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Jonas Urbach

CDU 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben nun – und ich darf sagen: endlich – einen Antrag zum Thema „Feuerwehr“ vorliegen, der hoffentlich hier eine Mehrheit finden wird. Es ist gut, dass sich der Landtag bei diesem wichtigen Thema in der Vergangenheit oft einmütig gezeigt hat. Dies wird der Sache gerecht und ist auch Ausdruck der Wertschätzung der Kameradinnen und Kameraden, denen ich an dieser Stelle ganz herzlich danken möchte. Im Jahr 2020 – so lange ist es schon her – haben wir uns als CDU auf den Weg gemacht, das Gespräch mit verschiedenen Feuerwehren im ganzen Land zu suchen; noch etwas intensiver, als wir das im Rahmen unserer Wahlkreisarbeit und unserer kommunalpolitischen Verantwortung ohnehin tun. Wir haben die Kameradinnen und Kameraden nach den größten Herausforderungen und Problemlagen befragt. Darüber hinaus haben wir in die kommunale Familie hineingehört und erfragt, was wir beim Thema „Feuerwehr“ besser machen sollten und haben auch eigene Erfahrungen aus dem Feuerwehrdienst bzw. der kommunalen Tätigkeit einfließen lassen. Herausgekommen war ein Positionspapier mit einer Reihe von Vorschlägen. Alle wissen, dass es manchmal lange dauern kann, bis ein Antrag im Plenum beraten wird; bei diesem war es jetzt aber sehr lang. Von Dezember 2020 bis zum heutigen Tag sind fast zwei Jahre vergangen. Während dieser Zeit sind natürlich auch einige unserer Vorschläge umgesetzt worden, beispielsweise der mit den Tablets der Feuerwehren. Schwerpunkte unseres Antrags, der mit einem gemeinsamen Änderungsantrag verschiedener Fraktionen aktualisiert worden ist, sind die Themen „Ausrüstung und Beschaffung“, „Ausbildung“ sowie „Nachwuchsförderung“. Jede Kommune, die einmal vor der Aufgabe steht, ein Feuerwehrfahrzeug anzuschaffen, steht automatisch vor der immer gleichen Herausforderung: Bedarf ermitteln, Finanzierung sichern, Ausschreibung vorbereiten, Ausschreibung rechtssicher, womöglich europaweit durchführen. Den Bedarf zu ermitteln, ist noch eine einfache Aufgabe. Die Feuerwehr-Organisationsverordnung gibt den Rahmen vor. Die Einordnung in die entsprechende BT-Klasse gibt vor, was anzuschaffen ist. Die Frage, ob Beladung neu angeschafft werden soll oder wiederverwendet werden darf, ist auch noch zu beantworten. Knifflich wird es jedoch bei der Finanzierung. Hier sind die Kommunen oft finanziell an der Grenze. 450.000 Euro kostet beispielsweise ein HLF 20. – Dürfte ich Sie um ein wenig Ruhe bitten, meine Damen und Herren. –

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