch zu gehen. Lesen Sie doch einfach mal die Handreichung der Caritas „Warum geschlechtergerechte Sprache?“. Setzen Sie sich doch einfach mal mit der katholischen Gemeinde in Deutschland zusammen, die beispielsweise schon seit 2012 über die Frage von Geschlechtervielfalt und Geschlechterpädagogik spricht und auch dort einen Handlungsleitfaden entwickelt hat. Und weil hier auch schon Wissenschaftlerinnen als Kronzeugen herangezogen wurden: Wissenschaftliche Institutionen wie das Leibniz-Institut der Deutschen Sprache oder auch die Gesellschaft für Deutsche Sprache und eine Vielzahl an Sprachwissenschaftlerinnen kommen zu dem Schluss, dass Sprache sich verändert, fordern zur Gelassenheit auf und zu einem toleranten Diskurs über die Frage, wie wir mit Geschlechtersensibilität in unserer Sprache umgehen. Und als ob das alles nicht genug wäre, was Sie in Ihrem Antrag formulieren – nein, Sie wagen ja noch einen ganz besonderen Kniff. Die Kollegin Wahl hat es ja auch schon gesagt. Sie spielen Gruppen gegeneinander aus. Da kommen Sie nämlich mit der Lesbarkeit und Verständlichkeit um die Ecke für beispielsweise die Menschen in diesem Land, die eigentlich unsere Unterstützung als Analphabetinnen brauchen oder die eine Lese- und Rechtschreibschwäche haben. Aber nicht das Verbot einer Sprachform oder Sprachweise, sondern die Bekämpfung von Analphabetismus und die Förderung der Lese- und Rechtschreibkompetenz in diesem Land – das hilft den Betroffenen mehr, über die Stigmatisierung herauszukommen als der Versuch, hier Gruppen gegeneinander auszuspielen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da lohnt es beispielsweise auch mal, das Gespräch zu suchen mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband, den Sie ja auch in der Begründung Ihres Antrags anführen, der sich eben nicht per se dagegen ausspricht, geschlechtersensibel zu sprechen. Nein, er weist aber lediglich auf Hürden, beispielsweise bei verarbeitenden Programmen für Computer oder Arbeitsassistenzen hin und sagt: Hier müssen Lösungen gefunden werden, die beides zueinander bringen – eine inklusive und eine geschlechtergerechte Sprache. Also, werte Kolleginnen der CDU-Fraktion, Sie haben es vielleicht ja gemerkt oder merken es noch: Ihren Antrag können Sie dorthin packen, wo er hingehört – in die Mottenkiste des rechten Kulturkampfes, und lassen Sie ihn da. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Achten Sie die Freiheitsrechte in diesem Land, statt sie mit Sprachverboten einschränken zu wollen! Ehrlich gesagt, kann ich nicht verstehen, warum Sie den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nicht zugelassen haben. Eigentlich sollten Sie ja nichts dagegen haben, wenn wir hier als Landtag gemeinsam feststellen, dass herabwürdigende Sprachformen in diesem Haus nichts zu suchen haben, in unserer Gesellschaft nichts zu suchen haben. Das sollte doch der Minimalkonsens hier in diesem Parlament sein, dem Sie durchaus hätten zustimmen können. Bevor Sie also das nächste Mal der Meinung sind, dringend Tagesordnungspunkte setzen zu wollen, dann überlegen Sie doch noch mal, ob Ihnen nicht etwas Wichtigeres einfällt und ob es nicht vielleicht an der Zeit wäre, konstruktiv hier zu arbeiten, statt nur noch in den Populismus zu verfallen, Neid zu schüren und Menschen gegeneinander auszuspielen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Vielen Dank, Herr Schaft. Für die Gruppe der BfTh rufe ich Frau Dr. Bergner auf.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! In meiner Rede am 10. März letzten Jahres zur Aktuellen Stunden anlässlich des 8. März – dem Weltfrauentag – sagte ich: „Bis 1990 war ich Physiker, danach wurde ich Physikerin. Was hat das ‚ ‑ in‘ für mich verändert?“ Damals ging es um die Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft und ich führte aus, dass diese nicht an der Endung der Berufsbezeichnung liegt, sondern an den Rahmenbedingungen der Gesellschaft. Im vorliegenden Antrag der CDU geht es nun genau um diese Endung, jedoch in Zusammenhang mit der mehrheitlich von den Menschen im Land abgelehnten sprachlichen Entgleisung des Genderns. Eigentlich führen die Gendertreiber sich selbst ad absurdum, weil sie jetzt noch die Diversität der Geschlechter in den Mittelpunkt stellen wollen. Sprache drückt zunächst einmal die Struktur und die Schönheit einer Kultur aus. Der Zerstörung einer kulturvollen Sprache, der deutschen Sprache, folgt die Zerstörung einer Kultur. Egal, ob Binnen-I oder die anderen tollen Vorschläge bis hin zur Verwendung der Nachsilbe „ ‑ ens“ als geschlechterneutrale Bezeichnung – sie alle eint die Zerstörung von Sprachfluss und Verständlichkeit. (Heiterkeit im Hause) (Beifall Gruppe der BfTh) Es klingt und liest sich nicht nur unmöglich, es ist auch unsinnig und unnütz. Denn die deutsche Sprache besitzt das generische Maskulinum als geschlechtsneutrale Verwendung von Substantiven und Pronomen. Und der Entwicklung, der Gleichberechtigung hat das auch keinen Abbruch getan. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ja, mit Frauen wie Ihnen hätten wir keine Gleichberechtigung!) (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ideologen dieser sprachlichen Unkultur benennen als Grund eine diskriminierungsfreie Sprache. Im Ernst? Wörter werden erst dann als diskriminierend empfunden, wenn ich das so vermittle. Man nutzt dieses Thema, um von wirklichen Problemen unserer Gesellschaft abzulenken. Ich nenne Ihnen eins von vielen Beispielen: Deutschland leistet sich gegenwärtig rund 250 Lehrstühle für Genderstudies. 2017 waren es noch 200 – (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie wissen aber schon, was das ist?) ein Aufwuchs von 25 Prozent in den letzten fünf Jahren. Dem stehen lediglich 149 Pflegestudiengänge gegenüber. Dies ist der eigentliche Skandal. (Beifall Gruppe der BfTh) Eine der dringendsten Aufgaben in unserem Land wird zugunsten eines Psyeudoproblems vernachlässigt. Doch im Grunde geht es gar nicht um Gleichberechtigung oder Diskriminierungsfreiheit. Es geht um Erziehung und Machtausübung. Dies erfolgte zu allen Zeiten durch Symbole, denn Gendern ist per se nichts anderes als Symbolismus. Es ist das Symbol einer kleinen Gruppe von Politikern und Medienleuten, die der Mehrheit der Menschen im Land ihren Willen aufzwängen wollen. (Beifall Gruppe der BfTh) Wenn aber die Mehrheit der Bürger hier in Thüringen genau diese Ziele und die damit verbundene Sprache ablehnt, sollte man doch so demokratisch sein, dies zu akzeptieren. Die Bürger unseres Landes sind mündig und brauchen nicht die Erziehung durch Politiker und Medienschaffende. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der BfTh)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Danke, Frau Dr. Bergner. Ich rufe jetzt auf für die SPD-Fraktion Frau Dr. Klisch.

