Torsten Czuppon
b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen
Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, liebe Zuschauer auf der Tribüne, kurz möchte ich auf den Gesetzentwurf von R2G eingehen. Durch die Änderung von drei Paragrafen des Rettungsdienstgesetzes wollen Sie in allerletzter Sekunde den Thüringer Rettungsdienst am Laufen halten. Sie haben den absehbaren Entwicklungen nicht entgegengewirkt und die erforderlichen Weichenstellungen schlichtweg verschlafen. Der Bericht des Ministers an den Innen- und Kommunalausschuss hat bereits den mit der Änderung des Notfallsanitätergesetzes im Jahr 2019 für Thüringen bestehenden Nachqualifizierungsbedarf der Rettungsassistenten eindrucksvoll aufgezeigt. Ihr Ansatz kurz vor Toresschluss, die Tätigkeitsvoraussetzungen für spezielle Funktionen im Thüringer Rettungsdienst aufzuweichen, bedeutet, die Qualitätsstandards im Rettungswesen abzusenken. Ich glaube nicht, dass die Mitarbeiter des Thüringer Rettungswesens dies als Wertschätzung empfinden.
(Beifall AfD)
Denn die die Landesregierung tragenden Fraktionen verbessern damit nicht die Situation im Thüringer Rettungswesen, sondern passen das Gesetz an die von Ihnen verschuldeten katastrophalen Bedingungen beim Personal im Thüringer Rettungswesen an. Wäre es nicht besser gewesen, die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten und die 410 Euro für die Ergänzungsprüfung als Land zu finanzieren? Dann wäre dem Land geholfen gewesen und die Rettungsassistenten hätten hierdurch auch eine bleibende Wertschätzung ihrer oftmals überlebenswichtigen Aufgabe erfahren. Schließlich gilt hier: Klasse vor Masse. Denn Qualität beginnt beim Menschen, nicht bei Statistiken. Das hat die Landesregierung leider bis heute nicht verstanden. Ihr Gesetzentwurf beinhaltet nur das absolut Nötigste und verdient deshalb maximal die Enthaltung meiner Fraktion. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
