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Dorothea Marx

SPD 10.11.2022 Sitzungen 7/94

b) Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und ‑ personal ertüchtigen

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst gleich mal zu Herrn Czuppon: Wir haben hier nichts verschlafen als Landesgesetzgeber, weil, die Verlängerung der Nachqualifizierungsfrist konnte nur der Bundesgesetzgeber vollziehen. Das hat er dann gemacht, deswegen müssen wir jetzt unser Gesetz nachschärfen, nicht, weil wir etwas verschlafen haben, wir hätten allein hier die Frist vorher nicht verlängern können. „Der Rettungsdienst kann im Extremfall, gerade wenn es um Herzkreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkte und Schlaganfälle geht, über den Grad der Behinderung, über Pflegebedürftigkeit sowie über Leben und Tod entscheiden.“ Das ist ein Wortzitat aus der Zuschrift des Landesseniorenrats. Wir wissen es eigentlich auch alle selbst. Beim Rettungsdienst handelt es sich um einen der unverzichtbarsten tagtäglichen Einsätze für unsere Gemeinschaft überhaupt. Es geht um berufsmäßig und ehrenamtlich gelebte Lebensrettung und Solidarität, aber eben auch um die Abwendung schwerster Folgen von krisenhaften Spontanerkrankungen. So wichtig die symbolische Würdigung auch ist, ich möchte aber auch direkt Außenstehenden transparent machen, was wir jetzt als Thüringer Landtag hier mit dem beratenen Gesetz in diesem Gefüge ändern. Ich habe die berufliche Seite kurz angesprochen. Wir reden über Folgeänderungen aus der deutschlandweiten Weiterentwicklung der Berufe im Rettungsdienstwesen, was auch schon in der Berichterstattung der Kollegin Vogtschmidt gesagt wurde. Worum geht es konkret? Der Bund hat 2013 ein neues Berufsbild eingeführt, nämlich das Berufsbild des Notfallsanitäters, der den Beruf des Rettungsassistenten ablöst. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die medizinischen Anforderungen an das Personal über Zeit gestiegen sind, aber eben auch die technischen Möglichkeiten, schon im Rettungstransport selbst Hilfemaßnahmen anzufangen oder vorzunehmen. Es lohnt sich deshalb, sich noch mal wirklich den qualitativen Unterschied in der Ausbildung beider Berufe zu vergegenwärtigen. Der Notfallsanitäter wird in drei Jahren ausgebildet, der bisherige Beruf des Rettungsassistenten war in zwei Jahren Ausbildungszeit zu erlangen. Bei der Einführung des Rettungsassistentenberufs Ende der 1980er-Jahre war der Bund damals auch davon ausgegangen, dass der gegenüber dem Rettungssanitäter mehr qualifizierte Rettungsassistent gleichwohl, so hieß es damals im Gesetz, mit der eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde überfordert wäre. Der dürfte also nicht selbst medizinisch invasivere Maßnahmen verrichten. Die Notfallsanitäter dürfen hingegen nun heute unter den gesetzlichen Kriterien der individuellen Befähigung und Erfordernisse ausdrücklich solche heilkundlichen Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen. Das steht in § 2a des Notfallsanitätergesetzes. Rettungsassistenten könnten sich nunmehr bis zum 31. Dezember 2023 zu Notfallsanitätern nachqualifizieren lassen. Das ist die erste wichtige Änderung, die wir hier heute beschließen können und müssen, weil ansonsten die Frist landesgesetzlich zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen wäre – ich habe es bereits gesagt, nur deswegen, weil das die alte Frist im Bundesgesetz gewesen ist. Darüber hinaus haben wir uns noch der Frage zugewandt, die jeweiligen Einsatzbereiche der verschieden qualifizierten Personen im Thüringer Rettungsdienst zu regeln. Für uns gilt und galt dabei die Maßgabe: In diesem sensiblen Bereich braucht es im besonderen Maße ganz verlässliche und konkret ausführbare Regeln, die dann auch praktikabel sind. Da haben wir zum Beispiel die neue Regelung zur Besetzung der Leitstellen. Einerseits sind heute erhöhte Anforderungen an die Entscheidungsfindung durch die Disponenten festzustellen, also wen muss ich hinschicken. Andererseits haben wir durchaus noch einen Mangel an Notfallsanitätern, denn wir sind ja noch in der Aus- und Fortbildung, die in der Funktion als Leitstellendisponenten dann ja auch wieder nicht gleichzeitig im Rettungswagen unterwegs sein könnten und bis zum Eintreffen des Arztes ersatzweise helfen sollen. Deswegen haben wir uns für eine abgewogene Lösung entschieden. Ab 2024 sind die