Prof. Dr. Schönig
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Dr. König, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die durch das Regierungspräsidium Kassel erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage in Hessen ist einer rechtlichen Bewertung durch den Freistaat Thüringen entzogen. Das hessische Denkmalschutzgesetz sieht die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung vor, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies verlangen. Im Hinblick auf die Neufassung von § 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kann von einem solchen überwiegenden öffentlichen Interesse ausgegangen werden. Ich zitiere § 2 aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.“ Zu Frage 2: Das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wurde mit Schreiben des Regierungspräsidiums Kassel vom 9. Oktober 2019 aufgefordert, die Ablehnung der Errichtung und des Betriebs einer Windenergieanlage „Windpark Stürzlieder Berg 1“ genauer zu begründen. Dies ist durch das Thüringer Landesdenkmalamt mit Schreiben vom 11. November 2019 erfolgt. Weitere Erkenntnisse zur Errichtung und dem Betrieb der Windenergieanlage „Stürzlieder Berg“ liegen der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 3: In der Gebietskulisse des Nationalen Naturmonuments Grünes Band ist es entsprechend der Regelung des Thüringer Grünes-BandGesetzes vom 11. Dezember 2018 verboten, bauliche Anlagen im Sinne der Thüringer Bauordnung zu errichten. Das schließt Windenergieanlagen ein. Die Regelungen des Thüringer Grünes-Band-Gesetzes sind außerhalb des Nationalen Naturmonuments Grünes Band nicht anwendbar. Auch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Möglichkeiten, den Bau der genannten Windenergieanlage zu verhindern. Zu Frage 4: Eine konkrete Einschätzung der Auswirkungen des Baus von Windenergieanlagen im Vorranggebiet „Stürzlieder Berg“ in Hessen ist nicht möglich, da die Genehmigungsunterlagen nicht vorliegen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der vorangegangenen Mündlichen Anfrage in der Plenarsitzung am 14. Juni 2019 hingewiesen. Vielen Dank.