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Cornelia Klisch SPD

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, wir gendern jetzt „Forelle Müller Art“, habe ich gerade gehört. Ganz neue Vorschläge. Ein Gespenst geht um hier in Thüringen, habe ich das Gefühl. Das ist aber eben nicht das Gespenst des Genderns, sondern meiner Meinung nach ist es das Gespenst der Intoleranz, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ein Gespenst, das zunehmend nur noch ideologiegetriebene Politik und billige Polemik kennt. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich bin jetzt seit drei Jahren in diesem Parlament und, ich glaube, wenn Sie meine Reden im Kopf haben sollten, ich bin nicht für Gendersternchen bekannt. Mir fällt das nicht immer leicht und ich verwende es sehr selten. Aber Ihr heutiger Antrag und die Art und Weise dieser Eilbefassung, das löst bei mir ähnlich wie bei Herrn Schaft wirklich nur Kopfschütteln aus. (Beifall DIE LINKE) Sie haben heute hier diesen Antrag als sehr dringenden Beratungsgegenstand in die Tagesordnung gehoben. Herr Schaft sagte es, wir haben 80 Tagesordnungspunkte. Ich möchte jetzt nicht wiederholen, was wir da alles Dringliches draufhaben, meiner Meinung nach wirklich weitaus bedeutendere Dinge als, wie Sie sagen, das Gendern. Denn seien wir doch einmal ehrlich: Ihr Thema, wo gibt es irgendeine Relevanz für das Leben der Thüringer in diesem Land? Wo beeinträchtigt es irgendwo das Leben eines Thüringers oder erschwert und verschlechtert es die Lebenssituation? (Unruhe im Hause) (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Fragen Sie doch mal die Leute draußen! Die nervt das!) Ich kann Ihnen sagen, es verschlechtert … (Unruhe im Hause)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Entschuldigung, Frau Kollegin. Meine Damen und Herren, Frau Dr. Klisch hat das Wort und nur Frau Dr. Klisch.

