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Robert-Martin Montag

FDP 10.11.2022 Sitzungen 7/94

Sicherstellung und Weiterentwicklung regionaler Gesundheitsstrukturen – Initiierung eines Modellprojektes zur Versorgungsplanung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach der etwas größeren Aufregung nun zu einem Antrag, der sachorientiert ist, der leider keine Mehrheit gefunden hat, aber ein zentrales Problem in unserer Gesundheitslandschaft vor allem hier im Land adressiert, (Beifall Gruppe der FDP) nämlich die grundsätzliche Frage, wie wir unsere Gesundheitsstrukturen in diesem Land zukünftig gestalten wollen. Und das ist, glaube ich, jedem bewusst, dass wir erhebliche Probleme in unserer Gesundheitsstruktur haben. Er ist nicht nur, aber vor allen Dingen geprägt durch den Fachkräftemangel bei den Ärztinnen und Ärzten, bei den medizinisch Tätigen, bei den Pharmazeuten und auch bei dem medizinischen Personal in Gänze. Er ist aber vor allen Dingen auch dadurch geprägt, dass wir in diesem Land viele Jahre lang, auch unter Rot-Rot-Grün, keine Strukturplanung erleben konnten. Es ist Aufgabe des Landes, unter anderem über den Landeskrankenhausplan bedarfsadäquate, wirtschaftliche, wohnortnahe und qualitativ hochwertig versorgende Gesundheitsstrukturen sicherzustellen. Davon kann leider nicht mehr die Rede sein. Wir haben mit diesem Antrag einen Versuch gewagt, das, was man im Allgemeinen unter gesundem Menschenverstand versteht, in die Politik zu übertragen. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn du Versorgungsstrukturen planst, dann schaue dir bitte an, über was du redest. Welchen Bedarf hast du denn in den Regionen und wie soll dieser Bedarf tatsächlich versorgt werden? Und wir wissen doch, die Bedarfe ändern sich, weil sich die Bevölkerungszusammensetzung – Stichwort „demografischer Wandel“ –wandelt. Eine älter werdende Bevölkerung hat einen anderen Versorgungsbedarf als eine jüngere Bevölkerung. Auf gut deutsch: Wir haben einen höheren ambulanten als einen stationären Versorgungsbedarf. Das führt zur absurden Situation, weil das Land eben seiner Planungsverantwortung seit Jahren nicht gerecht wird, dass wir Häuser in wirtschaftlicher Schieflage haben, weil sie mit Strukturen versorgen, für die es faktisch keinen Bedarf gibt. Das merkt jeder Krankenhausgeschäftsführer daran, wenn er Ende des Jahres mit den Kolleginnen und Kollegen der Krankenkassen nicht nur über Budgets verhandelt, sondern vor allen Dingen die Abrechnungen über die Bedarfe des Vorjahres bespricht. Das sind die sogenannten Ambulantisierungsfälle, also die Fälle, die im Krankenhaus erbracht worden sind, aber da eigentlich nicht hingehören. Ich habe eben davon gesprochen: Handele klug, dann kommt vielleicht auch etwas Kluges am Ende dabei heraus. Deswegen haben wir hier vorgeschlagen: Lasst uns doch bitte eine Studie machen und genau das übereinanderlegen, was viele Expertinnen und Experten seit Jahrzehnten fordern, nämlich ambulanten und stationären Versorgungsbedarf übereinanderzulegen und aus diesen Erkenntnissen abzustrukturieren, welche Versorgung ich in den Einzelbereichen brauche. Ad eins, ist abgelehnt. Das ist jetzt übrigens eines der zentralen Kritikpunkte am aktuellen Prozess des Landeskrankenhausplans, dass es nämlich keine Zahlen, Daten und Fakten gibt. Zweitens ist die Frage: Was machen wir denn eigentlich mit den Gesundheitsstandorten, die vielleicht dauerhaft keine Wirtschaftlichkeit mehr im Bereich des Krankenhauses oder einer originär stationären Versorgung ergeben? Auch da haben Expertinnen und Experten schon vorgedacht. Es gibt subsidiäre Strukturen, die Gesundheitsstandorte erhalten, und zwar so, dass in der Region die Patientinnen und Patienten optimal versorgt werden können. (Beifall Gruppe der FDP) Das sind die sogenannten Modellvorhaben, die wir gefordert haben. Da gibt es einige in anderen Bundesländern. In Brandenburg gibt es ein erfolgreiches, es gibt eines in Sachsen, es gibt verschiedene weitere auch in Hessen. Auch da haben wir gesagt: Die sogenannten IGZ oder die ASZ, lasst uns diese Strukturen ansehen. Das war im Übrigen schon mal in der Diskussion im Bereich Bad Frankenhausen abgelehnt worden. Der letzte Punkt ist tatsächlich das, was aktuell auch in Berlin diskutiert wird: Wir brauchen, wenn wir die Dinge zusammen tun und zusammen denken, natürlich auch einen Leistungskatalog, der ambulante und stationäre Versorgung absichert, und zwar nach einem einheitlichen Preiskatalog, damit sich die Sektoren eben tatsächlich öffnen, die Sektorengrenzen überschritten werden, damit man Patienten tatsächlich im System bedarfsadäquat steuern kann und es dort keinen Wettbewerb gibt, wo Wettbewerb nicht gut ist. Und, meine Damen und Herren, auch das ist abgelehnt worden und das Dilemma haben wir jetzt. Wir haben einen aufgeblähten Prozess der Landeskrankenhausplanung, der – so unsere Vermutung und Befürchtung – nicht zu einem Ergebnis führen wird. Dazu haben wir Ihnen des Weiteren einen Antrag vorgelegt, der sich quasi wie eine Leistungsbeschreibung für eine Ausschreibung zu einem solchen Gutachten liest, wie das in anderen Bundesländern ebenfalls bereits gemacht wurde: NRW, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern. Ich hoffe sehr, wenn Sie diesen Antrag ablehnen, dass Sie wenigstens dem anderen zustimmen. Um diesen ist es schade, denn hier hätten wir tatsächlich in Thüringen Neuland beschreiten können, und das wäre bitter nötig gewesen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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