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Christoph Zippel

CDU 10.11.2022 Sitzungen 7/94

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, man hat in diesen ganzen Beiträgen schon gemerkt und kann festhalten – und das kann ich als jemand sagen, der die Diskussion hier in den letzten Monaten und Jahren verfolgt hat und sich auch schon seit, ich habe es mal kurz überschlagen, über 20 Jahren mit dem Thema beschäftigt –, dass wir im Bereich des Rettungsdienstes in einer Zeit des Wandels sind. Es hat sich viel getan, nicht nur in den letzten Monaten, sondern auch schon im längeren Prozess. Ich muss sagen: Die gesamten Anträge und auch Gesetze, die wir diskutieren – die Änderung des Rettungsdienstgesetzes –, zeigen doch, dass sich Berufsbilder und auch Ansprüche geändert haben. Unter diesen Maßgaben müssen wir all das verstehen, was unter diesem Tagesordnungspunkt diskutiert wird. So will ich zunächst einmal auf den vorliegenden Antrag unserer Fraktion eingehen. Der hat einen langen Weg hinter sich. Er war ursprünglich das Ergebnis eines Fraktionsforums mit zahlreichen Beteiligten des Thüringer Rettungswesens. Das war ein Forum, das ich noch sehr positiv in Erinnerung habe, weil uns dort viele verschiedene Probleme aufgezeigt wurden. Es gab eine gute Sammlung von Problemen, zu denen dort von uns eingefordert wurde: Fasst die an, löst die für uns, damit wir im Bereich des Rettungsdienstes wieder zukunftsfähig sind. Deswegen war das Ziel unseres Antrags, qualitativ hochwertige Notfallversorgung mit gleichmäßig kurzen arztfreien Intervallen in Stadt und Land zu schaffen. Und die Behandlungsqualität im Rettungsmittel sollte erhöht werden. Uns war immer klar, dass man das nicht losgelöst von der grundsätzlichen Versorgungssituation in Thüringen diskutieren kann. Deswegen ist auch wichtig, dass wir diese Prozesse aktuell parallel zum Thema „Krankenhausplanung“ laufen haben, das war auch in der Diskussion immer ein wichtiger Punkt. Diesen Antrag haben wir im Mai 2021 eingebracht. Man muss sagen: Nach wirklich hartem Ringen mit den rot-rot-grünen Fraktionen sind wir letztendlich – denke ich – zu einem guten Ergebnis gekommen. Ich will kurz aufzählen, was wir jetzt konkret erreichen konnten: So wird es eine höhere Behandlungsqualität in den Rettungswagen geben und eine verbindliche Regelung der Ausbildung von Rettungssanitätern, auch mit Blick auf Ausbildungsabschlüsse aus anderen Bundesländern. Patienten sollen zukünftig nicht mehr ins nächstgelegene, sondern ins nächstgeeignete Krankenhaus gebracht werden. Auch das wird die Behandlungsqualität deutlich erhöhen. Zudem soll es eine 24/7Abdeckung – also 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche – für sogenannte Schwerlastrettungswagen geben, also Rettungswagen zum Transport besonders übergewichtiger Menschen. Wichtig war uns auch eine stärkere Unterstützung des Landes für die Kommunen, damit diese in die Lage versetzt werden, die Hilfsfristen vor Ort auch einzuhalten – eine Problematik, die immer wieder aufploppt, dass wir in einem ländlich geprägten Freistaat das Problem haben, dass wir die Hilfsfristen nicht immer in allen Regionen Thüringens halten können. Dabei sollen die Kommunen unterstützt werden. Ein weiterer Punkt soll auch bei steigenden Infektionszahlen das ausreichende Angebot von Fort- und Weiterbildungen sein. Das muss weiterhin gewährleistet sein, auch wenn pandemische Situationen, in welcher Form und Art auch immer, wieder auftauchen. Es war uns ein wichtiges Anliegen, das zusammen mit den Rettungsdiensten und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Zudem sollen im Rettungsdienst ein landesweit einheitliches digitales Einsatzdatenerfassungssystem und eine Dokumentation eingeführt werden. Und – das ist mir besonders wichtig – es soll ein Konzept für den Transport von Früh- und Neugeborenen erstellt werden, etwas, was schon lange überfällig ist. Wir haben zu diesem Tagesordnungspunkt auch noch einen Gesetzesentwurf der