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Cornelia Klisch SPD

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Herzlichen Dank. Ich bin mir sicher oder ich weiß es, „gendern“ war ein Wort, was ich zum Beispiel in meiner Schulzeit im Deutschunterricht noch nicht kannte. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das geht mir genauso!) Ich gehe einmal davon aus, das scheint einigen von Ihnen auch so zu gehen. Richtig, Herr Voigt? (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja.) Aber ich kann Ihnen auch sagen, es ist meiner Meinung nach … (Unruhe im Hause) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt überleg doch mal!) Okay, wir können uns auch erst einmal alle gemeinsam unterhalten.

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Ich wiederhole noch einmal: Frau Dr. Klisch hat das Wort. Gerade an die Herren gerichtet: Es ist nicht höflich.

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Cornelia Klisch SPD

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Das Gendern ist meiner Meinung nach etwas, was ich im Kontakt gerade auch mit jungen Menschen erlebe, auch mit meinen Kindern, die das ganz selbstverständlich vorantreiben. Ich merke bei mir selbst, dass – ich sehe mich als älter – gerade wir damit manchmal fremdeln. Aber: Fremdeln wir Menschen nicht oft mit Dingen, die wir nicht kennen oder die für uns ungewohnt sind? Ich erinnere mich ganz persönlich an die 90er-, Übergang 2000erJahre. Da gab es eine große Rechtschreibreform. Ich weiß nur noch, ich habe damals mit ganz vielen Dingen gefremdelt. Ich fand manches in der Schreibweise, Grammatik usw. nicht logisch, überflüssig oder irgendetwas anderes. Ich glaube, die Diskussion ging fast zehn Jahre, ob wir das brauchen oder nicht. Meiner Meinung nach ist es aber genau das, was wir brauchen. Denn Sprache, jede Sprache auf dieser Welt, verändert sich ständig und ist ständig im Fluss. Ich denke, das ist auch gut so. Nur, weil Leben Veränderung bedeutet, müssen wir nicht, wie die AfD hier von einem „Sprachnotstand“ fabulieren oder wie die Thüringer CDU gleich die Alarmglocken im Landesparlament aktivieren, insbesondere dann nicht – und da gebe ich meinem Fraktionsvorsitzenden vollkommen recht –, wenn wir über eine Entwicklung und eine gängige Praxis im gesamten deutschsprachigen Raum und eben nicht nur über ein thüringenspezifisches Problem reden. Für uns als SPD ist im Allgemeinen festzuhalten, dass wir gendergerechte Sprache für ein legitimes Mittel ansehen, um Toleranz jedem Menschen gegenüber und um auch die Gleichheit der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen. Gleichheit, Toleranz und Gerechtigkeit – das scheinen Ihnen, liebe CDU, aber eben nicht wirklich wichtige Begriffe zu sein, denn Sie haben es getan, und das zeigt auch Sprache. Sie sprechen eben nicht von gendergerechter Sprache, wie es Herr Schaft – glaube ich – auch noch mal erwähnt hat, sondern Sie sprechen eben einfach verkürzt von Gendersprache. Sie klammern in alter Gewohnheit Gerechtigkeit dabei einfach mal aus. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach Ihrem Willen soll der Landtag darauf hinwirken, dass weder der Landtag noch die Landesregierung, staatliche oder schulische Einrichtungen und Einrichtungen der Rechtspflege sowie der öffentlich-rechtliche Rundfunk gendern. Gleichzeitig formulieren Sie aber, dass sich Veränderungen der Sprache nur dann durchsetzen würden, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Sprechenden verstanden und akzeptiert werden. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Richtig!) So haben Sie es aufgeschrieben. Für mich klingt das aber total widersprüchlich. Denn wie soll denn mit Ihrer geforderten strikten Begrenzung überhaupt eine Auseinandersetzung und eine Meinungsbildung zu neuen Sprachformen stattfinden? Und brauchen wir wirklich Sprachverbote? Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das ernst meinen. Soweit mir bekannt ist, hat … (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Frage mal die AfD, die meinen das ernst!) Die meinen das ernst! Soweit mir bekannt ist, hat die Landesregierung eben keinen Zwang zur gendergerechten Sprachnutzung für alle ausgerufen. Sie suggerieren ganz nach dem Motto „Falls Empörung als Stilmittel nicht reicht, dann schüren wir eben auch noch ein bisschen Angst“ und sprechen dann gleichzeitig auch noch von Fragen der Rechtssicherheit. Doch in Ihrem Antrag geht es nicht um Recht, sondern einzig um Gefühle. Es geht darum, dass Ihnen etwas fremd ist und Sie es deshalb von vornherein ablehnen. Ich verstehe das und ich habe Ihnen ja auch schon gesagt, ich kann das auch nachvollziehen, dass gendergerechte Sprache zu verwenden … (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist ein Urteil, was Ihnen nicht zusteht! Ein Urteil, wie wir uns fühlen!) (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sagte, ich kann es nachempfinden und, Herr Zippel, ich kann sogar manchmal mit Ihnen fühlen. Meine Uhr läuft!

