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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den überregionalen Angeboten des Freistaats

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag! In der Tat beraten wir über einen sehr wichtigen Gesetzentwurf. In der Rede eben ist tatsächlich die notwendige Klarheit vielleicht noch nicht so ganz mit rübergekommen. (Beifall DIE LINKE) Ich hätte mir gewünscht, dass Sie von der CDU sich vielleicht auch zu den vier Punkten positionieren, die angesprochen worden sind. Konkret soll dieser Gesetzentwurf tatsächlich vier wichtige Förderlinien des Landes – und damit insbesondere die Kommunen, weil dort die Arbeit stattfindet und die, die diese Bereiche bearbeiten – weiter stärken. Da haben wir zunächst die örtliche Jugendförderung. Meine Kollegin Kathi Engel hat das schon ausgeführt. Diese konnten wir seit 2014, wenn wir da einfach noch mal zurückschauen, von damals 11 Millionen Euro bereits auf 17 Millionen Euro im Jahr 2022 erhöhen. Dass wir die Mittel in der örtlichen Jugendförderung dringend brauchen, ist, glaube ich, deutlich geworden – nicht nur coronabedingt, sondern weil Jugendarbeit ganz klar auch Zukunftsarbeit ist und weil wir hier Perspektiven aufzeigen müssen und die notwendige Unterstützung bieten wollen. Mit dem vorliegenden Haushalt 2023 wollen wir diese Summe noch einmal auf 17,4 Millionen Euro aufstocken. Der Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt und zur Debatte steht, soll im Kinderund Jugendhilfe-Ausführungsgesetz diese Summe – also die 17,4 Millionen Euro – als Mindestsumme verankern, damit klar ist, dass diese Summe immer mindestens zur Verfügung steht und vor Ort eben nicht gebangt werden muss, ob das eine oder andere Angebot tatsächlich stattfinden kann. Damit erhalten die Landkreise und auch die kreisfreien Städte zukünftig eine gesetzlich garantierte finanzielle Unterstützung für die vor Ort organisierte Arbeit. Viele kennen das vielleicht: Die Jugendarbeit wird ja in Form der Jugendförderpläne organisiert, wenn ich es so nennen darf, das heißt, vor Ort wird mit Trägern und mit kommunalen Mandatsträgerinnen gemeinsam immer wieder überlegt, welche Träger diese wichtigen Aufgaben übernehmen. Das betrifft sowohl die Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit, aber auch – ein ganz wichtiges Thema – den Kinder- und Jugendschutz. Da hoffe ich natürlich auch auf Ihre Zustimmung aus der CDU. Ich interpretiere einfach mal Ihre Diskussionsbereitschaft so, als ob Ihnen das auch genauso wichtig ist. Dann haben wir den ganzen Themenbereich „Schulsozialarbeit“. Auch hier wollen wir die im Haushaltsentwurf 2023 enthaltene Summe für die Schulsozialarbeit in Höhe von 26,13 Millionen Euro als gesetzliche Untergrenze im Gesetz verankern. Das Ziel ist, noch verlässlicher sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern zu können. Mit Blick auf die 2,4 Millionen Euro im Jahr 2013 kann man feststellen, dass bei der Summe, die ich eben genannt habe, eine Verzehnfachung schon ein echter Qualitätssprung ist. Trotzdem sind wir leider immer noch davon entfernt, sagen zu können, dass wir an jeder Schule einen Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin fest angestellt haben; dahin wollen wir natürlich kommen. Die Landkreise und kreisfreien Städte können aber jetzt mehr als 400 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit einstellen und das kann sich aus unserer Sicht sehen lassen. Auch da denke ich, dass man eigentlich nur zustimmen kann. Der dritte Bereich, den dieses Gesetz berührt, sind die überörtlichen Maßnahmen der Jugendarbeit im Rahmen des Landesjugendförderplans. Der neue Landesjugendförderplan, der von 2023 bis 2027 geht, wurde bereits in einem sehr guten Miteinander von Landespolitik, Verwaltung und Trägern der Jugendhilfe erarbeitet und auch im Landesjugendhilfeausschuss beschlossen. Jetzt soll die finanzielle Basis insbesondere für die überregionale Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die außerschulische Jugendbildung, die Jugendbildungsstätten und die Kinder- und Jugenderholung besser abgesichert werden. Deshalb schlagen wir ganz konkret vor, die im Gesetz verankerte Mindestsumme für den Landesjugendförderplan von 3,8 Millionen Euro auf 4,8 Millionen Euro zu erhöhen und die im Haushaltsentwurf 2023 damit auch vorgesehene Summe tatsächlich ins Gesetz zu übernehmen. Das Vierte ist das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben“, bei dem wir den Kommunen mit vielfältigen Maßnahmen – ich nenne ein paar Beispiele: die Dorfkümmerinnen, die Wohnberatung, die Seniorenbüros, die Freiwilligenagenturen und auch die Vermittlungsbüros – helfen wollen. Auch Mehrgenerationenhäuser, die Thüringer Eltern-Kind-Zentren, die Familien- und Seniorenlotsen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Um all das besser absichern zu können, wollen wir die im Familienförderungssicherungsgesetz verankerte Summe von 10 Millionen Euro auf 14,42 Millionen Euro anheben. Sie sehen, das sind tatsächlich Steigerungen, aber wir meinen, die müssen wir uns im wahrsten Sinne des Wortes leisten, weil Familien, weil Kinder und Jugendliche leider in den letzten zweieinhalb Jahren viel zu oft die Leidtragenden waren und im wahrsten Sinne des Wortes zu kurz kamen. Wie geht es jetzt weiter? Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Unser Ziel ist, dass wir die Beratungen zügig gestalten und möglichst mit dem Inkrafttreten des Landeshaushalts auch schon zu den neuen Regelungen kommen. Zu klären ist insbesondere die Frage, ob es uns gelingt, wie in anderen Bereichen – wie bei dem Erwachsenenbildungsgesetz und bei dem Gesetz über Schulen in freien Trägerschaft – auch zu einer sinnvollen Dynamisierung der Ansätze zu kommen. Wir jedenfalls halten das für geboten und sind aber auch auf Anregungen aus den Anhörungen gespannt. Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass wir federführend in den Bildungsausschuss überweisen und der Sozialausschuss mitberaten soll. Die CDU möchte jetzt gern noch im Haushalts- und Finanzausschuss dazu beraten. Dafür wären wir nicht so offen, sondern meinen, dass das in den Fachausschüssen gut aufgehoben ist. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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