Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Ich darf noch mal betonen: Nach Bekanntwerden der Zusammenhänge hat das Ministerium gehandelt und der Minister hat persönlich dafür gesorgt und die Anweisung erteilt, wie die Person eingesetzt wird und dass sie nicht mehr im Kontakt mit Kindern eingesetzt wird. Insofern haben wir die Vorkehrung getroffen, die Rücksicht darauf nimmt, dass die Person nach verbüßter Strafe nicht mehr als Straftäter gilt. Und hier gilt bitte auch das, was im Rechtswesen ansonsten auch gilt.