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Die Zeit kriegen Sie zugute gerechnet, Frau Dr. Klisch, keine Frage. Meine Damen und Herren, ich möchte nicht noch einmal zum Mittel der Sitzungsunterbrechung greifen müssen. Ich möchte Sie jetzt darum bitten, einfach die letzte halbe Stunde hier noch Ruhe zu bewahren. Frau Dr. Klisch, Sie haben das Wort.

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Cornelia Klisch SPD

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Ja, es tut mir leid, dass Herrn Zippel mein Mitgefühl irgendwie fremd ist, (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber ich finde es schade, dass, wenn Ihnen etwas fremd ist, Sie es von vornherein ablehnen. Ich verstehe es trotzdem. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber letztendlich hat schon Heraklit gesagt: „panta rhei“ – alles ist in Bewegung, es ist alles im Fluss, und so ist es eben auch mit Sprache auf ganz natürliche Weise. Wenn es Veränderungen gibt in unserer Sprache, dann doch nur, weil Menschen sich vielleicht sprachlich eben nicht wiederfinden, wenn sich zum Beispiel Frauen in Stellenausschreibungen nicht mitgemeint fühlen. Wenn wir über Geschlechtsidentitäten reden – Herr Schaft sagte es –, die sich fernab von biologischen Geschlechtern definieren, dann findet Sprache auch hierfür Ausdrucksformen, die diesen Anliegen einfach gerecht werden. Das ist einfach, das ist wirklich einfache Entwicklung der Sprache. Und zum Thema „einfach“: Ich unterstütze absolut, liebe CDU-Fraktion, einfache Sprache, aber wir haben es selbst auf unserer Tagesordnung gerade im letzten Tagesordnungspunkt gehabt: Wörter wie – ich muss es wirklich ablesen – „Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz“, wie wir sie in unserer Tagesordnung zum Beispiel vorfinden und wie sie in Verwaltungssprache vorkommen, das ist nicht einfach. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist nicht gegendert!) Es ist nicht gegendert. Aber auch in Ihrem Antrag, liebe CDU-Fraktion, allein einen Satz über sieben Zeilen zu formulieren, auch das ist nicht einfach. Deshalb meine Bitte: Wir haben als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen Ihnen einen Vorschlag gemacht, wir haben sozusagen gesagt, lasst uns die polemischen Verbotspassagen rausnehmen. Wir möchten Sie in Ihrem Ansinnen auf jeden Fall unterstützen, einen entspannteren Umgang mit der deutschen Sprache und gerade auch mit der Weiterentwicklung der deutschen Sprache zu ermöglichen. Deswegen: Stimmen Sie doch einfach unserem Antrag zu! Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Vielen Dank, Frau Dr. Klisch. Und ich habe jetzt hier 1 Minute draufgegeben wegen der zahlreichen Unterbrechungen. Ich rufe jetzt für die Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Montag auf. Herr Montag, das Pult ist hier vorne.

