Dirk Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe es bereits mehrfach auch hier in diesem Rund gesagt, die Freien Demokraten stehen Carsharing sehr offen gegenüber als einem Teil einer vielfältigen Mobilität – auch in unserem Land. Insofern finden wir auch, dass es richtig ist, die Möglichkeiten des Straßengesetzes – was Sondernutzung anbelangt – zu öffnen, aber wir haben an verschiedenen Stellen Bedenken gehabt, die auch nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Das ist einmal die Ungleichbehandlung, was Sondernutzung insgesamt anbelangt, wenn wir etwa daran denken, wie Gastronomen oder auch Händler behandelt werden, die den Gehweg oder den Platz vor ihrem Geschäft nutzen wollen, dann ist es eine Ungleichbehandlung in der Sondernutzung und dort geht es immerhin auch um ein wichtiges Ziel, nämlich die Belebung der Innenstädte. Der andere Punkt, den habe ich gerade schon angesprochen: Wir müssen auch den Kommunen bei der Umsetzung dieser Gesetzesänderung unter die Arme greifen. Nehmen wir eine Stadt, die in der Haushaltskonsolidierung ist. Die ist natürlich nach Thüringer Kommunalordnung gehalten, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, und genau deswegen halten wir es für notwendig, eine Handreichung an die Kommunen, aber auch eine Handreichung an die Kommunalaufsichten zu geben, wie mit diesem Thema umzugehen ist. Denn es ist genau der Wille des Gesetzgebers, diese Sondernutzung zu vereinfachen und zu ermöglichen, und an der Stelle eben nicht sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, meine Damen und Herren. Deswegen werben wir sehr für unseren Entschließungsantrag, den wir hier mit ins Haus gegeben haben; schlicht und einfach, weil wir den Erfolg dieses Gesetzes wollen und nicht wollen, dass dann auf der Grundlage von § 54 ThürKO hinterher die Kommunalaufsicht kommt und sagt, das hättet ihr nicht tun dürfen. Und deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich zusammenfassend sagen: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, auch in der vorliegenden Form, da er im Prinzip richtig ist und Chancen bietet, alternative Mobilitätsformen zu fördern. Aber aus unserer Sicht ist eben auch die Ergänzung durch den Entschließungsantrag notwendig, um rechtliche Unsicherheiten auszuschließen, etwaige Fallstricke bereits im Vorfeld zu beseitigen und auch im Werdegang dieser Gesetzesänderung klar zu machen, was der Wille des Gesetzgebers war. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
