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Dr. Böhler

10.11.2022 Sitzungen 7/94

Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne! Ich bin sehr erfreut, dass wir uns heute mit dem Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschulund Bibliotheksbereich befassen. Wie Sie wissen, sollten mit dem Gesetz drei wesentliche Punkte geregelt werden, die aus unterschiedlichen Grünen keinerlei zeitlichen Aufschub dulden. Erstens – die Eindämmung umsatzsteuerrechtlicher Mehrbelastungen in den Hochschulhaushalten. Unser Ziel ist es, die mit der Rahmenvereinbarung V vorgesehenen Mittel möglichst uneingeschränkt in Forschung und Lehre einsetzen zu können. Durch die Einführung des § 2 des Umsatzsteuergesetzes und dessen Anwendung ab dem 1. Januar 2023 wird eine Vielzahl von Sachverhalten des Wissenschaftsbereichs der Umsatzsteuerpflicht unterfallen. Insbesondere sind hier Kooperationen zwischen Hochschulen betroffen. Wenn wir bis zum Jahresende die Möglichkeit schaffen, Hochschulkooperationen durch Rechtsverordnungen auszugestalten, kann erreicht werden, dass diese Sachverhalte nicht unter die Umsatzsteuerpflicht fallen. Ein Beschluss des Gesetzentwurfs am heutigen Tag ermöglicht es uns, diesen ambitionierten Zeitplan einzuhalten. Dafür möchte ich mich bereits jetzt herzlich bedanken. Die Tatsache, dass weder im Rahmen der von meinem Haus durchgeführten Anhörung noch im Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags Einwände gegen eine solche Regelung vorgebracht wurden – im Gegenteil, das Vorhaben wurde ausdrücklich begrüßt – zeigt, dass es im Interesse der Hochschulen liegt, deren Haushalte vor zusätzlichen Belastungen durch Umsatzsteuerverpflichtungen zu schützen. Dies sollten Sie heute mit Ihrer Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen. Zum anderen werden mit dem Gesetz die Grundlagen für einen datenschutzrechtlich sicheren Betrieb von Forschungsinformationssystemen an den Hochschulen geschaffen. Auch gegen diese Regelung wurden keinerlei Einwände vorgebracht. Die dritte und letzte geplante Änderung betrifft die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek in Jena. Das Thüringer Bibliotheksgesetz enthält bislang keine Definition der Aufgaben der Landesbibliothek, die durch den vorliegenden Gesetzentwurf endlich gesetzlich normiert werden sollten. Dies war meinem Haus, welches wegen der Zugehörigkeit der Landesbibliothek zur Friedrich-Schiller-Universität Jena auch für deren Aufsicht zuständig ist, ein gewichtiges Anliegen. Auch diese Regelung traf auf ein zustimmendes Feedback und wurde im Rahmen der Anhörung nicht beanstandet. Jedoch wurden im Zuge des Anhörungsverfahrens ganz grundsätzliche Änderungsbedarfe des Bibliotheksgesetzes durch verschiedene Stellen vorgebracht, die den Inhalt der geplanten Neuregelungen zur Landesbibliothek weit übersteigen. Diese sollen nunmehr Gegenstand weiterer Beratungen im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien werden. Insofern bedaure ich es, dass die Regelungsbedarfe mit Bezug auf die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek vorerst nicht Gegenstand der heutigen Beschlussfassung sind. Gleichwohl bin ich zuversichtlich, dass diese Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt hier im Hohen Hause beschlossen werden können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