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Robert-Martin Montag FDP

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Innen und au- ßen!) (Heiterkeit CDU, AfD) – und das war tatsächlich das Beste, was ich zu dieser Debatte beitragen konnte. Ich bin ein bisschen irritiert, denn ich möchte Ihnen allen vor unserer historischen Verantwortung mal kurz was zitieren, ich darf mal kurz loslegen: „Neben der Alltagssprache existierte eine von Partei und Medien propagierte Sprache. Diese prägte weitgehend die offizielle und institutionelle Kommunikation und wurde insbesondere von den Vertretern der Partei- und Staatsmacht eingeführt und in allen Bereichen des öffentlichen Lebens kontrolliert. Die sprachliche Entwicklung der sogenannten allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeit wurde demnach bewusst gesteuert. Entgegen tritt uns dieser Sprachgebrauch überwiegend in den Leitartikeln der Zeitungen, Kommentaren der Parteiorgane, den Parteidokumenten des Politbüros der SED.“ (Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE: Ah, danke!) Ja, das habe ich bewusst getan. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Jetzt haben Sie das satirische Element abreißen lassen!) Oder man möge sich beschäftigen mit Viktor Klemperers Arbeit Lingua Tertii Imperii, die Sprache im Dritten Reich. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist nicht Ihr Ernst!) Moment, Sie müssen erst mal zuhören. Ich kann das wirklich nicht leiden, wenn versucht wird, Ihnen eine intellektuelle Brücke zu bauen, die Sie gerne betreten dürfen, und Sie schon vor dem ersten Schritt einbrechen. Tut mir wirklich leid, also meine Güte! (Heiterkeit CDU, AfD) Was ich sagen wollte, Frau Kollegin, ist: Sie hätten uns als Freie Demokraten als größte Gegner, sollte in diesem Land jemand auf die Idee kommen, Sprache politisieren zu wollen, möglicherweise Menschen damit umerziehen zu wollen, um ein gesellschaftspolitisches Ziel zu erreichen. Sie hätten uns als größte Gegner, wenn es dafür Gesetze bräuchte, Verordnungen usw. Diese gibt es aber nachweislich in Thüringen nicht und darüber hinaus auch nicht. (Beifall Gruppe der FDP) Sprache ist frei und sie muss frei bleiben. (Beifall Gruppe der FDP) Und zum Schluss, liebe aufgeregt und erhitzt Diskutierende von links und rechts: Die entscheidende Frage, die die Menschen wirklich draußen in diesem Land interessiert, hat in dieser Debatte mein Fraktionsvorsitzender eben gestellt. Der hat mich nämlich gefragt, warum Mats Hummels eigentlich nicht mit zur WM fährt. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Vielen Dank, Herr Montag. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten noch eine Wortmeldung, 2 Minuten und 36 Sekunden haben Sie noch. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Corinna Herold AfD

