von Ammon
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsverfassungsrechtlicher Ausführungsbestimmungen an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung justizkostenrechtlicher Regelungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf betrifft einen Bereich der Justiz, der regelmäßig nicht im Fokus der Öffentlichkeit steht, doch aber für die Tätigkeit der Justiz von herausragender Bedeutung ist, denn viele Menschen in Deutschland – auch in Thüringen – benötigen die Unterstützung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie von Übersetzerinnen und Übersetzern, um ihren verfassungsrechtlichen Anspruch auf Zugang zum Recht wahrnehmen zu können. Hier besteht nun Regelungsbedarf, denn am 1. Januar 2023 wird das Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes in Kraft treten und das Recht der Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetscher bundesweit vereinheitlichen. Im Regelungsbereich dieses Bundesgesetzes werden alle Landesgesetze ab dem 1. Januar 2023 nichtig. Der weitergehende Bereich der Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher sowie der Dolmetscherinnen und Dolmetscher für staatsanwaltschaftliche und notarielle Zwecke wie auch der Übersetzerinnen und Übersetzer ist hingegen nicht vom Bundesgesetzgeber geregelt worden. Hier bleibt die landesrechtliche Gesetzgebungskompetenz bestehen. Um aber für vergleichbare Berufsbilder im Bereich der Sprachmittlung einheitliche Rechtsgrundlagen und Standards zu schaffen, sind nach Auffassung der Landesregierung die landesrechtlichen Normen im Abschnitt 5 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz an die bundesgesetzliche Regelung anzupassen und insgesamt neu zu fassen. Insgesamt verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf dieses Ziel und so sollen das Dolmetscher- und Übersetzerwesen insgesamt an die umfassenden und einheitlichen Standards angepasst werden. Nur der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass der Gesetzentwurf auch einige redaktionelle Änderungen im Thüringer Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz sowie Änderungen im Thüringer Justizkostengesetz enthält. Mit diesem wird auf landes- und bundesrechtliche Gesetzesänderungen reagiert. Sie dienen in erster Linie der Klarstellung. Um alle diese notwendigen Änderungen in einem wichtigen Bereich der Justiz umsetzen zu können, werbe ich schon jetzt um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
