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Daniel Reinhardt

Die Linke 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kindertagespflege in Thüringen Die Kindertagespflege ist eine weitere Ergänzungsform der Kinderbetreuung in Thüringen. Durch die auf Bundesebene angekündigten Gesetzesänderungen gibt es nun auch im Bereich der Thüringer Kindertagespflege einige Bewegungen und neue Fragestellungen. Durch die örtliche Zuständigkeit der Jugendämter für die Kindertagespflege werden mögliche Entscheidungsspielräume unterschiedlich interpretiert. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Betreibung von Großtagespflegestellen in Erfurt, die unter welchen Bedingungen gegründet und betrieben werden können? 2. Aus welchen Gründen begrenzt das Thüringer Kindergartengesetz in seinem § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 das Alter der zu betreuenden Kinder auf bis zu drei Jahre, obwohl der Bundesgesetzgeber in § 24 Abs. 3 und 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch etwas anderes zulässt? 3. Haben Kinder, die in einer durch das Jugendamt genehmigten privaten Kindertagespflege – ohne Aufnahme in der örtlichen Bedarfsplanung – betreut werden, Anrecht auf beitragsfreie Kindergartenjahre und, wenn ja, wie erfolgt die Finanzierung/Gebührenerstattung für die Eltern, wenn nein, weshalb nicht? 4. Warum dürfen in Thüringen Erzieher/Pädagogen, die als Tagesmütter arbeiten, nicht entsprechend dem Betreuungsschlüssel für Kindertagesstätten tätig sein, wenn materielle und hygienische Voraussetzungen erfüllt werden – § 10 Abs. 1 Satz 1 ThürKigaG –, obwohl dies auf Bundesebene – § 43 Abs. 3 SGB VIII – explizit ermöglicht wird?

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