regierungstragenden Fraktionen vorliegen. Damit wird die Möglichkeit, Rettungsassistenten in Thüringen gleichwertig mit Notfallsanitätern einzusetzen, um ein Jahr verlängert, also bis 2023. Ich will durchaus an dieser Stelle noch mal betonen, dass wir es uns nicht leicht gemacht haben, diese Frist noch einmal zu ändern. Das hat nichts damit zu tun, dass hier irgendwelche Gesetze angepasst werden, weil irgendwelche Probleme nicht anderweitig gelöst werden konnten. Es gab einfach aus dem Bereich des Rettungsdienstes den Wunsch, hier noch einmal gegenzusteuern, weil die Coronapandemie im Bereich der Ausbildung der Notfallsanitäter zu Schwierigkeiten geführt hat. Diesen Flaschenhals bei der Notfallsanitäterausbildung haben wir leider schon seit vielen Jahren beobachtet. Es gab aber eben auch Vertreter, die gesagt haben: „Nein, lasst jetzt diese Frist so, wie sie ist. Wir wollen diesen Flaschenhals ganz bewusst als Druckmittel, um auch noch die letzten verbliebenen Kolleginnen und Kollegen, die sich noch nicht qualifiziert haben, in diesen Weg hineinzubringen.“ Deswegen ist es, denke ich, ein guter Kompromiss, zu sagen, wir machen das noch für ein Jahr. Damit sind, denke ich, doch soweit alle Bedürfnisse erfüllt. Die einen, die gesagt haben, wir brauchen das, sonst können wir unseren Dienst nicht absichern, haben die Möglichkeit, bis Ende 2023 hier noch die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, und die anderen, die gesagt haben, nein, dieses Berufsbild des Notfallsanitäters soll endlich konsequent eingeführt und durchgesetzt werden, auch die werden sicherlich mit diesem einen Jahr Verlängerung leben können, zumal für Ende 2023 deutlich absehbar ist, dass der Notfallsanitäter dann unwiderruflich der eine und große wichtige Standard sein wird. Wir haben das Gesetz mit unserem Änderungsantrag fortentwickelt, von dem ich gesprochen habe. Es ist jetzt ein Kompromiss zwischen einerseits den Trägern der Rettungsdienste, denen das Personal, wie ich gesagt habe, fehlt, und andererseits dem Personal, welches ein höheres Ausbildungsniveau und eine Nachqualifizierung der verbliebenen Rettungsassistenten fordert. Ich denke, mit diesem Paket, Antrag und Gesetzesentwurf, können wir den Rettungsdienst in Thüringen ein gutes Stück voranbringen. Ich werbe um die Zustimmung zu beiden Punkten, inklusive der Änderungsanträge. Ich will an dieser Stelle auch noch einen kleinen Ausblick geben. Wir werden als CDU-Fraktion ein Telenotarzt-Konzept einbringen, um Telenotärzte in Thüringen rechtssicher zu ermöglichen, ein Punkt, der auch schon bei der Überarbeitung des Antrags und dem Ringen um die Änderungen zum Rettungsdienstgesetz auf dem Tisch lag, wo es aber die Erkenntnis gab, dass hier noch einige Dinge vorbereitet werden müssen und es hier noch einige rechtssichere Formulierungen braucht. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Hört, hört!) Wir wollen hier nichts überstürzen. Ich habe mich überzeugen lassen. Wenn wir eine Mehrheit im Landtag haben wollen, muss man natürlich auch diesen Weg so mitbeschreiten. Dadurch, dass hier das Interesse besteht, das rechtssicher zu gestalten und die Versorgungssicherheit zu ermöglichen, macht es keinen Sinn, sich hier zu verkämpfen. Deswegen will ich es hier an der Stelle aber schon mal ankündigen, weil das uns als CDU-Fraktion ein besonders wichtiges Thema ist, das uns sehr am Herzen liegt. (Beifall CDU) Herzlichen Dank. Ich denke, der Applaus sollte noch viel umfangreicher sein, wenn das Gesetz dann wirklich vorliegt. Das wird sicherlich ein Gesetz sein, das die Versorgungsqualität in Thüringen deutlich nach oben heben wird. Das soll es in aller Kürze zu diesen Anträgen gewesen sein. Wir freuen uns auf eine lebhafte Beratung dann später zum Telenotarzt-Gesetz. Ich danke für die lebhaften Beratungen, die wir jetzt schon zu diesen beiden Punkten hatten. Ich bitte, wie gesagt, für die CDU-Fraktion um Zustimmung. Danke. (Beifall CDU)

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