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Vielen Dank, Herr Präsident. Es sind ja erfreulicherweise zu später Stunde plötzlich alle hellwach und – auch sehr erfreulich – so gut wie alle anwesend. Deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, hier noch was zu dem vorgelegten Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu sagen, (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Das ist gar nicht der Beratungsgegenstand!) die zur Selbstverpflichtung zu respektvoller Kommunikation aufrufen. Ich darf an dieser Stelle mal an die Debatte im Laufe des Tages erinnern, wo eine Abgeordnete der Linken meinen Kollegen Uwe Thrum an seinem Geburtstag in herabwürdigender Weise glaubte ansprechen zu müssen, um ihm zu raten, er möge doch einfach mal – Sie gestatten, Herr Präsident – „die Fresse halten“. Das ist keine respektvolle Kommunikation. (Beifall AfD) Sie sollten also, bevor Sie solche Anträge in die Welt setzen, zunächst einmal dafür sorgen, dass Ihre eigenen Fraktionsmitglieder die einfachsten Regeln des menschlichen Anstands beherzigen. (Beifall AfD) Zum anderen möchte ich darauf verweisen, dass wir längst da angekommen sind, wo Texte absurd werden oder unleserlich oder wo die Verfasser oder die Schreiber dieser Texte Lebenszeit verschwenden durch unsinnige Dopplungen und ähnlichen Unfug, der sich zum Beispiel in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags niederschlägt, aus der ich zitieren darf mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, aus § 71 Abs. 2: „Entsprechendes gilt für die Stellvertreterin beziehungsweise den Stellvertreter der beziehungsweise des Vorsitzenden. Die Stellvertreterin beziehungsweise der Stellevertreter darf jedoch nicht derselben Fraktion angehören wie die beziehungsweise der Vorsitzende.“ und Absatz 3 „Die beziehungsweise der Vorsitzende eines Ausschusses oder deren Stellvertreterin beziehungsweise Stellvertreter beziehungsweise dessen Stellvertreterin beziehungsweise Stellvertreter kann […] abberufen werden.“ (Heiterkeit AfD) Das kann man einem Außenstehenden kaum noch vermitteln und schon gar nicht in einfacher Sprache, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Wir befinden uns längst auf der abschüssigen Straße ins Nirgendwo, ins sprachliche Desaster, in die Verunklarung, in Strukturen, die, wenn man den Klassikern der Psychoanalyse glaubt, hier und da geradewegs in den Irrsinn führen. (Zwischenruf Abg. Dr. Hartung, SPD: Da ken- nen Sie sich ja aus!) Davor muss uns auch dieser Antrag bewahren und wir werden ihm zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Damit ist auch diese Redezeit beendet. Jetzt gibt es aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister Hoff, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, in der 48. Sitzung des Thüringer Landtags ist ja schon mal eine Diskussion über die Verwendung des Gendersternchens und der Gendersprache geführt worden. Der Abgeordnete Zippel – darauf ist vorhin schon hingewiesen worden – hat in dieser Diskussion das Wort ergriffen. Nun ist ja in der heutigen Rede des Abgeordneten Zippel die gesamte Rede von der Fraktion auf Kamera mitgeschnitten worden. Vielleicht könnte dann die Rede aus dem Juni 2021 noch daneben gestellt werden. Da antwortete der Abgeordnete Zippel in der Rede in Richtung der AfD, dass er den Verdacht habe, dass mit dem Antrag der AfD ein Wolf im Schafspelz eine ganz andere Absicht verschleiern wolle. Dann stellt er zutreffend fest – das hat er heute auch bestätigt –, dass sicher jeder glauben wird, dass er nicht zu den Befürwortern von Gendersternchen, Doppelpunkten, Unterstrichen, Pausen, Glottisschlägen oder dergleichen zählt. Das haben Sie heute noch mal deutlich gemacht. Und dann sagten Sie aber Dinge, bei denen ich mir gewünscht hätte, dass Sie die vielleicht heute einfach wiederholen, denn das hätte viel Sachlichkeit in diese Diskussion getragen. Sie sagten – ich zitiere Sie mit Erlaubnis des Präsidenten wörtlich –: „Allerspätestens nach Heranziehung des Dudens sollte jedem klar sein, dass Gendern mittlerweile Bestandteil der deutschen Sprache geworden ist und damit nicht weniger als anderes Sprachwissen auch mit unter die von der AfD beabsichtige Festschreibung als Landessprache fallen würde.“ Dann sagte er weiter: „Meiner Meinung nach ist gegenderte Sprache ganz sicher keine schöne deutsche Sprache, aber es ist dennoch eine Form deutscher Sprache.“ Lieber Herr Abgeordneter Zippel, warum haben Sie das nicht einfach heute wiederholt? Es hätte viel zur Sachlichkeit beigetragen (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und es hätte auch Ihrer Fraktion, die ja ersichtlich viel Angst seit vergangenem Juni bekommen hat, einfach auch ein Stück weit die Angst in der Debatte nehmen können. Sie hätten in Ihrer Fraktionssitzung bei der Erarbeitung dieses Antrags sagen können: Leute, vielleicht brauchen wir diesen Antrag gar nicht. Ich schaue im Duden nach. Ich kann euch sagen, es ist vielleicht keine schöne Sprache, aber es ist Bestandteil unserer Sprache. Dann hätten wir heute vielleicht auf viel Ärger, viel Streit um Geschäftsordnung, wann ein Punkt aufgerufen wird oder nicht, verzichten können. Darüber hinaus gelten für das Handeln der Landesregierung Grundgesetz Artikel 3 und die Thüringer Verfassung Artikel 2, § 28 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes, Beschlussfassungen über die Rechtsverordnungen der Landesregierung, Normtexte, Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen. Lassen Sie mich vielleicht ein Letztes sagen, bevor ich Ihnen alle diese Entscheidungen zitiere. Herr Zippel, weil Sie ja eine sehr ambivalente Haltung zur Gendersprache haben, mal mutiger, mal ängstlicher, könnte man vielleicht mit einem Satz sagen: Es ist mit der geschlechtergerechten Sprache wie mit der Frauenquote – jahrelang erstritten, jahrelang bekämpft und jetzt hat die CDU als Bundespartei auch eine Frauenquote – insofern alles gut. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere? Jetzt muss ich kurz nachfragen, wie viel Zeit Sie noch haben. 1 Minute und 7 Sekunden, Herr Zippel.