Leitstellen stets mit zumindest einem Notfallsanitäter oder einer Notfallsanitäterin mit zu besetzen. Die Personalentwicklung haben wir vorher aber genau im Blick zu behalten und verankern das auch gesetzlich. Es ist schon gesagt worden und ich möchte das aber auch noch einmal betonen, dass es sehr wichtig ist, dass gerade im Rettungsdienstgesetz das Motto „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu gelten hat. In diesem Gesetzgebungsverfahren haben wir als Fraktion rechtzeitig etwa von den Hilfsorganisationen Hinweise bekommen, dass von einer Änderung unabsichtlich auch die Besatzung der Notarzteinsatzfahrzeuge erfasst sein könnte. Unser Dank gilt ausdrücklich auch den vielen Hinweisen aus dem Rettungswesen. Unser Appell von RotRot-Grün richtet sich hier im Landtag an uns alle: Folgenschwere Maßnahmen zum Rettungsdienstbereich, etwa auch Bereich Telemedizin – das hatten wir mal mit angesprochen, die brauchen wir natürlich auch –, sind in ausreichender Zeit und im vernünftigen Austausch mit den Experten abzuwägen. Es ist auch noch einmal ganz wichtig, zu sagen, beim Rettungswesen handelt es sich um eine Tätigkeit im eigenen Wirkungskreis, eben auch der kommunalen Träger. Deswegen können wir hier nicht als Land einfach von oben herab irgendetwas verordnen. Da finden auch Abstimmungsgespräche statt. Das nächste große Gespräch ist am 30.11.2022 geplant und da haben wir natürlich die Expertise und auch die Bedarfe, die dann von den Leuten vor Ort eingebracht werden und von den ganzen Hilfsorganisationen, die damit engagiert sind, dann entsprechend zu berücksichtigen. Dann kommen wir als demokratische Fraktionen noch besser zu den sachgerechten Lösungen, die unsere Thüringer Einsatzkräfte wirklich auch verdienen. Vielleicht noch ein Wort direkt an die Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen, die sich jetzt zu dieser Ausbildung schon aufgemacht haben oder noch aufmachen werden. Wir haben schon bemerkt, dass von ihrer künftigen Ausbildung her oder der, die sie schon durchlaufen haben, sie jetzt quasi sogar schon noch mehr können, als Befugnisse festgelegt sind im neuen Rettungsdienstgesetz. Da müssen wir dann, denke ich, auch noch einmal gemeinsam mit den Verbänden darüber nachdenken, ob wir vielleicht die Befugnisse noch weiter erweitern könnten, wenn das erforderlich sein sollte und auch von den Organisationen für vertretbar gehalten worden ist. Das Letzte, was wir dann gemeinsam noch geeint haben im parlamentarischen Verfahren, in vielen Gesprächen, auch mit der CDU-Fraktion, ist dann auch noch der Antrag der CDU-Fraktion, der nicht nur eine Evaluierung vorsieht, sondern weitere Bereiche anspricht, die wir regeln sollten. Natürlich ist das alles wichtig, aber wie gesagt, das können wir auch nicht über die kommunale Ebene und sollten es auch nicht tun. Vieles läuft auch schon. Nach Information der AOK werden zum Beispiel in den Rettungswagen und Krankentransportfahrzeugen künftig elektrohydraulische Krankentragen eingesetzt. Das ist ein ganz praktisches Problem, das wir haben, dass zunehmend schwergewichtigere Patientinnen und Patienten zu transportieren sind, was dann im Einzelfall Probleme bereitet. Ich bedanke mich im Namen der Koalitionsfraktionen auch noch mal ausdrücklich bei allen Institutionen und Verbänden, die an der Anhörung mitgewirkt haben, die unseren Antrag ausreichend qualifiziert haben, und auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, dass wir hier zu einer, denke ich, sehr guten, sachgerechten Einigung gekommen sind. Wie gesagt, wir werden uns im nächsten Plenum noch mal damit beschäftigen, was vielleicht noch mehr passieren kann und sollte, und werden dabei aber immer – ich wiederhole es noch mal – eine klare Absprache und Beteiligung der Rettungsorganisationen und der kommunalen Träger brauchen und einbeziehen, bevor wir dann weitere, hoffentlich kluge Entscheidungen treffen können. Das, was wir heute hier zur Abstimmung stellen, ist das, was wir jetzt nicht nur wegen ansonsten ablaufender Frist zur Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern dringend brauchten, sondern sind auch wichtige Zuordnungen im Rettungsbereich, die einen erheblichen Fortschritt darstellen. Deswegen freue ich mich auf eine möglichst breite Zustimmung in diesem Haus. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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