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Daniel Reinhardt

Die Linke 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Fragestunde

Ich versuche es noch mal anders zu formulieren. Kinder, die vier Jahre alt sind, fünf oder bis zum Schuleintritt, also sechs oder sieben mit Rückstellung, die sind ja noch nicht hortpflichtig, sondern die gehen in der Regel in einen Kindergarten und hätten damit in der Regel auch die Möglichkeit auf eine Kindertagespflege. Die Begründung, die Sie geleistet hatten, bezog sich, so habe ich Sie zumindest verstanden, auf Kinder, die in die Schule gehen und damit in den Hort gehen sollen. Ich meine aber explizit die Kinder von vier, fünf, sechs und sieben Lebensjahren, warum die sozusagen nicht den Anspruch dann auf die Kindertagespflege haben. Vielen Dank.

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