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Christoph Zippel CDU

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz kurz zu einigen Punkten, die gesagt worden sind. Zum einen, lieber RobertMartin Montag, ich teile leider nicht den Optimismus von dir, dass du sagst, es gibt da keine Bevormundung. Wir spüren die Bevormundung, die Bevölkerung spürt die Bevormundung, es kann auch Vorschriften geben, die nicht niedergeschrieben sind. Dieser Druck existiert. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrter Herr Prof. Hoff, ich habe ganz sicher keine ambivalente Haltung zum Gendern, ich bin dagegen, ich habe aber Aussage getroffen, dass ich gesagt habe, es ist leider Fakt, dass es inzwischen in der deutschen Sprache angekommen ist. Das heißt nicht, dass ich damit glücklich bin, aber es gehört, so wie es in unserem Antrag geschrieben ist, verboten in den offiziellen Dokumenten. So einfach ist das. Das beantwortet auch die Frage von Frau Herold. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verboten? Geht’s noch?) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dann will ich noch einmal eine grundsätzliche Sache sagen. Es ist einfach unverfroren, was Kollegin Wahl und Herr Schaft gesagt haben, denn das Fazit von allem, was sie zusammen gesagt haben, ist: Nur wer gendert, ist kein Nazi. Das ist eine Frechheit, so etwas zu behaupten. Das ist Ihre eingeschränkte Sicht. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Wir können auch gegen das Gendern sein, ohne Nazis zu sein. Sie reduzieren das darauf. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Was mich wirklich schockiert, ist Ihre Ignoranz gegenüber der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung. Sie haben die ganzen negativen Aspekte der Gendersprache nicht berücksichtigt. Ich habe es vorhin angesprochen: Ihnen ist es vollkommen egal, wie Menschen mit Sinnesbehinderung, wie Menschen mit kognitiven Einschränkungen damit ausgeschlossen werden. Dazu haben Sie kein Wort gesagt. Das ist Ihnen vollkommen egal. Sie haben keine Lösung dafür gezeigt. Das ist der eigentliche Skandal, dass Sie diese negativen Aspekte komplett ausblenden. (Beifall CDU)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Damit ist die Redezeit beendet. Nun sehe ich doch noch eine Wortmeldung. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zwei Dinge – erstens, Herr Zippel, Sie haben nicht recht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der leichten Sprache – das ist die Sprache, die für die Zielgruppen gilt, die Sie gerade benannt haben – gibt es auf Wunsch der Zielgruppen selbstverständlich auch in der Verwendung der leichten Sprache geschlechtergerechte Bezeichnungen. Das ist Punkt 1. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Aber keine mit Stern und Unterstrich!) Doch, wir können mal zusammen ein Seminar besuchen. (Beifall DIE LINKE) Das Zweite will ich auch noch sagen. Das, was ich sehr spannend finde, ist, dass sich die CDU nebst ihrem Vorsitzenden für die deutsche Sprache einsetzt und dann selbst in jedem zweiten Satz drei Anglizismen verwendet. Ich finde, das ist auch keine leichte Sprache. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Vielen Dank. Ich sehe jetzt wirklich keine weitere Wortmeldung mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Damit, meine Damen und Herren, können wir zur Abstimmung kommen. Herr Abgeordneter Bühl?

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Andreas Bühl CDU

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Wir beantragen namentliche Abstimmung. (Beifall CDU) Herr Bühl, Sie sind sehr schnell, denn zunächst wollte ich fragen, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Dafür war sicherlich keine namentliche Abstimmung beantragt. Es ist also keine Ausschussüberweisung beantragt, wir stimmen demzufolge über den Antrag selbst ab. Herr Montag?

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Robert-Martin Montag FDP

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Ich beantrage, den in Rede stehenden Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen.

