Daniel Reinhardt
Fragestunde
Vielen Dank erst mal, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung namens der Landesregierung. Zu Frage 2 führten Sie aus, wenn ich das richtig verstanden habe, dass quasi für Kinder ab einem schulpflichtigen Alter der Hort zur Betreuung stehen würde. Da bin ich ganz bei Ihnen. Meine Frage zielte – vielleicht drücke ich es noch mal präziser aus – auf die Kinder, die das dritte Lebensjahr abgeschlossen haben bis zum Schuleintritt, warum die in der Regel in Thüringen nicht in der Kindertagespflege betreut werden dürfen, denn das lässt sehr wohl der § 24 SGB VIII zu. Das wäre die eine Frage, die andere Frage stelle ich wahrscheinlich noch mal in einer anderen Mündlichen Anfrage. Danke.
