Christina Tasch
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 79. Sitzung am 5. Mai 2022 wurde der Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes“ an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 25. Mai 2022, in seiner 29. Sitzung am 9. Juni 2022 und in seiner 32. Sitzung am 8. September 2022 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung. Zu der gestellten Frage „Wie beurteilen Sie den Vorschlag, den Ermessensspielraum der Städte und Gemeinden bei der Erhebung von Sondernutzungsgebühren zu erweitern und damit die Einrichtung von Carsharingplätzen zu unterstützen?“ sowie zu der Frage „Haben Sie weitere Anmerkungen zum Gesetzentwurf?“ sind vier Beiträge eingegangen. Drei Beiträge stehen der Gesetzesänderung positiv gegenüber. Eine Stellungnahme ist kritisch. Gesetzgeberischen Änderungsbedarf aus den Beiträgen hat der Ausschuss nicht gesehen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 8. September 2022 ohne Änderung angenommen. Ich bitte um Zustimmung.