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Bergner

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

Damit ist also Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Entschuldigung, wir brauchen jetzt doch noch mal ein bisschen Ruhe, dass wir dann auch wissen, worüber abgestimmt wurde. Ich gehe nach wie vor davon aus, Herr Bühl, dass nicht nur für die Ausschussüberweisung namentliche Abstimmung beantragt war. Ist das richtig? Gut. (Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Geht das überhaupt? Darf er das überhaupt beantragen?) Ja, natürlich! Wer also der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind alle anderen Stimmen und damit ist die Ausschussüberweisung knapp gescheitert. Ich bitte immer noch um Konzentration! Jetzt ist namentliche Abstimmung über den Antrag selbst beantragt. Da bitte ich die Schriftführer, ihres Amtes zu walten. Konnten alle ihre Stimme abgeben? Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch, damit schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Ich bitte noch mal um Ruhe. Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 86, es wurden 74 Stimmen abgegeben, 38 Jastimmen, 36 Neinstimmen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der BfTh) (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ei- gentore sind die schönsten Tore, Kollegen von der CDU!) Meine Damen und Herren! Es ist noch der Tagesordnungspunkt 7 geplant mit einer kurzen Einbringung, einem kurzen weiteren Beitrag und einem Überweisungsantrag. Es liegt an uns selber, wie schnell wir das schaffen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4657 - Neufassung Das Wort zur Einbringung hat Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Medienland Thüringen – Perspektive 2030

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wurde aus unverständlichen Gründen aufgefordert, mich kurzufassen. (Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP) Ich bin das ehrlicherweise bisher nur aus meiner eigenen Partei gewöhnt. Aber dass ich die Bitte hier aus dem Hohen Hause zugetragen bekommen, das wundert mich. Ich werde an mir arbeiten. Deswegen versuche ich, dieses Thema schnell und präzise in die politische Debatte einzuführen. Die Medienbranche ist ein Wachstumsmarkt. Der Medienstandort Thüringen könnte innerhalb der Medienregion Mitteldeutschland aufstrebender sein und der Medienstandort Thüringen ruft sein Potenzial nicht ab. Das sollte Grund genug sein, uns inhaltlich mit dem vielseitigen Antrag der Freien Demokraten auseinanderzusetzen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich hoffe, Sie stimmen der jetzt von mir beantragten Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Medienland Thüringen – Perspektive 2030

Vielen Dank, Herr Kollege Montag, für die in der Tat kurze Einbringung. Jetzt hat sich noch Kollege Herrgott für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Christian Herrgott CDU

Medienland Thüringen – Perspektive 2030

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Hoffentlich wird jetzt nicht gegendert!) Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kollegen, keine Sorge, hier wird natürlich nicht gegendert. Aber ich will gern noch zwei Sätze zum Thema sagen, da wir vereinbarungsgemäß die großen Reden in den Ausschuss verschieben. Wir sind der FDP-Fraktion dankbar, dass dieses Thema wie in den vergangenen Jahren einmal wieder auf die Tagesordnung gehoben wird. Wir werden uns inhaltlich im Ausschuss, denke ich, sehr intensiv auseinandersetzen und stimmen einer Überweisung an den entsprechenden Ausschuss zu, freuen uns schon, die eine oder andere Thematik, die die CDU-Fraktion in den vergangenen Jahren immer wieder angesprochen und auch in verschiedenen Anträgen behandelt hat, die wir jetzt in eurem Antrag wiederfinden, dort mit gemeinsam zu behandeln. Also die Bitte um Ausschussüberweisung. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Bergner

Medienland Thüringen – Perspektive 2030

Vielen Dank, Herr Kollege. Weitere? Herr Blechschmidt, bitte schön, Sie haben das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

Medienland Thüringen – Perspektive 2030

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: André: gendern!) Danke. Ganz kurz: Auch wir werden der Überweisung zustimmen. Das bringe ich nicht nur hier wörtlich zum Ausdruck, sondern wir werden auch danach handeln, weil das im vorhergehenden Tagesordnungspunkt ein bisschen schwierig war. Das konnten wir nicht nachvollziehen. Wir sagen zu, wir stimmen zu, und wir stimmen auch zu. Danke. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Medienland Thüringen – Perspektive 2030

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt keine. Damit stimmen wir jetzt ab über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Gruppen und Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides nicht der Fall. Damit ist die Überweisung beschlossen. Meine Damen und Herren, wir sind übereingekommen, die Sitzung 23.00 Uhr beenden zu wollen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit mir einverstanden sind, wenn wir jetzt nichts Neues aufrufen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, bis morgen!

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