Maik Kowalleck
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher Vorschriften
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 90. Sitzung vom 22. September 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 54. Sitzung am 29. September 2022 und in seiner 60. Sitzung am 4. November 2022 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Es kam zu folgender Beschlussempfehlung des Ausschusses: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: 1. In Artikel 3 Nr. 2 werden in § 45a Abs. 2 Satz 1 die Worte „von ihnen“ gestrichen. 2. In Artikel 5 Nr. 7 erhält in Buchstabe a Satz 2 folgende Fassung: „Hat der Beamte wegen der Entfernung seiner ständigen Familienwohnung vom Dienstort an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft, so gilt Satz 1 auch für den Weg zwischen der Familienwohnung und der Dienststelle sowie für den Weg zwischen der Familienwohnung und der Unterkunft.“ Meine Damen und Herren, ich habe schon erwähnt, dass wir eine entsprechende Anhörung durchgeführt haben. Der Gesetzentwurf wurde von den Anzuhörenden grundsätzlich begrüßt, insbesondere die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse und die Erhöhung der Ausbildungsentgelte. Die kommunalen Spitzenverbände sahen keine weiteren Einwände bzw. Bedenken. Der Beamtenbund und die Steuergewerkschaft sowie der Lehrerverband verwiesen auf die Problematik der amtsangemessenen Alimentation und die damit verbundenen Klagen. Der DGB und die Gewerkschaft der Polizei sowie der Beamtenbund verwiesen weiterhin auf die Versorgungsempfänger und die Auszubildenden hinsichtlich einer Einmalzahlung der Coronaprämie und deren Übertragung. So weit verschiedene Stellungnahmen der Anzuhörenden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
